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Neubauförderung trotz Mittelaufbrauch im August weiter gesichert

22. Juni 2022

Neubauregelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Ministeriumsvertreter verkündete, dass eine (zusätzliche?) Gebäudeenergiegesetz-Novelle „vermutlich im ersten Halbjahr 2023“ komme. Für die Neubau-Förderung mit der Nachhaltigkeitsanforderung (NH-Klasse) sei das Budget dank höherer Nachfrage als erwartet von 300 Millionen Euro wohl Mitte August aufgebraucht, aber ein weiterer Förderstopp 2022 sei „nicht zu befürchten“, da im Rahmen der Haushaltsplanung die Förderung in Kürze aufgestockt werden solle. Ihm war wichtig zu betonen, dass in Zukunft Neubauten weiter gefördert werden, um das ambitionierte und im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von 400.000 Neubauten pro Jahr zu erzielen.

Boom der BEG-Einzelmaßnahmen

Dr. Ina Bartmann, BAFA-Abteilungsleiterin, berichtete, dass bis jetzt in diesem Jahr schon 250.000 BEG EM-Anträge eingegangen seien. Sie rechnet mit insgesamt 650.000 bis 700.000 Anträge für das gesamte Jahr 2022. Christian Stolte als dena-Bereichsleiter rechnete vor, dass jedoch mindestens zwei Millionen Einzelmaßnahmen nötig seien, um die für die Erreichung der Klimaziele nötige Sanierungsrate von Zwei zu erreichen. Zudem empfahl er, mehr Maßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen. Er wies – sowie später auch die VdZ-Geschäftsführerin Kerstin Stratmann – auf die Wichtigkeit der Energieberatung hin. Stolte befürwortete insbesondere die individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFPs), damit in der Sanierung „die richtigen Maßnahmen in richtiger Reihenfolge“ durchgeführt werden.

Zukünftige Rolle des Wasserstoffs im Gebäudesektor

Constantin Zerger, Deutsche Umwelthilft (DUH), sieht auf absehbare Zeit keinen Einsatz von Wasserstoff im Gebäudebereich, da andere Industrien höhere Zahlungsbereitschaft zeigten und im Verkehr es keine Alternativen gebe. Daher würde er beim Einbau neuer Heizungen von Gasheizungen abraten, auch wenn diese Wasserstoff-Ready seien. Die Wirtschaft mit Uwe Glock, Vize-Präsident der VdZ, schätzt die Lage anders ein und rechnet ab 2030 mit vermehrter Verfügbarkeit von Wasserstoff für den Einsatz in Gebäudeheizungen.

Heizungsverbot für alle neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024?

Zudem wurde die geplante GEG-Anforderung diskutiert, dass ab 2024 Heizungen nur noch eingebaut werden dürften, die „möglichst“ mindestens mit einem Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies bedeutet nach Einschätzungen des Handwerksvertreters Norbert Borgmann, Vize-Präsident ZVSHK, für alle neuen Heizanlagen im Neu- und Altbau, dass dann wohl fast nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen möglich sein werden. Staatsekretär Bösinger berichtet über die aktuellen Diskussionen in den Ministerien, z.B. auch Fernwärmeanschlüsse darunter zu subsumieren.

Das VdZ-Branchenforum 2022 kann auf Youtube nachgehört werden.

Kategorie: Allgemein/ Förderung Tags: BEG/ dena/ Erneuerbare Energien/ Gasheizung/ GEG/ Wasserstoff

Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung

17. Mai 2022

Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen.

Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer

Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund. Dabei adressiert die Regierung insbesondere die bisher nicht oder kaum sanierten Gebäude („Worst first“), für die es einen Extra-Bonus geben könnte. Unklar bleibt wie die Anreize für – dringend benötigte – niedrigschwellige Angebote ausgestattet werden sollen, da es auch jetzt schon eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt. Die BEG Reform soll „bis zum Sommer umgesetzt“ sein. Dies könnte bedeuten, dass sie nicht nur im Juni bereits bekannt gegeben wird, sondern die Neuerungen bereits dieses Jahr in Kraft treten könnten.

CO2-Kosten für Vermieter sollen Sanierungen erhöhen

Bei diesem CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht es darum, dass der derzeit zu 100 % vom Mieter zu tragende CO2-Preis bereits ab 2023 anteilig auf den Vermieter umgelegt wird. Je besser der energetische Zustand, desto geringer der Anteil des Mieters. Durch dieses Stufenmodell sieht der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, energetisch zu sanieren. Bei einem wohl deutlich steigenden CO2-Preis in den nächsten Jahren müssen Energieberatende dies bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen berücksichtigen. Der GIH hatte anhand eines Beispiels ausgerechnet, dass dies bei einem ungedämmten Einfamilienhaus über die Laufzeit einer neuen Heizung und steigendem CO2-Preis eine fünfstellige Summe an Euro an zusätzlichen Belastungen darstellen kann. Diese Kosten kann der Eigentümer durch Maßnahmen an der Hülle verringern oder beim Einbau einer erneuerbaren Heizung komplett vermeiden. Der Gesetzentwurf liegt dem GIH zur Kommentierung vor und soll bald vom Parlament verabschiedet werden.

Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wird 2022 noch novelliert

Die Regierung setzt beim bestehenden Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) insb. auf „die Erzeugung industrieller Prozesswärme“. Durch eine Förderung von der im Arbeitsplan Energieeffizienz explizit erwähnten und sehr aufwändigen sowie kostspieligen Tiefengeothermie könnten diese Anlagen deutlich häufiger wirtschaftlich umgesetzt werden. Zudem sollen „klein-investive Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe“ beworben und umgesetzt werden. Der GIH unterstützt beides, da auch in diesem Sektor große Effizienzpotenziale sind.

Wärmepumpenhochlauf durch Öl- und Gasaustausch(prämie)

Die Regierung will durch „ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.“

Der GIH unterstützt dies, da nach Branchenangaben 40 % der SHK-Betriebe noch nie eine Wärmepumpe installiert haben und derzeit nur 30 % der Fachunternehmen regelmäßig Wärmepumpen einbauen. Der GIH warnt aber davor, dass nicht in jedes nicht oder kaum gedämmte Gebäude eine Wärmepumpe ohne Weiteres eingebaut werden kann. Ohne sorgfältige Planung und Maßnahmen an der Gebäudehülle – diese sollte möglicht gedämmt und luftdicht sein – und der Technik (wie z.B. niedrige Vorlauftemperatur, Flächenheizung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung) kann bei Nutzern in kalten Wintern der Energiebedarf durch hohe Stromkosten deutlich steigen.

Wie schon im BEG-Blog exklusiv für Mitglieder erwähnt, ist sehr wahrscheinlich, dass die Ölaustauschprämie in der neuen BEG-Novelle auf (nur alte?) Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird.

Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht

Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft.

Ab 2024 gilt, dass „bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind“. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von „möglichst“ die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65 %-Ziel auch „in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie“ möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden.

Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.

Beratung als Schlüssel zum kurz- und vor allem langfristigen Energiesparen

Völlig richtig hat das BWMK erkannt, dass „um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, […] gute Information und Beratung entscheidend“ sind. Neben den in Kürze beworbenen niederschwelligen praxisnahen Tipps, sollte die Regierung zusätzlich weiter auf ganzheitliche gewerkeübergreifende und langfristige Beratungen setzen, die als Maßnahmen z.B. im Beratungselement individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Der GIH und seine über 2.600 Mitglieder unterstützen dabei, diese „Einsparpotenziale zu heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.“

 

Arbeitsplan Energieeffizienz vom BMWK als PDF (17. Mai 2022)

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Arbeitsplan/ Arbeitsplan Energieeffizienz/ BEG/ BMWK/ Energieeffizienz/ Erneuerbare Energien/ GEG/ iSFP

GEG-Änderung zur Anhebung des Neubaustandards auf EH 55

29. April 2022

Politischer Hintergrund

Der Koalitionsausschuss hatte am 23. März beschlossen, ab dem 1. Januar 2023 den Effizienzhausstandard 55 verbindlich festzulegen. Dafür sind Änderungen im Gesetz nötig. Ab 2025 soll laut Koalitionsvertrag der Neubaustandard auf das Effizienzhausniveau 40 weiter verschärft werden, um die Klimaziele 2030 und 2045 (klimaneutraler Gebäudebestand) zu erreichen.

Inhalte zum Referentenentwurf

Die Formulierungshilfe des GEG-Referentenentwurfs wurden laut dem Bau- und Klimaschutzministerium bewusst schlank gehalten. Sie beschränkte sich im Wesentlichen auf die Verankerung des EH 55 als Neubaustandard, bis er von der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verschärfung auf EH 40 ab 1.1.2025 abgelöst wird. Dazu werden in der bestehenden Systematik Anforderungswerte für die energetischen Kenngrößen zu Primärenergiebedarf und Gebäudehülle angepasst. Neben redaktionellen Folgeänderungen und Klarstellungen werden darüber hinaus lediglich eine systematische Benachteiligung von Fernwärme aus Großwärmepumpen gegenüber Fernwärme aus KWK-Anlagen oder Wärmeerzeugern mit fossilen Energien behoben sowie ein pauschales Berechnungsverfahren für die Anrechnung von PV-Strom bei der Gebäudebilanzierung gestrichen, das in der Praxis z. T. zu widersprüchlichen Ergebnissen führte.  Des Weiteren sollen befristete Erleichterungen im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der Vorschriften des GEG eingeführt werden für Gebäude, die der Unterbringung von geflüchteten Menschen dienen.

Ein detaillierterer Überblick findet sich in der Begründung zur Formulierungshilfe am Ende des Gesetzesentwurfs.

Die Berechnung des Erfüllungsaufwands soll noch ergänzt werden.

Einschätzung des GIH und weiterer Experten

Der Referentenentwurf ist die konsequente Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Einführung des EH 55 Standards.

  • Zudem werden die neuen Verfahren zur Anrechnung von EE-Strom nach § 23 Absatz 2 und 3 aus dem GEG gestrichen, die in der BEG ohnehin nicht angewendet werden dürfen. Auch dies ist also eine Angleichung an die BEG-Regelungen (Technische FAQ 12.04).
  • Eine weitere Angleichung gibt es zu den Wärmebrücken in § 24. Ein Gleichwertigkeitsnachweis ist durch die geplante Änderung dann – wie in der BEG – für alle Wärmebrücken erforderlich, auch für solche mit niedrigeren U-Werten als in den Musterkonstruktionen aus Beiblatt 2 zur DIN 4108 (TFAQ 7.04).
  • Zum Primärenergiefaktor von gasförmiger Biomasse wird klargestellt, dass dieser bei Gasgemischen (Erdgas/Biomethan) nur für den Anteil des Biomethans eingesetzt werden darf.
  • Die Verschärfung auf Effizienzhaus 55 (Wohngebäude) und Effizienzgebäude 55 (Nichtwohngebäude) wird in allen Nachweisarten umgesetzt. Dies betrifft also auch das Modellgebäudeverfahren oder die Innovationsklausel.
  • Die im Entwurf beinhalteten Erleichterungen für Flüchtlingseinrichtungen werden direkt nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Es gilt als wahrscheinlich, dass es ohne große Veränderungen verabschiedet wird.

