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Förderung für Barrierereduzierung in Wohngebäuden erneut gestartet

30. Juni 2022

Ziel der Förderung ist es, den demografischen Wandel zu berücksichtigen und Menschen zu ermöglichen, auch in geänderten Lebenssituationen im gewohnten Wohnumfeld leben zu können.

Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wenn das Haus zum Standard Altersgerechtes Haus umgebaut wird, werden 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro) erstattet. Beispiele für Maßnahmen sind der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen, die Verbreiterung von Wegen, die Verbreiterung von Türdurchgängen oder der Einbau von Aufzügen. Auch hier ist zu beachten, dass eine Antragstellung vor Arbeitsbeginn erfolgen muss.

Einbau neuer Fenster- und Fenster­türen wird nur im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude in der Kreditvariante gefördert. Bei Einzelmaßnahmen kann die Förderung alternativ auch über die BEG Einzelmaßnahmen der BAFA laufen. Zudem kann die selbe Maßnahme nicht zeitgleich über einen Zuschuss der Pflege­versicherung und der KfW gefördert werden.

 

Informationsseite der KfW zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung

Infoblatt zu den technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Kategorie: Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Altersgerechtes Umbauen/ BAFA/ Barrierereduzierung/ Einzelmaßnahme/ Förderung/ KfW/ Wohngebäude/ Zuschuss

Energieberatung wird immer wichtiger

6. Mai 2022

Auf der einen Seite nehmen das Interesse an Modernisierung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie der Wunsch nach energetischer Unabhängigkeit zu. Auf der anderen Seite trifft diese Aufbruchstimmung auf einen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft sowie mangelnde Ressourcen und massiv steigende Preise. „Jetzt, da die Bürger langsam wollen, können es sich viele nicht mehr leisten“, fasst Dieter Bindel, der stellvertretende Bundesvorsitzende des GIH die Problemlage zusammen. Exemplarisch zeige sich dies an der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Wärmepumpen, die kaum mehr erschwinglich bedient werden kann.

Auf dem Podium des Kongresses suchten Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Politik gemeinsam nach Lösungen. Sollen die Klimaziele im Bausektor trotz der widrigen Umstände erreicht werden, müssen, darin waren sich die Diskutanten einig, alle Beteiligten an einem Strang ziehen und ihren Beitrag leisten: Bauherren müssen höhere Kosten in Kauf nehmen, Bauunternehmen können Preissteigerungen nicht vollumfänglich weitergeben und die Politik muss lenkend eingreifen, hinreichend fördern und für optimale Rahmenbedingungen sorgen.

Ein komplexes und volatiles Gefüge, in dem der Energieberatung eine zunehmend tragende Rolle zukommt – schließlich ist es Hausbesitzern kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Dass diese Rolle in Zeiten von Haushaltsbeschränkungen, Förderstopps und sich wandelnden politischen und ökonomischen Randbedingungen nicht leicht zu erfüllen ist, ist auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kein Geheimnis: „All dies sind harte Bremsspuren und ich kann das Bedürfnis nach Stabilität gut verstehen. Gleichzeitig möchte ich aber an alle Energieberater appellieren, Verständnis und Geduld für die aktuelle Situation mit ihren nahezu unfassbaren Umbrüchen aufzubringen und weiterhin dafür zu werben, die nächsten Schritte in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestands zu gehen“, bat Christian Maaß, Abteilungsleiter „Energiepolitik – Wärme und Effizienz“ des Ministeriums.

„Wir Energieberater sind gerne bereit, unseren Anteil zur aktuellen gesellschaftlichen Aufbruchstimmung beizutragen“, so Bindel. Damit dies in der Praxis aber auch gelingt, müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die für Sommer geplante Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) längerfristig Bestand habe: „Soll das derzeitige Momentum nicht ungenutzt verpuffen, müssen sich Bürger und Energieberater auf gesetzliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen verlassen können. Weitere frustrierende Rückschläge wie bei den kürzlich erfolgten Förderstopps wird sich die Energiewende kaum leisten können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: GIH

 

Es diskutierten (von links nach rechts):

Benjamin Weismann, Moderator und Geschäftsführer GIH Bundesverband

Markus Müller, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg

Christian Maaß, Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Dieter Bindel, Stellv. Bundesvorsitzender GIH Bundesverband

Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin GdW

Lothar Fehn Krestas, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Energieberatung wird immer wichtiger“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Energieberatung/ Energiepolitik/ Enerigeberater/ Förderstopp/ Förderung/ Kongress/ Podiumsdiskussion/ Pressemitteilung

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

5. Mai 2022

Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ; Foto: Heilig/CMF

Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.

Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.

Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.

Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Foto: Heilig/CMF

Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.

„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.

Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.

Dr. Ina Bartmann, Abteilungsleiterin Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Foto: GIH

Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.

Eckard von Schwerin, Prokurist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Foto: GIH

KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.

v.l.n.r.: Jens Acker, Dr. Ina Bartmann, Eckard von Schwerin; Foto: GIH

In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.

Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup; Foto: GIH

Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.

Podiumsdiskussion: Benjamin Weismann, Markus Müller, Christian Maaß, Dieter Bindel, Dr. Burkhard Schulze Darup, Ingeborg Esser, Lothar Fehn Krestas (v.l.n.r.); Foto: Heilig/CMF

 

Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).

 

 

Vortragsfolien

GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.

Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner

Fotos: GIH

Bildergalerie

Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
Foto: GIH
Foto: GIH
Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
Foto: Heilig/CMF

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Fördermitglieder/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Förderung/ Gebäudesanierung/ Gebäudesektor/ KfW

Zuschussvariante beim Re-Start der BEG-Neubauförderung gestrichen

5. April 2022

Geförderte Klassen, Förderhöhen und Tilgungszuschüsse

Wohn- und Nichtwohngebäude werden weiter gefördert. Bei Wohngebäuden bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 150.000 Euro bestehen. Auf Nachfrage teilte das BWMK und KfW mit, dass die förderfähige Kosten weiter 150.000 € je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 2.000 €/m² NGF (max. 30 Mio. € pro Vorhaben) betragen. Die Konditionen für Fachplanung und Baubegleitung bleiben zum Glück ebenfalls unverändert.

Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur Wohngebäude) gefördert. Die Stufe 40 ohne Zusatz wird nicht mehr angeboten.

Die Höhe der Tilgungszuschüsse beim Kredit halbieren sich und betragen nun für

  • EH 40 EE und EG 40 EE: 10 Prozent
  • EH 40 NH und EG EG 40 NH: 12,5 Prozent
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent

Die bis Ende Juni 2022 gewährten Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers 2021 bleiben bestehen. Der GIH begrüßt dies.

Haushaltsmittel

Für die Neubauförderung stehen Steuergelder in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Der GIH geht davon aus, dass diese – trotz der Abschaffung der deutlich häufiger nachgefragten Zuschussvariante – wohl höchstens einige Wochen reichen. Das liegt auch daran, dass bei der ebenso weitergeführten Nichtwohngebäudeförderung rasch auch Förderbeträge in Millionenhöhe erreicht werden.

Der GIH geht trotzdem davon aus, dass viele Kunden mit Zuschussanträgen, die nach Habecks Ankündigung Anfang Februar (die ausgesetzte Förderung für Neubauten werden in „wenigen Tagen oder Wochen“ wieder aufgenommen) sehr verärgert sein. Finanzierungsverträgen müssen nun gegen Gebühren gekündigt werden. Eine „Switch“ zur Kreditförderung mit Tilgungszuschuss ist in der Begrenzheit der Mittel zeitlich auch oft kaum realisierbar. Auch viele Genossenschaften, die auf Basis der alten Förderung effiziente und nachhaltige Gebäude errichten wollten, werden aufgrund der schlechteren Konditionen und Baupreisteigerungen in der Zeit des Förderstopps ihre Projekte nicht mehr umsetzen können. Zudem haben sich mittlerweile die Zinskonditionen in der letzten Zeit deutlich verschlechtert.

Förderung von Neubauten mit Gasheizungen ausdrücklich erlaubt

Im Zuge dem von der Regierung proklamierte Wille nach Unabhängigkeit von russischem Gas überrascht, dass ab 20. April auch explizit Neubauten gefördert werden, die über rein-fossile Gasheizungen wie Gas-Brennwert-Geräte verfügen, sofern sie die weiteren Bedingungen z.B. der NH-Klasse einhalten. Zwar werden offiziell nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Heizungen gefördert. Da aber die förderfähigen Kosten stets die Gebäudekosten deutlich übersteigen, hat diese Begrenzung in der Praxis keine Relevanz.

Orginaltext: „Eine der oben genannten Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufen wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird.“

Nachtrag vom 6.4.22, 8:30 Uhr: Der Passus wurde auf der offiellen BMWK-Homepage nun ersatzlos gestrichen.

Fortführung der Neubauförderung bis 2022

Positiv ist, dass es nach Inanspruchnahme der begrenzten Fördermittel von einer Milliarde Euro („Schritt 1“) eine Anschlussförderung („Schritt 2“) gibt. Bei dieser Zwischenlösung „wird die EH/EG40-Förderung in verpflichtender Verbindung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG)“ bis zum 31.12.2022 angeboten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) Das Programm umfasst Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude auf Basis der im Markt verfügbaren Siegelvarianten (Büro-/Verwaltungs-, Labor- und Unterrichtsgebäuden, Schulen, Kitas, etc.)“. Die für die neue Förderung ab 20. April geltenden Förderkonditionen gelten dann fort: „Der Fördersatz beträgt 12,5%. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro. Es wird grundsätzlich nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten. Für Kommunen bleibt die Möglichkeit der postalischen Beantragung im vollen Umfang erhalten.“

BEG-Neubauförderung 2023

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Förderung von Neubauten dann mit dem Programmtitel „Klimafreundliches Bauen“ zum 1. Januar 2023 starten („Schritt 3“). „Dieses Programm entwickelt das QNG weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen.“ Mit den Details der Förderung rechnet der GIH erst in einigen Wochen bzw. eher Monaten.

 BMWK-Pressemitteilung „Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung“ vom 05.04.2022

Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Nachtrag vom 6. April 2022:

Das BMWK hat die gestern unklar definierten Höhen der Tilgungszuschüsse in der neuen BEG-Neubauförderung ab 20. April nun eindeutig formuliert. Die Fördersätze werden halbiert, die Höhe der förderfähigen Kosten bleiben unverändert:

  • „EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
  • EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • Bei Nichtwohngebäuden (EG 40 EE und EG 40 NH) betragen die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten 2.000 Euro pro m² NGF (max. 30 Millionen Euro pro Vorhaben).“

Aktualisierte Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung Tags: BEG/ Förderung/ Neubau/ Neubauförderung

BEG-Förderstopp stellt Klimaziele des Koalitionsvertrags auf den Kopf

24. Januar 2022

Viele Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die auf Kreditbasis oder über Zuschüsse ein effizientes Gebäude erstellen oder ihre Immobilien energetisch sanieren wollten, könnten laut Leppig ihre in Zeiten von deutlichen steigenden Energie- und Baukosten schon sehr knapp kalkulierten Bauvorhaben nicht mehr umsetzen. Der GIH-Chef erklärt: „Unzählige Energieberatungen, die auf Grundlage der aktuellen Förderungen erfolgt sind, sind somit nichtig, da Finanzierung und einkalkulierte Zuschüsse von einem auf den nächsten Tag gestrichen wurden.“

