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Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung

17. Mai 2022

Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen.

Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer

Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund. Dabei adressiert die Regierung insbesondere die bisher nicht oder kaum sanierten Gebäude („Worst first“), für die es einen Extra-Bonus geben könnte. Unklar bleibt wie die Anreize für – dringend benötigte – niedrigschwellige Angebote ausgestattet werden sollen, da es auch jetzt schon eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt. Die BEG Reform soll „bis zum Sommer umgesetzt“ sein. Dies könnte bedeuten, dass sie nicht nur im Juni bereits bekannt gegeben wird, sondern die Neuerungen bereits dieses Jahr in Kraft treten könnten.

CO2-Kosten für Vermieter sollen Sanierungen erhöhen

Bei diesem CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht es darum, dass der derzeit zu 100 % vom Mieter zu tragende CO2-Preis bereits ab 2023 anteilig auf den Vermieter umgelegt wird. Je besser der energetische Zustand, desto geringer der Anteil des Mieters. Durch dieses Stufenmodell sieht der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, energetisch zu sanieren. Bei einem wohl deutlich steigenden CO2-Preis in den nächsten Jahren müssen Energieberatende dies bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen berücksichtigen. Der GIH hatte anhand eines Beispiels ausgerechnet, dass dies bei einem ungedämmten Einfamilienhaus über die Laufzeit einer neuen Heizung und steigendem CO2-Preis eine fünfstellige Summe an Euro an zusätzlichen Belastungen darstellen kann. Diese Kosten kann der Eigentümer durch Maßnahmen an der Hülle verringern oder beim Einbau einer erneuerbaren Heizung komplett vermeiden. Der Gesetzentwurf liegt dem GIH zur Kommentierung vor und soll bald vom Parlament verabschiedet werden.

Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wird 2022 noch novelliert

Die Regierung setzt beim bestehenden Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) insb. auf „die Erzeugung industrieller Prozesswärme“. Durch eine Förderung von der im Arbeitsplan Energieeffizienz explizit erwähnten und sehr aufwändigen sowie kostspieligen Tiefengeothermie könnten diese Anlagen deutlich häufiger wirtschaftlich umgesetzt werden. Zudem sollen „klein-investive Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe“ beworben und umgesetzt werden. Der GIH unterstützt beides, da auch in diesem Sektor große Effizienzpotenziale sind.

Wärmepumpenhochlauf durch Öl- und Gasaustausch(prämie)

Die Regierung will durch „ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.“

Der GIH unterstützt dies, da nach Branchenangaben 40 % der SHK-Betriebe noch nie eine Wärmepumpe installiert haben und derzeit nur 30 % der Fachunternehmen regelmäßig Wärmepumpen einbauen. Der GIH warnt aber davor, dass nicht in jedes nicht oder kaum gedämmte Gebäude eine Wärmepumpe ohne Weiteres eingebaut werden kann. Ohne sorgfältige Planung und Maßnahmen an der Gebäudehülle – diese sollte möglicht gedämmt und luftdicht sein – und der Technik (wie z.B. niedrige Vorlauftemperatur, Flächenheizung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung) kann bei Nutzern in kalten Wintern der Energiebedarf durch hohe Stromkosten deutlich steigen.

Wie schon im BEG-Blog exklusiv für Mitglieder erwähnt, ist sehr wahrscheinlich, dass die Ölaustauschprämie in der neuen BEG-Novelle auf (nur alte?) Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird.

Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht

Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft.

Ab 2024 gilt, dass „bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind“. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von „möglichst“ die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65 %-Ziel auch „in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie“ möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden.

Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.

