Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG
Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG
A: Bundesförderung für effiziente Gebäude und andere Förderungen
- Ausweitung der verpflichtenden Baubegleitung
Bei Sanierungen erhöht die Einbindung von Energieeffizienz-Experten die Umsetzungsqualität deutlich. Dieses Vier-Augen-Prinzip sollte daher auch bei Einzelmaßnahmen an Heizungsanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie bei der steuerlichen Förderung verbindlich sein.
- Klimaziel-konforme Standards fördern
Alle geförderten Sanierungsmaßnahmen sollten geeignet sein, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Lock-In-Effekte bei der Förderung sollten vermieden und Neubauten verpflichtend klimaneutral geplant werden.
- Für Planungssicherheit sorgen
Umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Für Bauherren und am Bau Beteiligte ist es daher wichtig, zu wissen, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit bereitstehen.
- Entbürokratisierung der Förderung
Die Abwicklung der BEG sollte analog zur digitalisierten und beleglosen Steuererklärung gestaltet werden. Dies würde die Akzeptanz erhöhen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
- Sanierungsförderung aufwerten
Derzeit fließend über 80 Prozent der Fördermittel für Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG WG, NWG) in Neubauten. Dieses Ungleichgewicht deutet darauf hin, dass die Förderung für Sanierer nicht attraktiv genug ist.
- Auf „Efficiency first“ setzen
Die aktuelle Förderhöhe für Maßnahmen an der Gebäudehülle reicht nicht aus, um die angestrebte Sanierungsquote zu erreichen. Auch der geringinvestive Bereich sowie Querschnittstechnologien bieten ein hohes Potenzial, das gezielt gehoben werden sollte.
- Materialkosten auch bei Eigenleistungen fördern
Kompetente Hausbesitzer sollten energetische Maßnahmen zu gleichen Konditionen auch selbst durchführen können. Der beteiligte Energieberater prüft die Qualität der Umsetzung und des verwendeten Materials.
- Sanierungsstarts flexibler gestalten
Wie früher bei den KfW-Programmen sollte der tatsächliche Baubeginn als Vorhabensstart gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung erheblich.
- Monitoring von BEG-Umsetzungen einführen
Eine verbindliche Zielkontrolle der umgesetzten Maßnahmen erhöht die Qualität und Akzeptanz. Hierbei sollte auch auf bessere Innenraumverhältnisse geachtet und thermischer Wohnkomfort sichergestellt werden.
- Austauschbonus ausweiten
Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohle- und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
- Für mehr Qualität beim Heizungstausch sorgen
Bei der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung von Heizanlagen sollte eine Heizlast-Berechnung nach DIN EN 12831 vorgeschrieben werden.
- Differenzdruckmessungen einführen
Um Energieverlusten durch Undichtigkeiten vorzubeugen, sollte die BEG für alle geförderten Neubauten und umfassenden Sanierungen „Blowerdoor“-Messungen vorschreiben.
- Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausweiten
Bei Wohngebäuden sorgen die iSFP-Beratung und der iSFP-Bonus für viele zusätzliche und ganzheitliche Sanierungsschritte ohne Lock-in-Effekte. Diese erfolgreichen Förderanreize sollten daher auf den Nichtwohngebäude-Sektor ausgeweitet werden.
- Den iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierungen gewähren
Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser sollte auch greifen, wenn ein Bauherr in einem Zug anstatt in Einzelschritten saniert.
- Den iSFP-Bonus für Energieberater öffnen
Energieberater sollten für ihre eigene Immobilie ebenfalls Anrecht auf einen iSFP-Bonus nach erfolgter und nicht geförderter iSFP-Erstellung bekommen. So wie auch Handwerker für eigene Gebäude Förderungen beantragen und in Anspruch nehmen können.
- Denkmalsanierungen stärker fördern
Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es viele Vorgaben, die zusätzlichen Aufwand verursachen. Da höhere Kosten Sanierungen unlukrativ machen, sollten die Fördersätze erhöht werden.
- Regen- und Grauwassernutzung fördern
Es sollte nicht nur Energieeffizienz, sondern auch Maßnahmen zur Einsparung der immer knapper werdenden Ressource Wasser gefördert werden.
- Sonderregelungen für Wohneigentümergemeinschaften schaffen
Einzelne Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen davon abgehalten werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen zu blockieren.
- Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern
PV-Anlagen sollten gleichwertig zur Solarthermie in der BEG gefördert werden. Für die sinnvolle Kombination einer Dachdämmung mit Solarthermie oder PV-Anlagen könnte es Boni geben.
- Einsatz von Biomethan oder biogenem Flüssiggas fördern
Sollte eine Kraft-Wärme-Kopplung als Einzelmaßnahme den Gebäudewärmebedarf zu 55 Prozent abdecken, sollte sie in der BEG genauso wie Solarthermie, Biomassekessel oder Wärmepumpen gefördert werden.
B: Gebäudeenergiegesetz und andere gesetzliche Grundlagen
- Rechtliche Vorgaben bereitstellen
Alle am Bau beschäftigen Experten sollten kostenlos und in digitaler Form auf alle relevanten Normen zugreifen können.
