GIH-Fördermonitor zeigt lange Bearbeitungszeiten bei Förderprogrammen in der Gebäudesanierung
GIH-Fördermonitor zeigt lange Bearbeitungszeiten bei Förderprogrammen in der Gebäudesanierung
„Für Sanierungsprojekte ist die Geschwindigkeit der Umsetzung ein wesentlicher Faktor – steigende Baukosten und Zinsen können, wenn sich ein Projekt in die Länge zieht, potenzielle Fördermittel auffressen. Leider gibt es aber weder vonseiten des verantwortlichen Bundeswirtschaftsministeriums noch des durchführenden BAFA Aussagen zur Bearbeitungsdauer. Wir befragen daher regelmäßig unsere Mitglieder und bereiten deren Datensätze so auf, dass eine Einschätzung möglich wird“, erklärt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Mittlerweile bildet der GIH-Fördermonitor schon über 700 eingereichte Datensätze ab.
Der Energieberaterverband nimmt dabei sowohl die Genehmigungsdauer als auch die Prüfungsdauer bei Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) sowie bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) inklusive des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) unter die Lupe. Mit leichter Verzögerung stellt der GIH-Fördermonitor die Erfahrungswerte seiner Beratenden über die drei letzten Monate hinweg dar und macht Angaben zu kürzesten, längsten und durchschnittlichen Bearbeitungszeiten. Um zu erkennen, wie sich die Zeiten mittelfristig entwickeln, ist auch der Blick auf den Jahresverlauf interessant. Vier zusätzliche Diagramme nehmen daher die Durchschnittswerte der letzten zwölf Monate in den Blick und errechnen den Trend.
Genehmigungs- und Prüfungsdauer bei BEG-Einzelmaßnahmen
BEG-Einzelmaßnahmen werden durchschnittlich erst nach 47 Tagen genehmigt (Dauer von der Antragsstellung bis zum Erhalt der Förderzusage), die Prüfungszeit beträgt 50 Tage (Dauer von der Einreichung des Verwendungsnachweises bis zum Erhalt des Auszahlungsbescheids). Leppig hält diese Zeiten für untragbar: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass man bei der KfW meist innerhalb von Sekunden eine Förderzusage erhält, beim BAFA aber fast zwei Monate auf eine händische Prüfung warten muss. Wir fordern daher, dass das Bundesamt – trotz des scheinbar eingeschränkten Haushaltsrechts – die gleichen digitalen Möglichkeiten bekommt, um rasch und bürgerfreundlich zu agieren.“ Das BAFA solle daher das lang erprobte KfW-System übernehmen, das nach einer intelligenten Plausibilitätsprüfung die Anträge sofort freigibt. Denn für meist ähnlich lautende Standardanträge wie den Fensteraustausch oder den Einbau einer Wärmepumpe seien durch Stichproben unterstützte digitale Freigabeprozesse weitaus schneller und verlässlich genug. „Unsere Kunden müssen dann mit der die Beauftragung von Handwerkern nicht mehr zwei Monate warten, nur um sicher zu gehen, dass sie ihre Förderung auch erhalten“, so Leppig.
Genehmigungs- und Prüfungsdauer bei iSFP-Energieberatungen
Während iSFPs in akzeptablen zwei Wochen genehmigt wurden, betrug die durchschnittliche Prüfungsdauer in den letzten drei Monaten bei stark steigender Tendenz 111 Tage. Auch hier mahnt der GIH-Vorsitzende zu schnellerer Bearbeitung: „Wir freuen uns, dass die Nachfrage mit über 10.000 ganzheitlichen iSFP-Beratungen pro Monat die Erwartungen aller übererfüllt. Nun muss das BAFA aber schleunigst seine Prozesse verbessern, Personal aufbauen und die eingereichten iSFPs rasch prüfen.“ Es könne nicht sein, dass Energieberatende vier Monate nach Abgabe ihrer Unterlagen immer noch auf Förderauszahlungen warten und in wirtschaftliche Not kommen. Leppig fordert daher, dass Förderungen künftig über die Kunden abgewickelt werden, sodass sich bei Energieberatenden kein Zahlungsverzug aufsummieren kann.
Wie eine Umfrage des Fachmagazins Gebäude-Energieberater bestätigt, entstehen fast der Hälfte der befragten Energieberatenden allein durch iSFP-Beratungen Außenstände von über 15.000 Euro. Bei einem Fünftel der Beraterbüros summieren sich diese ausstehenden Zahlungen derzeit gar auf über 45.000 Euro.