Beratung als Schlüssel zum kurz- und vor allem langfristigen Energiesparen

Völlig richtig hat das BWMK erkannt, dass „um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, […] gute Information und Beratung entscheidend“ sind. Neben den in Kürze beworbenen niederschwelligen praxisnahen Tipps, sollte die Regierung zusätzlich weiter auf ganzheitliche gewerkeübergreifende und langfristige Beratungen setzen, die als Maßnahmen z.B. im Beratungselement individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Der GIH und seine über 2.600 Mitglieder unterstützen dabei, diese „Einsparpotenziale zu heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.“

 

Arbeitsplan Energieeffizienz vom BMWK als PDF (17. Mai 2022)

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Arbeitsplan/ Arbeitsplan Energieeffizienz/ BEG/ BMWK/ Energieeffizienz/ Erneuerbare Energien/ GEG/ iSFP

Energieberatung wird immer wichtiger

6. Mai 2022

Auf der einen Seite nehmen das Interesse an Modernisierung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie der Wunsch nach energetischer Unabhängigkeit zu. Auf der anderen Seite trifft diese Aufbruchstimmung auf einen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft sowie mangelnde Ressourcen und massiv steigende Preise. „Jetzt, da die Bürger langsam wollen, können es sich viele nicht mehr leisten“, fasst Dieter Bindel, der stellvertretende Bundesvorsitzende des GIH die Problemlage zusammen. Exemplarisch zeige sich dies an der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Wärmepumpen, die kaum mehr erschwinglich bedient werden kann.

Auf dem Podium des Kongresses suchten Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Politik gemeinsam nach Lösungen. Sollen die Klimaziele im Bausektor trotz der widrigen Umstände erreicht werden, müssen, darin waren sich die Diskutanten einig, alle Beteiligten an einem Strang ziehen und ihren Beitrag leisten: Bauherren müssen höhere Kosten in Kauf nehmen, Bauunternehmen können Preissteigerungen nicht vollumfänglich weitergeben und die Politik muss lenkend eingreifen, hinreichend fördern und für optimale Rahmenbedingungen sorgen.

Ein komplexes und volatiles Gefüge, in dem der Energieberatung eine zunehmend tragende Rolle zukommt – schließlich ist es Hausbesitzern kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Dass diese Rolle in Zeiten von Haushaltsbeschränkungen, Förderstopps und sich wandelnden politischen und ökonomischen Randbedingungen nicht leicht zu erfüllen ist, ist auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kein Geheimnis: „All dies sind harte Bremsspuren und ich kann das Bedürfnis nach Stabilität gut verstehen. Gleichzeitig möchte ich aber an alle Energieberater appellieren, Verständnis und Geduld für die aktuelle Situation mit ihren nahezu unfassbaren Umbrüchen aufzubringen und weiterhin dafür zu werben, die nächsten Schritte in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestands zu gehen“, bat Christian Maaß, Abteilungsleiter „Energiepolitik – Wärme und Effizienz“ des Ministeriums.

„Wir Energieberater sind gerne bereit, unseren Anteil zur aktuellen gesellschaftlichen Aufbruchstimmung beizutragen“, so Bindel. Damit dies in der Praxis aber auch gelingt, müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die für Sommer geplante Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) längerfristig Bestand habe: „Soll das derzeitige Momentum nicht ungenutzt verpuffen, müssen sich Bürger und Energieberater auf gesetzliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen verlassen können. Weitere frustrierende Rückschläge wie bei den kürzlich erfolgten Förderstopps wird sich die Energiewende kaum leisten können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: GIH

 

Es diskutierten (von links nach rechts):

Benjamin Weismann, Moderator und Geschäftsführer GIH Bundesverband

Markus Müller, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg

Christian Maaß, Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Dieter Bindel, Stellv. Bundesvorsitzender GIH Bundesverband

Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin GdW

Lothar Fehn Krestas, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Energieberatung wird immer wichtiger“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Energieberatung/ Energiepolitik/ Enerigeberater/ Förderstopp/ Förderung/ Kongress/ Podiumsdiskussion/ Pressemitteilung

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

5. Mai 2022

Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ; Foto: Heilig/CMF

Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.

Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.

Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.

Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Foto: Heilig/CMF

Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.

„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.

Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.

Dr. Ina Bartmann, Abteilungsleiterin Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Foto: GIH

Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.

Eckard von Schwerin, Prokurist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Foto: GIH

KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.

v.l.n.r.: Jens Acker, Dr. Ina Bartmann, Eckard von Schwerin; Foto: GIH

In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.

Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup; Foto: GIH

Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.

Podiumsdiskussion: Benjamin Weismann, Markus Müller, Christian Maaß, Dieter Bindel, Dr. Burkhard Schulze Darup, Ingeborg Esser, Lothar Fehn Krestas (v.l.n.r.); Foto: Heilig/CMF

 

Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).

 

 

Vortragsfolien

GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.

Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner

Fotos: GIH

Bildergalerie

Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
Foto: GIH
Foto: GIH
Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
Foto: Heilig/CMF

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GEG-Änderung zur Anhebung des Neubaustandards auf EH 55

29. April 2022

Politischer Hintergrund

Der Koalitionsausschuss hatte am 23. März beschlossen, ab dem 1. Januar 2023 den Effizienzhausstandard 55 verbindlich festzulegen. Dafür sind Änderungen im Gesetz nötig. Ab 2025 soll laut Koalitionsvertrag der Neubaustandard auf das Effizienzhausniveau 40 weiter verschärft werden, um die Klimaziele 2030 und 2045 (klimaneutraler Gebäudebestand) zu erreichen.

Inhalte zum Referentenentwurf

Die Formulierungshilfe des GEG-Referentenentwurfs wurden laut dem Bau- und Klimaschutzministerium bewusst schlank gehalten. Sie beschränkte sich im Wesentlichen auf die Verankerung des EH 55 als Neubaustandard, bis er von der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verschärfung auf EH 40 ab 1.1.2025 abgelöst wird. Dazu werden in der bestehenden Systematik Anforderungswerte für die energetischen Kenngrößen zu Primärenergiebedarf und Gebäudehülle angepasst. Neben redaktionellen Folgeänderungen und Klarstellungen werden darüber hinaus lediglich eine systematische Benachteiligung von Fernwärme aus Großwärmepumpen gegenüber Fernwärme aus KWK-Anlagen oder Wärmeerzeugern mit fossilen Energien behoben sowie ein pauschales Berechnungsverfahren für die Anrechnung von PV-Strom bei der Gebäudebilanzierung gestrichen, das in der Praxis z. T. zu widersprüchlichen Ergebnissen führte.  Des Weiteren sollen befristete Erleichterungen im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der Vorschriften des GEG eingeführt werden für Gebäude, die der Unterbringung von geflüchteten Menschen dienen.

Ein detaillierterer Überblick findet sich in der Begründung zur Formulierungshilfe am Ende des Gesetzesentwurfs.

Die Berechnung des Erfüllungsaufwands soll noch ergänzt werden.

Einschätzung des GIH und weiterer Experten

Der Referentenentwurf ist die konsequente Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Einführung des EH 55 Standards.

  • Zudem werden die neuen Verfahren zur Anrechnung von EE-Strom nach § 23 Absatz 2 und 3 aus dem GEG gestrichen, die in der BEG ohnehin nicht angewendet werden dürfen. Auch dies ist also eine Angleichung an die BEG-Regelungen (Technische FAQ 12.04).
  • Eine weitere Angleichung gibt es zu den Wärmebrücken in § 24. Ein Gleichwertigkeitsnachweis ist durch die geplante Änderung dann – wie in der BEG – für alle Wärmebrücken erforderlich, auch für solche mit niedrigeren U-Werten als in den Musterkonstruktionen aus Beiblatt 2 zur DIN 4108 (TFAQ 7.04).
  • Zum Primärenergiefaktor von gasförmiger Biomasse wird klargestellt, dass dieser bei Gasgemischen (Erdgas/Biomethan) nur für den Anteil des Biomethans eingesetzt werden darf.
  • Die Verschärfung auf Effizienzhaus 55 (Wohngebäude) und Effizienzgebäude 55 (Nichtwohngebäude) wird in allen Nachweisarten umgesetzt. Dies betrifft also auch das Modellgebäudeverfahren oder die Innovationsklausel.
  • Die im Entwurf beinhalteten Erleichterungen für Flüchtlingseinrichtungen werden direkt nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Es gilt als wahrscheinlich, dass es ohne große Veränderungen verabschiedet wird.

