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Studie: Hohe Energiekosten bei energetisch schlechten Häusern

13. September 2022

Erdgas aus Russland ist für Deutschland ein wesentlicher Energieträger. Einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) zufolge sind Bewohner von energetisch schlechten Gebäuden im Vergleich zu Bewohnern energetisch besserer Gebäude in einem hohen Maß von den Kostensteigerungen betroffen.

Die staatliche Förderung von Gasheizungen und der Austausch von Ölheizungen in den letzten Jahren führten dazu, dass trotz Sanierungen der Gebäudehülle (z.B. Fenstertausch, Dämmung) der Endenergieverbrauch für Öl und Gas konstant geblieben ist. So wird für die Beheizung oder Versorgung mit warmem Trinkwasser zum größten Teil Erdgas verwendet: Im Jahr 2020 wurde knapp die Hälfte der Bestandsgebäude mit Erdgas beheizt und rund ein Viertel mit Heizöl. Zudem finden sich im Gebäudebestand im Vergleich zum Neubau viele Elektro-Nachtspeicherheizungen. Zwar gibt es einen steigenden Anteil von Wärmepumpen, allerdings werden diese vor allem im Neubau eingebaut. Knapp 30 Prozent der Wohngebäude in Deutschland befinden sich in den beiden schlechtesten Effizienzklassen G und H und machen etwa 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs im Gebäudesektor aus. Die Sanierungsquote für Maßnahmen an der Gebäudehülle stagniert bei unter ein Prozent.

Die Autoren schlussfolgern, dass mit einer ausreichenden energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes der nun drohende starke Preisanstieg für die Verbraucher hätte vermieden werden können, denn die finanzielle Belastung hängt nicht nur von den Energiepreisen und dem eigenen Verhalten (Raumlufttemperatur, Lüftungsverhalten usw.) ab, sondern auch vom energetischen Zustand der Gebäudehülle.

Kommentar des GIH

Auch der GIH weist in einer Pressemitteilung und Stellungnahme auf den Zusammenhang des energetischen Zustands der Gebäude und den Verbrauchskosten und Einsparpotenzialen hin.

Neben der Verbrauchsreduzierung sollte die Diskussion mehr auf das Thema Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere der Gebäudehülle, gelegt werden. Dabei sollte auch die Förderlandschaft des Bundes angepasst werden. Die Gebäudehülle wird auch in der BEG-Reform von Juli 2022 vernachlässigt und ein Schwerpunkt wird auf den Wechsel der Energieträger gelegt. So werden Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 5 Prozent weniger (15 Prozent anstatt den vorherigen 20 Prozent) gefördert und somit deutlich schlechter als Einzelmaßnahmen in der Gebäudetechnik. Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe werden zwar mit bis zu 40 Prozent gefördert, allerdings besteht die Gefahr, dass diese aufgrund der hohen Fördersätze in nicht dafür ausgelegte Altgebäude eingebaut werden, ohne deren Hülle zu sanieren, und die Wärmepumpe im Winter somit das Gebäude dann als Heizstab mit Strom direkt heizt. Zudem ist es nicht einfach, innerhalb kurzer Zeit auf alternative Energieträger umzuschwenken, da auch hier Verknappung besteht (z.B. bei Holz).

Das Prinzip „Efficiency First“ ist noch nicht tief genug im Bewusstsein verankert – genau deshalb sind qualifizierte und ganzheitliche Energieberatungsangebote wichtig. Denn: Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Dies bedeutet beispielsweise, dass vor einem Heizungstausch meist erst die Gebäudehülle ertüchtigt werden sollte – in der Regel genügt dann eine kleinere Anlage, die zudem komplett auf der Basis erneuerbarer Energien betrieben werden kann. Dabei spielen Energieberatende mit ihrer unabhängigen, produktneutralen, technologieoffenen und gewerkeübergreifenden Expertise eine wichtige Rolle. So wird mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung des Budgets der Eigentümer/innen die bestmögliche Energieeffizienz des Gebäudes in einem realistischen zeitlichen und finanziellen Rahmen herausgeholt. Außerdem kennen sie die einschlägigen Fördermöglichkeiten und können entsprechend beraten.

 

Studie „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Energiekosten privater Haushalte“ vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München, Forschungsbericht FO-2022-4.

