Mit seinem Förder-Ticker hält der GIH seine Mitglieder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und andere für die Energieberatung wichtige Förderprogramme auf dem Laufenden. Da die hier veröffentlichten Informationen zum Teil auf Telefongesprächen, E-Mails oder Annahmen nach bestem Wissen beruhen, kann der Verband keine Gewähr übernehmen.
Bitte informieren Sie sich zur BEG auch auf folgenden Seiten:
- FAQ des BMWK
- Arbeitshilfen der KfW für Produkte der BEG WG/NWG
- Informationen für Energieberater vom BAFA für BEG EM
- Förderfibel unseres Kooperationspartners Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (Stand 15.08.2024) – Passwort zum Öffnen der Datei: Cg5!/b!r Eine Weitergabe der Förderfibel ist nicht gestattet. Das Passwort kann nicht mit Paste und Copy eingefügt werden, sondern muss getippt werden.
- Informationsseite zur BEG
- Informationen zu weiteren Förderprogrammen außer BEG
- BEG Richtlinien nach Zeitpunkt der Antragstellung und weitere wichtige Dokumente
- Vergleich BEG EM und steuerliche Förderung
- Energieberatung für Pflegeeinrichtungen
- Förderdatenbank des BMWK für Bund, Länder und EU
29. August, 12:15 Uhr
Förderprogramm „Jung kauft alt“ soll am 3. September starten
Wie aktuellen Medienberichten (z. B. in Finanztipp) zu entnehmen ist, soll das Förderprogramm „Jung kauft alt“ am 3. September starten. Es richtet sich an Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen, die sich ein bestehendes sanierungsbedürftiges Gebäude zur Eigennutzung kaufen möchten. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stehen im BMWSB-Haushalt 2024 350 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung. Einen offiziellen Starttermin hat das BMWSB noch nicht bekanntgegeben.
29. August, 11:30 Uhr
KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ startet zum 1. Oktober
Die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet zum 1. Oktober 2024. Mit diesem Teilprogramm des BEG soll der flächeneffiziente Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment in Deutschland angekurbelt werden.
Die Förderung wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse angeboten und erfolgt in den KfW-Produkten:
- „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (296) und
- „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude“ (596)
Bei beiden Programmen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert. Bei Wohngebäuden sind maximal 100.000 Euro pro Wohnheit und bei Nichtwohngebäuden maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sowie 5 Mio. Euro pro Vorhaben finanzierbar.
Die Merkblätter, die Anlagen zu den Merkblättern und das Infoblatt können ab dem 28.08.2024 im Archiv des KfW-Partnerbereichs (www.kfw.de/partnerportal) heruntergeladen werden.
27. August
KfW-Heizungsförderung: Ab heute sind alle antragsberechtigt
Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer bis auf Kommunen können ab heute staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.
Heizungsförderung für Kommunen startet erst Ende November
Die Antragstellung für Kommunen in der BEG-Heizungsförderung (422) wird voraussichtlich erst ab Ende November möglich sein. Bis dahin wird eine Übergangsregelung angeboten. Details zur Übergangsregelung sind unter www.kfw.de/422 und im Merkblatt 422 zu finden:
Bis zum Start der Antragstellung muss für Vorhaben, die zwischen dem 01.09.2024 und der Bereitstellung der Antragsfunktion im Kundenportal „Meine KfW“ begonnen werden, eine Vorhabenanmeldung vorgenommen werden. Vor der Vorhabenanmeldung muss ein Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen werden. Nach der ordnungsgemäßen Vorhabenanmeldung kann mit dem Vorhaben begonnen werden, ohne dass ein förderschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn vorliegt.
26. August
BAFA: Aktualisiertes Merkblatt EDL-G/EnEfG veröffentlicht
Am 22. August hat das BAFA ein aktualisiertes Merkblatt zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht. Die aktuelle Version hat die Nummer 1.2. Zum Download >>
22. August
Kürzung der Energieberatungsförderung: Antworten von Jens Acker, BMWK, auf Mitgliederfragen im Online-Seminar am 15. August
Anlässlich der Kürzung der Energieberatungsförderung veranstaltete der GIH am 15. August ein Online-Seminar. Jens Acker, Referatsleiter für Förderung Gebäudeenergieberatung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, beantwortete in diesem Seminar zahlreiche Fragen von Mitgliedern. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten mitgeschrieben und stellen Euch diese als PDF zur Verfügung.
Die wichtigsten Punkte:
- Die Kürzungen waren fiskalisch notwendig.
- Eine Rücknahme der Kürzungen ist ausgeschlossen.
- Das BMWK geht davon aus, dass durch die Kürzungen für 2024 Planungssicherheit gegeben ist.
- Das BMWK hat die Verbände bewusst vorab nicht über die Kürzungen informiert.
- Dass die Presse vorab über die Kürzungen Bescheid wusste, war nicht gewollt. Presse und Verbände sollten eigentlichen gleichzeitig informiert werden.
- Das BMWK ist sich der langen Bearbeitungszeiten bei den iSFP-Zuwendungsbescheiden bewusst. Mit einer Aufstockung der Mitarbeiterzahl und einer Teilautomatisierung beim BAFA sollen die Bearbeitungszeiten reduziert werden.
- Zusammen mit den Verbänden soll die Qualitätssicherung bei den iSFPs überarbeitet werden.
- Die BEG ist ausreichend finanziert.
19. August, 19:00 Uhr
KTF Kabinettsvorlage 2025: Mittel für Energieberatung erhöht, Gelder für BEG etwas gesenkt
In der Kabinettsvorlage für den Haushalt 2025 wurden folgende Mittel eingeplant:
Beratung Energieeffizienz: 369 Mio. € (240 Mio. € in 2024)
Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG): 14,35 Mrd. € (16,7 Mrd. € in 2024)
Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe: 818 Mio. € (840 Mio. € in 2024)
KFN: 256 Mio € ( 105 Mio. € in 2024)
Jung Kauft alt: 70 Mio. € (48 Mio. € in 2023)
Erstmals wurde eine globale Minderausgabe für 2025 von 9 Mrd. € eingeplant. Dies bedeutet, dass alle Programme zusammen zwar mit 34 Mrd. € in Summe budgetiert sind, allerdings insgesamt nur 25 Mrd. € abgerufen werden dürfen. Dies könnte zu einer strengen Bewirtschaftung des KTFs führen und am Jahresende auch zu Förderstops oder unterjährig zu Förderkürzungen führen. Diese gibt es in 2024 noch nicht. Der GIH wird sich dafür einsetzen, dass diese nicht eingeplant wird.
19. August, 8:10 Uhr
BEG-Heizungsförderung – WG: Angabe von Hausnummer im BzA-Prüftool
Derzeit können im BzA-Prüftool für „BEG Heizungsförderung – Wohngebäude“ unter dem Punkt „Adresse des Investitionsobjektes“ im Feld „Hausnummer“ Daten eingegeben werden, die im weiteren Antragsprozess nicht verarbeitet werden können. Eine technische Prüfung auf zulässige Dateneingabe steht erst ab Oktober 2024 zur Verfügung. Bis dahin sind folgende Vorgaben für die Eingabe der Hausnummer zu beachten:
Zulässige Datentypen für „Hausnummer“ sind:
- maximale Länge = 9
- zulässige Zeichen = a-z, 0-9, Bindestrich, Schrägstrich
- bei Hausnummern mit einem Leerzeichen ist wie folgt vorzugehen:
Hausnummer Erfassen als
„28 1/3“ „28a“
„28 2/3“ „28b“
„28 3/3“ „28c“
Der Buchstabe ist ohne Leerzeichen hinter die Hausnummer zu schreiben.
19. August, 8:00 Uhr
BEG-Heizungsförderung – NWG – Erstellung einer gBzA
Für die Heizungsförderung für Unternehmen – NWG sowie die Heizungsförderung für Kommunen – NWG kann seit Kurzem die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung „BEG Heizungsförderung – Nichtwohngebäude“ auszuwählen.
19. August 2024, 07:50 Uhr
BEG-Heizungsförderung für Kommunen: Übergangsregelung zur Antragstellung
Die Antragstellung für Kommunen für Wohn- und Nichtwohngebäude über das neue Kundenportal „Meine KfW“ wird voraussichtlich ab Ende November möglich sein. Bis zur Bereitstellung der Antragsfunktion im Kundenportal gibt es eine Übergangsregelung.
19. August 2024, 07:45 Uhr
Neuer Ergänzungskredit – NWG
Ab 27. August 2024 startet nicht nur die Heizungsförderung für Unternehmen, sondern es gibt auch ein neues Angebot für einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit beim Einbau klimafreundlicher Heizungen in NWG. Die Kreditförderung „BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)“ kann bei einem Finanzierungspartner der KfW unter Vorlage einer Zuschusszusage der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids des BAFA für eine Zuschussförderung nach der BEG-EM-Förderrichtlinie beantragt werden.
16. August 2024, 15 Uhr
Auszahlungen EBW und EBN
Es besteht kein Auszahlungstopp bei den Energieberater-Förderprogrammen. Allerdings sind die Auszahlungssummen derzeit sehr niedrig. Im BAFA sollen weitere Mitarbeitende rasch in der Abwicklung eingesetzt werden. Dies sollte in den nächsten Wochen hoffentlich der Fall sein.
16. August 2024, 08:15 Uhr
Änderungen in der Einspeisevergütung für Solarstrom ab 2025 wahrscheinlich
Liebe Mitglieder,
Die FDP fordert die Einspeisevergütung ab 2025 für neue PV Anlagen abzuschaffen, da die EEG-Kosten den Haushalt stark belasten. Dies könnte in den Haushaltsverhandlungen eine große Rolle spielen. Stark in der Diskussion ist auch die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise abzuschaffen. Das BWMK arbeitet auch an einer Aktualisierung der Stromspeicherregularien in diesem Zusammenhang. Alle Änderungen würden die Rentabilität von Solaranlagen stark verändern, so dass potentiell Interessierte prüfen sollten, geplante Solaranlagen noch dieses Jahr in Betrieb zu nehmen, wenn Sie sich die aktuellen Konditionen sichern wollen, da eine große Unsicherheit über die Vergütung in 2025 besteht. Es gibt noch keine offiziellen Entwürfe dazu, aber der Druck ist groß, die EEG Kosten zu senken.
14. August
Heizungstausch: Förderbeginn für weitere Antragsgruppen bekanntgegeben
Wie die KfW am 8. August bekanntgegeben hat, startet ab 27. August die Antragstellung für die BEG-Heizungsförderung für Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Auch Eigentümer:innen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern können ab 27. August Anträge stellen.
12. August
Mittel für Förderprogramm „Jung kauft Alt“ freigegeben
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Mittel für das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ freigegeben. Damit kann das Programm zur Förderung von Eigentum im Bestand für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bald starten.
Zur Pressemitteilung des BMWSB >>
09. August 2024, 08:15 Uhr
Online-Seminar zu den Kürzungen der Energieberaterförderung
Der GIH informiert am 15. August um 15 Uhr über den aktuellen Stand und die Hintergründe der jüngsten Kürzungen bei den Energieberaterprogrammen Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) und gibt einen Überblick über Maßnahmen und Aktionen. Anschließend gibt es Raum für Diskussionen und Meinungsaustausch.
08. August 2024, 18:50 Uhr
Änderungsbekanntmachungen für EBW und EBN nun veröffentlicht
Im Bundesanzeiger sind die Änderungen an den Energieberatungs-Förderprogrammen dieser Woche nun wie folgt veröffentlicht und somit nach GIH-Einschätzung rechtskräftig:
EBW: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?8
EBN: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?10
08. August 2024: 9:58
BAFA Portal wieder funktionsfähig: Anträge bis zum 12.08. nachholen
Die begonnen Anträge können heute wieder im BAFA Portal nachgeholt werden.
Wir empfehlen auch die Anträge einzureichen, die aufgrund der nicht Erreichbarkeit des Portals nachzuholen und wenn möglich einen Nachweis der Nichterreichbarkeit des Portals beizufügen.
Das BWMK hat uns geschrieben, dass alle Anträge, die bis 12.08. eingehen mit Verweis auf die IT Probleme vom 07.08. wohlwollend geprüft werden. Wenn möglich Screenshots beifügen.
(GIH übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Anträge)
Die Änderungsbekanntmachung zur EBW /EBN Richtlinien erscheint im Bundesanzeiger. Wir konnten Sie noch nicht finden und haben das BMWK angefragt.
07. August 2024
Aktualisierung Technische FAQ der BEG-EM
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) folgendes mit:
- Liste der technische FAQ Version 6.1.
Die Liste der technischen FAQ wurde erneut überarbeitet und liegt nun in der Version 6.1 vor. Diese ist zum 18.07.2024 in Kraft getreten. Neben ergänzenden Klarstellungen und redaktionellen Korrekturen wurde die TFAQ 7.01 zu Lüftungsanlagen komplett überarbeitet. Diese aktualisierte Version wird in den kommenden Tagen auf der Homepage des Bafa verfügbar sein.
Zur leichteren Identifizierung der vorgenommenen Änderungen erhalten Sie die Blauversion der TFAQ, in der die Unterschiede von Version 6.0 und 6.1 zur Version 5.0 ersichtlich sind.
- Neues Merkblatt Gebäudenetz
Das „Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz beim BAFA“ wurde angepasst und ist in der Version 8.0 zum 31.07.2024 in Kraft getreten. Die Unterscheidung der Antragstellung zum Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wurde hervorgehoben.
Die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird nach wie vor beim BAFA beantragt und der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz bei der KfW. Der Antrag auf Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes kann beim BAFA oder der KfW gestellt werden. Der Übertrag förderfähiger Kosten auf den Errichter des Gebäudenetzes ist dabei nur durch Antragstellung beim BAFA möglich, wenn eine/ ein Energieeffizienz-Expertin/-Experte eingebunden wurde.
Das aktualisierte Merkblatt wird zeitnah auf der Homepage des Bafa verfügbar sein.
06. August 2024, 16:46
Antragstellung EBW/EBN Lösung
Das BMWK hat mit dem BAFA folgende Lösung erdacht und veröffentlicht: EBW / EBN Lösung
Technische Störung Antragsportal
Seit heute Vormittag, 6. August, kommt es leider zu technischen Problemen bei der Antragsstellung für die Energieberatungsförderung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) auf der BAFA-Website. Wir bitten, dies zu entschuldigen. Wenn Sie betroffen sind, bitten wir Sie, die Antragstellung bis spätestens 12. August 2024 nachzuholen, sobald die aktuellen technischen Probleme behoben wurden. Hierüber werden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de und auf der Seite des BAFA informiert werden.
Bitte fügen Sie Ihrem dann regulär gestellten Antrag per Anlage eine formlose Erklärung an, dass ein fristgerechter Versuch zu alten Konditionen (bis 06. August 23:59 Uhr) aufgrund der technischen Probleme gescheitert ist. Folgende Angaben sind dabei zwingend erforderlich:
– Angaben zum Objekt (vollständige Adresse; bei EBW zusätzlich: Anzahl der Wohneinheiten; bei EBN je nach Modul: qm-Zahl der Nettogrundfläche oder Höhe der Energiekosten des Vorjahres)
– Name des/der Beratenen
– Name und EEE-Nummer des/der Energieeffizienz-Experten/-in
– Datum des Vorgesprächs zwischen EEE und Beratenem
Bitte beachten Sie, dass diese notwendige Erklärung eine subventionserhebliche Antragstellerunterlage ist.
Gestartete Anträge, die aufgrund der heute aufgetretenen technischen Probleme nicht abgeschlossen werden können, werden durch das BAFA erfasst und gescheiterte Antragsversuche somit verifiziert. So können die alten Konditionen für alle von den technischen Problemen betroffenen Anträge gewährt werden, die ansonsten fristgerecht eingegangen wären.
Kommentar GIH nach Rücksprache mit BMWK: Es ist wichtig, dass alle Anträge heute noch im BAFA Portal bis zur Fehlerstelle durchgeführt werden, damit der Versuch anschließend verifiziert werden kann.
06. August 2024, 14:32
Alternative Antragstellung EBW/EBN (Allen Angaben ohne Gewähr)
Aktuell kommt es zu Problemen und längeren Wartezeiten bei der Antragstellung über das Bafa Portal.
Die Dena hat ein IT Problem mit dem Abgleich der EEE Liste, BMWK, BAFA und Dena informieren uns sobald das Problem behoben wurde.
Unser Jurist weist darauf hin, dass ein Antragsweg zur Verfügung gestellt werden muss. Wenn das Portal nicht funktioniert, muss man dies dokumentieren und könnte man den FAX Weg als gesetzliche Alternative wählen, (eine Email ist nicht 100% rechtsicher, wird aber möglicherweise auch akzeptiert)
Er weist ebenso daraufhin, dass eine rückwirkende Änderung der Förderhöhen nicht möglich ist. Nur wenn das Budget erschöpft ist, darf der Durchführer den Antrag nicht bewilligen. Damit die Kürzung ab 07.08.2024 wirksam wird, muss es auch morgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
06. August 2024, 13:26
Probleme bei der Antragstellung Aktualisierung 13:26
Die Dena hat ein IT Problem mit dem Abgleich der EEE Liste, BMWK, BAFA und Dena informieren uns sobald das Problem behoben wurde.
06. August 2024
Probleme bei der Antragstellung
Aktuell kommt es zu Problemen und längeren Wartezeiten bei der Antragstellung über das Bafa Portal.
Diese Infos basieren auf den Rückmeldungen mehrerer GIH-Mitglieder. Weitere Infos liegen uns aktuell leider nicht vor.
05. August 2024
Update: Förderkürzungen bei Energieberatungsprogrammen
Mit einem Schreiben hat sich der GIH Bundesvorsitzende, Stefan Bolln, an das BMWK gewandt. Darin verweist er auf die Kurzfristigkeit, die fehlende Transparenz in der Kommunikation und die große Verunsicherung, die durch die Ad-hoc-Änderungen entstanden sind.
Auch, wenn dem GIH bewusst ist, dass die Mittel stark nachgefragt und voraussichtlich nicht bis zum Jahresende reichen werden, sehen wir diese drastische Kürzung als falsches Signal.
Der GIH schlägt in dem Schreiben vor:
- für die Inanspruchnahme des iSFP-Bonus in der BEG-EM auch ein ungeförderter iSFP beantragt werden kann. Dies würde die EBW entlasten. Dies sollte sofort geschehen, damit der aktuelle Haushalt entlastet wird. Diese sollten prioritär genehmigt werden (innerhalb von 2 Wochen), damit die Sanierungswilligen unverzüglich die Baumaßnahmen beginnen und die Baukonjunktur angekurbelt wird.
- Sollte eine Kürzung dieses Jahr nötig werden, so schlagen wir vor die Förderquote von 80% auf 60% zu reduzieren und die maximale Förderhöhe von 1.300€ auf 1.100€ abzusenken und zwei verpflichtende persönliche 1,5h Gespräche in die Beratung mit aufzunehmen, bei der der Bürger alle Fragen stellen kann, die ihm wichtig sind. Da der Eigenanteil dann steigt, könnte der Berater auch die Leistung erhöhen und mehr Mehrwert für den Bürger schaffen. Gleichzeitig würde die Verdoppelung des Eigenanteils und die Reduktion der Maximalförderung zu einer Entlastung des Haushalts führen.
Um die Qualität des iSFPs zu steigern und den Verbraucher vor Fließband-iSFPs zu schützen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
- Die Qualitätssicherung in der EBW sollte verstärkt werde und Mechanismen zur wirksamen Kontrolle implementiert werden, die verhindern, dass die Bürger Standard iSFPs bekommen, die die persönliche Situation der Beratenden nicht ausreichend wiederspiegeln: Dazu gehört auch die Reform des iSFPs mit stärker Verpflichtung auf die wirtschaftliche Situation der Eigentümer Bezug zu nehmen und die sinnvolle Einbindung von PV und Speicherberatung.
In den letzten Monaten sind immer wieder Berichte in den Medien gewesen (z.B. Plus Minus), die Energieberatung in einem schlechten Licht erscheinen lassen, da die Qualität nicht stimmte. Diesem wollen wir mit Ihnen gemeinsam entgegenwirken.
- Ebenso möchten wir gemeinsam mit Ihnen eine Handreichung für den Bürger erarbeiten, mit der er einen guten iSFP erkennt und im Zweifel Nacharbeit verlangen kann oder Zahlung begründet ablehnen kann.
05. August 2024
Energieberatungsprogramme EBW und EBN werden am Mittwoch den 07.08. gekürzt
Liebe Mitglieder,
Das BMWK bestätigt den Bericht von T-Online von heute morgen, dass die Förderprogramme für Energieberatung EBW und EBN für Anträge ab Mittwoch, den 07.08. aufgrund der großen Antragszahlen wie folgt gekürzt werden:
Förderquote: 50% statt bisher 80%
Maximale Fördersummen: Kürzung um 50%
EBW
- EZFHs: 650€ statt bisher 1300€,
- MFHs ab 3 WE 850€ statt bisher 1700€,
- WEG Beratungszuschuss: 250€ statt bisher 500€
EBN:
- unter 200m²: maximal 850€ statt bisher 1.700€
- 200 bis 500m² maximal 2.500€ statt wie bisher 5.000€
- Mehr als 500m² maximal 4.000€ statt wie bisher 8.000€
Das BMWK veröffentlichte dazu heute eine Pressemitteilung
Zum t-online Artikel
Beobachtet die nächsten Tage den Ticker für weiter Infos
29. Juli 2024
Bundesnetzagentur plant Reform der Netzentgelte für Industrie
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem sie die Regelung zu den Netzentgelten für Industriekunden weiterentwickelt. Das Eckpunktepapier ist Teil eines Festlegungsverfahrens, das sie ebenfalls heute einleitet.
Die Bundesnetzagentur schlägt eine Regelung vor, die für stromintensive Betriebe einen Anreiz schafft, dynamisch auf die aktuelle Erzeugungssituation zu reagieren. Diese spiegelt sich in erster Linie in den Strombörsenpreisen wider. Mehr dazu
26. Juli 2024
Dr. Mandy Pastohr wird neue Präsidentin des BAFA
Frau Dr. Pastohr stammt aus Jena und ist seit mehr als drei Jahren Leiterin der Abteilung „Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologie, Innovation“ im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum. Zur Pressemitteilung
26. Juli 2024
Leitlinie für Gebäudetyp „E“
Liebe Mitglieder,
das Bauministerium hat eine erste Leitlinie für Gebäudetyp E erlassen. Hier kann zum Beispiel von der Norminnentemperatur für Bäder abgewichen werden. Dies hätte auch Einfluss auf die Heizlast. Die Folgen für Energieberatung sind noch abzuklären.
22. Juli 2024
Durchbruch für Gebäudetyp „E“ auf Bundesebene
Das Bundesjustizministerium hat am 11. Juli 2024 erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E geteilt. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Der Planungsansatz, den die Bayerische Architektenkammer angestoßen und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau von Beginn an unterstützt hat, reduziert die Normenflut und schafft Handlungsspielräume beim Planen und Bauen. Mehr dazu
16. Juli 2024, 16:10 Uhr
Lebenszyklus beim Bauen
Gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, haben wir gestern die Bundesregierung aufgefordert, dringend notwendige Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Der Gebäudesektor ist verantwortlich für rund 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Um sie wirksam zu reduzieren, müssen wir jetzt beginnen, sie ganzheitlich zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten. Nur so können gezielte Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelastung identifiziert und eine starke und zukunftssichere Bauwirtschaft in Deutschland gesichert werden.
Wir fordern:
– Verpflichtende Ökobilanzierung ab 2026:
Für Neubauten und größere Sanierungen soll eine Ökobilanz verpflichtend werden. Für einkommensschwache Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern fordern wir eine sozial gestaffelte Förderung, um die Kosten abzudecken.
– Öffentliche Gebäude als Vorbild:
Ab März 2025 sollen alle neuen öffentlichen Gebäude, wie Schulen, Pflegeheime oder Verwaltungsgebäude, strikte Anforderungen an Lebenszyklus-Emissionen einhalten. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch Umbau oder Sanierung anstelle von Neubau erreicht werden.
– Stakeholder-Prozess zur CO2-Reduktionsstrategie:
Ein strukturierter und umfassender Dialog soll die Umsetzung der EPBD-Vorgaben und die Weiterentwicklung der Ökobilanzierung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) fördern.
Hier geht’s zum Forderungspapier
16. Juli 2024, 16:00 Uhr
EBW / EBN: Öffnung des BAFA-Portals für die Energieberatung
Mit dem heutigen Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste teilt die dena mit, dass ab heute das für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) eingerichtete BAFA-Portal auch für die Förderprogramme des Bundes für Energieberatung – Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) geöffnet ist. Anträge auf Förderung von Energieberatungen für EBW und EBN können ab diesem Zeitpunkt nur noch über das BAFA-Portal gestellt werden. Auch die dazugehörigen Unterlagen für die Verwendungsnachweise sind dort einzureichen.
Das BAFA-Portal ermöglicht eine schnelle Übersicht über diese Vorgänge und deren Status. Darüber hinaus bietet das Portal die Möglichkeit, die persönlichen Kontaktdaten zu ändern.
Wurde der Antrag nicht über das BAFA-Portal, sondern mittels des bisherigen Antragsformulars gestellt, kann auch der Verwendungsnachweis nicht über das BAFA-Portal eingereicht werden. Für den Verwendungsnachweis steht in diesen Fällen wie bislang der entsprechende Link auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung. Diese Alt-Anträge sind weiterhin nicht im BAFA-Portal zu finden.
Auf den Internetseiten www.bafa.de/ebw und www.bafa.de/ebn können Sie sich über den Stand der Einrichtung des BAFA-Portals informieren. Dort werden Sie auch künftig Merkblätter finden, welche die Antragstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises über das BAFA-Portal erläutern.
06. Juli 2024, 9:00Uhr
Haushaltentwurf 2025 und Nachtrag 2024: KTF bleibt wie geplant
Hoffnungsvolle Nachrichten aus dem Haushaltsentwurfsverhandlungen:
Das Finanzministerium schreibt in einer Pressemitteilung zum KTF, aus dem die Klimaprogramme finanziert werden:
„Der KTF bleibt das zentrale Instrument für Klimaschutz, Energiewende und Transformation. Die Finanzierung der geplanten Ausgaben wird für das Jahr 2024 und für das Jahr 2025 sichergestellt.“
In einer weiteren Meldung heißt es, dass mit einem Nachtragshaushalt 2024 zusätzliche neu entstandene Bedarfe abgedeckt werden.
Damit sind hoffentlich auch die 8,7 Mrd. €, die durch die EEG Umlage zusätzlich anfallen, gemeint. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Praxis der zögerlichen Mittelfreigabe im KTF damit beendet wird.
Zum Thema Baukosten wird folgendes geschrieben:
„Baukosten senken und Wohnungsneubau stärken: Bauen muss schneller, einfacher und unbürokratischer werden. Es gilt, die Baukosten nachhaltig zu senken und Bürokratie konsequent abzubauen.
Dies gilt auch für weitergehende energetische Standards, bei denen die eingesparten Emissionen nicht im Verhältnis zu den entstehenden Kosten stehen.
Zudem wird die Bundesregierung bestehende Bürokratieanforderungen u.a. auf Grundlage des laufenden Praxis-Checks Bauwirtschaft reduzieren, auch für ökologische und nachhaltige Baustoffe.“
Der GIH wird dies näher mit den Parteien und den Politikern analysieren und weiter für nachhaltige und bezahlbare Effizienzmaßnahmen kämpfen.
Für das KNN Programm werden 1 Mrd. € in 2025 zur Verfügung stehen.
04. Juli 2024, 14:30 Uhr
Erste Details zum Programm KNN Programm (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) inkl. Haushaltsfreigabe
Der Haushaltsauschuss hat erste Mittel für das KNN Programm freigeben: 3,5 Mio. € für 2024 und 350 Mio. € für 2025.
Die Basisförderung wird sich laut einem Bericht des Tagesspiegels am KFW EH 55 Standard mit 24kG CO2 Äq /m² und das Premiumprogramm am EH 40 mit 20 kg / CO2-Äq orientieren.
Die Förderung wird an die Wohnfläche gekoppelt: Sie darf bei ein Einraumwohnungen 40m², bei Zweiraumwohnungen 55m², bei Dreiraumwohnungen 70m² und bei 4 Raumwohnungen 85m² betragen.
Fossile Energieträger sind nicht zugelassen.
Für Rollstuhlgerechte Wohnungen gibt es andere Vorgaben.
geplanter Start ist im Herbst 2024
03. Juli 2024, 11 Uhr
Neuerungen bei KfW-Förderprogrammen
Die KfW hat uns über einige Neuerungen bei Förderprogrammen informiert, die gerade in Kraft getreten sind oder bald in Kraft treten werden:
- Für Klimafreundliche Neubauten – Nichtwohngebäude werden ab dem 1. August die Kredithöchstbeträge gesenkt. Für Klimafreundliche Nichtwohngebäude gibt es jetzt bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben. Für Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit QNG stehen bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben zur Verfügung. Das aktualisierte Merkblatt wird voraussichtlich ab Mitte Juli im KfW-Partnerportal veröffentlicht.
- Im Rahmen der Programme BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude, BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus und BEG Nichtwohngebäude – Kredit gelten ab sofort Kulanzregelungen für Hochwasserbetroffene in Bayern und Baden-Württemberg. So kann für ein bereits gefördertes Vorhaben ein erneuter Antrag auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer gestellt werden. Außerdem ist der Klimageschwindigkeitsbonus auch dann beantragbar, wenn die Heizung durch das Hochwasser beschädigt wurde und nicht mehr funktionstüchtig ist. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich, wobei auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt werden. Details dazu werden in Kürze auf den jeweiligen Produktseiten der KfW zu finden sein. Der GIH setzt sich dafür ein, dies auf alle Hochwassergeschädigten in anderen Bundesländern oder künftigen Hochwassern auszuweiten.
- Rentnerinnen und Rentner können bei der BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude und bei den BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude ab sofort die sogenannte Rentenbezugsmitteilung als alternatives Nachweisdokument über die bezogene gesetzliche Rente aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung einreichen, falls sie für die relevanten Jahre keine Einkommenssteuererklärung abgeben können. Weitere Informationen dazu findet Ihr in den FAQs auf der Produktseite BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude der KfW.
02. Juli 2024, 14:30 Uhr
Unterschied Wärmeplanung und Ausweisung eines Gebietes zum Wärmenetzgebiet
Das BWMK hat noch einmal erklärt, dass die Veröffentlichung der Wärmeplanung die Pflicht des GEG zu einer 65-%-Heizung noch nicht aktiviert, sondern nur der Kommunalbeschluss zum Ausweisen eines Wärmenetzgebietes (siehe GEG §71 Absatz 8).
Ihr könnt Eure Kommunalvertreter dazu ermuntern, die Planung oder auch die Teilplanung möglichst zeitnah zu veröffentlichen, damit die Bürger Klarheit darüber bekommen, wo sicher keine Wärmenetze und Wasserstoffnetze geplant werden.
02. Juli 2024, 14:00 Uhr
Aktualisiertes Pflichtberatungsprotokoll für den Einbau einer fossilen Heizung
Das BMWK hat das Beratungsprotokoll für die Pflichtberatung beim Einbau einer fossilen Heizung veröffentlicht:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html (ganz unten auf der Webseite)
Bitte prüft künftig immer vor der Beratung, ob Ihr das aktuelle Protokoll habt. Die CO2-Kosten und die Protokollseite sind geringfügig angepasst worden.
Das BMWK hat noch einmal klar gemacht, dass derjenige, der die Anlage einbaut (also der Handwerker), sicherstellen muss, dass die Beratung stattgefunden hat und protokolliert wurde. Unterbleibt dies, sind auch zivilrechtliche Haftungsrisiken für den Handwerker denkbar. Bitte informiert darüber auch die Handwerker, mit denen Ihr zusammenarbeitet.
02. Juli 2024, 10:10 Uhr
Wartezeit für iSFP-Zuwendungsbescheide
Zuerst die gute Nachricht: Es gibt keine Bewilligungspause. Auch wenn es sich so anfühlt. Die Wartezeit für Zuwendungsbescheide beträgt zurzeit ab Antragseingang ungefähr 3,5 Monate. Die BAFA arbeitet jedoch daran, den Prozess der Prüfung der Anträge durch stärkere Automatisierung künftig erheblich zu beschleunigen. Die Zuwendungsbescheide sollten dann im Normalfall wieder innerhalb einer kurzen Frist erteilt werden können.
27. Juni 2024, 17:00 Uhr
Neue BEG-EM FAQ 25.06: BEG-EM Erleichterungen für Rentner und Hochwassergeschädigte, Klarstellung der WEG-Zuschüsse
Wie auch im aktuellen EEE-Infoletter beschrieben, gibt es folgende Erleichterungen in der BEG-EM:
Für Hochwassergeschädigte in Bayern und Baden-Württemberg:
- Möglichkeit des Wiederantrags: Auch wenn ein Gebäude erst kürzlich mit Hilfe der BEG saniert bzw. neu errichtet wurde und die Mindestnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, können Betroffene im Hochwassergebiet einen erneuten Förderantrag stellen.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus kann ausnahmsweise auch für kaputte Heizungen beantragt werden.
- Die Kumulierungsgrenze der BEG wird ausnahmsweise auf max. 100 Prozent erhöht (unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und anderen staatlichen Hilfen).