Förderung für Barrierereduzierung in Wohngebäuden erneut gestartet
Förderung für Barrierereduzierung in Wohngebäuden erneut gestartet
Ziel der Förderung ist es, den demografischen Wandel zu berücksichtigen und Menschen zu ermöglichen, auch in geänderten Lebenssituationen im gewohnten Wohnumfeld leben zu können.
Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wenn das Haus zum Standard Altersgerechtes Haus umgebaut wird, werden 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro) erstattet. Beispiele für Maßnahmen sind der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen, die Verbreiterung von Wegen, die Verbreiterung von Türdurchgängen oder der Einbau von Aufzügen. Auch hier ist zu beachten, dass eine Antragstellung vor Arbeitsbeginn erfolgen muss.
Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren wird nur im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude in der Kreditvariante gefördert. Bei Einzelmaßnahmen kann die Förderung alternativ auch über die BEG Einzelmaßnahmen der BAFA laufen. Zudem kann die selbe Maßnahme nicht zeitgleich über einen Zuschuss der Pflegeversicherung und der KfW gefördert werden.
Informationsseite der KfW zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Infoblatt zu den technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin
Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin
Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.
Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.
Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.
Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.
„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.
Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.
Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.
KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.
In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.
Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.
Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).
Vortragsfolien
GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.
Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner
Fotos: GIH
Bildergalerie
BEG-Förderstopp stellt Klimaziele des Koalitionsvertrags auf den Kopf
BEG-Förderstopp stellt Klimaziele des Koalitionsvertrags auf den Kopf
Viele Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die auf Kreditbasis oder über Zuschüsse ein effizientes Gebäude erstellen oder ihre Immobilien energetisch sanieren wollten, könnten laut Leppig ihre in Zeiten von deutlichen steigenden Energie- und Baukosten schon sehr knapp kalkulierten Bauvorhaben nicht mehr umsetzen. Der GIH-Chef erklärt: „Unzählige Energieberatungen, die auf Grundlage der aktuellen Förderungen erfolgt sind, sind somit nichtig, da Finanzierung und einkalkulierte Zuschüsse von einem auf den nächsten Tag gestrichen wurden.“
Somit sei nicht nur das Vertrauen der Kunden in Energieberaterinnen und Energieberater enorm beschädigt worden, sondern auch in die neue Regierung und ihre ehrgeizigen klimapolitischen Ziele. Statt dem im Koalitionsvertrag versprochenem „Klimaschutzsofortprogramm“ gleiche der Förderstopp eher einem „Umsetzungsverhinderungsprogramm“ im Gebäudesektor. Wenn nicht mehr ambitioniert saniert oder gebaut werde, stiegen die CO2-Emissionen drastisch an. Leppig weiter: „Wie kann Minister Robert Habeck in seiner „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ die BEG als „breit angelegte und solide ausfinanzierte Förderung“ bezeichnen und nicht einmal zwei Wochen später erfolgt – wohl auf Druck des Bundesfinanzministeriums – ohne Vorwarnung ein Komplett-Stopp der KfW-Programme?“
Da Planungen für energetisches Bauen und Modernisieren oft Jahre dauern, seien Verlässlichkeit auf langfristig geltende Gesetze und flankierende Förderungen unerlässlich. Daher fordert Energieberater Leppig das BMWK auf, unverzüglich zusätzliche Haushaltsmittel für die BEG zu veranlassen und die Förderungen für besonders ambitionierte Neubauten und Sanierungen über die KfW so rasch wie möglich wieder aufzulegen. Insbesondere für den Neubau seien rasch klare, klimakonforme Förderbedingungen nötig. „Denn sonst bauen Investoren nur noch nach dem niedrigen gesetzlichen Neubaustandard von derzeit ungefähr 75“, stellt er klar. Diese Gebäude emittieren dann in den kommenden Jahrzehnten deutlich mehr Treibhausgase. Damit seien die langfristigen Klimaziele der Regierung im Gebäudesektor kaum mehr zu erreichen.
Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten
Ansprechpartner für die Presse:
Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de
GIH-Mitglieder finden im internen BEG-Blog aktuelle Infos zu Förderstopp und vieles Mehr zur BEG.