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Dämmung/ Einzelmaßnahmen/ energetische Sanierung/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Energieeinsparung/ Förderung/ Gaskosten/ Gebäudeeffizienz/ Gebäudesanierung/ Sanierungsfahrplan

Pflicht zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich

24. August 2022

Update: Der Bundesrat hat am 16. September der mittelfristigen Verordnung zugestimmt. Diese tritt daher wie geplant am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Update: Am 28. September hat das Bundeskabinett Anpassungen an der kurzfristigen Verordnung vorgenommen. Die Anpassungen betreffen Klarstellungen beim Beleuchtungverbot, bei Werbeanlagen/Außenwerbung und beim Heizverbot für Schwimmbäder.

Das Bundeskabinett hat heue zwei Energieeinsparverordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen gebilligt. Die Verordnung mit den kurzfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1. September für sechs Monate. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen tritt am 1. Oktober für zwei Jahre nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft.

Letzte Woche hatte das BMWK sehr kurzfristig eine Online-Verbände-Anhörung angesetzt, an der der GIH teilnahm. Anschließend sendete der GIH dem BMWK eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen.

Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, sind verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen. Für Energieberater relevant sind der verbindliche Heizungscheck, Heizungsoptimierungen wie hydraulischer Abgleich (Verfahren B), und Heizlastberechnungen bei Gasheizungen. Die Forderung des GIH, bei Energieberatern den Zusatz, dass sie in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet sein müssen, um die Heizungsprüfung durchzuführen, wurde in die Verordnung aufgenommen.

Der GIH ist enttäuscht, dass entgegen dem Entwurf nun der Part zum Austausch alter Heizungspumpen ersatzlos gestrichen wurde. Im Entwurf wurden Gebäudebesitzer noch verpflichtet, alte Heizungspumpen bei Beheizung mit Erdgas innerhalb von zwei Jahren auszutauschen.

 

Inhalte der Verordnungen

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten:
    • Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter: Unwirksamkeit von Mindesttemperaturklauseln in Mietverträgen
    • Verbot der Nutzung von Gas oder Strom zum Beheizen privater Pools
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden
    • Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
    • Höchstwert von 19 Grad für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen
    • Trinkwassererwärmungsanlagen
    • Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
    • Mehr und detailliertere Information für private Energiesparmaßnahmen
    • Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
    • Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
    • Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen
    • Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung
    • Verpflichtende hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft
    • Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystems

 

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (28.9.2022)

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)

Pressemitteilung des BMWK zu den Verordnungen

Pressemitteilung des BMWK zur Anpassung der Energieeinsparverordnung (28.9.2022)

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Energie-Effizienz-Experten/ Energieberater/ Energieeffizienz/ Energieeinsparung/ Energieversorgung/ Heizungsoptimierung/ Heizungsprüfung/ Hydraulische Abgleich/ Stellungnahme

Verbände: Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz – Noch 50 Tage bis Beginn der Heizperiode

12. August 2022

Wichtig seien dauerhaft wirkende Steigerungen der Energieeffizienz durch Investitionen in effizientere Gebäude, Unternehmen und öffentliche Infrastruktur.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberaterverbands GIH: „Mit Blick auf die teilweise drastisch gestiegenen Lebens-, Zins- und Energiekosten benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher Investitionssicherheit. Die plötzliche, harte Konditionsverschlechterung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und vorausgegangene Förderstopps beim Neubau haben die Akzeptanz für energetisches Bauen und Sanierung am Markt stark geschwächt. Es braucht eine eindeutige Zusage der Bundesregierung in Sachen Energieeffizienz und langfristig ausgelegte Förderung.“ Der GIH kritisiert zudem, dass die Bestimmungen zum Wärmeschutz bei Neubauten in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufgeweicht wurden.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Das Thema Energieeffizienz war nie wichtiger als heute. Aber die Bundesregierung ist tatenlos. Wir haben uns als DENEFF der Energiesparkampagne der Bundesregierung angeschlossen, erleben jedoch sogar das Gegenteil von dessen, was politisch notwendig wäre. Statt das bereits im Februar angekündigte Energieeffizienzgesetz auf den Weg zu bringen, wurden nun die Fördermittel für die Gebäudesanierung drastisch gekürzt. Im Industriebereich stockt die Förderung bereits seit Monaten. Dabei ist es wichtig, Investitionen in Maßnahmen anzustoßen, die Haushalte und Unternehmen dauerhaft aus der Energiekostenfalle befreien – und zwar ohne Frieren und Produktionseinschränkungen. Energieeffizienz muss ebenso wie der Ausbau der Erneuerbaren als übergeordnetes öffentliches Interesse vorangebracht werden“. Vorschläge für ein Energiesparpaket hatte die DENEFF bereits im März gemacht.

