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Neue BEG-Richtlinien 2023

9. Dezember 2022

Bei den folgende Richtlinien handelt es sich um Vorab-Veröffentlichungen, die eigentliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus. Die Inhalte sind jedoch beschlossene Sache.

Richtlinie für Wohngebäude

Richtlinie für Nichtwohngebäude

Richtlinie für Einzelmaßnahmen

Der GIH veranstaltet am 22. Dezember von 17:00 bis 18:30 Uhr auch eine Infoveranstaltung, in der es um die Inhalte der neuen Richtlinien und um eine Zusammenfassung der Richtlinienänderungen in diesem Jahr geht.

Fördersätze für BEG WG (ab 1.1.23)

Fördersätze für BEG NWG (ab 1.1.23)

Fördersätze für BEG EM (ab 1.1.23)

Übergreifende Änderungen bei BEG WG, NWG und EM

  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert.
  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert. Energieeffizienz-Experten bestätigen die fachgerechte Durchführung und korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis. Die Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers enthalten, in deutscher Sprache sein und dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten.
  • Vorhabenbeginn: Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung des Antrags ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Anhebung der max. Kumulierungsgrenze für Kommunen von 60 auf 90 %.
  • Die Kosten für angestellte Energieeffizienz-Experten können unter den investiven Kosten angesetzt und gefördert werden.

Änderungen bei BEG WG und NWG

  • Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, wird aufgehoben. Dies gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen bei Sanierungen (z.B. Kabelkanäle) können mitgefördert werden.
  • In der Sanierung kann die NH-Klasse gefördert werden. Dies richtet sich nach der Verfügbarkeit von registrierten Bewertungssystemen für das QNG. Verpflichtend ist das Erreichen der NH-Klasse aber nicht.
  • Der Nachweis für das Erreichen einer Effizienzhaus-Klasse ist nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
  • Der WPB-Bonus wird von 5 auf 10 % angehoben und auf die EH/EH Stufe 70 EE erweitert.
  • Es gibt einen neuen Bonus für Serielle Sanierung (Verwendung und Montage von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude). Dieser gilt für die Sanierung von Wohngebäuden auf die Effizienzstufe 40 oder 55 und wird mit 15 % gefördert. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus. Bei einer Kumulierung von WPB-Bonus mit der Seriellen Sanierung ist der Bonus aber auf 20 % begrenzt.
  • Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil von 65 % (anstatt 55 %) erreicht. Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen sowie grüner Wasserstoff oder Biomethan in Brennstoffzellen–Heizsystemen ist anrechenbar. Biogas ist hingegen nicht mehr anrechenbar. Voraussetzung für das Erreichen der EE-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Ausnahmen gibt es für Denkmal und bei NWG für niedrig beheizte Zonen). Für die Deckung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmenetz, darf für das Wärmenetz ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energien zur Erfüllung der EE–Klasse pauschal angesetzt werden. Falls schon ein Anschluss an ein Wärme– oder Gebäudenetz oder eine EE–Heizung zur Wärmeversorgung des Gebäudes vorhanden ist, darf die EE–Klasse nicht beantragt werden.
  • Mit Ausnahme von Denkmal müssen alle Gebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d.h. sie dürfen eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Betrieb nicht überschreiten
  • Die (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist innerhalb von 54 Monaten nach Zusage gegenüber der Hausbank einzureichen.
  • Für Anträge, die zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist für die Einreichungen der BnD auf begründeten Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.
  • Die Erstellung einer (gewerblichen) Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Beantragung des WPB-Bonus für das EH 70 EE und für den Serielle-Sanierung-Bonus ist aus technischen Gründen erst ab dem 23. Februar möglich. Mit dem Vorhaben kann aber bereits ab dem 1. Januar begonnen werden, vorab mit dem dann aktualisierten KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ (Version 01/2023) vorab ein Beratungsgespräch dokumentiert wurde.
  • Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 4 % des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.

Änderungen im Neubau

  • Bis zum Start der neuen Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) am 1. März läuft die Förderung nach den bisherigen Richtlinien unverändert weiter. Folgende Anpassungen gelten ab dem 1. Januar auch in der Neubauförderung: Erweiterung der Antragsberechtigung, Ausschluss der Anlagen zur ausschließlichen Stromversorgung, Eigenleistung, Kosten für angestellte Energieeffizienz-Experten, Effizienzhaus-Nachweis, Regelungen zur BnD (siehe oben).

