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Verbände: Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz – Noch 50 Tage bis Beginn der Heizperiode

12. August 2022

Wichtig seien dauerhaft wirkende Steigerungen der Energieeffizienz durch Investitionen in effizientere Gebäude, Unternehmen und öffentliche Infrastruktur.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberaterverbands GIH: „Mit Blick auf die teilweise drastisch gestiegenen Lebens-, Zins- und Energiekosten benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher Investitionssicherheit. Die plötzliche, harte Konditionsverschlechterung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und vorausgegangene Förderstopps beim Neubau haben die Akzeptanz für energetisches Bauen und Sanierung am Markt stark geschwächt. Es braucht eine eindeutige Zusage der Bundesregierung in Sachen Energieeffizienz und langfristig ausgelegte Förderung.“ Der GIH kritisiert zudem, dass die Bestimmungen zum Wärmeschutz bei Neubauten in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufgeweicht wurden.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Das Thema Energieeffizienz war nie wichtiger als heute. Aber die Bundesregierung ist tatenlos. Wir haben uns als DENEFF der Energiesparkampagne der Bundesregierung angeschlossen, erleben jedoch sogar das Gegenteil von dessen, was politisch notwendig wäre. Statt das bereits im Februar angekündigte Energieeffizienzgesetz auf den Weg zu bringen, wurden nun die Fördermittel für die Gebäudesanierung drastisch gekürzt. Im Industriebereich stockt die Förderung bereits seit Monaten. Dabei ist es wichtig, Investitionen in Maßnahmen anzustoßen, die Haushalte und Unternehmen dauerhaft aus der Energiekostenfalle befreien – und zwar ohne Frieren und Produktionseinschränkungen. Energieeffizienz muss ebenso wie der Ausbau der Erneuerbaren als übergeordnetes öffentliches Interesse vorangebracht werden“. Vorschläge für ein Energiesparpaket hatte die DENEFF bereits im März gemacht.

Im Juni hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem breiten Verbändebündnis die Kampagne “80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel” ins Leben gerufen. Dr. Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband reicht das nicht: „Energiesparen muss gemeinschaftlich erfolgen: Industrie, Handel und Gewerbe, der öffentliche Sektor und die privaten Haushalte müssen jetzt alles tun, um Energie, insbesondere Gas zu sparen. Energiesparappelle allein reichen aber nicht aus, um private Haushalte mittel- und langfristig von hohen Gas- und Energiepreisen zu entlasten, denn sie führen nicht zu den notwendigen strukturellen Investitionen in mehr Energieeffizienz bei der Gebäudehülle und in den schnellen Austausch von fossilen Heizungen. Daher muss die Gebäudehülle der schlechtesten Gebäude jetzt angefasst und energetisch saniert werden. Die Bundesregierung darf nicht auf Brüssel warten, hier entsprechende Standards zu setzen. Es sind über 20 Mrd. Euro erforderlich, um eine ambitionierte Gebäudesanierung in Ein- und Mehrfamilienhäusern umzusetzen.“

„Die Energiewende ist durch Putins Angriff auf die Ukraine und auf Europas Energieversorgung umso wichtiger geworden. Von Anfang an fußt die Energiewende auf drei Säulen aus: Mehr Erneuerbare, mehr Einsparung, mehr Effizienz. Doch statt die Energiewende als Ganzes anzugehen, lässt auch die Ampel die Einsparungen und die Effizienz stiefmütterlich links liegen. Doch hier entscheidet sich die Versorgungssicherheit – und nicht an der Frage, ob einzelne Atomkraftwerke länger laufen sollten. Genau deshalb ist es mehr als fahrlässig, wenn einzelne Regierungsvertreter eine rechtlich absolut unsichere Laufzeitverlängerung ins Gespräch bringen, statt die wirklichen Probleme anzugehen. Wir brauchen endlich mehr Mut zum Ordnungsrecht. Vor allem dort, wo sich Maßnahmen ohnehin lohnen: Heizungsoptimierungen, Sanierung der schlechtesten Gebäude, Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen in der Industrie“, bekräftigt Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR). „Je länger die Bundesregierung jetzt zögert, desto höhere Kosten kommen auf uns zu: auf jeden einzelnen und auf die Gesellschaft“, so Niebert weiter.

Nach Schätzungen einer Studie des Exzellenzclusters ECONtribute muss Deutschland 20 bis 25 Prozent Erdgas in dieser Heizperiode einsparen.