Im Juni hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem breiten Verbändebündnis die Kampagne “80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel” ins Leben gerufen. Dr. Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband reicht das nicht: „Energiesparen muss gemeinschaftlich erfolgen: Industrie, Handel und Gewerbe, der öffentliche Sektor und die privaten Haushalte müssen jetzt alles tun, um Energie, insbesondere Gas zu sparen. Energiesparappelle allein reichen aber nicht aus, um private Haushalte mittel- und langfristig von hohen Gas- und Energiepreisen zu entlasten, denn sie führen nicht zu den notwendigen strukturellen Investitionen in mehr Energieeffizienz bei der Gebäudehülle und in den schnellen Austausch von fossilen Heizungen. Daher muss die Gebäudehülle der schlechtesten Gebäude jetzt angefasst und energetisch saniert werden. Die Bundesregierung darf nicht auf Brüssel warten, hier entsprechende Standards zu setzen. Es sind über 20 Mrd. Euro erforderlich, um eine ambitionierte Gebäudesanierung in Ein- und Mehrfamilienhäusern umzusetzen.“

„Die Energiewende ist durch Putins Angriff auf die Ukraine und auf Europas Energieversorgung umso wichtiger geworden. Von Anfang an fußt die Energiewende auf drei Säulen aus: Mehr Erneuerbare, mehr Einsparung, mehr Effizienz. Doch statt die Energiewende als Ganzes anzugehen, lässt auch die Ampel die Einsparungen und die Effizienz stiefmütterlich links liegen. Doch hier entscheidet sich die Versorgungssicherheit – und nicht an der Frage, ob einzelne Atomkraftwerke länger laufen sollten. Genau deshalb ist es mehr als fahrlässig, wenn einzelne Regierungsvertreter eine rechtlich absolut unsichere Laufzeitverlängerung ins Gespräch bringen, statt die wirklichen Probleme anzugehen. Wir brauchen endlich mehr Mut zum Ordnungsrecht. Vor allem dort, wo sich Maßnahmen ohnehin lohnen: Heizungsoptimierungen, Sanierung der schlechtesten Gebäude, Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen in der Industrie“, bekräftigt Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR). „Je länger die Bundesregierung jetzt zögert, desto höhere Kosten kommen auf uns zu: auf jeden einzelnen und auf die Gesellschaft“, so Niebert weiter.

Nach Schätzungen einer Studie des Exzellenzclusters ECONtribute muss Deutschland 20 bis 25 Prozent Erdgas in dieser Heizperiode einsparen.

Pressemitteilung Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz (12. August 2022)

Audiobericht beim Deutschlandfunk über die Pressekonferenz (12. August 2022)

Kategorie: Allgemein Tags: BEG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderung/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ Pressemitteilung

Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung

17. Mai 2022

Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen.

Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer

Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund. Dabei adressiert die Regierung insbesondere die bisher nicht oder kaum sanierten Gebäude („Worst first“), für die es einen Extra-Bonus geben könnte. Unklar bleibt wie die Anreize für – dringend benötigte – niedrigschwellige Angebote ausgestattet werden sollen, da es auch jetzt schon eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt. Die BEG Reform soll „bis zum Sommer umgesetzt“ sein. Dies könnte bedeuten, dass sie nicht nur im Juni bereits bekannt gegeben wird, sondern die Neuerungen bereits dieses Jahr in Kraft treten könnten.

CO2-Kosten für Vermieter sollen Sanierungen erhöhen

Bei diesem CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht es darum, dass der derzeit zu 100 % vom Mieter zu tragende CO2-Preis bereits ab 2023 anteilig auf den Vermieter umgelegt wird. Je besser der energetische Zustand, desto geringer der Anteil des Mieters. Durch dieses Stufenmodell sieht der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, energetisch zu sanieren. Bei einem wohl deutlich steigenden CO2-Preis in den nächsten Jahren müssen Energieberatende dies bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen berücksichtigen. Der GIH hatte anhand eines Beispiels ausgerechnet, dass dies bei einem ungedämmten Einfamilienhaus über die Laufzeit einer neuen Heizung und steigendem CO2-Preis eine fünfstellige Summe an Euro an zusätzlichen Belastungen darstellen kann. Diese Kosten kann der Eigentümer durch Maßnahmen an der Hülle verringern oder beim Einbau einer erneuerbaren Heizung komplett vermeiden. Der Gesetzentwurf liegt dem GIH zur Kommentierung vor und soll bald vom Parlament verabschiedet werden.

Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wird 2022 noch novelliert

Die Regierung setzt beim bestehenden Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) insb. auf „die Erzeugung industrieller Prozesswärme“. Durch eine Förderung von der im Arbeitsplan Energieeffizienz explizit erwähnten und sehr aufwändigen sowie kostspieligen Tiefengeothermie könnten diese Anlagen deutlich häufiger wirtschaftlich umgesetzt werden. Zudem sollen „klein-investive Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe“ beworben und umgesetzt werden. Der GIH unterstützt beides, da auch in diesem Sektor große Effizienzpotenziale sind.

Wärmepumpenhochlauf durch Öl- und Gasaustausch(prämie)

Die Regierung will durch „ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.“

Der GIH unterstützt dies, da nach Branchenangaben 40 % der SHK-Betriebe noch nie eine Wärmepumpe installiert haben und derzeit nur 30 % der Fachunternehmen regelmäßig Wärmepumpen einbauen. Der GIH warnt aber davor, dass nicht in jedes nicht oder kaum gedämmte Gebäude eine Wärmepumpe ohne Weiteres eingebaut werden kann. Ohne sorgfältige Planung und Maßnahmen an der Gebäudehülle – diese sollte möglicht gedämmt und luftdicht sein – und der Technik (wie z.B. niedrige Vorlauftemperatur, Flächenheizung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung) kann bei Nutzern in kalten Wintern der Energiebedarf durch hohe Stromkosten deutlich steigen.

Wie schon im BEG-Blog exklusiv für Mitglieder erwähnt, ist sehr wahrscheinlich, dass die Ölaustauschprämie in der neuen BEG-Novelle auf (nur alte?) Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird.

Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht

Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft.

Ab 2024 gilt, dass „bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind“. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von „möglichst“ die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65 %-Ziel auch „in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie“ möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden.

Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.

Beratung als Schlüssel zum kurz- und vor allem langfristigen Energiesparen

Völlig richtig hat das BWMK erkannt, dass „um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, […] gute Information und Beratung entscheidend“ sind. Neben den in Kürze beworbenen niederschwelligen praxisnahen Tipps, sollte die Regierung zusätzlich weiter auf ganzheitliche gewerkeübergreifende und langfristige Beratungen setzen, die als Maßnahmen z.B. im Beratungselement individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Der GIH und seine über 2.600 Mitglieder unterstützen dabei, diese „Einsparpotenziale zu heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.“

 

Arbeitsplan Energieeffizienz vom BMWK als PDF (17. Mai 2022)

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Arbeitsplan/ Arbeitsplan Energieeffizienz/ BEG/ BMWK/ Energieeffizienz/ Erneuerbare Energien/ GEG/ iSFP

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

5. Mai 2022

Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ; Foto: Heilig/CMF

Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.

Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.

Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.

Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Foto: Heilig/CMF

Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.

„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.

Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.

Dr. Ina Bartmann, Abteilungsleiterin Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Foto: GIH

Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.

Eckard von Schwerin, Prokurist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Foto: GIH

KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.

v.l.n.r.: Jens Acker, Dr. Ina Bartmann, Eckard von Schwerin; Foto: GIH

In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.

Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup; Foto: GIH

Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.

Podiumsdiskussion: Benjamin Weismann, Markus Müller, Christian Maaß, Dieter Bindel, Dr. Burkhard Schulze Darup, Ingeborg Esser, Lothar Fehn Krestas (v.l.n.r.); Foto: Heilig/CMF

 

Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).

 

 

Vortragsfolien

GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.

Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner

Fotos: GIH

Bildergalerie

Foto: Heilig/CMF
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Kategorie: Allgemein Tags: BAFA/ BEG/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Förderung/ Gebäudesanierung/ Gebäudesektor/ KfW

Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG

27. Oktober 2021

A: Bundesförderung für effiziente Gebäude und andere Förderungen

  1. Ausweitung der verpflichtenden Baubegleitung
    Bei Sanierungen erhöht die Einbindung von Energieeffizienz-Experten die Umsetzungsqualität deutlich. Dieses Vier-Augen-Prinzip sollte daher auch bei Einzelmaßnahmen an Heizungsanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie bei der steuerlichen Förderung verbindlich sein.
  1. Klimaziel-konforme Standards fördern
    Alle geförderten Sanierungsmaßnahmen sollten geeignet sein, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Lock-In-Effekte bei der Förderung sollten vermieden und Neubauten verpflichtend klimaneutral geplant werden.
  1. Für Planungssicherheit sorgen
    Umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Für Bauherren und am Bau Beteiligte ist es daher wichtig, zu wissen, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit bereitstehen.
  1. Entbürokratisierung der Förderung
    Die Abwicklung der BEG sollte analog zur digitalisierten und beleglosen Steuererklärung gestaltet werden. Dies würde die Akzeptanz erhöhen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
  1. Sanierungsförderung aufwerten
    Derzeit fließend über 80 Prozent der Fördermittel für Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG WG, NWG) in Neubauten. Dieses Ungleichgewicht deutet darauf hin, dass die Förderung für Sanierer nicht attraktiv genug ist.
  1. Auf „Efficiency first“ setzen
    Die aktuelle Förderhöhe für Maßnahmen an der Gebäudehülle reicht nicht aus, um die angestrebte Sanierungsquote zu erreichen. Auch der geringinvestive Bereich sowie Querschnittstechnologien bieten ein hohes Potenzial, das gezielt gehoben werden sollte.
  1. Materialkosten auch bei Eigenleistungen fördern
    Kompetente Hausbesitzer sollten energetische Maßnahmen zu gleichen Konditionen auch selbst durchführen können. Der beteiligte Energieberater prüft die Qualität der Umsetzung und des verwendeten Materials.
  1. Sanierungsstarts flexibler gestalten
    Wie früher bei den KfW-Programmen sollte der tatsächliche Baubeginn als Vorhabensstart gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung erheblich.
  1. Monitoring von BEG-Umsetzungen einführen
    Eine verbindliche Zielkontrolle der umgesetzten Maßnahmen erhöht die Qualität und Akzeptanz. Hierbei sollte auch auf bessere Innenraumverhältnisse geachtet und thermischer Wohnkomfort sichergestellt werden.
  1. Austauschbonus ausweiten
    Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohle- und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
  1. Für mehr Qualität beim Heizungstausch sorgen
    Bei der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung von Heizanlagen sollte eine Heizlast-Berechnung nach DIN EN 12831 vorgeschrieben werden.
  1. Differenzdruckmessungen einführen
    Um Energieverlusten durch Undichtigkeiten vorzubeugen, sollte die BEG für alle geförderten Neubauten und umfassenden Sanierungen „Blowerdoor“-Messungen vorschreiben.
  1. Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausweiten
    Bei Wohngebäuden sorgen die iSFP-Beratung und der iSFP-Bonus für viele zusätzliche und ganzheitliche Sanierungsschritte ohne Lock-in-Effekte. Diese erfolgreichen Förderanreize sollten daher auf den Nichtwohngebäude-Sektor ausgeweitet werden.
  1. Den iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierungen gewähren
    Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser sollte auch greifen, wenn ein Bauherr in einem Zug anstatt in Einzelschritten saniert.
  1. Den iSFP-Bonus für Energieberater öffnen
    Energieberater sollten für ihre eigene Immobilie ebenfalls Anrecht auf einen iSFP-Bonus nach erfolgter und nicht geförderter iSFP-Erstellung bekommen. So wie auch Handwerker für eigene Gebäude Förderungen beantragen und in Anspruch nehmen können.
  1. Denkmalsanierungen stärker fördern
    Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es viele Vorgaben, die zusätzlichen Aufwand verursachen. Da höhere Kosten Sanierungen unlukrativ machen, sollten die Fördersätze erhöht werden.
  1. Regen- und Grauwassernutzung fördern
    Es sollte nicht nur Energieeffizienz, sondern auch Maßnahmen zur Einsparung der immer knapper werdenden Ressource Wasser gefördert werden.
  1. Sonderregelungen für Wohneigentümergemeinschaften schaffen
    Einzelne Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen davon abgehalten werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen zu blockieren.
  1. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern
    PV-Anlagen sollten gleichwertig zur Solarthermie in der BEG gefördert werden. Für die sinnvolle Kombination einer Dachdämmung mit Solarthermie oder PV-Anlagen könnte es Boni geben.
  1. Einsatz von Biomethan oder biogenem Flüssiggas fördern
    Sollte eine Kraft-Wärme-Kopplung als Einzelmaßnahme den Gebäudewärmebedarf zu 55 Prozent abdecken, sollte sie in der BEG genauso wie Solarthermie, Biomassekessel oder Wärmepumpen gefördert werden.