Weitere noch nicht im Entwurf berücksichtigte Änderungen

Allerdings fehlen noch weitere im Koalitionsvertrag angekündigte Veränderungen wie z.B. die verbindliche Umstellung der Wohngebäude auf DIN V 18599, die Bilanzierungsänderung von Treibhausgasen statt Primärenergie, die Verschärfung zum EH/EG 40 ab 2025 und die Solarpflicht für Nichtwohngebäude (bei Wohngebäude solle es nur „die Regel“sein.)

Des Weiteren ist auch die sehr wichtige, weil einschneidende verpflichtende Regelung zum Einbau von Heizungsanlagen in Neubauten und bei Sanierungen noch nicht vorhanden. Ab 2024 sollen neue Heizungen auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Viele sehen darin das Aus von neuen Öl- und Gasheizungen, da zum Beispiel eine Solaranlage und Lüftungsanlage in Kombination mit Brennwertgeräten diesen Wert nicht abdecken kann. Einige Regelungen, wie etwa die angekündigte Ausweitung der Ölaustauschprämie auf alte Gasanlagen, werden auch Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sein. Diese wird im Rahmen des „Sommerpakets“ in wenigen Monaten bekannt gegeben.

Änderung des Gebäudeenergiegesetzes mit Formulierungshilfe – Referentenentwurf vom 27.04.2022

Kategorie: Allgemein Tags: BEG/ Bilanzierung/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG

Erneuerter Förderstopp: Vertrauen in die Politik weiter zerstört

20. April 2022

Leppig wisse von nicht wenigen Mitgliedern seines Verbandes, die aufgrund der chaotischen Bedingungen ernsthaft überlegen, mit der Energieberatung aufzuhören: „Der Frust sitzt tief. Viele Beratende haben ihren Kunden schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Hoffnung auf Fördergelder für ihre energetisch ambitionierten Neubauten gemacht – nur um sie nun zum zweiten Mal zu enttäuschen.“ Von daher könne er auch gut verstehen, dass manche Kunden sich fragen, ob sie für die erhaltenen Beratungsleistungen überhaupt bezahlen sollen.
„Was wir dringend benötigen ist mehr Transparenz in der Abwicklung von Programmen und mehr Verlässlichkeit vonseiten der Politik. Nur dann besteht die Chance, das schon mehrfach verspielte Vertrauen in die Förderung des Bundes wiederherzustellen“, so Energieberater Leppig. Außerdem sei es unabdingbar, die Förderprozesse endlich zu professionalisieren: „Es kann doch nicht sein, dass im digitalen Zeitalter die Bearbeitung von Standard-Förderanträgen zum Teil mehrere Monate benötigt.“ Oft seien durch Zins- und Baupreiserhöhungen die Fördermittel in dieser Zeit schon wieder mehr als aufgebraucht.

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Erneuerter Förderstopp: Vertrauen in die Politik weiter zerstört“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung Tags: BEG/ Förderstopp/ Neubau/ Neubauförderung

Fördermittel für BEG-Neubauförderung nach wenigen Stunden aufgebraucht

20. April 2022

Am 20. April um Mitternacht wurde das Antragsportal für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ freigeschaltet und bereits knapp zwölf Stunden später war das Budget von einer Milliarde Euro ausgeschöpft.

Hinzu kam noch ein technisches Problem von Seiten der KfW: GIH-Mitglieder berichteten, dass Zuschüsse für Neubauten beantragt werden konnten; aber eigentlich ist die Zuschussvariante nur eine Ausnahme für Betroffene vom Hochwasser. Die Zuschussförderung war laut Ministerium und KfW ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies konnte das Portal softwaretechnisch allerdings nicht unterscheiden, so dass Anträge erst einmal abgeschickt werden konnten und Antragsteller eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Allerdings werden Anträge, die nicht für Betroffene vom Hochwasser vorgesehen sind, negativ beschieden werden.

