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Energieberatung wird immer wichtiger

6. Mai 2022

Auf der einen Seite nehmen das Interesse an Modernisierung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie der Wunsch nach energetischer Unabhängigkeit zu. Auf der anderen Seite trifft diese Aufbruchstimmung auf einen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft sowie mangelnde Ressourcen und massiv steigende Preise. „Jetzt, da die Bürger langsam wollen, können es sich viele nicht mehr leisten“, fasst Dieter Bindel, der stellvertretende Bundesvorsitzende des GIH die Problemlage zusammen. Exemplarisch zeige sich dies an der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Wärmepumpen, die kaum mehr erschwinglich bedient werden kann.

Auf dem Podium des Kongresses suchten Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Politik gemeinsam nach Lösungen. Sollen die Klimaziele im Bausektor trotz der widrigen Umstände erreicht werden, müssen, darin waren sich die Diskutanten einig, alle Beteiligten an einem Strang ziehen und ihren Beitrag leisten: Bauherren müssen höhere Kosten in Kauf nehmen, Bauunternehmen können Preissteigerungen nicht vollumfänglich weitergeben und die Politik muss lenkend eingreifen, hinreichend fördern und für optimale Rahmenbedingungen sorgen.

Ein komplexes und volatiles Gefüge, in dem der Energieberatung eine zunehmend tragende Rolle zukommt – schließlich ist es Hausbesitzern kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Dass diese Rolle in Zeiten von Haushaltsbeschränkungen, Förderstopps und sich wandelnden politischen und ökonomischen Randbedingungen nicht leicht zu erfüllen ist, ist auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kein Geheimnis: „All dies sind harte Bremsspuren und ich kann das Bedürfnis nach Stabilität gut verstehen. Gleichzeitig möchte ich aber an alle Energieberater appellieren, Verständnis und Geduld für die aktuelle Situation mit ihren nahezu unfassbaren Umbrüchen aufzubringen und weiterhin dafür zu werben, die nächsten Schritte in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestands zu gehen“, bat Christian Maaß, Abteilungsleiter „Energiepolitik – Wärme und Effizienz“ des Ministeriums.

„Wir Energieberater sind gerne bereit, unseren Anteil zur aktuellen gesellschaftlichen Aufbruchstimmung beizutragen“, so Bindel. Damit dies in der Praxis aber auch gelingt, müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die für Sommer geplante Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) längerfristig Bestand habe: „Soll das derzeitige Momentum nicht ungenutzt verpuffen, müssen sich Bürger und Energieberater auf gesetzliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen verlassen können. Weitere frustrierende Rückschläge wie bei den kürzlich erfolgten Förderstopps wird sich die Energiewende kaum leisten können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: GIH

 

Es diskutierten (von links nach rechts):

Benjamin Weismann, Moderator und Geschäftsführer GIH Bundesverband

Markus Müller, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg

Christian Maaß, Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Dieter Bindel, Stellv. Bundesvorsitzender GIH Bundesverband

Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin GdW

Lothar Fehn Krestas, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

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Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Energieberatung/ Energiepolitik/ Enerigeberater/ Förderstopp/ Förderung/ Kongress/ Podiumsdiskussion/ Pressemitteilung

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

5. Mai 2022

Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ; Foto: Heilig/CMF

Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.

Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.

Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.

Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Foto: Heilig/CMF

Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.

„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.

Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.

Dr. Ina Bartmann, Abteilungsleiterin Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Foto: GIH

Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.

Eckard von Schwerin, Prokurist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Foto: GIH

KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.

v.l.n.r.: Jens Acker, Dr. Ina Bartmann, Eckard von Schwerin; Foto: GIH

In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.

Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup; Foto: GIH

Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.

Podiumsdiskussion: Benjamin Weismann, Markus Müller, Christian Maaß, Dieter Bindel, Dr. Burkhard Schulze Darup, Ingeborg Esser, Lothar Fehn Krestas (v.l.n.r.); Foto: Heilig/CMF

 

Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).

 

 

Vortragsfolien

GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.

Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner

Fotos: GIH

Bildergalerie

Foto: Heilig/CMF
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Erneuerter Förderstopp: Vertrauen in die Politik weiter zerstört

20. April 2022

Leppig wisse von nicht wenigen Mitgliedern seines Verbandes, die aufgrund der chaotischen Bedingungen ernsthaft überlegen, mit der Energieberatung aufzuhören: „Der Frust sitzt tief. Viele Beratende haben ihren Kunden schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Hoffnung auf Fördergelder für ihre energetisch ambitionierten Neubauten gemacht – nur um sie nun zum zweiten Mal zu enttäuschen.“ Von daher könne er auch gut verstehen, dass manche Kunden sich fragen, ob sie für die erhaltenen Beratungsleistungen überhaupt bezahlen sollen.
„Was wir dringend benötigen ist mehr Transparenz in der Abwicklung von Programmen und mehr Verlässlichkeit vonseiten der Politik. Nur dann besteht die Chance, das schon mehrfach verspielte Vertrauen in die Förderung des Bundes wiederherzustellen“, so Energieberater Leppig. Außerdem sei es unabdingbar, die Förderprozesse endlich zu professionalisieren: „Es kann doch nicht sein, dass im digitalen Zeitalter die Bearbeitung von Standard-Förderanträgen zum Teil mehrere Monate benötigt.“ Oft seien durch Zins- und Baupreiserhöhungen die Fördermittel in dieser Zeit schon wieder mehr als aufgebraucht.

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

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Osterpaket: PV-Volleinspeisung in Zukunft höher gefördert

6. April 2022

Im Referentenentwurf des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor werden fünf Gesetze (EEG, WindSeeG, EnWG, BBPIG, NABEG,) gleichzeitig angefasst. Darin ist auch eine deutliche Anhebung der Fördersätze für Aufdach-PV geplant.

Photovoltaik-Förderung

Neue PV-Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, sollen „künftig eine auskömmliche Förderung“ erhalten. „Anlagen, bei denen die Betreiber und Betreiberinnen den Strom auch teilweise selbst verbrauchen, erhalten wegen der wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs eine geringere Förderung als die Anlagen mit Volleinspeisung.“

Die genauen Höhen sind nicht veröffentlicht und daher wohl noch nicht festgelegt. Sie sollen „vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung bereits vorgezogen im Laufe des Jahres 2022 anwendbar sein, um zwischenzeitlichen Attentismus zu vermeiden“. Darüber werde die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.

Die bisherige immer weiter gesunkene EEG-Umlage wurde letztlich vermehrt kritisiert, da sie sich kaum mehr wirtschaftlich abbilden lasse. Für die Energiewende und die Loslösung von fossilen Energieträgern spielen PV-Anlagen eine wichtige Rolle. Durch die Erhöhung von regenerativem Strom sollen die steigenden Bedarfe wie z.B. für Wärmepumpen oder eMobilität zunehmend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wichtig: diese Förderung betrifft nach Meinung des GIHs nicht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Weitere Änderungen in Förderungen und Gesetzen

  • Es wird ein neues Ausschreibungssegment „Erneuerbare + Wasserstoff“ eingeführt. Dadurch soll der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zusätzlich unterstützt werden. Neue Biomethan- oder KWK-Anlagen müssen zukünftig zudem H2-ready sein.
  • Im neuen Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) wird geregelt, dass Umlagen künftig nur für die Entnahme aus dem Netz zu zahlen sind. Eigenverbräuche, Direktbelieferung sowie Wärmepumpen allgemein werden von der Zahlung der Umlagen befreit.
  • Die EEG-Umlageabsenkung auf Null wird verstetigt. Die EEG-Kosten werden fortan über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert.
  • Das Ausbauziel für 2030 wird von 65 auf 80 Prozent deutlich angehoben. Im Jahr 2021 lag Deutschland noch bei 42 Prozent. Aufgrund des steigenden Stromverbrauchs im Zuge der Elektrifizierung entspricht das mehr als einer Verdopplung innerhalb von zehn Jahren.

Kerninhalte des Energiesofortmaßnahmenpakets – Stand 05.04.2022

BMWK Referentenentwurf EEG 2023 – Stand 04.04.2022

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband Tags: BEG/ EEG/ EEG-Umlage/ EnUG/ Fotovoltaik/ PV

Eckpunkte zur neuen Aufteilung der CO2-Kosten vorgestellt

5. April 2022

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2,  die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen. Die Bundesregierung erfüllt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.

Folgende Eckpunkte wurden vereinbart:

Wohngebäude/ gemischte Nutzung

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m2 geknüpft.

Diese 10 Stufen ermöglichen eine zielgenaue Berechnung:

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.

Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten erfolgt über die Heizkostenabrechnung.

Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können.

Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gewerberäumen greift die 50:50-Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Bespiel über die Mietkosten vereinbaren.

Das Stufenmodell soll perspektivisch auch auf die Nichtwohngebäude angewendet werden. Aufgrund der Heterogenität dieser (u.a. Größe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen in den kommenden zwei bis drei Jahren bereitgestellt werden.