Somit sei nicht nur das Vertrauen der Kunden in Energieberaterinnen und Energieberater enorm beschädigt worden, sondern auch in die neue Regierung und ihre ehrgeizigen klimapolitischen Ziele. Statt dem im Koalitionsvertrag versprochenem „Klimaschutzsofortprogramm“ gleiche der Förderstopp eher einem „Umsetzungsverhinderungsprogramm“ im Gebäudesektor. Wenn nicht mehr ambitioniert saniert oder gebaut werde, stiegen die CO2-Emissionen drastisch an. Leppig weiter: „Wie kann Minister Robert Habeck in seiner „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ die BEG als „breit angelegte und solide ausfinanzierte Förderung“ bezeichnen und nicht einmal zwei Wochen später erfolgt – wohl auf Druck des Bundesfinanzministeriums – ohne Vorwarnung ein Komplett-Stopp der KfW-Programme?“

Da Planungen für energetisches Bauen und Modernisieren oft Jahre dauern, seien Verlässlichkeit auf langfristig geltende Gesetze und flankierende Förderungen unerlässlich. Daher fordert Energieberater Leppig das BMWK auf, unverzüglich zusätzliche Haushaltsmittel für die BEG zu veranlassen und die Förderungen für besonders ambitionierte Neubauten und Sanierungen über die KfW so rasch wie möglich wieder aufzulegen. Insbesondere für den Neubau seien rasch klare, klimakonforme Förderbedingungen nötig. „Denn sonst bauen Investoren nur noch nach dem niedrigen gesetzlichen Neubaustandard von derzeit ungefähr 75“, stellt er klar. Diese Gebäude emittieren dann in den kommenden Jahrzehnten deutlich mehr Treibhausgase. Damit seien die langfristigen Klimaziele der Regierung im Gebäudesektor kaum mehr zu erreichen.

Pressemitteilung als PDF

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse:
Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

 

GIH-Mitglieder finden im internen BEG-Blog aktuelle Infos zu Förderstopp und vieles Mehr zur BEG.

Kategorie: Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: BAFA/ BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ BEG Einzelmaßnahmen/ BMWK/ energetische Sanierung/ Förderprogramme/ Förderstopp/ Förderung

BAFA-Präsident steht bei GIH Rede und Antwort zur BEG

23. September 2021

Torsten Safarik, Präsident Des BAFA Und Jürgen Leppig, GIH Bundesvorsitzender

Der Chef einer Behörde mit über 1.000 Mitarbeitern berichtete, dass bis Mitte September schon 3,7 Milliarden Fördermittel in den BEG-Programmen bewilligt worden seien. Dieser „gewaltige Erfolg“ sei vor allem auf die derzeitigen sehr hohen Fördersätze zurückzuführen. Die Finanzierung sei dank des vor kurzer Zeit beschlossenen Sofortprogramms der Bundesregierung mit zusätzlich 2,5 Milliarden Euro gesichert und somit „langfristig verankert“ worden.

Die Energieförderprogrammen seien ein großer Erfolg, sorgten aber auch für erhöhte Bearbeitungszeiten und schlechte Erreichbarkeit. Er entschuldige sich dafür, dies sei für ihn „Chefsache“. Diese seien in den vielen zusätzlichen und kurzfristig angesetzten Programmen wie Corona-Förderungen begründet. Gesundheitsschutz hätte Vorrang gegenüber Gebäudeprogrammen gehabt, so dass Bearbeiter abgezogen werden mussten. 49 neue Aufgaben seien in einem Jahr hinzugekommen. Das BAFA sei im letzten Jahr um 21 Prozent gewachsen.

In Weißwasser seien nun schon 201 Personen eingestellt worden, von denen 170 ausschließlich für die BEG verantwortlich seien. Er schätzt, dass Anfang 2022 die Zahl auf 300 ansteigen könnte. Die Mindestanforderung in dieser strukturschwachen Gegend sei eine abgeschlossene Ausbildung, eine Verbindung zum Gebäudesektor sei keine Vorrausetzung.

Derzeit gingen rund 8.000 neue BEG-Aufträge pro Woche ein. Seine Mitarbeiter haben 9.000 Anrufe pro Tag zur BEG zu beantworten, in der Spitze sogar 2.000 pro Stunde. Um dem besser Herr zu werden, führe das BAFA gerade bei der E-Mailbearbeitung im Pilotverfahren künstliche Intelligenz zur Prozessverbesserung ein.

Die Behörde reagiere auch rasch auf Krisen. Vom Hochwasser betroffene Hausbesitzer wurde eingeräumt, dass BEG-Maßnahmen vor Antragsstellung begonnen werden könnten. Auf Nachfrage, warum diese Regelung nicht grundsätzlich gelten könne, verwies er auf das Bundesfinanzministerium, das sehr restriktiv sich verhalte.

Für ihn sei wichtig, bürokratische Hürden abzubauen. Um Wahlfreiheit und Flexibilität zu gewährleisten, bedarf es jedoch Komplexität.

Menschen hätten Vertrauen aufgrund ihrer hohen Qualität in die Energieberater. Safarik bedankte sich ausdrücklich beim Verbandschef Leppig und den GIH-Mitgliedern: Der Verband liefere wichtige Impulse, um den „Werkzeugkasten“ der Energiewende zu verbessern. Aufgrund Jürgen Leppigs Vorschlag sei das Verfahren zum iSFP angepasst werden. Seit einiger Zeit könnten Energieberater auf eigenes Risiko einen BEG-Antrag mit iSFP-Bonus stellen, direkt nachdem der iSFP eingereicht, und nicht erst bis der iSFP vom BAFA geprüft worden sei. Dieser Parallelität bei den beiden Antragsverfahren spare so viel „wertvolle Zeit“. Leppig bestätigte dies aus eigener Erfahrung.