Änderungen bei BEG EM

  • Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich sind nur nach Verfahren B möglich.
  • Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und technischer Schnittstellen ist eine Konnektivität geförderter Heizungsanlagen herzustellen.
  • Eine Heizungsoptimierung ist nur für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden bis 1.000 m² förderbar.
  • Eine Förderung der Heizungsoptimierung bestehender fossiler Anlagen ist nur möglich, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind.
  • Bei einem Heizungsdefekt können Mietkosten von provisorischen Zwischenlösungen gefördert werden. Die Mietkosten werden erst ab Antragstellung gefördert (sonst gilt es als Vorhabenbeginn!) und die Kosten dafür werden erst im Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung gefördert. Dazu ist auch notwendig, dass ein förderfähiger Netzanschluss oder Heizungsanlage innerhalb der Befristung des Zuwendungsbescheids die gesamte Versorgung übernimmt.
  • Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen ist möglich. Diese müssen aber mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
  • Nur für kommunale Antragsteller: Die Kumulierungsgrenze aus öffentlichen Mitteln wird von 60 auf 90 % angehoben.
  • Anforderungen Wärmepumpe
    • Die versorgten Wohneinheiten oder Flächen müssen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.
    • Es gibt einen Bonus von 5 %, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Dieser Bonus ist nicht kumulierbar mit dem Bonus für die Wärmequellen.
    • Ab 1.1.2028 werden nur Wärmepumpen gefördert, die natürliche Kältemittel einsetzen.
    • Werden nur in Gebäuden gefördert, wenn die WP rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreicht. Ab 1.1.2024 muss die JAZ bei mindestens 3,0 liegen.
    • Müssen ab dem 1.1.2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.
    • Müssen ab dem 1.1.2024 folgende jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) aufweisen
      • Wärmequelle Luft, ηs bei 35 °C: 145 % (anstatt 135 %)
      • Wärmequelle Luft, ηs bei 55 °C: 125 % (anstatt 120 %)
      • Wärmequelle Erdwärme, Wasser, sonstige, ηs bei 35 °C: 180 % (anstatt 150 %)
      • Wärmequelle Erdwärme, Wasser, sonstige, ηs bei 55 °C: 140 % (anstatt 135 %)
    • Ab 1.1.2024 sind Luft-Wasser-Wärmepumpen nur förderfähig, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 5 dB niedriger sind als in der Ökodesign-Verordnung. Ab 1.1.2026 müssen die Geräuschemissionen  10 dB niedriger liegen.
  • Anforderungen Biomasseheizung
    • Muss mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert werden.
    • Die versorgten Wohneinheiten oder Flächen müssen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.
    • Ein Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ darf nicht überschritten werden. Dementsprechend wird der bisherige Feinstaub-Bonus (Innovationsbonus) gestrichen.
    • Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 % (anstatt 78 %) ist notwendig.
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen
    • Mindestens 65 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme.
    • Heizanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe sind nicht förderfähig.
    • Biomasseanlagen sind nur bivalent mit anderen EE förderfähig, deren Wärmemengen-Anteil mindestens 25 % beträgt.
    • Fördersatz richtet sich nach dem Anteil der Biomasse.
    • Antragstellung muss durch bzw. mit einem Energieeffizienz-Experten erfolgen.
  • Die Anforderungen zur Förderung eines Wärmenetzanschlusses (PEF/EE-Anteil) werden aufgehoben.

Kategorie: Allgemein/ Förderung

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist gestartet

15. September 2022

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Bundesförderung effiziente Wärmenetze/ Dekarbonisierung/ Förderung/ Kältenetze/ Wärmenetze

Studie: Hohe Energiekosten bei energetisch schlechten Häusern

13. September 2022

Erdgas aus Russland ist für Deutschland ein wesentlicher Energieträger. Einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) zufolge sind Bewohner von energetisch schlechten Gebäuden im Vergleich zu Bewohnern energetisch besserer Gebäude in einem hohen Maß von den Kostensteigerungen betroffen.