Nach Aussagen der KfW sind ab dem 21. April wieder Anträge für Neubauförderung möglich; diese beschränken sich aber auf das Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Allerdings sind für diese Nachhaltigkeitsklasse bisher nur wenige Energieberater*innen gelistet und der Aufwand betrage schon bei Einfamilienhäusern oft eine fünfstellige Summe. Die Fördersummen sind definitiv aufgebraucht. Somit sind Förderanträge für Neubauten der Klassen EH-Stufe 40 und 40 Plus ab sofort nicht mehr möglich.

Letztlich konnten viele Energieberater*innen und Kunden wieder nicht zum Zug kommen, die zum Teil extra Anträge umgeschrieben und auf die Fördermittel gewartet haben. Zudem führte die technisch mögliche, aber ausdrücklich nicht vorgesehene Zuschussvariante für Neubauten zu unnötigen Komplikationen. Letztlich wurden auf Seiten der Energieberater*innen und Kunden Erwartungen und geweckt, die aber nicht erfüllt werden konnten.

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG Förderung/ EH 40/ KfW/ Neubauförderung/ Zuschüsse

Osterpaket: PV-Volleinspeisung in Zukunft höher gefördert

6. April 2022

Im Referentenentwurf des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor werden fünf Gesetze (EEG, WindSeeG, EnWG, BBPIG, NABEG,) gleichzeitig angefasst. Darin ist auch eine deutliche Anhebung der Fördersätze für Aufdach-PV geplant.

Photovoltaik-Förderung

Neue PV-Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, sollen „künftig eine auskömmliche Förderung“ erhalten. „Anlagen, bei denen die Betreiber und Betreiberinnen den Strom auch teilweise selbst verbrauchen, erhalten wegen der wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs eine geringere Förderung als die Anlagen mit Volleinspeisung.“

Die genauen Höhen sind nicht veröffentlicht und daher wohl noch nicht festgelegt. Sie sollen „vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung bereits vorgezogen im Laufe des Jahres 2022 anwendbar sein, um zwischenzeitlichen Attentismus zu vermeiden“. Darüber werde die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.

Die bisherige immer weiter gesunkene EEG-Umlage wurde letztlich vermehrt kritisiert, da sie sich kaum mehr wirtschaftlich abbilden lasse. Für die Energiewende und die Loslösung von fossilen Energieträgern spielen PV-Anlagen eine wichtige Rolle. Durch die Erhöhung von regenerativem Strom sollen die steigenden Bedarfe wie z.B. für Wärmepumpen oder eMobilität zunehmend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wichtig: diese Förderung betrifft nach Meinung des GIHs nicht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Weitere Änderungen in Förderungen und Gesetzen

  • Es wird ein neues Ausschreibungssegment „Erneuerbare + Wasserstoff“ eingeführt. Dadurch soll der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zusätzlich unterstützt werden. Neue Biomethan- oder KWK-Anlagen müssen zukünftig zudem H2-ready sein.
  • Im neuen Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) wird geregelt, dass Umlagen künftig nur für die Entnahme aus dem Netz zu zahlen sind. Eigenverbräuche, Direktbelieferung sowie Wärmepumpen allgemein werden von der Zahlung der Umlagen befreit.
  • Die EEG-Umlageabsenkung auf Null wird verstetigt. Die EEG-Kosten werden fortan über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert.
  • Das Ausbauziel für 2030 wird von 65 auf 80 Prozent deutlich angehoben. Im Jahr 2021 lag Deutschland noch bei 42 Prozent. Aufgrund des steigenden Stromverbrauchs im Zuge der Elektrifizierung entspricht das mehr als einer Verdopplung innerhalb von zehn Jahren.