Ebenso setzte er Leppigs Vorschlag um, die „Qualifikationsprüfung für Energieberater“ neben den Beratungsförderprogramme auch für das BEG zu öffnen. GIH-Vorsitzender Leppig begrüßte den Schritt, forderte aber, dass neben der BEG Einzelmaßnahmen die geprüften „Quereinsteiger“ auch für Effizienzhäuser zugelassen sein sollten. Torsten Safarik betonte auch, dass die Absolventen dieser Prüfung im Vergleich zu denen mit der im GEG vorgeschriebenen Grundausbildung genauso gut abschnitten. Damit wurde das Argument einiger GIH-Mitglieder entschärft, die Quereinsteigerprüfung würde die Energieberaterqualität verwässern.

Bei der Fragerunde am Ende wollte ein Energieberater wissen, warum in Zeiten der Digitalisierung weiter die Bescheide per Post und nicht per E-Mail versendet werden. Der BAFA-Präsident verwies auf rechtliche Gründe, die für eine Behörde, nicht jedoch die KfW gelten.

Zudem bemühe man sich weiter, das „Behördendeutsch“ noch verständlicher für Kunden und Energieberater abzuändern.

 

Jedes Jahr geht der Energieberaterverband GIH in den Austausch mit Herstellern. Ziel ist es dabei, den Energieberater die neuesten Produkte und Techniken am Markt näher zu bringen, so dass sie ihre Kunden bestmöglich beraten können. Eine Übersicht der Fördermitglieder findet sich auf dieser Seite.

Bildergalerie GIH Kooperationstreffen:

Kategorie: Allgemein Tags: BAFA/ BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ Förderung/ Safarik/ Torsten Safarik

Hochwasserschutz-Maßnahmen in Energieberatung einbinden

26. Juli 2021

Ziel sei es laut HKC-Chef Georg Johann im Fachgespräch aufgrund der aktuellen Hochwasserkatastrophe in vielen Bundesländern, dass auch Energieeffizienzexperten in der Beratung für Neubauten und energetische Sanierungen ihre Kunden ebenfalls über Maßnahmen zum Hochwasserschutz informieren. Z.B. könnten Neubauten direkt mit großen Zisternen ausgestattet werden. Oft können derartige Maßnahmen zur Minderung des Klimarisikos mit Effizienzeinsparungen im Gebäudesektor kombiniert werden.

Hydrologe Georg Johann wies im Interview zusätzlich darauf hin, dass nur die Hälfte der durch Starkregen und Überflutungen ausgelösten Gebäudeschäden versichert seien. Hauseigentümer fänden einen zusätzlichen Investitionsanreiz, wenn Maßnahmen zu Klimaschutzfolgenanpassungen in die bundesweiten Förderungen – analog zu energetischen Sanierungen – unkompliziert aufgenommen werden würden.

Auch der Energieberaterverband GIH fordert seit vielen Jahren, dass flankierende Maßnahmen zur Energieeffizienz und dem Einbau von Erneuerbaren Energien deutschlandweit gefördert werden sollen. Dazu gehören – neben dem Hochwasserschutz – auch Maßnahmen zur Brauch- und Regenwassernutzung wie auch zum Einbruchsschutz. So könnten z.B. beim Einbau von energieeffizienten Haustüren oder Fenstern Gefahren des Starkregen- und Einbruchschutzes deutlich – und zu geringen zusätzliche Kosten – reduziert werden.

Weiterbildung Hochwasser-Pass

Mitte November bietet daher das HKC mit dem GIH die nächste Zertifikatsschulung für Energieberater*innen als Sachkundige Hochwasser-Pass an. (Anmeldedaten folgen in Kürze.)

Der Hochwasser-Pass des HochwasserKompetenzCentrums fördert die dafür notwendige Sensibilisierung und gibt die erforderlichen Hilfestellungen für den Objektbesitzer. Für die Beratung und Ausstellung des Hochwasser-Passes werden sachkundige Ansprechpartner benötigt.

Mit dem Kurs sollen daher technisch ausreichend vorgebildete Personen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten Überflutungsgefahren aus Fluss- und Grundhochwasser, Sturzfluten und Grundstücksentwässerung für einzelne Grundstücke mit Bebauung zu bewerten. Es soll weiterhin die Kompetenz geschaffen werden, für gefährdete Objekte Empfehlungen zur Eigenvorsorge zu geben. Hierfür sind auch kommunikative Fähigkeiten in der Rolle als vertrauenswürdiger Berater der Kunden und Kontaktperson zu Behörden notwendig. Die Kursteilnehmer erlangen mit dem Kurs die notwendige Sachkunde zur Ausstellung von Hochwasser-Pässen. Der Kurs endet mit einer Prüfung und Bescheinigung bei bestandener Prüfung – sie ist Vorrausetzung für die Bestellung als Sachkundiger durch das HKC.

Der GIH wünscht alle Geschädigten alles Gute!