Die staatliche Förderung von Gasheizungen und der Austausch von Ölheizungen in den letzten Jahren führten dazu, dass trotz Sanierungen der Gebäudehülle (z.B. Fenstertausch, Dämmung) der Endenergieverbrauch für Öl und Gas konstant geblieben ist. So wird für die Beheizung oder Versorgung mit warmem Trinkwasser zum größten Teil Erdgas verwendet: Im Jahr 2020 wurde knapp die Hälfte der Bestandsgebäude mit Erdgas beheizt und rund ein Viertel mit Heizöl. Zudem finden sich im Gebäudebestand im Vergleich zum Neubau viele Elektro-Nachtspeicherheizungen. Zwar gibt es einen steigenden Anteil von Wärmepumpen, allerdings werden diese vor allem im Neubau eingebaut. Knapp 30 Prozent der Wohngebäude in Deutschland befinden sich in den beiden schlechtesten Effizienzklassen G und H und machen etwa 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs im Gebäudesektor aus. Die Sanierungsquote für Maßnahmen an der Gebäudehülle stagniert bei unter ein Prozent.

Die Autoren schlussfolgern, dass mit einer ausreichenden energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes der nun drohende starke Preisanstieg für die Verbraucher hätte vermieden werden können, denn die finanzielle Belastung hängt nicht nur von den Energiepreisen und dem eigenen Verhalten (Raumlufttemperatur, Lüftungsverhalten usw.) ab, sondern auch vom energetischen Zustand der Gebäudehülle.

Kommentar des GIH

Auch der GIH weist in einer Pressemitteilung und Stellungnahme auf den Zusammenhang des energetischen Zustands der Gebäude und den Verbrauchskosten und Einsparpotenzialen hin.

Neben der Verbrauchsreduzierung sollte die Diskussion mehr auf das Thema Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere der Gebäudehülle, gelegt werden. Dabei sollte auch die Förderlandschaft des Bundes angepasst werden. Die Gebäudehülle wird auch in der BEG-Reform von Juli 2022 vernachlässigt und ein Schwerpunkt wird auf den Wechsel der Energieträger gelegt. So werden Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 5 Prozent weniger (15 Prozent anstatt den vorherigen 20 Prozent) gefördert und somit deutlich schlechter als Einzelmaßnahmen in der Gebäudetechnik. Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe werden zwar mit bis zu 40 Prozent gefördert, allerdings besteht die Gefahr, dass diese aufgrund der hohen Fördersätze in nicht dafür ausgelegte Altgebäude eingebaut werden, ohne deren Hülle zu sanieren, und die Wärmepumpe im Winter somit das Gebäude dann als Heizstab mit Strom direkt heizt. Zudem ist es nicht einfach, innerhalb kurzer Zeit auf alternative Energieträger umzuschwenken, da auch hier Verknappung besteht (z.B. bei Holz).

Das Prinzip „Efficiency First“ ist noch nicht tief genug im Bewusstsein verankert – genau deshalb sind qualifizierte und ganzheitliche Energieberatungsangebote wichtig. Denn: Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Dies bedeutet beispielsweise, dass vor einem Heizungstausch meist erst die Gebäudehülle ertüchtigt werden sollte – in der Regel genügt dann eine kleinere Anlage, die zudem komplett auf der Basis erneuerbarer Energien betrieben werden kann. Dabei spielen Energieberatende mit ihrer unabhängigen, produktneutralen, technologieoffenen und gewerkeübergreifenden Expertise eine wichtige Rolle. So wird mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung des Budgets der Eigentümer/innen die bestmögliche Energieeffizienz des Gebäudes in einem realistischen zeitlichen und finanziellen Rahmen herausgeholt. Außerdem kennen sie die einschlägigen Fördermöglichkeiten und können entsprechend beraten.

 

Studie „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Energiekosten privater Haushalte“ vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München, Forschungsbericht FO-2022-4.

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Dämmung/ Einzelmaßnahmen/ energetische Sanierung/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Energieeinsparung/ Förderung/ Gaskosten/ Gebäudeeffizienz/ Gebäudesanierung/ Sanierungsfahrplan

GIH-Fördermonitor zeigt lange Bearbeitungszeiten bei Förderprogrammen in der Gebäudesanierung

25. August 2022

„Für Sanierungsprojekte ist die Geschwindigkeit der Umsetzung ein wesentlicher Faktor – steigende Baukosten und Zinsen können, wenn sich ein Projekt in die Länge zieht, potenzielle Fördermittel auffressen. Leider gibt es aber weder vonseiten des verantwortlichen Bundeswirtschaftsministeriums noch des durchführenden BAFA Aussagen zur Bearbeitungsdauer. Wir befragen daher regelmäßig unsere Mitglieder und bereiten deren Datensätze so auf, dass eine Einschätzung möglich wird“, erklärt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Mittlerweile bildet der GIH-Fördermonitor schon über 700 eingereichte Datensätze ab.

