• Kontakt
  • Login Energieberater
  • Login Fördermitglieder
  • Forum

Mitglied im
GIH Bundesverband

  • Facebook
  • Twitter
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Publikationen
    • Energie KOMPAKT
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse
Studie: Hohe Energiekosten bei energetisch schlechten Häusern13. September 2022

13. September 2022

Erdgas aus Russland ist für Deutschland ein wesentlicher Energieträger. Einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) zufolge sind Bewohner von energetisch schlechten Gebäuden im Vergleich zu Bewohnern energetisch besserer Gebäude in einem hohen Maß von den Kostensteigerungen betroffen.

Die staatliche Förderung von Gasheizungen und der Austausch von Ölheizungen in den letzten Jahren führten dazu, dass trotz Sanierungen der Gebäudehülle (z.B. Fenstertausch, Dämmung) der Endenergieverbrauch für Öl und Gas konstant geblieben ist. So wird für die Beheizung oder Versorgung mit warmem Trinkwasser zum größten Teil Erdgas verwendet: Im Jahr 2020 wurde knapp die Hälfte der Bestandsgebäude mit Erdgas beheizt und rund ein Viertel mit Heizöl. Zudem finden sich im Gebäudebestand im Vergleich zum Neubau viele Elektro-Nachtspeicherheizungen. Zwar gibt es einen steigenden Anteil von Wärmepumpen, allerdings werden diese vor allem im Neubau eingebaut. Knapp 30 Prozent der Wohngebäude in Deutschland befinden sich in den beiden schlechtesten Effizienzklassen G und H und machen etwa 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs im Gebäudesektor aus. Die Sanierungsquote für Maßnahmen an der Gebäudehülle stagniert bei unter ein Prozent.

Die Autoren schlussfolgern, dass mit einer ausreichenden energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes der nun drohende starke Preisanstieg für die Verbraucher hätte vermieden werden können, denn die finanzielle Belastung hängt nicht nur von den Energiepreisen und dem eigenen Verhalten (Raumlufttemperatur, Lüftungsverhalten usw.) ab, sondern auch vom energetischen Zustand der Gebäudehülle.

Kommentar des GIH

Auch der GIH weist in einer Pressemitteilung und Stellungnahme auf den Zusammenhang des energetischen Zustands der Gebäude und den Verbrauchskosten und Einsparpotenzialen hin.

Neben der Verbrauchsreduzierung sollte die Diskussion mehr auf das Thema Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere der Gebäudehülle, gelegt werden. Dabei sollte auch die Förderlandschaft des Bundes angepasst werden. Die Gebäudehülle wird auch in der BEG-Reform von Juli 2022 vernachlässigt und ein Schwerpunkt wird auf den Wechsel der Energieträger gelegt. So werden Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 5 Prozent weniger (15 Prozent anstatt den vorherigen 20 Prozent) gefördert und somit deutlich schlechter als Einzelmaßnahmen in der Gebäudetechnik. Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe werden zwar mit bis zu 40 Prozent gefördert, allerdings besteht die Gefahr, dass diese aufgrund der hohen Fördersätze in nicht dafür ausgelegte Altgebäude eingebaut werden, ohne deren Hülle zu sanieren, und die Wärmepumpe im Winter somit das Gebäude dann als Heizstab mit Strom direkt heizt. Zudem ist es nicht einfach, innerhalb kurzer Zeit auf alternative Energieträger umzuschwenken, da auch hier Verknappung besteht (z.B. bei Holz).

Das Prinzip „Efficiency First“ ist noch nicht tief genug im Bewusstsein verankert – genau deshalb sind qualifizierte und ganzheitliche Energieberatungsangebote wichtig. Denn: Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Dies bedeutet beispielsweise, dass vor einem Heizungstausch meist erst die Gebäudehülle ertüchtigt werden sollte – in der Regel genügt dann eine kleinere Anlage, die zudem komplett auf der Basis erneuerbarer Energien betrieben werden kann. Dabei spielen Energieberatende mit ihrer unabhängigen, produktneutralen, technologieoffenen und gewerkeübergreifenden Expertise eine wichtige Rolle. So wird mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung des Budgets der Eigentümer/innen die bestmögliche Energieeffizienz des Gebäudes in einem realistischen zeitlichen und finanziellen Rahmen herausgeholt. Außerdem kennen sie die einschlägigen Fördermöglichkeiten und können entsprechend beraten.