B: Gebäudeenergiegesetz und andere gesetzliche Grundlagen

  1. Rechtliche Vorgaben bereitstellen
    Alle am Bau beschäftigen Experten sollten kostenlos und in digitaler Form auf alle relevanten Normen zugreifen können.
  1. Attraktivität von Sanierungen nach Gebäudekauf erhöhen
    Die Steuergesetzgebung sollte so angepasst werden, dass alle Aufwendungen für energetische Modernisierungen innerhalb von drei bis zu zehn Jahren nach Kauf als Erhaltungsaufwand in den Werbungskosten abgezogen werden können.
  1. Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeiten
    Der Gesetzestext sollte einfach und nachvollziehbar sein. Inkonsistente Berechnungen sollten bereinigt und Bilanzierungsnormen realitätsnah und pragmatisch gestaltet werden. Dabei sind beispielsweise zentrale Lüftungsanlagen energetisch korrekt zu bewerten.
  1. GEG-Anforderungen für Gebäudehülle und Technik trennen
    Nur so zeigt sich transparent, ob Maßnahmen zu einem klimaneutralen Gebäudebestand führen und an welchen Stellen nachgesteuert werden muss.
  1. Daten zur Klimaprognose verwenden
    Die Planung von Neubauten und Sanierungen basiert oftmals auf veralteten Klimadaten. Um den kommenden Bedarf abzubilden, bedarf es verlässlicher Prognosedaten.
  1. Sommerlichen Wärmeschutz beachten
    Für umfassende Sanierungen sollten Mindestanforderungen an den Sonnenschutz gesetzlich vorgeschrieben werden.
  1. Begehungspflicht für Energieausweise einführen
    Bei online erstellten Energieausweisen kann die Gebäudesubstanz nur schlecht bewertet werden. Um sinnvolle Sanierungsmaßnahmen empfehlen zu können, muss ein Energieberater das Gebäude persönlich in Augenschein nehmen.
  1. Nur aussagekräftige Bedarfsausweise zulassen
    Rein verbrauchsbasierte Energieausweise geben sehr wenig über den Gebäudezustand, sondern vielmehr über das Nutzungsverhalten aus.
  1. Umsetzung der GEG-Vorschriften kontrollieren
    Die rechtlich zuständigen Bundesländer kontrollieren die Umsetzung der Anforderungen derzeit kaum. Dass sinnvolle Auflagen eingehalten werden, ist daher nicht gewährleistet.
  1. Verbindliches Energieberatungsgespräch bei Neuvermietungen einführen
    Neben dem Verkauf von Gebäuden wird so ein weiterer Anlass bei Ein- und Zweifamilienhäusern geschaffen, Vermieter zu energetischen Maßnahmen zu motivieren.
  1. Verschluss von Permanentöffnungen in Aufzugsschächten vorschreiben
    In Gebäuden mit Aufzügen lassen sich durch automatisierte Schachtentlüftungen laut Studien rund acht Prozent des Heizenergiebedarfs einsparen.
  1. Anzahl der Gesetze reduzieren
    Im Sinne der Praktikabilität wäre die Zusammenlegung von GEG und Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sinnvoll.
  1. Mieterstromgesetz vereinfachen
    Vermieter, die auf ihrem Hausdach eine Photovoltaik-Anlage installieren, werden oft durch bürokratischen Aufwand von der Umsetzung abgehalten. Der Stromverkauf an Mieter darf nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
  1. Einheitliche Softwareschnittstelle schaffen
    Für öffentlich-rechtliche Nachweise sollte nur Software zugelassen werden, die den Austausch von Bilanzierungsdaten erlaubt. Dies würde Projektübergaben deutlich erleichtern.
  1. Digitalisierungsoffensive starten
    Eine digitale Gebäudeakte sowie Materialpässe würden Sanierungen erleichtern. Ein zentrales Gebäuderegister könnte als Benchmark dienen und die Regierung bei langfristigen Sanierungsstrategien unterstützen.

C: Energieberatung

  1. Geförderte Initialberatung ausbauen
    Die niederschwellige Information von Eigentümern ebnet den Weg für energetische Sanierungen. Sie soll daher erweitert und anbieterunabhängig angeboten werden.
  1. Berufsbild schützen
    Dies würde den gewerkeübergreifenden Beruf des Energieberaters in Fachkreisen, Politik, Presse und Öffentlichkeit bekannter machen und aufwerten. Verbraucher könnten sich so auf Beratungsqualität und ausreichende Weiterbildung von Energieexperten verlassen.
  1. Förderung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungen
    Finanzielle Anreize für Ingenieure, Architekten, Techniker und Handwerksmeister würden helfen, den Markt an Energieberatern zu vergrößern. Ausbildungsinhalte und -formate sollten weiterentwickelt und modernisiert werden.