BAFA-Energietag 2021 – Zusammenfassung der Vorträge für Energieberater
BAFA-Energietag 2021 – Zusammenfassung der Vorträge für Energieberater
Begrüßung durch BAFA-Präsident Torsten Safarik
Berichtet von 6.000 BEG-Anträge pro Woche. 51.000 Anträge für BAFA-Beratung sind dieses Jahr bereits eingegangen – und somit fast eine Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr.
Entscheidung für gesellschaftliche Entscheidung, dass BAFA sich in Weißwasser in der Lausitz angesiedelt hat, liegt im Strukturstärkungsgesetz begründet. Von den 5.000 neu zu schaffenden Stellen in von Kohleabbau betroffenen Gebieten habe das BAFA schon 207 Mitarbeiter*innen dort – größtenteils fürs BEG – eingestellt. Nur 2 Kollegen davon kommen aus der hessischen Zentrale in Eschborn.
Weiterhin berichtet er über Maßnahmen, die Erreichbarkeit zu verbessern und die Antragsabwicklung zu beschleunigen.
Vortrag Thorsten Herdan, BMWi-Abteilungsleiter für Energiepolitik
„Nicht alles von Anfang kann wie am Schnürchen laufen“, bewertet Herdan die BEG-Abwicklung bisher, insb. auch vor dem Hintergrund einer bis 6-fache Antragssteigerung im Vergleich zum Vorjahr. Lösungskonzepte liegen auf dem Tisch und werden ja schon vom BAFA zum Teil umgesetzt.
„Wir haben extrem viel erreicht in dieser Legislatur“, blickt Herdan auf die Energiepolitik der schwarz-roten Bundesregierung in den letzten 4 Jahre zurück. Gigantische Investitionen in Klimaschutz müssen jetzt getätigt werden. CO2 wird stark steigen. Ob über CO2-Preis, Förderpolitik oder gesetzliche Vorgaben, bzw. deren Kombinationen muss neue Koalition noch entscheiden. Zwei extreme Herangehensweisen stehen zur Verfügung: Staat regelt alles mit Mikromanagement oder Staat hält sich raus, Markt wird es richten. Herdan meint: Staat muss klare Leitplanken, Ziele und Standards vorgeben, aber die Wirtschaft muss die besten und effizientesten Geschäftsmodelle entwickeln.
Der BWMi-Abteilungsleiter setzt sich klar dafür ein, dass das Anforderungsniveau für Gebäude stark vereinfacht werden müsse. Sei viel zu komplex geworden. Spricht sich für Quartier- und Stadtteillösungen mit Einbindung der Industrie – wie auch z.B. der Wärmeinfrastruktur – aus. „Weg von Lösungen für Einzelgebäude“, sei seine Devise. Im Schnitt sollten diese „Ensembles“ unter den dann vorgegebenen Grenzwerten liegen, aber innerhalb unterschiedlich sein dürfen. Neue Geschäftsmodelle müssten entwickelt werden.
Herdans Fazit:
- Staat muss von Mikromanagement weg.
- Weiterentwicklung von (Förderungs-)Produkten mit weniger Regulatorik
Keynote Dr. Patrick Graichen, Direktor und Geschäftsführer Agora Energiewende: „Auf dem Weg zur Klimaneutralität – Was ist bis 2030 zu tun?“
Graichens 5 wichtige Strategien für die Erreichung der Energiewende-Ziele
- Massiver Ausbau der Erneuerbaren – Kohle und Gas sind zu ersetzen
- Energieeffizienz – bis 2045 wird Primärenergieverbrauch halbiert werden müssen
- Elektrifizierung – Verkehr, Wärme und Industrie: Strom ersetzt Öl und Gas – e-Autos werden das neue „Normal“ werden
- Wasserstoff wird dann für Absicherung der Dunkelflaute, der Fernwärme und der Industrie benötigt. Er geht – im Gegensatz zu Thorsten Herdan –nicht davon aus, dass Wasserstoff in Einzelgebäuden für die Wärmewendeziele eine Rolle spielt, sondern sieht diese eher durch Einsatz von Wärmepumpen
- CCS-Infrastruktur, z.B. Im Zementbereich
Weitere Details zur Erreichen der Energiewende, insb. bis 2030
- Alle Experten seien sich laut Graichen einig: Kohleausstieg bis 2030/31 muss komplett vollzogen sein
- 2030 wird das letzte Verbrennerauto vom Band laufen
- Gebäudesektor: Wärmebedarf muss um eine Drittel gesenkt werden. Öl und Gas müssten auch den Gebäuden raus, insb. bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Wärmepumpen sind dort sehr wichtig, müssen aber noch von zu hohen staatlichen Abgaben für Storm befreit werden.