Für Rentner:
Grundsätzlich gilt, dass für die Beantragung des Einkommensbonus die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung der relevanten Haushaltsmitglieder als Nachweisdokumente einzureichen sind. Liegen Einkommensteuerbescheide vor, müssen zwingend diese eingereicht werden. Nur für den Fall, dass an Rentnerinnen und Rentner für die maßgeblichen Jahre keine Einkommensteuerbescheide ergangen sind, kann die sog. „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ (für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung) bzw. ein gleichartiges Dokument für alle weiteren bezogenen Renten (inkl. Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen) aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung eingereicht werden.
Siehe auch BEG-FAQ A.38 für weitere Details: BEG FAQ
Klare Definition der BEG-EM Zuschüsse beim Heizungstausch für WEG Sondereigentümer
Es wurde klargestellt, dass der Klimabonus und der Einkommensbonus eine weitere Grenze der förderfähigen Kosten erhält, nämlich die der Ist-Kosten des Sondereigentumsanteils. Es wird dann verglichen, welche Grenze niedriger ist, die der gleichmäßigen Verteilung auf alle WEGs oder die der Ist-Kosten des Sondereigentums. Nur auf die niedrigere Grenze wird der Klimabonus und der Einkommensbonus gezahlt.
Die FAQ A.11 und A.29 enthalten ein ausführliches Beispiel: BEG FAQ
25. Juni 2024, 17:00 Uhr
Update: Finanzministerium (Bund) zahlt EEG-Mehrkosten, KTF muss gegenfinazieren.
Leider bedeutet die Anweisung der Mittel keinen Extrazuschuss für den KTF aus Bundesmitteln. Aus FDP-Kreisen wurde vernommen, dass dies aus dem KTF-Gesamtbudget 2024 finanziert werden muss, die anderen Programme entsprechend sparen müssen. Das letzte Wort ist hier sicher nicht gesprochen und wird Teil der gesamten Haushaltsverhandlungen sein. Umso mehr gilt, die Anträge dies Jahr rechtzeitig stellen, um auf das Jahresende vorbereitet zu sein.
25. Juni 2024, 11:00 Uhr
BMWK verschiebt Entscheidung über Zugang für Fachunternehmer zur EEE-Liste
Dank Eurer Beteiligung an unserer Umfrage (1500 Rückmeldungen in drei Tagen), die ein deutliches Bild gegen die Zulassung der Fachunternehmer zur EEE-Liste ergab, und einer einstimmig ablehnenden Rückmeldung der Verbände GIH, DEN und LFE sowie der Schornsteinfegerverbände hat das BMWK die Entscheidung auf August vertagt. Das BMWK will sich dazu noch einmal beraten und mit den Handwerksverbänden sprechen. Aus unserer Sicht werden weder die Qualität noch die Sanierungsquote damit gesteigert. Wir werden weiter Alternativvorschläge zur Steigerung der Qualität und der Sanierungsquote einreichen. Das BWMK hat den Auftrag bekommen, die Förderung zu vereinfachen. Falls Ihr weitere Ideen neben den in der Umfrage genannten habt, sendet Sie gerne an marxen@gih.de. Denkt dran: In der Kürze liegt die Würze.
Kurzfassung der Ergebnisse der GIH-Umfrage:
- Frage 1: Nur 12 Prozent der Mitglieder begrüßen die BEG-EM-Fachunternehmerlistung. 85 Prozent sind dagegen.
- Frage 2: Wenn die Fachunternehmerlistung doch eingeführt werden würde, sollte nach Ansicht von fast 60 Prozent der Mitglieder ein iSFP vorgeschaltet sein. Eine etwaige Bagatellgrenze von 25.000 Euro bejahen nur gut fünf Prozent der Mitglieder (Mehrfachantworten waren möglich.)
- Frage 3: Über ein Drittel der Mitglieder sieht die Liste als „sehr existenzgefährdend“, ein weiteres Drittel als „etwas existenzgefährdend“ an. 70 Prozent der Mitglieder sehen in der Gewerkliste für sich also eine wirtschaftliche Gefahr.
- Frage 4: Nur gut jeder Zehnte glaubt, dass durch die Einführung der Fachunternehmerlistung mehr energetisch saniert werden wird. Knapp die Hälfte der Mitglieder erwartet sogar einen Sanierungsrückgang. 43 Prozent gehen von keiner Änderung aus.
- Frage 5: 93,5 Prozent der Mitglieder erwarten durch die Fachunternehmerlistung Qualitätseinbußen bei der Sanierungsdurchführung. Mehr als zwei Drittel gehen von einer „deutlich“ sinkenden Qualität und ein weiteres Viertel von einer „etwas“ sinkenden Qualität der Durchführung aus. Rund sechs Prozent sehen die Qualität dadurch gleich bleibend oder gar höher (0,8 Prozent).
- Frage 6: 14 Prozent der Mitglieder glauben, dass sie nach Einführung der Fachunternehmerlistung „immer“ bzw. „oft“ weiter bei BEG-Einzelmaßnahmen eingebunden werden. Über 70 Prozent gehen davon aus, dass sie dann nicht mehr bzw. „selten“ involviert sein werden.
- Frage 7: Alle weiteren vorgeschlagenen Entbürokratisierungsmaßnahmen werden von einer großer Mehrheit unterstützt. Dazu gehören eine (eindeutigere) Kommunikation und (telefonische) Erreichbarkeit sowie eine automatische Antragsbewilligung beim BAFA (analog zur KfW), eine öffentliche Kommunikation der aktuellen Bewilligungs- und Auszahlungsdauer und weitere Verbesserungen.
25. Juni 2024, 10:00 Uhr
Finanzministerium (Bund) zahlt EEG-Mehrkosten, Neustrukturierung der Solarförderung in Zukunft wahrscheinlich
Laut Berichten des Tagesspiegels und des Handelsblatts wird das Finanzministerium die ca. 8,7 Mrd. €, die die EEG-Umlage und damit der KTF benötigt, anweisen, da keine Umschichtungen zwischen Programmen im KTF vorgesehen sind.
Dies erhöht aber auch den Druck auf den KTF, mit den Mitteln sparsam umzugehen und schützt nicht vor eventuellen Haushaltssperren gegen Ende des Jahres. Es empfiehlt sich also, rechtzeitig einen Auftragspuffer aufzubauen und Förderanträge nicht erst im letzten Quartal zu stellen, da niemand weiß, wie die Haushaltslage und die Verhandlungen dann sein werden.
Da die Strompreise so niedrig sind und es wegen des großen Solarzubaus immer mehr Stunden mit negativen Strompreisen gibt, fordert die FDP die Selbstvermarktung des Stromes und die Abschaffung der festen Einspeisevergütung, um Anreize für Speicherinvestitionen zu setzen.
Da der Zubau von Anlagen weitergeht, werden die Stunden mit niedrigen Strompreisen steigen. Die Anlagen mit hohen Fördersätzen von 40 bis 50 Cent/kWh aus den Jahren 2004 bis 2010 fallen langsam aus der 20-jährigen Förderung, allerdings wird dies überkompensiert durch den Zubau der Anlagen, der von 2004 bis 2008 von 0,5 GW auf 1,2 GW und in den Folgejahren aber auf 4 bis 8 GW pro Jahr angestiegen ist und 2011 gab es immer noch 25 Cent/kWh. Deswegen wurde ab 2013 der Zubau wieder auf ca 2 GW begrenzt
Die Regierung wird hier handeln müssen, da eine Finanzierung unter den aktuellen Bedingungen im KTF nicht darstellbar ist oder auf Kosten der anderen Programme geht.
Da China gerade die Produktionskapazitäten von PV-Modulen herunterfährt, da aktuell die Module ohne Gewinn am Weltmarkt verkauft werden, sind keine großen Preissenkungen mehr zu erwarten und die Förderung wird aus obigen Gründen vermutlich nicht so gut bleiben. Mit diesen Argumenten könnt Ihr Eure Kunden zu einer zeitnahen Anschaffung einer PV-Anlage motivieren.
25. Juni 2024, 9:00 Uhr
BEG: Neue Übersicht über Formulare und Arbeitshilfen vom BMWK
Das BMWK hat auf Energiewechsel.de eine Übersicht der wichtigen Formulare und Arbeitshilfen mit Links veröffentlicht, die für die BEG notwendig sind. Diese findet Ihr hier:
Bitte schaut trotzdem noch auf den jeweiligen Programmseiten, da dort noch weitere Merkblätter zur Antragstellung und immer die aktuellsten Merkblätter für die einzelnen Programme vorhanden sind.
Der GIH stellt eine etwas ausführlicher Liste zur Verfügung:
GIH Übersicht über wichtige BEG Dokumente.
21. Juni 2024, 12:00 Uhr
Baubegleitung und Fachplanung für Heizungstausch ab Sommer 2025 beantragbar
Das BMWK hat uns mitgeteilt, dass die Baubegleitung und Fachplanung im Heizungstausch erst im Sommer 2025 bei der KFW beantragbar sein wird. Leider ist keine rückwirkende Bewilligung möglich, da zwingend ein extra Antrag notwendig ist, der nicht mehr nachgeholt werden kann. Die Umsetzung dauert so lange, weil die Priorität im BWMK darauf liegt, alle Antrags- und Auszahlungsprozesse für die Heizungsförderung zu programmieren. Als erstes können die selbstnutzenden Einfamilienhauseigentümer die BnD erstellen und dann werden die BnDs für die anderen Gruppen programmiert und freigegeben.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern bei entsprechender Qualifikation in Kooperation mit den Heizungsbaufachbetrieben, die Heizlast und den hydraulischen Abgleich anzubieten, da viele Heizungsbaufachbetriebe dankbar sind, wenn sie bei diesen Arbeiten unterstützt werden. Ebenso empfehlen wir unseren Mitgliedern, keine Maßnahmen in Vollmacht zu beantragen, um Schadensansprüchen auf möglicherweise entgangene Förderbeträge vorzubeugen.
Zum Thema Baubegleitung im Rahmen des Heizungstauschs wurde uns mitgeteilt, dass zunächst politisch entschieden wurde, dass die Baubegleitung beim Heizungstausch aus der Förderung herausfallen sollte. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit deutlich mehr Anträge ohne Baubegleitung gestellt wurden als mit Baubegleitung. Es gab intern wohl viele Diskussionen, die Richtlinie auch vollständig umzusetzen. Nun hat der Staatssekretär Nimmermann die Entscheidung getroffen, dass die Richtlinie erst im Sommer 2025 vollständig umgesetzt wird. Unsere Forderung war aber umgehende Umsetzung.
Aktuell sind die Diskussionen um den Haushalt 2025 und den KTF nicht hilfreich.
In geplanten politischen Gesprächen werden wir unsere Positionen weiterhin mit Nachdruck vertreten.
19. Juni 2024, 8:05 Uhr
Aktueller Stand und eine Einschätzung für die Förderprogramme EBW und BEG
Aus dem BMWK hörten wir, dass für die EBW Mittel bereitstehen, die für das erste Halbjahr reichen sollten. Wir gehen davon aus, dass viele Anträge in den nächsten 2 Wochen bewilligt werden. Auf Nachfragen, in welchen Abständen welche Summen freigegeben werden, erhalten wir keine Detailantworten. Weiter gehen wir davon aus, dass sich die Berater auf Bewilligungszeiten von 3 Monaten in der EBW einstellen müssen.
Es gibt ca. 10.000 Anträge pro Monat, so dass die Mittel von 170 Mio. € gegen Ende des Jahres knapp werden könnten. Aktuell sehen wir keinen Grund an den Bewilligungen zu zweifeln.
In der BEG EM liegt die Antragsbewilligung für Anträge aus 2024 bei ca. 30 Tagen nach Antragstellung. Die Zeit vom Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung beträgt ca. 12 Wochen. Hier sind ausreichend Mittel vorhanden.
Die Antragszahlen liegen etwas so hoch wie im letzten Jahr bei ca. 14.000 pro Monat für Effizienzmaßnahmen + 11.000 Baubegleitung und ca. 8.000 beim Heizungstausch.
Zur Baubegleitung beim Heizungstausch erwarten wir in nächsten 2 Wochen eine Auskunft.
In der BEG WG und NWG und bei KFN werden die Zinsen so anpasst, dass die Nachfrage innerhalb des Budgets gesteuert wird. Diese liegt aktuell im Zielkorridor.
Der KTF steht dies Jahr unter dem Druck, dass ca. 10 Mrd.€ EEG Umlage aus ihm finanziert werden müssen, die nicht eingeplant sind. Diese 10 Mrd. € sind auch Teil der Hausverhandlungen auf Bundesebene. Es sind zur Zeit viele Varianten in der Diskussion: Einsparungen im laufenden Jahr, auch im KTF, Nachtragshaushalt. Das BWMK möchte auf alle Fälle einen Förderstopp vermeiden. Deswegen empfehlen wir allen Beratern, sich auf wiederkehrende Bewilligungsverzögerungen einzustellen.
Die künftige Mittellage im KTF für Förderung wird von den CO2 Preisen, der EEG Umlage, den Bundeszuschüssen und dem Klimageldauszahlungen abhängen. Dies ist aktuell nicht zu prognostizieren.
Es bleibt festzuhalten, dass einmal dem Antragsteller bewilligte Mittel bisher immer auch zur Auszahlung gekommen sind, egal wie die Haushaltslage war. Es bleibt gleichzeitig empfehlenswert, sein Geschäftsmodell nicht von Fördermittel abhängig zu machen, da die künftige Verfügbarkeit immer von Haushaltslage und Regierungsprioritäten abhängig ist.
18. Juni 2024, 7:30 Uhr
CDU rückt von Abschaffung des Heizungsgesetzes ab
Laut Andreas Jung sind nur einzelne Veränderungen geplant, z.B. die Verbesserung der Förderung von Pelletheizungen.
Auch Friedrich Merz betonte, dass die Union voll und ganz hinter der Wärmewende und die Wärmepumpe ein wesentlicher Träger der Wärmewende ist.
Quelle: Table Media Briefing
Laut einem Bericht des Handelsblatts wird die Finanzierung des Wärmenetzausbaus und der Dekarbonisierung der Wärmenetze erheblich durch die fehlende Kreditvergabe der Banken behindert, die das neue Geschäftsmodell in Frage stellen und die alten Geschäftsmodelle entfallen. Außerdem ist die staatliche Förderung für Wärmenetze nicht langfristig verlässlich gesichert, so dass Investitionsentscheidungen nicht belastbar getroffen werden können. Nur vereinzelt springen Kommunen und Energiekonzerne als Investor ein.
Stadtwerke-kaempfen-um-ihre-klima-plaene-widerstand-von-buergern-und-banken/
13. Juni 2024, 11:010Uhr
An alle Energieberater: prüft eure Versicherungspolicen!
Wir haben aktuell einen Fall von einem Energieberater, der für ihn existenzbedrohend ist.
Der Fall: Der EB hat in Vollmacht gearbeitet und eine Frist versäumt. Die KfW hat die Förderung abgelehnt. Bis hierhin alles unstrittig.
Die Allianz Versicherung hat es abgelehnt, den Schaden zu übernehmen, weil der EB in Vollmacht gearbeitet hat und dies wäre nicht mitversichert. Der Text in der Police war so „geschickt“ geschrieben, dass dem EB dieser Umstand nicht klar war. Jetzt wird es voraussichtlich ein Rechtsstreit mit der Versicherung.
Bitte prüft alle Eure Versicherungsverträge und lasst es Euch am besten von Eurer Versicherung schriftlich bestätigen, dass Ihr versichert seid, wenn Ihr in Vollmacht arbeitet.
13. Juni 2024, 08:05 Uhr
BAFA hat wieder neue Fördermittel
von einem Mitglied wurde uns folgende Nachricht vom BAFA gesendet:
Sehr geehrter Herr……
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass uns neue Fördermittel für die Energieberatungsförderprogramme EBW und EBN zugewiesen wurden. Wir können daher die Erteilung von Zuwendungsbescheiden und die Auszahlung von Zuschüssen wieder aufnehmen.
Anträge wie auch Verwendungsnachweise bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs. Sollten wir Fragen zu einem Vorgang haben, werden wir uns unaufgefordert an Sie oder, im Falle einer Bevollmächtigung, an das Energieberatungsunternehmen wenden.
Wegen der großen Anzahl an Vorgängen kann es leider noch zu Verzögerungen kommen. Wir sind aber bestrebt, die Bearbeitungsdauer so schnell wie möglich wieder deutlich zu verringern.
12. Juni 2024, 09:45 Uhr
BAFA hat die FAQs zum iSFP erweitert
Die Frage: Wann darf mit der Beratung begonnen werden? Jetzt gibt es auf der BAFA-Seite eine klare Aussage dazu und jeder EB kann dies seinen Kunden senden.
Da das BAFA gerade Schreiben an die Antragsteller versendet, in denen auf das eigene Risiko der Beantragung des iSFP-Bonus hingewiesen wird, empfehlen wir allen Beratern, ihre Kunden proaktiv darüber zu informieren, damit es keine verunsicherten Kunden gibt.
12. Juni 2024, 08:10 Uhr
BEG EM: BAFA passt Verwaltungspraxis bei Widersprüchen an
Widersprüche zur BEG-EM dürfen beim BAFA ab sofort nicht mehr durch die Bevollmächtigten eingereicht werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind Bevollmächtigte mit rechtsanwaltlicher Zulassung oder der Erlaubnis Rechtsdienstleistungen zu erbringen.
Hiervon unberührt bleibt das Recht der antragstellenden Person, bei eigenen Förderanträgen den Widerspruch selbst einzulegen.
Werden die o. g. Kriterien bei einem Widerspruch zu einem BEG-EM-Vorgang des BAFA nicht eingehalten, weist das BAFA die bevollmächtigte Person ab sofort förmlich durch Bescheid zurück. Hierdurch erlischt gleichzeitig die Bevollmächtigung im jeweiligen Vorgang. Der Widerspruch selbst wird jedoch als eingereicht angesehen. Die Antragstellenden erhalten hierüber ein Informationsschreiben.
Bereits vom BAFA nach der bisherigen Verwaltungspraxis bearbeitete Widersprüche sind von der o. g. Änderung nicht betroffen.
Hintergrund dieser Anpassung ist § 14 Abs. 5 VwVfG i. V. m. § 3 RDG.
11. Juni 2024, 16:30 Uhr
Anfrage der CDU an Regierung zum Heizungsmarkt: Antragszahlen noch sehr gering, Baubegleitung zum Heizungstausch wird demnächst verkündet.
Mit Stand 26. Mai 2024 wurden insgesamt 27.306 Zusagen für die neue Heizungsförderung erteilt. Eine Erhöhung der Förderfähigen Kosten ist nicht vorgesehen. Zur Baubegleitung soll zeitnah eine Information erfolgen.
Bis 31. Mai 2024 sind Ausgaben von rund 5 Mrd. Euro aus dem KTF-Titel 89310 abgeflossen, insbesondere für die Bundesförderung für effiziente Gebäude,
- davon für BEG-Einzelmaßnahmen rund 1,7 Mrd. Euro und
- für BEG-Wohngebäude und -Nichtwohngebäude rund 2 Mrd. Euro.
Die Differenz ist aufgrund von Verpflichtungen aus den Vorgängerprogrammen abgeflossen.
Bis zum 30. April 2024 wurden Förderzusagen für rund
- 16.700 Wärmepumpen,
- rund 4.700 Biomasseheizungen,
- rund 1.000 solarthermische Anlagen,
- rund 800 Anschlüsse an bestehende Gebäude-oder Wärmenetze und
- rund 300 Neuerrichtungen, Erweiterungen oder Umbauten von Gebäudenetzen inklusive der Anschlüsse an diese Netze erteilt.
Eigentümerinnen und Eigentümer EFH (Antragsstart 27.02.2024): 75 %
Eigentümerinnen und Eigentümer MFH und Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) (Antragstart 28. Mai 2024): 16%
Unternehmen und Kommunen (Antragstart voraussichtlich August 2024): 9 %
Einschätzung des GIH: Die Antragszahlen sind sehr gering für 5 Monate. Hochgerechnet ergeben sich nur ca. 65.000 Anträge in 2024. Da die größte Antragsgruppe schon antragsberechtigt ist, erwarten wir nur geringe Steigerung der Antragszahlen in diesem Jahr und fordern weiterhin die Freigabe des Klimabonus für Vermieter und die zeitnahe Klärung aller offenen Fragen zur Förderung.
Laut Bericht der FAZ vom 07.06.2024 wurden aktuell 34.000 Anträge bewilligt. Dies ergäbe dann ca. 77.000 Anträge / 2024
11. Juni 2024, 10:30 Uhr
BAFA; Programmierfehler bei der Beantragung von EM ist behoben!!
Die Fehlermeldung bei der Beantragung von EM mit iSFP ist behoben. Konkret trat der Fehler bei der Übermittlung von bonusberechtigten iSFP-Nummern vom Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ zum Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) auf.
Das BAFA konnte den Fehler ermitteln und die IT hat mit einem Hotfix den Fehler behoben.
07. Juni 2024, 13:00 Uhr
Online-Seminar mit der KfW
Am 26. Juni um 17 Uhr veranstalten wir mit der KfW ein Online-Seminar zur Heizungsförderung.
06. Juni 2024, 09:00 Uhr
KfW: Entscheidung zur Förderung der Baubegleitung beim Heizungstausch in Kürze erwartet
Seit Monaten kämpfen wir um die separate Förderung der Baubegleitung bei der Heizungsförderung. Nun wurde uns versprochen in den nächsten Tagen eine klare Aussage zu erhalten.
Wir halten euch auf dem laufenden.
06. Juni 2024, 08:25 Uhr
BAFA: Programmierfehler bei der Beantragung von EM
Viele Mitglieder machten uns in dieser Woche darauf aufmerksam, dass bei der Beantragung von EM mit iSFP eine Fehlermeldung erscheint. Der iSFP sei nicht förderberechtigt. Konkret trat der Fehler bei der Übermittlung von bonusberechtigten iSFP-Nummern vom Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ zum Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ auf.
Das BAFA konnte den Fehler ermitteln und die IT arbeitet bereits priorisiert an dessen Behebung. Mit einem Hotfix ist noch in dieser Woche zu rechnen.
03. Juni 2024, 08:25 Uhr
BAFA, Denkmal, Programmierfehler im Formular TPB
Bei der BAFA ist ein Programmierfehler im Formular für die technische Projektbeschreibung (TPB) entdeckt worden. Anstelle des Textes für Dachflächen von Denkmalen oder besonders erhaltenswerten Gebäuden wird derzeit fehlerhaft der Text zur Kerndämmung von zweischaligem Mauerwerk angezeigt.
Die IT der BAFA bearbeitet diesen Fehler.
Sollte es einem Energieeffizienz-Experten nicht möglich gewesen sein, bei Erstellung der TPB die korrekte Maßnahme im Segment Gebäudehülle auszuwählen, können die Angaben im technischen Projektnachweis (TPN) problemlos angepasst werden.
31. Mai 2024, 15:50 Uhr
EPBD im Amtsblatt der EU veröffentlicht, Link korrigiert
Die EPBD wurde im am 8. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden
28. Mai 2024, 12:00 Uhr
Antragsstellung KfW-Heizungsförderung möglich
Heizungsförderung: Ab sofort ist die Antragstellung für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für Wohneigentümergemeinschaften möglich.
Hier geht es zu den Informationen
27. Mai 2024, 18:00 Uhr
BEG-EM TFAQ veröffentlicht
Die KFW hat die BEG TFAQ veröffentlicht: BEG- EM TFAQ
17. Mai 2024, 15:50 Uhr
Neue BEG-EM FAQ am 30.04.2024 veröffentlicht
Das BMWK hat eine neue BEG FAQ veröffentlicht
Eine Analyse folgt nächste Woche.
- Mai 2024, 15:50 Uhr
Klimaschutzgesetz passiert Bundesrat
Das Klimaschutzgesetz hat heute den Bundesrat passiert und kann hier eingesehen werden.
- Mai 2024, 15:50 Uhr
EPBD im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Die EPBD wurde im am 8. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden
17. Mai 2024, 09:45 Uhr
Update für den Fördervorteilsrechner von Stiftung Warentest
Seit Dienstag hat Stiftung Warentest den Fördervorteilsrechner überarbeitet. Jetzt können dort die EH Förderungen auch inklusive der Boni für WPB und seriellem Sanieren sowie für die Baubegleitung berücksichtigt werden.
hier geht es zum Vorteilsrechner
17. Mai 2024, 09:45 Uhr
Online-Seminar mit dem Bundesverband Wärmepumpe
Gemeinsame Veranstaltung am 21. Mai, 17 Uhr, zum Thema Wärmepumpen-Förderung, Schritte im Projektablauf, wie funktionieren die Antragsverfahren und wie finde ich einen guten Installateur.
16. Mai 2024, 11:20 Uhr
Mitgliederhinweise zu Wärmepumpen in MFHs bis 21.05. erbeten
Das BMWK und wir suchen Hinweise zur Förderung von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern. Dabei stehen ökonomische Fragen und verbundene Systeme sowie technische Regulatorien im Fokus.
Genauere Infos findet Ihr hier:
Mitgliederbeteiligung bis 21. Mai – GIH Bundesverband
Bitte sendet Eure Vorschläge bis zum 21.05.2024 an marxen@gih.de. Wir werden sie am 22.05 im BWMK präsentieren. Ihr könnt Eure Vorschläge auch noch später einreichen.
Wir leiten sie dann weiter und übernehmen sie in die politische Arbeit.
Klimapolitiker der CDU planen keine Rückabwicklung des GEG
Thomas Heilmann, der Vorsitzende der Klimaunion und CDU Bundestagsabgeordneter, hat gestern auf dem GIH Bundeskongress die Rückabwicklung des GEG für sehr unwahrscheinlich erklärt, da kein Klimapolitiker in der Union dies vertreten würde. Möglich seien kleinere Verbesserungen bei den Erfüllungsoptionen in Paragraph 71 und eine Wiedereinführung des Ölheizungsverbots.
Die 65-%-Regel wurde nicht in Frage gestellt.
14. Mai 2024, 10:24 Uhr
Bestandsschutz trotz Wärmeplanung
Das BMWK hat gestern auf dem Bundeskongress erklärt, dass sich die Bürger keine Sorgen machen müssen, dass sie eine erneuerbare Heizung abbauen müssen, wenn ein Anschlusszwang für ein Wärmenetz kommen sollte.
Aktuelles Rechtsverständnis wäre, dass eine Heizung, die die Klimaziele gleichwertig erfüllt, auch immer zugelassen ist. Es bedarf dafür keiner gesetzlichen Regelung.
Diese Meldung ist ohne Gewähr, da sie auf einer mündlichen Aussage eines BMWK-Mitarbeiters, der für das GEG verantwortlich ist, beruht.
08. Mai 2024, 8:10 Uhr
Solarpaket 1: Speicher aus dem Netz laden jetzt möglich
Seit dem 26.04 ist es erlaubt, Speicher aus dem Netz zu laden. Damit werden flexible Stromtarife noch attraktiver.
08. Mai 2024, 8:00 Uhr
Verwendungsnachweise in der BEG-EM für Anträge nach den aktuellen Richtlinie (2024) jetzt möglich
Das BAFA hat mitgeteilt, dass seit heute Verwendungsnachweise für Anträge in der BEG-EM, die nach dem 01.01.20.24 gestellt wurden jetzt möglich sind.
07. Mai 2024, 14:45 Uhr
BAFA prüft TPB Tool für BEG EM auf iSFP-Bonus-Beantragbarkeit, Nummerkreis bis 7 soll funktionieren.
Es kamen Rückmeldungen Euch, dass das neue TPB Tool für die BEG-EM Tool keine iSFPs ohne Zuwendungsbescheid akzeptiert. Nach schneller Rückmeldung teilt das BAFA mit, dass es für Vorgangsnummern bis zur 7 am Anfang funktionieren soll. Die höheren Nummern werden aktuell noch geprüft.
Es bleibt dabei, dass ein Antrag ohne Zuwendungsbescheid möglich sein soll.
Wenn es bei Euch nicht geht, sendet uns bitte immer die Vorgangsnummer dazu, die wir dann weiterreichen. Es wird hierzu morgen ein Infoupdate geben.
26. April 2024, 11:45 Uhr
Steuererklärung für Einkommensbonus kann vier Jahre lang nachgeholt werden.
Bürger und Bürgerinnen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können diese vier Jahre lang nachholen, um den Einkommensbonus in der Heizungsförderung beantragen zu können.
02. Mai 2024, 11:35 Uhr
Heizungsförderung läuft schleppend an
20.000 Anträge mit 300 Mio. € Fördervolumen wurden bisher gestellt.
Kreditprogramm 358 für Heizungstausch mit Zinsverbilligung: 300 Anträge mit 11,5 Mio. € Kreditsumme = 40.000€/ Antrag
35 Anträge ohne Zinsverbilligung mit 1,4 Mio. € Kreditvolumen
Zur Steigerung der Antragszahlen werden neue Infokampagnen gestartet: Energiewechsel, Gebaeudeforum
Neue Förderprogramme: Zeitplan
Jung Kauft Alt: integriert in Wohneigentum für Familien (WEF): Sommer 2024
KNN Start Okt 2024
Gewerbe zu Wohnen: Start in 2025
29. April 2024, 8:15 Uhr
Heizungsförderung für Privatpersonen für MFH – Wohngebäude (458)
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Planmäßig ab Ende Mai 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
26. April 2024, 11:45 Uhr
Der GIH macht mit dem Bundesverband Wärmepumpe ein gemeinsames Online-Seminar zur Wärmepumpen-Förderung.
25. April 2024, 16:30 Uhr
Auszahlung von Fördermitteln wieder aufgenommen
Aus einer Mail des Bafa erreiche uns die Information, dass neue Fördermittel für die Energieberatungsförderprogramme EBW und EBN zugewiesen wurden. Daher kann die Erteilung von Zuwendungsbescheiden und die Auszahlung von Zuschüssen wieder aufgenommen werden.
Anträge wie auch Verwendungsnachweise werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wegen der großen Anzahl an Vorgängen kann es leider noch zu Verzögerungen kommen.
22 . April 2024, 11:45 Uhr
Die KfW hat die neuen Termine auf ihrer Webseite zur Heizungsförderung sowie zu technischen Aspekten veröffentlicht.
Hier finden Sie die Termine und können sich anmelden:
19 . April 2024, 8:45 Uhr
Das neue Regelheft der dena tritt am 19.04.2024 in Kraft.
Gestern wurde der aktuelle Infoletter für die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten versendet. Der Infoletter enthält Informationen zur Aktualisierung des Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste.Die wichtigsten Änderungen:
- Eintragung in Klimafreundlicher Neubau – Wohn- und Nichtwohngebäude
- Verlängerung der Eintragung in der Kategorie KFN
- Sonderregelung zum Einreichen von Praxisnachweisen zur Verlängerung der Eintragung (gilt vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025)
- und weiteren wichtigen Themen
19 . April 2024, 8:30 Uhr
Ist die Unterbrechung der Bewilligung der EBW- und EBN-Förderungen durch das BAFA erst einmal beendet ?
Wir haben von Mitgliedern heute morgen gehört, dass wieder Zuwendungsbescheide mit Antragsdatum, Vorgangsnummern 85062… versendet werden.
Sobald wir eine Bestätigung erhalten haben, lassen wir es euch wissen.
18.April 2024 16:25 Uhr
KfW-Webinar zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Am 25.4.2024 von 14.00-15.30 Uhr stellen unsere technischen Sachverständigen das Programm 295 „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ vor.
Anmeldung: Kammern und Verbände: Veranstaltungen | KfW
17. April 2024,10:00 Uhr
Klimaschutzgesetz und Solarpaket 1 sollen nächste Woche im Bundestag verabschiedet werden.
Das Klimaschutzgesetz wird dahin geändert, dass die Verpflichtung zu Sofortmaßahmen bei Verfehlung der Ziele einzelner Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie abgeschafft wird.
Das Solarpaket enthält Vereinfachungen in der Anmeldung und bessere Fördersätze für PV auf NWGs.
17. April 2024,10:00 Uhr
Berliner Energietage: Wärmeplanung – gesetzliche Wirkung
Das BWMK hat klargestellt, dass der Wärmeplan keine gesetzliche Außenwirkung hat. Der Bürger kann die Verwaltung nicht belangen, wenn er nicht umgesetzt wird.
Erst die Ausweisung eine Wärmenetz oder H2 Gebiets durch weiteren Rechtsakt schafft die Verbindlichkeit, die im GEG die Handlungsoptionen ermöglicht.
16. April 2024, 16:00 Uhr update
iSFP und BEG-EM Verknüpfung: iSFP nach Antragstellung möglich, iSFP-Bonus auch ohne Zuwendungsbescheid beantragbar!!!
Die EBW Abteilung der BAFA hat per E-Mail klargestellt, dass die Erstellung des iSFP nach EBW-Antragstellung auf eigenes Risiko begonnen werden darf. Abschlagszahlungen nach Antragstellung sind ebenfalls förderfähig, wenn der Vertrag die aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält.
Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass die Bewilligungszeitraum im Zuwendungsbescheid mit der Antragstellung beginnt und 9 Monate nach dem Zuwendungsbeschied endet und damit alle Aktionen im Bewilligungszeitraum liegen.
Sollte es hier andere Bescheide geben, legt bitte Widerspruch ein und teilt uns dies mit.