Für Details, Hintergründe und Fragen zu den Vorschlägen steht die GIH-Bundeszentrale gerne zur Verfügung:

E-Mail:         info@gih.de

Telefon:        030 34 06 23 70

Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG als PDF

PM GIH 27.10.2021 – Energieberater hoffen auf mehr Klimaschutz

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: Arbeitsgruppen/ BEG/ Bundesförderung effiziente Gebäude/ Energieeffizienz/ Koalition

GIH beteiligt sich an EPBD-Konsultation

22. März 2021

Mit der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) leistet die EU einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU. Denn mehr als ein Drittel der Emissionen in der EU werden im Gebäudesektor in den Mitgliedstaaten verursacht. Dementsprechend möchte sich auch der GIH für die Stärkung der EPBD – und damit für eine höhere Energieeffizienz im Gebäudesektor – einsetzen.

GIH-Feedback zur Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: Energieeffizienz/ EPBD/ EU/ Europäische Gebäuderichtlinie/ Feedback/ Stellungnahme

BMWi und BAFA: Förderprogramme gut für Klima und Konjunktur

3. Februar 2021

Die Verbesserung der Förderung seit Anfang 2020 habe ihr Ziel erreicht und einen sprunghaften Anstieg von Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt ausgelöst, so das BMWi. So hätten sich die förderbedingten CO2-Einsparungen dank der Förderprogramme auf 14 Millionen Tonnen bis 2030 verdoppelt. Durch die steuerliche Förderung sowie die CO2-Bepreisung sei mit weiteren wesentlichen CO2-Einsparungen zu rechnen. Zahlen belegen dies laut dem BMWi sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Die Summe der Anträge für die Gebäudeeffizienzprogramme sowie des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW seien stark angestiegen, zum Teil hätten sich die Zahlen fast verdoppelt. Sowohl in der Sanierung als auch im Neubau würden die Programme eine hohe Nachfrage genießen. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) würden „neue konjunkturelle Impulse gesetzt“ und der Klimaschutz mit der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich weiter vorangetrieben. Die BEG sollte die Antragstellung erleichtern und Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen für die Bürger attraktiver machen.

BAFA-Präsident Torsten Safarik freut sich über den vermeintlich erfolgreichen Start der BEG:  „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Damit können die Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge noch einfacher stellen und wir beim BAFA das Verfahren noch effizienter gestalten. Parallel bauen wir unsere Außenstelle in Weißwasser aus, um die Anträge noch schneller bearbeiten zu können.“

Der GIH begrüßt deutlich die BEG als Meilenstein. Insbesondere die Vernetzung der investiven Förderung mit der Beratung durch dem iSFP-Bonus sieht er sehr positiv. Die Erfahrung zeigt: wird ein Energieberater zu einer Einzelmaßnahme wegen eines iSFPs gerufen, ergeben sich durch die Beratung meist weitere energetische Modernisierungsschritte. Nicht selten saniert der Kunde dann sogar zu einem ganzheitlichen Effizienzhaus.

Der Energieberaterverband bemängelt jedoch die Abwicklung der Förderung: Nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten mit dem BEG-Antragsportal berichten zahlreiche GIH-Mitglieder nach wie vor, dass sie wochenlang auf Zuwendungsbescheide vom BAFA warten müssten. Denn bei Anträgen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen beträgt die Bearbeitungszeit beim BAFA von Antrag bis Bewilligung – ohne iSFP – derzeit mindestens drei Wochen. Zudem klagen Energieberater über schlechte Erreichbarkeiten sowie mangelnde Fachinformationen seitens des BAFA. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen beim Start der Sanierungsmaßnahmen bei Bauherrn, sondern auch zu großem Unmut unter Energieberatern und Kunden. Derzeit scheint die vermeintliche Erleichterung der Förderung im Rahmen der BEG die Antragstellung für viele Kunden und Energieberater eher komplizierter zu machen.

Daher fordert der GIH, dass das Zuschussportal technisch sofort verbessert und beim BAFA das Personal deutlich aufgestockt wird. Nur so werden die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung eingehalten werden könnten und die Energiewende effektiv umgesetzt wird.

Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und des BAFA: Altmaier: „Verbesserte Gebäudeförderung ist gut für Konjunktur und Klima“

 

 

Kategorie: Blog/ Bundesverband/ Landesverbände/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ BMWi/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Investitionen/ Klimaziele/ Peter Altmaier/ Pressemitteilung/ Torsten Safarik

Zufriedenheit über Energieberater hoch, Markt wächst kaum

9. April 2020

Vorabbemerkung: Die Situation hat sich allerdings in der Energieberatung für Wohngebäude seit der Erhöhung der Förderung Anfang Februar deutlich verbessert: die geförderten Energieberatungen verdoppelten sich seitdem im Vergleich zum – in der Studie untersuchtem – Vorjahr.