Weitere Informationen zum Nachhören im Interview „Extremwetter: Sind wir vorbereitet?“ (insb. ab der 33. Minute)

Kooperation HochwasserKompetenzCentrum und GIH

Kategorie: Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: Extremwetter/ Förderung/ HKC/ Hochwasser/ Hochwasser Kompetenz Centrum/ Hochwasserpass/ Maßnahmen

Neue Lüftungsanlagen in Kitas und Schulen zu 80 % gefördert

15. Juni 2021

Wichtige Aktualisierung Anfang Juni:

Der GIH erfuhr auf Nachfrage bei der BAFA, dass das Förderprogramm quasi für alle Schularten (außer Erwachsenenbildung und Berufsschulen) zugelassen ist:

„Wenn in den Schulen, in welche die stationären RLT-Anlagen eingebaut werden sollen, auch Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden, kann für diese Schulen ein Antrag gestellt werden. Da es im Schulbetrieb in der aktuellen Situation bezüglich der Räume und der Jahrgangsstufen kurzfristig oder in Zukunft auch Änderungen geben kann, können im Antragsformular alle Räume der Schule, die mit RLT-Anlagen versorgt werden sollen, angeben werden.“

Zudem erfuhr der GIH, dass aktuell nicht absehbar sei, „ob die Gültigkeit der Richtlinie verlängert wird. Die Antragstellung ist daher nur bis zum 31.12.2021 möglich. Bei einer Beantragung nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020, muss der Antrag bereits bis spätestens bis zum 30.11.2021 eingereicht worden sein, da ansonsten keine Fördermöglichkeit mehr besteht.“

 

Energieberaterverband drängte schon lange auf Erweiterung der Förderung

Nach der Vorstellung erster Ideen vor neun Monaten, stellte der Energieberaterverband GIH dem BAFA-Präsidenten und der für das Förderprogramm zuständigen Abteilungsleiterin konkrete Umsetzungsanpassungen des Förderprogramms Anfang Februar ausführlich vor. Der GIH freut sich, dass diese nun für Kitas umgesetzt wurden. Für eine weitere effektive Bekämpfung der Pandemie in Kitas und Schulen sollte nach Meinung des GIHs das Förderprogramm auf alle Schulen erweitert werden, da insbesondere unter Schülerinnen und Schülern die Impfkampagne erst langsam anrollt.

Win-Win-Effekt durch Einbau von Lüftungsanlagen

Mit dem Einbau neuer Lüftungsanlagen schlägt man gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Neben der deutlichen Minderung einer Corona-Ansteckung sind Kinder und Jugendliche durch niedrigere CO2-Werte der Raumluft in der Luft deutlich konzentrierter und weniger müde. Wichtig auch der energetische Effekt: Insbesondere in der kalten Jahreszeit sparen die Einrichtungsträger durch neue Lüftungsgeräte viel Energie ein. Bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung – und nur diese Anlagen werden richtigerweise gefördert – erwärmt die warme ausströmende Abluft die im Winter kalte Frischluft automatisch mit. Mit Wirkungsgraden der Anlagen bis 90 Prozent entfällt dadurch eine hohe Heizungsleistung, die durch das vorgeschriebene Fensterlüften alle 20 Minuten bisher nötig war. Somit amortisieren sich die Anlagen durch die hohe Förderung oft schon in wenigen Jahren.

Fachliche Hintergründe zur Lüftung

Mit Fensterlüftung alleine kann der nötige hohe Austausch zwischen Raum- und Außenluft nicht gelingen. Die Schadstoffkonzentration kann nur mit Lüftungsanlagen, die mit diversen Sensoren ausgestattet sind, ausreichend begrenzt werden. Nach aktuellen Erkenntnissen wird die Infektionsgefahr erst ab vierfachem Luftwechsel ausreichend reduziert. Dies entspricht einem Luftwechsel von ca. 900 m³ pro Stunde.

Weitere Infos und eine Beispielrechnung zum nötigen Luftwechsel und einer Amortisation im ausführlichen Bericht des Lüftungsexperten Fred Weigl. Der Artikel wurde bereits in der GIH-Mitgliederzeitschrift 01/21 Energie Kompakt veröffentlicht: Infektionsrisiko durch erhöhten Luftwechsel reduzieren

Antragsberechtigung für den Neueinbau stationärer raumlufttechnischen Anlagen

Laut Verordnung sind Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren und deren öffentliche und private Träger antragsberechtigt.

Auf GIH-Nachfrage teilte das BAFA die Ausweitung auf so gut wie alle Schulen, in denen Unter-12-Jährige unterrichtet werden, schriftlich mit:

  • Wenn in den Schulen, in welche die stationären RLT-Anlagen eingebaut werden sollen, auch Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden, kann für diese Schulen ein Antrag gestellt werden.
  • Da es im Schulbetrieb in der aktuellen Situation bezüglich der Räume und der Jahrgangsstufen kurzfristig oder in Zukunft auch Änderungen geben kann, können im Antragsformular alle Räume der Schule, die mit RLT-Anlagen versorgt werden sollen, angeben werden.

Das BAFA weist insbesondere darauf hin, dass die Planungsvorgaben in Bezug auf den Mindest-Nennvolumenstrom einzuhalten sind.

Details zum BAFA-Förderprogramm

  • Gefördert werden dabei Anlagen, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden.
  • Nicht unter den Begriff RLT-Anlagen fallen mobile Geräte bzw. kompakte Raumluftreiniger sowie passive Lüftungsmaßnahmen und -techniken wie Schacht- oder Klappenlüftungen in Fensterelementen.
  • Der insgesamt in den versorgten Klassenräumen, Gruppenräumen und Lehrerzimmern erreichbare mechanische Nennvolumenstrom muss mindestens 25 m³pro Person und Stunde in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbetrieb betragen.
  • Die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung wird gefördert.
  • Als Begleitmaßnahmen sind förderfähig: Alle der stationären RLT-Anlage zuzurechnenden und für den sicheren Betrieb notwendigen technischen Komponenten einschließlich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen sowie des Anschlusses an vorhandene Heizungssysteme, bauliche Maßnahmen wie Decken- oder Wanddurchbrüche.
  • Ebenfalls gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen, sowie Baubegleitung und Bauleitung.
  • Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.
  • Nur Maßnahmen ab einer Gesamtinvestition von 8.000 Euro („Bagatellgrenze“ ) werden in dem Programm, das mit 500 Mio. Euro ausgestattet ist, gefördert.
  • Die Förderung für Um- und Aufrüstung stationärer RLT-Anlagen läuft weiter. Auch hier werden 80 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro bezuschusst.
  • Antragsfrist ist (vorerst?) Ende 2021 – Dies ist aus GIH-Sicht viel zu kurzfristig, da insbesondere in Kommunen Entscheidungsprozesse und Finanzierungen teilweise nicht in wenigen Monaten abgeschlossen werden können.