Weitere noch nicht im Entwurf berücksichtigte Änderungen

Allerdings fehlen noch weitere im Koalitionsvertrag angekündigte Veränderungen wie z.B. die verbindliche Umstellung der Wohngebäude auf DIN V 18599, die Bilanzierungsänderung von Treibhausgasen statt Primärenergie, die Verschärfung zum EH/EG 40 ab 2025 und die Solarpflicht für Nichtwohngebäude (bei Wohngebäude solle es nur „die Regel“sein.)

Des Weiteren ist auch die sehr wichtige, weil einschneidende verpflichtende Regelung zum Einbau von Heizungsanlagen in Neubauten und bei Sanierungen noch nicht vorhanden. Ab 2024 sollen neue Heizungen auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Viele sehen darin das Aus von neuen Öl- und Gasheizungen, da zum Beispiel eine Solaranlage und Lüftungsanlage in Kombination mit Brennwertgeräten diesen Wert nicht abdecken kann. Einige Regelungen, wie etwa die angekündigte Ausweitung der Ölaustauschprämie auf alte Gasanlagen, werden auch Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sein. Diese wird im Rahmen des „Sommerpakets“ in wenigen Monaten bekannt gegeben.

Änderung des Gebäudeenergiegesetzes mit Formulierungshilfe – Referentenentwurf vom 27.04.2022

Kategorie: Allgemein Tags: BEG/ Bilanzierung/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG

Änderungen bei BEG-Förderung und Gesetzen im Gebäudebereich

24. März 2022

Das erklärte Ziel der Regierung ist, die Abhängigkeit fossiler Rohstoffe aus Russland durch Einsatz klimafreundlicher Energieträger schnellstmöglich zu begrenzen. Dafür wurden in verschiedenen Bereichen wie der Sanierung, Neubau, Öffentlichkeitsarbeit und im privaten sowie geschäftlichen Bereich viele Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Maßnahmen in der Sanierung

  • Weiterentwicklung der Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), „indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden.“ – GIH: Wichtig dabei ist, dass parallel dazu die Anforderungen für die Hülle weiter gelten
  • Gesetzlich Festschreibung, „dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ Dies war im Koalitionsvertrag erst ein Jahr später vorgesehen. – Hier sieht der GIH enorme Herausforderungen, da somit hybride Heizungslösungen z.B. mit Solarthermie kaum mehr möglich sind.
  • Gaskesselaustauschprogramm in der BEG, für über 20 Jahre alten Heizungsanlagen – GIH begrüßt den Bonus und fordert, diesen auch auf Kohle- und Nachtspeicheröfen zu erweitern
  • Bei Teilwarmmiete: Vorkehrungen für Mieter*innen sind zu treffen, „deren Wohnungen Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen“ – GIH: Die Regierung versucht somit Eigentümer*innen zu mehr energetischen Maßnahmen zu motivieren.
  • „Worst first“: Vorrangige Sanierung des besonders ineffizienten Gebäudebestands im Sinne der EU-Vorgaben – GIH befürwortet dies (Ausgestaltung als zusätzlichen Bonus?), weist aber darauf hin, dass Eigentümer*innen, die immer wieder ihr Gebäude energetisch saniert haben, bei dieser Deltaförderung keine Nachteile erlangen
  • Planbarkeit in der Sanierungsförderung: Regierung will mit „Programmgestaltung und Finanzierung sicherstellen, dass die Programme auskömmlich sind und Förderstopps möglichst vermieden werden.“ – Der GIH hält Verlässlichkeit auf förderrechtliche und gesetzliche Rahmenbedingungen für eminent wichtig und kritisiert erneut, dass es immer noch keine Informationen gibt, wann die angekündigte Neubauförderung EH 40 wieder startet.
  • Überprüfung der Programme und Ausschluss der Überförderung – GIH: Gerne unterstützt der GIH dabei, Förderungen wie die BEG zielgerichtet einzusetzen, warnt aber vor Schnellschüssen
  • Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung – GIH hält dies für eine wichtige Maßnahme
  • Bei Fernwärme 50 % Anteil klimaneutraler Wärme bis 2030

Maßnahmen im Neubau

  • Festlegung des Effizienzhaustandard 55 ab 1. Januar 2023 für Neubauten in diesjähriger Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Laut Koalitionsvertrag gelten ab 2025 im Neubau dann die Anforderung des EH 40 – GIH: war zu erwarten, nachdem die Neubauförderung für das EH 55 kürzlich unangekündigt über Nacht eingestellt wurde. Der GIH geht davon aus, dass die Regelungen auch für Nichtwohngebäude gelten.
  • Prüfung, „in welcher Form das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.“ – GIH: Wichtig ist, dass dabei genug Zeit für die Weiterbildung der Energieberater*innen ist. Die bisher auch diskutierte Verankerung von Nachhaltigkeit in der Sanierungsförderung ist im Papier nicht erwähnt.

Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit

  • Eine „breit angelegte Kampagne für Energiesparen und niedriginvestive Maßnahmen für Bürger*innen und Unternehmen, z. B. intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen – der GIH hatte dies schon oft gefordert, da oft über 10 Prozent Einsparung mit überschaubarem Aufwand möglich sind. Insbesondere bei den hohen Energiekosten werden Bürger*innen und Unternehmer*innen finanziell entlastet.
  • Große Wärmepumpen-Offensive in der Sanierung bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten – GIH hält Wärmepumpen für eine der wichtigsten Maßnahmen der Energiewende. Der Verband gibt zu bedenken, dass dafür in Altbauten bestimmte Bedingungen beachten werden müssen, wie niedrige Vorlauftemperatur, adäquate Wärmeübertragung und Maßnahmen an der Gebäudehülle. Hohe Stromkosten in kalten Wintern sind kontraproduktiv für die Akzeptanz der Energiewende

Maßnahmen zur Entlastung von Bürger*innen

  • Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022
  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen
  • Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger*innen von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld
  • Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro für allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Einmalig 100 Euro pro Kind und pro Sozialleistungsempfänger
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate
  • 9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV

Weitere Maßnahmen

  • Ausbau der Erneuerbaren Energien
  • Beschaffung von Flüssiggas (LNG) unterstützen
  • Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft
  • Steigerung der Produktion heimischer Grün-Gase
  • Stärkung des Wettbewerbs- und Ordnungsrahmen durch kartell- und wettbewerbsrechtliche
    Maßnahmen
  • Reduzierung Gasverbrauch in Stromerzeugung
  • Aussetzung der Stilllegung von Kohlekraftwerken

Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten (24.03.2022)

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung Tags: BEG/ Bundesförderung/ Entlastungspaket/ Gaskesselaustausch/ GEG/ Gesetz/ Planbarkeit/ Sanierung/ Teilwarmmiete/ Worst first

Zwei GEG-Novellen bis 2024, BEG-Anpassung wohl 2022

14. Januar 2022

Politische Hintergründe

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) will das BMWK gemäß EU-Renovierungswelle, die Sanierungsrate in der EU bis 2030 verdoppelt werden.

Wesentliche Gründe für die geringe Reduktion der Energieverbräuche sieht das Ministerium in der stagnierenden „Sanierungsrate in Verbindung mit einem zunehmenden spezi­fischen Wärmebedarf. Darüber hinaus spielen Rebound-Effekte nach Sanierung eine Rolle.“ Das BMWK (vormals BMWi) unter Minister Robert Habeck kritisiert, dass zu hohe Förderungen in den Neubau geflossen seien, „die nur geringe CO2-Minderungseffekte hatten.“

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Im Koalitionsvertrag ist bereits verankert: „Ab 1. Januar 2025 sollen alle Neubauten den Effizienzhaus (EH)-40-Standard einhalten. Bereits ab 1. Januar 2024 sollen die auszutauschenden Teile bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden einem EH-70-Standard entsprechen.“ Dies soll im „Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms noch 2022 umgesetzt werden.“

Zusätzlich soll es eine „große“ GEG-Novelle geben, in der „die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie mit Blick auf das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands 2045 umgesetzt“ werden sollen.

Die Formulierung darin „ggf. notwendige Anpassungen auf dem Weg dorthin“ könnte bedeuten, dass man das Effizienzhaus 55 schon vorher vorschreiben könnte, bevor die im Koalitionsvertrag gesetzte Verschärfung auf das Effizienzhaus 40 im Jahr 2025 dann greift.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG solle die „neuen Vorgaben des GEG flankieren und den Markt durch Anreize an diese Schritte heranführen. Dies betrifft insbesondere die Erneuerbare-Energien-Regelungen für neu eingebaute Heizungen.“ Dies könnte bedeuten, dass die derzeitige Förderung der Gas-Hybridheizungen auslaufen könne.

Die BEG-Förderung wird zudem als „breit angelegte und solide ausfinanzierte“ beschrieben. Daraus schließt sich, dass ein unterjähriger Förderstopp und auch eine BEG-Abschaffung in den nächsten Jahren sehr unwahrscheinlich sind.

Für eine Effizienzsteigerung will das BMWK weiter Impulse setzen, „indem bessere Anreize für Sanierungen, optimierte Verknüpfung mit dem Sanierungsfahrplan, Umsetzungsqualität (Einsparwirkungen), die Stärkung von Quartiersansätzen, die Berücksichtigung von Sektorkopplung, Nachhaltigkeitsaspekten sowie der zur Herstellung und Verwendung von Baumaterialien benötigten Energie (graue Energie) etc. gesetzt werden.“

Daraus wird klar, dass der iSFP-Bonus wohl weiter bestehen wird, allerdings könnte dieser inhaltlich angepasst werden („optimierte Verknüpfung“). Ähnliches hat auch das Ministerium in der GIH-Onlinediskussion schon angedeutet.

Zusätzlich scheint wahrscheinlich, dass graue Energie und Nachhaltigkeit eine wichtigere Rolle in der Förderung spielen werden. Bisher fristet die NH-Klasse im Neubau ein Nischendasein, da sie meist einfacher durch den EE-Bonus ersetzt werden kann. Eine Kumulierung der beiden Boni existiert (noch) nicht.