Die vorliegende Untersuchung betrachtet im Bereich Energiedienstleistungen insbesondere die Energieberatung, das Energie-Contracting und Energiemanagement.

Im Vergleich zu vorhergehenden Studien zeigt das Marktjahr 2018 (Erhebung 2019, aktuell vorliegender Bericht) einen insgesamt stabilen Markt. Die Umsätze von rund 400 Mio. Euro mit professioneller Energieberatung, über 100 Mio. Euro im Energiemanagement mit Kernleistungen wie Zertifizierung und im Mittel 8,7 Mrd. Euro im Energie-Contracting sind, von methodischen Schwankungen und Unschärfen abgesehen, recht konstant.

Angesichts der großen Bedeutung von Energiedienstleistungen als Wegbereiter und Vehikel für anspruchsvolle Investitionen in Energieeffizienz ist diese mangelnde Dynamik vor dem Hintergrund ambitionierter Effizienzziele nicht ausreichend. Das qualitativ und quantitativ laut der Erhebung befriedigende Angebot von Energiedienstleistungen steht seit Jahren einer schleppenden Nachfrage gegenüber.

Obwohl die repräsentativ befragten 2.161 Privathaushalte, 523 Akteure der öffentlichen Hand und 2.752 Unternehmen der Energieeffizienz einen relativ hohen Stellenwert zusprechen, fallen die tatsächliche Inanspruchnahme von Energiedienstleistungen und die spezifischen Energieeffizienzinvestitionen relativ gering aus.

Wichtigster Treiber für Investitionen in Energieeffizienz ist der Wunsch nach einer Reduktion der Kosten des Energieeinsatzes. Gleichzeitig sind die Energiekostenanteile bei den meisten Energieverbrauchern – abgesehen von der energieintensiven Industrie – so gering, dass Investitionen praktisch nie rein zur Steigerung der Energieeffizienz getätigt werden und notwendige (Sowieso-)Investitionen nur relativ selten explizit auch auf Energieeffizienz abzielen.

Die Entwicklung des Marktes würde befördert, wenn Energieverbraucher mit Investitionsanlass zum richtigen Zeitpunkt mit anderen Argumenten und Angeboten, die ihre spezifischen Bedürfnisse aufgreifen, von Energieeffizienzmaßnahmen überzeugt werden könnten.

Die Zufriedenheit mit der Energieberatung ist 2019 im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegen. So waren nur sechs Prozent der Haushalte 2019 mit Beratung eher nicht / nicht zufrieden. Im Vorjahr lag die Zahl noch bei neun Prozent. (Siehe Studie S. 44) Auch die verrechneten Stundensätze sind in den letzten Jahren etwas angestiegen. (Siehe Studie S. 33)

Auch der Marktausblick (vor der Corona-Zeit) wird von Energieberatern eher positiv bewertet. Nur zwischen sechs (Energieberatung für Unternehmen) und zehn Prozent (Energieberatung für Haushalte) gehen von einem Rückgang der Marktentwicklung aus. (Siehe Studie S. 33/34)

Quelle: BfEE – 27.03.2020 – Markt für Energieeffizienzdienstleistungen: Erhebung in 2019 zeigt Stabiltät, aber noch zu wenig Dynamik

Empirische Untersuchung des Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen im Jahr 2019

 

Sehr hohe Fördereffizienz des Programms und viele Umsetzungen nach BAFA-Energieberatung

In der Evaluation Energieberatung für Wohngebäude der BAFA Anfang des Jahres wurde ermittelt, welch wichtige Rolle Energieberatungen für ganzheitliche Sanierungen spielen.

Nach einer BAFA-Beratung setzen die Beratungsempfänger im Schnitt 2,9 Energieeffizienzmaßnahmen um. Mit jedem Fördereuro wurden Nettoinvestitionen von 41 Euro initiiert. Diese extrem hohe Fördereffizienz sucht – trotz der hohen Förderquote von nun 80 Prozent – seitesgleichen. Andere Förderprogramme gelten schon ab einer Effizienz von unter 10 als besonders effizient. Die geförderte Energieberatung erzielt einen vierfach höheren Wert.

Leider geht die oben genannte Studie nicht auf die Erkenntnisse der Evalution ein.

Weitere Infos dazu im Artikel Durch geförderte Energieberatung zu viel mehr energetischen Sanierungen

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: BfEE/ Energieeffizienz/ Energieeffizienzdienstleistung

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