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Rückblick: GIH-Klausurtagung

14. Juli 2022

SIGA-Workshops

Unser Kooperationspartner SIGA bot an seinem Standort Ruswil interessante Einblicke in ihre Anwendungstechniken der hochwertigen Klebebänder und Membranen für luft- und winddichte Gebäudehüllen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den GIH-Landesverbänden und dem Bundesverband konnten nach einer theoretischen Einführung selbst ausprobieren, Dächer und Fenster abzudichten. Ein Rundgang in der Produktionsanlage und Besuch des Forschungslabors rundeten die von SIGA angebotenen Workshops ab.

 

GIH-Klausurtagung

Unter der hervorragenden Regie von Martin Krumbein (onTarget Consulting) diskutierten Vorstände und Mitglieder aus dem Bundesverband und den Landesverbänden über die Zukunft des GIH. Teils gemeinsam im Plenum, teils in Arbeitsgruppen wurden über die Themen Vision und Kommunikation, Professionalisierung extern, Professionalisierung der Strukturen intern und Weiterbildung engagiert diskutiert. Schwerpunkte der künftigen GIH-Arbeit werden Marketing, eine verstärkte Vernetzung und Austausch unter den Landesverbänden und mit dem Bundesverband, die kontinuierliche Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und politische Interessenvertretung des GIHs auf Landes- und Bundesebene sein. Ausgestattet mit dem Rüstzeug zahlreicher Handlungsoptionen ist der GIH nach diesen drei Tagen bestens strategisch aufgestellt für eine weitere Professionalisierung als Berufsverband.

 

Bildergalerie

Anwendungstechniken von Klebebändern zur Abdichtung von Fenstern
Profesionelle Regie der Klausurtagung unter Martin Krumbein
SIGA-Gelände in Ruswil nahe Luzern
Anwendungstechniken von Klebebändern zur Abdichtung der Deckenfläche
Einblick in das Forschungslabor
Anwendungstechniken von Klebebändern zur Abdichtung von Fenstern
Installation und Abdichtung eines Fensters
Anbringen einer vor Feuchtigkeit schützenden Folie für den Holzbau
Besprechung der Arbeitsgruppenergebnisse

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Kategorie: Allgemein/ Fördermitglieder/ GIH-intern/ Landesverbände Tags: Berufsverband/ Klausurtagung/ Professionalisierung/ SIGA/ Workshops

20. Delegiertenversammlung des GIH-Bundesverbands in Berlin

21. September 2020

Die Landesverbände waren fast vollständig zur Delegiertenversammlung  erschienen. Es war eine sehr informative Sitzung dank der detaillierten Präsentationen von Vorstand und Geschäftsführung.

Interessensvertretung der Energieberater als wichtigste Aufgabe des Verbands

Wichtiges Erkenntnis war, dass sich stetiges Lobbying in der Politik und bei den relevanten Institutionen für Energieberater immer mehr bezahlt macht. Dazu gehören in der letzten Zeit:

  • die um zehn Prozentpunkte erhöhten Bundesförderungen der investiven KfW-Förderprogramme für Einzelmaßnahmen und Effizienzhäuser
  • ein zusätzlicher iSFP-Bonus, wenn die Einzelmaßnahme oder das Effizienzhaus in einem vorgelagerten individuellen Sanierungsfahrplan als sinnvolle Maßnahme/n vorgeschlagen und aufgeführt wurde (geplant ab Januar 2021)
  • eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der verschiedenen Förderprogramme in der zum Teil ab 1. Januar 2021 umgesetzten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
  • ein Bonus von zehn Prozent beim Ausbau eines alten Ölkessels bei gleichzeitigem Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbare Energien
  • die Erhöhung der Energieberatung für Wohngebäude auf 80 % bei gleichzeitiger deutlichen Anpassung der Förderhöchstbeträge
  • die (anfangs nicht geplante) 50-prozentige Förderung der Baubegleitung bei der steuerlichen Förderung
  • eine vorher nicht existierende Einbindung der Baubegleitung beim Marktanreizprogramm, der Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien (wenngleich beides leider nicht verpflichtend)
  • die Einführung eines verbindlichen Energieberatungsgesprächs bei bestimmten Anlässen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), dabei die Verhinderung, dass diese – wie im ersten Referentenenwurf noch aufgeführt – ausschließlich durch Energieberater der Verbraucherzentrale durchgeführt werden dürfen (jedoch leider derzeit nur als kostenlose Dienstleistung, jedoch mit Möglichkeit zur Akquise)
  • die Zulassung aller ausgebildeten Energieberater zur Durchführung von Energieausweisen im Nichtwohngebäudebereich und den Förderprogrammen bei entsprechender Weiterbildung in diesem Bereich (das letzte in Planung)