Als nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und dann in den Bundestag. Ziel ist es, dass die Regelung am 1.1. 2023 in Kraft tritt. In das Gesetz wird eine Evaluierungsklausel aufgenommen, die eine Evaluierung und eine Prüfung der Frage vorsieht, ob zwischenzeitlich – aufgrund einer Reform des Energieausweises – eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von Energieausweisen möglich ist.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom 03.04.2022 – Fairness bei den CO2-Kosten: BMWK, BMWSB und BMJ einigen sich auf gerechte Verteilung

Der GIH begrüßt, dass mit diesem Stufenmodell klimapolitische Anreize sowohl für das energetische Sanieren als auch für das Energiesparen geschaffen werden sollen und dabei gleichzeitig eine faire Lastenverteilung angestrebt wird. Ein besonderes Augenmerk wird aus GIH-Sicht auf die konkrete Ausgestaltung bzw. Umsetzbarkeit zu richten sein, so dass für Vermieter, Mieter und Energieberater am Ende die jetzt versprochene „bürokratiearme“ Lösung steht. Der GIH bringt sich daher weiterhin in die fachliche und politische Diskussion ein, begleitet das Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Regierung bzw. des Bundestages und berichtet auch künftig darüber.

Für Energieexperten ist der CO2-Preis in der Beratung sehr wichtig, da sich viele energetische Maßnahmen wie etwa der Einbau von Heizungen, die nicht mit fossilen Energien versorgt werden, somit viel schneller rechnen. So könnten durch die vermiedenen CO2-Preis kosten und die derzeitigen sehr attraktiven BEG-Förderungen bestimmte energetische Sanierungen auch wirtschaftlich äußerst interessant realisierbar sein. Es ist davon auszugehen, dass der CO2-Preis in einigen Jahren auch über 100 Euro pro Tonne betragen könnte.

Bisherige GIH-Beiträge zur CO2-Bepreisung, u.a. auch mit konkreten Beispielrechnungen:

16.02.2022: Mieterentlastung bei CO2-Abgabe fürs Heizen – Sanierung dadurch attraktiver

07.01.2021: Neue CO2-Bepreisung gilt seit 1. Januar – Auswirkung für Sanierung

Nachtrag 6.5.2022: Im Newsletter „Energiewende direkt – Ausgabe 04/2022“ berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hierzu: Zehn Stufen für einen fairen CO2-Preis

 

 

 

Kategorie: Blog/ Bundesverband Tags: CO2-Kosten

Änderungen bei BEG-Förderung und Gesetzen im Gebäudebereich

24. März 2022

Das erklärte Ziel der Regierung ist, die Abhängigkeit fossiler Rohstoffe aus Russland durch Einsatz klimafreundlicher Energieträger schnellstmöglich zu begrenzen. Dafür wurden in verschiedenen Bereichen wie der Sanierung, Neubau, Öffentlichkeitsarbeit und im privaten sowie geschäftlichen Bereich viele Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Maßnahmen in der Sanierung

  • Weiterentwicklung der Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), „indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden.“ – GIH: Wichtig dabei ist, dass parallel dazu die Anforderungen für die Hülle weiter gelten
  • Gesetzlich Festschreibung, „dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ Dies war im Koalitionsvertrag erst ein Jahr später vorgesehen. – Hier sieht der GIH enorme Herausforderungen, da somit hybride Heizungslösungen z.B. mit Solarthermie kaum mehr möglich sind.
  • Gaskesselaustauschprogramm in der BEG, für über 20 Jahre alten Heizungsanlagen – GIH begrüßt den Bonus und fordert, diesen auch auf Kohle- und Nachtspeicheröfen zu erweitern
  • Bei Teilwarmmiete: Vorkehrungen für Mieter*innen sind zu treffen, „deren Wohnungen Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen“ – GIH: Die Regierung versucht somit Eigentümer*innen zu mehr energetischen Maßnahmen zu motivieren.
  • „Worst first“: Vorrangige Sanierung des besonders ineffizienten Gebäudebestands im Sinne der EU-Vorgaben – GIH befürwortet dies (Ausgestaltung als zusätzlichen Bonus?), weist aber darauf hin, dass Eigentümer*innen, die immer wieder ihr Gebäude energetisch saniert haben, bei dieser Deltaförderung keine Nachteile erlangen
  • Planbarkeit in der Sanierungsförderung: Regierung will mit „Programmgestaltung und Finanzierung sicherstellen, dass die Programme auskömmlich sind und Förderstopps möglichst vermieden werden.“ – Der GIH hält Verlässlichkeit auf förderrechtliche und gesetzliche Rahmenbedingungen für eminent wichtig und kritisiert erneut, dass es immer noch keine Informationen gibt, wann die angekündigte Neubauförderung EH 40 wieder startet.
  • Überprüfung der Programme und Ausschluss der Überförderung – GIH: Gerne unterstützt der GIH dabei, Förderungen wie die BEG zielgerichtet einzusetzen, warnt aber vor Schnellschüssen
  • Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung – GIH hält dies für eine wichtige Maßnahme
  • Bei Fernwärme 50 % Anteil klimaneutraler Wärme bis 2030