Das BAFA hat per E-Mail vom 16.04.2024 bestätigt, dass der iSFP Bonus in der BEG-EM auf eigenes Risiko beantragt werden kann, wenn der iSFP in der EBW beantragt, erstellt und dem Kunden präsentiert wurde:
„Nach wie vor entspricht die FAQ 2.12 unserer Verwaltungspraxis. Der iSFP muss vor BEG-Antragstellung in der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude zumindest beantragt worden sein und es muss zum BEG-Antrag der iSFP-Beratungsbericht hochgeladen werden. Der iSFP-Beratungsbericht muss vor dem Upload dem Antragsteller präsentiert worden sein.“ (Zitat BAFA)
Die BEG -EM Abteilung hat auf BEG-EM FAQ 2.12 verwiesen, wo klargestellt wird, dass der iSFPs erst im Verwendungsnachweis beschieden und gefördert (Auszahlung der Fördermittel erfolgt) worden sein muss. Hier wird der BEG-EM Richtlinie aus pragmatischen Gründen widersprochen, damit die Programme durchführbar bleiben.
Erstens im Rahmen des BEG-Antrags für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem iSFP. Der iSFP muss den Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten vorliegen, damit sie einen iSFP-Bonus beantragen können oder von den höheren Höchstgrenzen profitieren. Wenn in der BEG EM eine Förderung mit iSFP-Bonus beantragt wird, aber der iSFP noch nicht abschließend vom BAFA beschieden und gefördert wurde, geschieht die Beantragung des iSFP-Bonus (inkl. einer Erhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben) auf eigenes Risiko.
Zweitens nach der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Verwendungsnachweises. Hier müssen die Antragsstellenden nachweisen, dass die realisierte BEG-Maßnahme einer im iSFP empfohlenen Maßnahme entspricht. Der iSFP muss abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein.
Drittens muss der iSFP im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen durch die Durchführer der BEG vorgelegt werden, wenn im Rahmen der Förderung ein iSFP-Bonus gewährt wurde. Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen wird überprüft, ob das geförderte Bauvorhaben tatsächlich den beantragten Standard erreicht. Die Durchführer behalten sich vor, den iSFP auf missbräuchliche Nutzung zu prüfen.
11. April 2024, 15:10 Uhr
Neuer dena-Leitfaden für Wärmepumpen in MFHs
Die dena hat heute morgen den neuen Leitfaden für Wärmepumpen in MFHs vorgestellt:
Leitfaden-praxisleitfaden-fuer-waermepumpen-in-mehrfamilienhaeusern/
weitere nützliche Links wurden verteilt:
Kosten:
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von ariadneprojekt.de zu laden.
https://www.prognos.com/de/projekt/waermepumpen-unter-der-lupe
Emission:
https://www.gebaeudeforum.de/realisieren/erneuerbare-energien/waermepumpen/geraeuschemission/
Allgemeines:
https://www.gebaeudeforum.de/realisieren/erneuerbare-energien/waermepumpen/foerderung/
Diverse Tools des BWP
https://www.waermepumpe.de/tools/
(JAZ Rechner, Schallrechner, Heizlastrechner)
https://www.waermepumpe.de/normen-technik/loesungsnavigator/
11. April 2024, 15:00 Uhr
Wohnungsbautag: KFN wird gesichert
Beim Wohnungsbautag wurden nur wenige Änderungen von Habeck und Geywitz angekündet:
KFN wird dieses Jahr keinen Förderstop erhalten (Kommentar GIH: Dies wird unter anderem durch Zinserhöhung, wie bereits beobachtet, realisier. Wir werden hier stabile Zinsverbilligungen fordern).
Gebäudetyp E wird noch nicht schnell kommen, da juristische Prüfungen anhängig sind.
Beim kommenden Programm KFNN für Niedrigpreissektor ist geplant die Anforderung an Dämmung zu reduzieren und die Emissionseffizienz zu priorisieren um gleich viel Co2 einzusparen.
Es wurden viele Forderungen erhoben, dass die Förderung an gesetzliche Standards angepasst wird und auf EH55 konzentriert wird.
EH 40 wurde als gesetzlicher Standard von allen Parteien und allen Bauverbänden weiterhin abgelehnt.
Die CDU hat gefordert Änderungen aus Brüssel (EPBD) in den nächsten Jahren nicht umzusetzen.
Es wurden eine Studie vorgestellt, die der GIH noch prüfen wird: https://www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/studien/aktuell
10. April 2024, 16:00 Uhr
EBW/EBN Neue BAFA-Mitteilung, bald neue Mittel für EBW/EBN
Das BAFA hat heute über über den EEE Newsletter folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten,
aufgrund der Verunsicherungen im Zusammenhang mit den Energieberatungsprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) sowie der „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) möchten wir uns in Form dieses Schreibens an Sie wenden.
Uns ist bewusst, dass die Situation für die Energieberatenden nicht einfach ist und sowohl bei den Beratern und Beraterinnen als auch bei den Beratungsempfängerinnen und Beratungsempfängern für Verunsicherung sorgt.
Wie bereits mitgeteilt, gilt im Hinblick auf die derzeitige haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und die kommenden Haushaltsjahre derzeit das Gebot eines wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Daher wird der Mittelabfluss noch engmaschiger in den Blick genommen. Wir möchten aber unterstreichen, dass der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des Klima- und Transformationsfond (KTF) gilt. Das bedeutet, dass alle gesetzlichen und alle bisher eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden. Die Energieberatungsprogramme werden fortgesetzt. Es gibt aktuell weder einen Förderstopp, noch werden die Energieberatungsprogramme ausgesetzt. Die notwendigen Mittel werden lediglich zeitlich gestaffelt an das BAFA zugewiesen.
Wir nehmen weiterhin Anträge für die Beratungsförderung entgegen. Jedoch kommt es aktuell zu Verzögerungen bei Bewilligungen und Auszahlungen der Fördermittel an die Fördermittelempfänger.
Dem BMWK und uns ist bewusst, dass die letzten Wochen und die aktuelle Situation alle Beteiligten und insbesondere Sie, die Beraterinnen und Berater sowie die Beratenen vor Herausforderungen stellt. Seien Sie versichert, dass das BMWK und wir intensiv daran arbeiten und unser bestmögliches tun, um die Situation zu verbessern. Hierzu sind noch wenige technische Schritte erforderlich. Dann können die bewilligte Förderungen zeitnah ausgezahlt und die bereits eingereichten Anträge zügig beschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kontakt: BAFA
Kommentar GIH: Wir gehen davon aus, dass bis Ende nächster Woche wieder neue Bewilligungen ausgestellt werden. Bitte sendet uns die erste neue Bewilligung., damit wir alle informieren können an info@gih.de
08. April 2024, 10:00 Uhr
EBW/EBN werden bald neue Mittel erhalten
Aus politischen Kreisen haben wir erfahren, dass für die EBW/EBN bald wieder neue Mittel bewilligt werden und eine neue Kommunikation des BAFA auf dem Weg ist.
Wir gehen von weniger als 2 Wochen aus. Sobald wir detaillierte Infos haben werden wir Euch informieren.
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für die Unterstützung.
05. April 2024, 11:40 Uhr
KfW: Was tun bei fehlerhaften Eingaben?
Die KfW hat eine Information zur Antragstellung BzA herausgegeben.
Hier geht es zu den Informationen
04. April 2024, 10:30 Uhr
BAFA-Mitteilung zur EBW präzisiert: Mittel des ersten Halbjahres noch nicht aufgebraucht
Die Meldung vom 28.03.2024 teilt das BAFA wurde auf Hinweis des GIHs dahingehend mit roten Worten präzisiert,
„Die allgemeine Zuweisung der Mittel im KTF erfolgt seitens BMF zunächst zeitlich gestaffelt für das erste Halbjahr“
Es sind damit nicht alle Mittel für das erste Halbjahr aufgebraucht. Dies wurde uns auch telefonisch von der Pressestelle des BMWK bestätigt.
Damit ist zumindest die Sorge etwas geringer, dass die Mittel für das Gesamtjahr sehr früh erschöpft sein werden.
Leider haben wir noch keine Informationen über die tatsächlichen Antragszahlen und in welcher Höhe und zu welchen Zeitpunkten welche Mittel zu welchem Programm im KTF freigegeben werden.
Hierzu soll es eine Durchführungsrichtlinie des Finanzministeriums (BMF) geben, die möglicherweise online verfügbar ist, aber von uns noch nicht gefunden wurde. Wer diese findet, möge Sie bitte an marxen@gih.de senden.
Wir bereiten weitere Aktionen vor und halten Euch auf dem Laufenden, sobald wir mehr wissen.
Link: BAFA Mittteilung
Hier auch noch der Link auf die GIH Pressemitteilung vom 27.03.2024: GIH PM zur EBW
29. März 2024, 8:30 Uhr
BAFA-Mitteilung: Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Am 28.03.2024 teilt das BAFA auf seiner Homepage offiziell mit:
Kein Förderstopp bei Beratungsprogrammen
Aktuell kommt es bei den Förderprogrammen EBN und EBW zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln.
Der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des KTF gilt. Alle gesetzlichen und alle bisher eingegangenen Verpflichtungen werden erfüllt. Es gibt weder einen Förderstopp, noch werden Programme ausgesetzt. Im Hinblick auf die derzeitige haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und die kommenden Haushaltsjahre ist innerhalb des KTF ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von besonders hoher Bedeutung. Die Zuweisung der Mittel im KTF erfolgt daher zunächst für das erste Halbjahr. Aufgrund dieser zeitlichen Staffelung bei der Mittelzuweisung kann in Ausnahmefällen die Bewilligung und Auszahlung länger dauern als üblich.
Das BAFA nimmt weiterhin Anträge für die Beratungsförderung entgegen und zahlt Anträge aus, sobald neue Mittel zugewiesen werden. Grundsätzlich gilt: Alle bewilligten Anträge werden auch ausgezahlt.“
Link: BAFA Mittteilung
Kommentar GIH: die Bewilligungsverzögerung kommt einem Förderstopp sehr nahe. Wir setzen uns auf allen Kanälen für weitere Aufklärung ein, wann es weiter geht und was die Zuweisung für das erste Halbjahr genau bedeutet. Dies wird aufgrund der Osterfeiertage vermutlich etwas länger dauern.
Hier auch noch der Link auf die GIH Pressemitteilung vom 27.03.2024: GIH PM zur EBW
27. März 2024, 13:30 Uhr
Förderung Energieberatung für Wohngebäude
Für die Förderung Energieberatung für Wohngebäude stehen 170 Mio. Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. Das wären bei 1.400 € durchschnittlicher Fördersumme über 120.000 geförderte Beratungen pro Jahr und somit 10.000 im Monat. So viele wurden in letzter Zeit derzeit monatlich ungefähr umgesetzt. Somit sollte laut Bundeshaushalt genügend Fördersumme bis voraussichtlich Herbst zur Verfügung stehen. Der GIH geht daher weiter davon aus, dass es sich bei der derzeitigen Förderunterbrechung lediglich um einen ersten nicht ausreichend zugewiesenen Förderabschlag des Finanzministeriums an das BAFA geht und drängt weiter die Ministerien auf eine rasche nächste Zurverfügungstellung des Budgets.
27. März 2024, 8:30 Uhr
Zur Dimensionierung der thermischen Solaranlage im Rahmen des Geschwindigkeitsbonus ist folgendes zu beachten:
Beim Einbau eines förderfähigen Biomasse-Wärmeerzeugers kann der KGB nur gewährt werden, wenn dieser mit einer
- solarthermischen Anlage oder
- Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit direkt elektrischer Warmwasserbereitung oder
- Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
kombiniert wird. Die Nutzung bzw. Anrechnung von bereits bestehenden Anlagen ist möglich. Die neuen oder bestehenden Anlagen müssen die jeweiligen technischen Mindestanforderungen gemäß der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ (TMA) der BEG EM Förderrichtlinie erfüllen, sofern relevant.
Die ergänzenden Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie (einzeln oder in Summe) mindestens den Warmwasserbedarf des durch den neu eingebauten Biomassewärmeerzeuger versorgten Bereichs außerhalb der Heizperiode (Mai bis September) decken können. Der rechnerische Nachweis kann auf Basis einer Energiebilanz nach DIN V 18599 erfolgen. Hierbei ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass im ertragsschwächsten Monat September das ergänzende Warmwasser-System mindestens die Endenergie liefert, die zur Warmwasserbereitstellung erforderlich ist.
Vereinfachend ist die Anforderung erfüllt, wenn
- bei Solarthermie-Anlagen mindestens eine Fläche von 0,04 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche installiert und betrieben wird.
- bei einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie und direktelektrischer Warmwasserbereitung mindestens eine Modulfläche von 0,25 Quadratmeter je Quadratmeter Nutzfläche installiert und betrieben wird.
Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Wärmeerzeugung muss der Strom aus solarer Strahlungsenergie vorrangig und direkt der elektrischen Wärmeerzeugung (Heizung, Warmwasser) zugeführt werden. Die Anrechnung vom ins öffentliche Netz eingespeisten
Strom ist nicht möglich.
- bei Warmwasserbereitung über eine ergänzende Wärmepumpe eine Wärmepumpe mit einer thermischen Leistung von 0,015 kW je Quadratmeter Nutzfläche installiert wird.
27. März 2024, 8:15 Uhr
Das Bundesförderprogramm für EEW ist nicht betroffen.
Das EEW-Budget ist noch gut gefüllt, da wird es keinen Förderstopp geben. Zudem sollen nächste Woche noch viele Bewilligungen und Auszahlungen erfolgen.
26. März 2024, 8:00 Uhr
Die Bundesförderprogramme für die Energieberatung sind nicht leer, müssen nur freigegeben werden
Durch eine vom Bundfinanzministerium (BMF) gestaffelte Ausstellung der Haushaltsmittel für die jeweiligen Programme in den Ministerien kam es wieder zu einer Förderunterbrechung bei den Bundesförderprogrammen für Wohn- und Nichtwohngebäude (EBW und EBN). Derzeit sei wohl das BMWK-Fachreferat mit Hochdruck in Klärung mit dem BMF, damit rasch wieder weitere Mittel für die Erteilung von Zuwendungsbescheiden bereitgestellt werden. Es kann gut sein, dass bereits gestellte Anträge Vorrang vor der Bearbeitung von Neuanträgen hätten. Es steht allerdings zu befürchten, dass diese interministerielle Klärung– auch aufgrund vom Osterurlaub der Beamtinnen und Beamten – nicht nur wenige Tage in Anspruch nehmen wird. Der GIH macht bei den entsprechenden Stellen großen Druck und informiert an dieser Stelle, sobald weitere Infos bekannt sind. Es sind mind. 170 Mio im Budget, das wird bis zum Herbst reichen. Wir werden Euch informieren, wenn wir Engpässe im Herbst erwarten.
25. März 2024, 11:00 Uhr
Sind die Bundesförderprogramme für die Energieberatung schon leer?!
Die Bundesförderprogramme für die Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude (EBW und EBN) werden aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist aus Sicht des Bundesfinanzministeriums ein sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nötig.
Wir sind auf allen Ebenen dran und versuchen eine Bestätigung zu erhalten bzw. falls es so sein sollte, dass dieser Fördertopf schnellstmöglich wieder gefüllt wird. Wir halten euch auf den laufenden.
25. März 2024, 07:00 Uhr
Wachstumschancengesetz verabschiedet
Am 22.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das degressive Abschreibung (5% für mehrere Jahre) und Sonderabschreibungen für Neubauten zulässt.
Dies wird den Mietwohnungsbau etwas ankurbeln.
20. März 2024, 16:40 Uhr
Inforunde mit BMWK/KfW und Verbänden zur Heizungsförderung
Es gab folgende Neuigkeiten:
Zur Baubegleitung und Fachplanung zum Heizungstausch wird es im Mai eine Aussage geben, wie und wann sie umgesetzt wird. Wir und andere Verbände haben die Dringlichkeit deutlich gemacht. Eine rückwirkende Gewährung ist zur Zeit nicht zu erwarten.
Bei der Vollmacht wird eine Lösung erarbeitet, die dem Eigentümer die Möglichkeit gibt zu entscheiden, welche Daten er dem Bevollmächtigten übergibt und bei welchen Antragsaspekten er ihn einbindet, so dass kritische persönlichen Daten wie z.B. Einkommenssteuerbescheid nicht übergeben werden müssen. Diese wird im Laufe des Jahres erwartet.
Für die Contractoren werden Detaillösungen erarbeitet, die auch die Boni beantragbar machen. Dies soll bis August stehen.
Die TFAQs sind weiter in Arbeit, aufgrund einiger Detailfragen wurde noch kein Termin genannt.
Die BnD für den Heizungstausch sollen ab September eingereicht werden können. In der Zwischenzeit wird ein automatisiertes Tool zur Prüfung erarbeitet, so dass nur noch manuelle Stichprobenprüfungen gemacht werden. Auszahlungen sollen ab Ende Oktober erfolgen.
Die Richtlinie wird dieses Jahr nicht angepasst. Unser Anliegen, die 3 Jahre Durchführungszeitraum für WEGs zu erhöhen, wurde abgelehnt. Wir werden dies weiter fordern.
Auflassungsvormerkung und Meldebescheinigung müssen bei Antragstellung vorliegen, aber nicht eingereicht werden, erst bei der BnD (dann als Grundbuchauszug). Es gab die Aussage das die Aktualität keine Rolle spiele. Wir werden dies noch mal verifizieren.
Eine Zwischenspeicherung der Antragstellung ist kurzfristig nicht vorgesehen, da die Lösungen für die anderen Antragsgruppen prioritär sind, kann aber als spätere Verbesserung geplant werden.
Es gibt einen ChatBot bei der KFW, der bei der Antragsstellung helfen kann.
Im Mai soll es eine weitere Infoveranstaltung über den Stand geben.
18. März 2024, 09:00 Uhr
Neuer Förderrechner des Ökozentrums veröffentlicht
Das Ökozentrum hat seinen Förderrechner aktualisiert. Jetzt ist auch die detaillierte Berechnung in WEGs möglich:
15. März 2024, 12:00 Uhr
Wichtigste BEG-EM-Probleme ans BMWK gesendet
Liebe Mitglieder, wir haben soeben Eure wichtigsten Probleme dem BMWK mit Nachdruck gesendet: BEG-EM Störungen
Wir hoffen am 20.03.2024 in der BMWK Verbänderunde ein paar Antworten zu erhalten.
Wir haben bereits die Zusage, das die Baubegleitung und Fachplanung wird irgendwann bei der KFW kommen wird. Termin noch unbekannt.
14. März 2024, 13:00 Uhr
Neue Anräge im BAFA-Portal sind wieder möglich
Laut Aussage von der BAFA sind die technischen Probleme wieder behoben. Es können neue Anträge wieder gestellt werden. BEG-EM Störungen
14. März 2024, 10:20 Uhr
Neue Anträge im BAFA-Portal sind im Moment nicht möglich
Es sind rein technische Probleme, die IT der BAFA arbeitet daran und hofft schnellstmöglich das Problem beheben zu können.
Wir halten Euch auf dem laufenden.
13. März 2024, 11:00 Uhr
BEG hat ein aktualisiertes Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren veröffentlicht
Zur besseren Übersicht ist alles neues/geändertes/ angepasstes in blau geschrieben worden. z.B. unter Punkt 1.1 Sanierung eines Wohngebäudes zum Effzienzhaus: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten bezieht sich auf die Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes nach der Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen zu Wohneinheiten. Oder unter Punkt 8: Umfeldmaßnahmen sind jetzt neu Wiederherstellungsarbeiten förderfähig, sofern diese im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen inkl. der Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, z. B. Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten.
13. März 2024, 10:00 Uhr
Europäische Gebäuderichtlinie im EU-Parlament angenommen
Am 12.03.2024 wurde die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vom EU-Parlament als Teil des Green Deals verabschiedet. Sie muss noch offiziell vom EU-Ministerrat angenommen werden.
Die Mitgliedstaaten haben 2 Jahre Zeit Sie umsetzen. Sie hat zum Ziel die Sanierungsrate von aktuell 0,7 auf 2% im Jahr zu erhöhen.
Es wurden folgende Veränderungen erwirkt.
Wohngebäude
Auf Mindeststandards für Energieeffizienz (MEPS) konnte sich nicht geeinigt werden. Stattdessen wurde das Ziel für Wohngebäude definiert, den Primärenergiebedarf bis 2030 um 16% und bis 2035 um 20 bis 22% zu senken. 55% davon sollen in den Gebäuden mit dem schlechtesten Effizienzwerten erreicht werden. Diese sind die 43% Gebäude mit den schlechtesten Effizienzwerten. Die Staaten haben frei Hand bei der Wahl der Mittel zur Zielerreichung. Diese können MEPS, Förderungen oder andere Maßnahmen sein. Das Bundesbauministerium spricht sich in Deutschland deutlich gegen Verpflichtungen aus, sondern setzt auf eine Kombination von CO2 Preisen und Förderungen.
Nichtwohngebäude
Für die Nichtwohngebäude wird die Pflicht geben, 16% der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2030 und 26% bis 2033 zu sanieren.
Neubau
Ab 2030 müssen alle Neubauten den Zero Emission Building Standard erfüllen, öffentliche Neubauten schon ab 2028.
Nationale Sanierungspläne
Die Staaten sind aufgefordert bis Ende 2025 einen nationalen Sanierungsplan mit Zielen für 2030, 2040 und 2050 zu erstellen. Dabei gibt es großen Spielraum und mögliche Ausnahmen für historische, landwirtschaftliche oder militärisch genutzte Gebäude.
Solaranlagen
Es sollen zwischen 2026 und 2030 Maßnahmen ergriffen werden, um Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden verpflichtend zu errichten, wenn dies technisch wirtschaftlich und funktionell durchführbar ist. Solaranlagen auf Wohngebäuden sollen gefördert werden. Dies ist in Deutschland durch Einspeisevergütung bereits aktiv.
Fossile Heizkessel
Bis 2040 soll unverbindlich der Verzicht auf fossile Heizkessel erreicht werden.
Energieausweis
Es wird ein gemeinsames Muster mit gemeinsamen Kriterien geben. Ein reiner Verbrauchsausweis wird nicht mehr möglich sein. Es muss das Nutzerverhalten und die Standorteinflüsse herausgerechnet werden. (Anhang 1). Ebenso muss eine stündliche Erfassung der Energieträger erfolgen.
Hier bleibt die Frage, welche Übergangsregeln es geben wird.
Sozial und Mieterschutz
Es müssen Schutzmaßnahmen für Mieter und schutzbedürftige Kunden getroffen werden.
12. März 2024, 12:00 Uhr
Neues vom BAFA: Bearbeitungszeiten, Tipps und Weiteres
Stefan Bolln und Henning Marxen waren am 08.03 beim BAFA in Weißwasser. Dort wird die BEG-EM von einem Team von ca. 250 Leuten verwaltet.
Bearbeitungszeiten
Das Ziel zur Bearbeitung von Förderanträgen liegt bei 14 Tagen und für Verwendungsnachweise bei 2 Monaten.
Leider hat die iSFP-Bewilligungssperre und die Haushaltsberatungen auch in der BEG-EM zu einem Abarbeitungsstau (aktuelle ca. 2 Monate bis zum Zuwendungsbescheid) geführt, der erst reduziert werden muss, bevor die Zielabarbeitungszeiten erreicht werden können. Dies wird durch den Übergang der Heizungsförderung zur KFW als realistisch betrachtet.
Wir können die Abarbeitung beschleunigen, indem wir darauf achten, dass
- kein Liefer- oder Leistungsvertrag mitgesendet wird (Das Häkchen reicht). Sonst wird der Vertrag geprüft, was zu Verzögerungen führt. Der EEE sollte nur darauf achten, dass der Vertrag vorhanden ist und der Satz zur aufschiebenden oder auflösenden Bedingung aus den FAQs drin ist. (Paste und Copy verhindert Abschreib- und Anerkennungsfehler). Es dürfen Preis- und Lieferterminklauseln drin sein, die den Handwerker absichern. Achtung: beim Heizungstausch der KFW muss der Vertrag mit hochgeladen werden.
- Verwendungsnachweise vollständig sind und Abweichungen zum Förderantrag mit einem Anhang zum Verwendungsnachweis erklären
- Rechnungen korrekt sind
- Typenbezeichnungen von Wärmeerzeugern in Antragstellung, Rechnungen, Fachunternehmererklärung und Verwendungsnachweis identisch mit der Bezeichnung in der Wärmepumpenliste des BAFA sind. Jede Abweichung kann zu einer Nachfrage mit Anstellen am Ende der Schlange führen.
Achtung: in der neuen Antragstellung bei der KFW muss die Typennummer nicht mehr angegeben werden. Die TMAs ( Kap. 3.4.7.) fordern aber immer noch das nur ein Gerät aus der BAFA-Liste gefördert werden kann.
- Prüfung durch EEEs, ob es schon mal einen Antrag für die gleiche Maßnahme gegeben hat, z.B. falls weitere Fenster oder eine zweite Dachhälfte saniert werden soll. Unterschiede zum alten Antrag sollten erklärt werden, damit keine Nachfrage erfolgen muss.
Bearbeitungsreihenfolge
Die BEG-EM Abteilung darf am Abarbeitungsprinzip First In First Out nichts ändern, da bewusst das 4 Augen Prinzip bei der Abarbeitung zur Qualitätssicherung angewendet werden soll. Es wird weiterhin mit den Vorteilen der integrierten Urlaubs- und Krankheitsvertretung argumentiert.
Zuwendungsbescheide in der BEG-EM ohne iSFP Bonus
Das BAFA bemüht sich, bei BEG-EM Anträgen mit iSFP Bonus, den Status der iSFP Bearbeitung abzufragen, damit so wenig wie möglich Bescheide ohne Bonus hinausgehen. Dies kann im Einzelfall leider nicht garantiert werden. Weswegen wir empfehlen, wenn möglich, den iSFP Prüfbescheid abzuwarten, bevor der BEG-EM Antrag gestellt wird. Eine generelle nachträgliche Gewährung des iSFP Bonus kann nicht garantiert werden, da dies vom Einzelfall abhängt. Sollte der BEG-EM Antrag früher gestellt werden, so kann es sinnvoll sein, den iSFP mit hochzuladen, um das BAFA zu sensibilisieren, dass der iSFP in der Prüfung ist.
Baubegleitung und Fachplanung beim Heizungstausch
Das Thema Baubegleitung und Fachplanung im Heizungstausch wurde verstanden und wird weiter diskutiert. Die Entscheidung liegt hier beim BMWK. Wir bleiben am Thema dran und werden dazu eine offizielle Note ans BMWK und die BAFA erstellen. Am 20.03 findet eine Runde mit den BMWK und den Verbänden statt, wovon wir uns neue Infos erhoffen und berichten werden.
12. März 2024, 9:00 Uhr
Die Förderfibel unseres Kooperationspartners DEPI (siehe oben) ist aktualisiert
Eine Weitergabe der Förderfibel ist nicht gestattet.
01. März 2024, 12:00 Uhr
BEG-EM-Schulung von BMWK/KfW/BAFA: Fachplanung und Baubegleitung, KfW-Zinsen
Die Fachplanung und Baubegleitung für Heizungstausch für Heizungstausch soll demnächst bei der KfW beantragbar sein. Ein genauer Termin konnte noch nicht genannt werden.
Die Kreditzinsen beim ermäßigten Ergänzungskredit liegen aktuell bei 0,1 %.
Es gibt in den ersten 2 Monaten 2024 19.000 BEG-EM Anträge ohne Wärmeerzeuger (5.3) bei der BAFA
Update:29. Februar 2024, 11:00Uhr, erste Meldung vom 28.02. 20:00 Uhr
Neue BEG-FAQ online vom 26.02.2024
Das BMWK hat die BEG FAQs aktualisiert und hier veröffentlicht: Link: BEG FAQ
Es sind viele Dinge aufgenommen worden, für die sich der GIH, dank Eurer Rückmeldungen eingesetzt hat. (s.u.)
Im EEE Portal findet Ihr eine Blauversion mit den Änderungen zur Variante vom 01.02.2024: BEG-EM FAQ Blauversion
Wir haben die wichtigsten Punkte aus A1 bis A37 für Euch zusammengefasst: Wesentliche-Aenderungen-BEG-FAQ-2024_02_01-auf-2024_02_26.pdf
A4 hat leider immer noch drin, dass die Fachplanung und Baubegleitung nicht extra beim Heizungstausch gefördert wird. Wir bleiben aber mit dem BMWK dran.
A11 hat ein Rechenbeispiel für WEGs, das die Anwendung der Boni erklärt: Den Grundbonus 30% gibt es unabhängig vom WEG Anteil auf die gesamten förderfähigen Kosten.
Bei den Zusatzanträgen Klimabonus und Einkommensbonus werden die förderfähigen Koten gleichmäßig auf die Wohneinheiten aufgeteilt und dann auf die Sondereigentümerkosten (nach WEG Anteil) angewendet, begrenzt durch die förderfähigen Kosten pro WE. Dies ist noch anders, als wir es in den letzten Präsentationen drin hatten. Wir werden diese noch aktualisieren.
A7 präzisiert, das ab August alle anderen Gruppen Anträge für die Heizungsförderung stellen können. (anders als auf der KFW Seite vom 27.02., s.u)
A12 stellt klar, dass der Klimabonus für alle selbstgenutzten Wohneinheiten in Anspruch genommen werden kann.
A23 stellt klar, das das anzugebenen Ausführungsdatum förderunschädlich verändert werden kann und das ein Rücktrittsrecht für Preissteigerungen ebenfalls förderunschädlich vereinbart werden kann. Es kann dann einfach ein neuer Vertrag nach Förderzusage abgeschlossen werden. Es kann weiterhin eine höhere Fördersumme beantragt werden, die über den Preis im Vertrag hinausgeht. Eine Überschreitung dieser Antragssumme in der Ausführung ist wie bisher dann natürlich nicht förderfähig.
Die Kapitel sind wieder drin und aktualisiert:
A24 stellt klar das Nach Antragstellung auf eigenes Risiko begonnen werden kann.
A27 ist komplett neu geschrieben und aufmerksam von Euch zu studieren.
In 1.7 ist klargestellt, dass es keines Liefer-und Leistungsvertrags vor Antragstellung bei Eigenleistungen braucht.
Die Kapitel
- 1 Allgemeines
- 2 BEG-EM, BAFA
- 3 BEG-EM KFW
- 4 BEG WG und NWG
sind wieder drin, konnten aber noch nicht für Euch analysiert werden. Bitte lest diese selbst durch, wenn es dringend ist.
27. Februar 2024, 11:00 Uhr
Antragstellung der Heizungsförderung bei der KfW startet heute
Ab heute startet die Antragstellung für Heizungsförderung für selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer
Laut KfW-Homepage starten die anderen Gruppen voraussichtlich wie folgt: KFW/Heizungsförderung
Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Voraussichtlich ab August 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
25. Februar 2024, 18:00 Uhr
BEG-EM-Seminar direkt vom BMWK am 01. März 2024
Das BMWK veranstaltet ein BEG-EM Seminar am Freitag , den 01.März von 10:00 Uhr bis 11:30. Dies Seminar ist die Wiederholung vom 17.01.2024.
In circa 90 Minuten erhalten Sie vor allem Informationen zu Neuerungen und Fördergegenständen der BEG EM. Der Fokus liegt dabei auf der angepassten Förderstruktur für Einzelmaßnahmen, z. B. hinsichtlich der Heizungsförderung oder der Sanierung von Gebäudehülle und Gebäudetechnik im Einfamilienhaus.
Gerne könnt Ihr eure Fragen auch bereits vorab per Mail an info@dialog-energiewechsel.de zusenden.
Der GIH wird dies auch mit allen ungeklärten Fragen tun, die Ihr uns gesendet habt.
Anmelden könnt Ihr Euch hier BEG Seminar vom BMWK Anmeldelink
23. Februar 2024, 10:00 Uhr
Neue Kategorie Neubau mit eventuellem Unterpunkt LCA in Energieeffizienz-Expertenliste
Im neuesten Infoletter kündigt die DENA die neue Kategorie Neubau für die Programme KFN und WEF an. Die Eintragung erfolgt automatisch für EEEs, die in BEG WG und /oder BEG NWG gelistet sind. Diese neu Kategorie wird über den Unterpunkt LCA verfügen, für den man auf Antrag aufgenommen wird, wenn man eine LCA Fortbildung nachweisen kann. Diese kann hier gebucht werden: Fortbildungskalender
19. Februar 2024, 18:00 Uhr
Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen starten am 20.02.2024
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat heute überraschend angekündigt, dass für diese Förderprogramme morgen, 20. Februar, wieder Anträge über die KfW gestellt werden können.
19. Februar 2024, 12:00 Uhr
Keine zweite Fördercharge für PV-Anlagen für Wallboxen, PV Anlage jetzt so günstig wie nie zuvor
Das Finanzministerium hat klargestellt, dass es keine zweite Runde für die Förderung für PV-Anlagen beim gleichzeitigen Einbau von Wallboxen für E-Autos geben wird, da dies im Zuge der Haushaltskonsolidierung eingespart wurde.
Es gibt somit keinen Grund mehr auf, die Anschaffung einer PV Anlage hinauszuzögern. Eher umgekehrt. Die Marktpreise für PV Module sind so niedrig wie nie zuvor, da die USA die Einfuhr von PV Modulen aus China beschränkt haben und die Chinesische Produktion jetzt auf dem europäischen Markt landet und die Preise senkt.
19. Februar 2024, 11:30 Uhr
Update: Heizungstausch und Heizungsoptimierung können nicht gleichzeitig beantragt werden
Uns erreichen gerade viele Anfragen zu diesem Thema. Daher stellen wir diesen Punkt nochmal klar. Beide Förderungen können nicht gleichzeitig beantragt werden. Heizungsoptimierung gehört zu Umfeldmaßnahmen beim Heizungstausch bei der KfW und kann darüber abgerechnet oder als alleinige Einzelmaßnahme bei der BAFA beantragt werden, wenn kein KfW-Antrag auf Heizungstausch gestellt wurde. Auch kann der Energieberater beim KfW-Antragsprozess sich nicht vom Bauherr bevollmächtigen lassen. An beiden Punkten sind wir mit der KfW in Gesprächen, um Verbesserungen zu erreichen. Siehe auch Post vom 16.Feb. 11:35 für alternative Lösungsmöglichkeiten.