Kerninhalte des Energiesofortmaßnahmenpakets – Stand 05.04.2022

BMWK Referentenentwurf EEG 2023 – Stand 04.04.2022

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband Tags: BEG/ EEG/ EEG-Umlage/ EnUG/ Fotovoltaik/ PV

Verschlechterungen bei der Neubauförderung

6. April 2022

Der GIH begrüße zwar die Entscheidung des Gesetzgebers, seinen Förderschwerpunkt auf die klimatisch wirkungsvollere Bestandssanierung zu legen. Dennoch hält Leppig es für fragwürdig, die Neubauförderung so stark herunterzufahren: „Die Fördersumme zu halbieren und gleichzeitig die beliebte Zuschussvariante abzuschaffen dürfte ein ordentlicher Schlag ins Kontor vieler Bauherren sein – zumal in letzter Zeit auch noch die Kreditzinsen und Baukosten deutlich gestiegen sind.“ Vor dem Hintergrund dieser faktischen Kostensteigerung fände es der GIH-Vorsitzende nur nachvollziehbar, wenn Bauherren ihre Projekte auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückschrauben oder ganz zu den Akten legen. „Wer sich das ambitionierte Ziel setzt, jährlich 400.000 neue Wohneinheiten zu bauen, der sollte mehr Verlässlichkeit an den Tag legen“, kritisiert Leppig.

Positiv sei, dass der Bund über die erste Fördermilliarde hinausdenke, bereits eine Anschlussförderung aufgesetzt habe und unter dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ auch schon an der für das Jahr 2023 geplanten Neuausrichtung der Neubauförderung arbeite.

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Verschlechterungen bei der Neubauförderung“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung/ Programme/Gesetze

Zuschussvariante beim Re-Start der BEG-Neubauförderung gestrichen

5. April 2022

Geförderte Klassen, Förderhöhen und Tilgungszuschüsse

Wohn- und Nichtwohngebäude werden weiter gefördert. Bei Wohngebäuden bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 150.000 Euro bestehen. Auf Nachfrage teilte das BWMK und KfW mit, dass die förderfähige Kosten weiter 150.000 € je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 2.000 €/m² NGF (max. 30 Mio. € pro Vorhaben) betragen. Die Konditionen für Fachplanung und Baubegleitung bleiben zum Glück ebenfalls unverändert.

Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur Wohngebäude) gefördert. Die Stufe 40 ohne Zusatz wird nicht mehr angeboten.

Die Höhe der Tilgungszuschüsse beim Kredit halbieren sich und betragen nun für

  • EH 40 EE und EG 40 EE: 10 Prozent
  • EH 40 NH und EG EG 40 NH: 12,5 Prozent
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent

Die bis Ende Juni 2022 gewährten Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers 2021 bleiben bestehen. Der GIH begrüßt dies.

Haushaltsmittel

Für die Neubauförderung stehen Steuergelder in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Der GIH geht davon aus, dass diese – trotz der Abschaffung der deutlich häufiger nachgefragten Zuschussvariante – wohl höchstens einige Wochen reichen. Das liegt auch daran, dass bei der ebenso weitergeführten Nichtwohngebäudeförderung rasch auch Förderbeträge in Millionenhöhe erreicht werden.

Der GIH geht trotzdem davon aus, dass viele Kunden mit Zuschussanträgen, die nach Habecks Ankündigung Anfang Februar (die ausgesetzte Förderung für Neubauten werden in „wenigen Tagen oder Wochen“ wieder aufgenommen) sehr verärgert sein. Finanzierungsverträgen müssen nun gegen Gebühren gekündigt werden. Eine „Switch“ zur Kreditförderung mit Tilgungszuschuss ist in der Begrenzheit der Mittel zeitlich auch oft kaum realisierbar. Auch viele Genossenschaften, die auf Basis der alten Förderung effiziente und nachhaltige Gebäude errichten wollten, werden aufgrund der schlechteren Konditionen und Baupreisteigerungen in der Zeit des Förderstopps ihre Projekte nicht mehr umsetzen können. Zudem haben sich mittlerweile die Zinskonditionen in der letzten Zeit deutlich verschlechtert.

Förderung von Neubauten mit Gasheizungen ausdrücklich erlaubt

Im Zuge dem von der Regierung proklamierte Wille nach Unabhängigkeit von russischem Gas überrascht, dass ab 20. April auch explizit Neubauten gefördert werden, die über rein-fossile Gasheizungen wie Gas-Brennwert-Geräte verfügen, sofern sie die weiteren Bedingungen z.B. der NH-Klasse einhalten. Zwar werden offiziell nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Heizungen gefördert. Da aber die förderfähigen Kosten stets die Gebäudekosten deutlich übersteigen, hat diese Begrenzung in der Praxis keine Relevanz.