Viele dieser Verbesserungen fordert der GIH vehement schon seit vielen Jahren. Sie wurden nun – auch dank politischem Rückenwind wegen deutlich zu hohen CO2-Emissionen im Gebäudebereich – Stück für Stück umgesetzt. Die höheren Förderungen steigern deutlich die Nachfrage und Umsetzung von ganzheitlichen und energetisch anspruchsvollen Sanierungen und Neubauten. Energieberater können dabei durch fachliche und unabhängige Beratung und Baubegleitung Kunden besser und ganzheitlich betreuen. Dadurch werden für die Kunden Bauschäden und Lock-in-Effekte vermieden. Last but not least profitieren Umwelt und Gesellschaft durch höhere Energieeffizienz und gesteigerten Einsatz erneuerbarer Energien.

Weitere Punkte der Mitgliederversammlung

Die Entlastung von Vorstand und Kassierer erfolgte dann auch mit 100%-iger Zustimmung.

Der von einer Fachanwältin erarbeitete Energieberater-Vertrag wird nun nach langer Entwicklungszeit im GIH-Shop online exklusiv für GIH-Mitglieder angeboten.

Die Auftragsdatenplattform soll in Kürze exklusiv für GIH-Mitglieder starten. Details folgen.

Die Anzahl der Online-Schulungen ist deutlich gestiegen. Vor-Ort-Fortbildungen zum GEG sind zum Teil schon terminiert.

Am Abend hatten GIH-Bundesvorstand und die Vertreter der Landesverbände beim geselligen Zusammentreffen mit den Kooperationspartnern aus der Wirtschaft Gelegenheit für informative Gespräche.

Bildergalerie:

Bildrechte: GIH Bundesverband

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ GIH-intern Tags: Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Delegiertenversammlung/ Förderung/ Förderunge/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ Mitgliederversammlung/ Steuerliche Förderung

Wie sieht der Beruf des Energieberaters in der Zukunft aus?

27. September 2018

Durch die zunehmende Komplexität im Bauen und Sanieren erwarten die Teilnehmer, dass der Energieberater in näherer Zukunft immer mehr die Rolle des Lotsen und Kümmerers des Bauherrn und somit die des gewerkeübergreifenden Anwalts des Gebäudebesitzers übernehme. Daher sei die Erlangung von Beratungskompetenz immens wichtig.

Der Energieberater werde dann auch eher in die Rolle schlüpfen, die früher Architekten innehatten, in dem sie alle Akteure am Bau (Planer, Architekten, Handwerker etc.) zusammenbrächten und abstimmten. Somit decke der Beruf den Querschnitt des technischen Energiebereichs ab. Zudem müssten die Experten mehr Wert in der Beratung auf Komfort legen.

Zudem werden die Beratungsbereiche immer breiter. Der Energieberater müsse sich von der Finanzierung über die Gebäudeautomation bis zu Contracting in vielen Bereichen auskennen. Jedoch reiche es wohl aus, wenn er in den Themen einen guten Überblick habe. Für Detailwissen zu speziellen Themen würden dann eher – insbesondere bei größeren Projekten – Experten hinzugezogen werden.

Wenn es den Energieberatern gelänge, ein gutes Image des Berufs aufzubauen und die Beratungsleistung als hochwertiges Produkt mit Vorort-Terminen zu vermarkten, sehen die Wissenschaftler für den Beruf eine rosige Zukunft.

Kaum ein Beruf habe eine derart zukunftsträchtige Perspektive, so die einhellige Meinung der Teilnehmer der ersten Sitzung des wissenschaftlichen Beirats.

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Kategorie: GIH-intern

GIH gründet wissenschaftlichen Beirat

23. September 2018

Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, den Energieberaterverband inhaltlich für die Zukunft auszurichten.

Neben den aktuellen politischen Herausforderungen wurden die Haupthemmnisse, die derzeit die Umsetzungen der Energiewende inbesondere im Gebäudebereich erschweren, diskutiert und mögliche Lösungen erarbeitet. Die Teilnehmer überlegten sich, wie dadurch die Energieberatung in einem immer komplexeren Umfeld mit steigenden Anforderungen in Zukunft ausgerichtet werden sollte.