Was ist in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung zu tun – größtes Klimaschutzprogramm der Bundesrepublik
3 übergreifende Maßnahmen im Gebäudebereich
- Konstante Fördersumme im Gebäudebereich bis 2030 – auf dem jetzigen Niveau – 30 Mrd. Euro pro Jahr gewährleisten! (Entspricht ca. der Investition im Hochwassergebiet Ahrtal etc – und das war nur eine kleine Region.)
- EEG-Umlage ist abzuschaffen – Strom ist zu teuer. Gegenfinanzierung durch CO2-Preis, dadurch wird Öl und Gas teurer. Mit 60 Euro pro Tonne CO2 wäre dies möglich. Dadurch auch weniger Aufwand für EEG-Ausnahmenbearbeitung.
- Green Finance
Im Gebäude seien Förderung und Ordnungsrecht zu kombinieren. Graichen findet es absurd, dass neue Häuser gebaut werden, die nicht klimaneutral sind. KfW-40-Standard ist technisch möglich und wird festgeschrieben werden. Ein Solardach muss vorgeschrieben werden, so wie Brand- und Schallschutzvorgaben derzeit.
Auch für Bestandsgebäude wird Brüssel wohl Vorgabe machen. Gebäude mit Standards F, G, H müssen bevorzugt und zwingend angegangen werden – mit Kombination aus Förderung und Vorgaben, so seine klare Umsetzungsvorgabe.
Zudem müsse Bundesregierung endlich europäisch Verantwortung übernehmen. Bisher hat sich Deutschland oft enthalten. Rückenwind aus Brüssel sei aber sehr wichtig.
Maßnahmen in weiteren Sektoren
- Stromsektor: Deregulierung, z.B. bei Windkraftanlagen, Mieterstrom
- Industriesektor: Wasserstoff bereitstellen für Dekarbonisierung der Industrie
- Landwirtschaftsbereich: Strategie mit weniger Tieren ist unumgänglich – auch wenn in Bevölkerung unpopulär
Diskussionsrunde mit Herren Safarik, Herdan und Graichen
Effiziente und schneller BEG-Bearbeitung wird von Fragesteller gefordert. Safariks Antwort: BAFA muss bei Erreichbarkeit und Bearbeitungszeit schneller werden. Sei im engen Kontakt mit Energieberaterverbänden, um Verfahren zu verbessern. Pilotprojekt in der Telefonie gestartet.
Besondere Ausgleichregelung im EEG würde laut Graichen Arbeitskräfte freistellen. Safarik widerspricht dem Kohleaustieg bis 2030 aus gesamtgesellschaftlichen Gründen. „Was wird mit den Menschen aus dieser Region?“ Safarik ist gegen zu viel Ordnungsrecht im Gebäudebestand, das Graichen fordert. Warnt, das ginge zu schnell „Richtung Enteignung“. (Diese Aussage hörte sich so an, als habe sie Torsten Safarik nicht als Behördenchef, sondern vielmehr als CSU-Politiker getätigt.)
Graichen: Öl und Gas werden in Zukunft nicht mehr billig sein. Erneuerbarer Strom muss es dagegen sein. Gaspreise steigen wegen Knappheit. Wenn dies runter geht, wird CO2-Preis einsetzen und Gas wieder teurer machen.
Der Direktor vom Thinktank Agora Energiewende weiter: Wenn man nicht investiert, kommt man in eine Welt, in der Öl und Gas sehr knapp und teuer werden. Wasserstoff wird auch teuer sein. (Sieht dies nicht so sehr als Lösung). Bundestag hat schärferes Klimagesetz beschlossen. Setzt sich für „Ehrlichkeit“ ein: Kohleverstromung wird bald nicht mehr existieren. „Wir müssen den Kohlearbeitern in der Lausitz reinen Wein einschenken.“
Herdan: Strom ist durch staatliche Eingriffe in Deutschland sehr teuer, er sei von „unnötigen Kosten belastet“. Und: „wenn Öl und Gas billig bleiben, erreichen wir keine Klimaneutralität.“ Setzt sich aber gegen sofortige staatliche Erhöhung von Öl und Gas ein. Nur durch höhere CO2-Preis können Öl und Gas zu erhöhen.
