GIH-Fördermonitor zeigt lange Bearbeitungszeiten bei Förderprogrammen in der Gebäudesanierung
GIH-Fördermonitor zeigt lange Bearbeitungszeiten bei Förderprogrammen in der Gebäudesanierung
„Für Sanierungsprojekte ist die Geschwindigkeit der Umsetzung ein wesentlicher Faktor – steigende Baukosten und Zinsen können, wenn sich ein Projekt in die Länge zieht, potenzielle Fördermittel auffressen. Leider gibt es aber weder vonseiten des verantwortlichen Bundeswirtschaftsministeriums noch des durchführenden BAFA Aussagen zur Bearbeitungsdauer. Wir befragen daher regelmäßig unsere Mitglieder und bereiten deren Datensätze so auf, dass eine Einschätzung möglich wird“, erklärt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Mittlerweile bildet der GIH-Fördermonitor schon über 700 eingereichte Datensätze ab.
Der Energieberaterverband nimmt dabei sowohl die Genehmigungsdauer als auch die Prüfungsdauer bei Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) sowie bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) inklusive des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) unter die Lupe. Mit leichter Verzögerung stellt der GIH-Fördermonitor die Erfahrungswerte seiner Beratenden über die drei letzten Monate hinweg dar und macht Angaben zu kürzesten, längsten und durchschnittlichen Bearbeitungszeiten. Um zu erkennen, wie sich die Zeiten mittelfristig entwickeln, ist auch der Blick auf den Jahresverlauf interessant. Vier zusätzliche Diagramme nehmen daher die Durchschnittswerte der letzten zwölf Monate in den Blick und errechnen den Trend.
Genehmigungs- und Prüfungsdauer bei BEG-Einzelmaßnahmen
BEG-Einzelmaßnahmen werden durchschnittlich erst nach 47 Tagen genehmigt (Dauer von der Antragsstellung bis zum Erhalt der Förderzusage), die Prüfungszeit beträgt 50 Tage (Dauer von der Einreichung des Verwendungsnachweises bis zum Erhalt des Auszahlungsbescheids). Leppig hält diese Zeiten für untragbar: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass man bei der KfW meist innerhalb von Sekunden eine Förderzusage erhält, beim BAFA aber fast zwei Monate auf eine händische Prüfung warten muss. Wir fordern daher, dass das Bundesamt – trotz des scheinbar eingeschränkten Haushaltsrechts – die gleichen digitalen Möglichkeiten bekommt, um rasch und bürgerfreundlich zu agieren.“ Das BAFA solle daher das lang erprobte KfW-System übernehmen, das nach einer intelligenten Plausibilitätsprüfung die Anträge sofort freigibt. Denn für meist ähnlich lautende Standardanträge wie den Fensteraustausch oder den Einbau einer Wärmepumpe seien durch Stichproben unterstützte digitale Freigabeprozesse weitaus schneller und verlässlich genug. „Unsere Kunden müssen dann mit der die Beauftragung von Handwerkern nicht mehr zwei Monate warten, nur um sicher zu gehen, dass sie ihre Förderung auch erhalten“, so Leppig.
Genehmigungs- und Prüfungsdauer bei iSFP-Energieberatungen
Während iSFPs in akzeptablen zwei Wochen genehmigt wurden, betrug die durchschnittliche Prüfungsdauer in den letzten drei Monaten bei stark steigender Tendenz 111 Tage. Auch hier mahnt der GIH-Vorsitzende zu schnellerer Bearbeitung: „Wir freuen uns, dass die Nachfrage mit über 10.000 ganzheitlichen iSFP-Beratungen pro Monat die Erwartungen aller übererfüllt. Nun muss das BAFA aber schleunigst seine Prozesse verbessern, Personal aufbauen und die eingereichten iSFPs rasch prüfen.“ Es könne nicht sein, dass Energieberatende vier Monate nach Abgabe ihrer Unterlagen immer noch auf Förderauszahlungen warten und in wirtschaftliche Not kommen. Leppig fordert daher, dass Förderungen künftig über die Kunden abgewickelt werden, sodass sich bei Energieberatenden kein Zahlungsverzug aufsummieren kann.
Wie eine Umfrage des Fachmagazins Gebäude-Energieberater bestätigt, entstehen fast der Hälfte der befragten Energieberatenden allein durch iSFP-Beratungen Außenstände von über 15.000 Euro. Bei einem Fünftel der Beraterbüros summieren sich diese ausstehenden Zahlungen derzeit gar auf über 45.000 Euro.
