Verbände: Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz – Noch 50 Tage bis Beginn der Heizperiode
Verbände: Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz – Noch 50 Tage bis Beginn der Heizperiode
Wichtig seien dauerhaft wirkende Steigerungen der Energieeffizienz durch Investitionen in effizientere Gebäude, Unternehmen und öffentliche Infrastruktur.
Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberaterverbands GIH: „Mit Blick auf die teilweise drastisch gestiegenen Lebens-, Zins- und Energiekosten benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher Investitionssicherheit. Die plötzliche, harte Konditionsverschlechterung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und vorausgegangene Förderstopps beim Neubau haben die Akzeptanz für energetisches Bauen und Sanierung am Markt stark geschwächt. Es braucht eine eindeutige Zusage der Bundesregierung in Sachen Energieeffizienz und langfristig ausgelegte Förderung.“ Der GIH kritisiert zudem, dass die Bestimmungen zum Wärmeschutz bei Neubauten in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufgeweicht wurden.
Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Das Thema Energieeffizienz war nie wichtiger als heute. Aber die Bundesregierung ist tatenlos. Wir haben uns als DENEFF der Energiesparkampagne der Bundesregierung angeschlossen, erleben jedoch sogar das Gegenteil von dessen, was politisch notwendig wäre. Statt das bereits im Februar angekündigte Energieeffizienzgesetz auf den Weg zu bringen, wurden nun die Fördermittel für die Gebäudesanierung drastisch gekürzt. Im Industriebereich stockt die Förderung bereits seit Monaten. Dabei ist es wichtig, Investitionen in Maßnahmen anzustoßen, die Haushalte und Unternehmen dauerhaft aus der Energiekostenfalle befreien – und zwar ohne Frieren und Produktionseinschränkungen. Energieeffizienz muss ebenso wie der Ausbau der Erneuerbaren als übergeordnetes öffentliches Interesse vorangebracht werden“. Vorschläge für ein Energiesparpaket hatte die DENEFF bereits im März gemacht.
Im Juni hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem breiten Verbändebündnis die Kampagne “80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel” ins Leben gerufen. Dr. Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband reicht das nicht: „Energiesparen muss gemeinschaftlich erfolgen: Industrie, Handel und Gewerbe, der öffentliche Sektor und die privaten Haushalte müssen jetzt alles tun, um Energie, insbesondere Gas zu sparen. Energiesparappelle allein reichen aber nicht aus, um private Haushalte mittel- und langfristig von hohen Gas- und Energiepreisen zu entlasten, denn sie führen nicht zu den notwendigen strukturellen Investitionen in mehr Energieeffizienz bei der Gebäudehülle und in den schnellen Austausch von fossilen Heizungen. Daher muss die Gebäudehülle der schlechtesten Gebäude jetzt angefasst und energetisch saniert werden. Die Bundesregierung darf nicht auf Brüssel warten, hier entsprechende Standards zu setzen. Es sind über 20 Mrd. Euro erforderlich, um eine ambitionierte Gebäudesanierung in Ein- und Mehrfamilienhäusern umzusetzen.“
„Die Energiewende ist durch Putins Angriff auf die Ukraine und auf Europas Energieversorgung umso wichtiger geworden. Von Anfang an fußt die Energiewende auf drei Säulen aus: Mehr Erneuerbare, mehr Einsparung, mehr Effizienz. Doch statt die Energiewende als Ganzes anzugehen, lässt auch die Ampel die Einsparungen und die Effizienz stiefmütterlich links liegen. Doch hier entscheidet sich die Versorgungssicherheit – und nicht an der Frage, ob einzelne Atomkraftwerke länger laufen sollten. Genau deshalb ist es mehr als fahrlässig, wenn einzelne Regierungsvertreter eine rechtlich absolut unsichere Laufzeitverlängerung ins Gespräch bringen, statt die wirklichen Probleme anzugehen. Wir brauchen endlich mehr Mut zum Ordnungsrecht. Vor allem dort, wo sich Maßnahmen ohnehin lohnen: Heizungsoptimierungen, Sanierung der schlechtesten Gebäude, Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen in der Industrie“, bekräftigt Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR). „Je länger die Bundesregierung jetzt zögert, desto höhere Kosten kommen auf uns zu: auf jeden einzelnen und auf die Gesellschaft“, so Niebert weiter.