Der Energieberaterverband nimmt dabei sowohl die Genehmigungsdauer als auch die Prüfungsdauer bei Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) sowie bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) inklusive des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) unter die Lupe. Mit leichter Verzögerung stellt der GIH-Fördermonitor die Erfahrungswerte seiner Beratenden über die drei letzten Monate hinweg dar und macht Angaben zu kürzesten, längsten und durchschnittlichen Bearbeitungszeiten. Um zu erkennen, wie sich die Zeiten mittelfristig entwickeln, ist auch der Blick auf den Jahresverlauf interessant. Vier zusätzliche Diagramme nehmen daher die Durchschnittswerte der letzten zwölf Monate in den Blick und errechnen den Trend.

Genehmigungs- und Prüfungsdauer bei BEG-Einzelmaßnahmen

BEG-Einzelmaßnahmen werden durchschnittlich erst nach 47 Tagen genehmigt (Dauer von der Antragsstellung bis zum Erhalt der Förderzusage), die Prüfungszeit beträgt 50 Tage (Dauer von der Einreichung des Verwendungsnachweises bis zum Erhalt des Auszahlungsbescheids). Leppig hält diese Zeiten für untragbar: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass man bei der KfW meist innerhalb von Sekunden eine Förderzusage erhält, beim BAFA aber fast zwei Monate auf eine händische Prüfung warten muss. Wir fordern daher, dass das Bundesamt – trotz des scheinbar eingeschränkten Haushaltsrechts – die gleichen digitalen Möglichkeiten bekommt, um rasch und bürgerfreundlich zu agieren.“ Das BAFA solle daher das lang erprobte KfW-System übernehmen, das nach einer intelligenten Plausibilitätsprüfung die Anträge sofort freigibt. Denn für meist ähnlich lautende Standardanträge wie den Fensteraustausch oder den Einbau einer Wärmepumpe seien durch Stichproben unterstützte digitale Freigabeprozesse weitaus schneller und verlässlich genug. „Unsere Kunden müssen dann mit der die Beauftragung von Handwerkern nicht mehr zwei Monate warten, nur um sicher zu gehen, dass sie ihre Förderung auch erhalten“, so Leppig.

Genehmigungs- und Prüfungsdauer bei iSFP-Energieberatungen

Während iSFPs in akzeptablen zwei Wochen genehmigt wurden, betrug die durchschnittliche Prüfungsdauer in den letzten drei Monaten bei stark steigender Tendenz 111 Tage. Auch hier mahnt der GIH-Vorsitzende zu schnellerer Bearbeitung: „Wir freuen uns, dass die Nachfrage mit über 10.000 ganzheitlichen iSFP-Beratungen pro Monat die Erwartungen aller übererfüllt. Nun muss das BAFA aber schleunigst seine Prozesse verbessern, Personal aufbauen und die eingereichten iSFPs rasch prüfen.“ Es könne nicht sein, dass Energieberatende vier Monate nach Abgabe ihrer Unterlagen immer noch auf Förderauszahlungen warten und in wirtschaftliche Not kommen. Leppig fordert daher, dass Förderungen künftig über die Kunden abgewickelt werden, sodass sich bei Energieberatenden kein Zahlungsverzug aufsummieren kann.

Wie eine Umfrage des Fachmagazins Gebäude-Energieberater bestätigt, entstehen fast der Hälfte der befragten Energieberatenden allein durch iSFP-Beratungen Außenstände von über 15.000 Euro. Bei einem Fünftel der Beraterbüros summieren sich diese ausstehenden Zahlungen derzeit gar auf über 45.000 Euro.

www.gih.de/foerdermonitor

Pressemitteilung GIH-Fördermonitor (25.8.2022) als PDF

Kategorie: Allgemein/ Förderung Tags: BAFA/ Bearbeitungszeit/ BEG EM/ Energieberater/ Fördermonitor/ Genehmigungsdauer/ iSFP/ Pressemitteilung/ Prüfungsdauer

Übersicht über die Änderungen der BEG-Fördersätze ab 28. Juli 2022

27. Juli 2022

Aktuelle Informationen finden sich auf unserer BEG-Newsseite. Zudem sind auf den Seiten zu unserer BEG-Übersicht und Bundesweiten Förderprogramme weiterführende Informationen.