Maßnahmen im Neubau

  • Festlegung des Effizienzhaustandard 55 ab 1. Januar 2023 für Neubauten in diesjähriger Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Laut Koalitionsvertrag gelten ab 2025 im Neubau dann die Anforderung des EH 40 – GIH: war zu erwarten, nachdem die Neubauförderung für das EH 55 kürzlich unangekündigt über Nacht eingestellt wurde. Der GIH geht davon aus, dass die Regelungen auch für Nichtwohngebäude gelten.
  • Prüfung, „in welcher Form das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.“ – GIH: Wichtig ist, dass dabei genug Zeit für die Weiterbildung der Energieberater*innen ist. Die bisher auch diskutierte Verankerung von Nachhaltigkeit in der Sanierungsförderung ist im Papier nicht erwähnt.

Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit

  • Eine „breit angelegte Kampagne für Energiesparen und niedriginvestive Maßnahmen für Bürger*innen und Unternehmen, z. B. intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen – der GIH hatte dies schon oft gefordert, da oft über 10 Prozent Einsparung mit überschaubarem Aufwand möglich sind. Insbesondere bei den hohen Energiekosten werden Bürger*innen und Unternehmer*innen finanziell entlastet.
  • Große Wärmepumpen-Offensive in der Sanierung bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten – GIH hält Wärmepumpen für eine der wichtigsten Maßnahmen der Energiewende. Der Verband gibt zu bedenken, dass dafür in Altbauten bestimmte Bedingungen beachten werden müssen, wie niedrige Vorlauftemperatur, adäquate Wärmeübertragung und Maßnahmen an der Gebäudehülle. Hohe Stromkosten in kalten Wintern sind kontraproduktiv für die Akzeptanz der Energiewende

Maßnahmen zur Entlastung von Bürger*innen

  • Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022
  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen
  • Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger*innen von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld
  • Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro für allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Einmalig 100 Euro pro Kind und pro Sozialleistungsempfänger
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate
  • 9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV

Weitere Maßnahmen

  • Ausbau der Erneuerbaren Energien
  • Beschaffung von Flüssiggas (LNG) unterstützen
  • Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft
  • Steigerung der Produktion heimischer Grün-Gase
  • Stärkung des Wettbewerbs- und Ordnungsrahmen durch kartell- und wettbewerbsrechtliche
    Maßnahmen
  • Reduzierung Gasverbrauch in Stromerzeugung
  • Aussetzung der Stilllegung von Kohlekraftwerken

Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten (24.03.2022)

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung Tags: BEG/ Bundesförderung/ Entlastungspaket/ Gaskesselaustausch/ GEG/ Gesetz/ Planbarkeit/ Sanierung/ Teilwarmmiete/ Worst first

Versorgungssicherheit stärken – Abhängigkeiten reduzieren

18. März 2022

Es gilt, die deutsche Energieversorgung auf robustere Säulen zu stellen. Dazu reduziert die Bundesregierung Schritt für Schritt die Abhängigkeit von Importen aus Russland und von fossilen Energien insgesamt. Wichtigster Schlüssel für Energie-Souveränität ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien, er ist eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit.

Die bisher ergriffenen Maßnahmen sind laut aktuellem BMWK-Papier:

  • Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen- Umfassende EEG-Novelle und Windenergie- auf-See-Gesetz Novelle für Osterpaket vorbereitet
  • Wasserstoffhochlauf vorantreiben
  • Kurzfristige Sicherung der Gas-Speicherstände durch sog. Long Term Options
  • Bundesregierung finanziert LNG-Einkauf zur Einspeicherung
  • Deutschland und Niederlande planen LNG-Terminal in Brunsbüttel
  • Gasspeichergesetz
  • Gasverbrauch reduzieren
  • Ölreserve
  • Kohlekraftwerke – Nutzung vorhandener Instrumentarien (Sicherheitsbereitschaft) und Erzeugungskapazitäten sichern
  • Kohlereserve – Vorrat an Steinkohle sichern
  • Deutsche Energieimporte auf eine breitere Grundlage stellen
  • Klärung von Fragen zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke

Zudem arbeite das Bundeswirtschaftsministerium laut Papier an einer konsequenten Strategie für eine Reduktion des Gasverbrauchs, „etwa über Heizungsoptimierung oder Gebäudedämmung, und die Umstellung der Wärmeversorgung, etwa über massive Investitionen in Wärmepumpen, Wärmenetze, Biomasse und Hybridsysteme.“ Zudem gelte: „In bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel im Gebäudeneubau, hat fossiles Gas schon jetzt nichts mehr zu suchen.“

Der GIH hält dabei für sehr wichtig, dass die Maßnahmen mit Praktikern zuvor abgestimmt werden. Essentiell hält der Energieberaterverband, dass die neuen rechtlichen und förderrechtlichen Bestimmungen langfristig und daher für Energieberater und ihre Kunden planbar beschlossen werden. Der GIH befindet sich diesbezüglich aktuell in Abstimmung mit dem BMWK. Nur unter Einbezug wirksamer Energieeinsparungsmaßnahmen wie Heizungsoptimierung oder Gebäudedämmung kann die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien schnell erfolgen. Massive Investitionen in Heizungssystem, die auf erneuerbaren Energien basieren, sind unumgänglich. Insbesondere hält der GIH eine breite Motivationskampagne der Bundesregierung für nötig, um Hauseigentümer, WEGs, Kommunen und Unternehmen von der Dringlichkeit und Nachhaltigkeit energetischer Maßnahmen zu überzeugen und begeistern.

Kategorie: Blog/ Bundesverband Tags: Energieeinsparungsmaßnahmen/ Versorgungssicherheit

Für Energiesouveränität, gegen Versorgungslücken.

11. März 2022

Deutschland und Europa brauchen mehr Souveränität in der Energieversorgung. Um von russischen Energielieferungen schnell unabhängig zu werden und um Versorgungskrisen vorzubeugen, fordert ein breites Bündnis von über 20 Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden einen „Gipfel für Energiesouveränität“. Die unterzeichnenden Verbände rufen die Bundesregierung auf, wirksame politische und rechtliche Maßnahmen mit dem Ziel zu vereinbaren, Energieeinsparung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien „in einem nie dagewesenen Tempo“ zu beschleunigen. Bundeskanzler Olaf Scholz sowie der Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sollten zu diesem Gipfel zeitnah einladen, fordert die Verbände-Allianz. „Wir sind bereit“, heißt es in ihrem Appell.

In dem Aufruf erklären die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ihre Bereitschaft, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, alle Kräfte und Ressourcen zu aktivieren. Durch öffentliche Appelle zum Energiesparen, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und durch gezielte Unterstützung zahlreicher, teils einfacher, technischer Maßnahmen ließe sich schon kurzfristig der Erdgasbedarf deutlich senken. Neben der energetischen Modernisierung von Gebäuden, in denen der größte Teil des importierten Erdgases genutzt wird, spielen auch Unternehmen und öffentliche Infrastruktur eine wichtige Rolle.

Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören B.A.U.M. e.V. – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Bundesverband Wärmepumpe e.V., der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, der Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e.V., die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, der Deutsche Industrieverband Concentrated Solar Power e.V., die Deutsche Umwelthilfe, die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V., der DENEFF EDL_Hub, das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V., der Deutsche Naturschutzring, der Energieberaterverband GIH, der Fachverband Einblasdämmung, Germanwatch e.V. der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e.V., die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle, der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec), der Verband Fenster + Fassade (VFF), der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sowie der WWF Deutschland.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wecke Erinnerungen an die zum Teil ebenfalls mit Kriegen verbundenen Ölkrisen vergangener Jahrzehnte. Seit langem drängende energiepolitische Herausforderungen müssten jetzt entschlossen angegangen werden. Zum Heizen und für Industrieprozesse, in Kraftwerken und Kraftfahrzeugen verbrauche Deutschland aktuell große Mengen fossiler Energie aus Russland. Um eine drohende Versorgungslücke abzuwenden, müsse es jetzt nicht nur darum gehen, Importe zu diversifizieren, sondern die Potenziale für die sparsame und effiziente Energienutzung und für den Ausbau der Erneuerbaren Energien umgehend zu erschließen.

Das vollständige Papier findet sich hier zum Download.

Deuschlandfunk spricht in der Sendung „Umwelt und Verbraucher“ ab Minute 18 über die Forderungen der Verbände-Allianz zur Energiesoveränität. Darunter auch die Stimme des GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig.
Deutschlandfunk – Sendung Umwelt und Verbraucher vom 11.03.2022

 

Zitate:

Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH: Dringender denn je müssen wir nun ganzheitlich Sanierungen an der Gebäudehülle in Verbindung mit Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien beraten, planen und umsetzen. Durch den individuellen Sanierungsfahrplan erreichen wir aktuell wesentlich mehr Eigentümer*innen. Sehr oft können wir diese dabei überzeugen, mehr und sinnvollere energetische Maßnahmen durchzuführen – bis hin zum Effizienzhaus.