- Attraktivität von Sanierungen nach Gebäudekauf erhöhen
Die Steuergesetzgebung sollte so angepasst werden, dass alle Aufwendungen für energetische Modernisierungen innerhalb von drei bis zu zehn Jahren nach Kauf als Erhaltungsaufwand in den Werbungskosten abgezogen werden können.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeiten
Der Gesetzestext sollte einfach und nachvollziehbar sein. Inkonsistente Berechnungen sollten bereinigt und Bilanzierungsnormen realitätsnah und pragmatisch gestaltet werden. Dabei sind beispielsweise zentrale Lüftungsanlagen energetisch korrekt zu bewerten.
- GEG-Anforderungen für Gebäudehülle und Technik trennen
Nur so zeigt sich transparent, ob Maßnahmen zu einem klimaneutralen Gebäudebestand führen und an welchen Stellen nachgesteuert werden muss.
- Daten zur Klimaprognose verwenden
Die Planung von Neubauten und Sanierungen basiert oftmals auf veralteten Klimadaten. Um den kommenden Bedarf abzubilden, bedarf es verlässlicher Prognosedaten.
- Sommerlichen Wärmeschutz beachten
Für umfassende Sanierungen sollten Mindestanforderungen an den Sonnenschutz gesetzlich vorgeschrieben werden.
- Begehungspflicht für Energieausweise einführen
Bei online erstellten Energieausweisen kann die Gebäudesubstanz nur schlecht bewertet werden. Um sinnvolle Sanierungsmaßnahmen empfehlen zu können, muss ein Energieberater das Gebäude persönlich in Augenschein nehmen.
- Nur aussagekräftige Bedarfsausweise zulassen
Rein verbrauchsbasierte Energieausweise geben sehr wenig über den Gebäudezustand, sondern vielmehr über das Nutzungsverhalten aus.
- Umsetzung der GEG-Vorschriften kontrollieren
Die rechtlich zuständigen Bundesländer kontrollieren die Umsetzung der Anforderungen derzeit kaum. Dass sinnvolle Auflagen eingehalten werden, ist daher nicht gewährleistet.
- Verbindliches Energieberatungsgespräch bei Neuvermietungen einführen
Neben dem Verkauf von Gebäuden wird so ein weiterer Anlass bei Ein- und Zweifamilienhäusern geschaffen, Vermieter zu energetischen Maßnahmen zu motivieren.
- Verschluss von Permanentöffnungen in Aufzugsschächten vorschreiben
In Gebäuden mit Aufzügen lassen sich durch automatisierte Schachtentlüftungen laut Studien rund acht Prozent des Heizenergiebedarfs einsparen.
- Anzahl der Gesetze reduzieren
Im Sinne der Praktikabilität wäre die Zusammenlegung von GEG und Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sinnvoll.
- Mieterstromgesetz vereinfachen
Vermieter, die auf ihrem Hausdach eine Photovoltaik-Anlage installieren, werden oft durch bürokratischen Aufwand von der Umsetzung abgehalten. Der Stromverkauf an Mieter darf nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
- Einheitliche Softwareschnittstelle schaffen
Für öffentlich-rechtliche Nachweise sollte nur Software zugelassen werden, die den Austausch von Bilanzierungsdaten erlaubt. Dies würde Projektübergaben deutlich erleichtern.
- Digitalisierungsoffensive starten
Eine digitale Gebäudeakte sowie Materialpässe würden Sanierungen erleichtern. Ein zentrales Gebäuderegister könnte als Benchmark dienen und die Regierung bei langfristigen Sanierungsstrategien unterstützen.
C: Energieberatung
- Geförderte Initialberatung ausbauen
Die niederschwellige Information von Eigentümern ebnet den Weg für energetische Sanierungen. Sie soll daher erweitert und anbieterunabhängig angeboten werden.
- Berufsbild schützen
Dies würde den gewerkeübergreifenden Beruf des Energieberaters in Fachkreisen, Politik, Presse und Öffentlichkeit bekannter machen und aufwerten. Verbraucher könnten sich so auf Beratungsqualität und ausreichende Weiterbildung von Energieexperten verlassen.
- Förderung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungen
Finanzielle Anreize für Ingenieure, Architekten, Techniker und Handwerksmeister würden helfen, den Markt an Energieberatern zu vergrößern. Ausbildungsinhalte und -formate sollten weiterentwickelt und modernisiert werden.
Für Details, Hintergründe und Fragen zu den Vorschlägen steht die GIH-Bundeszentrale gerne zur Verfügung:
E-Mail: info@gih.de
Telefon: 030 34 06 23 70
Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG als PDF
PM GIH 27.10.2021 – Energieberater hoffen auf mehr Klimaschutz
Neue Bundesförderung BEG in den Startlöchern
Neue Bundesförderung BEG in den Startlöchern
Umsetzungen zum Jahresanfang 2021
Zum Januar 2020 wird das Marktanreizprogramm (MAP), das von der BAFA durchgeführt wird, abgeschaltet. Es wird überführt in die BEG. Es sollen dann alle Einzelmaßnahmen (EM) mit Zuschussförderung über das BAFA abgewickelt werden. Neben den Anträgen für Heizungen mit Erneuerbaren Energien sind nun auch Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle und Lüftung über die BAFA zu beantragen. Neben den EM im Wohngebäudebereich werden dann wohl auch EM im Nichtwohngebäudebereich des BEGs umgesetzt.