Fördersätze BEG WG – Neubau

  • Effizienzhaus 40 NH: 12,5 % 5 %
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %

Fördersätze BEG WG – Sanierung

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Effizienzhaus Denkmal: 25 % 5 %
  • Effizienzhaus 100: 27,5 %
  • Effizienzhaus 85: 30 % 5 %
  • Effizienzhaus 70: 35 % 10 %
  • Effizienzhaus 55: 40 % 15 %
  • Effizienzhaus 40: 45 % 20 %
  • EE-Klasse: plus 5 %
  • NH-Klasse: bei Sanierung nicht vorhanden
  • Neu ab 22.9.: Worst Performing Building-Bonus: plus 5 %, wenn diese auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert werden. Dieser ist mit der EE-Klasse kumulierbar
  • Max. Zinsvergünstigung von 15 % in allen Effizienzstufen. Diese gilt für die erste Zinsbindungsdauer

Fördersätze BEG NWG – Neubau

  • Effizienzgebäude 40 NH: 12,5 % 5 %
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %

Fördersätze BEG NWG – Sanierung

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Effizienzgebäude Denkmal: 25 % 5 %
  • Effizienzgebäude 100: 27,5 %
  • Effizienzgebäude 85: fehlt, für NWG nicht vorgesehen
  • Effizienzgebäude 70: 35 % 10 %
  • Effizienzgebäude 55: 40 % 15 %
  • Effizienzgebäude 40: 45 % 20 %
  • EE- oder NH-Klasse: + 5 %
  • Förderkombination von EE- und NH-Klasse ist nicht möglich
  • Neu ab 22.9.: Worst Performing Building-Bonus: plus 5 %, wenn diese auf das Niveau EG 40 oder EG 55 saniert werden. Dieser ist mit der EE- und NH-Klasse kumulierbar
  • Kreditbetrag: Bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 30 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Max. Zinsvergünstigung von 15 % in allen Effizienzstufen. Diese gilt für die erste Zinsbindungsdauer

Fördersätze BEG EM

  • Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 28. Juli 2022, allerdings ist es pro Antragsteller möglich, bis einschließlich 14. August einen Antrag mit den bislang geltenden Förderbedingungen zu stellen
  • Die Fachplanung und Baubegleitung beträgt in allen Programmteilen unverändert 50 %
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt unverändert 2.000 Euro, bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung
  • Der frühere Öl-Austausch-Bonus wird auf einen Heizungsaustausch-Bonus für Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet. Die Voraussetzungen für diesen Bonus sind, dass die Heizungen vor dem Austausch funktionstüchtig sein müssen und Gasheizungen müssen zudem mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein. Eine Ausnahme sind Gasetagenheizungen, da spielt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine Rolle. Zudem darf das Gebäude nach dem Heizungsaustausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – weder im Gebäude noch gebäudenah
  • Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig

Ausblick

Die nächsten Änderungen kommen voraussichtlich Anfang 2023. Dann werden die BEG-Richtlinien in überarbeiteter Fassung veröffentlicht, ein Bonus für serielle Sanierung eingeführt und die Neubauförderung novelliert.

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG Einzelmaßnahmen/ BEG EM/ BEG NWG/ BEG WG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Einzelmaßnahmen/ Förderung

Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm

27. Juli 2022

„Was plakativ als Fokussierung und Vereinfachung angepriesen wird, ist bei genauerem Hinsehen nichts anderes als ein massives Streichprogramm“, sagt der GIH Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Außerdem mache es die erneute kurzfristige Änderung der Förderkonditionen Energieberatern unmöglich, ihren Aufgaben professionell und glaubwürdig nachzukommen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Klimakrise und der Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energielieferungen nimmt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor allem auf fossilen Brennstoffen beruhende Technologien aus der Förderung. „Dagegen ist nichts zu sagen, schließlich besteht hier akuter Handlungsbedarf. Indem jedoch an allen Ecken und Enden gekürzt wird, schießt die Reform weit über dieses Ziel hinaus“, bemängelt Leppig. In der Bilanz seien die neuen Konditionen so unattraktiv, dass viele Hausbesitzer von geplanten Maßnahmen Abstand nehmen werden. Auch den besonders wünschenswerten ganzheitlichen Sanierungen zum Effizienzhaus und -gebäude werde mit der Streichung der beliebten Zuschussvariante und des Einstiegsniveaus EH / EG 100 ein Riegel vorgeschoben.

