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Die bundesweite Interessenvertretung für Energieberaterinnen und Energieberater

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Energieberatung für Denkmal

Der Schutz historischer Gebäude folgt eigenen Regeln. Sie prägen das Gesicht eines Straßenzugs, eines ganzen Ortes oder sogar einer Region. Doch auf Dauer lassen auch sie sich nur erhalten, wenn den Nutzern die Kosten für Energieverbrauch und Gebäudeunterhalt nicht über den Kopf wachsen. Eine achtsame, an den schützenswerten Eigenarten des einzelnen Gebäudes orientierte energetische Sanierung eröffnet Chancen.

Auch eine gewerbliche Nutzung in denkmalgeschützten Gebäuden ist grundsätzlich möglich, wenn die Betriebsabläufe des Betriebs nicht beeinträchtigt werden, die den wirtschaftlichen Erfolg gefährdeten.

Sobald ein Gebäude zumindest als besonders schützenswerte Bausubstanz definiert ist, darf nach §24 EnEV von den energetischen Anforderungen gemäß Anlage 3 abgewichen werden, wenn Maßnahmen „die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen“. Die Ausnahmen betreffen in aller Regel insbesondere die historischen Fassaden, womit zumindest eine Außendämmung ausgeschlossen ist und die Fenster (Sonderverglasungen oder Kastendoppelfenster), die nach historischem Vorbild energetisch zu ertüchtigen sind (z.B. Fensterdichtungen, Ersatz des inneren Kastenfensters durch Wärmeschutzverglasung).

Dennoch kann auch bei einem geschützten Gebäude viel für die Energieeinsparung getan werden. Wie groß der Effekt einzelner Maßnahmen tatsächlich ist, hängt davon ab:

  • wie groß der Flächenanteil eines Bauteils an der gesamten Hüllfläche ist und
  • wie stark die einzelnen Bauteile gedämmt werden (dürfen).

Den besonderen Anforderungen bei der Arbeit mit historischer Bausubstanz trägt auch die KfW-Förderbank Rechnung. Zum einen gelten für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz vereinfachte technische Anforderungen, denn vieles technisch Machbare lässt sich nicht mit Denkmalschutzauflagen vereinbaren. Deshalb ist es wichtig, dass sich während des gesamten Planungsprozesses der Planer und die Denkmalbehörde abstimmen.

Deshalb wurde der Effizienzhausstandard Denkmal definiert. Die Anforderungen der KfW beziehen sich sowohl auf die Gebäudehülle (H’T – zu verstehen als durchschnittlicher U-Wert der Gebäudehülle) als auch auf den Primärenergiebedarf QP jeweils in Bezug auf das Referenzgebäude nach Anlage 1 EnEV.

Zur Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards sollten möglichst H’T / H’T Ref = 175 % und QP / QP Ref =160 % nicht überschritten werden. Wenn die Einhaltung der Grenzwerte nicht möglich ist, muss dies mit Vorgaben bzw. Auflagen der Denkmalschutzbehörde begründet werden.

Die Anforderungen an H’T werden durch Dämmung der Gebäudehülle erfüllt, die Anforderungen an QP durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung).

Für die energetischen Fachplanung und Baubegleitung muss ein anerkannter „Energieberater für Baudenkmale“ durchführen.

 

GIH-Arbeitsgruppe Denkmal

Bei Denkmalpflege und Restaurierung gelten besondere Anforderungen an die Sanierungsumsetzungen. Deshalb ist ausgeprägtes Fachwissen über teils kaum mehr verwendete Materialien und handwerkliche Techniken sehr wichtig. Durch den Erfahrungsaustausch z.B. über die Erfahrungen mit den Unteren Baurechtsbehörden oder die Lösung detaillierter Fragestellungen unterstützen sich die Teilnehmer der Arbeitsgruppen bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.

Eileen Menz, Marko Schneider, Konrad Nickel, Gisela Renner von der Arbeitsgruppe Denkmal (v.l.n.r.)

Der Bundesverband leitet aus den Empfehlungen des Expertenkreises Vorschläge für die Politik ab und bringt sich somit fachkundig bei Gesetzesänderungen und Förderungen ein.

Die GIH-Arbeitsgruppe Denkmal wird kommissarisch von Konrad Nickel geleitet.

Höhepunkt ist die alle zwei Jahre stattfindende Messe Denkmal in Leipzig – in diesem Jahr vom 8. bis zum 10.November. Die GIH-Arbeitsgruppe Denkmal ist dort mit einem Stand vertreten.

 

 

Denkmalförderung in der BEG

Die neuen FAQ der BEG Wohngebäude verursachen den Energieberatern Probleme und lassen Fragen offen. Widersprüchliche Angaben könnten schlimmstenfalls zu hohen Bauschäden führen. Eine Einschätzung von Konrad Nickel, kommissarischer Leiter der Arbeitsgruppe Denkmal im GIH. Mehr >>

 

Aktuelles

Die BEG ist mit der steuerlichen Abschreibung bei der Sanierung von Baudenkmalen nach § 7i Einkommensteuergesetz kumulierbar. Die ausführliche Antwort des BMWK:

„Eine Kumulierung der Förderung für dieselbe Maßnahme (betreffend überschneidende gemeinsam förderfähige Kosten) mit anderen Fördermitteln/Subventionen ist grundsätzlich möglich. Aus Sicht der BEG ausgeschlossene Kumulierungen sind in 8.8 der Richtlinien explizit benannt. Insofern spricht aus Sicht der BEG grundsätzlich nichts gegen eine Kumulation mit anderen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten – sofern das EstG nichts anderes vorsieht.

Inwieweit Maßnahmen der energetischen Sanierung unter die Regelung des §7i EStG fallen bzw. hier überschneidende gemeinsam förderfähige Kosten ansetzbar sind, kann nur das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. im konkreten Einzelfall das zuständige Finanzamt beurteilen. Ob und in welchem Umfang eine Kumulation einzelner Maßnahmen/Kosten erfolgt, wird sich voraussichtlich erst nach dem entsprechenden Steuerbescheid zeigen – dies wird also in der Regel erst nach Durchführung der Maßnahmen erfolgen. Sollte hierbei die Kumulationsgrenze von 60% überschritten werden, ist dies dem jeweiligen BEG-Durchführer -also der KfW bzw. dem BAFA- unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall wird die BEG-Förderung dann nachträglich gekürzt – über die Kumulationsgrenze hinausgehende Fördersummen sind dann durch Fördernehmende zurückzuerstatten.

Da insbesondere bei einer umfassenden Sanierung eines Baudenkmals verschiedene Maßnahmen/Kosten anfallen, empfiehlt es sich generell diese möglichst sauber zu trennen, um ein Überschreiten der Kumulationsgrenze zu vermeiden.“

 

Fachbeiträge / Publikationen von Eileen Menz:

Baudenkmäler sanieren (2018)

Baudenkmäler sanieren (2017)

Solarwärmenutzung bei Baudenkmälern (2016)

Effekte energetischer Sanierung (06.05.19)

Energieberatung im Baudenkmal (12.05.19)

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