19. Februar 2024, 11:20 Uhr
Heizungstausch und Heizungsoptimierung können nicht gleichzeitig beantragt werden
Es gibt noch die Möglichkeit, die Heizungsoptimierung für Anlagen älter als 2 Jahre über den §35C EStG zu fördern. Hier sind laut aktueller ESanMV auch Anlagen älter als 20 Jahre zugelassen und es muss nur Verfahren A des hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Im Anschluss kann dann der Heizungstausch vorgenommen werden.
Eine weitere Möglichkeit, besteht darin, die Arbeitskosten nach §35a ESTG fördern zu lassen.
Bei der BEG gilt, wie bisher kommuniziert, bis auf weiteres Folgendes:
Beides kann nicht gleichzeitig beantragt werden. Heizungsoptimierung gehört zu Umfeldmaßnahmen beim Heizungstausch bei der KfW und kann darüber abgerechnet werden, oder als alleinige Einzelmaßnahme bei der BAFA beantragt werde, wenn kein KFW Antrag auf Heizungstausch gestellt wurde. Auch kann der Energieberater beim KfW Antragsprozess sich nicht vom Bauherr bevollmächtigen lassen. An beiden Punkten sind wir mit der KfW in Gesprächen, um Verbesserungen zu erreichen.
Die Heizungsoptimierung (nur für Heizungen, die älter als 2 Jahre und jünger als 20 Jahre alt sind) kann nicht zeitgleich mit dem Heizungstausch beantragt wird.
Man kann also eine Heizungsoptimierung bei einer 19 Jahre alten Heizung durchführen, abschließen und anschließend einen Heizungstausch beantragen und durchführen. Der Nachteil ist, dass man dann zwei mal den Hydraulischen Abgleich machen muss.
Alternativ kann man einen Heizungstausch durchführen und 2 Jahre später die Heizung optimieren.
16. Februar 2024, 16:20 Uhr
Baubegleitung und Fachplanung bei Heizungstausch
Das neue Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen stellt aktuell klar:
„Für den Heizungstausch nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 5.3 a) bis f) und h) bis j) bei der KfW sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 8.3.1 a) und c) bzw. 8.3.2 a) und c) förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht möglich.“
Wir sind allerdings mit dem BMWK und der KFW in Kontakt, um dies so schnell wie möglich zu verbessern und die zusätzliche Beantragung bei der KFW zu erreichen.
16. Februar 2024, 16:00Uhr
Neues Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen und Leistungen in der BEG
Das BAFA hat heute ein neues Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren veröffentlicht.
Folgende Anpassungen wurden insbesondere vorgenommen:
- Ergänzung Erläuterungen zu den Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben (Nummer 1.1)
- Ergänzung Erläuterungen zu Erweiterungen/Anbau/Ausbau/Umwidmung (Nummer 1.4)
- Umstrukturierung Nummer 4
- Klarstellung Wärmepumpen-Hybridheizungskompaktgeräten (Nummer 4.1.3)
- Ergänzung wasserstofffähige Heizungen (Nummer 4.1.5)
- Klarstellungen bzgl. Gebäude- und Wärmenetzen (Nummer 4.1.7 und 4.1.8)
- Ergänzung Anforderungen an den Klimageschwindigkeits-Bonus (Nummer 4.3)
- Ergänzung Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen (Nummer 5.2)
- Verschiebung Abschnitt Umfeldmaßnahmen (Nummer 8) und Klarstellungen zu Umfeldmaßnahmen
- weitere redaktionelle Änderungen
Hier findet Ihr das Infoblatt: Link Version 9.0 Infoblatt förderfähige Leistungen und Maßnahmen
16. Februar 2024, 15:40Uhr
BEG-Präsentation von der KfW
Am 15.02.2024 fand ein GIH Seminar über die BEG statt. Die KfW hat hier über die aktuellen Programme WG/NWG und schwerpunktmäßig EM referiert.
Die Vortragsfolien findet Ihr hier:
Link: KFW Vortrag zur BEG
Wir werden auch demnächst die Zusammenfassung der Fragen für Euch veröffentlichen.
16. Februar 2024, 14:40Uhr
EEW-Wiederaufnahme der Antrags- und Zusagetätigkeit und Novelle seit 15.02.2024
Die KFW teilt mit, dass die EEW Richtlinie und deren Merkblätter zum 15.02.2024 novelliert wurden und wieder Anträge und Zusagen möglich sind.
Die Merkblätter sind dort schon aktuell herunterladbar. Der Link auf die Richtlinie verweist noch auf den alten Stand im Bundesanzeiger.
Link: KFW Programm 295 EEW
16. Februar 2024, 11:35Uhr
Heizungsoptimierung und Heizungstausch gleichzeitig?
Die Heizungsoptimierung (nur für Heizungen, die älter als 2 Jahre und jünger als 20 Jahre alt sind) kann nicht zeitgleich mit dem Heizungstausch beantragt wird.
Man kann also eine Heizungsoptimierung bei einer 19 Jahre alten Heizung durchführen, abschließen und anschließend einen Heizungstausch beantragen und durchführen. Der Nachteil ist, dass man dann zwei mal den Hydraulischen Abgleich machen muss.
Alternativ kann man einen Heizungstausch durchführen und 2 Jahre später die Heizung optimieren.
16. Februar 2024, 11.30 Uhr
KfW-Seminar, neue Klarstellungen
Selbstnutzer können nur Boni für eine Wohneinheit /pro Eigentümer beantragen
§35c kann mit Ergänzungskredit kombiniert werden
Der Zuschuss für Heizungsförderung wird im KFW Programm 458 beantragt, Link: KFW 458
Der Kredit für Maßnahmen wird im Programm 359 beantragt.
Ist man für den verbilligten Zinssatz qualifiziert benutzt man Programm 358:
Links: KFW 358, 359
KFW Hotline für Heizungstausch: 0800 539 90 10
KFW Hotline für Bauen und Sanieren : 0800 539 90 02
15. Februar 2024, 8:35 Uhr
Erste Mitglieder berichten: EBN- und EBW-Zuwendungsbescheide aus November 2023 erhalten
Die Budgets hierfür sind scheinbar freigegeben. Wir bleiben dran und machen Druck für eine schnelle Abarbeitung aller offenen Anträge.
14. Februar 2024, 17:05 Uhr
EBN- und EBW-Bewilligungen sollen zeitnah starten
Das BWMK meldet zurück, dass der Haushalt am 12.02.2024 in Kraft getreten ist, und das Finanzministerium seitdem zeitnah alle Einzelpläne freigibt. Es erwartet, dass in den nächsten Tagen die EBW und EBN wieder vollständig anlaufen.
Bitte meldet uns zurück, ob dies passiert, sonst fragen wir nächste Woche noch mal nach.
14. Februar 2024, 17:05 Uhr
Baubegleitung und Fachplanung bei Heizungstausch
Das BMWK meldet, dass ihm das Problem bewusst seiund prüft mit der KFW, ob, wie und wann die Fachplanung und Baubegleitung bei der KFW implementiert werden kann.
Wir bleiben dran, dass es in der KFW Antragsstellung aufgenommen und auch in den Übergangsvorschriften übernommen wird.
14. Februar 2024, 16:05Uhr
Erste iSFP-Bewilligungen versendet
Wir haben soeben die Nachricht eines Mitglieds erhalten, dass es wieder Bewilligungen in der EBW von Anträgen aus dem November erhalten hat.
Bitte meldet uns, ob Ihre weitere erhaltet und das Problem behoben ist.
14. Februar 2024, 12:05 Uhr
iSFP-Bewilligungen
Aktuell meldet das BAFA zurück, dass noch keine Bewilligungen in der EBW aufgrund von fehlenden Haushaltsmitteln gesendet werden.
Wir klären aktuell mit den Verantwortlichen, wann es losgeht und bitten nur noch um neue Infos zu diesem Thema.
14. Februar 2024, 11:00 Uhr
Fachplanung und Baubegleitung zum Heizungstausch
Aktuell kann beim BAFA keine Fachplanung und Baubegleitung beim Heizungstausch (5.3) beantragt werden.
Bei der KFW ist die Abrechnung der Fachplanung und Baubegleitung als Umfeldmaßnahme im Heizungstausch (5.3) möglich. Allerdings nur mit dem Fördersatz des Heizungstauschen und im Rahmen der förderfähigen Kosten des Heizungstausches (30.000€ bei EFH)
Wir klären aktuell mit den Verantwortlichen, wie die Situation verbessert werden kann und bitten nur noch um neue Infos zu diesem Thema.
13. Februar 2024, 20:00Uhr
Neue BEG-FAQ online
Das BMWK hat die BEG FAQs aktualisiert und hier veröffentlicht: Link: BEG FAQ
Wir haben für euch die wesentlichen Änderungen zusammengefasst, damit Ihr nicht alle FAQs nochmal lesen müsst: Wesentliche Änderungen BEG FAQ 2024_02_01
12. Februar 2024, 16:00Uhr
Zuwendungsbescheide für BEG-EM werden ab ca. 23.02.2024 wieder erteilt
Aus Kreisen des BMWK war zu erfahren, dass Zuwendungsbescheide für die BEG-EM demnächst wieder zugesendet werden können. Es gab Probleme mit der Software, die dann behoben sein werden. Der Haushalt ist für die BEG-EM kein Problem mehr.
Für die EBW erwarten wir diese Woche Nachricht, warum keine Bescheide gesendet werden.
Neues EBW-Merkblatt online
Seit dem 08.01.2024 gilt ein neues Merkblatt für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zur Erstellung des iSFPs . Link: iSFP Merkblatt
Die Änderungen sind wie folgt:
Für die Förderung muss ein iSFP dem Beratungsempfänger übergeben werden ,der mit der iSFP Druckapplikation erstellt worden ist. Es sind keine anderen Beratungsberichte mehr zulässig.
Der iSFP und die Umsetzungshilfe sind dem Beratungsempfänger auszuhändigen und beim BAFA nur im Falle einer Stichprobenkontrolle einzureichen.
Das BAFA ist berechtigt, weitere Dokumente anzufordern, z. B. die Darstellung des Verlaufes der bilanzierten Systemgrenze (z.B. mit Grundrissen und Schnitt des Gebäudes), die Kennwerte für die Prüfung der Plausibilität des empfohlenen Effizienzhausniveaus oder die Software-Datei.
Gestrichen wurde, das der iSFP Bonus nur mit einem geförderten iSFP möglich ist. (Wir klären, wann dies wie beim BAFA umgesetzt wird)
1.2 und 2.2 Zusammenfassende Darstellung
1.1.2 Es muss jetzt ein Vorschlag für die Anlagentechnik unterbreitet werden, bei dem mindestens 65% der Energie für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugt wird, es sei den es gibt bereits ein 65% erneuerbare Anlage
In jedem Sanierungsschritt ist das Best Möglich Prinzip anzustreben. Wenn nicht zumindest eine nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähige Maßnahme aus wichtigen, objektiven Gründen vorgeschlagen werden kann, ist dies nachvollziehbar im Beratungsbericht zu erläutern bzw. zu belegen.
1.2.3 und 1.4.5 und 2.2.3 Angaben der berechneten Energiekosten im Ist-Zustand sowie im Zielzustand nach jedem Sanierungsschritt unter Berücksichtigung des ermittelten Verbrauches.
Anm.: Bei den Ausnahmen gem. 1.3.8 (Verbrauchsdaten liegen nicht vor oder sind nicht vollständig) können die Energiekosten nach dem typischen Verbrauch (nicht mehr Bedarf) gemäß Handbuch des iSFP ermittelt werden. Siehe Kapitel 6.3.9 Link: iSFP Handbuch
Achtung: das Verfahren gilt nur für Kesselanlagen oder Nah und Fernwärme, nicht für Wärmepumpen. Wir klären, welche Verfahren dort angewendet werden können.
Im Forum des Gebäudeenergieberaters wurde diese Frage wie folgt vom Gebäudeforum Klimaneutral (BMWK Seite) beantwortet: Link: Verbrauchsabgleich Gebäudeenergieberater
- „den typischen Verbrauchsfaktor, dieser beschreibt den durchschnittlichen Heizenergieverbrauch, den ein Gebäude gleicher Größe und gleichen energetischen Standards hat
- einen frei definierten Verbrauchsfaktor
Sie als Energieberater können entsprechend Ihrer Expertise das Verfahren eigenverantwortlich frei wählen. Ziel soll es sein, dem Beratungsempfänger die Energiekostenentwicklung bezogen auf sein Nutzerverhalten verständlich und nachvollziehbar aufzuzeigen.“
1.4 und 2.4 Energetisches Sanierungskonzept
als Pflichtangabe wurde ergänzt: Batteriespeicherkapazität
Update vom 7. Februar 2024, 9:55 Uhr
Die unterschiedliche Auslegung der FAQ „A.22 – Was gilt als Vorhabenbeginn“ wurde angepasst
Die bisherige Auslegung der FAQ gegenüber der Richtlinie wurde überarbeitet und angepasst.
Jetzt hier unter neuer Nummer als FAQ „A.24 – Was gilt als Vorhabenbeginn?“
Update vom 31. Januar 2024, 9:55 Uhr
Bearbeitungszeiten bei der BAFA-Antragstellung bis zur Förderzusage BEG EM sollen bei ca. vier Wochen liegen
Laut einer Information von einem Mitglied, der eine Rückmeldung von der BAFA erhalten hat, soll im Moment die Bearbeitungszeiten bei ca. vier Wochen liegen.
Update vom 31. Januar 2024, 9:30 Uhr
Verfahren zur verbindlichen Registrierung der Fachunternehmen bei BEG nur für geförderte Heizungsprojekte ist nun bekannt
Eine Antragstellung setzt – das ist neu – verpflichtend voraus, dass die begleitenden Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten die notwendigen technischen Daten im Online-Prüftool der KfW oder den Online-Formularen des BAFA eingeben. Hier entsteht mit der Reform eine neue Aufgabe für Fachunternehmen. Eine Eingabe der technischen Daten durch Antragstellende selbst ist nicht mehr möglich.
Durch diese Änderung sollen potentielle Fehlerquellen (z.B. irrtümliche technische Angaben zu Anlagen und Maßnahmen) im Antragsprozess ausgeschlossen und die Antragstellung – im Sinne aller Beteiligten – weiter beschleunigt werden. Die abschließende Antragstellung erfolgt wie zuvor durch die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst unter Angabe der BzA-ID (KfW) bzw. TPB-ID (BAFA), die das registrierte Fachunternehmen oder der oder die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten zuvor generiert haben.
Ebenso wird mit dieser Umstellung die Fachunternehmererklärung abgelöst, die bislang bei BAFA-Anträgen zur Förderung von Heizungen analog auszufüllen war.
weitere Informationen und Link zur Registrierung bei der Dena finden Sie hier
Update vom 29. Januar 2024, 8:15 Uhr
Technische Schwierigkeiten beim BAFA, Erstellung TPB-ID ist wieder möglich
Update vom 26. Januar 2024, 12:00 Uhr
Kumulierungsverbot BEG EM mit BEG WG/NWG aufgehoben, Merkblatt Aktualisierung, Ergänzungskredite
Die KFW teilt mit, dass für Anträge nach der neuen BEG-EM (01.01.2024) das Kumulierungsverbot der BEG-EM mit der BEG WG und der BEG NWG aufgehoben ist, ohne das die Richtlinien BEG WG und BEG NWG angepasst werden. (Diese enthalten noch das Verbot). Die Aufhebung wird über die Merkblätter in Abstimmung mit dem BMWK geregelt.
Die Merkblätter für alle BEG Programme werden ab dem 29.01.2024 im KFW Partnerportal zur Verfügung stehen: http://www.kfw.de/partnerportal
Dies gilt Rückwirkend für alle Anträge , die ab 01.01.2024 bei der KFW eingegangen sind und für aufeinanderfolgende Vorhaben, für welche bereits 2023 ein Antrag gestellt wurde.
Für Ergänzungskreditanträge nach BEG-EM muss ein bewilligte Zuschussförderung vorliegen. Die KFW wird keine Bonitätsprüfung oder Ausfallgarantie übernehmen. Dies bleibt bei den Hausbanken.
Selbstnutzende Eigentümer (keine Bevollmächtigten) können ab 27.02.2024 einen Zuschussantrag für Maßnahmen nach 5.3 (Wärmeerzeuger) stellen. Hierfür wird eine BzA benötigt.
Update vom 26. Januar 2024, 9:25 Uhr
Technische Schwierigkeiten beim BAFA, Erstellung TPB nicht möglich
Wir haben gerade Erfahren, dass ein Einloggen zum Erstellen einer TPB nicht möglich ist. Die Bafa ist von uns informiert worden und es wurde uns versichert eine schnelle Lösung zu finden. Sobald wir Rückmeldung von der BAFA haben, melden wir uns.
Update vom 26. Januar 2024, 6:00 Uhr
Förderantrag für Baubegleitung beim Heizungstausch
Laut: KFW Mail vom 25.01..2024: Die Förderung für Baubegleitung zu Maßnahmen nach 5.3 (Anlagen zur Wärmeerzeugung) ist beim BAFA zu beantragen.
Wenn keine Förderung für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA nach 5.5 in der BEG-EM beantragt wurde, können Kosten für Objektplanung, Fachplanung oder allgemeine Baunebenkosten, wie beispielsweise für Gutachten und Beratungsleistungen als Baunebenkosten (Umfeldmaßnahmen) berücksichtigt werden. Dies setzt voraus, dass sie sich auf das geförderte Gebäude beziehen, in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Fördersatz nach 5.3 höher ist und die förderfähigen Kosten noch nicht ausgeschöpft sind.
Update vom 25. Januar 2024, 10:25 Uhr
Mitglieder können sich zum Online-Seminar zur Heizungsförderung mit der KfW anmelden
Update vom 23. Januar 2024, 11:50 Uhr
Neue Beraternummern bei der dena
Es gibt neue Beraternummern bei der dena, diese findet ihr in eurem Login der EEE-Liste.
Update vom 23. Januar 2024, 10:43 Uhr
Aufhebung der Antragspause BAW – Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe
Wir möchten darüber informieren, dass die Antrags- und Bewilligungspause in der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) aufgehoben ist. Ab sofort können wieder Anträge über die Website des BAFA gestellt und bewilligt werden.
Update vom 23. Januar 2024, 9:00 Uhr
Meldung des BMWK: Förderprogramme EBW und EBN laufen wieder an
Da sich die BAFA-Kolleg:innen aktuell im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zunächst insbesondere auf die Abarbeitung von im Vorjahr bewilligten Anträgen konzentrieren, kann es bei der Bewilligung von Neuanträgen noch zu Verzögerungen kommen. Da die Abarbeitung bereits länger vorliegender Vorgänge sicherlich auch im Sinne der Antragsstellenden ist, bitten wir sowohl um Verständnis als auch noch etwas Geduld.
Update vom 22. Januar 2024, 8:30 Uhr
Erinnerung: Übermittlung Vorgangsnummern Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)
GIH Mitglieder haben die Möglichkeit Fälle einzureichen, bei denen die Wartezeit bereits überschritten ist. Das Angebot ist zeitlich begrenzt und kann nur bis einschließlich 26.01.2024 genutzt werden.
Wir benötigen mindestens 20 Fälle zur Übermittlung, um eine gewisse Relevanz und Glaubwürdigkeit zu erreichen und so die Problematik hervorzuheben. Bitte tragt nur Fälle ein, bei denen seit dem 15. Dezember 2023 sowie innerhalb von vier Wochen keine Antwort erfolgt ist. Hier geht es zum Formular
Update 19.01.2024, 12:00 Uhr
Freischaltung der EEW BEW, Beratung EBN und EBW
Laut der Webseite energiewechsel.de des BMWK:
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Ab dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatungen wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich wieder ab dem 15.02.2024, gestellt werden.
Update 15:30 Uhr: Ab sofort sind die Antragstellungen für BEW und Energieberatungen möglich.
Update vom 18. Januar, 18:00 Uhr
Habeck auf dem BEE-Dialog zum Klimageld
Habeck erklärt, dass Klimageld bereits in Form der EEG-Umlage an die Bürgerinnen und Bürger fließt. Eine Klimageldauszahlung wird voraussichtlich erst erfolgen, wenn der CO2-Preispfad der großen Koalition überschritten wird.
Smart Meter Gateways werden dieses Jahr ausgerollt und ab 2025 verpflichtend ausgetauscht. Die Stromversorger müssen dann flexible Stromtarife anbieten.
KfW-Schulungen zur Heizungsförderung
Die KFW bietet Schulungen zur Heizungsförderung an: KFW Schulungen
Es wird noch eigene KFW-Termine für den GIH geben.
EEW-Novelle für 15.02.2024 geplant
Der GIH ist zur Konsultation eingeladen. Mitglieder, die für die Stellungnahme Rückmeldung geben wollen, schreiben bitte bis 30. Januar an marxen@gih.de. Der GIH wird nach Veröffentlichung über die Neuerungen berichten.
Update vom 16. Januar, 14:30 Uhr
BEG-EM FAQ A22 korrigiert: vorzeitiger Maßnahmenbeginn erlaubt
Nach Auskunft des BMWK wurde FAQ A22 korrigiert und bald auf der Homepage veröffentlicht. Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen (inkl. Erstellung der TPB-Technische Projektbeschreibung bzw. der BzA) stellen keinen Vorhabenbeginn dar und dürfen vor Antragstellung erfolgen.
Grundsätzlich gilt schon der erste Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen für das Vorhaben als Vorhabenbeginn. Ab 2024 müssen Lieferungs- und Leistungsverträge in der BEG EM eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten (für die Ausnahme gemäß Übergangsregelung vrgl. FAQ A.18). Der bedingte Vertragsschluss gilt dann nicht als Vorhabenbeginn, da der Vertrag erst rechtskräftig wird, nachdem eine Förderzusage vorliegt.
In diesem Fall gilt der Zeitpunkt der Förderzusage als Vorhabenbeginn. Wenn auf eigenes Risiko bereits nach der Antragstellung, aber schon vor der Förderzusage, mit Baumaßnahmen begonnen wird oder (Abschlags-)Zahlungen erfolgen, gilt dies als Vorhabenbeginn.
Der Vorhabenbeginn darf erst nach der Antragstellung aber auf eigenes Risiko bereits vor der Förderzusage erfolgen (BEG EM 9.2.1). Demnach dürfen vor der Antragstellung keine Baumaßnahmen begonnen werden und auch keine (Abschlags-)Zahlungen erfolgen. Räzisierung der Hinweise zum Hydraulischen Abgleich §60b und §60c des Updates vom 16. Januar, 14:30 Uhr
Dabei verpflichtet die EnSiMaV alle mit Erdgas beheizten Bestandsimmobilien mit mindestens 6 Wohneinheiten zur Prüfung und Optimierung sowie zum hydraulischen Abgleich.
Es gibt damit keine Pflicht zum hydraulischen Abgleich für Fernwärmeanlagen, Öl, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen, die vor dem 01.10.2024 in Betrieb genommen werden oder wurden. Es sei den man hatte eine Förderung nach BEG zum Einbau verwendet.
Das GEG 2024 verpflichtet alle neu eingebauten Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger (inkl. Fernwärmeanlagen: siehe §3 14a) zum hydraulischen Abgleich (§60c).
Alle alten Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger werden durch das GEG 2024 zur Heizungsprüfung (§60b) 15 Jahre nach dem Einbau oder bei Anlagen, die vor 30.09.2009 errichtet wurden, bis zum 30.09.2027 verpflichtet.
Eine BEG Förderung für hydraulischen Abgleich ist für diese Anlagen möglich.
Update vom 17. Januar, 9:40Uhr
Präzisierung EEW-Programm: Aufruf zum Mitteilen unbeantworteter Förderanträge
Laut Aussage des BMWK beträgt die Rückmeldezeit (Bescheid oder Nachfrage des BAFA) im EEW Programm aktuell max. 1 Monat.
GIH Mitglieder können über folgendes Formular Fälle eintragen, bei denen diese Zeit überschritten wird. Diese Möglichkeit ist zeitlich begrenzt und kann bis einschließlich 26.01.2024 genutzt werden.
Wir benötigen mindestens 20 Fälle, die wir übermitteln können, damit es glaubwürdig ist, dass ein Problem besteht. Bitte tragt nur Fälle ein, bei denen seit dem 15. Dezember sowie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erfolgt ist. Zum Formular
Update vom 16. Januar, 14:30 Uhr
GEG-Vollversion, Hinweise zu §60b und §60c
Es ist mittlerweise eine aktuell gültige Vollversion des GEG als PDF im Internet verfügbar: GEG 2024
Wichtig dabei ist, dass die Paragraphen 60b „Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen“ und 60c „Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung“ nicht enthalten sind, da sie erst ab 01.10.2024 gelten.
Diese sind in GEG, BGB, Heizkostenabrechnung, Betriebskostenverordnung Kehr- und Überprüfungsordnung Änderung enthalten und werden am 01.10.2024 auf der Webseite eingebunden. Diese sind in ähnlicher Form in der EnSiMaV enthalten, die am 01.10.2024 ausläuft.
Dabei verpflichtet die EnSiMaV alle mit Erdgas beheizten Bestandsimmobilien mit mindestens 6 Wohneinheiten zur Prüfung und Optimierung sowie zum hydraulischen Abgleich. Das GEG 2024 verpflichtet alle neu eingebauten Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger (inkl. Fernwärmeanlagen: siehe §3 14a) zum hydraulischen Abgleich (§60c) und alle alten Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger zur Heizungsprüfung (§60b) 15 Jahre nach dem Einbau oder bei Anlagen die vor 30.09.2009 errichtet wurden bis zum 30.09.2027.
Update vom 12. Januar, 7:30 Uhr
Wiederöffnung der Beratungs- und Förderprogramme
Nach weiteren Gesprächen gehen wir davon aus, dass die Förderprogramme in den Tagen nach der Bereinigungsitzung des Haushalts am Freitag, den 19.01.2023, wieder geöffnet werden.
Update vom 11. Januar, 11:55 Uhr
BAFA-Homepage noch nicht aktualisiert
„Der Ablauf des Antragsprozesses in 5 Schritten“ ist noch nicht aktualisiert! Das könnte bei Kunden zu Verwirrungen führen, die sich beim BAFA informieren wollen.
Update vom 11. Januar, 10:30 Uhr
Musterklausel für aufschiebende Bedingung
Diese ist in den BEG FAQ am 21.12.2023 veröffentlicht worden:
A.25 Wie sieht eine Musterformulierung für die aufschiebende bzw. auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungsvertrag aus?
Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen steht den Vertragsparteien frei. Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden Bedingung wird von den beiden Durchführern BAFA und KfW aber anerkannt:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Aufschiebende Bedingung:Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung:Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Update vom 11. Januar, 7:30 Uhr
Wiederöffnung der Beratungs- und Förderprogramme
Laut Aussage des BMWK wird die Eröffnung der Förder- und Beratungsprogramme noch mindestens bis nach der bereinigenden Haushaltssitzung am 18.01.2024 dauern. Wir klären noch, ob auch die zweite und dritte Lesung im Bundestag, die für den 02. Februar geplant ist, abgewartet werden muss. Dies betrifft auch das Programm KFN.
Update vom 5. Januar, 14:45 Uhr
Förderprogramme
Laut Berliner Informationen gehen wir davon aus, dass in Kürze alle vorübergehend eingestellten Förderprogramme wieder geöffnet werden. Es sind dabei keine inhaltlichen Änderungen der Förderprogrammen zu erwarten. Die Förderkonditionen bleiben also wohl bestehen.
Es wird zudem ziemlich sicher keine Übergangsregelungen geben. Es ist also leider wohl ausgeschlossen, dass z.B. ein iSFP bei jetzt schon gestellten BEG-Anträgen für die Inanspruchnahme des iSFP-Bonus oder höherer förderfähiger Kosten nachträglich eingereicht werden kann.
Update vom 30. Dezember, 9:00 Uhr
Ablauf Antragstellung BEG EM
Auszug aus den BEG EM FAQs:
A.18 Wie läuft das Antragsverfahren für die Heizungsförderung bei der KfW ab / Welche Schritte muss ich unternehmen?
Ab Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie (geplant für 29.12.2023;Übergangsregelung):
- An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden. Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in auf Wunsch nach Förderung ansprechen.
- Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.
- Vorhaben umsetzen. Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024möglich. Bitte beachten, dass die Vorhabensumsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
- Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in erstellen lassen.
- Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.
Bei einem Vorhabenbeginn ab 1. September 2024:
- Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden und auf Wunschnach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
- Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen (möglichst mehrere Angebote vergleichen!). Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
- Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, Zuschuss beantragen und der Erhalt der Zuschusszusage abwarten.
- Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin/Experten erstellen lassen.
- Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschusserhalten.
A.19 Wie läuft das Antragsverfahren für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA ab? Welche Schritte muss ich unternehmen?
- Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
- Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
- Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen unter https://www.bafa.de/beg
- Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
- Die Effizienzmaßnahme umsetzen.
- Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Expert*in (EEE) bzw. Fachunternehmen erstellen lassen.
- Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.
- Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.
Update vom 29. Dezember, 19:00 Uhr
BEG-EM 2024 heute veröffentlicht
Die BEG-EM wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht: BEG-EM 29.12.2023
27. Dezember, 12:35 Uhr
BEG-EM-FAQs jetzt online aktualisiert
Die FAQs zur BEG-EM sind jetzt aktualisiert: BEG-EM FAQ 20.12.2023
Update vom 21. Dezember, 15:40 Uhr
BEG-EM Infoseite des GIH aktualisiert
Wir haben unsere BEG-EM Infoseite für den neuen Entwurf vom 20.12.2023 aktualisiert. Wir gehen davon aus, dass die Richtlinie unverändert am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. GIH BEG-EM Infoseite
Update vom 20. Dezember, 13:49 Uhr
Neuer BEG-EM Entwurf online
Heute haben wir vom BMWK den aktuellen Richtlinienentwurf erhalten, der sich zur Zeit im Umlaufverfahren des Haushaltsauschusses befindet und voraussichtlich am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.
Dieses Dokument gilt natürlich erst, wenn es auch so vom Haushaltsauschuss genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Unter dem zweiten Link erhaltet Ihr die Zusammenfassung vom BMWK, die wir Euch morgen um 17:00 Uhr im Webinar des GIH Bundesverbandes präsentieren werden. Dort können auch noch Fragen gestellt werden, die wir ans BMWK weiterleiten.
Morgen früh um 10:00 Uhr wird es noch eine Infoveranstaltung des BMWK für die Verbände geben. Dort werden wir versuchen die wichtigsten bisherigen Fragen zu klären. Ihr könnt im GIH Forum noch weitere Fragen posten: BEG-EM-2024: Aufruf zu Fragen bis Do., den 21.12.2023 um 9:30
Der Dritte Link ist ein Volltextvergleich der alten und der neuen BEG-EM.
Nach der ersten Durchsicht gibt es keine Änderungen zu den gestern im Stammtisch NRW vorgestellten Regeln.
geplante Neuerungen der BEG EM Zusammenfassung
Volltextvergleich BEG-EM 2023 und 2024
Update vom 20. Dezember, 11:40 Uhr
GEG-Infoblatt zur Pflichtberatung beim Heizungseinbau online
Auf unserer Übersichtsseite zum Gebäudeenergiegesetz 2024 ist ab sofort ein neues Infoblatt zur Pflichtberatung bei Heizungseinbau mit fossilen und festen Brennstoffen (gültig ab 01.01.2024) zu finden. Das Infoblatt ist auf der Seite unten verlinkt.
Update vom 19. Dezember 2023, 16:30 Uhr
Neues Energieausweis-Template
Am 08.12.2023 wurde ein neues Template für Energieausweise im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieses wird zusammen mit dem GEG 2024 am 01.01.2024 gültig. Energieausweis
Update vom 19. Dezember 2023, 10:40 Uhr
BEG im Umlaufverfahren
Die neue BEG Richtlinie ist gestern ins Umlaufverfahren des Haushaltsauschuss gesendet worden. Dieses dauert eine Woche, so dass die Veröffentlichung frühestens nach Weihnachten erfolgt.
Wärmeplanungsgesetz verabschiedet – 14. Dezember 2023, 19:15 Uhr
Der Bundesrat hat das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Es tritt damit zum 01.01.2024 in Kraft.
BEG update BMWK – 15. Dezember 2023, 16:00 Uhr
Das BMWK informiert:
Die BEG soll am 18.12. 2023 in den Haushaltsauschuss und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und am 01.01.2024 starten.
Es wird nächste Woche eine ausführliche Information zu Detailfragen geben. Wir hoffen am 21.12. Seminar Antworten geben zu können.
Bei allen zeitversetzten Anträgsbeginnen, soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab 01.01.2024 möglich sein. Die alte BEG wird mit Start der neuen BEG auslaufen
Die Energieberatungsprogramme sollen so schnell wie möglich wieder aktiviert werden. Sie hoffen, dass dies eher in Tagen als Wochen gelingt.
Die Maßnahmen vom Wohnungsbaugipfel werden zurückgenommen (siehe unten). Die Degression für MFHs 30.000€, 15.000€ (2-6 WE) und 8.000€ (ab 7. WE) bleibt erhalten.
BEG WG und NWG bleiben unverändert
AB 2025 sollen alle Programme um ca. 10% gekürzt werden. Die Details werden noch verhandelt.