Weitere Infos im Technischen Merkblatt zur Förderrichtlinie – Version 3.0 vom 11. Juni 2021

Der GIH hat dazu am 17. Juni eine Pressemitteilung veröffentlicht: Lüftungsförderung: Energieberater finden Gehör

Aktuelle GIH-Schulungen zum Thema

Passend zum Thema Lüftungen und Feuchteschutz veranstaltet der GIH kostenfreie Online-Seminare in der kommenden Zeit. Bei allen wurden zwei Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenliste bei der dena beantragt.

Montag, 21. Juni, 17 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit WOLF: Hygienische Luft – eine Herausforderung nicht nur in Zeiten von Corona

Mittwoch, 23. Juni, 17:00 -18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit pro clima: Schutz der Konstruktion vor Feuchteschäden

Donnerstag, 1. Juli, 17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit tecalor: Wärmepumpe und Lüftung perfekt kombiniert – modular | effizient | zukunftssicher

Donnerstag, 15. Juli,  17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit Pluggit: Wohnraumlüftung- Fördernews 2021 inkl. aktueller BEG ab 1. Juli

Montag, 13. September, 17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit dem Lüftungsbüro Berlin/Brandenburg/MV: Zentral oder dezentral Lüften mit WRG – Vorteile/Nachteile, Infiltration, kontrollierte Kellerlüftung

 

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GIH bewertet Gebäudemaßnahmen im Klimapakt Deutschland

17. Mai 2021

Klimaschutzgesetz

Laut jüngstem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume ab 2031 näher regeln, da durch die derzeitig gültigen Regelungen die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume danach und damit zu Lasten der jüngeren Generation verschoben werden würden. Zusätzlich muss die Regierung die neuen europäischen Klimaziele 2030 umsetzen. Daher hat das Bundeskabinett – sehr verspätet, aber nun endlich – ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin wird das Minderungsziel für 2030 um zehn Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent angehoben, das Minderungsziel für 2040 auf mindestens 88 Prozent und Klimaneutralität wird bis 2045 festgelegt. Somit verschärfen sich auch die Ziele für den Gebäudesektor.

Klimapakt Deutschland

Um dies zu erreichen, werden konkretere Maßnahmen im dem Klimaschutzgesetz flankierenden Klimapakt beschrieben:

  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien sollen durch vereinfachte Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren beschleunigt werden.
    • GIH: Erneuerbare Energien müssen Vorrang haben und dürfen nicht durch Bestimmungen wie die „10H-Regelung“ der Windenergie in Bayern faktisch verboten sein.
  • Die Regierung plant eine „Sanierungsoffensive mit attraktiven Fördermaßnahmen (v.a. für den sozialen Wohnungsbau)“ und weitere Anreize.
    • GIH: Die BEG muss unbedingt in vielen Punkten angepasst werden. Zudem muss eine unbürokratische Regelung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gefunden werden. (S.u.)
  • Es werde zur Finanzierung der Ausgaben „der Abbau klimaschädlicher Subventionen geprüft“.
    • GIH: Dies ist mehr als überfällig.
  • Neubaustandards werden angehoben.
    • GIH: Klimapolitisch war es scheinheilig, den derzeitigen GEG-Neubaustandard als – so wie die EU-Gebäuderichtlinie seit Anfang des Jahres fordert– als Niedrigstenergiestandard zu bezeichnen. Der GIH empfiehlt, die höheren Anforderungen an den Neubau in einer Übergangszeit weiter zu fordern. Damit müsste die Regierung vom derzeitigen Dogma ablassen, dass gesetzlich Gefordertes (siehe Gebäudeenergiegesetzt § 89ff) nicht gefördert werden darf. Verschiedene Wissenschaftler haben Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise bereits bestätigt.
  • Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, werden nicht mehr gefördert.
    • GIH: Auch dies ist längst überfällig und kaum mehr gegeben. Allerdings muss eine Lösung gefunden werden, damit nicht alle unsanierten Altbauten mit schlechter Performance mit Wärmepumpen ausgestattet werden, insb. wenn für Hybridheizungen keine Solarthermie in Frage kommt. Zu berücksichtigen ist insbesondere der Denkmalbestand, wo häufig niedrigere Vorlauftemperaturen nicht möglich sind.
  • Die Kosten des nationalen CO2-Preises werden zu 50 Prozent von den Vermietern getragen.
    • GIH: die Entlastung der Mieter beim CO2-Preis ist längst überfällig und motiviere zudem die nun mit in die Pflicht genommenen Vermieter zu vermehrten Sanierungsmaßnahmen, da sie somit selber von geringeren Verbräuchen der Mieter langfristig profitieren. Genaue Details sind zu klären.

