CREATON ist Experte für Steildachlösungen aus Tondachziegeln, Betondachsteinen und dem dazu passenden Zubehör sowie PV-Anlagen. Wir stehen für eine grenzenlose Vielfalt an Formen, Farben und Materialien. Und seit 1884 für Kompetenz in diesem Geschäft.
Wir denken in Systemen. Unsere Kunden profitieren von dem perfekten Zusammenspiel unserer Dachsysteme, die einem Haus den notwendigen Schutz bieten. So halten wir für alle aktuellen und künftigen Hausbesitzer vielfältige Dachwelten in Premiumqualität bereit und bieten für jedes Dach über dem Kopf die passende Lösung. CREATON Produkte vereinen Tradition und Innovation.
Als Experte für das Steildach bieten wir unendlich viele Bedachungslösungen:
- Dachziegel aus dem natürlichen und traditionellen Rohstoff Ton
- Dachsteine aus dem modernen und wirtschaftlichen Rohstoff Beton
- Photovoltaiklösungen aus einer Hand: Aufdach- und integrierte Systeme
- sowie umfangreiches Zubehör zu allen Sortimentsbereichen
- Unser umfangreiches Sortiment wird durch unsere zahlreichen Serviceleistungen komplettiert – wir sind außerdem regional für Sie vor Ort. Hier geht es zu unserer Fachberatersuche: https://www.creaton.de/kontakt/fachberatersuche
Weitere Informationen unter: www.creaton.de
Inhaltliche Kommentierung
Die mit bis zu 40 Prozent weiterhin sehr hoch geförderten Wärmepumpen und Wärmenetze sind sehr wichtig für die Energiewende im Gebäudesektor, allerdings spielt neben Erneuerbaren Heizungen auch die Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Die Energieeffizienz kommt allerdings wieder zu kurz. Maßnahmen an der Gebäudehülle (inkl. Lüftungsanlagen und Efficiency Smart Home) werden mit 5 Prozent weniger (15 Prozent anstatt den vorherigen 20 Prozent) gefördert und somit deutlich schlechter als Einzelmaßnahmen in der Gebäudetechnik. So besteht die Gefahr, dass Wärmepumpen aufgrund der hohen Fördersätze in nicht dafür ausgelegte Altgebäude eingebaut werden, ohne deren Hülle zu sanieren, und die Wärmepumpe im Winter somit das Gebäude dann als Heizstab mit Strom direkt heizt.
Das Gebäude ist aber ganzheitlich anzugehen. So macht es auch keinen Sinn, dass Einzelmaßnahmen besser gefördert werden als Sanierungen zum Effizienzgebäude. Es wird vor allem zu Inselsanierungen von gewerkespezifischen Einzelmaßnahmen kommen. Lock-In-Effekte werden dann unvermeidbar die Folge sein. Warum werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 40 Prozent gefördert, die durchaus nicht umambitionierte Sanierung zu EH 85 aber nur mit 5 Prozent, bzw. mit 5 Prozent EE-Bonus höchstens mit 10 Prozent? Natürlich ist zu beachten, dass der derzeitige KfW-Zinssatz von 0,01 Prozent einem Zinsvorteil von rund 15 Prozent entspricht. Allerdings schreibt das BMWK dazu, dass diese Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite „u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken“ könne. Darauf kann man also mittel- bis langfristig nicht bauen.
Viele werden demzufolge nur nach aktuellem niedrigen GEG-Standard sanieren, weil die steigenden Kosten und die geringere Förderung keinen Anlass bieten, ambitioniert und zukunftsweisend zu sanieren. So schaffen wir es noch nicht mal ansatzweise, die vereinbarte CO2-Einsparung zu erreichen.
Ein positiver Lichtblick ist, dass der „Heizungsaustausch-Bonus“ von Öl- auf Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, und Nachtspeicheröfen ausgeweitet wird. Dass der iSFP-Bonus auf Maßnahmen der Gebäudehülle, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung begrenzt wird, ist nachvollziehbar, da bei einem Heizungsaustausch einer ohnehin defekten Heizung oft ein Mitnahmeeffekt bestand, auch wenn Energieberater bei dem iSFP-Gespräch einige Sanierungswillige von weiteren ganzheitlichen Maßnahmen überzeugen konnten.