EEG Umlage wird weiter aus dem KTF finanziert. Das entlastet die Verbraucher mit 10. Mrd. €.
Am Montag, den 18.12. wird es eine Info zu den Programmen des Bauministeriums geben.
Die Auszahlung des Klimagelds soll weiter vorbereitet werden, um größere CO2 Preisansteige nach 2026 abzudämpfen.
EU-Strommarktdesign Einigung – 15. Dezember 2023, 10:00Uhr
Die EU hat sich in der Strommarktreform darauf geeinigt, dass Erneuerbare, Kohle (bis Ende 2028) , Gas (bis Ende 2028) und Kernernergie gefördert werden dürfen.
Die Meritorder bleibt, kann aber durch Contract for Differences (CFD) ergänzt werden.
Diese sichern einen Mindest- und einen Maximalpreis für Energieträger. Damit können erneuerbare Übergewinne zugunsten der Netzentgelte, direkt an Endverbraucher oder zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen verwendet werden dürfen.
Verbraucher erhalten Wahlrecht zwischen Festpreis und dynamischen Verträgen
Energysharing für Anlagen bis 6MW soll erlaubt werden. Damit können Kleinerzeuger Ihren Strom und Speicherkapazitäten über Plattformen handeln.
Solarpaket 1 kommt erst mal nur reduziert – 15. Dezember 2023, 9:00Uhr
Alle Regeln zu Solarthemen, u.a. Balkonkraftwerken und Mieterstrom kommen noch nicht zum 01.01.2024 sondern werden nachverhandelt und präzisiert. Wann Sie kommen ist unklar.
Es soll noch die Speicherstrategie eingebunden werden.
Neues Haushaltsabschlussziel 2024 bekannt
Der neue Haushalt soll am 2. Februar 2024 verabschiedet werden, da vorher noch eine Expertenanhörung am 11. Januar und eine Haushaltsauschusssitzung am 18. Januar erfolgen soll.
Die betrifft nicht den vorläufigen Haushalt 2024. Dieser könnte nächste Woche freigegeben werden.
Die aktuelle Haushaltssperre ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben, die vereinbarten Einsparziele sind allerdings einzuhalten. Was dies für die Wiedereröffnung der Programme bedeutet ist noch unklar.
BEG, EEW, BEW und weitere Programme: Detailkürzungen
Laut Tagesspiegel Informationen sind folgende Kürzungen in der BEG und KTF geplant
- EEW (vermutlich) : Bei der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe verringern sich im Jahr 2025 die Mittel um 0,04 auf 0,84 Milliarden Euro.
- Zur Dekarbonisierung der Industrie (insbesondere Klimaschutzverträge) geht 2024 die Finanzierung um 0,24 auf 0,68 Milliarden und 2025 um 0,15 auf 0,69 Milliarden zurück.
- Die Zuschüsse zum Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur fallen 2024 um 0,29 auf 1,92 Milliarden.
- BEW (vermutlich): Mittel für die Transformation der Wärmenetze gehen 2025 um 0,1 Milliarden auf 1 Milliarde zurück.
- BEG: Die Finanzierung der Energetischen Gebäudesanierung sinkt 2024 um 2 Milliarden und wegen der Rücknahme der Baugipfel-Beschlüsse um 0,8 auf 16,7 Milliarden und 2025 um 1 Milliarde, zurückgenommene Baugipfelbeschlüsse verringern den Betrag um 2,8 auf 14,6 Milliarden.
- Die Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft wird 2025 um 0,03 weniger gefördert und sinkt auf 0,3 Milliarden.
Beim Umweltbonus gibt es unterschiedliche Angaben, was das Enddatum angeht. In einem Dokument heißt es, dass die Prämie für neue Elektrofahrzeuge „mit sofortiger Wirkung“ beendet wird, aber bereits eingereichte Anträge noch in voller Höhe bewilligt würden. In einem anderen Papier mit dem gleichen Datum 13. Dezember steht, dass der Umweltbonus bis Jahresende ausläuft. Bei vielen anderen Programmen soll eine Absenkung erfolgen auf bereits eingegangene Verpflichtungen.
KFN-Antragsstopp – 14. Dezember 2023, 15:15 Uhr
Die Programme 297, 298, 299, 498, 499 KFN WG und NWG und Kommunen haben Antragsstopp, da das Budget für dieses Jahr ausschöpft ist. Sobald der vorläufige Haushalt 2024 verabschiedet ist, sollen die Töpfe im neuen Jahr wieder geöffnet werden.
BEG-Update vom 14. Dezember 2023, 11:15 Uhr
Wir haben eben vom BMWK die Bestätigung erhalten, dass geplant ist, die Maßnahmen des Wohnungsbaugipfels in der BEG EM im Zuge des Haushaltkompromisses nicht durchzuführen. Dazu gehören:
- Klimabonus wird wahrscheinlich 20 % statt 25 % werden
- Klimabonus wird wahrscheinlich nicht mehr für Vermieter zugänglich sein.
- 10 % Konjunkturbooster für Gebäudehülle, Lüftung, Heizungsoptimierung… soll wahrscheinlich entfallen.
Ansonsten sind die Maßnahmen weiter wie im Bundestagsbeschluss vom September geplant.
Das BWMK geht weiterhin von einer zeitnahen Wiederaufnahme der gestoppten Förderprogramme aus, ohne ein genaues Datum nennen zu können.
Update 13. Dezember 2023, 17:55 Uhr
Laut Information der Deutschen Umwelthilfe werden die beim Wohnungsgipfel angekündigten Verbesserungen der BEG-Einzelmaßnahmen ab Januar 2024 werden nun wohl nach GIH-Informationen zum Teil zurückgenommen. Siehe Ausschnitt am Ende des Updates.
Der Klimageschwindigkeitsbonus, der eigentlich auf 25 Prozent erhöht werden sollte, bleibt bei 20 Prozent. Dies hat negative Auswirkungen auf die Förderung des Heizungstausches – zusätzlich zur Verringerung der förderfähigen Kosten.
Der Konjunkturbooster von 10 Prozent auf BEG Einzelmaßnahmen der Hülle, Lüftung und Heizungsoptimierung sowie Kühlung und Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden, soll ebenfalls gestrichen werden. Damit bleiben die Fördersätze bei 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP-Bonus. Der Bund könnte so 3 Mrd. Euro sparen, die dafür vorgesehen waren.
Quelle: Twitter
Die eigentlich schon fertige und vom Haushaltsausschuss beschlossene BEG-Richtlinie muss nun wieder geändert werden. Dies könnte zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führen.
Der GIH befürchtet zudem, dass auch die steuerliche Förderung nicht auf 30 Prozent für Einzelmaßnahmen angehoben wird.
Update 13. Dezember 2023, 15:30 Uhr
Habeck zur Einigung im Haushaltsstreik (ARD) berichtet, dass „bei der Solarindustrie gekürzt werde, aber alle „zentralen Säulen erhalten“ blieben. Dazu gehören laut Minister die BEG und die „Bürgerprogramme“.
Der GIH interpretiert das so, dass es wohl zu keinen Kürzungen bei den für Energieberatenden relevanten Programme kommen sollte!
BEG, BEW, EEW bleiben erhalten: Vorläufiger Haushalt 2024 soll kommen, Update 13. Dezember 2023, 13:15 Uhr
Abbau klimaschädlicher Subventionen soll drei Milliarden Euro bringen.
Auch der CO₂-Preis beim Tanken und Heizen soll auf 45€ / t steigen. -> KTF Einnahmensteigerung
Der geplante milliardenschwere Zuschuss zu Entgelten für das Stromnetz soll ebenfalls gestrichen werden.
3 Mrd. Stromsteuersenkung wird kommen.
Heizen, Tanken und auch der Strom dürften wohl deutlich teurer werden.
Klima- und Transformationsfonds soll aber um 12,7 Milliarden Euro in 2024 und um 45 Mrd. € bis 2027 gekürzt werden. Bahnnetz wird nicht mehr durch KTF finanziert, sondern anders.
Umweltprämie für E-Autos läuft früher als 2025 aus
Solarindustrieförderung wird gekürzt.
EEG Umlage, BEG-Förderung, Wasserstoffnetzförderung, BEW-Förderung, Dekarboniseirungsprogramme der Industrie bleiben erhalten.
Quellen:
Pressekonferenz : Scholz, Habeck, Lindner
Technische Probleme bei der BAFA bezüglich TPN Erstellung behoben. Update 12. Dezember 2023, 14:30 Uhr
Gestern war es kurzzeitig aufgrund technischer Problem nicht möglich TPNs für BEG EM bei der BAFA zu erstellen. Diese Probleme sind heute behoben worden. Die Systeme laufen wieder normal.
iSFP Verlängerungsantrag in Gefahr Update 12. Dezember 2023, 14:30 Uhr
Es ist möglich, dass Ihr keinen Verlängerungsantrag für iSFPs genehmigt bekommt. Die Bafa hat bereits negative Bescheide versendet mit folgender Begründung:
Zitat: Hintergrund für die Ablehnung ist die durch das Bundesfinanzministerium verhängte Haushaltssperre. Danach dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Dies bedeutet, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums oder der Vorlagefrist haushaltsrechtlich ausgeschlossen ist, wenn dies erstmals zu einer Belastung des Haushalts 2024 oder späterer Jahre führen kann.“
Deswegen empfehlen wir dringend alle iSfPs mit Förderzusage im Originalbewilligungszeitraum abzuarbeiten. Dies wird vermutlich auch alle anderen Förderprogramme betreffen, die aktuell gesperrt sind.
Da wir davon ausgehen, dass die Programme Anfang des Jahres wieder geöffnet werden, sollte mit Bedacht entschieden werden, wann Verlängerungsanträge gestellt werden.
Neue gBzA Update 12. Dezember 2023, 10:30 Uhr
Neue gBzA ab 14.12.2023
Für die Umweltprodukte 240/241, 293 und 295 wird die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) angepasst und in der Nutzerführung verbessert.
Bisherige gBzA sind nur noch bis 13.12.2023 nutzbar.
weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kfw.de/partner/KfW-partnerportal/
BEG Antragsstart Update 11. Dezember 2023, 12:30 Uhr
Wichtig ist, das bei einer Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 (mit Ausnahme von Nummer 5.3 Buchstabe g) bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im BAnz und dem 31. August 2024, der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden kann. Achtung: Da die Budgets für den Konjunkturbonus und den Klimabonus begrenzt sind, muss wohl abgewogen werden, ob man das Risiko des Maßnahmenbeginns eingeht, bevor man die Förderzusage hat.
Nach einem Bericht des Münchner Merkur sind die weiteren Starttermine in der BEG:
MFHs: 30.04.2024
Vermieter/Unternehmen: 31.07.2024
Quelle:
Aus dem BMWK haben wir folgende Informationen erhalten:
Beginn der Antragstellungen für die neue BEG
Heizungsförderung bei KFW:
Start der Registrierung:15.02.2024
Start der Antragstellung für private Selbstnutzer in EFHs: 27.02.2024
Weitere Antragsgruppen (MFHs / WEGs, Vermieter*innen, Unternehmen) erfolgen zeitlich gestaffelt.
EU-Gebäuderichtlinie 11. Dezember 2023, 12:00 Uhr
Da uns jetzt die Originalpressemitteilung vorliegt, wurde der Beitrag noch mal überarbeitet und ergänzt. Die erste Version stammt aus Pressemeldungen, die die Pressemitteilung anders interpretiert haben. Die Quellen sind unten vermerkt.
Die Verhandler von EU-Kommission, das EU-Parlament und der Ministerrat haben sich auf neue Regeln bei der Gebäudeeffizienz geeinigt:
Bis 2030 sollen 16% Primärenergieverbrauchs im Gebäudebestand im Vergleich zu 2020 eingespart werden. Bis 2035 sollen es 20 bis 22% sein.
55% davon sollen in den 43% schlechtesten Gebäuden eingespart werden. Es gibt keine Sanierungspflicht für einzelne Gebäudeklassen.
Bei Nichtwohngebäuden gibt es folgende Ziele: bis 2030 sollen 16% saniert werden, bis 2033 26%
Zitat: „Ferner müssen die Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung mit dem Ziel festlegen, die Nutzung mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel bis 2040 vollständig einzustellen. „
Dies ist noch keine Verpflichtung, fossile Heizungen bis 2040 zu verbieten, erhöht aber den Druck auf die Maßnahmen und öffnet Klagewege gegen unzureichende Maßnahmen.
Ab 2030 sollen alle Neubauten Null-Emissions-Gebäude sein, für öffentliche Gebäude gilt dies schon ab 2028. Ausnahmen bleiben möglich.
Es soll Energieausweise auf Basis eines gemeinsamen EU-Musters geben, das noch überarbeitet wird.
Es soll nationale Gebäuderenovierungspässe geben, um Eigentümer bei der stufenweisen Renovierung bis hin zu Null Emissionsgebäuden zu unterstützen (iSFP Thema).
Es soll Vorgaben für die Anzahl der bidirektionalen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Neubau und bei Renovierung geben.
Es soll auf öffentlichen Gebäuden und NWGs soll es eine schrittweise Solarpflicht im Bestand ab 2027 geben.
Ausnahmen wird es für Denkmalgeschütze Gebäude und landwirtschaftliche Gebäude, geben. Kirchen, Gotteshäuser und Gebäude von architektonischem oder historischem Wert können ausgenommen werden.
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten Schutzvorkehrungen für Mieter treffen, um dem Risiko der Zwangsräumung schutzbedürftiger Haushalte aufgrund unverhältnismäßiger Mieterhöhungen nach einer Renovierung entgegenzuwirken.
Das EU-Parlament und der EU-Rat müssen den Kompromiss noch billigen, was als Formsache gilt.
Quelle:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_6423
EEW Bearbeitungszeit Tool ist online Update 11. Dezember 2023, 11:20 Uhr
Nachdem uns das BMWK rückgemeldet hat, dass alle Fälle der EEW innerhalb eines Monats eine Antwort erhalten und von Euch andere Rückmeldungen kamen, haben wir jetzt das Tool freigeschaltet, in dem Ihr Fälle der EEW eintragen könnte, bei denen Ihr länger als 1 Montag auf Rückmeldung wartet. Dies Tool bleibt bis zum 20.12.2023 geöffnet. Wenn es bis Mittwoch, den 13.12.2023 um 12:00 gut gefüllt sein sollte, werden wir den ersten Stand an das BWMK weiterleiten.
Hier könnte Ihr Eure Fälle eintragen:
https://www.gih.de/uebermittlung-vorgangsnummern-energieeffizienz-in-der-wirtschaft-eew/
BEG Update 11. Dezember 2023, 11:00 Uhr
Aus dem BMWK haben wir folgende Informationen erhalten:
Beginn der Antragstellungen für die neue BEG
Heizungsförderung bei KFW:
Start der Registrierung:15.02.2024
Start der Antragstellung für private Selbstnutzer in EFHs: 27.02.2024
Weitere Antragsgruppen (MFHs / WEGs, Vermieter*innen, Unternehmen) erfolgen zeitlich gestaffelt.
Förderfähige Kosten in der Antragstellung bei mehreren Gewerken
Für die Antragstellung reicht bzgl. der Gesamtkosten eine Kostenschätzung aus, die auch die Kosten der anderen Gewerke umfasst, für die noch keine konkreten Verträge geschlossen sind. Der entsprechende Kostenvoranschlag/Schätzung der Gesamtkosten für die Maßnahme kann auch höher liegen als die Summe, die im für die Antragstellung nötigen Lieferungs- oder Leistungsvertrag festgehalten ist. Wichtig ist hier zu beachten, dass die angegebenen förderfähigen Kosten nachträglich (bei Auszahlung nach Einreichung des Verwendungsnachweisen) nicht mehr nach oben korrigiert werden können.
Haushalt 07. Dezember 2023, 16:30 Uhr
Der Haushalt 2024 wird dieses Jahr nicht mehr beschlossen. Die Koalitionsparteien bemühen sich weiter um eine Vereinbarung vor Weihnachten. Das neue Ziel ist, dass der Haushaltsausschuss zu einer finalen Beratung zusammenkommt. Damit wird das neue Jahr mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnen, indem alle Ausgaben vom Finanzministerium genehmigt werden müssen.
In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen. Dieses Verfahren ist in der Bundesregierung bereits eingeübt, denn es greift üblicherweise auch nach einer Bundestagswahl, wenn die neue Regierung in der kurzen Zeit zwischen Koalitionsbildung und Jahreswechsel keinen eigenen Haushalt aufstellen kann. Dies wird auch vom BMWK als Lösungsmöglichkeit gesehen, die Förderprogramme ab 01.01.2024 wieder anlaufen zu lassen und müsste nur vom Finanzministerium beschieden werden.
GEG und BEG Seminare vom 07.12.2023, 08:30 Uhr
Online-Seminar zum GEG 2024
Mit dem BMWK führen wir am 14. Dezember von 9 bis 10:30 Uhr ein Online-Seminar zu Änderungen beim GEG 2024 durch.
Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenfrei. Anmeldung >>
Online-Seminar zur BEG-Reform 2024
Der GIH gibt am 21. Dezember von 17 bis 19 Uhr einen detaillierten Überblick, was sich in der Förderlandschaft der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 1. Januar 2024 ändert. Das Online-Seminar richtet sich sowohl an neue als auch erfahrene Energieberatende.
Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenfrei. Anmeldung >>
Aktualisierung des Entwurfs der BEG-EM Richtlinie 06. Dezember 2023, 12:00 Uhr
Wir haben für Euch die Zusammenfassung des Entwurfs der BEG-EM Richtlinie aktualisiert: https://www.gih.de/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude/#1689052762543-e6d51f38-fdac
In einer alten Version vom Freitag hat unser aufmerksames Mitglied Hans Dieter Scherer-Gerbig einen Fehler gefunden, der mittlerweile berichtigt wurde. Dort stand noch 90.000€ als Grenze für die max. 70% Gesamtförderung beim Heizungstausch. Dafür gibt es keine explizite Grenze. Die 70% sind allerdings nur zusammen mit dem Einkommensbonus erreichbar, für den eine Grenze von 40.000€ zu versteuerndem Einkommen geplant ist. Die 90.000€ sind die Grenze das zu versteuernde Einkommen für die Kreditbeantragung geplant. Vielen Dank an alle aufmerksamen Leser. Schreiben Sie bitte unverzüglich an Riesbeck@gih.de falls Sie weitere Ungereimtheiten finden sollten.
Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen unter aufschiebender / auflösender Bedingung vom 06. Dezember 2023, 10:00 Uhr
Folgende Angabe ohne Gewähr
Die KFW hat bereits am 02.06.2021 in Anlage 2 zur KfW-Information für Multiplikatoren folgende akzeptierte Klausel kommuniziert. Wir gehen davon aus, dass diese auch für die neuen Verträge nach neuer BEG-EM Richtlinie Gültigkeit haben wird.
Zitat KFW:
Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen steht den Vertragsparteien dabei frei;
Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden Bedingung wird von den beiden Durchführern BAFA und KfW anerkannt:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens / eines Neubauvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat / diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschlussbeantragen wird].
Dieser Vertrag tritt hinsichtlich dieser Verpflichtung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag bewilligt und die Förderung mit [einem Zuwendungsbescheid / einer Finanzierungszusage] gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Haushaltsupdate vom 06. Dezember 2023, 9:50 Uhr
Heute ist noch Kabinettssitzung, in der eine Entscheidung fallen könnte. Damit der Haushalt noch in diesem Jahr beschlossen werden kann, würde das Kabinett idealerweise heute, am Mittwoch grünes Licht für die Pläne geben. Möglich wäre aber auch ein Beschluss im sogenannten Umlaufverfahren, also auf schriftlichem Weg. Dann würde zuerst der Haushaltsausschuss und dann der Bundestag beraten, letzterer voraussichtlich in einer Sonder-Haushaltswoche direkt vor Weihnachten. Der Bundesrat könnte die Pläne am 22. Dezember absegnen.
EEW Bearbeitungszeit vom 05. Dezember 2023, 18:30 Uhr
Laut Aussage des EEW Leiters Dr. Lipka beträgt die Rückmeldezeit im EEW Programm aktuell max. 1 Monat. Wir bereiten eine Tabelle vor, auf der Ihr Fälle eintragen könnt, bei denen diese Zeit überschritten wird. Wir werden demnächst im Ticker den Start der Aktion veröffentlichen.
Neues aus dem BMWK zur Fördersituation/Haushalt 2024 vom 04. Dezember 2023, 18:30 Uhr
Beim Besuch bei Staatssekretär Dr. Nimmermann und den Referatsleitern der Förderprogramme wurde uns Optimismus entgegengebracht, dass der Haushalt 2024 dieses Jahr noch verabschiedet werden kann. Dafür müssen Scholz, Habeck und Lindner sich bis Mittwoch auf einen Weg einigen , der dann in einer Sondersitzungswoche vor Weihnachten beschlossen werden könnte.
Sollte dies nicht gelingen, so gäbe es den Ausweg, die Förderprogramme mit einem Kabinettsbeschluss Anfang des Jahres mit vorläufigem möglicherweise reduziertem Budget wieder auszunehmen, bis der Haushalt verabschiedet wurde.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Förderprogramme dieses Jahr noch wieder geöffnet werden, da am 15. Dez. Kassenschluss ist aber für den 01.01.2024 zeigt sich das Ministerium optimistisch und bitte um Geduld. Alle sind sich der Auswirkungen des Förderstopps bewußt und tun alles, damit es am 01.01.2024 wieder losgeht.
Es wird sind keine weiteren Ausnahmen vom Förderstop für Programme außer der BEG geplant. Nur große Einzelfälle wie Northvolt können aktuell Ausnahmegenehmigungen bekommen.
Stop der Antragstellung vom 04. Dezember 2023, 17:30 Uhr
Aufgrund des noch nicht beschlossenen Nachtraghaushaltes 2024 ist seit heute auf den Förderportalen auch die Annahme von Anträgen pausiert. Einzige Ausnahme ist die BEG. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP)
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Weitere Infos sind auf der BAFA-Seite zu finden.
Auswirkungen der Haushaltsverzögerung 2024: vom 01. Dezember 2023, 17:30 Uhr
Am Montag, den 04.12.2023, treffen Stefan Bolln, Benjamin Weismann und Henning Marxen, den BWMK-Staatssekretär Nimmermann und die BEG, EEW, EBW Referatsleiter zur Diskussion der aktuellen Lage. Dort werden wir auch die Ergebnisse der GIH-Umfrage kommunizieren. Vielen Dank für die rege Beteiligung (über 2400 Rückmeldungen in 3 Tagen).
Auswirkungen der Haushaltsverzögerung 2024: vom 01. Dezember 2023, 17:25 Uhr
Das Solarpaket 1, die BEG-Umlagefinanzierung und die Übertragungsnetzentgeltsubvention für nächstes Jahr hängen an der Haushaltsverabschiedung 2024.
Neues Klima-Urteil: vom 01. Dezember 2023, 17:20 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilt: Bundesregierung verstößt gegen das Klimaschutzgesetz und muss gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr vorlegen, Die Regierung wird in Revision gehen.
iSFP vom 01. Dezember 2023, 17:10 Uhr
Es wird Anfang nächsten Jahres eine Anpassung des iSFP auf das dann gültige GEG geben.
Eine inhaltliche Weiterentwicklung ist im Laufe des nächsten Jahres geplant. Der GIH wird sich dabei einbringen.
Förderungen und Haushalt: vom 01.Dezember 2023, 17:00 Uhr
Die Haushaltssperre hat auch bei der BEG zu einem erhöhtem Andrang geführt, so dass sich auch hier empfiehlt Anträge zeitnah zu stellen, damit sie sicher bewilligt werden.
Aus Kreisen der BAFA war zu vernehmen, dass sie explizit keine Anweisung erhalten haben, die Antragsportale zu schließen, so dass weiter Anträge gestellt werden können, die abgearbeitet werden sobald wieder Budget freigegeben wird.
Ob die Beratungsförderungen dieses Jahr noch freigeschaltet, wenn der Haushalt 2023 verabschiedet wurde, konnte noch nicht bestätigt werden.
Die Koalition hat noch bis Dienstag, den 5.12.2023 Zeit, den Haushaltsentwurf 2024 fertigzustellen, wenn er dieses Jahr noch verabschiedet werden soll.
Update vom 30. November 2023, 11:00 Uhr
Das Bauministerium warnt davor, dass das KFN Programm (Klimafreundlicher Neubau) doch vor Jahresende ausgeschöpft sein könnte, da die Antragszahlen seit Haushaltssperre hochgegangen sind. Es könnte also ratsam sein, neue Anträge zeitnah zu stellen.
Update vom 29. November 2023, 11:00 Uhr
Das Ökozentrum NRW hat seinen Vergleichsrechner zur Heizungsförderung mit den Fördersätzen des Entwurfs der Förderrichtlinie vom 14.11.2023 aktualisiert. Es kann zusätzlich auch die Förderung für Mehrfamilienhäuser (einschließlich der Eingabe von Wohnungen mit Selbstnutzung und Einkommensbonus ) ausgewiesen werden.
Update vom 28. November 2023, 11:40 Uhr
Mitglieder informierten uns heute: Die Bundeskasse Trier zahlt weiter aus.
Update vom 28. November 2023, 10:55 Uhr
TableMedia berichtet, dass der Haushalt für 2024 nicht mehr vor Jahresende kommen wird. Damit würde ja dann vermutlich auch die Beratungsförderung in diesem Jahr nicht mehr fortgesetzt. Die gewünschte Klarheit über die iSFP-Förderung wird sich evtl. bis Ende Januar hinziehen.
Update vom 28. November 2023, 10:50 Uhr
Aufgrund vieler Nachfragen von unseren Mitgliedern: iSFP-Anträge mit Zuwendungsbescheid werden abgearbeitet und ausgezahlt. Es werden nur keine neuen Zuwendungsbescheide mehr erteilt.
Update vom 28. November 2023, 10:40 Uhr
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auswirkungen auf BAFA Förderprogramme
Das Urteil wirkt sich auch auf die Förderprogramme aus, die das BAFA administriert.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.
Derzeit werden keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen (EBN und EBW), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) bewilligt. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20231127_ktf_urteil.html
Update vom 24. November 2023, 16:30 Uhr
Folgende Infos haben wir gerade auf Nachfrage aus dem BMWK bekommen.
Die BEG-Förderung ist als einziges für Energieberatende relevante Förderprogramm von der Sperre ausgenommen. BEG-Anträge können also 2023 weiter gestellt und beschieden werden. Allerdings kann ein BEG-Antrag MIT iSFP-Bonus derzeit nur dann gestellt werden, wenn ein iSFP schon bewilligt vorliegt. Alle beantragten, aber noch nicht bewilligten iSFPs werden derzeit NICHT beschieden und verweilen weiter in der Warteschlange, bis die Haushaltssperre aufgehoben wird. Es ist nicht zu erwarten, dass dies in wenigen Tagen der Fall sei wird.
Da das BEG-Budget 2023 noch recht üppig ausgestattet ist, gehen Ministerium und GIH davon aus, dass dies wohl noch bis zum Jahresende ausreicht.
Sobald der Haushaltsplan für 2024 – hoffentlich Anfang oder Mitte Dezember – vom Parlament beschlossen wird, werden mit großer Wahrscheinlichkeit die BEG und die anderen Förderprogramme für 2024 wieder aufgenommen.
Für alle Programme gilt weiterhin: Verbindlichkeiten werden weiter bedient, Zusagen gelten weiterhin und Auszahlungen erfolgen wie gewohnt.
Update vom 24. November 2023, 16:00 Uhr
Das BMWK hat auf energiewechsel.de Folgendes veröffentlicht:
sofortiger Bewilligungstopp für EBN, EBW, BEW und EEW
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die
- Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW),
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und
- Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Unklar ist noch, was das für den iSFP-Bonus bedeutet. Sobald wir mehr wissen, informieren wir darüber im Ticker.
Energieberatungen können damit nur noch über die Steuer mit 50% abgerechnet werden, wenn eine Maßnahme erfolgt.
Update vom 24. November 2023, 8:15 Uhr
Laut Bauministerin Geywitz ist der KFN für 2023 nicht von der Haushaltsperre betroffen. Es stehen noch 300 Mio.€ zur Verfügung, die beantragt und zugesagt werden können.
Update vom 23. November 2023, 16:29 Uhr
Aus dem BMWK haben die Stellungnahme zur BEG und er Haushaltssperre erhalten:
die von der Haushaltssperre betroffenen Programme liegen beim Bauministerium und damit in deren Haushaltstiteln. Die Programme in der BEG können für das laufende Jahr weiter zugesagt und ausgezahlt werden.
Was die neuen Regelungen der BEG ab Januar 24 betrifft, ist der momentane Stand wie folgt: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 11. November 2023 die reformierte Förderrichtlinie der BEG gebilligt. Die Förderung steht noch unter dem Vorbehalt der Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplans nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Die Bundesregierung arbeitet derzeit intensiv daran, Wege für die Fortführung der Ziele der Bundesregierung zu finden. Das erfordert angesichts der komplexen Aufgabe Sorgfalt und etwas Zeit.
Update vom 23. November 2023, 15:56 Uhr
Aus politischen Kreisen haben wir gehört, das ab Mitte Januar nur Anträge für selbstgenutzte Objekte möglich sein sollen. Ein Quartal später dann vermietete Objekte. Ab Mitte 2024 sollen Anträge für NWG freigeschaltet werden.
Ergänzung 17:31 Laut BEG Entwurf gilt die alte Richtlinie solange bis die neue in Kraft tritt. Die neue kann frühestens in Kraft treten, wenn der neue Wirtschaftsplan für den KTF verabschiedet wurde. Wann die Antragstellung nach neuer Richtlinie möglich wird, wird durch KFW und BAFA für die einzelnen Programme veröffentlicht. Sollten Programmteile später starten, so ist bisher nicht definiert, was dann gilt. Die Anfrage dazu läuft.
Update vom 23. November 2023, 9:10 Uhr
Liebe Mitglieder,
Die KFW fängt erwartungsgemäß an, nicht-BEG Programme zu sperren. Betroffen sind:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455)
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
- IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)
Siehe auch https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp/
Update vom 22. November 2023, 13:10 Uhr
Liebe Mitglieder,
Wir haben von der KFW erfahren, das die KFW-Förderprogramme dieses Jahr erst mal weiterlaufen.
Das BMWK teilte mit, dass die Förderprogramme der BEG sind aktuell alle weiter beantragbar.
Die neue BEG wird erst veröffentlicht wird, wenn der neue Wirtschaftsplan für den KTF verabschiedet ist. Das Ziel ist weiterhin der Start zum 01.01.2024
Update vom 21. November 2023, 13:00 Uhr
Liebe Mitglieder,
aufgrund der neuerlichen Nachrichten zur erweiterten Haushaltsperre raten wir dazu, ohne Förderzusage die Arbeiten auf eigenes Risiko sorgfältig abzuwägen, bis eine klare Aussage aus dem BMWK kommt. Die Anfrage ans BMWK läuft.
Bereits bewilligte Projekte sind auf keinen Fall betroffen. Ansonsten gehen wir aktuell davon aus, dass die bewilligten Haushaltsmittel für 2023 normal weiterlaufen.
Update vom 17. November 2023, 16:45 Uhr
1. Der Staatssekretär Stefan Wenzel verkündet heute morgen: Die BEG ist gestern im Haushaltsauschuss ohne Änderungen zu unseren bereist veröffentlichen Plänen verabschiedet worden.. Die Veröffentlichung wird in 2 bis 3 Wochen erwartet.
Sie startet wie erwartet zum 01.01.2024. Anträge zu den neuen Bedingungen sind vorher nicht möglich. Wir werden am Montag weitere Details veröffentlichen.
Die BEG ist von der Sperre des KTF nicht betroffen.
2. Heute wurde im Bundestag das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Bis 30.06.2026 müssen alle Kommunen über 100.000 Einwohner und bis 30.06.2028 alle Kommunen unter 100.000 Einwohner eine Wärmeplanung machen.
Weitere Details folgen nächste Woche.
3. Laut einem Bericht des Handelsblatt stehen folgende Mittel für 2024 unter dem Vorbehalt der Sperre des Wirtschaftsplan des KTF:
- für die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau KFN,
- der Wohneigentumsförderung für Familien WEF,
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend Kultur und Sport
- Anpassung urbaner Räume für an den Klimawandel
- Energetische Stadtsanierung
- sowie die Mittel für die Förderung der Wärmeplanung,
Auch die Mittel für geplante Programme
- Jung Kauft Alt
- Gewerbe zu Wohnen
Gleiches haben wir auch für die Mittel der BEW gehört.
Zur EEW haben wir noch keine Aussage.
Wir raten allen Interessierten die Anträge noch dieses Jahr zu stellen.
Update vom 17. November 2023, 13:00 Uhr
Der Staatssekretär Stefan Wenzel verkündete heute morgen: Die BEG ist gestern im Haushaltsauschuss verabschiedet worden. Ob es noch Änderungen gab, bleibt abzuwarten. Die Veröffentlichung wird in 2 bis 3 Wochen erwartet.
Update vom 17. November 2023, 12:15 Uhr
Über Insider-Informationen hat der GIH gehört, dass es deutliche Stimmen im bis gestern tief in die Nacht tagenden Haushaltsausschuss gegeben hätte, dass bei der energetischen Gebäudeförderung 2024 möglichst nicht bzw. nur wenig gekürzt werden dürfe. Der GIH schließt daraus, dass BEG und Co. für die Regierung zum Glück hoch prioritär behandelt werden.