Die Passagen zu GEG und BEG finden sich in der Eröffnungsbilanz Klimaschutz auf den Seiten 26 bis 29.

Kategorie: Allgemein Tags: BEG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG

Koalitionsvertrag: Neubaustandard 40 ab 2025, bestimmte iSFPs kostenlos

24. November 2021

Die Anforderungen im Gebäudebereich sollen mit dem Koalitionsvertrag zum Teil deutlich verschärft werden. Ob dadurch die von der EU vorgegebenen bzw. von der Regierung selbst gesteckten Klimaziele erreicht werden, bleibt abzuwarten. Dies hängt auch von der Ausgestaltung der vielen genannten Maßnahmen ab, die teils noch nicht klar ausformuliert sind. Der Stellenwert der ganzheitlichen Energieberatung steigt. Durch die Wiedereinführung eines eigenen Bauministeriums (in SPD-Hand, bisher im Innenministerium integriert) sollte das energetische Bauen und Sanieren eine höhere Präferenz bekommen.

Förderungen

  • Breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen. Erstellung iSFPs „z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos“.  GIH begrüßt dies, da dadurch mehr Sanierungen in WEGs und beim Gebäudekauf angereizt werden.
  • Einführung Förderprogramm für Wohnungsneubau mit Fokussierung auf Treibhausgas-Emissionen pro m² Wohnfläche als Ersatz für die ab Februar 2022 gestrichene Neubauförderung zum Effizienzhaus 55.  GIH: Noch unklar, ob dies die Umstellung der BEG weg vom Referenzgebäude bedeutet. Bleibt die Effizienzhausförderung 40 bestehen?
  • Weiterentwicklung und Umschichtung der Förderprogramme – Regierung setzt auf „passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen“ und Versorgung:  GIH: Könnte mehr Sanierungs- und weniger Neubauförderung bedeuten oder dass die BEG-Fördersätze von Gebäudetechnik und -hülle harmonisiert werden (da beide Gebäudebereiche in einem Zug genannt werden).
  • Unterstützung der Privathaushalte mit KfW-Förderung bei der privaten Hochwasser- und Starkregenvorsorge.  GIH hält dies für sehr wichtig und wird Hochwasserpass-Schulungen weiter ausbauen.
  • Fortschreibung Quartiersansatz und Innovationsklausel.  GIH: Heißt das, dass die Bilanzierung über THG statt Primärenergie erfolgt? Es könnte „Greenwashing“ in Quartieren bedeuten, da dadurch weniger ambitionierte Maßnahmen mit Leuchtturmprojekten „verrechnet“ werden könnten.
  • Fortführung Förderprogramm Serielles Sanierung und Ausweitung innerhalb der BEG.  GIH begrüßt jede Art von Effizienzförderung.
  • Aufstockung des KfW-Programms für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau.  GIH: dies ist überfällig, da 2021 schon zur Jahresmitte die Mittel aufgebraucht wurden. Förderungen benötigen Verlässlichkeit.
  • Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.  GIH hält dies für sinnvoll, da derzeit zu kompliziert und bürokratisch

Rechtliche Anforderungen

  • Anpassung GEG: Angleichung der Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an KfW-EH 40.  GIH: Bedeutet wohl, dass bis dahin der Neubau-Standard von ca. 75 gelten wird.  Der GIH begrüßt die Verschärfung der Neubauanforderungen, hätte aber einen Zwischenschritt zum EH 55 für sinnvoller gehalten.
  • GEG-Änderung: Ab 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen.  GIH: Bedeutet dies dann das Aus für den Einbau rein gas- und ölbetriebener Heizungen in Neubau und Sanierung? Dann wäre wohl nur der noch Einbau bestimmter Hybridanlagen möglich. Kombination von Solarthermie mit Gas-Brennwert-Geräten schafft in der Regel keine 65% EE-Anteil. Wäre somit auch das Aus für die EE-Klasse, da die gesetzliche Anforderung dann ja höher liege.
  • „Zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen. GIH: Bedeutet Verschärfung des nichtgeförderten Sanierens auf derzeitigen Neubaustandard. Möglichkeit für Energieberater, Sanierungswillige zu geförderten Einzelmaßnahmen zu motivieren, da Differenz zwischen den neuen Anforderungen und denen der BEG somit geringer wird. Fraglich bleibt, wie die Länder dies kontrollieren werden. (Bisher kaum Vollzug des GEGs.)
  • Verpflichtende Nutzung der Dachflächen für Solarenergie bei gewerblichen Neubauten. Bei privaten Neubauten „soll es die Regel werden“.  GIH begrüßt stärkeren Ausbau lokaler Solarenergie, Regelungen für private Neubauten müssen konkretisiert werden.
  • Regierung setzt auf steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument.  GIH begrüßt stärkeren wirtschaftlichen Anreiz für Sanierungen, insb. dadurch Anreiz zum Einbau von Heizungsanlagen, die mit regenerativen Energien betrieben werden.
  • Umlage des CO2-Preises und Teilwarmmiete für eine faire Teilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern durch Einführung eines Stufenmodell in Gebäudeenergieklassen ab 1. Juni 2022, das die Umlage des CO2-Preises nach Brennstoffemissionshandelsgesetz regelt. Wenn zeitlich nicht möglich: Hälftige Aufteilung der erhöhten Kosten durch CO2-Preis ab 1. Juni 2022 zwischen Mieter und Vermieter.  GIH: Regierung erhofft sich dadurch mehr Sanierungsanreize für Eigentümer, die Gebäude vermieten.
  • Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse.
  • Verbesserung, Vereinheitlichung und Digitalisierung des Gebäudeenergieausweis.  GIH: Vage Formulierung. GIH hofft, dass damit Bedarfsausweis zum digitalen Standard wird.
  • Grundlagenschaffung für verstärkte Betrachtung des Einsatzes grauer Energie und Lebenszykluskosten.  GIH: Grundlagen bestehen bereits in den Systemen zur Nachhaltigkeitsbewertung (DGNB, BNB). Eine Berücksichtigung im GEG 2022 aufgrund der unkonkreten Formulierung eher unwahrscheinlich.
  • Steuerrecht: Anhebung der linearen Abschreibung für Neubauwohnungen von zwei auf drei Prozent.  GIH: Durch schnellere Abschreibungsmöglichkeit erhofft sich die Regierung mehr Neubauaktivitäten.
  • Unterstützung der Vorschläge des EU-Programms „Fit for 55“. GIH: Sollte dies konsequent umgesetz werden, könnte dies weitreichende Folgen haben. Wie z.B. nach Energieeffizienzrichtlinie eine Sanierungsverpflichtung für öffentliche Gebäude (mind 3 % p.a.)
  • Beendigung der Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis.

