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Erneuerter Förderstopp: Vertrauen in die Politik weiter zerstört

20. April 2022

Leppig wisse von nicht wenigen Mitgliedern seines Verbandes, die aufgrund der chaotischen Bedingungen ernsthaft überlegen, mit der Energieberatung aufzuhören: „Der Frust sitzt tief. Viele Beratende haben ihren Kunden schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Hoffnung auf Fördergelder für ihre energetisch ambitionierten Neubauten gemacht – nur um sie nun zum zweiten Mal zu enttäuschen.“ Von daher könne er auch gut verstehen, dass manche Kunden sich fragen, ob sie für die erhaltenen Beratungsleistungen überhaupt bezahlen sollen.
„Was wir dringend benötigen ist mehr Transparenz in der Abwicklung von Programmen und mehr Verlässlichkeit vonseiten der Politik. Nur dann besteht die Chance, das schon mehrfach verspielte Vertrauen in die Förderung des Bundes wiederherzustellen“, so Energieberater Leppig. Außerdem sei es unabdingbar, die Förderprozesse endlich zu professionalisieren: „Es kann doch nicht sein, dass im digitalen Zeitalter die Bearbeitung von Standard-Förderanträgen zum Teil mehrere Monate benötigt.“ Oft seien durch Zins- und Baupreiserhöhungen die Fördermittel in dieser Zeit schon wieder mehr als aufgebraucht.

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Erneuerter Förderstopp: Vertrauen in die Politik weiter zerstört“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung Tags: BEG/ Förderstopp/ Neubau/ Neubauförderung

Fördermittel für BEG-Neubauförderung nach wenigen Stunden aufgebraucht

20. April 2022

Am 20. April um Mitternacht wurde das Antragsportal für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ freigeschaltet und bereits knapp zwölf Stunden später war das Budget von einer Milliarde Euro ausgeschöpft.

Hinzu kam noch ein technisches Problem von Seiten der KfW: GIH-Mitglieder berichteten, dass Zuschüsse für Neubauten beantragt werden konnten; aber eigentlich ist die Zuschussvariante nur eine Ausnahme für Betroffene vom Hochwasser. Die Zuschussförderung war laut Ministerium und KfW ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies konnte das Portal softwaretechnisch allerdings nicht unterscheiden, so dass Anträge erst einmal abgeschickt werden konnten und Antragsteller eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Allerdings werden Anträge, die nicht für Betroffene vom Hochwasser vorgesehen sind, negativ beschieden werden.

Nach Aussagen der KfW sind ab dem 21. April wieder Anträge für Neubauförderung möglich; diese beschränken sich aber auf das Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Allerdings sind für diese Nachhaltigkeitsklasse bisher nur wenige Energieberater*innen gelistet und der Aufwand betrage schon bei Einfamilienhäusern oft eine fünfstellige Summe. Die Fördersummen sind definitiv aufgebraucht. Somit sind Förderanträge für Neubauten der Klassen EH-Stufe 40 und 40 Plus ab sofort nicht mehr möglich.

Letztlich konnten viele Energieberater*innen und Kunden wieder nicht zum Zug kommen, die zum Teil extra Anträge umgeschrieben und auf die Fördermittel gewartet haben. Zudem führte die technisch mögliche, aber ausdrücklich nicht vorgesehene Zuschussvariante für Neubauten zu unnötigen Komplikationen. Letztlich wurden auf Seiten der Energieberater*innen und Kunden Erwartungen und geweckt, die aber nicht erfüllt werden konnten.

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG Förderung/ EH 40/ KfW/ Neubauförderung/ Zuschüsse

Zuschussvariante beim Re-Start der BEG-Neubauförderung gestrichen

5. April 2022

Geförderte Klassen, Förderhöhen und Tilgungszuschüsse

Wohn- und Nichtwohngebäude werden weiter gefördert. Bei Wohngebäuden bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 150.000 Euro bestehen. Auf Nachfrage teilte das BWMK und KfW mit, dass die förderfähige Kosten weiter 150.000 € je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 2.000 €/m² NGF (max. 30 Mio. € pro Vorhaben) betragen. Die Konditionen für Fachplanung und Baubegleitung bleiben zum Glück ebenfalls unverändert.

Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur Wohngebäude) gefördert. Die Stufe 40 ohne Zusatz wird nicht mehr angeboten.