Orginaltext: „Eine der oben genannten Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufen wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird.“

Nachtrag vom 6.4.22, 8:30 Uhr: Der Passus wurde auf der offiellen BMWK-Homepage nun ersatzlos gestrichen.

Fortführung der Neubauförderung bis 2022

Positiv ist, dass es nach Inanspruchnahme der begrenzten Fördermittel von einer Milliarde Euro („Schritt 1“) eine Anschlussförderung („Schritt 2“) gibt. Bei dieser Zwischenlösung „wird die EH/EG40-Förderung in verpflichtender Verbindung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG)“ bis zum 31.12.2022 angeboten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) Das Programm umfasst Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude auf Basis der im Markt verfügbaren Siegelvarianten (Büro-/Verwaltungs-, Labor- und Unterrichtsgebäuden, Schulen, Kitas, etc.)“. Die für die neue Förderung ab 20. April geltenden Förderkonditionen gelten dann fort: „Der Fördersatz beträgt 12,5%. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro. Es wird grundsätzlich nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten. Für Kommunen bleibt die Möglichkeit der postalischen Beantragung im vollen Umfang erhalten.“

BEG-Neubauförderung 2023

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Förderung von Neubauten dann mit dem Programmtitel „Klimafreundliches Bauen“ zum 1. Januar 2023 starten („Schritt 3“). „Dieses Programm entwickelt das QNG weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen.“ Mit den Details der Förderung rechnet der GIH erst in einigen Wochen bzw. eher Monaten.

 BMWK-Pressemitteilung „Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung“ vom 05.04.2022

Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Nachtrag vom 6. April 2022:

Das BMWK hat die gestern unklar definierten Höhen der Tilgungszuschüsse in der neuen BEG-Neubauförderung ab 20. April nun eindeutig formuliert. Die Fördersätze werden halbiert, die Höhe der förderfähigen Kosten bleiben unverändert:

  • „EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
  • EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • Bei Nichtwohngebäuden (EG 40 EE und EG 40 NH) betragen die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten 2.000 Euro pro m² NGF (max. 30 Millionen Euro pro Vorhaben).“

Aktualisierte Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung Tags: BEG/ Förderung/ Neubau/ Neubauförderung

Neues Fördermitglied: CLAGE

25. März 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

CLAGE – Einfach effizient

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Im Bereich dezentraler Warmwasserversorgung sind wir Vordenker. CLAGE spricht sich mit einem langen »E« wie Effizienz! Dafür stehen wir als inhabergeführtes Industrieunternehmen seit über 70 Jahren. In Lüneburg werden unsere E-Durchlauferhitzer entwickelt und produziert. Design, hoher Komfort und eine sparsame Betriebsweise zeichnen die Geräte aus. In unserer modernen Produktion werden höchste Qualitätsmaßstäbe sichergestellt.

Spezialist für elektronische Durchlauferhitzer

Bis zum Jahr 2045 soll der gesamte Gebäudebestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein! Der Heizwärmebedarf des Gebäudebestandes in Deutschland sinkt durch den energieeffizienten Neubau und die energetische Sanierung stetig. Darum ist es sinnvoll, Heizung und Warmwasser voneinander zu trennen. E-Durchlauferhitzer erhitzen das Wasser direkt am Verbrauchsort in der gewünschten Temperatur und Menge. Das spart Energie und Wasser und ist gleichzeitig komfortabel!

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Foto: CLAGE

Den gemeinsamen Austausch empfinden wir als essenziell, um förderrechtliche und klimapolitische Vorgaben Hand in Hand zu erfüllen. Deshalb unterstützen wir aktiv und beraten in Bezug auf die richtige Kombination und energetische Abbildung der E-Durchlauferhitzer und Wohnungsübergabestationen. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Kontakt

CLAGE GmbH – Planungsunterstützung
04131 8901-821
planer@clage.de

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