Weitere Maßnahmen

  • Stärkung des dezentralen Ausbaus der Erneuerbaren Energien.  GIH: Wichtige Bedingung für Erreichung der Energiewendeziele.
  • Einführung eines Bau-, Wohnkosten- und Klimachecks.  GIH: Hört sich sinnvoll an, Ausgestaltung zu definieren.
  • Anpassung der Prozesse der Normung und Standardisierung, so dass Bauen günstiger wird. GIH: Sinnvoll, jedoch Ausgestaltung nicht klar definiert.
  • Umsetzung Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards.  GIH: Erleichtert Projektdatenaustausch zwischen am Bau Beteiligten. Gilt das auch für Bilanzierungssoftwareprogramme?
  • Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses.  GIH begrüßt, da Gebäudedaten dann nur noch einmalig erhoben werden müssen.
  • Prüfung zur Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters.  GIH begrüßt auch dieses Vorhaben, da Energieberater auf verlässliche Gebäudedaten in der Zukunft zurückgreifen können. GIH schlägt vor, es nicht nur bei einer Prüfung zu belassen.

Koalitionsvertrag als PDF-Datei

Am 1. Dezember veranstaltet der GIH um 17 Uhr eine Online-Diskussion mit Experten aus Wissenschaft und Politik über die Auswirkungen des Koalitionsvertrages.
Weitere Infos und kostenfreie Anmeldung unter www.gih.de/termin/gih-online-diskussion-koalitionsvertrag-umsetzung-des-klimaschutzes-im-gebaeudesektor/

Der GIH übernimmt für diese Einschätzungen keine Gewähr.

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze Tags: Ampel/ BEG/ Fürderung/ GEG/ Hochwasser/ Koalitionsvertrag/ Solar

Bauministerkonferenz: Beschluss zur Abkehr von der Gebäudeeffizienz ist realitätsfern

23. November 2021

Dazu erklären der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle BuVEG, der Energieberaterverband GIH, das Deutsche Energieberaternetzwerk DEN, der Fachverband Mineralwolleindustrie FMI, die Fachvereinigung Extruderschaum fpx, der Industrieverband Hartschaum IVH und der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum IVPU:

„Der Beschluss der Bauminister ist realitätsfern. Er widerspricht sämtlichen Studien der Wissenschaft, wie der Gebäudebestand klimafit wird. Der breite Konsens ist, dass die Senkung des Energiebedarfs um ca. 40 Prozent die Voraussetzung ist, um kosteneffizient klimaneutral zu werden. Angesichts der verschärfenden Klimakrise ist zudem eine schnelle Umsetzung gefragt.”

Dazu gehören die aktuellen Studien von Agora Energiewende/Stiftung Klimaneutralität, Deutschen Energieagentur (dena), Ariadne-Report des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und dem Bundesverband Deutsche Industrie (BDI), sowie die Langfristszenarien des Bundeswirtschaftsministeriums zur Dekarbonisierung Deutschlands.”

Außerdem ergeben sich erhebliche Widersprüche und Unklarheiten aus dem Beschluss:

  1. Erneuerbaren Energien sind begrenzt verfügbar, wie u.a. die Langfristszenarien des BMWi zeigen. Selbstverständlich ist der Ausbau weiterhin wünschenswert und notwendig, gerade vor dem Hintergrund einer weiter ansteigenden Nachfrage.
  2. Die steigenden Energiepreise veranschaulichen, dass die Gebäude sich davon endlich unabhängig machen müssen. Wenn wir den Grundsatz Efficiency First jetzt aufgeben, werden übrigens einige Teile der Gesellschaft von Energiearmut betroffen sein.
  3. Die von der Bauministerkonferenz vorgeschlagenen Quartierslösungen betreffen vor allem urbane Räume aber lassen ca. 20 Millionen Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäuser komplett außen vor.

Wir plädieren für eine ganzheitliche Betrachtung aller Komponenten einer energieeffizienten Gebäudehülle und -technik auf Basis von Erneuerbaren Energien. Es gibt keine „einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung”, so wie die Bauminister befinden.