BEG-Vortrag von Susanne von Horn (BAFA)
Bearbeitungszeiten
Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von BEG-Anträgen 3 bis 4 Wochen, wenn keine Rückfragen zu den Anträgen nötig sind. Dann bekommt der Kunde den Zuwendungsbescheid. Theoretisch kann Kunde nach Antragsstellung auf eigenes wirtschaftliches Risiko mit Maßnahmen starten. Die Prüfzeit beim BAFA dauert dann weitere 3 bis 4 Wochen bis zum Festsetzungsbescheid. Danach bedarf es weiterer 10 Tage, bis die Bundeskasse das Geld überweist. Es gibt auch Kontrollen vor Ort.
Antragsänderungen
Änderungen des Antrags sind einfach, wenn noch kein Zuwendungsbescheid erstellt wurde. Dann müssen die Änderungsmaßnahmen im Portal hochgeladen werden.
Wenn ein Zuwendungsbescheid erstellt ist, hat man ein Monat Zeit, um Änderungen des Bescheids – wieder im Online-Portal – zu beantragen.
Vollmacht
Wenn ein Bevollmächtigter besteht, wendet sich BAFA nur noch direkt an diesen.
Vortrag zu Energieberatung Wohngebäude, inkl. iSFP durch Frau Zamirska-Drees, BAFA
Häufigste Probleme bei den Anträgen
- Mindestanforderung an den Beratungsbericht sind teilweise nicht „umfassend“ (Betrachtung ALLER Bauteile)
- Angaben der wesentlichen technischen Parameter zu den vorgeschlagenen Maßnahmen fehlen, sowohl zur Dämmung als auch zur Anlagetechnik
- Sorgfältige Dokumentation, in Einzelfällen auch detaillierte U-Wert-Berechnung liegen nicht bei
Weitere Infos zum Förderprogramm
- Ferien- und Boardinghäuser können jetzt auch gefördert werden, wenn nach GEG anerkannt
- Stichprobenhaft werden Beratungen geprüft
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist nur freiwillig, wird aber als Entscheidungsgrundlage für Kunden empfohlen
- Bearbeitungszeiten sind momentan sehr hoch. Kapazitätsgrenzen im BAFA-Referat wurden erreicht, Kolleg*innen unterstützen derzeit zusätzlich, um Antragsstau abzubauen. Konkrete derzeitige Bearbeitungszeit wurde leider – trotz mehrfacher Anfrage – nicht genannt
Qualifikationsprüfung Energieberatung – Annika Haus, BAFA, referiert
Es ist eine Erweiterung des Zugangs zu Bundesförderprogrammen der Energieberatung und BEG.
Bei Zulassung zum Wohngebäude dürfen diesen „Quereinsteiger“ geförderte BAFA-Energieberatungen und seit 1. Juli auch BEG EM durchführen, inkl. Listung in EEE.
Bei bestandener Nichtwohngebäude-Qualifikationsprüfung beschränkt sich die Zulassung auf Modul 2 „Energieberatung DIN V18599“ der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen, Systeme.
Energieausweise dürfen von den Absolventen nicht durchgeführt werden, da im derzeitigen GEG nicht erhalten.
Seit einem Jahr sind diese Prüfungen auf dem Markt. Diese werden in „normalen“ Energieberaterkurse angeboten. Fachbezogener Hintergrund bei Prüflingen ist die Regel. 7 WG-Kurse wurden abgeschlossen. 4 weitere Weiterbildungen laufen gerade. 27 Prüflinge haben erfolgreich abgeschlossen, drei sind durchgefallen.
BAFA-Präsident steht bei GIH Rede und Antwort zur BEG
BAFA-Präsident steht bei GIH Rede und Antwort zur BEG
Der Chef einer Behörde mit über 1.000 Mitarbeitern berichtete, dass bis Mitte September schon 3,7 Milliarden Fördermittel in den BEG-Programmen bewilligt worden seien. Dieser „gewaltige Erfolg“ sei vor allem auf die derzeitigen sehr hohen Fördersätze zurückzuführen. Die Finanzierung sei dank des vor kurzer Zeit beschlossenen Sofortprogramms der Bundesregierung mit zusätzlich 2,5 Milliarden Euro gesichert und somit „langfristig verankert“ worden.