Pressekontakt: info@gih.de, 030 3406023-70

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand, Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz: “Energiesparen ist zum Gebot der nationalen Sicherheit geworden. Allein durch Umstellung der Energieversorgung lässt sich die „strategische Gaslücke“ nicht schließen. Wir rufen daher die Bundesregierung auf, Energieeffizienz als stille Reserve nutzen und stehen mit versammelter Expertise zum Gespräch bereit.”

Pressekontakt: Franziska Goebel, franziska.goebel@deneff.org, Mobil: +49 (0) 176 225 671 51

Yvonne Zwick, Vorsitzende B.A.U.M. e.V. – Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften: “Wir müssen die fatale Abhängigkeit von fossilen Energieträgern beenden und ein Sofortprogramm für Erneuerbare, für Energiesparen und Energieeffizienz auflegen. Wir sollten so schnell wie möglich alle Optionen maximal ausschöpfen und in Partnerschaft von Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und Politik schnellstmöglich voranbringen!”

Pressekontakt: katrin.wippich@baumev.de, 040 49 07 11 08

Frank Lange, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade VFF: Eine verlässliche Energieversorgung ist für unser Land, unsere Unternehmen und die Bürger von zentraler Bedeutung. Angesichts gefährdeter Versorgungssicherheit und dramatisch steigender Preise ist es jetzt noch wichtiger, die erneuerbaren Energien auszubauen und alle Potentiale der Energieeinsparung zu heben. Denn diejenige Energie, die wir nicht verbrauchen, muss weder beschafft noch bezahlt werden. Daher braucht es im Gebäudebereich eine verstetigte und solide ausfinanzierte technologieoffene Effizienzförderung mehr denn je.

Pressekontakt: pr@window.de, 030 3406023-70

Dr. Katharina Reuter, Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.: „Wir stehen in Solidarität mit der Ukraine zusammen. Wenn es dabei kurzfristig auch unbequem für unsere Unternehmen und die Verbraucher:innen wird, ist dies das Mindeste, was wir in dieser Situation tun können. Lasst uns endlich das volle Potenzial der Energieeffizienz ausschöpfen, Tempolimit und autofreie Sonntage einführen – das sind zentrale Hebel, um die Abhängigkeit zu reduzieren.“

Jutta Gurkmann, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): „Viele Verbraucher:innen machen sich Sorgen, dass die Energiepreiskrise sie belasten wird. Die Politik muss jetzt alles dafür tun, um erstens die Energieversorgung sicherzustellen und zweitens die privaten Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen finanziell zu unterstützen. Niemand soll aufgrund der stark steigenden Energiepreise frieren oder im Dunkeln sitzen.“

Pressekontakt: presse@vzbv.de, 030 258 00 525

Lutz Weischer, Leiter des Berliner Büros von Germanwatch: „“Der Import von Kohle, Öl und Gas finanziert Putins Krieg und autoritäre Regime auf der ganzen Welt. Wir müssen daher zügig weg von Import fossiler Rohstoffe. Das Ziel ist keine völlige Energieunabhängigkeit, wohl aber Energiesouveränität: Wir sollten unsere Energiehandelsbeziehungen mit einer Vielzahl von Partnern auf der Grundlage unserer Werte gestalten können – anstatt von autokratischen Regimen erpressbar zu sein. Notwendige Voraussetzung dafür ist, dass wir mit einer nie dagewesenen Kraftanstrengung alle alle Potenziale für Energiesparen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energie heben. Als Verbände sind wir bereit, die Bürger:innen zum Energiesparen aufzurufen – aber wir erwarten von der Bundesregierung, dass auch sie ihren Beitrag leistet und die Rahmenbedingungen so verändert, dass Energiesparen und Energieeffizienz für alle funktionieren. “

Pressekontakt: Katarina Heidrich, presse@germanwatch.org, 0151 742 968 18

Thomas Drinkuth, Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR: Die effiziente Nutzung von Energie war noch nie so wichtig wie heute. Je geringer unser Energieverbrauch, umso besser können wir ihn selbst mit erneuerbaren Energien decken. Das gilt in besonderem Maße für den Gebäudesektor, der heute den größten Teil des importierten Erdgases verbraucht. Wir haben es selbst in der Hand, das zu ändern.