 

Studie „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Energiekosten privater Haushalte“ vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München, Forschungsbericht FO-2022-4.

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Dämmung/ Einzelmaßnahmen/ energetische Sanierung/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Energieeinsparung/ Förderung/ Gaskosten/ Gebäudeeffizienz/ Gebäudesanierung/ Sanierungsfahrplan

Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm27. Juli 2022

27. Juli 2022

„Was plakativ als Fokussierung und Vereinfachung angepriesen wird, ist bei genauerem Hinsehen nichts anderes als ein massives Streichprogramm“, sagt der GIH Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Außerdem mache es die erneute kurzfristige Änderung der Förderkonditionen Energieberatern unmöglich, ihren Aufgaben professionell und glaubwürdig nachzukommen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Klimakrise und der Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energielieferungen nimmt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor allem auf fossilen Brennstoffen beruhende Technologien aus der Förderung. „Dagegen ist nichts zu sagen, schließlich besteht hier akuter Handlungsbedarf. Indem jedoch an allen Ecken und Enden gekürzt wird, schießt die Reform weit über dieses Ziel hinaus“, bemängelt Leppig. In der Bilanz seien die neuen Konditionen so unattraktiv, dass viele Hausbesitzer von geplanten Maßnahmen Abstand nehmen werden. Auch den besonders wünschenswerten ganzheitlichen Sanierungen zum Effizienzhaus und -gebäude werde mit der Streichung der beliebten Zuschussvariante und des Einstiegsniveaus EH / EG 100 ein Riegel vorgeschoben.

Besonders ärgerlich findet Leppig die Kurzfristigkeit, mit der die Änderungen vorgenommen wurden: „Hausbesitzern werden Pläne spontan über den Haufen geworfen und Energieberater können so nicht professionell und glaubwürdig arbeiten. Beratungsdienstleistungen, die sich anschließend nicht umsetzen lassen, weil sich ständig alles ändert, sind irgendwann nicht mehr vermarktbar.“ Zumal der Gesetzgeber bereits angekündigt habe, im Herbst weitere Änderungen vornehmen zu wollen.

„Die Vorgehensweise konterkariert die von uns seit langem geforderte Verlässlichkeit und Planbarkeit und der Inhalt der Reform ist alles andere als dazu geeignet, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen“, so das Fazit des GIH-Bundesvorsitzenden.

Pressemitteilung Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm als PDF

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Förderung

GEG-Novelle zum 1.1.202320. Juli 2022

20. Juli 2022

Der Mindeststandard für Neubauten ab 2023 orientiert sich nun nicht wie zwischenzeitlich vorgesehen am ausgelaufenen BEG-Förderstandard Effizienzhaus 55, sondern am zulässigen Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes. Damit treten Dämm-Maßnahmen in den Hintergrund und Wärmepumpen und PV werden zum wichtigsten Mittel der Zielerreichung.

Die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes, die zum 1.1.2023 in Kraft treten sollen, sind Teil des aktuell verabschiedeten „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“. Der genaue Wortlaut der beschlossenen GEG-Änderungen findet sich im Gesetzesbeschluss des Bundestages (315/22) ab Seite 133 (Artikel 18a).