Auswirkungen auf die Energieberater und die Wirtschaft und somit auf die Energiewende
Viele Energieberater sind verzweifelt und wütend, dass wieder Förderbedingungen über Nacht geändert wurden. Viele müssen nun ihre Planungen über den Haufen werfen. Zum Beispiel ist es oft ein großer Aufwand, eine berechnete Sanierung zum EH 100 nun auf EH 85 anpassen zu müssen. Es ist unklar, ob die Kunden gewillt sind, diese Extraleistung zu zahlen. Somit haben die Energieberater aus Sicht der Kunden faktisch unwissentlich „falsch“ beraten, müssen den Frust der Kunden einstecken und darum kämpfen, die teils obsolete Beratungsleistung vergütet zu bekommen.
Durch den Wegfall der Zuschussförderung in allen Bereichen werden insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften weniger sanieren, weil diese WEGs oft keine Kredite aufnehmen können bzw. wollen. Auch ältere sanierungswillige Hausbesitzer, die ohnehin kaum Kredite bei der Bank bekommen und mit ihrem Barvermögen sanieren möchten, werden wegen der Streichung der Zuschussprogramme für Effizienzhäuser häufig nichts mehr sanieren. Hier muss aus sozialen Gründen unbedingt nachgebessert werden.
Bauträger berichten ebenfalls, dass sie deutlich weniger sanieren und bauen werden. Auch Baugenossenschaften haben ihre Bautätigkeit – oft auch für Sozialwohnungen – schon eingestellt und durch die gestiegenen Baukosten nehmen auch Unternehmen Abstand von Sanierungen.
Appell an die Politik
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat vor sechs Monaten in der „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ die BEG-Förderung als „breit angelegt und solide ausfinanziert“ beschrieben. Zudem teilten das BMWK und BMWSB in ihrem Sofortprogramm vom 13. Juli mit: „Richtschnur für die Neuausrichtung der BEG ist die Sicherstellung der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands ab 2045“. Dies kann mit den deutlichen Kürzungen nicht erreicht werden.
Anstatt (wie versprochen) eine einheitliche Vorgehensweise für die Förderprogramme zu finden, gibt es nun wieder unterschiedliche Fristen bei der KfW und dem BAFA. Zudem sind die Bedingungen zur steuerlichen Förderung nun nicht mehr analog. Das BMWK verwies auf Nachfrage lediglich auf das Finanzministerium.
Der GIH kritisiert, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung viel zu kurzfristig war und unmittelbar in den Sommerferien liegt. Die permanenten Änderungen der Förderlandschaft sowie Starts und Stopps von Förderprogrammen bewirken eine Planungsunsicherheit bei Bauherren und Energieberatern.
Insgesamt ist die BEG-„Reform“ ein Streichprogramm und somit ein Rückschritt im Klimaschutz. Die zukünftigen Fördermittel sind leider nun so unattraktiv, dass viele ihre erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr angehen werden.
Zitate von Energieberatern des GIH
„Der Schlingerkurs der Bundesregierung erschwert unsere Arbeitsbedingungen erheblich. Eine zuverlässige und langfristige Kapazitäts- und Personalplanung ist unter diesen Voraussetzungen schlicht und einfach nicht möglich.“
„Die Kunden sind sehr verärgert und stornieren zum Teil schon jetzt die in Kürze geplanten Sanierungen, weil die Banken schon ankündigten, dass ohne die bisher erwartbaren Zuschüsse die Finanzierungen deutlich schlechter werden.“
„Wir stehen wieder vor einem Scherbenhaufen von zurückgezogenen Aufträgen von Sanierungswilligen – für die wir schon wochenlange Vorarbeit geleistet haben.“
„Wer ein Effizienzhaus 100 vorbereitet hat, muss teils komplett neu planen, da dieses gestrichen wurde, obwohl es für bestimmte Gebäude (z.B. am Hang oder mit Bodenplatte) kaum andere Möglichkeiten gibt.“
„Wir verspüren wegen der unsicheren Förderstruktur ein ungutes Bauchgefühl. Wie sollen wir da die Kunden von langfristigen Sanierungsmaßnahmen überzeugen?“
„Wieso entsenden wir Mitarbeiter zu kostspieligen und zeitaufwendigen Weiterbildungsmaßnahmen, um eine Zulassung beim BAFA zu erhalten, wenn parallel die Anreize dafür Stück für Stück gestrichen und gekürzt werden?“
„Was bringen 5 Prozent Förderung für ein Denkmal sowie das EH 85? Das entspricht 6.000 Euro Zuschuss bei einem Einfamilienhaus. Ich frage mich, ob das der Aufwand wert ist.“
„Quintessenz: Gut beraten ist, wer gleich die Finger von der Sanierung lässt.“
„Als Energieberater fühle ich mich derzeit wie ein Esel, dem abwechselnd ein Sack voller Karotten vor das Maul gehängt wird und dem dann, kaum in Bewegung, ein paar Schritte später wieder Knüppel zwischen die Beine geworfen werden.“
Zum Beitrag „Wärmeverluste aufdecken“.