Pressekontakt: drinkuth@transparente-gebaeudehuelle.de, 030 700 140 243

Wolfgang Weber, Vorsitzender des Geschäftsführung des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI e.V.: “Energie effizient einzusetzen ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgungssicherheit. Mit fast 3.000 Petajoule Primärenergie verbraucht der Gebäudesektor mehr als Industrie und Verkehr. Allein durch eine umfassende Digitalisierung und Elektrifizierung ließe sich dieser Energieverbrauch bis zu 50 Prozent verringern. Die Technologien dafür sind längst vorhanden – sie müssen endlich viel stärker zum Einsatz kommen. Dazu müssen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.”

Pressekontakt: ingrid.pilgram@zvei.org, 069 6302-259

Marita Klempnow; Vorstand Deutsches Energieberaternetzwerk e.V.: Seit 20 Jahren ist der Energieverbrauch der Deutschen Haushalte unverändert hoch, ein großteil entfällt dabei auf die Beheizung der Gebäude. Allein mit immer mehr Geld für neubau  und Sanierungen sind die Herausforderungen nicht zu lösen,. Wir brauchen endlich ganzheitliche Lösungen die Wohnen ,Leben und Arbeiten adressieren, den Ressourcenverbrauch verringern, klimaresiliente Gebäude gewährleisten und uns unabhängig von Energieimporten machen.

Pressekontakt: info@den-ev.de ; 069-138263340

Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes, vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.: „Es war vielleicht nie wichtiger als jetzt, möglichst autark in der Energieversorgung zu sein. Dabei bleibt die beste Kilowattstunde die, die gar nicht erzeugt werden muss. Energiedienstleister spielen in Fragen der Energieeffizienz eine entscheidende Rolle, insbesondere, wenn es um anspruchsvolle dezentrale Versorgungskonzepte geht, die den Autarkiegedanken stärken. Die hier schlummernden Potentiale gilt es mehr denn je, durch einen geeigneten Rahmen zu entfesseln.“

Pressekontakt:  volker.schmees@vedec.org , +49 511 36590-14

Arnold Drewer, Geschäftsführer Fachverband Einblasdämmung e.V.: Einblasdämmsysteme sind geeignet, in deutschen Gebäuden zu sehr niedrigen Kosten und damit sozial verträglich bis zu 7 Milliarden m³ Gas (bzw. 59 Mio to CO2) einsparen zu helfen. Durch Kostenvolumina von max. 4.000 € pro Maßnahme bzw. ROI von max. 8 Jahren ist diese Technologie insbesondere für Hausbesitzer mit niedrigem bzw. mittleren Einkommen geeignet. Dazu kommt die schnelle Verfügbarkeit dieser Technologie.

Pressekontakt: Arnold Drewer, a.drewer@fved.net , mobil 0178 6345899

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) e.V.: Erneuerbarer Strom ist die neue Primärenergie. Wärmepumpen nutzen ihn mit maximaler Effizienz zur Beheizung von Gebäuden mit Erd- und Umweltwärme und tragen damit entscheidend zur Erreichung der Klimaziele und zu mehr Energieautarkie bei. Es gilt nun, Wärmepumpen konsequent im Neubau und beim Heizungstausch zu nutzen. Dafür braucht es verlässliche politische Rahmenbedingungen und damit Planungssicherheit  für Industrie, Handwerk und Immobilienbesitzer.

Pressekontakt: weinhold@waermepumpe.de, 030 208 799 716

Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK): Dezentrale Versorgungsstrukturen und die effiziente Nutzung aller eingesetzten Ressourcen sind elementar für eine resiliente Energieversorgung. KWK-Anlagen liefern Strom zur Residuallast Deckung und hocheffizient auch für eine gesicherte Wärmeversorgung, auch auf Basis erneuerbarer Energien. Sie sichern zudem das Netz und tragen zur sozialverträglichen Energieversorgung auf Grundlage der erneuerbaren Energien bei. Wir halten einen weiteren schnellen Ausbau dezentraler KWK-Versorgung daher für notwendig.

Pressekontakt: stahl@bkwk.de 030-27019281-0

 

Pressemitteilung als PDF

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

 

 

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband

10. GIH Bundeskongress in Berlin

3. März 2022

Im architektonisch interessanten Ambiente des bUm – betterplace Umspannwerk trifft sich die Energieberaterbranche zum 10. GIH Bundeskongress. Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik informieren und diskutieren in zahlreichen Fachvorträgen und einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion. Die GIH Kooperationspartner präsentieren ihre Dienstleistungen und Produkte anhand von Best-Practice-Beispielen sowie an Ausstellungsständen im Pausenbereich.

Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme hier (Hinweis: Die Veranstaltung ist fast ausgebucht.)