Der Beschluss der Bauministerkonferenz wird die Anstrengungen zurückwerfen, die Einsparziele im Gebäudebestand zu erreichen. Wir fordern daher die zukünftige Bundesregierung auf, den Erkenntnissen von Wissenschaft und Praxis bei der Dekarbonisierung des Gebäudebestands zu folgen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung mit allen Logos der Unterzeichner: https://bit.ly/3xelBtO

Hier finden Sie eine ausführliche Liste der Unterzeichner dieser Pressemitteilung: https://bit.ly/3xf6Bfg

 

Im Beschluss der Bauministerkonferenz steht:

Wärmewende im Gebäudebestand

Fast ein Sechstel der deutschen Treibhausgasemissionen sind auf die Wohnnutzung zurückzuführen. Um das Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 % gegenüber 1990 verbunden mit der Zielstellung der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, muss die Wärmewende insbesondere im Gebäudebestand sozial austariert umgesetzt werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger zukünftig einen adäquaten Wohnstandard haben und auf eine gesicherte Energieversorgung setzen können ohne weitere Treibhausgasemissionen zu verursachen. Die Bauministerkonferenz sprach sich dafür aus, die einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung aufzugeben. Zusätzlich muss das Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundsätzlich überarbeitet werden, mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen als zentrale Steuerungs- und Zielgröße zu etablieren.

Zudem unterstützt die Bauministerkonferenz die GIH-Forderung zur besseren Planbarkeit von Energieberatern, Planern und Hauseigentümer, nicht kurzfristig Förderprogramme zu ändern, die zudem erst wenige Monate vorher eingeführt worden sind:

Streichung des KfW-Programms 55 (KfW-Programm Effizienzhaus 55)

Die Bauministerkonferenz beschäftigte sich des Weiteren mit der von Seiten der Bundesregierung angekündigten Einstellung der Förderung des Effizienzstandards 55 im Gebäudebereich ab Februar 2022. Dazu sagt Ministerin Ina Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen: „Die Bauministerinnen und Bauminister sind sich einig: Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung dringend, von ihrem Vorhaben, die KfW55-Förderung ab Februar 2022 einzustellen, abzusehen. Wenn die Bundesregierung bei ihrer Ankündigung bleibt, entstehen kaum zu schließende Finanzierungslücken im Bau. Dies wird in direkter Folge zu Mieterhöhungen führen und konterkariert alle Anstrengungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

 

Unterzeichner der Pressemitteilung

Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) www.buveg.de

Energieberaterverband GIH www.gih.de

Deutsches Energieberaternetzwerk DEN https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/

Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. (FMI) https://www.fmi-mineralwolle.de/

Fachvereinigung Extruderschaum (fpx e.V.) www.fpx-daemmstoffe.de

Industrieverband Hartschaum IVH https://www.ivh.de/

Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V. IVPU https://daemmt-besser.de

Pressemitteilung als PDF

 

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Bauministerkonferenz/ Dämmung/ GEG

Klimaschutz-Sofortprogramm: Schärfere Vorgaben und höhere Förderung

8. Juni 2021

Aktualisierung vom 24. Juni: Das Bundeskabinetts hat das Sofortprogramm Klimaschutz am 23. Juni beschlossen. Dort wurden viele der im Klimapakt geplanten und somit im folgenden Text aufgeführten Maßnahmen nicht übernommen!

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Regierung Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen, um die höheren nationalen Minderungsziele für die Jahre 2030 (mind. 65 Prozent) und 2040 (mind. 88 Prozent) sowie das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Dadurch sind in allen Sektoren ambitionierte Vorgaben und Programme nötig, für die die Bundesregierung mit diesem Klimapakt bis zu acht Milliarden Euro bereitstellen möchte. Viele geplante Maßnahmen im Gebäudebereich hat der GIH schon seit längerem gefordert. Der Stellenwert der unabhängigen Energieberatung wird weiter gesteigert, damit Neubauten und Sanierungen sinnvoll, nachhaltig und ganzheitlich umgesetzt werden.

Die geplanten Maßnahmen im Gebäudeenergiegesetz, der Bundesförderung für effiziente Gebäude, in der Energieberatung und beim CO2-Preis im Überblick:

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Das Effizienzhaus/-gebäude 55 wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Dies entspricht dem derzeitigen Förderstandard.
  • 2025 erfolgt eine weitere Anhebung auf den 40er-Standard.
  • Eine PV- bzw. Solarthermie wird für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen verpflichtend eingeführt.
  • Ein zusätzliches Förderprogramm Wärmepumpe wird eingeführt – dessen Prämienförderung wird an einen Sanierungsfahrplan geknüpft.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand entfallen.
  • Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen erhöht sich auf 30 Prozent.
  • EE-, NH- und Plus-Pakete werden gestärkt.
  • Ab 2023 werden keine fossilen Heizungen mehr gefördert.
  • Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen wird ab 2025 auf mindestens 55 Prozent erhöht.
  • Die „Renewable ready“-Förderung läuft spätestens 2023 aus.
  • Die Fördersätze für Biomassekessel werden im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt.
  • Deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel in 2022 und 2023 „erforderlich“.