Besonders ärgerlich findet Leppig die Kurzfristigkeit, mit der die Änderungen vorgenommen wurden: „Hausbesitzern werden Pläne spontan über den Haufen geworfen und Energieberater können so nicht professionell und glaubwürdig arbeiten. Beratungsdienstleistungen, die sich anschließend nicht umsetzen lassen, weil sich ständig alles ändert, sind irgendwann nicht mehr vermarktbar.“ Zumal der Gesetzgeber bereits angekündigt habe, im Herbst weitere Änderungen vornehmen zu wollen.

„Die Vorgehensweise konterkariert die von uns seit langem geforderte Verlässlichkeit und Planbarkeit und der Inhalt der Reform ist alles andere als dazu geeignet, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen“, so das Fazit des GIH-Bundesvorsitzenden.

Pressemitteilung Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm als PDF

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Förderung

Förderung für Barrierereduzierung in Wohngebäuden erneut gestartet

30. Juni 2022

Ziel der Förderung ist es, den demografischen Wandel zu berücksichtigen und Menschen zu ermöglichen, auch in geänderten Lebenssituationen im gewohnten Wohnumfeld leben zu können.

Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wenn das Haus zum Standard Altersgerechtes Haus umgebaut wird, werden 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro) erstattet. Beispiele für Maßnahmen sind der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen, die Verbreiterung von Wegen, die Verbreiterung von Türdurchgängen oder der Einbau von Aufzügen. Auch hier ist zu beachten, dass eine Antragstellung vor Arbeitsbeginn erfolgen muss.

Einbau neuer Fenster- und Fenster­türen wird nur im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude in der Kreditvariante gefördert. Bei Einzelmaßnahmen kann die Förderung alternativ auch über die BEG Einzelmaßnahmen der BAFA laufen. Zudem kann die selbe Maßnahme nicht zeitgleich über einen Zuschuss der Pflege­versicherung und der KfW gefördert werden.

 

Informationsseite der KfW zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung

Infoblatt zu den technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Kategorie: Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Altersgerechtes Umbauen/ BAFA/ Barrierereduzierung/ Einzelmaßnahme/ Förderung/ KfW/ Wohngebäude/ Zuschuss

Neubauförderung trotz Mittelaufbrauch im August weiter gesichert

22. Juni 2022

Neubauregelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Ministeriumsvertreter verkündete, dass eine (zusätzliche?) Gebäudeenergiegesetz-Novelle „vermutlich im ersten Halbjahr 2023“ komme. Für die Neubau-Förderung mit der Nachhaltigkeitsanforderung (NH-Klasse) sei das Budget dank höherer Nachfrage als erwartet von 300 Millionen Euro wohl Mitte August aufgebraucht, aber ein weiterer Förderstopp 2022 sei „nicht zu befürchten“, da im Rahmen der Haushaltsplanung die Förderung in Kürze aufgestockt werden solle. Ihm war wichtig zu betonen, dass in Zukunft Neubauten weiter gefördert werden, um das ambitionierte und im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von 400.000 Neubauten pro Jahr zu erzielen.

Boom der BEG-Einzelmaßnahmen

Dr. Ina Bartmann, BAFA-Abteilungsleiterin, berichtete, dass bis jetzt in diesem Jahr schon 250.000 BEG EM-Anträge eingegangen seien. Sie rechnet mit insgesamt 650.000 bis 700.000 Anträge für das gesamte Jahr 2022. Christian Stolte als dena-Bereichsleiter rechnete vor, dass jedoch mindestens zwei Millionen Einzelmaßnahmen nötig seien, um die für die Erreichung der Klimaziele nötige Sanierungsrate von Zwei zu erreichen. Zudem empfahl er, mehr Maßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen. Er wies – sowie später auch die VdZ-Geschäftsführerin Kerstin Stratmann – auf die Wichtigkeit der Energieberatung hin. Stolte befürwortete insbesondere die individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFPs), damit in der Sanierung „die richtigen Maßnahmen in richtiger Reihenfolge“ durchgeführt werden.