Programmablauf

11:00 – 13:00Uhr: Herausforderungen und Lösungen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045

  • Begrüßung: GIH-Bundesvorsitzender Jürgen Leppig
  • 11:15 Uhr Keynote und Diskussion: „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can. “ – Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ
  • 12:00 Uhr Best Practice-Beispiele und Speeddating der GIH Kooperationspartner

13:00 – 14:00 Uhr: Mittagspause 

14:00 – 16:00 Uhr: Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende

  • 14:00 Uhr Umsetzung des Koalitionsvertrags (GEG und BEG) – Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • 14:20 Uhr BEG EM und Energieberatungsförderprogramme – Torsten Safarik, Präsident Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • 14:40 Uhr KfW-Förderprogramme – Erfahrungen und aktueller Stand – Eckard von Schwerin, Prokurist Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • 15:00 Uhr Diskussionsrunde
  • 15:30 Uhr Best Practice-Beispiele und Speeddating der GIH Kooperationspartner

16:00 – 16:30 Uhr: Kaffeepause

16:30 – 17:30 Uhr: Praxis-Roadmap zur Klimaneutralität – Nötige Maßnahmen im Gebäudesektor von JETZT bis 2045

  •   Praxis-Roadmap zur Klimaneutralität – Nötige Maßnahmen im Gebäudesektor von JETZT bis 2045 – Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten

17:30 – 19:00 Uhr: Abendessen und Networking

19:00 – 20:30 Uhr: Podiumsdiskussion Welchen Beitrag müssen Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen? (bzw. Sanierungsquote zu erhöhen)

  • Christian Maaß, Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW
  • Markus Müller, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg, Leiter BAK-Ausschuss Nachhaltigkeit
  • Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten
  • Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender GIH

20:30 – ca. 22:00 Uhr: Get together

In der Mittags-/Kaffeepause sowie beim abendlichen Ausklang bleibt ausreichend Zeit zum Diskutieren, Austauschen und Vernetzen.

–> Direkt zur Anmeldung (Hinweis: Die Veranstaltung ist fast ausgebucht.)

Coronabedingt kann es (auch kurzfristig) zu Änderungen bei der erlaubten Teilnehmerzahl oder einer Anpassung des Kongressablaufs kommen.

Kategorie: Blog/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit

Mieterentlastung bei CO₂-Abgabe fürs Heizen – Sanierung dadurch attraktiver

16. Februar 2022

Laut Medienberichten sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz folgende Regelungen in einem 7-Stufenplan in Abhängigkeit der Klimafreundlichkeit des Gebäudes vor:

Beträgt der CO2-Ausstoß weniger als fünf Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr (niedrigste, klimafreundlichste Stufe), müssen die Mieterinnen und Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. Beträgt der Ausstoß mehr als 45 Kilogramm, etwa bei unsanierten Gebäuden, müssen sie nur zehn Prozent der CO2-Kosten tragen.

Diese Pläne folgen dem Gedanken, dass Mieter auf den Sanierungszustand des Gebäudes im Gegensatz zum Vermieter keinen Einfluss haben.

Ein Referentenentwurf zu dieser Neuregelung wird bis Mitte März erwartet. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass Vermieter schon zum 1 Juni Teile des CO2-Preises zu tragen haben. Derzeit ist unklar, ob die Regelung noch dieses umgesetzt wird oder erst spätestens zum Jahresbeginn 2023.

Der Energieberaterverband GIH weist darauf hin, dass energetische Modernisierungen von schlecht oder gar nicht energetisch sanierten Gebäuden nun deutlich für Eigentümer, die die Immobilie nicht selbst bewohnen, attraktiver werden. Daher ist es sehr wichtig, die durch die Sanierung eingesparten CO2-Kosten in die Amortisationsberechnung einzubeziehen. Energetische Maßnahmen zahlen sich durch den wohl immer weiter steigenden CO2-Preis dadurch noch schneller aus. Dieser liegt derzeit bei 30 Euro pro Tonne CO2. Er erhöht sich bis 2025 auf 55 Euro. Auch für die Folgejahre gehen Experten von einer deutlichen Steigerung aus. Auch dreistellige CO2-Preise sind in diesem Jahrzehnt wohl realistisch.

Auf die Laufzeit einer Heizung von rund 20 bis 25 Jahren können somit oft über 10.000 Euro zusätzliche Kosten durch einen Austausch eingespart werden.

In dem Artikel Neue CO2-Bepreisung gilt seit 1. Januar – Auswirkungen für Sanierung hat der GIH eine Beispielrechnung für die Mehrkosten des CO2-Preises für ein Standardhaus erstellt.

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband Tags: Amortistation/ CO₂-Abgabe/ Energieberater

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