„Eine Steuererklärung ist heute einfacher als ein Förderantrag.“
„Eine Steuererklärung ist heute einfacher als ein Förderantrag.“
Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung
Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung
Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen.
Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer
Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund. Dabei adressiert die Regierung insbesondere die bisher nicht oder kaum sanierten Gebäude („Worst first“), für die es einen Extra-Bonus geben könnte. Unklar bleibt wie die Anreize für – dringend benötigte – niedrigschwellige Angebote ausgestattet werden sollen, da es auch jetzt schon eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt. Die BEG Reform soll „bis zum Sommer umgesetzt“ sein. Dies könnte bedeuten, dass sie nicht nur im Juni bereits bekannt gegeben wird, sondern die Neuerungen bereits dieses Jahr in Kraft treten könnten.
CO2-Kosten für Vermieter sollen Sanierungen erhöhen
Bei diesem CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht es darum, dass der derzeit zu 100 % vom Mieter zu tragende CO2-Preis bereits ab 2023 anteilig auf den Vermieter umgelegt wird. Je besser der energetische Zustand, desto geringer der Anteil des Mieters. Durch dieses Stufenmodell sieht der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, energetisch zu sanieren. Bei einem wohl deutlich steigenden CO2-Preis in den nächsten Jahren müssen Energieberatende dies bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen berücksichtigen. Der GIH hatte anhand eines Beispiels ausgerechnet, dass dies bei einem ungedämmten Einfamilienhaus über die Laufzeit einer neuen Heizung und steigendem CO2-Preis eine fünfstellige Summe an Euro an zusätzlichen Belastungen darstellen kann. Diese Kosten kann der Eigentümer durch Maßnahmen an der Hülle verringern oder beim Einbau einer erneuerbaren Heizung komplett vermeiden. Der Gesetzentwurf liegt dem GIH zur Kommentierung vor und soll bald vom Parlament verabschiedet werden.
Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wird 2022 noch novelliert
Die Regierung setzt beim bestehenden Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) insb. auf „die Erzeugung industrieller Prozesswärme“. Durch eine Förderung von der im Arbeitsplan Energieeffizienz explizit erwähnten und sehr aufwändigen sowie kostspieligen Tiefengeothermie könnten diese Anlagen deutlich häufiger wirtschaftlich umgesetzt werden. Zudem sollen „klein-investive Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe“ beworben und umgesetzt werden. Der GIH unterstützt beides, da auch in diesem Sektor große Effizienzpotenziale sind.
Wärmepumpenhochlauf durch Öl- und Gasaustausch(prämie)
Die Regierung will durch „ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.“
Der GIH unterstützt dies, da nach Branchenangaben 40 % der SHK-Betriebe noch nie eine Wärmepumpe installiert haben und derzeit nur 30 % der Fachunternehmen regelmäßig Wärmepumpen einbauen. Der GIH warnt aber davor, dass nicht in jedes nicht oder kaum gedämmte Gebäude eine Wärmepumpe ohne Weiteres eingebaut werden kann. Ohne sorgfältige Planung und Maßnahmen an der Gebäudehülle – diese sollte möglicht gedämmt und luftdicht sein – und der Technik (wie z.B. niedrige Vorlauftemperatur, Flächenheizung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung) kann bei Nutzern in kalten Wintern der Energiebedarf durch hohe Stromkosten deutlich steigen.
Wie schon im BEG-Blog exklusiv für Mitglieder erwähnt, ist sehr wahrscheinlich, dass die Ölaustauschprämie in der neuen BEG-Novelle auf (nur alte?) Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird.
Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht
Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft.
Ab 2024 gilt, dass „bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind“. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von „möglichst“ die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65 %-Ziel auch „in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie“ möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden.
Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.
Beratung als Schlüssel zum kurz- und vor allem langfristigen Energiesparen
Völlig richtig hat das BWMK erkannt, dass „um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, […] gute Information und Beratung entscheidend“ sind. Neben den in Kürze beworbenen niederschwelligen praxisnahen Tipps, sollte die Regierung zusätzlich weiter auf ganzheitliche gewerkeübergreifende und langfristige Beratungen setzen, die als Maßnahmen z.B. im Beratungselement individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Der GIH und seine über 2.600 Mitglieder unterstützen dabei, diese „Einsparpotenziale zu heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.“
Arbeitsplan Energieeffizienz vom BMWK als PDF (17. Mai 2022)
Erfolgsgeschichte iSFP – GIH-Energieberater führen fast die Hälfte aller Förderungen durch
Erfolgsgeschichte iSFP – GIH-Energieberater führen fast die Hälfte aller Förderungen durch
Der positive Trend bei der Nachfrage für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude setzt sich erfreulicherweise in 2021 fort. Das BAFA meldet in seiner aktuellen Monatsstatistik 5.050 Beratungsfördungen im Februar 2021:
Entscheidend zu diesem Erfolg trägt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) als Instrument der geförderten Energieberatung für Wohngebäude bei. Die Energieberater zeigen damit standardisiert – neben dem energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes – wie sich das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt und somit sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert. Durch diesen ganzheitlichen, gewerkeübergreifenden Ansatz sinkt der Primärenergiebedarf ebenso wie die CO2- Emissionen und es werden gleichzeitig Baumängel vermieden, da die energetischen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.