Die Energieförderprogrammen seien ein großer Erfolg, sorgten aber auch für erhöhte Bearbeitungszeiten und schlechte Erreichbarkeit. Er entschuldige sich dafür, dies sei für ihn „Chefsache“. Diese seien in den vielen zusätzlichen und kurzfristig angesetzten Programmen wie Corona-Förderungen begründet. Gesundheitsschutz hätte Vorrang gegenüber Gebäudeprogrammen gehabt, so dass Bearbeiter abgezogen werden mussten. 49 neue Aufgaben seien in einem Jahr hinzugekommen. Das BAFA sei im letzten Jahr um 21 Prozent gewachsen.
In Weißwasser seien nun schon 201 Personen eingestellt worden, von denen 170 ausschließlich für die BEG verantwortlich seien. Er schätzt, dass Anfang 2022 die Zahl auf 300 ansteigen könnte. Die Mindestanforderung in dieser strukturschwachen Gegend sei eine abgeschlossene Ausbildung, eine Verbindung zum Gebäudesektor sei keine Vorrausetzung.
Derzeit gingen rund 8.000 neue BEG-Aufträge pro Woche ein. Seine Mitarbeiter haben 9.000 Anrufe pro Tag zur BEG zu beantworten, in der Spitze sogar 2.000 pro Stunde. Um dem besser Herr zu werden, führe das BAFA gerade bei der E-Mailbearbeitung im Pilotverfahren künstliche Intelligenz zur Prozessverbesserung ein.
Die Behörde reagiere auch rasch auf Krisen. Vom Hochwasser betroffene Hausbesitzer wurde eingeräumt, dass BEG-Maßnahmen vor Antragsstellung begonnen werden könnten. Auf Nachfrage, warum diese Regelung nicht grundsätzlich gelten könne, verwies er auf das Bundesfinanzministerium, das sehr restriktiv sich verhalte.
Für ihn sei wichtig, bürokratische Hürden abzubauen. Um Wahlfreiheit und Flexibilität zu gewährleisten, bedarf es jedoch Komplexität.
Menschen hätten Vertrauen aufgrund ihrer hohen Qualität in die Energieberater. Safarik bedankte sich ausdrücklich beim Verbandschef Leppig und den GIH-Mitgliedern: Der Verband liefere wichtige Impulse, um den „Werkzeugkasten“ der Energiewende zu verbessern. Aufgrund Jürgen Leppigs Vorschlag sei das Verfahren zum iSFP angepasst werden. Seit einiger Zeit könnten Energieberater auf eigenes Risiko einen BEG-Antrag mit iSFP-Bonus stellen, direkt nachdem der iSFP eingereicht, und nicht erst bis der iSFP vom BAFA geprüft worden sei. Dieser Parallelität bei den beiden Antragsverfahren spare so viel „wertvolle Zeit“. Leppig bestätigte dies aus eigener Erfahrung.
Ebenso setzte er Leppigs Vorschlag um, die „Qualifikationsprüfung für Energieberater“ neben den Beratungsförderprogramme auch für das BEG zu öffnen. GIH-Vorsitzender Leppig begrüßte den Schritt, forderte aber, dass neben der BEG Einzelmaßnahmen die geprüften „Quereinsteiger“ auch für Effizienzhäuser zugelassen sein sollten. Torsten Safarik betonte auch, dass die Absolventen dieser Prüfung im Vergleich zu denen mit der im GEG vorgeschriebenen Grundausbildung genauso gut abschnitten. Damit wurde das Argument einiger GIH-Mitglieder entschärft, die Quereinsteigerprüfung würde die Energieberaterqualität verwässern.
Bei der Fragerunde am Ende wollte ein Energieberater wissen, warum in Zeiten der Digitalisierung weiter die Bescheide per Post und nicht per E-Mail versendet werden. Der BAFA-Präsident verwies auf rechtliche Gründe, die für eine Behörde, nicht jedoch die KfW gelten.
Zudem bemühe man sich weiter, das „Behördendeutsch“ noch verständlicher für Kunden und Energieberater abzuändern.
Jedes Jahr geht der Energieberaterverband GIH in den Austausch mit Herstellern. Ziel ist es dabei, den Energieberater die neuesten Produkte und Techniken am Markt näher zu bringen, so dass sie ihre Kunden bestmöglich beraten können. Eine Übersicht der Fördermitglieder findet sich auf dieser Seite.