Update vom 17. November 2023, 11:15 Uhr
Wir haben den Passus zum Klimabonus und dem Konjunktur Booster etwas korrigiert und präzisiert. Wir bitten um Entschuldigung für die Verwirrung. Bitte lesen Sie erneut die Nachricht vom 15. November 2023, 12:15. Änderungen am Ursprungstext sind entsprechend markiert.
Update vom 16. November 2023, 17:30 Uhr
Auf Nachfrage teilte uns das Ministerium mit, dass auf Staatssekretär-Ebene derzeit an einer kurzfristigen Regelung gearbeitet würde. Wir erwarten in Kürze eine offizielle sprachliche Regelung, ob bzw. welche Auswirkungen das Gerichtsurteile auf die Förderprogramme haben wird.
Der GIH geht – ohne Gewähr – derzeit eher davon aus, dass vorerst die Förderprogramme wie gewohnt weiter zur Verfügung stehen.
Update vom 15. November 2023, 17:45 Uhr
Auch andere für Energieberatende relevante Programme wie die Förderungen für Energieberatung und die Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden aus dem KTF-Budget zu 100 Prozent finanziert.
Dies wird bestimmt momentan im nicht öffentlich tagenden Haushaltsausschuss, der bestimmt ungeplanterweise noch bis in die Nacht andauern wird, und vielen anderen politischen Gesprächen diskutiert.
Der GIH geht aufgrund vieler Gespräche mit der Politik und Verbänden heute momentan eher davon aus, dass morgen noch keine klaren Aussagen, insbesondere auch zur Ausgestaltung der BEG ab 2024, zu erwarten sind. Da der politische und gesellschaftliche Druck allerdings sehr hoch ist, sollten in wenigen Tagen Weichenstellungen bekannt sein.
Update vom 15. November 2023, 15:00 Uhr
Kanzler, Vizekanzler und Finanzminister gaben vorhin eine Pressekonferenz. Laut Scholz käme es zu nötigen Veränderungen im KTF. Lindner habe heute eine Sperre des Wirtschaftsplans des KTFs vorgenommen. Dies betreffe die Jahre ab 2024. “Ausgenommen sind Maßnahmen zu Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich”.
Habeck beschrieb energetische Sanierungsmaßnahmen und sagte in diesem Zusammenhang, dass “alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden und neue Verpflichtungen erst eingegangen werden können, wenn der neue Wirtschaftsplan aufgestellt wird.” Die Arbeit daran solle “zeitnah” erfolgen.
Der GIH sieht in den letzten beiden Aussagen einen gewissen Widerspruch. Nach Lindner sollten dieses und nächstes Jahr BEG-Anträge weiter gestellt werden können. Habecks Aussage hört sich eher nach einem unmittelbar drohender Förderstopp an.
Das BMWK verwies uns erneut auf Anfrage auf den Stand der Pressekonferenz.
Update vom 15. November 2023, 14:15 Uhr
WICHTIG: Ausgabensperre wohl für BEG
Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag eine eventuell auch für Energieberatende – zumindest kurzfristig wichtige – Entscheidung getroffen. 60 Milliarden Euro, die ursprünglich für Coronamaßnahmen im Nachtragshaushalt 2021 aufgenommen wurden, hatte die Regierung für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen. Diesem Verfahren hat das Gericht nun als verfassungswidrig widersprochen.
Da die BEG aus dem KTF finanziert wird, hat das konkrete Auswirkungen auf die Förderung.
Wir verstehen dies so, dass derzeit wohl vorerst keine neuen BEG-Anträge bewilligt werden. Dem widersprach auch das BMWK auf GIH-Anfrage nicht und bat uns um Geduld für weitere Klärung.
Sichergestellt sind wohl bewilligte Anträge. Laut FAZ habe Habeck betont, dass “alle zugesagten Verpflichtungen” wohl “eingehalten” würden.
Morgen wissen wir hoffentlich mehr. Scholz berichtet, dass die so genannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für diesen Donnerstag terminiert bleibe, “der Haushalt werde dann wie geplant zur Abstimmung gestellt.“
Die Richtlinie der BEG EM, die heute schon fertig dem Haushaltsausschuss zur Abstimmung vorlag (s.u.), wird daher wohl erst verabschiedet werden, wenn das vorgesehene Budget im KTF wieder zur Verfügung steht.
Update vom 15. November 2023, 12:15 Uhr
Heute soll die neue Förderrichtlinie der BEG EM im Haushaltsausschuss beschlossen werden.
Wir gehen von folgenden Änderungen aus:
- BEG EM Heizungsaustausch: max. 70 % Fördersatz
- Grundförderung von 30 % für den Einbau einer erneuerbaren Heizung
- Einkommensbonus von 30 %; dieser wird nur bei einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 Euro gewährt
- Den Klimabonus gibt es für den Austausch von fossilen Heizungen. Einschränkung: Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahr alt sein
- Feste Biomasseheizungen sollen den Klimabonus nur erhalten, wenn sie mit Solarthermie oder PV zur elektrischen Warmwasserbereitung oder mit einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombiniert werden. Die Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie mind. die Trinkwassererwärmung bilanziell nach DIN V 18599 komplett decken könnten (Hintergrund: Biomasseheizungen sollen im Sommer nicht für die Warmwasserbereitung laufen müssen)
- Vermieter können auch den Klimabonus nutzen, allerdings nur so lange, bis das Sonderbudget von zwei Mrd. Euro dafür aufgebraucht ist.
- Für die Einhaltung von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub soll es 2.500 € Extraförderung geben
- BEG EM Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung: 15 % + 10 % „Konjunktur Booster“ – allerdings begrenzt auf zwei Jahre und nur bis zur Erschöpfung eines Gesamtbudgets von 3 Mrd. für den Booster. Von den 3 Mrd. Euro sind 2 Mrd. für Selbstnutzer reserviert. Dafür gibt es weiterhin 5 % iSFP-Bonus, also insgesamt bis zu 30 %. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2025 abgeschlossen sein
- Für „Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung“ ist neuer Fördersatz von 50 % vorgesehen
- Neu: Ergänzungskredit für förderfähige Kosten inkl. Baubegleitung bis 120.000 €/WE für Wohngebäude und 5 Mio. Euro für NWG (max. 500€/m²). Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis max. 90.000 Euro gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 2,5 %
- Die Förderung darf bis zu 60 % Förderhöhe (90 % für Kommunen) mit Landesförderprogrammen kumuliert werden. Kumulierung mit den meisten Bundesprogrammen ist ausgeschlossen.
Details zum Klimabonus
- 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024: 25 Prozentpunkte (Maßnahmen müssen für Selbstnutzer bis Ende 2025 und für Vermieter bis Ende 2026 abgeschlossen sein, max. 2 Mrd. Budget)
- Für alle folgenden Förderquoten hat man drei Jahre Zeit für die Umsetzung:
- 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026: 20 Prozentpunkte
- 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028: 15 Prozentpunkte
- 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 12 Prozentpunkte
- 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 9 Prozentpunkte
- 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 6 Prozentpunkte
- 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 3 Prozentpunkte
- ab 1. Januar 2037: kein Bonus
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum für alle Zuschüsse (Ausnahmen für Klimabonus und Konjunkturbonus s.o.) beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. Er ist nicht mehr verlängerbar.
Wichtige Änderungen im Antragsverfahren: Bei Antragstellung soll nun ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein – und zwar unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Aus diesem Vertrag mit dem Handwerker muss sich auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraum liegen. (Derzeit darf man ja Handwerker erst nach BEG-Antrag beauftragen.)
Diese Umkehr von der bisherigen Praxis soll Förderantrage auf Vorrat und erhöhte Fördermittelbeantragung verhindern.
Update vom 13. November 2023, 11:00 Uhr
Die BAFA hat auf GIH-Bemühen das iSFP-Team um 15 Leute aufgestockt, damit die Anträge für das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude schneller bearbeitet werden.
Update vom 10. November 2023, 14:00 Uhr
BEG 2024
Die BEG-Förderung ist zur Diskussion im Haushaltsausschuss am 15. November vorgesehen. Vorher wird es dazu keine Informationen geben. Der Startpunkt 1. Januar 2024 ist weiterhin aktuell. Das Gesamtbudget der anvisierten 18 Mrd. € und deren Aufteilung auf die einzelnen Förderprogramme ist noch in Verhandlung.
Die TMAs sind ebenso weiter in Verhandlung. Bewegung könnte aufgrund der großen Kritik vieler Verbände und Parteien noch die Pflicht zur Ergänzung von Biomasseheizungen mit Solarthermie oder Wärmepumpe bringen. Dies ist bisher aber unsicher.
Die veröffentlichten 30 Prozent für die BEG EM der Gebäudehülle aus den Angekündigten Maßnahmen zu Förderungen vom Wohnungsbaugipfel (25.9.2023) – der sogenannte 14-Punkte-Plan, wurden bisher nicht in Frage gestellt. Da der iSFP Bonus bestehen bleiben soll ist eine Kombination von 25 % plus 5 % iSFP-Bonus am wahrscheinlichsten.
Auf dem Wärmepumpenforum wurden als maximale kumulierte Fördersumme beim Heizungseinbau vom BWMK und dem BMWSB wieder 70 % genannt. Die 75 % vom Wohnungsbaugipfel könnten also noch in Diskussion sein.
Es ist damit zu rechnen, dass die Richtlinie erst gegen Ende des Jahres veröffentlicht wird.
Es ist davon auszugehen, dass noch nicht alle Programmteile ab 1. Januar 2024 starten können. Zu erwarten ist, dass Wohngebäude zuerst beantragbar sind. Der Start für Nichtwohngebäude und Ergänzungskredite ist davon abhängig, wie früh die BEG-Richtlinie feststeht. Verzögerungen ins erste Halbjahr 2024 sind möglich.
Es soll mit hoher Wahrscheinlichkeit Ergänzungskredite für alle BEG Einzelmaßnahmen für die volle Höhe der Maßnahme geben.
Abwicklung des Ergänzungskredits ist folgendermaßen:
- Zuerst muss beim Förderdurchführer der BEG ein EM-Zuschussantrag gestellt werden.
- Das BAFA ist für BEG-Anträge außer Heizung (so wie bisher) zuständig.
- Die KfW wird ab Jahresbeginn die Heizungsförderung (nicht aber Heizungsoptimierung) administrieren.
- Mit dieser Zusage sind bei der Hausbank die vergünstigten Ergänzungskredite zu beantragen. Möchte man für zwei Maßnahmen zur Hülle und Heizung einen Kredit beantragen, sind die Zuschusszusagen vorab separat über KfW und BAFA zu beantragen.
Update vom 10. November 2023, 13:00 Uhr
KfW-Zinsvorteil
Dank eines Mitglieds und Prüfung durch den GIH ist aufgefallen, dass der Wert für den maximalen Zinsvorteil bei der Effizienzhausförderung mit bis zu 25% höher ausfallen kann als bisher angegeben. Dies liegt vor allem am aktuellen Zinsniveau und kann bei weiter steigenden Zinsen sogar noch steigen. Dies fördert die Attraktivität der Effizienzhaussanierung, die damit beim EH 40 auf bis zu 40 % Förderung kommt.
Update vom 8. November 2023, 10:30 Uhr
Die Veröffentlichung der neuen BEG-Konditionen verzögert sich noch, da frühestens am 15.11. der Haushaltsausschuss des Bundestages das BEG-Budget von geplanten 18 Mrd. Euro für das Jahr 2024 freizugeben hat. Aus informierten Kreisen erfuhr der GIH, dass allerdings die Budgets noch auf dem Prüfstand ständen und die volle Summe für die Gebäude-Förderungen noch nicht gesichert seien.
Update vom 2. November 2023, 14:30 Uhr
Das Gebäudeenergiegesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum. Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt und tritt somit zum 1.1.2024 in Kraft. Zur Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/VO.html
Update vom 27. Oktober 2023, 09:15 Uhr
Die dena hat einen neuen Infoletter für Energie-Effizienz-Experten veröffentlicht. Wichtige Information betrifft die EEW: Aufgrund einer IT-Umstellung ist zwischen dem 14.12.2023 und dem 31.12.2023 keine Annahme neuer Förderanträge zur EEW bei der KfW möglich.
Update vom 18. Oktober 2023, 16:45 Uhr
Förderfähige Kosten bei Wiederherstellung einer beschädigten Rasenfläche
Ein Mitglied fragte bei der KfW an, ob Wiederherstellungskosten für Schäden an der Rasenfläche, die im Zuge der Sanierung neben dem sanierten Gebäude entstanden sind, als Umfeldmaßnahme gefördert werden können. Die KfW antwortete: „Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die nachweisbaren Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Rasenfläche mit gefördert werden können. Sie als begleitender Energieeffizienz-Experte bewerten, ob diese erforderlich sind.“
Update vom 18. Oktober 2023, 16:30 Uhr
Hinweise vom BAFA
zur Antragstellung bei BEG EM >>
zu Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten >>
Update vom 18. Oktober 2023, 16:15 Uhr
EEE-Liste: Neue Kategorie für Nachhaltigkeit für den Neubau
Die Kategorie Klimafreundlicher Neubau in der EEE-Liste steht ab 2024 zur Verfügung. Energieeffizienz-Experten müssen für die Listung in der Kategorie eine Qualifikation für die BEG-Förderprogramme und eine Fortbildung zu LCA nachweisen. Eine Anpassung im Regelheft erfolgt bis Ende des Jahres.
Update vom 12. Oktober 2023, 8:30 Uhr
Aktuelles zur BEG EM-Richtlinie 2024
Ende September hat die Bundesregierung im Rahmen des Wohnungsbaugipfels einen 14-Punkte-Plan beschlossen, der viele vom GIH lang geforderte Maßnahmen für zusätzliche Bauinvestitionen aufgreift.
Das BMWK arbeitet diese Änderungen aktuell in die BEG EM ein. Laut offiziellen Stellen verzögert sich die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie wohl auf Ende November. Das Inkrafttreten ist aber weiterhin für den Jahreswechsel geplant – zumindest was die Maßnahmen für selbstnutzende Eigentümer angeht. Andere BEG-EM-Programmteile könnten erst später gelten.
Der GIH geht davon aus, dass
- sich die im 14-Punkte-Plan genannte 30%-ige Förderhöhe bei Gebäudehülle, Lüftungen und Heizungsoptimierung wohl aus 25 % + 5 % iSFP-Bonus zusammensetzt.
- die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bei 30.000 € bleiben werden. Zusätzlich soll es weitere 30.000 € bei Vorlage eines iSFPs und zusätzlich 30.000 € für den Heizungseinbau geben. (Damit wird der iSFP noch wichtiger.)
- die maximale kumulierte Förderung bei Heizungen 75 % betragen werden.
- der Klimabonus ab 2026 um 5 % pro Jahr und ab 2028 um 3 % pro Jahr abgesenkt wird.
- die BEG EM für Heizungen mit Ausnahme der Gebäudenetze durch die KfW abgewickelt wird.
- Das Konzept steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsauschusses, dem es am 7. November vorgelegt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung möglich ist. Die BEG-EM-Richtlinie soll im Anschluss veröffentlicht werden.
KFW-Darlehen
Die Ergänzungskredite sollen ohne die sonst für den Antrag nötigen Bestätigungen BZA und BND beantragbar sein. Diese werden nur bei der Zuschussbeantragung benötigt und anschließend bei der Bank eingereicht.
Die Grundförderung soll von der WEG beantragt werden und der Einkommensbonus vom Sondereigentümer.
Umstellung von Förderanträgen auf neue Förderung
Diese soll es nur bei Heizungsanträge geben, nicht für andere EM-Maßnahmen (z.B. Hülle). Wenn der Auftrag vergeben wurde, ist keine Umstellung mehr möglich.
Jung kauft Alt Programm
Dieses neue Wohneigentumsprogramm zum Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude soll mit klaren Auflagen versehen werden. Eine eigene Richtlinie, die mit der BEG inhaltlich verzahnt werden soll, wird derzeit erarbeitet.
BAFA Bearbeitung der BEG EM
Die Bearbeitungszeiten haben sich deutlich verbessert: BEG-Anträge erhalten derzeit innerhalb von drei Werktagen eine Rückmeldung (Bescheid, bzw. Nachfrage). Der Zuwendungsbescheid wird derzeit in vier bis sechs Wochen ausgestellt. Bei Nachfragen kann die Klärung allerdings weiterhin mehrere Monate dauern. Zur Beschleunigung dieser Fälle ist der GIH im engen Austausch mit dem BAFA.
iSFP-Bonus Beantragung
Leider betragen die Bearbeitungszeiten im Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude rund fünf bis sechs Monate. Um weiter BEG EM-Anträge mit iSFP-Bonus zu beantragen, schlägt das BAFA eine Auslegungslösung vor: Um den Bonus zu erhalten soll es genügen, wenn der Antragsteller ein Schreiben mit der Vorgangsnummer und des Datums, zu dem der iSFP durchgeführt wurde, hochlädt. Vor der Auszahlung muss der iSFP vorliegen, geprüft und bestätigt sein.
BEG WG und NWG
Der GIH hat das Ministerium davor gewarnt, dass durch hohe Förderungen der BEG-EM die ganzheitlichen Sanierungen zu Effizienzgebäuden an Attraktivität verlieren werden. Leider besteht kein finanzieller Spielraum deren Konditionen weiter zu erhöhen. Allerdings empfiehlt es sich in der Beratung vor allem von weniger solventen Kunden, auf die hohe Zinsvergünstigung der Effizienzgebäudeförderung hinzuweisen.
Update vom 26. September 2023, 16:15 Uhr
Das Ökozentrum NRW hat seinen Förderrechner zum Vergleich der Heizungsförderung in diesem und im nächsten Jahr an die Details aus dem Richtlinienentwurf angepasst und um Nichtwohngebäude erweitert. Die gestern bekannt gewordenen Änderungen sind noch nicht berücksichtigt. Ein Update dazu folgt noch.
Der Förderrechner (Excel) kann kostenfrei von der Homepage des Ökozentrums heruntergeladen werden: https://oekozentrum.nrw/beg
Update vom 26. September 2023, 13:30 Uhr
Angekündigte Maßnahmen zu Förderungen vom Wohnungsbaugipfel (25.9.2023) – sogenannte 14-Punkte-Plan
BEG-Förderung
Für die BEG-Förderung ab 2024 hat der GIH eine eigene Seite >>. Dort stehen die aktualisierten Informationen. Diese Seite wird auch laufend aktualisiert.
Wachstumschancengesetz
- Einführung einer degressiven AfA in Höhe von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude
- gilt für Wohngebäude ab EH 55 mit deren Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird → relevant ist der angezeigte Baubeginn
Jahressteuergesetz
- Sonder-AfA für klimafreundliche Neubauten (EH 40 mit QNG) nach §7b ESTG: 20 % über 4 Jahre + reguläre Abschreibung
- lineare AfA wird von 2 auf 3 Prozent erhöht
WEF (Wohneigentum für Familien)
- Änderungen gelten bereits ab dem 16.10.2023
- Anhebung der jeweiligen Kredithöchstbeträge um 30-35.000 Euro
- Klimafreundliches Wohngebäude
- 1-2 Kinder: 170.000 statt 140.000 Euro
- 3-4 Kinder: 200.000 statt 165.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 statt 190.000 Euro
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
- 1-2 Kinder: 220.000 statt 190.000 Euro
- 3-4 Kinder: 250.000 statt 2150.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 statt 240.000 Euro
- Klimafreundliches Wohngebäude
- Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens für ein Darlehen wird von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben
Neues Förderprogramm „Jung kauft Alt“
- Laufzeit 2024 und 2025
- Für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer Sanierungsauflage (orientiert sich an BEG)
- Abwicklung über die KfW
- Weitere Details stehen noch nicht fest
Neues Förderprogramm für die Umwidmung von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten
- Laufzeit 2024 und 2025
- Als zusätzliches Förderprogramm für Eigentümer und Investoren, die eine BEG-Förderung in Anspruch nehmen und dabei gleichzeitig Gewerbeimmobilien zu Wohnraum umbauen wollen
- Abwicklung über die KfW
- Weitere Details stehen noch nicht fest
Mehr Infos zum 14-Punkte-Plan >>
Update vom 13. September 2023, 16:15 Uhr
Ein Mitglied fragte bei der BAFA bezüglich der Bearbeitungszeiten im Förderprogramm EBW nach.
Das Mitglied erhielt die Antwort, dass es im Jahr 2022 einen Rekord von 135.000 Anträgen gab, was im Vergleich zu 2019 einer Steigerung um das dreizehnfache entspreche. Das BAFA sei sich der wirtschaftlichen Belastung für die Energieberater aufgrund der Verzögerungen bewusst und habe deshalb vor kurzem die Abteilung im Förderbereich EBW personell verstärkt. Zudem würden sie laufend die Prozesse evaluieren und optimieren. Als Beispiele wurden das vereinfachte Verfahren bei Verwendungsnachweisen und die Änderung der Richtlinie im Juli genannt. Das BAFA wies aber auch daraufhin, dass mehr als 20 % der iSFPs qualitativ nicht den Anforderungen einer förderfähigen Energieberatung entsprechen und deshalb eine zeitaufwändigere Prüfung mit Nachfragen erfordern würden.
Komplette Antwortschreiben des BAFA >>
Update vom 11. September 2023, 15:00 Uhr
Insolvenz eines Lieferanten bei laufendem BEG EM Antrag
Von einem Mitglied haben wir folgende Information erhalten:
Ein Kunde hat als Einzelmaßnahme einen Fenstermontagebetrieb für die BEG-Fenster-Sanierung beauftragt und eine Anzahlung in Höhe von ca. 15.000€ geleistet. Nach Zahlung der Anzahlung erfolgte eine Teillieferung der Fenster, die dann aber nicht mehr montiert wurden, da die Firma Insolvenz angemeldet hatte.
Somit musste sich der Kunde eine neue Firma suchen und hier dann auch nochmal entsprechende Kosten zahlen (die ursprünglich gelieferten Fenster passten auch nicht es mussten zusätzlich neue geordert werden).
Durch die Insolvenz des ersten Lieferanten lag hier weder eine Anzahlungsrechnung, noch eine Schlussrechnung vor, da die Anzahlung auf Basis des ursprünglichen Angebotes geleistet wurde.
Da die Kosten aber dennoch projektbezogen angefallen sind und die max. 60.000€ für den Kunden noch nicht ausgeschöpft waren, wurden diese Anzahlungskosten dennoch mit in die Abrechnung mit aufgenommen; hierfür liegt ja ein entsprechender Zahlungsnachweis vor.
Das Mitglied hat daraufhin einen Anruf vom BAFA erhalten, die mitteilten, dass sie die Anzahlungskosten anerkennen würden, wenn ein Nachweis für die Insolvenzanmeldung hochgeladen wird.
Update vom 11. September 2023, 14:45 Uhr
Das BMWK hat vorgeschlagen, die Förderhöchstgrenzen für einen Heizungstausch ab Januar 2024 für Wohngebäude zu erhöhen. Das BMWK plant 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Dieser Vorschlag wird derzeit in den Fraktionen beraten und dann vom Haushaltsaussschuss angenommen oder abgelehnt.
Der Beschluss im Haushaltsausschuss soll am 10. oder 11. Oktober getroffen werden. Bis dahin gibt es noch Abstimmungen in den Fraktionen. Ob die Erhöhung der Höchstgrenze förderfähiger Kosten beim Ausschuss durchgehen wird, ist noch nicht absehbar.
Update vom 11. September 2023, 09:00 Uhr
Das GEG wurde heute vom Bundestag in unveränderter Form verabschiedet.
Informationen des BMWK zum GEG und Förderung
Das BMWK hat eine FAQ zum GEG und eine Infoseite mit den wichtigsten Fakten und zur Förderung ab 2024 veröffentlicht. Informationen zur Förderung gibt es auch auf unserer BEG-Seite.
Inhalte auf der Infoseite des BMWK
- die wichtigsten Fakten und Informationen zu Umsetzungsoptionen und Förderung
- ein digitaler „Heizungswegweiser“ (klickbarer Entscheidungsbaum – wer sich durchklickt, bekommt abschließend einen ersten Überblick, ob und inwiefern die Neuerungen im GEG sie/ihn betreffen)
- fünf kurze Erklärfilme zum GEG für unterschiedliche Zielgruppen
- FAQs
- ein Übersichtspapier „Auf einen Blick“
- Infografiken zum GEG sowie zur Förderung
Update vom 08. September 2023, 08:30 Uhr
Die Bearbeitungszeiten beim Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) haben sich endlich deutlich reduziert: Die erste Reaktion vom BAFA bzw. dem unterbeauftragten Förderdurchführer auf einen EEW-Antrag wurde durch Personalaufstockung auf unter 3 Monate reduziert und soll sich weiter verringern. Der GIH lädt alle interessierten Mitglieder zur regelmäßig tagenden GIH-Arbeitsgruppe KMU/Nichtwohngebäude ein. Eine Anmeldung zur Gruppe ist über das eigene Mitgliederprofil in Verein Online möglich, in dem man auf Profil bearbeiten klickt und beim Reiter Meine Interessen den Haken bei KMU setzt. Alternativ kann eine E-Mail mit Aufnahmewunsch an info@gih.de geschickt werden.
Update vom 05. September 2023, 13:15 Uhr
GIH geht nach diversen politischen Gesprächen stark davon aus, dass das GEG am Freitag in unveränderter Version im Bundestag beschlossen wird. Auch die neue BEG-Richtlinie soll in Kürze vorgestellt werden, allerdings muss Anfang Oktober noch der Haushaltsausschuss darüber final entscheiden. Der GIH geht davon aus, dass die Förderquoten und -höhen aus dem Entschließungsantrag nicht bzw. kaum verändert so übernommen werden (siehe Update vom 31. August 2023, 11:45 Uhr)
Update vom 05. September 2023, 13:00 Uhr
Antragsformular für die Pflegeenergieberatung
Für das Antragsformular für geförderte Energieberatungen für Pflegeeinrichtungen (und die Anforderungen an die Energieberatung) ist der Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen zuständig. Die entsprechenden Informationen sind im Internet abrufbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp. Dort ist auch das Antragsformular für die Pflegeenergieberatung verlinkt.
Update vom 05. September 2023, 12:45 Uhr
Im Bundesanzeiger wurde die Richtlinie zum neuen KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ veröffentlicht (siehe Update vom 04. September 2023, 11:45 Uhr).
Update vom 04. September 2023, 11:45 Uhr
Die KfW startet ein neues Programm für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden von Elektrotautos (Zuschussprogramm 442) für Privatpersonen bei selbstgenutztem Wohneigentum. Antragstellung ist ab dem 26. September möglich.
Weitere Informationen gibt es auf unserer Seite zu bundesweiten Förderprogrammen und direkt auf der Seite der KfW zum Programm.
Update vom 04. September 2023, 08:30 Uhr
Die KfW hat eine aktualisierte Version der Technischen FAQ im Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft veröffentlicht. Diese gelten ab September 2023.
EEW, Liste der Technischen FAQ, 23/09, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
EEW, Liste der Technischen FAQ, 23/09, Schwarzversion
Update vom 04. September 2023, 08:15 Uhr
Die KfW hat die aktualisierten Merkblätter zur BEG, die ab Oktober 2023 gelten, veröffentlicht.
KFN
KFN Merkblatt Wohngebäude (297, 298), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
KFN Merkblatt Wohngebäude (297, 298), 10/2023, Schwarzversion
KFN Merkblatt Nichtwohngebäude (299), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
KFN Merkblatt Nichtwohngebäude (299), 10/2023, Schwarzversion
KFN Merkblatt Zuschuss Kommunen (498, 499), 10/23, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
KFN Merkblatt Zuschuss Kommunen (498, 499), 10/23, Schwarzversion
KFN Infoblatt förderfähige Maßnahmen, 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
KFN Infoblatt förderfähige Maßnahmen, 10/2023, Schwarzversion
BEG Wohngebäude
BEG Merkblatt Wohngebäude (261), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
BEG Merkblatt Wohngebäude (261), 10/2023, Schwarzversion
BEG Infoblatt zur Antragstellung Wohngebäude (261), 10/2023, Schwarzversion
BEG Kommunen
BEG Merkblatt Zuschuss Kommunen (464), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
BEG Merkblatt Zuschuss Kommunen (464), 10/2023, Schwarzversion
BEG Infoblatt zur Antragstellung Kommunen Zuschuss (464), 10/2023, Schwarzversion
BEG Merkblatt Kredit Kommunen (264), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
BEG Merkblatt Kredit Kommunen (264), 10/2023, Schwarzversion
BEG Infoblatt zur Antragstellung Kommunen Kredit (264), 10/2023, Schwarzversion
Update vom 31. August 2023, 11:45 Uhr
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 soll am 08.09.2023 ohne wesentliche Änderungen im Bundestag beschlossen werden.
Die dazugehörige BEG Förderung soll zum 01.01.2024 entsprechend des Entschließungsantrags vom 04.07.2023 in Kraft treten und Anfang Oktober im Haushaltsausschuss beschlossen werden.
Die Fördersätze (bekannt aus dem Entschließungsantrag) bleiben voraussichtlich gleich:
Förderung
- 30 % Förderung für alle Heizungsarten (Stromdirektheizung ist noch in Diskussion)
Nur für Selbstnutzer
- zusätzlich 30 % Einkommensbonus
- zusätzlich 20 % Geschwindigkeitsbonus
- Max. Deckelung auf 70 % Gesamtförderung
Förderfähige Maximalkosten für Heizungseinbau:
- 30.000 € für eine WE
- je 10.000 € pro WE für für die zweite bis sechste Wohneinheit
- je 3.000 € pro WE ab der siebten Wohneinheit
Erhöhung Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei iSFP
- 60.000 € wenn ein iSFP vorhanden ist; 30.000 € ohne iSFP
Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen durch KFW
- möglich bei einem zu versteuernden jährlichen Haushalseinkommen bis 90.000 €
Weitere Details gibt es auf unserer Seite zur BEG-Förderung 2024
Quellen aus dem BMWK erwarten eine gesicherte Finanzierung der BEG-Förderung für dieses und nächstes Jahr.
Update vom 30. August 2023, 07:45
Die dena hat einen neuen Infoletter veröffentlicht, der morgen Vormittag an die Energieeffizienz-Experten versandt wird. Themen sind u.a. der Klimafreundliche Neubau (u.a. Änderungen beim LCA-Nachweis), Sanierung mit NH-Bonus bei Wohngebäuden, und die vorhabensbezogene Unabhängigkeit bei BEG EM.
Update vom 21. August 2023, 08:00 Uhr
Vergleichsrechner zur Förderung von Heizungsanlagen
Das Ökozentrum NRW hat ein Excel-Tool erstellt, mit dem die geplante Förderung ab 2024 mit der jetzigen BEG EM verglichen werden kann. Das Tool kann kostenlos heruntergeladen werden.
Förderrechner BEG EM Heizung (Version 1.0, 50 kB)
Update vom 9. August 2023, 15:00 Uhr
Neue Webinarreihe der KfW: „Wichtige Bearbeitungshinweise zur Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Förderprogramme der KfW“
In den Webinaren erhalten Energieberater Tipps für die korrekte Eingabe der erforderlichen Daten für die BzA und BnD. Außerdem wird anhand von Beispielen gezeigt, wie Fehler vermieden werden können, um somit Ablehnungen bzw. Rücksendungen so gering wie möglich zu halten.
Termine
07.09.2023; 11.00-12.00
27.09.2023; 11.00-12.00
18.10.2023; 14.00-15.00
16.11.2023; 11.00-12.00
Update vom 28. Juli 2023, 07:30 Uhr
Beim KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270) werden ab dem 17. August bei der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) zusätzliche Informationen erhoben. Die geänderte gBzA kann ab dem 17.08.2023 im gBzA-Center erstellt werden. Der Prozess der Erstellung durch den Endkreditnehmer bleibt gleich.
Es ist zu beachten, dass alle gBzA-IDs, die zwischen dem 16.02.2023 und 16.08.2023 für das Produkt Erneuerbare Energien „Standard“ (270) generiert worden sind bzw. noch werden, nur noch bis einschließlich 16.08.2023 im Antragsprozess im Rahmen einer Sofortbestätigung/Sofortzusage (SB/ SZ) genutzt werden können. Danach verlieren sie – unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeitsdauer – ihre Gültigkeit. Die gBzA kann jederzeit ab dem 17.08.2023 neu erstellt werden
KfW-Information für Multiplikatoren vom 27.07.2023
Merkblatt zum Programm Erneuerbare Energien Standard (270), gültig ab dem 17.08.2023 (Blauversion; Änderungen in Blau markiert)
Merkblatt zum Programm Erneuerbare Energien Standard (270), gültig ab dem 17.08.2023 (Schwarzversion)
Update vom 26. Juli 2023, 09:30 Uhr
Ergänzung zum Update vom 11. Juli 2023, 15:45 Uhr zur Antragstellung BEG EM mit iSFP-Bonus:
Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen. Der iSFP muss erstellt sein und dem Kunden in finaler Form vorliegen; dies schließt auch das abschließende Gespräch inkl. Vorstellung mit ein. Danach kann der iSFP-Bonus beantragt werden. Zur Einreichung des Verwendungsnachweises in der BEG EM muss der iSFP bzw. die geförderte Energieberatung (EBW) abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein. Der Verwendungsnachweis kann also erst erstellt werden, wenn der iSFP vollkommen abgeschlossen und ausgezahlt worden ist.