Nach Schätzungen einer Studie des Exzellenzclusters ECONtribute muss Deutschland 20 bis 25 Prozent Erdgas in dieser Heizperiode einsparen.
Pressemitteilung Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz (12. August 2022)
Audiobericht beim Deutschlandfunk über die Pressekonferenz (12. August 2022)
Übersicht über die Änderungen der BEG-Fördersätze ab 28. Juli 2022
Übersicht über die Änderungen der BEG-Fördersätze ab 28. Juli 2022
Aktuelle Informationen finden sich auf unserer BEG-Newsseite. Zudem sind auf den Seiten zu unserer BEG-Übersicht und Bundesweiten Förderprogramme weiterführende Informationen.
Fördersätze BEG WG – Neubau
- Effizienzhaus 40 NH: 12,5 % 5 %
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %
Fördersätze BEG WG – Sanierung
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Effizienzhaus Denkmal: 25 % 5 %
- Effizienzhaus 100: 27,5 %
- Effizienzhaus 85: 30 % 5 %
- Effizienzhaus 70: 35 % 10 %
- Effizienzhaus 55: 40 % 15 %
- Effizienzhaus 40: 45 % 20 %
- EE-Klasse: plus 5 %
- NH-Klasse: bei Sanierung nicht vorhanden
- Neu ab 22.9.: Worst Performing Building-Bonus: plus 5 %, wenn diese auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert werden. Dieser ist mit der EE-Klasse kumulierbar
- Max. Zinsvergünstigung von 15 % in allen Effizienzstufen. Diese gilt für die erste Zinsbindungsdauer
Fördersätze BEG NWG – Neubau
- Effizienzgebäude 40 NH: 12,5 % 5 %
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %
Fördersätze BEG NWG – Sanierung
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Effizienzgebäude Denkmal: 25 % 5 %
- Effizienzgebäude 100: 27,5 %
- Effizienzgebäude 85: fehlt, für NWG nicht vorgesehen
- Effizienzgebäude 70: 35 % 10 %
- Effizienzgebäude 55: 40 % 15 %
- Effizienzgebäude 40: 45 % 20 %
- EE- oder NH-Klasse: + 5 %
- Förderkombination von EE- und NH-Klasse ist nicht möglich
- Neu ab 22.9.: Worst Performing Building-Bonus: plus 5 %, wenn diese auf das Niveau EG 40 oder EG 55 saniert werden. Dieser ist mit der EE- und NH-Klasse kumulierbar
- Kreditbetrag: Bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal
3010 Millionen Euro pro Vorhaben - Max. Zinsvergünstigung von 15 % in allen Effizienzstufen. Diese gilt für die erste Zinsbindungsdauer
Fördersätze BEG EM
- Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 28. Juli 2022, allerdings ist es pro Antragsteller möglich, bis einschließlich 14. August einen Antrag mit den bislang geltenden Förderbedingungen zu stellen
- Die Fachplanung und Baubegleitung beträgt in allen Programmteilen unverändert 50 %
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt unverändert 2.000 Euro, bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung
- Der frühere Öl-Austausch-Bonus wird auf einen Heizungsaustausch-Bonus für Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet. Die Voraussetzungen für diesen Bonus sind, dass die Heizungen vor dem Austausch funktionstüchtig sein müssen und Gasheizungen müssen zudem mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein. Eine Ausnahme sind Gasetagenheizungen, da spielt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine Rolle. Zudem darf das Gebäude nach dem Heizungsaustausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – weder im Gebäude noch gebäudenah
- Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig
Ausblick
Die nächsten Änderungen kommen voraussichtlich Anfang 2023. Dann werden die BEG-Richtlinien in überarbeiteter Fassung veröffentlicht, ein Bonus für serielle Sanierung eingeführt und die Neubauförderung novelliert.
Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm
Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm
„Was plakativ als Fokussierung und Vereinfachung angepriesen wird, ist bei genauerem Hinsehen nichts anderes als ein massives Streichprogramm“, sagt der GIH Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Außerdem mache es die erneute kurzfristige Änderung der Förderkonditionen Energieberatern unmöglich, ihren Aufgaben professionell und glaubwürdig nachzukommen.
Aufgrund der sich zuspitzenden Klimakrise und der Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energielieferungen nimmt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor allem auf fossilen Brennstoffen beruhende Technologien aus der Förderung. „Dagegen ist nichts zu sagen, schließlich besteht hier akuter Handlungsbedarf. Indem jedoch an allen Ecken und Enden gekürzt wird, schießt die Reform weit über dieses Ziel hinaus“, bemängelt Leppig. In der Bilanz seien die neuen Konditionen so unattraktiv, dass viele Hausbesitzer von geplanten Maßnahmen Abstand nehmen werden. Auch den besonders wünschenswerten ganzheitlichen Sanierungen zum Effizienzhaus und -gebäude werde mit der Streichung der beliebten Zuschussvariante und des Einstiegsniveaus EH / EG 100 ein Riegel vorgeschoben.
Besonders ärgerlich findet Leppig die Kurzfristigkeit, mit der die Änderungen vorgenommen wurden: „Hausbesitzern werden Pläne spontan über den Haufen geworfen und Energieberater können so nicht professionell und glaubwürdig arbeiten. Beratungsdienstleistungen, die sich anschließend nicht umsetzen lassen, weil sich ständig alles ändert, sind irgendwann nicht mehr vermarktbar.“ Zumal der Gesetzgeber bereits angekündigt habe, im Herbst weitere Änderungen vornehmen zu wollen.
„Die Vorgehensweise konterkariert die von uns seit langem geforderte Verlässlichkeit und Planbarkeit und der Inhalt der Reform ist alles andere als dazu geeignet, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen“, so das Fazit des GIH-Bundesvorsitzenden.
Pressemitteilung Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm als PDF
Haushalt 2022: Deutlich mehr Mittel für BEG und Beratungsförderung
Haushalt 2022: Deutlich mehr Mittel für BEG und Beratungsförderung
Danach gibt das Bundesfinanzministerium die Gelder für die Projekte, einschließlich Förderprogramme, frei. Dies kann einige Wochen dauern. Der GIH hofft, dass Anfang Juli die Durchführer der Förderprogramme die Freigabe für ihre Budgets erhalten und dadurch die liegengebliebenen Anträge endlich abgearbeitet werden.
Die untenstehende Tabelle verdeutlicht, dass die Ausgaben für den Bereich Wohnungswesen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind.
Funktion/Aufgabenbereich | Ausgaben 2021
in € |
Ausgaben 2022
in € |
Differenz |
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste | 2 972 150 000 | 3 585 886 000 | + 20,65 % |
41 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie | 1 675 263 000 | 2 149 392 000 | + 28,30 % |
411 Förderung des Wohnungsbaues | 1 494 401 000 | 1 880 380 000 | + 25,83 % |
412 Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund) | 138 000 000 | 180 000 000 | + 30,43 % |
419 Sonstiges Wohnungswesen | 42 862 000 | 89 012 000 | + 107,67 % |
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich liegt bei den 20 größten Finanzhilfen des Bundes auf dem ersten und die BEG-Förderung auf dem dritten Platz. Mit 4,457 Milliarden Euro entspricht dies einer Steigerung von knapp 360 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dass die BEG mit zusätzlichen Geldern bedacht wurde, wird auch beim Vergleich mit Zahlen aus dem letzten Subventionsbericht deutlich: Im 28. Subventionsbericht des Bundes vom 18. September 2021 stand für das Jahr 2022 noch eine geplante Ausgabe von 2,775 Millionen Euro. Im Vergleich zu den nun 4,457 Millionen entspricht dies einer Steigerung von knapp 61 Prozent.