Bildergalerie GIH Kooperationstreffen:
10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) trägt bereits Früchte: Besser informierte Hausbesitzer führen seither mehr und sinnvoller strukturierte, ganzheitliche Sanierungen durch – der Energieberaterverband GIH wertet dies als klaren Erfolg!
Mit Blick auf den generellen Klimaschutz hat das Bundeskabinett nun auf die Zeichen der Zeit sowie die gesellschaftliche Grundstimmung reagiert und ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das durch einen an der Umsetzung orientierten Klimapakt flankiert werden soll. Dieser hinsichtlich der durch die Europäische Union vorgegebenen Klimaschutzziele unerlässliche Schritt verschärft notwendigerweise die Ziele und Auflagen im Gebäudesektor.
Für Gebäudebesitzer wird dies zunächst zu Mehrkosten führen, die sich aber im Laufe der Zeit durch geringere Energieverbräuche und -kosten amortisieren. Dennoch müssen die anfänglichen Zusatzinvestitionen den Betroffenen vermittelt werden. Neben grundsätzlichen Sachinformationen läge eine Möglichkeit dazu in einer Optimierung der BEG. Denn die Praxiserfahrung der im GIH organisierten Energieberater zeigt, dass es hier durchaus noch Luft nach oben gibt: Schon mit kleinen Anpassungen ließe sich die Förderung unbürokratischer, schneller und lukrativer gestalten.
Dazu hat der GIH einen 10-Punkte-Plan entworfen:
- Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Mit der BEG wurde eine bürgerfreundliche Förderung bürokratisiert. Die Erreichbarkeit der Förderhotline muss sichergestellt werden. Bearbeitungszeiten müssen drastisch reduziert werden. „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten sollten wieder möglich werden.
- Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Da die Prüfung eines Antrags zu einem individuellen Sanierungsfahrplan derzeit mindestens sechs Wochen dauert, verzögern sich viele energetische Sanierungen durch ein nachgelagertes Antragsverfahren signifikant.
- iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser muss auch dann gelten, wenn der Bauherr durch die iSFP-Beratung von einer Sanierung in einem Zug anstatt in Einzelschritten überzeugt wird.
- Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Bauherren benötigen daher Gewissheit, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit der BEG bereitstehen.
- Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Kompetente Hausbesitzer sollten nicht demotiviert werden, energetische Maßnahmen selbst umzusetzen. Für die notwendige Qualität garantiert die Prüfung des beteiligten Energieberaters.
- Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wieder der Baubeginn gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung deutlich.
- „Efficiency first“ besser berücksichtigen: Die Förderhöhe von Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte auf das Niveau der Gebäudetechnik angehoben werden.
- Ausweitung des Austauschbonus: Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
- Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen motiviert werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen nicht zu blockieren.
- Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Photovoltaikanlagen, deren Ertrag mehrheitlich zur Wärmegewinnung eingesetzt wird, sollten mit thermischen Solaranlagen gleichgestellt werden.
Der GIH ist der festen Überzeugung, dass diese Maßnahmen nicht nur die Attraktivität und Wirkung der BEG steigern würden. Vielmehr könnten sie, an passender Stelle kommuniziert, auch zur Akzeptanz der mit dem Klimaschutzgesetz bzw. Klimapakt verbundenen anfänglichen Mehrinvestitionen beitragen. Denn: Wer Auflagen verschärft und Ansprüche an Gebäudebesitzer erhöht, tut gut daran, gleichzeitig bei der Förderung Entgegenkommen zu zeigen.
10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude als PDF-Datei
GIH nimmt Stellung zum Richtlinienentwurf „Serielle Sanierung“
GIH nimmt Stellung zum Richtlinienentwurf „Serielle Sanierung“
Durch die neue „Bundesförderung Serielle Sanierung“ des BMWi sollen technische und konzeptionelle Innovationen zur seriellen Sanierung entstehen, die dazu beitragen, die systemische Sanierung zu beschleunigen und die aufwendigen herkömmlichen Sanierungslösungen effizienter, einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Der Entwurf der Förderrichtlinie weist einen klar industriepolitischen Bezug auf die Vorfertigung von Bauteilen, Gebäudetechnik, Sanierungsverfahren und Entwicklung von innovativen Sanierungskomponenten auf. Durch die Förderung der industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und einer standardisierten Installation von Anlagetechnik im Rahmen von seriellen Gesamtsanierungslösungen soll die Markteinführung der seriellen Sanierung in Deutschland beschleunigt werden. Durchführer der Richtlinie soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.