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Ausgehend von den adressierten Planungsaufgaben bei Erstellung von Wärmeschutz-/ Dichtheits- und ggf. Lüftungskonzept erläutert die Seminarreihe in modularen Schritten jeweils haftungsrelevante Aspekte und Vertragspflichten. Auf diese Weise erschließen sich Handlungsoptionen für das Vorgehen im Einzelfall und etwaige Regelungsmöglichkeiten.
Ziel ist, notwendige Kenntnisse für die „Risikosteuerung“ aus rechtlicher Sicht zu vermitteln und das Vertragsmuster Energieberatung als „praktisches Scharnier“ für Planungssicherheit einerseits und Rechtssicherheit andrerseits zu begreifen und zu nutzen.
Modul 1 – Rechtliche Grundlagen bei Energieberatung – Regelungsinhalte von Verträgen – Bauvertragsrecht – 22.09. (9:30 – 13:00 Uhr)
Modul 2 – Wärmeschutzkonzept und die Besonderheiten beim Bauen im Bestand – 29.09. (9:30 – 13:00 Uhr)
-> Anmeldung zu den Modulen 1+2
Modul 3 – Dichtheitskonzept – Schnittstellenrisiken – Gesamtschuld – 06.10. (9:30 – 13:00 Uhr)
Modul 4 – Lüftungskonzept und Schimmel im Bau- und Mietrecht – 13.10. (9:30 – 13:00 Uhr)
-> Anmeldung zu den Modulen 3+4
Modul 5 – Stichprobenkontrollen – Dokumentation – Abnahme – 20.10. (9:30 – 13:00 Uhr)
-> Anmeldung zum Modul 5
Preis:
- Modul 1+2: €230,00 zzgl. MwSt. (€273,70 inkl. MwSt.)
- Modul 3+4: €230,00 zzgl. MwSt. (€273,70 inkl. MwSt.)
- Modul 5: €115,00 zzgl. MwSt. (€136,85 inkl. MwSt.)
Es handelt sich um eine modular konzipierte Schulung mit den vorgenannten fünf Terminen. Die Module 1+2, sowie 3+4 sind jeweils nur paarweise buchbar. Die Teilnehmer sollten im Besitz des Vertragsmusters Energieberatung sein; dieses ist bestellbar im Online-Shop. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt, die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
Als Bezahlmöglichkeiten stehen Ihnen über den Bezahldienst PayPal die Bezahlung per PayPal Konto, SEPA Lastschrift oder Kreditkarte zur Verfügung. (Die Auswahlmöglichkeit folgt nach dem Klick auf „kostenpflichtige Anmeldung und Bezahlung jetzt durchführen“.)