Update vom 21. Juli 2023, 07:30 Uhr
Im neuen Infoletter für Multiplikatoren kündigt die KfW einige Neuerungen einige. Die wichtigsten zusammengefasst:
NH-Klasse auch für Wohngebäude in der Sanierung
- ab dem 1.10.2023 ist die NH Klasse mit QNG-Siegel für folgende Sanierungsvarianten möglich
- EH Denkmal NH
- EH 85 NH
- EH 70 NH
- EH 55 NH
- EH 40 NH
- Das EH 55 NH und EH 40 NH ist ist mit dem WPB und SerSan-Bonus kumulierbar
Anwendung der BHO und der ANBest-P
- ab einer Subvention eines Vorhabens von 100.000 Euro bis 5 Mio. Euro
- der Antragstellende darf Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben
- der Schwellenwert von 100.000 Euro kann sich auch durch eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln durch mehrere Stellen ergeben. Maßgebend ist, dass es sich um eine Zuwendung für dasselbe Vorhaben handelt
- soweit möglich, sind vor der Auftragsvergabe mindestens drei Angebote einzuholen
- die Verfahren und Ergebnisse (z. B. Versuche einer Angebotseinholung) sind durch den Antragstellenden zu dokumentieren und aufzubewahren.
- ab einem Subventionswert von 5 Mio. Euro
- die in der ANBest-P in Nummer 3.1 aufgeführten Vorgaben müssen eingehalten werden
- die Subvention ergibt sich aus der Addition aller für das Vorhaben gewährten Tilgungszuschüsse, Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
Tilgungszuschuss bei Fristverlängerung nach Ablauf des Verrechnungszeitpunktes
- bei Gewährung einer Fristverlängerung verliert der Antragstellende seinen Anspruch auf die Gewährung des Tilgungszuschusses nicht
- der Tilgungszuschuss wird, soweit die BnD bzw. gBnD binnen der verlängerten Frist vorgelegt wird, im Falle einer positiven Prüfung auch nach dem letzten in der Refinanzierungszusage festgelegten Verrechnungszeitpunkt gebucht
BnD beim Klimafreundlichen Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien (WEF)
- voraussichtlich ab März 2024 wird für die Programme KFN und WEF die Einreichung der BnD für Zusagen möglich sein
Anwendung der BHO und der ANBest-P bei KFN und WEF
- Antragstellende dürfen ab einem Betrag von 700.000 Euro pro Vorhaben Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben
- soweit möglich, sind dazu mindestens drei Angebote einzuholen
- Verfahren und Ergebnisse sind durch die Antragstellenden zu dokumentieren und aufzubewahren
Update vom 20. Juli 2023, 12:45 Uhr
Die dena wird heute Nachmittag einen Infoletter an die Energieeffizienz-Experten versenden.
Wichtige Hinweise gibt es u.a. zur Antragstellung in gemischt genutzten Gebäuden beim Klimafreundlichen Neubau (KFN) und zum Kumulierungsverbot von BEG WG/NWG und BEG EM. Zu Letzterem schreibt die dena:
„Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich. Eine erneute Antragstellung bei KfW bzw. BAFA ist erst nach Abschluss des Vorhabens, d. h. nach Einreichung des Verwendungsnachweises zulässig.
Dabei ist es wichtig, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG/NWG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Zudem können die Vorteile für eine Effizienzhaus EE-Klasse in der BEG WG oder eine Effizienzgebäude EE-Klasse in der BEG NWG (Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Förderquote) nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Einbau einer EE-Heizung bereits über die BEG EM gefördert wird bzw. gefördert wurde. In der Regel führt eine getrennte Förderung des Heizungsaustauschs über die BEG EM daher insgesamt nicht zu einer höheren Förderung“
Update vom 19. Juli 2023, 11:30 Uhr
Hinweise zur Belegliste für Effizienzgebäude und -häuser (kfW)
Folgendes muss bei der BnD-Erstellung (Bestätigung nach Durchführung) bei der Belegliste beachtet werden:
- Es sind alle einzelnen Rechnungen, deren Leistungen (insgesamt oder anteilig) gefördert werden sollen, in die Belegliste (online im BnD-Formular) einzutragen.
- Wenn es mehr als 100 Rechnungen sind, können Rechnungen zusammengefasst werden; zum Beispiel mehrere Rechnungen eines Auftragnehmers. Zu beachten ist, dass das Datum der ältesten Rechnung und die entsprechende Rechnungsnummer einzutragen ist. Hintergrund ist die Prüfung, ob die älteste Rechnung vor Antragstellung gestellt wurde und damit zum Förderausschluss führen würde.
- Bei Planungsleistungen, die vor Antragstellung erbracht werden dürfen und deren erste Rechnung i.d.R. vor Antragstellung gestellt wird, ist in der Spalte „Umgesetzte Maßnahme“ statt einer Maßnahme dann „Fachplanung und Baubegleitung“ auszuwählen.
- Wichtig bei der Einreichung des Verwendungsnachweises durch den Antragsteller: Die BnD-ID muss eingegeben werden und ein Kontonachweis ist hochzuladen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um einen Kontoauszug handelt, aus dem Kontoinhaber und Kontonummer hervorgeht und dieser auch als „Kontoauszug“ erkennbar bezeichnet ist.
Update vom 17. Juli 2023, 11:30 Uhr
BEG EM: Bonus für natürliche Kältemittel bei nachträglicher Modelländerung der Wärmepumpe
Ein Mitglied fragte beim BAFA nach, wie man vorgehen soll, wenn sich zwischen Beantragung der BEG EM und Durchführung der Maßnahme das Wärmepumpenmodell und damit auch das Kältemittel für den 5 % Bonus ändert.
Die Antwort des BAFA:
„Ein Ändern des Wärmeerzeugers ist bis zum Einreichen des Online-Verwendungsnachweises möglich.
Beantragen Sie im Ursprungsantrag eine Wärmepumpe ohne Kältemittelbonus, haben Sie nach dem Zuwendungsbescheid 4 Wochen Zeit, um eine andere Wärmepumpe anzugeben und gegebenenfalls den Bonus noch zu erhalten. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, bleibt der Zuwendungsbescheid unverändert bestehen.“
Update vom 14. Juli 2023, 08:30 Uhr
Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW wieder verfügbar
Ab sofort können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragt werden. Neuerungen: Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Update vom 14. Juli 2023, 08:15 Uhr
Ein Mitglied wies uns auf eine scheinbar geänderte Förderpraxis beim BAFA bei Anschlüssen an ein Wärmenetz hin: Früher wurden Anschlusskosten (meist aufgeteilt in Anschlusskosten und Baukostenzuschuss) noch vollständig gefördert. Seit ein paar Wochen wird der Baukostenzuschuss gestrichen mit der Begründung, dass es sich dabei nicht um Anschlusskosten für das Gebäude handele.
Update vom 11. Juli 2023, 15:45 Uhr
Zur Frage zwischen dem Zeitablauf zwischen gefördertem iSFP und BEG EM Maßnahmen, hat uns ein Mitglied folgende Antwort vom BAFA zugespielt:
„Um einen iSFP-Bonus beantragen zu können, muss für den iSFP eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA bewilligt worden sein (Zuwendungsbescheid) und der erstellte iSFP bei den Kundinnen bzw. den Kunden (Beratungsempfangende) vorliegen.
Der Nachweis über den geförderten iSFP (z.B. über die Vorgangsnummer) muss spätestens im Zuge des Verwendungsnachweises für die im Rahmen der BEG umgesetzte Maßnahme erbracht werden können.
Ein nachträglich erstellter und eingereichter iSFP unterliegt nicht der Förderung.
Generell gilt:
1. Erstellung des ISFP durch den Energie-Effizienz-Experten
2. Einreichen des ISFP und Förderbestätigung abwarten
3. Antragstellung im BEG EM – unter Angabe der entsprechenden TPB-ID
4. Der Nachweis über den geförderten iSFP (z.B. über die Vorgangsnummer) muss auf Nachfrage bzw. spätestens im Zuge des Verwendungsnachweises für die im Rahmen der BEG umgesetzte Maßnahme erbracht werden können.“
Update vom 11. Juli 2023, 07:30 Uhr
Förderung BEG EM ab 2024
Im Update vom 5. Juli 2023, 18:30 Uhr haben wir bereits auf die geänderte Förderlandschaft hingewiesen. Wir haben auf Nachfrage aus Regierungskreisen noch weitere – unverbindliche – Informationen erhalten.
Die wichtigsten Inhalte
- Hybridanlagen bleiben förderfähig. Probleme sieht das Ministerium noch bei integrierten WP/Gas-Geräten
- Der Tausch von Nachtspeicheröfen bleibt förderfähig
- Direkte Stromheizungen sollen eigentlich nicht gefördert werden, aber der Entschließungsantrag sieht dies vor. Hier gibt es noch internen Abstimmungen. Im BMWK kann man sich diese Förderung nur unter weitergehenden Anforderungen vorstellen
- Alte Biomasseanlagen gegen neue Anlagen auszutauschen, bleibt wohl förderfähig
- Sollten die förderfähigen Kosten einer neuen Heizung die neue Deckelung von 30.000 Euro (bei einer Wohneinheit) übersteigen, ist geplant, dass die Umfeldmaßnahmen (z.B. Einbau einer Flächenheizung) in den weiteren förderfähigen Kosten (60.000 Euro pro Wohneinheit) „aufgefangen“ werden. Somit würden diese z.B. im Rahmen der „Heizungsoptimierung“ zu 15 Prozent (bei Vorliegen eines iSFPs zu 20 Prozent) trotzdem noch gefördert werden.
- Wie sich die technischen Mindestanforderungen ändern, ist noch unklar
Die zum GEG flankierenden Anpassung der BEG-Förderung soll mit dem GEG Anfang September beschlossen werden. Der Haushaltsausschuss muss diesem noch Ende September zustimmen. Der GIH geht davon aus, dass die Grundsätze der nun bekannt gewordenen Förderänderungen nicht mehr verändert werden.
Update vom 10. Juli 2023, 12:45 Uhr
Umstellung der Vorgangsummern bei der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
Mit der Überarbeitung der EBW-Richtlinie sind die Vorgangsnummern nun nicht mehr sechs- sondern achtstellig. Die Achtstelligen können allerdings nicht vollständig in die iSFP-Tools eingetragen werden.
Das BAFA teilte uns mit, dass diese Problematik bekannt sei und dass in den nächsten Tagen ein Update bei den Softwareherstellern ausgeliefert wird, mit dem dieses Problem gelöst werden soll.
Update vom 6. Juli 2023, 14:30 Uhr
Online-Seminar zur Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zusammen mit dem BAFA veranstalten wir am 24. Juli (Montag) von 10:30 bis 12:00 ein Online-Seminar zur EBW. Themen: Vorstellung des Förderprogramms, Richtlinienänderung zum 1. Juli 2023, häufige Fehler bei der Antragstellung. Während des Online-Seminars können auch Fragen an das BAFA-Team gestellt werden.
Update vom 6. Juli 2023, 08:15 Uhr
Newsletter der dena
Die dena hat einen Newsletter an die Energieeffizienz-Experten versandt. Im Newsletter sind verschiedene Meldungen zusammengefasst und mit Link zu weiterführenden Informationen hinterlegt.
Themen sind u.a. die neue EBW-Richtlinie, der Klimafreundliche Neubau, BEG-Reporting für das 1. Quartal 2023, Ergebnisse der Evaluation der BEG, der Hydraulische Abgleich in der BEG, das Aufbauprogramm Wärmepumpe und Serielles Sanieren.
Im Newsletter ist auch in Link zu den häufigsten Fehlern und Tipps für die korrekte Gebäudebilanzierung.
Update vom 5. Juli 2023, 18:30 Uhr
GEG-Änderungen und Förderung ab 2024
Es ist sehr wahrscheinlich, dass das GEG am 7. Juli beschlossen wird. Zusätzlich zu den Änderungen wurden nun auch Details zu einem möglichen Förderkonzept bekannt. Der GIH hat auf der Seite zum GEG die wichtigsten Informationen zu den Änderungen des GEG und auf den Seiten zur BEG die Informationen zur flankierenden Förderung ab 2024 zusammengestellt. Zusätzlich findet sich auf der BEG-Seite auch ein Vergleich der Fördersätze und Höchstgrenzen förderfähiger Kosten der jetzigen BEG EM Förderung und der geplanten Förderung ab 2024. Die Seiten werden regelmäßig aktualisiert, deshalb wird es im Förder-Ticker keine detaillierte Darstellung dazu geben.
Update vom 3. Juli 2023, 16:45 Uhr
Nach Aussagen vom BAFA dauert die Bearbeitungszeit für iSFPs derzeit ca. 3 Monate; die Bewilligungen werden meistens nach ca. 3 Tagen versendet. Die Bearbeitungszeiten sollen weiter verringert werden. Das BAFA arbeite daran, den iSFP in Zukunft zu verbessern und digitaler zu machen.
Update vom 3. Juli 2023, 11:30 Uhr
Der GIH hat bezüglich der geänderten Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Fragen an das BAFA zur Beantwortung weitergegeben:
- Ist es richtig, dass ab dem 01.07.23 auch das Formular für die Antragstellung in Vollmacht für den Kunden vorliegt? Ja, ab dem 01.07.2023 wird parallel zum neuen Antragsformular die neue Internetseite veröffentlicht. Hier werden alle erforderlichen Unterlagen, wie auch die Vollmacht, zur Verfügung gestellt.
- Ab wann kann man den Verwendungsnachweis für die neue Richtlinie erstellen? Es geistern Gerüchte, dass Verwendungsnachweise erst ab Ende September/Anfang Oktober möglich sein sollen. Ist das richtig? Die Einreichung von Verwendungsnachweisen wird ab Ende September möglich sein. Es handelt sich hierbei um die vom BAFA offiziell nach außen kommunizierte Information. Dies hatte das BAFA u.a. auch in dem Infoletter vom 13.06.2023 mitgeteilt.
- Werden Kund:innen ihren Zuschuß schneller erhalten als Energieberatende jetzt? Allein die Umstellung des Verfahrens wird nicht automatisch zu schnelleren Bearbeitungszeiten führen. Einer der Gründe für die Umstellung war, dass durch das neue Verfahren sichergestellt werden soll, dass die Energieberaterinnen und Energieberater nicht weiterhin auf eine zügige Auszahlung der Zuschüsse für mehrere Beratungen angewiesen sind. Durch die Umstellung soll der wirtschaftliche Druck auf die Energieberaterinnen und Energieberater reduziert werden, da diese „direkt“ die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags erhalten. Gleichzeitig wird freilich weiterhin alles dafür getan, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren (mehr Personaleinsatz etc.)
Für die Rechnung über das Beratungshonorar gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Kunde (Beratungsempfänger) zahlt das volle Beratungshonorar in Vorleistung
- Der Kunde zahlt den Teil des Honorars, der nicht durch den Zuschuss gedeckt ist („Eigenanteil“)
Im zweiten Fall muss der Kunde das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an den Energieberater auszuzahlen. Dafür muss das vom BAFA bereitgestellte Formular „Ermächtigung“ verwendet werden
Update vom 23. November 2023, 15:56 Uhr
Aus politischen Kreisen haben wir gehört, das ab Mitte Januar nur Anträge für selbstgenutzte Objekte möglich sein sollen. Ein Quartal später dann vermietete Objekte. Ab Mitte 2024 sollen Anträge für NWG freigeschaltet werden.
Update vom 23. November 2023, 9:10 Uhr
Liebe Mitglieder,
Die KFW fängt erwartungsgemäß an, nicht-BEG Programme zu sperren. Betroffen sind:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455)
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
- IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)
Siehe auch https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp/
Update vom 22. November 2023, 13:10 Uhr
Liebe Mitglieder,
Wir haben von der KFW erfahren, das die KFW-Förderprogramme dieses Jahr erst mal weiterlaufen.
Das BMWK teilte mit, dass die Förderprogramme der BEG sind aktuell alle weiter beantragbar.
Die neue BEG wird erst veröffentlicht wird, wenn der neue Wirtschaftsplan für den KTF verabschiedet ist. Das Ziel ist weiterhin der Start zum 01.01.2024
Update vom 21. November 2023, 13:00 Uhr
Liebe Mitglieder,
aufgrund der neuerlichen Nachrichten zur erweiterten Haushaltsperre raten wir dazu, ohne Förderzusage die Arbeiten auf eigenes Risiko sorgfältig abzuwägen, bis eine klare Aussage aus dem BMWK kommt. Die Anfrage ans BMWK läuft.
Bereits bewilligte Projekte sind auf keinen Fall betroffen. Ansonsten gehen wir aktuell davon aus, dass die bewilligten Haushaltsmittel für 2023 normal weiterlaufen.
Update vom 17. November 2023, 16:45 Uhr
1. Der Staatssekretär Stefan Wenzel verkündet heute morgen: Die BEG ist gestern im Haushaltsauschuss ohne Änderungen zu unseren bereist veröffentlichen Plänen verabschiedet worden.. Die Veröffentlichung wird in 2 bis 3 Wochen erwartet.
Sie startet wie erwartet zum 01.01.2024. Anträge zu den neuen Bedingungen sind vorher nicht möglich. Wir werden am Montag weitere Details veröffentlichen.
Die BEG ist von der Sperre des KTF nicht betroffen.
2. Heute wurde im Bundestag das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Bis 30.06.2026 müssen alle Kommunen über 100.000 Einwohner und bis 30.06.2028 alle Kommunen unter 100.000 Einwohner eine Wärmeplanung machen.
Weitere Details folgen nächste Woche.
3. Laut einem Bericht des Handelsblatt stehen folgende Mittel für 2024 unter dem Vorbehalt der Sperre des Wirtschaftsplan des KTF:
- für die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau KFN,
- der Wohneigentumsförderung für Familien WEF,
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend Kultur und Sport
- Anpassung urbaner Räume für an den Klimawandel
- Energetische Stadtsanierung
- sowie die Mittel für die Förderung der Wärmeplanung,
Auch die Mittel für geplante Programme
- Jung Kauft Alt
- Gewerbe zu Wohnen
Gleiches haben wir auch für die Mittel der BEW gehört.
Zur EEW haben wir noch keine Aussage.
Wir raten allen Interessierten die Anträge noch dieses Jahr zu stellen.
Update vom 17. November 2023, 13:00 Uhr
Der Staatssekretär Stefan Wenzel verkündete heute morgen: Die BEG ist gestern im Haushaltsauschuss verabschiedet worden. Ob es noch Änderungen gab, bleibt abzuwarten. Die Veröffentlichung wird in 2 bis 3 Wochen erwartet.
Update vom 17. November 2023, 12:15 Uhr
Über Insider-Informationen hat der GIH gehört, dass es deutliche Stimmen im bis gestern tief in die Nacht tagenden Haushaltsausschuss gegeben hätte, dass bei der energetischen Gebäudeförderung 2024 möglichst nicht bzw. nur wenig gekürzt werden dürfe. Der GIH schließt daraus, dass BEG und Co. für die Regierung zum Glück hoch prioritär behandelt werden.
Update vom 17. November 2023, 11:15 Uhr
Wir haben den Passus zum Klimabonus und dem Konjunktur Booster etwas korrigiert und präzisiert. Wir bitten um Entschuldigung für die Verwirrung. Bitte lesen Sie erneut die Nachricht vom 15. November 2023, 12:15. Änderungen am Ursprungstext sind entsprechend markiert.
Update vom 16. November 2023, 17:30 Uhr
Auf Nachfrage teilte uns das Ministerium mit, dass auf Staatssekretär-Ebene derzeit an einer kurzfristigen Regelung gearbeitet würde. Wir erwarten in Kürze eine offizielle sprachliche Regelung, ob bzw. welche Auswirkungen das Gerichtsurteile auf die Förderprogramme haben wird.
Der GIH geht – ohne Gewähr – derzeit eher davon aus, dass vorerst die Förderprogramme wie gewohnt weiter zur Verfügung stehen.
Update vom 15. November 2023, 17:45 Uhr
Auch andere für Energieberatende relevante Programme wie die Förderungen für Energieberatung und die Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden aus dem KTF-Budget zu 100 Prozent finanziert.
Dies wird bestimmt momentan im nicht öffentlich tagenden Haushaltsausschuss, der bestimmt ungeplanterweise noch bis in die Nacht andauern wird, und vielen anderen politischen Gesprächen diskutiert.
Der GIH geht aufgrund vieler Gespräche mit der Politik und Verbänden heute momentan eher davon aus, dass morgen noch keine klaren Aussagen, insbesondere auch zur Ausgestaltung der BEG ab 2024, zu erwarten sind. Da der politische und gesellschaftliche Druck allerdings sehr hoch ist, sollten in wenigen Tagen Weichenstellungen bekannt sein.
Update vom 15. November 2023, 15:00 Uhr
Kanzler, Vizekanzler und Finanzminister gaben vorhin eine Pressekonferenz. Laut Scholz käme es zu nötigen Veränderungen im KTF. Lindner habe heute eine Sperre des Wirtschaftsplans des KTFs vorgenommen. Dies betreffe die Jahre ab 2024. “Ausgenommen sind Maßnahmen zu Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich”.
Habeck beschrieb energetische Sanierungsmaßnahmen und sagte in diesem Zusammenhang, dass “alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden und neue Verpflichtungen erst eingegangen werden können, wenn der neue Wirtschaftsplan aufgestellt wird.” Die Arbeit daran solle “zeitnah” erfolgen.
Der GIH sieht in den letzten beiden Aussagen einen gewissen Widerspruch. Nach Lindner sollten dieses und nächstes Jahr BEG-Anträge weiter gestellt werden können. Habecks Aussage hört sich eher nach einem unmittelbar drohender Förderstopp an.
Das BMWK verwies uns erneut auf Anfrage auf den Stand der Pressekonferenz.
Update vom 15. November 2023, 14:15 Uhr
WICHTIG: Ausgabensperre wohl für BEG
Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag eine eventuell auch für Energieberatende – zumindest kurzfristig wichtige – Entscheidung getroffen. 60 Milliarden Euro, die ursprünglich für Coronamaßnahmen im Nachtragshaushalt 2021 aufgenommen wurden, hatte die Regierung für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen. Diesem Verfahren hat das Gericht nun als verfassungswidrig widersprochen.
Da die BEG aus dem KTF finanziert wird, hat das konkrete Auswirkungen auf die Förderung.
Wir verstehen dies so, dass derzeit wohl vorerst keine neuen BEG-Anträge bewilligt werden. Dem widersprach auch das BMWK auf GIH-Anfrage nicht und bat uns um Geduld für weitere Klärung.
Sichergestellt sind wohl bewilligte Anträge. Laut FAZ habe Habeck betont, dass “alle zugesagten Verpflichtungen” wohl “eingehalten” würden.
Morgen wissen wir hoffentlich mehr. Scholz berichtet, dass die so genannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für diesen Donnerstag terminiert bleibe, “der Haushalt werde dann wie geplant zur Abstimmung gestellt.“
Die Richtlinie der BEG EM, die heute schon fertig dem Haushaltsausschuss zur Abstimmung vorlag (s.u.), wird daher wohl erst verabschiedet werden, wenn das vorgesehene Budget im KTF wieder zur Verfügung steht.
Update vom 15. November 2023, 12:15 Uhr
Heute soll die neue Förderrichtlinie der BEG EM im Haushaltsausschuss beschlossen werden.
Wir gehen von folgenden Änderungen aus:
- BEG EM Heizungsaustausch: max. 70 % Fördersatz
- Grundförderung von 30 % für den Einbau einer erneuerbaren Heizung
- Einkommensbonus von 30 %; dieser wird nur bei einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 Euro gewährt
- Den Klimabonus gibt es für den Austausch von fossilen Heizungen. Einschränkung: Gaszentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahr alt sein
- Feste Biomasseheizungen sollen den Klimabonus nur erhalten, wenn sie mit Solarthermie oder PV zur elektrischen Warmwasserbereitung oder mit einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombiniert werden. Die Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie mind. die Trinkwassererwärmung bilanziell nach DIN V 18599 komplett decken könnten (Hintergrund: Biomasseheizungen sollen im Sommer nicht für die Warmwasserbereitung laufen müssen)
- Vermieter können auch den Klimabonus nutzen, allerdings nur so lange, bis das Sonderbudget von zwei Mrd. Euro dafür aufgebraucht ist.
- Für die Einhaltung von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub soll es 2.500 € Extraförderung geben
- BEG EM Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung: 15 % + 10 % „Konjunktur Booster“ – allerdings begrenzt auf zwei Jahre und nur bis zur Erschöpfung eines Gesamtbudgets von 3 Mrd. für den Booster. Von den 3 Mrd. Euro sind 2 Mrd. für Selbstnutzer reserviert. Dafür gibt es weiterhin 5 % iSFP-Bonus, also insgesamt bis zu 30 %. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2025 abgeschlossen sein
- Für „Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung“ ist neuer Fördersatz von 50 % vorgesehen
- Neu: Ergänzungskredit für förderfähige Kosten inkl. Baubegleitung bis 120.000 €/WE für Wohngebäude und 5 Mio. Euro für NWG (max. 500€/m²). Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis max. 90.000 Euro gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 2,5 %
- Die Förderung darf bis zu 60 % Förderhöhe (90 % für Kommunen) mit Landesförderprogrammen kumuliert werden. Kumulierung mit den meisten Bundesprogrammen ist ausgeschlossen.
Details zum Klimabonus
- 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024: 25 Prozentpunkte (Maßnahmen müssen für Selbstnutzer bis Ende 2025 und für Vermieter bis Ende 2026 abgeschlossen sein, max. 2 Mrd. Budget)
- Für alle folgenden Förderquoten hat man drei Jahre Zeit für die Umsetzung:
- 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026: 20 Prozentpunkte
- 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028: 15 Prozentpunkte
- 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 12 Prozentpunkte
- 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 9 Prozentpunkte
- 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 6 Prozentpunkte
- 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 3 Prozentpunkte
- ab 1. Januar 2037: kein Bonus
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum für alle Zuschüsse (Ausnahmen für Klimabonus und Konjunkturbonus s.o.) beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. Er ist nicht mehr verlängerbar.
Wichtige Änderungen im Antragsverfahren: Bei Antragstellung soll nun ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein – und zwar unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Aus diesem Vertrag mit dem Handwerker muss sich auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraum liegen. (Derzeit darf man ja Handwerker erst nach BEG-Antrag beauftragen.)
Diese Umkehr von der bisherigen Praxis soll Förderantrage auf Vorrat und erhöhte Fördermittelbeantragung verhindern.
Update vom 13. November 2023, 11:00 Uhr
Die BAFA hat auf GIH-Bemühen das iSFP-Team um 15 Leute aufgestockt, damit die Anträge für das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude schneller bearbeitet werden.
Update vom 10. November 2023, 14:00 Uhr
BEG 2024
Die BEG-Förderung ist zur Diskussion im Haushaltsausschuss am 15. November vorgesehen. Vorher wird es dazu keine Informationen geben. Der Startpunkt 1. Januar 2024 ist weiterhin aktuell. Das Gesamtbudget der anvisierten 18 Mrd. € und deren Aufteilung auf die einzelnen Förderprogramme ist noch in Verhandlung.
Die TMAs sind ebenso weiter in Verhandlung. Bewegung könnte aufgrund der großen Kritik vieler Verbände und Parteien noch die Pflicht zur Ergänzung von Biomasseheizungen mit Solarthermie oder Wärmepumpe bringen. Dies ist bisher aber unsicher.
Die veröffentlichten 30 Prozent für die BEG EM der Gebäudehülle aus den Angekündigten Maßnahmen zu Förderungen vom Wohnungsbaugipfel (25.9.2023) – der sogenannte 14-Punkte-Plan, wurden bisher nicht in Frage gestellt. Da der iSFP Bonus bestehen bleiben soll ist eine Kombination von 25 % plus 5 % iSFP-Bonus am wahrscheinlichsten.
Auf dem Wärmepumpenforum wurden als maximale kumulierte Fördersumme beim Heizungseinbau vom BWMK und dem BMWSB wieder 70 % genannt. Die 75 % vom Wohnungsbaugipfel könnten also noch in Diskussion sein.
Es ist damit zu rechnen, dass die Richtlinie erst gegen Ende des Jahres veröffentlicht wird.
Es ist davon auszugehen, dass noch nicht alle Programmteile ab 1. Januar 2024 starten können. Zu erwarten ist, dass Wohngebäude zuerst beantragbar sind. Der Start für Nichtwohngebäude und Ergänzungskredite ist davon abhängig, wie früh die BEG-Richtlinie feststeht. Verzögerungen ins erste Halbjahr 2024 sind möglich.
Es soll mit hoher Wahrscheinlichkeit Ergänzungskredite für alle BEG Einzelmaßnahmen für die volle Höhe der Maßnahme geben.
Abwicklung des Ergänzungskredits ist folgendermaßen:
- Zuerst muss beim Förderdurchführer der BEG ein EM-Zuschussantrag gestellt werden.
- Das BAFA ist für BEG-Anträge außer Heizung (so wie bisher) zuständig.
- Die KfW wird ab Jahresbeginn die Heizungsförderung (nicht aber Heizungsoptimierung) administrieren.
- Mit dieser Zusage sind bei der Hausbank die vergünstigten Ergänzungskredite zu beantragen. Möchte man für zwei Maßnahmen zur Hülle und Heizung einen Kredit beantragen, sind die Zuschusszusagen vorab separat über KfW und BAFA zu beantragen.
Update vom 10. November 2023, 13:00 Uhr
KfW-Zinsvorteil
Dank eines Mitglieds und Prüfung durch den GIH ist aufgefallen, dass der Wert für den maximalen Zinsvorteil bei der Effizienzhausförderung mit bis zu 25% höher ausfallen kann als bisher angegeben. Dies liegt vor allem am aktuellen Zinsniveau und kann bei weiter steigenden Zinsen sogar noch steigen. Dies fördert die Attraktivität der Effizienzhaussanierung, die damit beim EH 40 auf bis zu 40 % Förderung kommt.
Update vom 8. November 2023, 10:30 Uhr
Die Veröffentlichung der neuen BEG-Konditionen verzögert sich noch, da frühestens am 15.11. der Haushaltsausschuss des Bundestages das BEG-Budget von geplanten 18 Mrd. Euro für das Jahr 2024 freizugeben hat. Aus informierten Kreisen erfuhr der GIH, dass allerdings die Budgets noch auf dem Prüfstand ständen und die volle Summe für die Gebäude-Förderungen noch nicht gesichert seien.
Update vom 2. November 2023, 14:30 Uhr
Das Gebäudeenergiegesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum. Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt und tritt somit zum 1.1.2024 in Kraft. Zur Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/VO.html
Update vom 27. Oktober 2023, 09:15 Uhr
Die dena hat einen neuen Infoletter für Energie-Effizienz-Experten veröffentlicht. Wichtige Information betrifft die EEW: Aufgrund einer IT-Umstellung ist zwischen dem 14.12.2023 und dem 31.12.2023 keine Annahme neuer Förderanträge zur EEW bei der KfW möglich.
Update vom 18. Oktober 2023, 16:45 Uhr
Förderfähige Kosten bei Wiederherstellung einer beschädigten Rasenfläche
Ein Mitglied fragte bei der KfW an, ob Wiederherstellungskosten für Schäden an der Rasenfläche, die im Zuge der Sanierung neben dem sanierten Gebäude entstanden sind, als Umfeldmaßnahme gefördert werden können. Die KfW antwortete: „Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die nachweisbaren Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Rasenfläche mit gefördert werden können. Sie als begleitender Energieeffizienz-Experte bewerten, ob diese erforderlich sind.“
Update vom 18. Oktober 2023, 16:30 Uhr
Hinweise vom BAFA
zur Antragstellung bei BEG EM >>
zu Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten >>
Update vom 18. Oktober 2023, 16:15 Uhr
EEE-Liste: Neue Kategorie für Nachhaltigkeit für den Neubau
Die Kategorie Klimafreundlicher Neubau in der EEE-Liste steht ab 2024 zur Verfügung. Energieeffizienz-Experten müssen für die Listung in der Kategorie eine Qualifikation für die BEG-Förderprogramme und eine Fortbildung zu LCA nachweisen. Eine Anpassung im Regelheft erfolgt bis Ende des Jahres.
Update vom 12. Oktober 2023, 8:30 Uhr
Aktuelles zur BEG EM-Richtlinie 2024
Ende September hat die Bundesregierung im Rahmen des Wohnungsbaugipfels einen 14-Punkte-Plan beschlossen, der viele vom GIH lang geforderte Maßnahmen für zusätzliche Bauinvestitionen aufgreift.
Das BMWK arbeitet diese Änderungen aktuell in die BEG EM ein. Laut offiziellen Stellen verzögert sich die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie wohl auf Ende November. Das Inkrafttreten ist aber weiterhin für den Jahreswechsel geplant – zumindest was die Maßnahmen für selbstnutzende Eigentümer angeht. Andere BEG-EM-Programmteile könnten erst später gelten.
Der GIH geht davon aus, dass
- sich die im 14-Punkte-Plan genannte 30%-ige Förderhöhe bei Gebäudehülle, Lüftungen und Heizungsoptimierung wohl aus 25 % + 5 % iSFP-Bonus zusammensetzt.
- die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bei 30.000 € bleiben werden. Zusätzlich soll es weitere 30.000 € bei Vorlage eines iSFPs und zusätzlich 30.000 € für den Heizungseinbau geben. (Damit wird der iSFP noch wichtiger.)
- die maximale kumulierte Förderung bei Heizungen 75 % betragen werden.
- der Klimabonus ab 2026 um 5 % pro Jahr und ab 2028 um 3 % pro Jahr abgesenkt wird.
- die BEG EM für Heizungen mit Ausnahme der Gebäudenetze durch die KfW abgewickelt wird.