Der GIH begrüßt diese Maßnahmen zur energetischen Sanierung grundsätzlich. Sie stellt einen weiteren Bauteil in der Erhöhung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung und somit zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele dar. Allerdings gibt der GIH dem BMWi folgende Punkte zu bedenken:
- Sicherstellung der erfolgreichen Durchführung des Programms muss durch das BAFA gewährleistet sein, damit es nicht zu einer verzögerten Abwicklung wie derzeit bei der BEG kommt.
- Die Qualität und Fehlerbehebung der innovativen Sanierungsmaßnahmen durch entsprechende Handwerksbetriebe muss gewährleistet sein
- Grundsätzlich fehlende Anforderungen zu Anlagentechnik, Digitalisierung und Wohnqualität im Entwurf der Förderrichtlinie
- weitere konkrete Änderungswünsche (Details in GIH-Stellungnahme)
Stellungnahme des Energieberaterverbands GIH zur Richtlinie „Bundesförderung Serielle Sanierung“
Entwurf der BMWi Förderrichtlinie Serielle Sanierung vom 25. Januar 2021
BMWi und BAFA: Förderprogramme gut für Klima und Konjunktur
BMWi und BAFA: Förderprogramme gut für Klima und Konjunktur
Die Verbesserung der Förderung seit Anfang 2020 habe ihr Ziel erreicht und einen sprunghaften Anstieg von Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt ausgelöst, so das BMWi. So hätten sich die förderbedingten CO2-Einsparungen dank der Förderprogramme auf 14 Millionen Tonnen bis 2030 verdoppelt. Durch die steuerliche Förderung sowie die CO2-Bepreisung sei mit weiteren wesentlichen CO2-Einsparungen zu rechnen. Zahlen belegen dies laut dem BMWi sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Die Summe der Anträge für die Gebäudeeffizienzprogramme sowie des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW seien stark angestiegen, zum Teil hätten sich die Zahlen fast verdoppelt. Sowohl in der Sanierung als auch im Neubau würden die Programme eine hohe Nachfrage genießen. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) würden „neue konjunkturelle Impulse gesetzt“ und der Klimaschutz mit der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich weiter vorangetrieben. Die BEG sollte die Antragstellung erleichtern und Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen für die Bürger attraktiver machen.
BAFA-Präsident Torsten Safarik freut sich über den vermeintlich erfolgreichen Start der BEG: „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Damit können die Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge noch einfacher stellen und wir beim BAFA das Verfahren noch effizienter gestalten. Parallel bauen wir unsere Außenstelle in Weißwasser aus, um die Anträge noch schneller bearbeiten zu können.“
Der GIH begrüßt deutlich die BEG als Meilenstein. Insbesondere die Vernetzung der investiven Förderung mit der Beratung durch dem iSFP-Bonus sieht er sehr positiv. Die Erfahrung zeigt: wird ein Energieberater zu einer Einzelmaßnahme wegen eines iSFPs gerufen, ergeben sich durch die Beratung meist weitere energetische Modernisierungsschritte. Nicht selten saniert der Kunde dann sogar zu einem ganzheitlichen Effizienzhaus.
Der Energieberaterverband bemängelt jedoch die Abwicklung der Förderung: Nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten mit dem BEG-Antragsportal berichten zahlreiche GIH-Mitglieder nach wie vor, dass sie wochenlang auf Zuwendungsbescheide vom BAFA warten müssten. Denn bei Anträgen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen beträgt die Bearbeitungszeit beim BAFA von Antrag bis Bewilligung – ohne iSFP – derzeit mindestens drei Wochen. Zudem klagen Energieberater über schlechte Erreichbarkeiten sowie mangelnde Fachinformationen seitens des BAFA. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen beim Start der Sanierungsmaßnahmen bei Bauherrn, sondern auch zu großem Unmut unter Energieberatern und Kunden. Derzeit scheint die vermeintliche Erleichterung der Förderung im Rahmen der BEG die Antragstellung für viele Kunden und Energieberater eher komplizierter zu machen.
Daher fordert der GIH, dass das Zuschussportal technisch sofort verbessert und beim BAFA das Personal deutlich aufgestockt wird. Nur so werden die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung eingehalten werden könnten und die Energiewende effektiv umgesetzt wird.