Veranstaltungsort: GIH Online-Seminarkanal
Modul 1 Rechtliche Grundlagen bei Energieberatung – Regelungsinhalte von Verträgen – Bauvertragsrecht –
Modul 1 stellt zunächst Aufbau und Inhalt des Vertragsmusters vor und zieht die hierfür wesentlichen Regelungen des Bauvertragsrechts „vor die Klammer“. Insoweit verknüpft dieses Modul die Vermittlung bauvertraglicher Grundlagenkenntnisse mit den u.g. Vertragsinhalten. Inhalte im Einzelnen sind:
- Vertragsmuster: Regelungsbedarfe und Vertragsstruktur – Aufbau, Inhalt, Struktur im Überblick
- Rechtliche Einordnung von Leistungen der Energieberatung
- Mangelbegriff – aRdT – rechtliche Bedeutung technischer Normen
- Leistungsinhalte und -ablauf bei Erstellung von Energiekonzepten – Regelungsbedarfe im Überblick
- Konkretisierung Leistungssoll und Haftungskontrolle durch Aufklärung und Beratung
- Leistungssoll und Sicherung von Nachträgen; Honorare bei Kündigung und Nachträgen
Modul 2 Wärmeschutzkonzept und die Besonderheiten beim Bauen im Bestand
Dieses Modul nimmt zum einen Leistungsinhalte sowie haftungsrelevante Aspekte rund um den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz in den Blick. Zum anderen stehen hier die besonderen Rechtsfragen bei energetischer Sanierung im Mittelpunkt: Risiken der Bestandserkundung, die Frage, welcher Standard vertragsrechtlich beim Bauen im Bestand geschuldet ist sowie schließlich die häufig bei Planung/ Ausführung von WDVS streitanfälligen Themen. Inhalte sind:
- Vertragsmuster Energieberatung – Regelungsvorschlag
- Wärmeschutzkonzept: Leistungsinhalte und Vertragspflichten im Planungsablauf
- Sommerlicher Wärmeschutz – haftungsrelevante Aspekte und Vertragspflichten
- Kardinalpflicht Bestandserkundung
- Technische Standards beim Bauen im Bestand
- Streitfall WDVS – Rechtsfragen
Modul 3 Dichtheitskonzept – Schnittstellenrisiken – Gesamtschuld
Modul 3 widmet sich der Luftdichtheitsebene als „Schnittstellengewerk“. Es verbindet Rechtsfragen bei Erstellung von „Dichtheitskonzepten“ mit einem Fokus auf das Thema der gesamtschuldnerischen Haftungsrisiken: denn diese stellen sich als Kehrseite der im Projektablauf anzutreffenden Schnittstellenrisiken dar. Themen sind:
- Vertragsmuster Energieberatung – Regelungsvorschlag
- Inhalt der „Erfolgshaftung“ bei Erstellung von Luftdichtheitskonzepten
- Vertragsrechtliche Bedeutung von DDM (-Messwerten) und Folgen für die Vertragspraxis
- Dichtheitskonzept: Leistungsinhalte im Planungsablauf – Vertragspflichten – Dokumentation
- Schnittstellen und gesamtschuldnerische Haftungsrisken bei Erstellung von Dichtheitskonzepten
Modul 4 Lüftungskonzept und Schimmel im Bau- und Mietrecht
Modul 4 behandelt haftungsrelevante Aspekte und resultierende Vertragspflichten bei Erstellung von Lüftungskonzepten. Entsprechend den Inhalten der von der Referentin mitverfassten Studie „Lüften im Wohnungsbau“ [link https://www.dabonline.de/wp-content/uploads/2021/05/Studie_Lueftung-17-05-2021.pdf ] werden haftungsrelevante Aspekte, Vertragspflichten sowie etwaige Regelungsbedarfe vor dem Hintergrund aktueller Regelwerksentwicklungen aufgezeigt. Ergänzt wird die bauvertragliche Perspektive durch praxisbedeutsame Rechtsfragen bei Mangelbeurteilung im Mietrechtsverhältnis. Das Modul beinhaltet folgende Themen:
- Vertragsmuster Energieberatung – Regelungsvorschlag
- Wohnungslüftung im Bauordnungsrecht und resultierende Vertragspflichten
- Inhalt der „Erfolgshaftung“ bei Erstellung von Lüftungskonzepten
- Leistungsinhalte und Schnittstellen im Planungsablauf – Folgen für Vertragspraxis
- Aktuelle Regelwerksentwicklungen und aRdT – was tun bei „ungewissen Rechtsstatus“ TR/ DIN?
- Lüftung und Schimmel im Mietrecht – Welches Nutzerverhalten ist „rechtlich zumutbar“?