Die Höhe der Tilgungszuschüsse beim Kredit halbieren sich und betragen nun für

  • EH 40 EE und EG 40 EE: 10 Prozent
  • EH 40 NH und EG EG 40 NH: 12,5 Prozent
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent

Die bis Ende Juni 2022 gewährten Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers 2021 bleiben bestehen. Der GIH begrüßt dies.

Haushaltsmittel

Für die Neubauförderung stehen Steuergelder in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Der GIH geht davon aus, dass diese – trotz der Abschaffung der deutlich häufiger nachgefragten Zuschussvariante – wohl höchstens einige Wochen reichen. Das liegt auch daran, dass bei der ebenso weitergeführten Nichtwohngebäudeförderung rasch auch Förderbeträge in Millionenhöhe erreicht werden.

Der GIH geht trotzdem davon aus, dass viele Kunden mit Zuschussanträgen, die nach Habecks Ankündigung Anfang Februar (die ausgesetzte Förderung für Neubauten werden in „wenigen Tagen oder Wochen“ wieder aufgenommen) sehr verärgert sein. Finanzierungsverträgen müssen nun gegen Gebühren gekündigt werden. Eine „Switch“ zur Kreditförderung mit Tilgungszuschuss ist in der Begrenzheit der Mittel zeitlich auch oft kaum realisierbar. Auch viele Genossenschaften, die auf Basis der alten Förderung effiziente und nachhaltige Gebäude errichten wollten, werden aufgrund der schlechteren Konditionen und Baupreisteigerungen in der Zeit des Förderstopps ihre Projekte nicht mehr umsetzen können. Zudem haben sich mittlerweile die Zinskonditionen in der letzten Zeit deutlich verschlechtert.

Förderung von Neubauten mit Gasheizungen ausdrücklich erlaubt

Im Zuge dem von der Regierung proklamierte Wille nach Unabhängigkeit von russischem Gas überrascht, dass ab 20. April auch explizit Neubauten gefördert werden, die über rein-fossile Gasheizungen wie Gas-Brennwert-Geräte verfügen, sofern sie die weiteren Bedingungen z.B. der NH-Klasse einhalten. Zwar werden offiziell nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Heizungen gefördert. Da aber die förderfähigen Kosten stets die Gebäudekosten deutlich übersteigen, hat diese Begrenzung in der Praxis keine Relevanz.

Orginaltext: „Eine der oben genannten Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufen wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird.“

Nachtrag vom 6.4.22, 8:30 Uhr: Der Passus wurde auf der offiellen BMWK-Homepage nun ersatzlos gestrichen.

Fortführung der Neubauförderung bis 2022

Positiv ist, dass es nach Inanspruchnahme der begrenzten Fördermittel von einer Milliarde Euro („Schritt 1“) eine Anschlussförderung („Schritt 2“) gibt. Bei dieser Zwischenlösung „wird die EH/EG40-Förderung in verpflichtender Verbindung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG)“ bis zum 31.12.2022 angeboten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) Das Programm umfasst Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude auf Basis der im Markt verfügbaren Siegelvarianten (Büro-/Verwaltungs-, Labor- und Unterrichtsgebäuden, Schulen, Kitas, etc.)“. Die für die neue Förderung ab 20. April geltenden Förderkonditionen gelten dann fort: „Der Fördersatz beträgt 12,5%. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro. Es wird grundsätzlich nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten. Für Kommunen bleibt die Möglichkeit der postalischen Beantragung im vollen Umfang erhalten.“

BEG-Neubauförderung 2023

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Förderung von Neubauten dann mit dem Programmtitel „Klimafreundliches Bauen“ zum 1. Januar 2023 starten („Schritt 3“). „Dieses Programm entwickelt das QNG weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen.“ Mit den Details der Förderung rechnet der GIH erst in einigen Wochen bzw. eher Monaten.

 BMWK-Pressemitteilung „Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung“ vom 05.04.2022

Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Nachtrag vom 6. April 2022:

Das BMWK hat die gestern unklar definierten Höhen der Tilgungszuschüsse in der neuen BEG-Neubauförderung ab 20. April nun eindeutig formuliert. Die Fördersätze werden halbiert, die Höhe der förderfähigen Kosten bleiben unverändert:

  • „EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
  • EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • Bei Nichtwohngebäuden (EG 40 EE und EG 40 NH) betragen die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten 2.000 Euro pro m² NGF (max. 30 Millionen Euro pro Vorhaben).“

Aktualisierte Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung Tags: BEG/ Förderung/ Neubau/ Neubauförderung

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