Energieberatung und CO2-Kosten

  • Aus- und Weiterbildungen für Effizienzexperten und Handwerker zum Kapazitätsaufbau werden gefördert.
  • Beratungsinstrumente wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und weitere Beratungsangebote sind zu stärken.
  • Die Kosten des CO2-Preises sollen im vermieteten Wohnraum zu 50 Prozent von den Vermietern getragen werden.

Die Maßnahmen sind noch nicht offiziell beschlossen und verkündet. Sie sollen schon 2021 eingeführt werden und bis 2025 gelten.

Laut Tageschau soll das Programm am 23. Juni in seiner endgültigen Fassung vom Kabinett beschlossen werden. Dass der jetzige Bundestag aber noch vor Ende der Legislaturperiode darüber beraten wird, gelte als unwahrscheinlich.

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: Biomassekessel/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ CO2/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ Klimapakt/ Wärmepumpe

Podiumsdiskussion am 1. Juli – Fördern oder Fordern: Welcher Weg führt zum klimaneutralen Gebäudebestand?

2. Juni 2021

Digitale Podiumsdiskussion des GIH in Kooperation mit dem IVPU am 1. Juli von 11:30 bis 13 Uhr

Einigkeit beim Großteil der Wissenschaft, Politik, Verbänden und Zivilgesellschaft besteht darin, dass die energetische Modernisierung sowohl in der Breite als auch in der Tiefe vorangebracht werden muss. Ab 1. Juli soll die BEG-Effizienzhausförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude der Modernisierung zusätzlichen Schub verleihen. Auch das Ordnungsrecht kommt auf den Prüfstein: Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat einen aktuellen Diskussionsvorschlag für das Bundes-Gebäudeenergiegesetz „GEG 2.0“ vorgelegt.
Was Bauherrinnen und Bauschaffende in Zukunft zu erwarten haben, diskutieren MdB Dr. Julia Verlinden, Tilo Kurtz, Dr. Martin Pehnt, Dietmar Walberg, Dieter Bindel und Tobias Schellenberger.


Begrüßung: 
Dieter Bindel, GIH, und Dr. Andreas Huther, IVPU


Impulsvortrag: 
Dr. Martin Pehnt, Leiter des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg: Wie kann es mit dem GEG weitergehen und welche Rolle spielt die energetische Modernisierung der Gebäudehülle?

Podiumsdiskussion

Teilnehmende:

  • MdB Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
  • Tilo Kurtz, Umweltministerium Baden-Württemberg
  • Dr. Martin Pehnt, ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung
  • Dietmar Walberg ARGE-SH Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen
  • Dieter Bindel, GIH
  • Tobias Schellenberger, IVPU

Moderation: Dr. Thorsten Hofmann, ADVICE PARTNERS

Die Veranstalter der kostenfreien Fachdiskussion freuen sich über Teilnehmerfragen. Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenlisten sind beantragt und werden bei dauerhafter Teilnahme im Nachgang versendet.

Anmeldung >>

Kategorie: Allgemein Tags: BEG/ Gebäudebestand/ GEG/ Grüne/ IFEU/ klimaneutral

KfW veröffentlicht Regelungen zur BEG ab 1. Juli

1. März 2021

Mit dem Inkrafttreten der BEG WG und NWG am 1. Juli werden sämtliche KfW-Produkte „Energieeffizienz Bauen und Sanieren“ (151 – 153, 430, 431, 276 – 278, 217 – 220) abgelöst. Bis zum 30. Juni können Anträge innerhalb dieser Produkte gestellt werden. Eine BzA bzw. gBzA gilt nur innerhalb der jeweiligen Produktlaufzeit. Das heißt, dass auch eine gültige BzA bzw. gBzA unabhängig von ihrer ausgewiesenen Gültigkeit nur noch bis 30. Juni zur Antragstellung genutzt werden kann. ab 1. Juli gilt dann ausschließlich die BEG und die damit zusammenhängende BzA und gBzA.

Die Umstellung der Förderung auf die BEG erfolgt zeitgleich mit der Umstellung des anzuwendenden Ordnungsrechts von der EnEV auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG), sodass die BzA ab 1. Juli ausschließlich nach GEG erstellt werden muss.

Wie bereits aus der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bekannt, gelten für die Einbindung eines Energieeffizienzexperten innerhalb der BEG die Regelung, dass für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) die Einbindung eines Energieeffizienzexperten grundsätzlich Pflicht ist. Nur für Einzelmaßnahmen (BEG EM) an der Heizung ist eine Fachunternehmererklärung ausreichend.

Das Online-Prüftool für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. die gBzA-Anwendung für die Erstellung der gBzA bei der KfW wird zum 01.07.2021 auf die BEG umgestellt, sodass ab diesem Zeitpunkt

  • Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für Einzelmaßnahmen (Wohngebäude) und Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Online-Prüftool (BEG-Prüftool) und
  • eine gBzA für Einzelmaßnahmen (Nichtwohngebäude) und Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude) in der BEG-gBzA-Anwendung

erstellt werden. Ab Mitte Juni 2021 sollen die entsprechenden Zugänge für Energieeffizienzexperten für die BEG bereitstehen. Für die BnD-Erstellung in den auslaufenden Produkten werden die entsprechenden Versionen weiterhin verfügbar sein, sodass laufende Anträge auch nach Inkrafttreten der BEG abgeschlossen werden können.

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Programme/Gesetze Tags: BEG NWG/ BEG WG/ Bundesförderung für effizienzte Gebäude/ EneV/ GEG/ KfW/ Kredit/ neue Regelungen/ Zuschuss

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