Laut der noch nicht veröffentlichten aktuellen GIH-Mitgliederumfrage stellten 2020 die GIH-Energieberater 46 % aller iSFP aus. Sie wurde durch die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie dem BMBF-Forschungsprojekt ARIADNE durchgeführt. Über 500 GIH-Mitglieder nahmen teil.
Durch den iSFP-Bonus, als finanzieller Anreiz für den Hauseigentümer, in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird das Beratungsinstrument individueller Sanierungsfahrplan noch attraktiver. Die GIH-Energieberater sind bereit für diese Herausforderung.
GRÜNE: Sanierungsförderung ab 2021 nur nach Ausstellung eines iSFPs
GRÜNE: Sanierungsförderung ab 2021 nur nach Ausstellung eines iSFPs
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte am 17. Juni einen viel ambitionierten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Dieser wurde vom Bundestag nicht bestätigt, sondern der Entwurf der Koalitionsfraktionen wurde am 18. Juni beschlossen. Der GIH hatte die Inhalte und Auswirkungen des GEGs für Energieberater zusammengefasst.
Die Partei fordert darin eine klare Stärkung des iSFPs. Diese Beratung soll verpflichtend ab 2021 bei Eigentümerwechsel vorgeschrieben sein und bei Ein-und Zweifamilienhäuser zu 100 % gefördert werden. Im Februar wurde die Förderquote von 60 auf 80 Prozent erhöht. Dadurch verdoppelten sich diese BAFA-Energieberatungen. Förderungen sollen an die Erfüllung eines vorab auszuführenden iSFP geknüpft sein.
Zudem soll der verbindliche Anteil Erneuerbarer Energien bei Neubauten ab 2025 100 Prozent betragen. Die Grünen fordern auch eine Berücksichtigung der grauen Energie in Förderprogrammen, genauso wie für Nutzung ökologischer Bau- und Dämmstoffe. Sie wollen „komplizierte DIN-Normen“ […] durch praxistauglichere Verfahren“ ersetzen und wünschen sich einen „einheitlichen und aussagekräftigen Energieausweis“.
Die meisten dieser Forderungen decken sich mit den Ansichten des GIHs, insbesondere die Berücksichtigung der ganzheitlichen Sanierung mittel eines iSFPs. Der Erfolg zeigt sich auch in den Zahlen des BMWis: Für jeden geförderten Euro im Rahmen der Energieberatung für Gebäude wurden 41 Euro netto in energetische Modernisierungen investiert. Einige Punkten erscheinen aber aus der Praxis – zuminest derzeit – eher überambitioniert. So ist der Effizienzhausstandard 55 in manchen Fällen der Sanierung aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht immer möglich und realistisch.
Die weiteren ambitionieren Forderungen der Grünen (Auswahl)
1. Zeitgemäße Energieeffizienzstandards für Neubau und Bestand definieren und parallel dazu die Förderprogramme anpassen:
- Der von der EU geforderte Niedrigstenergiestandard für Neubauten wird auf dem Niveau des Effizienzhauses 40 festgelegt, was in etwa dem Passivhausstandard entspricht.
- Bei umfassender Sanierung im Bestand soll das Effizienzhaus 55 der Zielstandard sein.
- Bei schrittweiser Sanierung oder Erneuerung einzelner Bauteile folgen die Einzelmaßnahmen einem individuellen Gebäudesanierungsfahrplan, der ebenfalls am Zielstandard Effizienzhaus 55 ausgerichtet ist.
- Für ensemble- und denkmalgeschützte Gebäude können weiterhin weniger anspruchsvolle Grenzwerte gelten, um baukulturelle und energetische Ziele in Einklang zu bringen.