Derzeitiger Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Teilstart am 1. Januar 2021 und den erhöhten Förderungen für Beratung und Sanierung seit 2020 hat die Bundesregierung einen richtigen und wichtigen Schritt gemacht. Dies beweisen die letzten Monate: Allein die geförderten Energieberatungen im Wohngebäude (insb. der individuelle Sanierungsfahrplan – iSFP) pro Monat haben im Vergleich zu den Vorjahresmonaten um ein Vielfaches zugenommen. Eigentümer werden nun informiert, was, wie, wann und in welcher Reihenfolge am besten zu sanieren ist. Insbesondere die Verknüpfung von Förderung der Beratung und der investiven Programme erhöht die Sanierungsquote deutlich: Auch bei der BEG nehmen die Anträge weiter zu. Trotzdem könnten durch einfache Änderungen, die energetischen Sanierungen und Neubauten noch viel deutlicher zunehmen. Somit könnten sofort und in allen folgenden Jahren deutliche CO2-Einsparungen erzielt werden.

Der GIH-10-Punkte-Plan für eine Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

  1. Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Mit der BEG wurde eine bürgerfreundliche Förderung bürokratisiert. Die Erreichbarkeit der Förderhotline muss sichergestellt werden. Bearbeitungszeiten müssen drastisch reduziert werden. „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten sollten wieder möglich werden.
  1. Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Da die Prüfung eines Antrags zu einem individuellen Sanierungsfahrplan derzeit mindestens sechs Wochen dauert, verzögern sich viele energetische Sanierungen durch ein nachgelagertes Antragsverfahren signifikant.
  1. iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser muss auch dann gelten, wenn der Bauherr durch die iSFP-Beratung von einer Sanierung in einem Zug anstatt in Einzelschritten überzeugt wird.
  1. Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Bauherren benötigen daher Gewissheit, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit der BEG bereitstehen.
  1. Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Kompetente Hausbesitzer sollten nicht demotiviert werden, energetische Maßnahmen selbst umzusetzen. Für die notwendige Qualität garantiert die Prüfung des beteiligten Energieberaters.
  1. Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wieder der Baubeginn gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung deutlich.
  1. „Efficiency first“ besser berücksichtigen: Die Förderhöhe von Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte auf das Niveau der Gebäudetechnik angehoben werden.
  1. Ausweitung des Austauschbonus: Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
  1. Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen motiviert werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen nicht zu blockieren.
  1. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Photovoltaikanlagen, deren Ertrag mehrheitlich zur Wärmegewinnung eingesetzt wird, sollten mit thermischen Solaranlagen gleichgestellt werden.

 

10-Punkte-Plan für eine Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Klimapakt Deutschland – Entwurf Mai 2021

 

Der GIH-10-Punkte-Plan für BEG-Verbesserung mit Hintergrundinfos

  1. Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Eine sofortige Ausstattung der Förderdurchführer wie BAFA und KfW mit ausreichend Mittel und Personal ist unerlässlich. Bei personellen Engpässen müssen diese die Möglichkeit haben, externe Dienstleister zu beauftragen. Diese Unternehmen wie VDI haben schon erfolgreich in den letzten Jahren in einigen anderen Programmen die Förderdurchführer bei der Antragsbearbeitung qualitativ hochwertig und rasch unterstützt. Es darf zudem nicht sein, dass die BEG-Hotline viereinhalb Monate nach Förderstart immer noch nicht erreichbar ist und Anfragen viele Wochen und Anträge teils bis zu mehreren Monaten nicht bearbeitet werden. Hier muss wieder zu den bisherigen „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten zurückgekehrt werden. Die Konsequenz ist, dass Eigentümer aufgrund der Wartezeiten immer mehr ohne Förderung und somit viel weniger ambitioniert sanieren.
  1. Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Derzeit muss bei BEG-Antrag mit iSFP-Bonus ein bereits geförderter iSFP vorliegen. Da die iSFP-Prüfung gerade mindestens sechs Wochen dauert, kommt es zu deutlichen Verzögerungen bei den energetischen Sanierungen. Daher sollte der BEG-Förderantrag direkt nach iSFP-Antrag gestellt werden können.
  2. iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Wir fordern, dass der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser auch dann gilt, wenn der Energieberater den sanierungswilligen Eigentümer zu einer Komplettsanierung in einem Zug überzeugen kann. Hintergrund ist, dass schon tausende Beratungen auf Grundlage der bereits veröffentlichen Richtlinie durchgeführt wurden. Im Übrigen entspricht diese Auslegung nicht dem Wortlaut der derzeit noch noch geltenden BEG-Richtlinie.
  3. Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern teils mehrere Jahre. Daher benötigen Eigentümer die Gewissheit, dass die Mittelausstattung über die gesamte zehnjährige Laufzeit der BEG gesichert ist. Dies hilft auch bei den iSFP-Beratungen.
  4. Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Seit Anfang des Jahres sind energetische Sanierungen nur förderfähig, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. Da es derzeit sehr schwierig ist, Handwerker zu finden, sollten kompetente Hausbesitzer die einfache Sanierungsmaßnahmen selbst durchführen können, die Materialkosten (nicht die selbsterbrachte Arbeitsleistung!) als förderfähige Kosten anrechnen dürfen. Dies war bis Ende letzten Jahres im Vorgängerprogramm möglich und insb. bei einfacheren Tätigkeiten wie der Dämmung der Heizungsrohre oder Kellerdecke oft Praxis. Ein Qualitätsproblem besteht dabei nicht, da die Förderung nur gilt, wenn die notwendige Planung und Prüfung der Ergebnisse durch einen unabhängigen Energieberater erfolgt.
  5. Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wie bisher bei den KfW-Programmen wieder der Baubeginn gelten. Derzeit dürfen Fachhandwerker bei Antrag noch nicht beauftragt sein. Dies erschwert bei der derzeitigen sehr hohen Auslastung der Bauhandwerkerbranche den Ablauf.
  6. Bessere Berücksichtigung von Efficiency first: Eine Harmonisierung der Förderhöhen von Gebäudehülle und der Gebäudetechnik sind angebracht. Insbesondere Bei Dämmmaßnahmen, die sich meist erst langfristig amortisieren, können höhere Förerquoten Eigentümer zu mehr Energieeffizienz motivieren.
  7. Ausweitung der Austauschbonus: Diese soll nicht nur für alte Ölheizungen gelten, sondern muss auch auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden. Diese emittieren ebenfalls sehr viel CO2, so dass durch höhere Anreize noch mehr Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien umgesetzt werden könnten.
  8. Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften liegt die Sanierungsquote derzeit nur bei gut der Hälfe im Gegensatz zu anderen Gebäuden. Hier müssen kreative und unbürokratische Lösungen erarbeitet werden, damit zum Beispiel effiziente Zentralheizungen anstelle von Etagenheizungen endlich installiert werden. Dazu könnten Erstattungen für Eigentümer beitragen, die vor kurzem ihre Heizung ausgetauscht haben und somit eine sinnvolle Lösung für das gesamte Gebäude aus finanziellen Gründen verhindern.
  9. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Wir fordern die Aufnahme von Photovoltaikanlagen und deren Umfeldmaßnahmen in die förderfähigen Kosten bei der BEG EM, wenn ein zu definierender Prozentsatz an Strom für Wärme verwendet wird. Durch diese Gleichstellung der PV mit der thermischen Solaranlage bei der Förderung könnten Synergien geschaffen werden, wenn z.B. sowieso schon Dach oder Fassade saniert werden und z.B. ein Gerüst schon steht. (Alternativ könnten bei Inanspruchnahme der EEG-Vergütung nur die von vorgelagerten Kosten einer PV oder Stromspeicher in die förderfähigen Kosten aufgenommen werden.)