Die wichtigsten Punkte sind (Quelle: Öko-Zentrum NRW):

  • Der zulässige Primärenergiebedarf von Neubauten wird von bisher 75% des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55% reduziert. Die gleiche Anpassung erfolgt in der Innovationsklausel nach §103.
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von Neubauten werden nicht verändert und liegen damit für Wohngebäude weiterhin bei 100% des Referenzgebäudes. Bei Nichtwohngebäuden gelten die U-Quer-Werte aus Anlage 3 GEG unverändert weiter.
  • Das vereinfachte Nachweisverfahren (Modellgebäudeverfahren) nach §31 und Anlage 5 wird so angepasst, dass es dem früheren „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“ entspricht. Im vereinfachten Verfahren sind damit nun keine Anlagenvarianten mit Gasheizungen mehr umsetzbar. Zudem stellt das vereinfachte Verfahren deutlich höhere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz.
  • Die Anrechnung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist zukünftig auch dann möglich, wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Die vorrangige Nutzung des Stroms im Gebäude ist nicht mehr erforderlich.
    Hintergrund dieser Änderung ist, dass mit dem zeitgleich geänderten EEG ein Vergütungsmodell für eine Volleinspeisung geschaffen wurde, das einen Anreiz für die volle Ausnutzung von Dachflächen gewährleisten soll. Um widersprüchliche Anreize zwischen dem EEG und der GEG-Bilanzierung zu vermeiden, entfällt die Anforderung des GEG an den vorrangigen Eigenverbrauch.
  • Das mit dem GEG neu eingeführte Verfahren zur Anrechnung von EE-Strom nach §23 Absatz 2 und 3 wird gestrichen, da es gerade bei mehrgeschossigen Gebäuden zu widersprüchlichen Ergebnissen führen kann und daher in der BEG ohnehin nicht angewendet werden darf. Der anrechenbare EE-Strom ergibt sich nun nach dem bisherigen Verfahren der EnEV und des alten §23 Absatz 4 aus dem GEG 2020 über eine monatsweise Gegenüberstellung von Stromertrag und gebäudebezogenem Strombedarf.
  • Eine weitere Angleichung an die BEG-Regelung gibt es in §24 GEG zum Wärmebrückennachweis. Ein Gleichwertigkeitsnachweis ist durch die Änderung für alle Wärmebrücken erforderlich, auch für solche mit niedrigeren U-Werten als in den Musterkonstruktionen aus Beiblatt 2 zur DIN 4108.
  • Zu den Primärenergiefaktoren für gasförmige Biomasse wird in §22 klargestellt, dass diese bei Gasgemischen (Erdgas/Biomethan) nur für den biogenen Anteil und nicht für das gesamte Gasgemisch angesetzt werden dürfen.
  • Für den Strom zum Betrieb von Großwärmepumpen (ab 500 kW) in Wärmenetzen soll ein Primärenergiefaktor von 1,2 (statt 1,8) eingeführt werden.

Der GIH kritisiert weiter scharf die Beibehaltung der alten Standards für die Dämmung von neuen Häusern – siehe hierzu auch:

Gesetzliche Neubau-Vorgaben vernachlässigen die Gebäudehülle – GIH-News vom 6.7.2022

 

 

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ GEG-Novelle

Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgestellt13. Juli 2022

13. Juli 2022

Dazu erklärt Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands GIH:

„Die Ministerien haben grundsätzlich erkannt, wo der Hase im Pfeffer liegt – und listen auch alle Punkte auf, an denen angesetzt werden muss, wenn die zulässigen Jahresemissionsmengen im Gebäudebereich künftig eingehalten werden sollen. Allerdings fehlt jegliche Konkretion: Klare Pläne oder gar Maßnahmen, auf die Gebäudebesitzer wie Energieberater schon lange warten, sucht man vergebens.

Insofern kommt das Papier zwar der Pflicht der Ministerien nach, bei Überschreitung der Emissionsmengen ein Sofortprogramm vorzulegen. Wir als Energieberater hatten uns aber – Stichwort Planungssicherheit – weit mehr erwartet als bloße Appelle und Soll-Vertröstungen. Ein sofortiges Handeln ist der Praxis auf Basis dieses Programms jedenfalls nicht möglich.“

Pressemitteilung: BMWK und BMWSB legen Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vor (13.07.2022)

Kategorie: Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze

„Eine Steuererklärung ist heute einfacher als ein Förderantrag.“29. Juni 2022

29. Juni 2022

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Energieberatung/ Förderantrag/ Hausbesitzer/ iSFP/ Sanierungsfahrplan

EnergieKompakt 03-2022 erscheint in Kürze – Beitrag vorab: Wärmeverluste aufdecken23. Juni 2022

23. Juni 2022

Zum Beitrag „Wärmeverluste aufdecken“.