An der konstituierenden Sitzung in der Berliner GIH-Geschäftsstelle am 21. September 2018 nahmen teil:

Von links: Prof. Dr. Marc Ringel, Michael Hörner, Benjamin Weismann, Jürgen Leppig, Prof. Dr. Michael Krödel, Christian Stolte, Barbara Wittmann-Ginzel, Dieter Bindel, Armin Bühler, Ralph Piterek, Achim Hannen, Dr. Matthias Frederichs, Hans-Albrecht Kohlmann

  • Prof. Dr. Marc Ringel, Professor für Energiewirtschaft an der HfWU Nürtingen-Geislingen
  • Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie
  • Armin Bühler, Geschäftsführer der Klimatop GmbH
  • Hans-Albrecht Kohlmann, Vorstand Industrieverband Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz
  • Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude, Deutsche Energie-Agentur
  • Michael Hörner, Arbeitsbereich Energie, Institut Wohnen und Umwelt GmbH
  • Prof. Dr. Michael Krödel, Professor für Gebäudeautomation an der Hochschule Rosenheim
  • GIH-Bundesvorstand und -geschäftsführer

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Lobbyaktivitäten des Bundesvorstands und -geschäftsstelle

3. Juli 2018

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Listung beim BAFA-Programm Energieberatung Wohngebäude vereinfacht

2. Mai 2018

Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude (ehemals „BAFA-Vor-Ort-Beratung“), wenn ein Energieberater sie durchführt, der vom BAFA als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm zugelassen wurde. Der Energieberater muss neben einer Grundqualifikation (Ausstellungsberechtigung nach § 21 Absatz 1 und 2 EnEV 2014) über eine Zusatzqualifikation verfügen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die erforderliche Zusatzqualifikation gegenüber dem BAFA nachzuweisen.

Beispielsweise reicht bei einem aktuellen Eintrag („eingeblendeter Eintrag“) in der Energieeffizienz-Expertenliste für eine der KfW-Kategorien „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Nichtwohngebäude Denkmal“ zusätzlich eine Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten zum Thema „richtlinienkonformer Energieberatungsbericht“ (z. B. individueller Sanierungsfahrplan).

Zum BAFA-Merkblatt

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Kategorie: Bundesverband/ GIH-intern

Neues Datenschutzrecht – auch für Energieberater

30. April 2018

In wenigen Wochen ist es soweit: Dann tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) für alle Unternehmen in Kraft, die mit personenbezogenen Daten z.B. von Kunden oder Mitarbeitern zu tun haben. Ziel der neuen Gesetzgebung ist eine Vereinheitlichung des europäischen Datenschutz-Niveaus.

Mit der DS-GVO ist jedes Unternehmen dafür rechenschaftspflichtig, dass die Grundsätze der Verarbeitung eingehalten werden. Diese Pflicht bezieht sich auf die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz, der Zweckbindung, der Datenminimierung, der Richtigkeit, der Speicherbegrenzung sowie der Vertraulichkeit. Bei  jeder Verarbeitungstätigkeit im Unternehmen muss durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein, dass diese Grundsätze eingehalten werden. Die Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten muss zwingend erfolgen und nachvollziehbar sein.

Für GIH-Mitglieder findet hierzu für deren berufliche Tätigkeit ein kostenfreies Kurz-Webinar statt – Zur Anmeldung

Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit diesem Thema bietet der GIH wie bekannt mit der Akademie der Ingenieure entsprechende Seminare bundesweit an.

Um die gesetzlichen Vorgaben in der Vereinsarbeit umzusetzen, arbeiten Bundesverband und Landesverbände aktuell an diesem Thema

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Kategorie: Bundesverband/ GIH-intern

Neues Gesicht im Bundesvorstand des Energieberaterverband GIH

28. April 2018

v. l. n. r.: Achim Hannen, Joachim Schmidt, Jürgen Leppig, Barbara Wittmann-Ginzel, Ralph Piterek, Dieter Bindel

Der Ingenieur und Energieberater leitet in Karlsruhe ein Büro für Bau- und Energieberatung. Er ersetzt als Verantwortlicher für Dokumentation Barbara Wittmann-Ginzel, die nun dem Ressort Presse / Öffentlichkeit vorsteht. Ihr Vorgänger Wolf Dieter Dötterer trat nach vielen Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit im Bundesvorstand nicht mehr an. Jürgen Leppig dankte ihm für sein langjähriges Engagement und freute sich, dass er weiterhin die Schlichtungsstelle des Bundesvorstands betreuen wird.