- Die Inanspruchnahme von Förderprogrammen wird an einen individuellen Gebäudesanierungsfahrplan (bzw. einen Quartierssanierungsfahrplan) geknüpft. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird ab 2021 verpflichtend, sobald ein Eigentümerwechsel erfolgt. Der individuelle Sanierungsfahrplan für Ein- und Zweifamilienhäuser soll zunächst zu 100 Prozent öffentlich gefördert werden.
- Der Förderrahmen wird so ausgestaltet, dass in Fällen mangelnder Wirtschaftlichkeit auch das Erreichen des gesetzlichen Standards Effizienzhaus 40/55 mit staatlichen Zuschüssen gefördert werden kann. Diese Möglichkeit wird im Gebäudeenergiegesetz verankert.
2. Den Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung gezielt und zügig erhöhen
- Im Neubau wird der seit 2009 bestehende Pflicht-Anteil an Erneuerbarer Wärme ab sofort angehoben. Ab 2025 gilt für dann neu errichtete Gebäude die Vorgabe 100% erneuerbare Wärme.
- Im Gebäudebestand kommen Erneuerbare ebenfalls verpflichtend zum Einsatz, wenn ohnehin ein Heizungsaustausch ansteht oder umfassend saniert wird. Der Pflichtanteil beträgt für solche Fälle ab 2021 zunächst.
- Im Sinne der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gilt für öffentliche Gebäude bei Modernisierung ab 2021 ein Pflichtanteil zur Nutzung erneuerbarer Energien von 40 %, der bis 2035 in 5-Jahresschritten auf 100 Prozent ansteigt.
3. Den tatsächlichen CO2-Ausstoß eines Gebäudes stärker in die Berechnungen einbeziehen
- Zusätzlich zu Effizienzstandards und Erneuerbaren-Vorgaben wird ein CO2- Faktor in die Anforderungen des Energiesparrechts aufgenommen um sicherzustellen, dass die Kombination aus Effizienz und Erneuerbaren maximalen Klimaschutz bringt.
- Bei der Berechnung des CO2-Wertes eines Gebäudes sollen Energieeinsatz und CO2-Intensität von Baumaterialien, Bauteilen und Herstellung einfließen (sog. graue Energie).
- Ein gesondertes Förderprogramm für die Nutzung ökologischer Bau- und Dämmstoffe soll helfen, den CO2-Abdruck eines Gebäudes bauseitig zu verringern.
4. Bestehende Schlupflöcher schließen und keine neuen zulassen
- Ausnahmeregelungen v.a. im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern werden gestrichen, um die Regeln zu vereinfachen und Vorgaben für den Klimaschutz wirkungsvoller zu machen. So müssen beispielsweise fossile Heizkessel nach spätestens 30 Jahren tatsächlich ausgetauscht werden, auch wenn kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
- Der Wirtschaftlichkeitsvorbehalt wird zeitgemäß neu definiert, insbesondere durch eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums und die Einberechnung von angenommenen Folgekosten für Umwelt und Klima, z. B. durch den Ansatz von 100 Euro pro Tonne CO2. Um wirtschaftliche und soziale Härtefälle zu vermeiden, werden Sanierungen mit weitreichenden Förderprogrammen unterstützt.
- Die Förderung und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Mietrecht werden so umgestellt, dass energetische Sanierung in der Regel warmmietenneutral erfolgen kann.
- Komplizierte DIN-Normen werden durch praxistauglichere Verfahren ersetzt, Nachweisverfahren vereinfacht. Das Monitoring soll nach gut messbaren und realistischen Kriterien erfolgen, damit die Wirksamkeit der Maßnahmen bezüglich Energieeinsparung und CO2-Minderung tatsächlich geprüft werden kann.
5. Intelligente Verknüpfung mit dem Energiesystem voranbringen
- Quartierslösungen wie beispielsweise die Versorgung mit CO2-neutraler Fernwärme erhalten im Energiesparrecht mehr Gewicht, da sie gegenüber einer Vielzahl von Einzelheizungen eine effizientere Wärmeversorgung im Bestand ermöglichen, ohne Standards zu unterlaufen.
- Die intelligente Steuerung von gebäudebezogenen Anlagen wie Heizungen, Lüftungsanlagen oder das Laden von Elektrofahrzeugen im und am Gebäude werden durch geeignete und gegenüber VerbraucherInnen offene Datenschnittstellen ermöglicht. Damit werden Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten für EndverbraucherInnen verbessert sowie neue Anwendungsmöglichkeiten für Energiespartechnologien geschaffen.