- Das Konzept steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsauschusses, dem es am 7. November vorgelegt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung möglich ist. Die BEG-EM-Richtlinie soll im Anschluss veröffentlicht werden.
KFW-Darlehen
Die Ergänzungskredite sollen ohne die sonst für den Antrag nötigen Bestätigungen BZA und BND beantragbar sein. Diese werden nur bei der Zuschussbeantragung benötigt und anschließend bei der Bank eingereicht.
Die Grundförderung soll von der WEG beantragt werden und der Einkommensbonus vom Sondereigentümer.
Umstellung von Förderanträgen auf neue Förderung
Diese soll es nur bei Heizungsanträge geben, nicht für andere EM-Maßnahmen (z.B. Hülle). Wenn der Auftrag vergeben wurde, ist keine Umstellung mehr möglich.
Jung kauft Alt Programm
Dieses neue Wohneigentumsprogramm zum Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude soll mit klaren Auflagen versehen werden. Eine eigene Richtlinie, die mit der BEG inhaltlich verzahnt werden soll, wird derzeit erarbeitet.
BAFA Bearbeitung der BEG EM
Die Bearbeitungszeiten haben sich deutlich verbessert: BEG-Anträge erhalten derzeit innerhalb von drei Werktagen eine Rückmeldung (Bescheid, bzw. Nachfrage). Der Zuwendungsbescheid wird derzeit in vier bis sechs Wochen ausgestellt. Bei Nachfragen kann die Klärung allerdings weiterhin mehrere Monate dauern. Zur Beschleunigung dieser Fälle ist der GIH im engen Austausch mit dem BAFA.
iSFP-Bonus Beantragung
Leider betragen die Bearbeitungszeiten im Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude rund fünf bis sechs Monate. Um weiter BEG EM-Anträge mit iSFP-Bonus zu beantragen, schlägt das BAFA eine Auslegungslösung vor: Um den Bonus zu erhalten soll es genügen, wenn der Antragsteller ein Schreiben mit der Vorgangsnummer und des Datums, zu dem der iSFP durchgeführt wurde, hochlädt. Vor der Auszahlung muss der iSFP vorliegen, geprüft und bestätigt sein.
BEG WG und NWG
Der GIH hat das Ministerium davor gewarnt, dass durch hohe Förderungen der BEG-EM die ganzheitlichen Sanierungen zu Effizienzgebäuden an Attraktivität verlieren werden. Leider besteht kein finanzieller Spielraum deren Konditionen weiter zu erhöhen. Allerdings empfiehlt es sich in der Beratung vor allem von weniger solventen Kunden, auf die hohe Zinsvergünstigung der Effizienzgebäudeförderung hinzuweisen.
Update vom 26. September 2023, 16:15 Uhr
Das Ökozentrum NRW hat seinen Förderrechner zum Vergleich der Heizungsförderung in diesem und im nächsten Jahr an die Details aus dem Richtlinienentwurf angepasst und um Nichtwohngebäude erweitert. Die gestern bekannt gewordenen Änderungen sind noch nicht berücksichtigt. Ein Update dazu folgt noch.
Der Förderrechner (Excel) kann kostenfrei von der Homepage des Ökozentrums heruntergeladen werden: https://oekozentrum.nrw/beg
Update vom 26. September 2023, 13:30 Uhr
Angekündigte Maßnahmen zu Förderungen vom Wohnungsbaugipfel (25.9.2023) – sogenannte 14-Punkte-Plan
BEG-Förderung
Für die BEG-Förderung ab 2024 hat der GIH eine eigene Seite >>. Dort stehen die aktualisierten Informationen. Diese Seite wird auch laufend aktualisiert.
Wachstumschancengesetz
- Einführung einer degressiven AfA in Höhe von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude
- gilt für Wohngebäude ab EH 55 mit deren Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird → relevant ist der angezeigte Baubeginn
Jahressteuergesetz
- Sonder-AfA für klimafreundliche Neubauten (EH 40 mit QNG) nach §7b ESTG: 20 % über 4 Jahre + reguläre Abschreibung
- lineare AfA wird von 2 auf 3 Prozent erhöht
WEF (Wohneigentum für Familien)
- Änderungen gelten bereits ab dem 16.10.2023
- Anhebung der jeweiligen Kredithöchstbeträge um 30-35.000 Euro
- Klimafreundliches Wohngebäude
- 1-2 Kinder: 170.000 statt 140.000 Euro
- 3-4 Kinder: 200.000 statt 165.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 statt 190.000 Euro
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
- 1-2 Kinder: 220.000 statt 190.000 Euro
- 3-4 Kinder: 250.000 statt 2150.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 statt 240.000 Euro
- Klimafreundliches Wohngebäude
- Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens für ein Darlehen wird von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben
Neues Förderprogramm „Jung kauft Alt“
- Laufzeit 2024 und 2025
- Für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer Sanierungsauflage (orientiert sich an BEG)
- Abwicklung über die KfW
- Weitere Details stehen noch nicht fest
Neues Förderprogramm für die Umwidmung von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten
- Laufzeit 2024 und 2025
- Als zusätzliches Förderprogramm für Eigentümer und Investoren, die eine BEG-Förderung in Anspruch nehmen und dabei gleichzeitig Gewerbeimmobilien zu Wohnraum umbauen wollen
- Abwicklung über die KfW
- Weitere Details stehen noch nicht fest
Mehr Infos zum 14-Punkte-Plan >>
Update vom 13. September 2023, 16:15 Uhr
Ein Mitglied fragte bei der BAFA bezüglich der Bearbeitungszeiten im Förderprogramm EBW nach.
Das Mitglied erhielt die Antwort, dass es im Jahr 2022 einen Rekord von 135.000 Anträgen gab, was im Vergleich zu 2019 einer Steigerung um das dreizehnfache entspreche. Das BAFA sei sich der wirtschaftlichen Belastung für die Energieberater aufgrund der Verzögerungen bewusst und habe deshalb vor kurzem die Abteilung im Förderbereich EBW personell verstärkt. Zudem würden sie laufend die Prozesse evaluieren und optimieren. Als Beispiele wurden das vereinfachte Verfahren bei Verwendungsnachweisen und die Änderung der Richtlinie im Juli genannt. Das BAFA wies aber auch daraufhin, dass mehr als 20 % der iSFPs qualitativ nicht den Anforderungen einer förderfähigen Energieberatung entsprechen und deshalb eine zeitaufwändigere Prüfung mit Nachfragen erfordern würden.
Komplette Antwortschreiben des BAFA >>
Update vom 11. September 2023, 15:00 Uhr
Insolvenz eines Lieferanten bei laufendem BEG EM Antrag
Von einem Mitglied haben wir folgende Information erhalten:
Ein Kunde hat als Einzelmaßnahme einen Fenstermontagebetrieb für die BEG-Fenster-Sanierung beauftragt und eine Anzahlung in Höhe von ca. 15.000€ geleistet. Nach Zahlung der Anzahlung erfolgte eine Teillieferung der Fenster, die dann aber nicht mehr montiert wurden, da die Firma Insolvenz angemeldet hatte.
Somit musste sich der Kunde eine neue Firma suchen und hier dann auch nochmal entsprechende Kosten zahlen (die ursprünglich gelieferten Fenster passten auch nicht es mussten zusätzlich neue geordert werden).
Durch die Insolvenz des ersten Lieferanten lag hier weder eine Anzahlungsrechnung, noch eine Schlussrechnung vor, da die Anzahlung auf Basis des ursprünglichen Angebotes geleistet wurde.
Da die Kosten aber dennoch projektbezogen angefallen sind und die max. 60.000€ für den Kunden noch nicht ausgeschöpft waren, wurden diese Anzahlungskosten dennoch mit in die Abrechnung mit aufgenommen; hierfür liegt ja ein entsprechender Zahlungsnachweis vor.
Das Mitglied hat daraufhin einen Anruf vom BAFA erhalten, die mitteilten, dass sie die Anzahlungskosten anerkennen würden, wenn ein Nachweis für die Insolvenzanmeldung hochgeladen wird.
Update vom 11. September 2023, 14:45 Uhr
Das BMWK hat vorgeschlagen, die Förderhöchstgrenzen für einen Heizungstausch ab Januar 2024 für Wohngebäude zu erhöhen. Das BMWK plant 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Dieser Vorschlag wird derzeit in den Fraktionen beraten und dann vom Haushaltsaussschuss angenommen oder abgelehnt.
Der Beschluss im Haushaltsausschuss soll am 10. oder 11. Oktober getroffen werden. Bis dahin gibt es noch Abstimmungen in den Fraktionen. Ob die Erhöhung der Höchstgrenze förderfähiger Kosten beim Ausschuss durchgehen wird, ist noch nicht absehbar.
Update vom 11. September 2023, 09:00 Uhr
Das GEG wurde heute vom Bundestag in unveränderter Form verabschiedet.
Informationen des BMWK zum GEG und Förderung
Das BMWK hat eine FAQ zum GEG und eine Infoseite mit den wichtigsten Fakten und zur Förderung ab 2024 veröffentlicht. Informationen zur Förderung gibt es auch auf unserer BEG-Seite.
Inhalte auf der Infoseite des BMWK
- die wichtigsten Fakten und Informationen zu Umsetzungsoptionen und Förderung
- ein digitaler „Heizungswegweiser“ (klickbarer Entscheidungsbaum – wer sich durchklickt, bekommt abschließend einen ersten Überblick, ob und inwiefern die Neuerungen im GEG sie/ihn betreffen)
- fünf kurze Erklärfilme zum GEG für unterschiedliche Zielgruppen
- FAQs
- ein Übersichtspapier „Auf einen Blick“
- Infografiken zum GEG sowie zur Förderung
Update vom 08. September 2023, 08:30 Uhr
Die Bearbeitungszeiten beim Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) haben sich endlich deutlich reduziert: Die erste Reaktion vom BAFA bzw. dem unterbeauftragten Förderdurchführer auf einen EEW-Antrag wurde durch Personalaufstockung auf unter 3 Monate reduziert und soll sich weiter verringern. Der GIH lädt alle interessierten Mitglieder zur regelmäßig tagenden GIH-Arbeitsgruppe KMU/Nichtwohngebäude ein. Eine Anmeldung zur Gruppe ist über das eigene Mitgliederprofil in Verein Online möglich, in dem man auf Profil bearbeiten klickt und beim Reiter Meine Interessen den Haken bei KMU setzt. Alternativ kann eine E-Mail mit Aufnahmewunsch an info@gih.de geschickt werden.
Update vom 05. September 2023, 13:15 Uhr
GIH geht nach diversen politischen Gesprächen stark davon aus, dass das GEG am Freitag in unveränderter Version im Bundestag beschlossen wird. Auch die neue BEG-Richtlinie soll in Kürze vorgestellt werden, allerdings muss Anfang Oktober noch der Haushaltsausschuss darüber final entscheiden. Der GIH geht davon aus, dass die Förderquoten und -höhen aus dem Entschließungsantrag nicht bzw. kaum verändert so übernommen werden (siehe Update vom 31. August 2023, 11:45 Uhr)
Update vom 05. September 2023, 13:00 Uhr
Antragsformular für die Pflegeenergieberatung
Für das Antragsformular für geförderte Energieberatungen für Pflegeeinrichtungen (und die Anforderungen an die Energieberatung) ist der Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen zuständig. Die entsprechenden Informationen sind im Internet abrufbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp. Dort ist auch das Antragsformular für die Pflegeenergieberatung verlinkt.
Update vom 05. September 2023, 12:45 Uhr
Im Bundesanzeiger wurde die Richtlinie zum neuen KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ veröffentlicht (siehe Update vom 04. September 2023, 11:45 Uhr).
Update vom 04. September 2023, 11:45 Uhr
Die KfW startet ein neues Programm für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden von Elektrotautos (Zuschussprogramm 442) für Privatpersonen bei selbstgenutztem Wohneigentum. Antragstellung ist ab dem 26. September möglich.
Weitere Informationen gibt es auf unserer Seite zu bundesweiten Förderprogrammen und direkt auf der Seite der KfW zum Programm.
Update vom 04. September 2023, 08:30 Uhr
Die KfW hat eine aktualisierte Version der Technischen FAQ im Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft veröffentlicht. Diese gelten ab September 2023.
EEW, Liste der Technischen FAQ, 23/09, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
EEW, Liste der Technischen FAQ, 23/09, Schwarzversion
Update vom 04. September 2023, 08:15 Uhr
Die KfW hat die aktualisierten Merkblätter zur BEG, die ab Oktober 2023 gelten, veröffentlicht.
KFN
KFN Merkblatt Wohngebäude (297, 298), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
KFN Merkblatt Wohngebäude (297, 298), 10/2023, Schwarzversion
KFN Merkblatt Nichtwohngebäude (299), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
KFN Merkblatt Nichtwohngebäude (299), 10/2023, Schwarzversion
KFN Merkblatt Zuschuss Kommunen (498, 499), 10/23, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
KFN Merkblatt Zuschuss Kommunen (498, 499), 10/23, Schwarzversion
KFN Infoblatt förderfähige Maßnahmen, 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
KFN Infoblatt förderfähige Maßnahmen, 10/2023, Schwarzversion
BEG Wohngebäude
BEG Merkblatt Wohngebäude (261), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
BEG Merkblatt Wohngebäude (261), 10/2023, Schwarzversion
BEG Infoblatt zur Antragstellung Wohngebäude (261), 10/2023, Schwarzversion
BEG Kommunen
BEG Merkblatt Zuschuss Kommunen (464), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
BEG Merkblatt Zuschuss Kommunen (464), 10/2023, Schwarzversion
BEG Infoblatt zur Antragstellung Kommunen Zuschuss (464), 10/2023, Schwarzversion
BEG Merkblatt Kredit Kommunen (264), 10/2023, Blauversion (Änderungen in Blau markiert)
BEG Merkblatt Kredit Kommunen (264), 10/2023, Schwarzversion
BEG Infoblatt zur Antragstellung Kommunen Kredit (264), 10/2023, Schwarzversion
Update vom 31. August 2023, 11:45 Uhr
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 soll am 08.09.2023 ohne wesentliche Änderungen im Bundestag beschlossen werden.
Die dazugehörige BEG Förderung soll zum 01.01.2024 entsprechend des Entschließungsantrags vom 04.07.2023 in Kraft treten und Anfang Oktober im Haushaltsausschuss beschlossen werden.
Die Fördersätze (bekannt aus dem Entschließungsantrag) bleiben voraussichtlich gleich:
Förderung
- 30 % Förderung für alle Heizungsarten (Stromdirektheizung ist noch in Diskussion)
Nur für Selbstnutzer
- zusätzlich 30 % Einkommensbonus
- zusätzlich 20 % Geschwindigkeitsbonus
- Max. Deckelung auf 70 % Gesamtförderung
Förderfähige Maximalkosten für Heizungseinbau:
- 30.000 € für eine WE
- je 10.000 € pro WE für für die zweite bis sechste Wohneinheit
- je 3.000 € pro WE ab der siebten Wohneinheit
Erhöhung Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei iSFP
- 60.000 € wenn ein iSFP vorhanden ist; 30.000 € ohne iSFP
Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen durch KFW
- möglich bei einem zu versteuernden jährlichen Haushalseinkommen bis 90.000 €
Weitere Details gibt es auf unserer Seite zur BEG-Förderung 2024
Quellen aus dem BMWK erwarten eine gesicherte Finanzierung der BEG-Förderung für dieses und nächstes Jahr.
Update vom 30. August 2023, 07:45
Die dena hat einen neuen Infoletter veröffentlicht, der morgen Vormittag an die Energieeffizienz-Experten versandt wird. Themen sind u.a. der Klimafreundliche Neubau (u.a. Änderungen beim LCA-Nachweis), Sanierung mit NH-Bonus bei Wohngebäuden, und die vorhabensbezogene Unabhängigkeit bei BEG EM.
Update vom 21. August 2023, 08:00 Uhr
Vergleichsrechner zur Förderung von Heizungsanlagen
Das Ökozentrum NRW hat ein Excel-Tool erstellt, mit dem die geplante Förderung ab 2024 mit der jetzigen BEG EM verglichen werden kann. Das Tool kann kostenlos heruntergeladen werden.
Förderrechner BEG EM Heizung (Version 1.0, 50 kB)
Update vom 9. August 2023, 15:00 Uhr
Neue Webinarreihe der KfW: „Wichtige Bearbeitungshinweise zur Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Förderprogramme der KfW“
In den Webinaren erhalten Energieberater Tipps für die korrekte Eingabe der erforderlichen Daten für die BzA und BnD. Außerdem wird anhand von Beispielen gezeigt, wie Fehler vermieden werden können, um somit Ablehnungen bzw. Rücksendungen so gering wie möglich zu halten.
Termine
07.09.2023; 11.00-12.00
27.09.2023; 11.00-12.00
18.10.2023; 14.00-15.00
16.11.2023; 11.00-12.00
Update vom 28. Juli 2023, 07:30 Uhr
Beim KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270) werden ab dem 17. August bei der gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) zusätzliche Informationen erhoben. Die geänderte gBzA kann ab dem 17.08.2023 im gBzA-Center erstellt werden. Der Prozess der Erstellung durch den Endkreditnehmer bleibt gleich.
Es ist zu beachten, dass alle gBzA-IDs, die zwischen dem 16.02.2023 und 16.08.2023 für das Produkt Erneuerbare Energien „Standard“ (270) generiert worden sind bzw. noch werden, nur noch bis einschließlich 16.08.2023 im Antragsprozess im Rahmen einer Sofortbestätigung/Sofortzusage (SB/ SZ) genutzt werden können. Danach verlieren sie – unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeitsdauer – ihre Gültigkeit. Die gBzA kann jederzeit ab dem 17.08.2023 neu erstellt werden
KfW-Information für Multiplikatoren vom 27.07.2023
Merkblatt zum Programm Erneuerbare Energien Standard (270), gültig ab dem 17.08.2023 (Blauversion; Änderungen in Blau markiert)
Merkblatt zum Programm Erneuerbare Energien Standard (270), gültig ab dem 17.08.2023 (Schwarzversion)
Update vom 26. Juli 2023, 09:30 Uhr
Ergänzung zum Update vom 11. Juli 2023, 15:45 Uhr zur Antragstellung BEG EM mit iSFP-Bonus:
Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen. Der iSFP muss erstellt sein und dem Kunden in finaler Form vorliegen; dies schließt auch das abschließende Gespräch inkl. Vorstellung mit ein. Danach kann der iSFP-Bonus beantragt werden. Zur Einreichung des Verwendungsnachweises in der BEG EM muss der iSFP bzw. die geförderte Energieberatung (EBW) abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein. Der Verwendungsnachweis kann also erst erstellt werden, wenn der iSFP vollkommen abgeschlossen und ausgezahlt worden ist.
Update vom 21. Juli 2023, 07:30 Uhr
Im neuen Infoletter für Multiplikatoren kündigt die KfW einige Neuerungen einige. Die wichtigsten zusammengefasst:
NH-Klasse auch für Wohngebäude in der Sanierung
- ab dem 1.10.2023 ist die NH Klasse mit QNG-Siegel für folgende Sanierungsvarianten möglich
- EH Denkmal NH
- EH 85 NH
- EH 70 NH
- EH 55 NH
- EH 40 NH
- Das EH 55 NH und EH 40 NH ist ist mit dem WPB und SerSan-Bonus kumulierbar
Anwendung der BHO und der ANBest-P
- ab einer Subvention eines Vorhabens von 100.000 Euro bis 5 Mio. Euro
- der Antragstellende darf Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben
- der Schwellenwert von 100.000 Euro kann sich auch durch eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln durch mehrere Stellen ergeben. Maßgebend ist, dass es sich um eine Zuwendung für dasselbe Vorhaben handelt
- soweit möglich, sind vor der Auftragsvergabe mindestens drei Angebote einzuholen
- die Verfahren und Ergebnisse (z. B. Versuche einer Angebotseinholung) sind durch den Antragstellenden zu dokumentieren und aufzubewahren.
- ab einem Subventionswert von 5 Mio. Euro
- die in der ANBest-P in Nummer 3.1 aufgeführten Vorgaben müssen eingehalten werden
- die Subvention ergibt sich aus der Addition aller für das Vorhaben gewährten Tilgungszuschüsse, Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
Tilgungszuschuss bei Fristverlängerung nach Ablauf des Verrechnungszeitpunktes
- bei Gewährung einer Fristverlängerung verliert der Antragstellende seinen Anspruch auf die Gewährung des Tilgungszuschusses nicht
- der Tilgungszuschuss wird, soweit die BnD bzw. gBnD binnen der verlängerten Frist vorgelegt wird, im Falle einer positiven Prüfung auch nach dem letzten in der Refinanzierungszusage festgelegten Verrechnungszeitpunkt gebucht
BnD beim Klimafreundlichen Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien (WEF)
- voraussichtlich ab März 2024 wird für die Programme KFN und WEF die Einreichung der BnD für Zusagen möglich sein
Anwendung der BHO und der ANBest-P bei KFN und WEF
- Antragstellende dürfen ab einem Betrag von 700.000 Euro pro Vorhaben Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben
- soweit möglich, sind dazu mindestens drei Angebote einzuholen
- Verfahren und Ergebnisse sind durch die Antragstellenden zu dokumentieren und aufzubewahren
Update vom 20. Juli 2023, 12:45 Uhr
Die dena wird heute Nachmittag einen Infoletter an die Energieeffizienz-Experten versenden.
Wichtige Hinweise gibt es u.a. zur Antragstellung in gemischt genutzten Gebäuden beim Klimafreundlichen Neubau (KFN) und zum Kumulierungsverbot von BEG WG/NWG und BEG EM. Zu Letzterem schreibt die dena:
„Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich. Eine erneute Antragstellung bei KfW bzw. BAFA ist erst nach Abschluss des Vorhabens, d. h. nach Einreichung des Verwendungsnachweises zulässig.
Dabei ist es wichtig, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG/NWG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Zudem können die Vorteile für eine Effizienzhaus EE-Klasse in der BEG WG oder eine Effizienzgebäude EE-Klasse in der BEG NWG (Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Förderquote) nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Einbau einer EE-Heizung bereits über die BEG EM gefördert wird bzw. gefördert wurde. In der Regel führt eine getrennte Förderung des Heizungsaustauschs über die BEG EM daher insgesamt nicht zu einer höheren Förderung“
Update vom 19. Juli 2023, 11:30 Uhr
Hinweise zur Belegliste für Effizienzgebäude und -häuser (kfW)
Folgendes muss bei der BnD-Erstellung (Bestätigung nach Durchführung) bei der Belegliste beachtet werden:
- Es sind alle einzelnen Rechnungen, deren Leistungen (insgesamt oder anteilig) gefördert werden sollen, in die Belegliste (online im BnD-Formular) einzutragen.
- Wenn es mehr als 100 Rechnungen sind, können Rechnungen zusammengefasst werden; zum Beispiel mehrere Rechnungen eines Auftragnehmers. Zu beachten ist, dass das Datum der ältesten Rechnung und die entsprechende Rechnungsnummer einzutragen ist. Hintergrund ist die Prüfung, ob die älteste Rechnung vor Antragstellung gestellt wurde und damit zum Förderausschluss führen würde.
- Bei Planungsleistungen, die vor Antragstellung erbracht werden dürfen und deren erste Rechnung i.d.R. vor Antragstellung gestellt wird, ist in der Spalte „Umgesetzte Maßnahme“ statt einer Maßnahme dann „Fachplanung und Baubegleitung“ auszuwählen.
- Wichtig bei der Einreichung des Verwendungsnachweises durch den Antragsteller: Die BnD-ID muss eingegeben werden und ein Kontonachweis ist hochzuladen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um einen Kontoauszug handelt, aus dem Kontoinhaber und Kontonummer hervorgeht und dieser auch als „Kontoauszug“ erkennbar bezeichnet ist.
Update vom 17. Juli 2023, 11:30 Uhr
BEG EM: Bonus für natürliche Kältemittel bei nachträglicher Modelländerung der Wärmepumpe
Ein Mitglied fragte beim BAFA nach, wie man vorgehen soll, wenn sich zwischen Beantragung der BEG EM und Durchführung der Maßnahme das Wärmepumpenmodell und damit auch das Kältemittel für den 5 % Bonus ändert.
Die Antwort des BAFA:
„Ein Ändern des Wärmeerzeugers ist bis zum Einreichen des Online-Verwendungsnachweises möglich.
Beantragen Sie im Ursprungsantrag eine Wärmepumpe ohne Kältemittelbonus, haben Sie nach dem Zuwendungsbescheid 4 Wochen Zeit, um eine andere Wärmepumpe anzugeben und gegebenenfalls den Bonus noch zu erhalten. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, bleibt der Zuwendungsbescheid unverändert bestehen.“
Update vom 14. Juli 2023, 08:30 Uhr
Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW wieder verfügbar
Ab sofort können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragt werden. Neuerungen: Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Update vom 14. Juli 2023, 08:15 Uhr
Ein Mitglied wies uns auf eine scheinbar geänderte Förderpraxis beim BAFA bei Anschlüssen an ein Wärmenetz hin: Früher wurden Anschlusskosten (meist aufgeteilt in Anschlusskosten und Baukostenzuschuss) noch vollständig gefördert. Seit ein paar Wochen wird der Baukostenzuschuss gestrichen mit der Begründung, dass es sich dabei nicht um Anschlusskosten für das Gebäude handele.
Update vom 11. Juli 2023, 15:45 Uhr
Zur Frage zwischen dem Zeitablauf zwischen gefördertem iSFP und BEG EM Maßnahmen, hat uns ein Mitglied folgende Antwort vom BAFA zugespielt:
„Um einen iSFP-Bonus beantragen zu können, muss für den iSFP eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA bewilligt worden sein (Zuwendungsbescheid) und der erstellte iSFP bei den Kundinnen bzw. den Kunden (Beratungsempfangende) vorliegen.
Der Nachweis über den geförderten iSFP (z.B. über die Vorgangsnummer) muss spätestens im Zuge des Verwendungsnachweises für die im Rahmen der BEG umgesetzte Maßnahme erbracht werden können.
Ein nachträglich erstellter und eingereichter iSFP unterliegt nicht der Förderung.
Generell gilt:
1. Erstellung des ISFP durch den Energie-Effizienz-Experten
2. Einreichen des ISFP und Förderbestätigung abwarten
3. Antragstellung im BEG EM – unter Angabe der entsprechenden TPB-ID
4. Der Nachweis über den geförderten iSFP (z.B. über die Vorgangsnummer) muss auf Nachfrage bzw. spätestens im Zuge des Verwendungsnachweises für die im Rahmen der BEG umgesetzte Maßnahme erbracht werden können.“
Update vom 11. Juli 2023, 07:30 Uhr
Förderung BEG EM ab 2024
Im Update vom 5. Juli 2023, 18:30 Uhr haben wir bereits auf die geänderte Förderlandschaft hingewiesen. Wir haben auf Nachfrage aus Regierungskreisen noch weitere – unverbindliche – Informationen erhalten.
Die wichtigsten Inhalte
- Hybridanlagen bleiben förderfähig. Probleme sieht das Ministerium noch bei integrierten WP/Gas-Geräten
- Der Tausch von Nachtspeicheröfen bleibt förderfähig
- Direkte Stromheizungen sollen eigentlich nicht gefördert werden, aber der Entschließungsantrag sieht dies vor. Hier gibt es noch internen Abstimmungen. Im BMWK kann man sich diese Förderung nur unter weitergehenden Anforderungen vorstellen
- Alte Biomasseanlagen gegen neue Anlagen auszutauschen, bleibt wohl förderfähig
- Sollten die förderfähigen Kosten einer neuen Heizung die neue Deckelung von 30.000 Euro (bei einer Wohneinheit) übersteigen, ist geplant, dass die Umfeldmaßnahmen (z.B. Einbau einer Flächenheizung) in den weiteren förderfähigen Kosten (60.000 Euro pro Wohneinheit) „aufgefangen“ werden. Somit würden diese z.B. im Rahmen der „Heizungsoptimierung“ zu 15 Prozent (bei Vorliegen eines iSFPs zu 20 Prozent) trotzdem noch gefördert werden.
- Wie sich die technischen Mindestanforderungen ändern, ist noch unklar
Die zum GEG flankierenden Anpassung der BEG-Förderung soll mit dem GEG Anfang September beschlossen werden. Der Haushaltsausschuss muss diesem noch Ende September zustimmen. Der GIH geht davon aus, dass die Grundsätze der nun bekannt gewordenen Förderänderungen nicht mehr verändert werden.
Update vom 10. Juli 2023, 12:45 Uhr
Umstellung der Vorgangsummern bei der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
Mit der Überarbeitung der EBW-Richtlinie sind die Vorgangsnummern nun nicht mehr sechs- sondern achtstellig. Die Achtstelligen können allerdings nicht vollständig in die iSFP-Tools eingetragen werden.
Das BAFA teilte uns mit, dass diese Problematik bekannt sei und dass in den nächsten Tagen ein Update bei den Softwareherstellern ausgeliefert wird, mit dem dieses Problem gelöst werden soll.
Update vom 6. Juli 2023, 14:30 Uhr
Online-Seminar zur Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zusammen mit dem BAFA veranstalten wir am 24. Juli (Montag) von 10:30 bis 12:00 ein Online-Seminar zur EBW. Themen: Vorstellung des Förderprogramms, Richtlinienänderung zum 1. Juli 2023, häufige Fehler bei der Antragstellung. Während des Online-Seminars können auch Fragen an das BAFA-Team gestellt werden.
Update vom 6. Juli 2023, 08:15 Uhr
Newsletter der dena
Die dena hat einen Newsletter an die Energieeffizienz-Experten versandt. Im Newsletter sind verschiedene Meldungen zusammengefasst und mit Link zu weiterführenden Informationen hinterlegt.
Themen sind u.a. die neue EBW-Richtlinie, der Klimafreundliche Neubau, BEG-Reporting für das 1. Quartal 2023, Ergebnisse der Evaluation der BEG, der Hydraulische Abgleich in der BEG, das Aufbauprogramm Wärmepumpe und Serielles Sanieren.
Im Newsletter ist auch in Link zu den häufigsten Fehlern und Tipps für die korrekte Gebäudebilanzierung.
Update vom 5. Juli 2023, 18:30 Uhr
GEG-Änderungen und Förderung ab 2024
Es ist sehr wahrscheinlich, dass das GEG am 7. Juli beschlossen wird. Zusätzlich zu den Änderungen wurden nun auch Details zu einem möglichen Förderkonzept bekannt. Der GIH hat auf der Seite zum GEG die wichtigsten Informationen zu den Änderungen des GEG und auf den Seiten zur BEG die Informationen zur flankierenden Förderung ab 2024 zusammengestellt. Zusätzlich findet sich auf der BEG-Seite auch ein Vergleich der Fördersätze und Höchstgrenzen förderfähiger Kosten der jetzigen BEG EM Förderung und der geplanten Förderung ab 2024. Die Seiten werden regelmäßig aktualisiert, deshalb wird es im Förder-Ticker keine detaillierte Darstellung dazu geben.
Update vom 3. Juli 2023, 16:45 Uhr
Nach Aussagen vom BAFA dauert die Bearbeitungszeit für iSFPs derzeit ca. 3 Monate; die Bewilligungen werden meistens nach ca. 3 Tagen versendet. Die Bearbeitungszeiten sollen weiter verringert werden. Das BAFA arbeite daran, den iSFP in Zukunft zu verbessern und digitaler zu machen.
Update vom 3. Juli 2023, 11:30 Uhr
Der GIH hat bezüglich der geänderten Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Fragen an das BAFA zur Beantwortung weitergegeben:
- Ist es richtig, dass ab dem 01.07.23 auch das Formular für die Antragstellung in Vollmacht für den Kunden vorliegt? Ja, ab dem 01.07.2023 wird parallel zum neuen Antragsformular die neue Internetseite veröffentlicht. Hier werden alle erforderlichen Unterlagen, wie auch die Vollmacht, zur Verfügung gestellt.
- Ab wann kann man den Verwendungsnachweis für die neue Richtlinie erstellen? Es geistern Gerüchte, dass Verwendungsnachweise erst ab Ende September/Anfang Oktober möglich sein sollen. Ist das richtig? Die Einreichung von Verwendungsnachweisen wird ab Ende September möglich sein. Es handelt sich hierbei um die vom BAFA offiziell nach außen kommunizierte Information. Dies hatte das BAFA u.a. auch in dem Infoletter vom 13.06.2023 mitgeteilt.
- Werden Kund:innen ihren Zuschuß schneller erhalten als Energieberatende jetzt? Allein die Umstellung des Verfahrens wird nicht automatisch zu schnelleren Bearbeitungszeiten führen. Einer der Gründe für die Umstellung war, dass durch das neue Verfahren sichergestellt werden soll, dass die Energieberaterinnen und Energieberater nicht weiterhin auf eine zügige Auszahlung der Zuschüsse für mehrere Beratungen angewiesen sind. Durch die Umstellung soll der wirtschaftliche Druck auf die Energieberaterinnen und Energieberater reduziert werden, da diese „direkt“ die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags erhalten. Gleichzeitig wird freilich weiterhin alles dafür getan, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren (mehr Personaleinsatz etc.)
Für die Rechnung über das Beratungshonorar gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Kunde (Beratungsempfänger) zahlt das volle Beratungshonorar in Vorleistung
- Der Kunde zahlt den Teil des Honorars, der nicht durch den Zuschuss gedeckt ist („Eigenanteil“)
Im zweiten Fall muss der Kunde das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an den Energieberater auszuzahlen. Dafür muss das vom BAFA bereitgestellte Formular „Ermächtigung“ verwendet werden.
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