Kurzbeschreibung der Finanzhilfe | Ist 2020
in Mio. € |
Soll 2021
in Mio. € |
Soll 2022
in Mio. € |
Differenz
(2021 zu 2022) |
Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich | 1 941 | 4 808 | 5 153 | + 7,18 % |
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | – | 975 | 4 457 | + 357,13 % |
Auch in der Förderung von Programmen und Projekten im Bereich Beratung Energieeffizienz gibt es eine deutliche Steigerung, wie untenstehende Tabelle verdeutlicht. Dazu gehört auch die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Zweckbestimmung | Ist 2020
in € |
Soll 2021
in € |
Soll 2022
in € |
Differenz
(2021 zu 2022) |
Beratung Energieeffizienz | 73 850 000 | 74 988 000 | 159 988 000 | + 113,35 % |
Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin
Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin
Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.
Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.
Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.
Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.
„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.
Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.
Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.
KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.
In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.
Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.
Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).
Vortragsfolien
GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.
Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner
Fotos: GIH
Bildergalerie
Zwei GEG-Novellen bis 2024, BEG-Anpassung wohl 2022
Zwei GEG-Novellen bis 2024, BEG-Anpassung wohl 2022
Politische Hintergründe
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) will das BMWK gemäß EU-Renovierungswelle, die Sanierungsrate in der EU bis 2030 verdoppelt werden.
Wesentliche Gründe für die geringe Reduktion der Energieverbräuche sieht das Ministerium in der stagnierenden „Sanierungsrate in Verbindung mit einem zunehmenden spezifischen Wärmebedarf. Darüber hinaus spielen Rebound-Effekte nach Sanierung eine Rolle.“ Das BMWK (vormals BMWi) unter Minister Robert Habeck kritisiert, dass zu hohe Förderungen in den Neubau geflossen seien, „die nur geringe CO2-Minderungseffekte hatten.“
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Im Koalitionsvertrag ist bereits verankert: „Ab 1. Januar 2025 sollen alle Neubauten den Effizienzhaus (EH)-40-Standard einhalten. Bereits ab 1. Januar 2024 sollen die auszutauschenden Teile bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden einem EH-70-Standard entsprechen.“ Dies soll im „Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms noch 2022 umgesetzt werden.“
Zusätzlich soll es eine „große“ GEG-Novelle geben, in der „die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie mit Blick auf das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands 2045 umgesetzt“ werden sollen.
Die Formulierung darin „ggf. notwendige Anpassungen auf dem Weg dorthin“ könnte bedeuten, dass man das Effizienzhaus 55 schon vorher vorschreiben könnte, bevor die im Koalitionsvertrag gesetzte Verschärfung auf das Effizienzhaus 40 im Jahr 2025 dann greift.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG solle die „neuen Vorgaben des GEG flankieren und den Markt durch Anreize an diese Schritte heranführen. Dies betrifft insbesondere die Erneuerbare-Energien-Regelungen für neu eingebaute Heizungen.“ Dies könnte bedeuten, dass die derzeitige Förderung der Gas-Hybridheizungen auslaufen könne.
Die BEG-Förderung wird zudem als „breit angelegte und solide ausfinanzierte“ beschrieben. Daraus schließt sich, dass ein unterjähriger Förderstopp und auch eine BEG-Abschaffung in den nächsten Jahren sehr unwahrscheinlich sind.
Für eine Effizienzsteigerung will das BMWK weiter Impulse setzen, „indem bessere Anreize für Sanierungen, optimierte Verknüpfung mit dem Sanierungsfahrplan, Umsetzungsqualität (Einsparwirkungen), die Stärkung von Quartiersansätzen, die Berücksichtigung von Sektorkopplung, Nachhaltigkeitsaspekten sowie der zur Herstellung und Verwendung von Baumaterialien benötigten Energie (graue Energie) etc. gesetzt werden.“
Daraus wird klar, dass der iSFP-Bonus wohl weiter bestehen wird, allerdings könnte dieser inhaltlich angepasst werden („optimierte Verknüpfung“). Ähnliches hat auch das Ministerium in der GIH-Onlinediskussion schon angedeutet.
Zusätzlich scheint wahrscheinlich, dass graue Energie und Nachhaltigkeit eine wichtigere Rolle in der Förderung spielen werden. Bisher fristet die NH-Klasse im Neubau ein Nischendasein, da sie meist einfacher durch den EE-Bonus ersetzt werden kann. Eine Kumulierung der beiden Boni existiert (noch) nicht.