Pressemitteilung Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz (12. August 2022)

Kategorie: Allgemein Tags: BEG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderung/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ Pressemitteilung

„Eine Steuererklärung ist heute einfacher als ein Förderantrag.“

29. Juni 2022

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Energieberatung/ Förderantrag/ Hausbesitzer/ iSFP/ Sanierungsfahrplan

Energieberatung wird immer wichtiger

6. Mai 2022

Auf der einen Seite nehmen das Interesse an Modernisierung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie der Wunsch nach energetischer Unabhängigkeit zu. Auf der anderen Seite trifft diese Aufbruchstimmung auf einen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft sowie mangelnde Ressourcen und massiv steigende Preise. „Jetzt, da die Bürger langsam wollen, können es sich viele nicht mehr leisten“, fasst Dieter Bindel, der stellvertretende Bundesvorsitzende des GIH die Problemlage zusammen. Exemplarisch zeige sich dies an der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Wärmepumpen, die kaum mehr erschwinglich bedient werden kann.

Auf dem Podium des Kongresses suchten Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Politik gemeinsam nach Lösungen. Sollen die Klimaziele im Bausektor trotz der widrigen Umstände erreicht werden, müssen, darin waren sich die Diskutanten einig, alle Beteiligten an einem Strang ziehen und ihren Beitrag leisten: Bauherren müssen höhere Kosten in Kauf nehmen, Bauunternehmen können Preissteigerungen nicht vollumfänglich weitergeben und die Politik muss lenkend eingreifen, hinreichend fördern und für optimale Rahmenbedingungen sorgen.

Ein komplexes und volatiles Gefüge, in dem der Energieberatung eine zunehmend tragende Rolle zukommt – schließlich ist es Hausbesitzern kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Dass diese Rolle in Zeiten von Haushaltsbeschränkungen, Förderstopps und sich wandelnden politischen und ökonomischen Randbedingungen nicht leicht zu erfüllen ist, ist auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kein Geheimnis: „All dies sind harte Bremsspuren und ich kann das Bedürfnis nach Stabilität gut verstehen. Gleichzeitig möchte ich aber an alle Energieberater appellieren, Verständnis und Geduld für die aktuelle Situation mit ihren nahezu unfassbaren Umbrüchen aufzubringen und weiterhin dafür zu werben, die nächsten Schritte in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestands zu gehen“, bat Christian Maaß, Abteilungsleiter „Energiepolitik – Wärme und Effizienz“ des Ministeriums.

„Wir Energieberater sind gerne bereit, unseren Anteil zur aktuellen gesellschaftlichen Aufbruchstimmung beizutragen“, so Bindel. Damit dies in der Praxis aber auch gelingt, müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die für Sommer geplante Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) längerfristig Bestand habe: „Soll das derzeitige Momentum nicht ungenutzt verpuffen, müssen sich Bürger und Energieberater auf gesetzliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen verlassen können. Weitere frustrierende Rückschläge wie bei den kürzlich erfolgten Förderstopps wird sich die Energiewende kaum leisten können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: GIH

 

Es diskutierten (von links nach rechts):

Benjamin Weismann, Moderator und Geschäftsführer GIH Bundesverband

Markus Müller, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg

Christian Maaß, Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Dieter Bindel, Stellv. Bundesvorsitzender GIH Bundesverband

Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin GdW

Lothar Fehn Krestas, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Energieberatung wird immer wichtiger“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Energieberatung/ Energiepolitik/ Enerigeberater/ Förderstopp/ Förderung/ Kongress/ Podiumsdiskussion/ Pressemitteilung

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

5. Mai 2022

Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ; Foto: Heilig/CMF

Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.

Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.

Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.

Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Foto: Heilig/CMF

Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.

„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.

Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.

Dr. Ina Bartmann, Abteilungsleiterin Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Foto: GIH

Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.

Eckard von Schwerin, Prokurist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Foto: GIH

KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.

v.l.n.r.: Jens Acker, Dr. Ina Bartmann, Eckard von Schwerin; Foto: GIH

In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.

Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup; Foto: GIH

Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.

Podiumsdiskussion: Benjamin Weismann, Markus Müller, Christian Maaß, Dieter Bindel, Dr. Burkhard Schulze Darup, Ingeborg Esser, Lothar Fehn Krestas (v.l.n.r.); Foto: Heilig/CMF

 

Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).

 

 

Vortragsfolien

GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.

Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner

Fotos: GIH

Bildergalerie

Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
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Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Fördermitglieder/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Förderung/ Gebäudesanierung/ Gebäudesektor/ KfW

Verdopplung der BAFA-Energieberatungen nach Fördererhöhung

7. Juli 2020

Fördererhöhung als Hintergrund

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöhte sich zum 1. Januar 2020 der Investitions- und Tilgungszuschuss um mindestens zehn Prozent. Auch die Konditionen des BAFA-Marktanreizprogramms zum Heizen mit erneuerbaren Energien wurden Anfang des Jahres deutlich verbessert. Beim Austausch eines alten Ölkessels durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien bekommen Endkunden 45 % der förderfähigen Kosten aus Steuermitteln zurück.

Die Energieberatungsprogramme werden seit Februar ebenfalls deutlich höher gefördert.

Auswirkungen und Übersicht der Förderungsanpassungen

Die deutliche Verbesserung der Förderprogramme löste laut Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in allen Programmteilen einen starken Anstieg der Nachfrage aus. Zudem lägen „keine Hinweise für einen substanziellen Einfluss der Coronakrise auf die Inanspruchnahme der Förderung vor.“

So gab es in den ersten vier Monaten 2020

  • über doppelt so viele BAFA-Energieberatungen Wohngebäude. Auch die Beratungen der Verbraucherzentrale nahmen leicht zu.
  • bei den KfW-Kreditprogrammen (Programmteile 151-153, 217 -220, 276 – 278) zur energetischen Gebäudesanierung 36.511 Förderanträge mit einem zugesagten Kreditvolumen von gut 10 Mrd. Euro (entspricht rund 275.000 Euro pro Antrag).
  • beim KfW-Zuschussprogramm (430 / 431) 51.868 Förderanträge mit zugesagtem Zuschussvolumen von 377 Mio. Euro (entspricht Zuschusshöhe von rund 7.300 Euro pro Antrag).
  • beim KfW-Zuschuss Brennstoffzelle (433) fast 2.000 Anträge mit Zuschussvolumen von 26 Mio. Euro (pro Antrag rund 13.000 Euro Zuschuss).
  • über 50.000 bewilligte Förderanträge im BAFA-Marktanreizprogramm (MAP): 22.179 Biomasseanlagen (vor allem Pelletheizungen), 18.851 Wärmepumpen und gut 9.000 Solaranlagen (Zahlen bis 15. Mai).

BAFA-Energieberatungsprogramme: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum 

In den ersten vier Monaten 2020 wurden im Vergleich zum selben Zeitraum 2019

  • bei der Energieberatung für Wohngebäude mit 7.644 mehr als doppelt so viele Anträge beantragt. 2020 wurde jede dritte Förderung als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durchgeführt. 2019 war es nur jede vierte. Pro Beratung werden durchschnittlich rund 31 000 Euro an zusätzlichen Investitionen angestoßen. Im Schnitt liegen die Netto-Endenergieeinsparungen pro Beratungsfall bei rund 8.000 kWh. Zu beachten ist, dass die Förderung erst im Februar erhöht wurde. Im Januar 2020 fanden dadurch wohl deutlich weniger Beratungen statt als im Januar 2019.
  • mit 1.000 Anträgen etwas weniger Energieberatungen Mittelstand (EBM) beantragt.
  • stiegen die Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen deutlich von 217 auf 327 Anträge.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum

In den ersten vier Monaten 2020 stiegen die Zahlen der Einzelmaßnahmen im Wohngebäude

  • bei der Kreditvariante (152) um 71 Prozent von knapp 3.000 auf fast 5.000 Bewilligungen. Auch das Kreditvolumen pro Bewilligung stieg von 76.000 auf 96.000 Euro (+ 25 Prozent).
  • bei der Zuschussvariante (430) um 37 Prozent von knapp 26.000 auf über 35.000 Bewilligungen. Das durchschnittliche Zuschussvolumen lag 2020 bei 6.242 Euro. Bei einer Förderquote von 20 Prozent kostete jede Maßnahme im Durchschnitt gut 31.000 Euro. (Hierbei ist zudem zu beachten, dass 2019 noch sehr viele reine Brennwertgeräte gefördert wurden. Dies ist seit 2020 nicht mehr möglich. Zudem werden Heizungen nun über das MAP des BAFA abgewickelt.)

Die Förderprogramme im Nichtwohngebäudebereich verblieben auf sehr niedrigem Niveau ( 70 Bewilligungen gewerblich und 16 kommunal).