 

Kategorie: Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: 10-Punkte-Plan/ BEG/ Förderung/ Klimapaket/ Klimapakt/ Klimaschutzgesetz

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

17. Mai 2021

Die zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) trägt bereits Früchte: Besser informierte Hausbesitzer führen seither mehr und sinnvoller strukturierte, ganzheitliche Sanierungen durch – der Energieberaterverband GIH wertet dies als klaren Erfolg!

Mit Blick auf den generellen Klimaschutz hat das Bundeskabinett nun auf die Zeichen der Zeit sowie die gesellschaftliche Grundstimmung reagiert und ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das durch einen an der Umsetzung orientierten Klimapakt flankiert werden soll. Dieser hinsichtlich der durch die Europäische Union vorgegebenen Klimaschutzziele unerlässliche Schritt verschärft notwendigerweise die Ziele und Auflagen im Gebäudesektor.

Für Gebäudebesitzer wird dies zunächst zu Mehrkosten führen, die sich aber im Laufe der Zeit durch geringere Energieverbräuche und -kosten amortisieren. Dennoch müssen die anfänglichen Zusatzinvestitionen den Betroffenen vermittelt werden. Neben grundsätzlichen Sachinformationen läge eine Möglichkeit dazu in einer Optimierung der BEG. Denn die Praxiserfahrung der im GIH organisierten Energieberater zeigt, dass es hier durchaus noch Luft nach oben gibt: Schon mit kleinen Anpassungen ließe sich die Förderung unbürokratischer, schneller und lukrativer gestalten.

Dazu hat der GIH einen 10-Punkte-Plan entworfen:

  1. Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Mit der BEG wurde eine bürgerfreundliche Förderung bürokratisiert. Die Erreichbarkeit der Förderhotline muss sichergestellt werden. Bearbeitungszeiten müssen drastisch reduziert werden. „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten sollten wieder möglich werden.
  1. Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Da die Prüfung eines Antrags zu einem individuellen Sanierungsfahrplan derzeit mindestens sechs Wochen dauert, verzögern sich viele energetische Sanierungen durch ein nachgelagertes Antragsverfahren signifikant.
  1. iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser muss auch dann gelten, wenn der Bauherr durch die iSFP-Beratung von einer Sanierung in einem Zug anstatt in Einzelschritten überzeugt wird.
  1. Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Bauherren benötigen daher Gewissheit, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit der BEG bereitstehen.
  1. Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Kompetente Hausbesitzer sollten nicht demotiviert werden, energetische Maßnahmen selbst umzusetzen. Für die notwendige Qualität garantiert die Prüfung des beteiligten Energieberaters.
  1. Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wieder der Baubeginn gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung deutlich.
  1. „Efficiency first“ besser berücksichtigen: Die Förderhöhe von Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte auf das Niveau der Gebäudetechnik angehoben werden.
  1. Ausweitung des Austauschbonus: Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
  1. Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen motiviert werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen nicht zu blockieren.
  1. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Photovoltaikanlagen, deren Ertrag mehrheitlich zur Wärmegewinnung eingesetzt wird, sollten mit thermischen Solaranlagen gleichgestellt werden.

Der GIH ist der festen Überzeugung, dass diese Maßnahmen nicht nur die Attraktivität und Wirkung der BEG steigern würden. Vielmehr könnten sie, an passender Stelle kommuniziert, auch zur Akzeptanz der mit dem Klimaschutzgesetz bzw. Klimapakt verbundenen anfänglichen Mehrinvestitionen beitragen. Denn: Wer Auflagen verschärft und Ansprüche an Gebäudebesitzer erhöht, tut gut daran, gleichzeitig bei der Förderung Entgegenkommen zu zeigen.

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude als PDF-Datei

Klimapakt Deutschland Mai 2021

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ Bundesförderung/ Förderung/ Gebäude/ Klimapakt/ Klimaschutzgesetz

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