Exklusiv-Bereich für GIH-Mitglieder:
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten des GIH-Mitgliederportals (VereinOnline) ein,
um die News freizuschalten.

Benutzername:
Passwort:
Benutzername oder Passwort falsch
Absenden Passwort vergessen?
Sie sind als Energieberater*in nicht GIH-Mitglied? – Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.

Kategorie: Blog/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Quartiersentwicklung

Energieeffizienz-Gipfel: Bündnis ruft zum Energiesparen auf10. Juni 2022

10. Juni 2022

Kategorie: Öffentlichkeitsarbeit

EnergieKompakt 02-2022 erscheint in Kürze – Beitrag vorab: Klimaneutral, sozialverträglich und bezahlbar6. April 2022

6. April 2022

Zum Beitrag „Klimaneutral, sozialverträglich und bezahlbar“.

Exklusiv-Bereich für GIH-Mitglieder:
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten des GIH-Mitgliederportals (VereinOnline) ein,
um die News freizuschalten.

Benutzername:
Passwort:
Benutzername oder Passwort falsch
Absenden Passwort vergessen?
Sie sind als Energieberater*in nicht GIH-Mitglied? – Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.

Kategorie: Blog/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Quartiersentwicklung

10. GIH Bundeskongress in Berlin3. März 2022

3. März 2022

Im architektonisch interessanten Ambiente des bUm – betterplace Umspannwerk trifft sich die Energieberaterbranche zum 10. GIH Bundeskongress. Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik informieren und diskutieren in zahlreichen Fachvorträgen und einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion. Die GIH Kooperationspartner präsentieren ihre Dienstleistungen und Produkte anhand von Best-Practice-Beispielen sowie an Ausstellungsständen im Pausenbereich.

Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme hier (Hinweis: Die Veranstaltung ist fast ausgebucht.)

Programmablauf

11:00 – 13:00Uhr: Herausforderungen und Lösungen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045

  • Begrüßung: GIH-Bundesvorsitzender Jürgen Leppig
  • 11:15 Uhr Keynote und Diskussion: „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can. “ – Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ
  • 12:00 Uhr Best Practice-Beispiele und Speeddating der GIH Kooperationspartner

13:00 – 14:00 Uhr: Mittagspause 

14:00 – 16:00 Uhr: Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende

  • 14:00 Uhr Umsetzung des Koalitionsvertrags (GEG und BEG) – Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • 14:20 Uhr BEG EM und Energieberatungsförderprogramme – Torsten Safarik, Präsident Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • 14:40 Uhr KfW-Förderprogramme – Erfahrungen und aktueller Stand – Eckard von Schwerin, Prokurist Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • 15:00 Uhr Diskussionsrunde
  • 15:30 Uhr Best Practice-Beispiele und Speeddating der GIH Kooperationspartner

16:00 – 16:30 Uhr: Kaffeepause

16:30 – 17:30 Uhr: Praxis-Roadmap zur Klimaneutralität – Nötige Maßnahmen im Gebäudesektor von JETZT bis 2045

  •   Praxis-Roadmap zur Klimaneutralität – Nötige Maßnahmen im Gebäudesektor von JETZT bis 2045 – Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten

17:30 – 19:00 Uhr: Abendessen und Networking

19:00 – 20:30 Uhr: Podiumsdiskussion Welchen Beitrag müssen Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen? (bzw. Sanierungsquote zu erhöhen)

  • Christian Maaß, Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW
  • Markus Müller, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg, Leiter BAK-Ausschuss Nachhaltigkeit
  • Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten
  • Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender GIH

20:30 – ca. 22:00 Uhr: Get together

In der Mittags-/Kaffeepause sowie beim abendlichen Ausklang bleibt ausreichend Zeit zum Diskutieren, Austauschen und Vernetzen.