Die Passagen zu GEG und BEG finden sich in der Eröffnungsbilanz Klimaschutz auf den Seiten 26 bis 29.
Klimaschutz-Sofortprogramm: Schärfere Vorgaben und höhere Förderung
Klimaschutz-Sofortprogramm: Schärfere Vorgaben und höhere Förderung
Aktualisierung vom 24. Juni: Das Bundeskabinetts hat das Sofortprogramm Klimaschutz am 23. Juni beschlossen. Dort wurden viele der im Klimapakt geplanten und somit im folgenden Text aufgeführten Maßnahmen nicht übernommen!
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Regierung Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen, um die höheren nationalen Minderungsziele für die Jahre 2030 (mind. 65 Prozent) und 2040 (mind. 88 Prozent) sowie das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Dadurch sind in allen Sektoren ambitionierte Vorgaben und Programme nötig, für die die Bundesregierung mit diesem Klimapakt bis zu acht Milliarden Euro bereitstellen möchte. Viele geplante Maßnahmen im Gebäudebereich hat der GIH schon seit längerem gefordert. Der Stellenwert der unabhängigen Energieberatung wird weiter gesteigert, damit Neubauten und Sanierungen sinnvoll, nachhaltig und ganzheitlich umgesetzt werden.
Die geplanten Maßnahmen im Gebäudeenergiegesetz, der Bundesförderung für effiziente Gebäude, in der Energieberatung und beim CO2-Preis im Überblick:
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Das Effizienzhaus/-gebäude 55 wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Dies entspricht dem derzeitigen Förderstandard.
- 2025 erfolgt eine weitere Anhebung auf den 40er-Standard.
- Eine PV- bzw. Solarthermie wird für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen verpflichtend eingeführt.
- Ein zusätzliches Förderprogramm Wärmepumpe wird eingeführt – dessen Prämienförderung wird an einen Sanierungsfahrplan geknüpft.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand entfallen.
- Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen erhöht sich auf 30 Prozent.
- EE-, NH- und Plus-Pakete werden gestärkt.
- Ab 2023 werden keine fossilen Heizungen mehr gefördert.
- Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen wird ab 2025 auf mindestens 55 Prozent erhöht.
- Die „Renewable ready“-Förderung läuft spätestens 2023 aus.
- Die Fördersätze für Biomassekessel werden im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt.
- Deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel in 2022 und 2023 „erforderlich“.
Energieberatung und CO2-Kosten
- Aus- und Weiterbildungen für Effizienzexperten und Handwerker zum Kapazitätsaufbau werden gefördert.
- Beratungsinstrumente wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und weitere Beratungsangebote sind zu stärken.
- Die Kosten des CO2-Preises sollen im vermieteten Wohnraum zu 50 Prozent von den Vermietern getragen werden.
Die Maßnahmen sind noch nicht offiziell beschlossen und verkündet. Sie sollen schon 2021 eingeführt werden und bis 2025 gelten.
Laut Tageschau soll das Programm am 23. Juni in seiner endgültigen Fassung vom Kabinett beschlossen werden. Dass der jetzige Bundestag aber noch vor Ende der Legislaturperiode darüber beraten wird, gelte als unwahrscheinlich.
BMWi und BAFA: Förderprogramme gut für Klima und Konjunktur
BMWi und BAFA: Förderprogramme gut für Klima und Konjunktur
Die Verbesserung der Förderung seit Anfang 2020 habe ihr Ziel erreicht und einen sprunghaften Anstieg von Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt ausgelöst, so das BMWi. So hätten sich die förderbedingten CO2-Einsparungen dank der Förderprogramme auf 14 Millionen Tonnen bis 2030 verdoppelt. Durch die steuerliche Förderung sowie die CO2-Bepreisung sei mit weiteren wesentlichen CO2-Einsparungen zu rechnen. Zahlen belegen dies laut dem BMWi sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Die Summe der Anträge für die Gebäudeeffizienzprogramme sowie des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW seien stark angestiegen, zum Teil hätten sich die Zahlen fast verdoppelt. Sowohl in der Sanierung als auch im Neubau würden die Programme eine hohe Nachfrage genießen. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) würden „neue konjunkturelle Impulse gesetzt“ und der Klimaschutz mit der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich weiter vorangetrieben. Die BEG sollte die Antragstellung erleichtern und Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen für die Bürger attraktiver machen.
