Energieausweise sollen den Immobilienmarkt transparenter machen.
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, braucht einen Energieausweis. Die GIH-Gebäudeenergieberater stellen das Dokument aus.
In welche Energieeffizienz-Klasse ihr Kühlschrank gehört, wissen viele. Doch wie ist es um die energetischen Eigenschaften von Haus oder Wohnung bestellt? Seit 2009 sorgen Gebäude-Energieausweise für mehr Klarheit. Vermieter und Verkäufer von Häusern oder Wohnungen sind verpflichtet, ein solches Dokument ausstellen zu lassen. Seit 2014 müssen sie es Interessenten zudem unaufgefordert vorlegen und auch in Immobilienanzeigen entsprechende Kennwerte nennen.
Dabei soll der Energieausweis nicht nur Käufern und Mietern helfen abzuschätzen, welche Energiekosten auf sie zukommen. Eigentümern liefert der Energiepass Informationen über Einsparpotenziale auch der selbst genutzten Immobilie und kann den Einstieg in die energetische Sanierung erleichtern.
Die GIH-Effizienzexperten besitzen die Fachkompetenz und Berechtigung, um Gebäude-Energieausweise auszustellen. Sie beraten auch, welche Art von Ausweis für den konkreten Fall am besten passt und zugelassen ist. Die Energie-Einspar-Verordnung kennt nämlich zwei verschiedene Ausweistypen: den „Verbrauchsausweis“, dessen Angaben auf dem zurückliegenden Energieverbrauch innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums basieren, und den „Bedarfsausweis“. Er wird unabhängig vom Nutzerverhalten aus Daten zu Bauweise, Heizungsanlage und anderen relevanten Faktoren berechnet. Der Bedarfsausweis ist somit viel fundierter und daher viel aussagekräftiger für ein Gebäude. Außerdem ist er verbindlich für Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten, sofern diese die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 nicht erfüllen. Werden diese Anforderungen erfüllt, reicht auch der Verbrauchsausweis aus. Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten mit Bauantrag nach dem 1. November 1977 oder Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis ebenfalls ausreichend. Die GIH-Experten erklären dies im Detail und erstellen den aussagekräftigen Energieausweis.
Energieberater zur Austellung eines Energieausweises
Quelle: Gebäudeenergiegesetz 2020