Alle drei weiteren Vorstandsposten wurden mit großer Mehrheit bestätigt: Jürgen Leppig bleibt für die nächsten drei Jahre Vorsitzender des Bundesverbands, Dieter Bindel bleibt sein Stellvertreter, Ralph Piterek verantwortet weiter den Bereich Technik und Weiterbildung und auch Joachim Schmidt wurde als Schatzmeister von den Delegierten der 13 GIH-Landesverbände wiedergewählt.

Als Kassenprüfer wurde für die nächsten zwei Jahre Marcus Reicherberg (BAYERNenergie) und Dr. Ronald Franke (GIH Sachsen) bestätigt. Julian Fischer (BAYERNenergie) ersetzt Harald Hahn (GIH Hessen), der auf eine weitere Kandidatur verzichtete.

Konrad Nickel, Vorsitzender des GIH Sachsen, bleibt für ein weiteres Jahr Sprecher des Aufsichtsrats. Ihm steht weiterhin Bernhard Fingerle, Vorstand im bayerischen Landesverband BAYERNenergie, als Stellvertreter zur Seite. Im Aufsichtsrat sind vorrangig die Vorsitzenden der 13 GIH-Landesverbände vertreten. Sie stellen ein Bindeglied zwischen dem Bundesvorstand und seiner Geschäftstelle zu den regionalen Verbänden dar.

Der neue Bundesvorstand triffts sich am 15. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung. Die neuen Vorstände informieren dann im Nachgang die GIH-Mitglieder über die auf der Delegiertenversammlung beschlossenen Punkte und führt aus, wie diese im nächsten Jahr umgesetzt werden sollen.

 

Abstimmung
Bundesvorsitzender Jürgen Leppig
Ralph Piterek, Vorstand für Technik und Weiterbildung, und Benjamin Weismann, Bundesgeschäftsführer
Moderator Benjamin Weismann
Benjamin Weismann, Ralph Piterek, Joachim Schmidt und Jürgen Leppig
Delegierte und Bundesvorstand
Delegierte aus den GIH-Landesverbänden

Kategorie: Allgemein/ GIH-intern

Verlängerung Energieberatung im Mittelstand für Energieeffizienz-Experten

27. März 2018

Ab sofort können Energieeffizienz-Experten für die Verlängerung ihres Eintrags „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ folgende Praxisnachweise einreichen:

  • ein im KfW-Förderprogramm 294 oder 494 gefördertes Abwärmekonzept
  • ein im BAFA-Förderprogramm Querschnittstechnologie gefördertes Energieeinspar- bzw. Abwärmekonzept

Selbstverständlich können sie weiterhin wie bisher einen vom BAFA geförderten Beratungsbericht für eine Energieberatung im Mittelstand als Praxisnachweis verwenden.

Um eine Energieberatung im Mittelstand oder eine Querschnittstechnologie nachzuweisen, gibt man zunächst:

  • Vorgangsnummer und Datum des BAFA-Zuwendungsbescheids oder
  • Name und Adresse des beratenen Unternehmens und das Datum des Beratungsberichts

ein.

Als Nachweis lädt man

  • den Zuwendungsbescheid oder
  • die Rechnung an das Unternehmen oder den Beratungsbericht

hoch.

Für die Verlängerung über ein Abwärmekonzept gibt man das Datum der Bestätigung zum Kreditantrag ein und lädt die Bestätigung zum Antrag hoch.

Eine Übersicht der Verlängerungsanforderungen für Energieberatung im Mittelstand finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Verlängerung des Eintrags finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de sowie in der Anleitung zur Verlängerung für Nichtwohngebäude.

Energieaudits für Nicht-KMU (d.h. Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen sind) können weiterhin nicht für die Verlängerung verwendet werden. Ebenfalls sind keine Beratungsberichte anderer Förderprogramme (wie beispielsweise kommunale Energieberatung Nichtwohngebäude (BAFA), KfW-Detailberatung, KfW-Initialberatung etc.) zulässig.

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Kategorie: GIH-intern/ Programme/Gesetze

In eigener Sache

27. März 2018

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ GIH-intern/ Öffentlichkeitsarbeit

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