BAFA-Präsident Torsten Safarik freut sich über den vermeintlich erfolgreichen Start der BEG: „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Damit können die Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge noch einfacher stellen und wir beim BAFA das Verfahren noch effizienter gestalten. Parallel bauen wir unsere Außenstelle in Weißwasser aus, um die Anträge noch schneller bearbeiten zu können.“
Der GIH begrüßt deutlich die BEG als Meilenstein. Insbesondere die Vernetzung der investiven Förderung mit der Beratung durch dem iSFP-Bonus sieht er sehr positiv. Die Erfahrung zeigt: wird ein Energieberater zu einer Einzelmaßnahme wegen eines iSFPs gerufen, ergeben sich durch die Beratung meist weitere energetische Modernisierungsschritte. Nicht selten saniert der Kunde dann sogar zu einem ganzheitlichen Effizienzhaus.
Der Energieberaterverband bemängelt jedoch die Abwicklung der Förderung: Nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten mit dem BEG-Antragsportal berichten zahlreiche GIH-Mitglieder nach wie vor, dass sie wochenlang auf Zuwendungsbescheide vom BAFA warten müssten. Denn bei Anträgen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen beträgt die Bearbeitungszeit beim BAFA von Antrag bis Bewilligung – ohne iSFP – derzeit mindestens drei Wochen. Zudem klagen Energieberater über schlechte Erreichbarkeiten sowie mangelnde Fachinformationen seitens des BAFA. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen beim Start der Sanierungsmaßnahmen bei Bauherrn, sondern auch zu großem Unmut unter Energieberatern und Kunden. Derzeit scheint die vermeintliche Erleichterung der Förderung im Rahmen der BEG die Antragstellung für viele Kunden und Energieberater eher komplizierter zu machen.
Daher fordert der GIH, dass das Zuschussportal technisch sofort verbessert und beim BAFA das Personal deutlich aufgestockt wird. Nur so werden die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung eingehalten werden könnten und die Energiewende effektiv umgesetzt wird.
Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet
Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet
Alle Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind mittlerweile offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) final vom 17.12.2020
- Förderrichtlinie BEG Wohngebäude (BEG WG) final vom 17.12.2020
- Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) final vom 17.12.2020
Das BAFA hat eine Liste technischer FAQs veröffentlicht. Außerdem hat der GIH gemeinsam mit dem BAFA am 15. März eine BEG-Schulung durchgeführt. Hier sind die Vortragsfolien abrufbar.
Allein im Januar wurden laut BAFA bereits über 10.000 Förderanträge gestellt, im Februar wurden bundeswet 5000 geförderte Energieberatungen durchgeführt. Es soll ein neuer Prozess aufgesetzt werden, “bei dem wesentliche, neue Auslegungsfragen vor einer Beantwortung zwischen BMWi, KfW und BAFA, unter Beteiligung der dena, abgestimmt werden”, sodass alle sämtliche Fragen zur BEG möglichst schnell und unkompliziert geklärt werden können.
In der neuen Förderung wurden durch die Bündelung bestehender investiver Programme in ein einziges Programm die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, die Mittelausstattung des Programms erhöht und die Antragsverfahren vereinfacht. Außerdem werden die Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich erstmals zusammengeführt. Durch die Bündelung der bisherigen Förderprogramme wurde die Bundesförderung im Gebäudebereich zugänglicher und verständlicher für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen gemacht.
Die neue BEG wird aufgeteilt in die BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG), BEG für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und BEG für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM). Die Fortsetzung der Förderung ist mit der BEG somit gesichert. Die ehemals geltenden Förderhöhen bleiben erhalten bzw. wurden teilweise sogar erhöht. Während die BEG EM bereits seit 1.1.21 gilt, sollen die weiteren Richtlinien (BEG WG und NWG) am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
In Zukunft sollen alle Teilprogramme der BEG als Zuschussvariante über das BAFA und parallel als Kreditvariante über die KfW angeboten werden. Zum Jahresanfang 2021 ist die BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) als Zuschussvariante über das BAFA in Kraft getreten (siehe Zeitplan).