6. VerbraucherInnen besser informieren und motivieren
- Mit einem einheitlichen und aussagekräftigen Energieausweis erhalten VerbraucherInnen zuverlässige Informationen über Energieverbrauch und energetischen
Zustand des Gebäudes und damit eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für ihre Immobilienwahl. Zur Erstellung des Energieausweises ist eine Vor-Ort-Prüfung des Gebäudes erforderlich. - Für den Einstieg in die Energieberatung werden Beratungsgutscheine für Sanierungsfahrpläne im Sinne einer 100%-Förderung ausgeben und bundesweit der Zugang zu qualifizierten Beratungsangeboten sowie qualifizierte Baubegleitung für das Energiesparen und für die Umrüstung auf Erneuerbare Energien sichergestellt.
- Das informatorische Energieberatungsgespräch bei Verkauf, Vermietung und Sanierung einer Immobilie kann neben den Energieberatern der Verbraucherzentralen auch von Energie Effizienz-Experten durchgeführt werden, die in der Liste der Deutschen Energieagentur dena aufgeführt sind. (Hinweis GIH: Auch auf massiven Druck des Energieberaterverbands werden die Berater der VZ im Gesetz nicht mehr exklusiv genannt.)
- Die Förderprogramme der energetischen Gebäudesanierung und die Förderung von Einzelmaßnahmen werden auf die Umsetzung des Gebäude-Sanierungsfahrplans ausgerichtet. So werden Investitionen in Klimaschutz im Gebäudebereich deutlich wirksamer.
Entschließungantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gebäudeenergiegesetz vom 17. Juni 2020
Energieberatung für Wohngebäude ab 1. Februar attraktiver
Energieberatung für Wohngebäude ab 1. Februar attraktiver
Energieberater erhalten dann eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent (statt zuvor 60 Prozent) des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro (zuvor 800 Euro) bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro (zuvor 1.100 Euro) bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Die Förderung konnte bisher für Wohngebäude beantragt werden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstattet wurde. Nach der neuen Richtlinie vom 4. Februar 2020 muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es weiterhin einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.
Die Verarbeitung der im BAFA eingehenden Anträge kann jedoch erst zum 10. März 2020 beginnen, deshalb werden Anträge, die ab dem 1. Februar eingehen, im BAFA geprüft und bevorratet bis die Zuwendungsbescheide mit den neuen Zuschussbeträgen ab dem 10. März erzeugt und den Energieberatern in deren elektronischen Postfächern zur Verfügung gestellt werden.
Damit setzt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine langjährige GIH-Forderung um. Der Energieberaterverband stand im Vorfeld im engen Austausch und hat Verbesserungsvorschläge der GIH-Mitglieder vorgeschlagen und diskutiert.
Übersicht über die vergangenen und neuen Förderhöhen beim Beratungshonorar in 100-€-Schritten
Beratungsförderung für 1 oder 2 Wohneinheiten |
Beratungsförderung ab 3 Wohneinheiten |
|||||
Beratungs-honorars | Förderung bis 31.1.20 | Förderung ab 1.2.20 | Beratungs-honorars | Förderung bis 31.1.20 | Förderung ab 1.2.20 | |
60% | 80% | 60% | 80% | |||
600 | 360 | 480 | 600 | 360 | 480 | |
700 | 420 | 560 | 700 | 420 | 560 | |
800 | 480 | 640 | 800 | 480 | 640 | |
900 | 540 | 720 | 900 | 540 | 720 | |
1000 | 600 | 800 | 1000 | 600 | 800 | |
1100 | 660 | 880 | 1100 | 660 | 880 | |
1200 | 720 | 960 | 1200 | 720 | 960 | |
1300 | 780 | 1040 | 1300 | 780 | 1040 | |
1400 | 800 | 1120 | 1400 | 840 | 1120 | |
1500 | 800 | 1200 | 1500 | 900 | 1200 | |
1600 | 800 | 1280 | 1600 | 960 | 1280 | |
1700 | 800 | 1300 | 1700 | 1020 | 1360 | |
1800 | 800 | 1300 | 1800 | 1080 | 1440 | |
1900 | 800 | 1300 | 1900 | 1100 | 1520 | |
2000 | 800 | 1300 | 2000 | 1100 | 1600 | |
2100 | 800 | 1300 | 2100 | 1100 | 1680 | |
2200 | 800 | 1300 | 2200 | 1100 | 1700 | |
2300 | 800 | 1300 | 2300 | 1100 | 1700 | |
2400 | 800 | 1300 | 2400 | 1100 | 1700 | |
2500 | 800 | 1300 | 2500 | 1100 | 1700 | |
Fett gedruckte Zahlen = Deckelung |