Zuständig für die BEG soll die neue BAFA-Außenstelle in Weißwasser, Lausitz, sein. Dort werden gerade über 100 neue BAFA-Mitarbeiter geschult.
Geplant ist, dass das Antragsverfahren bei den derzeitigen KfW-Maßnahmen für Einzelmaßnahmen (EM) geändert werden soll: Der Auftrag an Handwerker soll erst nach Bewilligungsbescheid erteilt werden dürfen. Auf eigenes Risiko kann jedoch schon vor Bewilligung gestartet werden. Das bisherige KfW-Verfahren mit BzA und BnD könnte bei EM eingestellt werden.
Der Baubegleitungszuschuss soll im Antrag der Einzelmaßnahme mitbeantragt werden. Der GIH hat gefordert, dass dieser einheitlich bei 50 Prozent Förderung liegt.
Zudem ist geplant, dass die Heizungsförderung und Austauschprämie auch für Ölkessel gewährt wird, die derzeit noch der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen.
Zusätzlicher Bonus, wenn Einzelmaßnahme in iSFP vorschlagen wurde
Zudem soll zum Januar 2021 ebenfalls ein Bonus von vorrausichtlich fünf Prozent zusätzlich zu der Förderhöhe der Maßnahme ausgeschüttet werden, wenn diese Maßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war. Der Umsetzungszeitraum der Maßnahme nach iSFP-Durchführung soll maximal 15 Jahren sein.
Das bedeutet, dass die Förderung für Einzelmaßnahme mit iSFP 25 Prozent beträgt. Ein Höchstsatz von 50 Prozent wird sogar erreicht, wenn eine erneuerbare Heizung eingebaut (35 %), eine alte Ölheizung ersetzt (+ 10 %) wird und die Maßnahme als iSFP im Vorfeld empfohlen wurde. (+ 5 %)
Der GIH empfiehlt allen Mitgliedern, die noch nicht bei der BAFA gelistet sind, dies nachzuholen, da eine hohe Nachfrage nach iSFPs erwartet wird. Die Konditionen wurde im Februar zudem auf 80 Prozent Förderung deutlich erhöht.
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum zum Jahresanfang 2021 bei EM und wohl bei allen Programmteilen soll 24 Monate betragen. Er soll auf einfachen Antrag auf 48 Monate verlängert werden können.
Restliche Umsetzungen
Im Sommer 2021 sollen dann die restlichen Programmteile folgen. Dazu gehören:
- Kreditförderung der Einzelmaßnahmen,
- die Förderungen der Wohngebäude-Effizienzhäuser (BEG WG) und
- die Förderungen der Nichtwohngebäude-Effizienzgebäude (BEG NWG)
Bei den Effizienzhäusern soll in der Sanierung die Förderung des 115er-Haus gestrichen werden. Um weitere Anreize für eine sehr ambitionierte Sanierungen zu schaffen, soll die Stufe Effizienzhaus 40 mit einem noch höheren Fördersatz neu hinzukommen.
Das BMWi geht davon aus, dass diese Umsetzungen zum 1. Juli erfolgen kann.
Konditionen der BEG
Mittelausstattung
BMWi hat auf GIH-Anfrage mitgeteilt, dass es trotz teils sehr hoher Nachfrage nach den deutlich erhöhten Förderprogrammen keine Förderunterbrechung 2020 und 2021 geben soll.
Bekanntgabe der Details der BEG
Anfang Oktober möchte das BMWi die technischen Mindestanforderungen (TMAs) der BEG veröffentlichen. Das Ministerium plant, diese auch in Verbände-Veranstaltung zu erläutern. Dadurch können Energieberater abwägen – sofern möglich, wann die Sanierung beantragt werden soll.
Die Richtlinien der BEG liegen derzeit noch zur Prüfung bei der EU-Kommission. Nach Abschluss der Gespräche soll zuerst die BEG für Einzelmaßnahmen und erst in einem zweiten Schritt die BEG für die Effizienzhäuser der Wohn- und Nichtwohngebäude veröffentlicht werden. Der Zeitplan steht noch nicht fest, wird aber noch 2020 erwartet.
Anforderungen an die Zulassungen der Energieberater
Die derzeitigen Zulassungsanforderungen an die Energieberater bleiben wohl erstmals bestehen. Geplant ist, dass die vom GIH schon lange empfohlene vorhabensbezogene Unabhängigkeit (also der Energieberater, der berät, darf nicht am selben Objekt die handwerklichen Maßnahmen durchführen) für alle Förderteile gelten soll.
Hinweis: Diese Informationen sind exklusiv für GIH Mitglieder und sollen nicht weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Sie sind ohne Gewähr, da sie nur mündlich vom BMWi in verschiedenen Veranstaltungen mitgeteilt wurden.
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