Der GIH hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- Einheitliche Förderlogik durch Angleichung der Förderung für WG und NWG, alle Fördertatbestände als Zuschuss und Kredit verfügbar (siehe Zeitplan).
- Bisherige Bundesförderprogramme fallen weg (EBS-Programme, MAP, APEE, HZO)
- Förderfähige Kosten der Baubegleitung wurden deutlich erhöht, Zuschuss beträgt überall 50 Prozent
- Alle Förderangebote mit nur einem Antrag bei einer Institution (KfW oder BAFA) zu beantragen, inkl. Baubegleitung
- Höchstsätze der förderfähigen Kosten werden in allen Programmteilen angehoben
- Sanierung: Effizienzhaus 115 wird zum 1.7.21 abgeschafft, dafür wird dann Effizienzhaus 40 aufgenommen (Sanierung WG und NWG und Neubau NWG)
- Neuer iSFP-Bonus erhöht Fördersatz um 5 Prozent (BEG EM und BEG WG)
- Neuer zusätzlicher Bonus für Nachhaltigkeit (NH-Klasse)
- Neuer zusätzlicher Bonus für Erneuerbare Energien (EE-Klasse), dabei z.B. Erhöhung der förderfähigen Kosten beim Effizienzhaus von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit & Kalenderjahr
- Bewilligungszeitraum bei allen Programmteilen beträgt 24 Monate, ist um weitere 24 Monate verlängerbar
- Vorhabensbezogene Unabhängigkeit des Beraters in allen Programmteilen (ist nur bei einzelne Einzelmaßnahmen aufgehoben)
- Energieberater ist verbindlich einzubinden (Ausnahme: Einzelmaßnahmen an Heizungen – wie bisher im MAP)
- Förderung im Nichtwohngebäudebereich (insb. Neubau) ändert sich und steigt stark an
- Digitalisierungsmaßnahmen künftig alleinstehend förderfähig
- Änderungen bei der Antragstellung für die neue BEG beim BAFA: Technische Projektbeschreibung (TPB) und Technischer Projektnachweis (TPN) ist von Energieeffizienzexperten auszustellen (vergleichbar mit ehemaliger BzA und BnD der KfW)
Wichtig: Der Förderantrag ist beim BAFA vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als solcher gilt der Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Dies gilt seit 1. Januar nun für alle Zuschussanträge von Einzelmaßnahmen (inkl. Gebäudehülle und Lüftung), die über das BAFA abzuwickeln sind.
Die gesamte BEG wurde von der EU-Kommission als beihilfefrei eingestuft. Das bedeutet, dass Energieberater in Ihren Förderanträgen keine für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts sonst notwendigen Angaben mehr tätigen müssen. Auch Unternehmen können somit ohne Berücksichtigung des Behilferechts Förderungen erhalten.
Das BAFA hat einen Erklärfilm zur Antragstellung BEG EM für Kunden erstellt.
GIH-Mitglieder können weitere Details und die wichtigsten Fragen und Antworten hier abrufen. Aktuelles zum Antragsportal des BAFA finden GIH-Mitglieder hier.
Zeitplan BEG-Einführung
Seit 01.01.21 BEG Einzelmaßnahmen (EM) in Zuschussförderung startet über das BAFA, inkl. iSFP-Bonus – also auch EM der Gebäudehülle als Zuschuss über BAFA
Bis 30.06.21 Kreditförderung Energieeffizient Bauen und Sanieren für EM, Wohngebäude und Nichtwohngebäude läuft übergangsweise weiter über KfW (wie 2020)
Ab 01.07.21 BEG EM in Kreditvariante startet durch KfW, also dann auch Einzelmaßnahmen im Heizungsbereich über KfW
Ab 01.07.21 BEG WG und BEG NWG startet, bleibt bis 31.12.22 bei KfW
Ab 01.01.23 Zuschussförderung BEG WG und BEG NWG wird von KfW auf BAFA übertragen, Kreditförderung läuft weiter bei KfW