Modul 5 Stichprobenkontrollen – Dokumentation – Abnahme
Modul 5 konzentriert sich auf Haftungsrisiken bei Stichprobenkontrollen. Im Fokus steht hier die Abgrenzung der „Bauausführungs- und Ergebniskontrolle“ gegenüber der Objektüberwachung. Des Weiteren werden in diesem Modul Einzelaspekte rund um das Thema Abnahme und Dokumentation dargestellt. Folgende Inhalte finden sich hier:
- Vertragsmuster Energieberatung – Regelungsvorschlag
- Inhalt der „Erfolgshaftung“ bei Stichprobenkontrollen – rechtliche Einordnung
- Vertragspraxis: Regelungsbedarf Stichprobenkontrollen
- Energieberatung – Objektüberwachung – gesamtschuldnerische Haftungsrisiken – Schnittstellenabgrenzung
- Abnahme der Leistungen der Energieberatung – Formen und Rechtswirkungen der Abnahme
- Systematik der Mängelrechte – vor/ nach Abnahme – nach BGB/ VOB/B
- Dokumentation – Beweissicherung im Projektablauf
Referentin: RA Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen
Für jedes Modul erhalten Sie bei vollständiger Teilnahme (mind. 80% Teilnahmezeit) im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung mit Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenliste:
Wohngebäude: 4, Nichtwohngebäude: 4, Energieaudit DIN 16247: 4
Am 20. April um Mitternacht wurde das Antragsportal für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ freigeschaltet und bereits knapp zwölf Stunden später war das Budget von einer Milliarde Euro ausgeschöpft.
Hinzu kam noch ein technisches Problem von Seiten der KfW: GIH-Mitglieder berichteten, dass Zuschüsse für Neubauten beantragt werden konnten; aber eigentlich ist die Zuschussvariante nur eine Ausnahme für Betroffene vom Hochwasser. Die Zuschussförderung war laut Ministerium und KfW ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies konnte das Portal softwaretechnisch allerdings nicht unterscheiden, so dass Anträge erst einmal abgeschickt werden konnten und Antragsteller eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Allerdings werden Anträge, die nicht für Betroffene vom Hochwasser vorgesehen sind, negativ beschieden werden.
Nach Aussagen der KfW sind ab dem 21. April wieder Anträge für Neubauförderung möglich; diese beschränken sich aber auf das Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Allerdings sind für diese Nachhaltigkeitsklasse bisher nur wenige Energieberater*innen gelistet und der Aufwand betrage schon bei Einfamilienhäusern oft eine fünfstellige Summe. Die Fördersummen sind definitiv aufgebraucht. Somit sind Förderanträge für Neubauten der Klassen EH-Stufe 40 und 40 Plus ab sofort nicht mehr möglich.
Letztlich konnten viele Energieberater*innen und Kunden wieder nicht zum Zug kommen, die zum Teil extra Anträge umgeschrieben und auf die Fördermittel gewartet haben. Zudem führte die technisch mögliche, aber ausdrücklich nicht vorgesehene Zuschussvariante für Neubauten zu unnötigen Komplikationen. Letztlich wurden auf Seiten der Energieberater*innen und Kunden Erwartungen und geweckt, die aber nicht erfüllt werden konnten.
Zum Beitrag „Klimaneutral, sozialverträglich und bezahlbar“.
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Der GIH begrüße zwar die Entscheidung des Gesetzgebers, seinen Förderschwerpunkt auf die klimatisch wirkungsvollere Bestandssanierung zu legen. Dennoch hält Leppig es für fragwürdig, die Neubauförderung so stark herunterzufahren: „Die Fördersumme zu halbieren und gleichzeitig die beliebte Zuschussvariante abzuschaffen dürfte ein ordentlicher Schlag ins Kontor vieler Bauherren sein – zumal in letzter Zeit auch noch die Kreditzinsen und Baukosten deutlich gestiegen sind.“ Vor dem Hintergrund dieser faktischen Kostensteigerung fände es der GIH-Vorsitzende nur nachvollziehbar, wenn Bauherren ihre Projekte auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückschrauben oder ganz zu den Akten legen. „Wer sich das ambitionierte Ziel setzt, jährlich 400.000 neue Wohneinheiten zu bauen, der sollte mehr Verlässlichkeit an den Tag legen“, kritisiert Leppig.
Positiv sei, dass der Bund über die erste Fördermilliarde hinausdenke, bereits eine Anschlussförderung aufgesetzt habe und unter dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ auch schon an der für das Jahr 2023 geplanten Neuausrichtung der Neubauförderung arbeite.
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Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de
Pressemitteilung „Verschlechterungen bei der Neubauförderung“ als PDF
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