–> Direkt zur Anmeldung (Hinweis: Die Veranstaltung ist fast ausgebucht.)

Coronabedingt kann es (auch kurzfristig) zu Änderungen bei der erlaubten Teilnehmerzahl oder einer Anpassung des Kongressablaufs kommen.

Kategorie: Blog/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit

Förderneustart: Klingt nach viel, ist aber wenig3. Februar 2022

3. Februar 2022

„Dass alle vor dem Förderstopp eingegangenen Anträge nun doch bearbeitet werden, dürfte viele Bauherren und Energieberater aufatmen lassen. Was aber ist mit all denen, die sich auf die ursprüngliche Frist verlassen und eine Punktlandung auf Ende Januar geplant hatten?“, verweist Leppig auf eine nach wie vor bestehende Problemlage.

Durchweg positiv sei die Meldung, dass die KfW-Effizienzhausförderung in der Sanierung in Kürze uneingeschränkt wieder aufgenommen werde. Damit könne auch der individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), ein ganzheitliches Beratungsinstrument, mit dem Energieberater Sanierungswillige auch über Kosten und Fördermöglichkeiten aufklären, wieder sinnvoll ausgestellt werden. „Im Bestand gibt es die größten Einsparpotenziale, gleichzeitig aber meist den geringsten Handlungsdruck – weshalb eine kompetente Beratung, gepaart mit einer lukrativen Förderung für energetisch ambitionierte Maßnahmen, unbedingt notwendig ist“, so Leppig.

Dass Klimaschutzminister Habeck für dieses Jahr eine Milliarde Euro Fördermittel zum Bau neuer Wohnungen nach EH 40-Standard freigegeben hat, klinge vordergründig gut, sei aber in Anbetracht der ambitionierten Ziele der Bundesregierung viel zu wenig: „Unserer Einschätzung nach reicht das gerade mal für gut 10.000 Gebäude – im Koalitionsvertrag ist aber von 400.000 neuen Wohnungen die Rede“, so Leppig. Auch wenn die Förderhöhe gesenkt und die Antragsberechtigung in Richtung kleinerer Bauvorhaben eingeschränkt wird, sei damit zu rechnen, dass auch dieser Topf schnell wieder leer ist. Es sei daher vorprogrammiert, Bauherren dieses Jahr ein zweites Mal vor den Kopf zu stoßen.

„Im Gebäudebestand hat der Gesetzgeber durch die Rückkehr zu alten Modalitäten seine selbst entfachten Brände gelöscht. Im Neubaubereich hingegen lodern die Flammen weiter. Und mit den bislang skizzierten Maßnahmen dürfte es kaum möglich sein, sie unter Kontrolle zu halten“, fasst Leppig zusammen.

Pressemitteilung als PDF

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Kategorie: Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit

  • 1
  • 2
  • 3
  • …
  • 12
  • Nächste Seite »

Kategorien

  • Aktuelles
  • Allgemein
  • Blog
  • Bundesverband
  • Fördermitglieder
  • Förderung
  • GIH-intern
  • Landesverbände
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Programme/Gesetze
  • Projekte
  • Veranstaltungs-Vorankündigung
  • Weiterbildung

Neueste Beiträge

  • Energetische Sanierung des Gebäudebestands nicht vernachlässigen
  • Fördermittel für klimafreundlichen Neubau aufgestockt
  • Minister Habeck zum Gebäudeenergiegesetz
  • Geförderte Wärmepumpenschulung
  • DUH und GIH erweitern ihr Faktenpapier zur Wärmepumpe
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Publikationen
    • Energie KOMPAKT
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

© 2023 gih.de  All Rights Reserved.  Impressum  |  Datenschutz

Kontakt