Zukünftige Rolle des Wasserstoffs im Gebäudesektor

Constantin Zerger, Deutsche Umwelthilft (DUH), sieht auf absehbare Zeit keinen Einsatz von Wasserstoff im Gebäudebereich, da andere Industrien höhere Zahlungsbereitschaft zeigten und im Verkehr es keine Alternativen gebe. Daher würde er beim Einbau neuer Heizungen von Gasheizungen abraten, auch wenn diese Wasserstoff-Ready seien. Die Wirtschaft mit Uwe Glock, Vize-Präsident der VdZ, schätzt die Lage anders ein und rechnet ab 2030 mit vermehrter Verfügbarkeit von Wasserstoff für den Einsatz in Gebäudeheizungen.

Heizungsverbot für alle neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024?

Zudem wurde die geplante GEG-Anforderung diskutiert, dass ab 2024 Heizungen nur noch eingebaut werden dürften, die „möglichst“ mindestens mit einem Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies bedeutet nach Einschätzungen des Handwerksvertreters Norbert Borgmann, Vize-Präsident ZVSHK, für alle neuen Heizanlagen im Neu- und Altbau, dass dann wohl fast nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen möglich sein werden. Staatsekretär Bösinger berichtet über die aktuellen Diskussionen in den Ministerien, z.B. auch Fernwärmeanschlüsse darunter zu subsumieren.

Das VdZ-Branchenforum 2022 kann auf Youtube nachgehört werden.

Kategorie: Allgemein/ Förderung Tags: BEG/ dena/ Erneuerbare Energien/ Gasheizung/ GEG/ Wasserstoff

Haushalt 2022: Deutlich mehr Mittel für BEG und Beratungsförderung

8. Juni 2022

Danach gibt das Bundesfinanzministerium die Gelder für die Projekte, einschließlich Förderprogramme, frei. Dies kann einige Wochen dauern. Der GIH hofft, dass Anfang Juli die Durchführer der Förderprogramme die Freigabe für ihre Budgets erhalten und dadurch die liegengebliebenen Anträge endlich abgearbeitet werden.

Die untenstehende Tabelle verdeutlicht, dass die Ausgaben für den Bereich Wohnungswesen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind.

Funktion/Aufgabenbereich Ausgaben 2021

in  €

Ausgaben 2022

in  €

Differenz
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste 2 972 150 000 3 585 886 000 + 20,65 %
41 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 1 675 263 000 2 149 392 000 + 28,30 %
411 Förderung des Wohnungsbaues 1 494 401 000 1 880 380 000 + 25,83 %
412 Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund) 138 000 000 180 000 000 + 30,43 %
419 Sonstiges Wohnungswesen 42 862 000 89 012 000 + 107,67 %

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich liegt bei den 20 größten Finanzhilfen des Bundes auf dem ersten und die BEG-Förderung auf dem dritten Platz. Mit 4,457 Milliarden Euro entspricht dies einer Steigerung von knapp 360 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dass die BEG mit zusätzlichen Geldern bedacht wurde, wird auch beim Vergleich mit Zahlen aus dem letzten Subventionsbericht deutlich: Im 28. Subventionsbericht des Bundes vom 18. September 2021 stand für das Jahr 2022 noch eine geplante Ausgabe von 2,775 Millionen Euro. Im Vergleich zu den nun 4,457 Millionen entspricht dies einer Steigerung von knapp 61 Prozent.

Kurzbeschreibung der Finanzhilfe Ist 2020

in Mio. €

Soll 2021

in Mio. €

Soll 2022

in Mio. €

Differenz

(2021 zu 2022)

Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich 1 941 4 808 5 153 + 7,18 %
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – 975 4 457 + 357,13 %

Auch in der Förderung von Programmen und Projekten im Bereich Beratung Energieeffizienz gibt es eine deutliche Steigerung, wie untenstehende Tabelle verdeutlicht. Dazu gehört auch die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Zweckbestimmung Ist 2020

in €

Soll 2021

in €

Soll 2022

in €

Differenz

(2021 zu 2022)

Beratung Energieeffizienz 73 850 000 74 988 000 159 988 000 + 113,35 %

Link zum Haushaltsentwurf 2022

Link zum 28. Subventionsbericht

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Bundeshaushalt/ Gebäudesektor

Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung

17. Mai 2022

Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen.

Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer

Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund. Dabei adressiert die Regierung insbesondere die bisher nicht oder kaum sanierten Gebäude („Worst first“), für die es einen Extra-Bonus geben könnte. Unklar bleibt wie die Anreize für – dringend benötigte – niedrigschwellige Angebote ausgestattet werden sollen, da es auch jetzt schon eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt. Die BEG Reform soll „bis zum Sommer umgesetzt“ sein. Dies könnte bedeuten, dass sie nicht nur im Juni bereits bekannt gegeben wird, sondern die Neuerungen bereits dieses Jahr in Kraft treten könnten.

CO2-Kosten für Vermieter sollen Sanierungen erhöhen

Bei diesem CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht es darum, dass der derzeit zu 100 % vom Mieter zu tragende CO2-Preis bereits ab 2023 anteilig auf den Vermieter umgelegt wird. Je besser der energetische Zustand, desto geringer der Anteil des Mieters. Durch dieses Stufenmodell sieht der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, energetisch zu sanieren. Bei einem wohl deutlich steigenden CO2-Preis in den nächsten Jahren müssen Energieberatende dies bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen berücksichtigen. Der GIH hatte anhand eines Beispiels ausgerechnet, dass dies bei einem ungedämmten Einfamilienhaus über die Laufzeit einer neuen Heizung und steigendem CO2-Preis eine fünfstellige Summe an Euro an zusätzlichen Belastungen darstellen kann. Diese Kosten kann der Eigentümer durch Maßnahmen an der Hülle verringern oder beim Einbau einer erneuerbaren Heizung komplett vermeiden. Der Gesetzentwurf liegt dem GIH zur Kommentierung vor und soll bald vom Parlament verabschiedet werden.

Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wird 2022 noch novelliert

Die Regierung setzt beim bestehenden Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) insb. auf „die Erzeugung industrieller Prozesswärme“. Durch eine Förderung von der im Arbeitsplan Energieeffizienz explizit erwähnten und sehr aufwändigen sowie kostspieligen Tiefengeothermie könnten diese Anlagen deutlich häufiger wirtschaftlich umgesetzt werden. Zudem sollen „klein-investive Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe“ beworben und umgesetzt werden. Der GIH unterstützt beides, da auch in diesem Sektor große Effizienzpotenziale sind.

Wärmepumpenhochlauf durch Öl- und Gasaustausch(prämie)

Die Regierung will durch „ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.“

Der GIH unterstützt dies, da nach Branchenangaben 40 % der SHK-Betriebe noch nie eine Wärmepumpe installiert haben und derzeit nur 30 % der Fachunternehmen regelmäßig Wärmepumpen einbauen. Der GIH warnt aber davor, dass nicht in jedes nicht oder kaum gedämmte Gebäude eine Wärmepumpe ohne Weiteres eingebaut werden kann. Ohne sorgfältige Planung und Maßnahmen an der Gebäudehülle – diese sollte möglicht gedämmt und luftdicht sein – und der Technik (wie z.B. niedrige Vorlauftemperatur, Flächenheizung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung) kann bei Nutzern in kalten Wintern der Energiebedarf durch hohe Stromkosten deutlich steigen.

Wie schon im BEG-Blog exklusiv für Mitglieder erwähnt, ist sehr wahrscheinlich, dass die Ölaustauschprämie in der neuen BEG-Novelle auf (nur alte?) Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird.

Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht

Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft.

Ab 2024 gilt, dass „bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind“. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von „möglichst“ die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65 %-Ziel auch „in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie“ möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden.

Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.

Beratung als Schlüssel zum kurz- und vor allem langfristigen Energiesparen

Völlig richtig hat das BWMK erkannt, dass „um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, […] gute Information und Beratung entscheidend“ sind. Neben den in Kürze beworbenen niederschwelligen praxisnahen Tipps, sollte die Regierung zusätzlich weiter auf ganzheitliche gewerkeübergreifende und langfristige Beratungen setzen, die als Maßnahmen z.B. im Beratungselement individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Der GIH und seine über 2.600 Mitglieder unterstützen dabei, diese „Einsparpotenziale zu heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.“

 

Arbeitsplan Energieeffizienz vom BMWK als PDF (17. Mai 2022)

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Arbeitsplan/ Arbeitsplan Energieeffizienz/ BEG/ BMWK/ Energieeffizienz/ Erneuerbare Energien/ GEG/ iSFP

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