KfW-Programm Energieeffizient Bauen: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Von Januar bis April wurden 2020 im Vergleich zum gleichen Vergleichszeitraum 2019 mit über 30.000 2,5 Mal mehr Effizienzhäuser als Wohngebäude Kredit (153) bewilligt. Interessant ist, dass das durchschnittliche Kreditvolumen beim KfW-Haus 40 mit knapp 290.000 Euro höher lag als bei den 55er und 40 Plus-Häusern. Das KfW-Haus 55 macht dabei immer noch 79 Prozent aus. Jedoch wurden deutlich mehr 40 Plus als 40er Häuser nachgefragt.

Förderungen der Nichtwohngebäude (217, 220, 276) nahmen gesamt hingegen von rund 300 auf gut 200 Bewilligungen ab.

Antragsstau beim BAFA

Die Bundesregierung verwies darauf, dass die sehr langen Bearbeitungszeiten etwas reduziert wurden. Beim MAP konnten im März 31 Stellen besetzt werden, 19 sind weiter unbesetzt. 11 davon sollen im Juli besetzt werden. Es scheint aber deutliche Probleme zu geben, geeignete Mitarbeiter zu finden. In den letzten Monaten stiegen die zu erwartenden Bearbeitungszeiten wieder auf zehn Wochen an, wie GIH-Mitglieder berichten.

Stand bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die Regierung bestätigt, dass die BEG-Richtlinie „wie geplant 2021 in Kraft treten“ werde. Sie befinde sich immer noch in der Ressortabstimmung der federführenden Ministerien. Aus Planungsgründen in der Beratung fordert der GIH, die Details der neuen Förderung baldmöglichst zu veröffentlichen.

 

Keine Anfrage der GRÜNEN zur Klimaschutzwirkung der Programme für energieeffizientes Bauen, Sanieren und erneuerbare Wärme der Bundesregierung

 

Kategorie: Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ Bundesregierung/ Energieberatung/ Grüne/ KfW

GIH-Pressemitteilung zum Gebäudeenergiegesetz: Viele Chancen verpasst

18. Juni 2020

„Zuallererst sind wir erleichtert, dass der viele Jahre währende Gesetzgebungsprozess ein Ende gefunden hat und der bisherige Wust an Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich in einem Gesetz zusammengeführt wurde“, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Weniger erbaulich sei es allerdings, dass viele von seinem Verband vorgebrachten Argumente, die zum größten Teil auch vom Bundesrat geteilt wurden, kein Gehör fanden. Aus seiner Sicht sei so ein Gesetz entstanden, mit dem sich die angestrebten klimapolitischen Ziele wohl nicht erreichen lassen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der im Gesetz verankerte unambitionierte Niedrighausstandard den von der Europäischen Union geforderten Vorgaben genüge tut“, führt der GIH-Vorsitzende ein Beispiel aus.

Für seine Verbandsmitglieder, überwiegend frei tätige Energieberater, sei es jedoch äußerst positiv, dass sie nun doch für die bei Anlässen wie einem Wohnungskauf oder bestimmten Sanierungen verpflichtende kostenlose Beratung zugelassen seien – dies war im Entwurf vom Januar noch ausschließlich den bei den Verbraucherzentralen unter Vertrag stehenden Energieberatern vorbehalten gewesen. „Um hier Marktgerechtigkeit zu erreichen, mussten wir dicke Bretter bohren“, so Leppig, der betont, dass solche Beratungen häufig der Einstieg für Folgeaufträge und somit ganzheitliche energetische Sanierungen seien. Einen Wermutstropfen sieht er aber dennoch: „Während die Berater der Verbraucherzentrale ein indirekt aus Steuermitteln finanziertes Honorar bekommen, müssen freie Energieberater unentgeltlich in Vorleistung gehen und haben daher ein unternehmerisches Risiko zu tragen. Hier sollte der Gesetzgeber – z.B. im Rahmen der in letzter Abstimmung sich befindenden Bundesförderung für effiziente Gebäude – unbedingt nachlegen und für Gleichbehandlung sorgen.“

Eine verpasste Gelegenheit prangert der GIH auch bei den Energieausweisen an: „Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre es entscheidend, dass Energieausweise aussagekräftig und vergleichbar sind. Das Gebäudeenergiegesetz lässt aber nach wie vor unzuverlässige Verbrauchsausweise zu, deren Werte mehr auf dem Verhalten der Bewohner und weniger auf dem energetischen Zustand des Gebäudes beruhen“, erläutert Leppig. Aus seiner Sicht ist es ein Unding, dass Energieausweise sogar im Internet bestellt werden können und der beauftragende Hausbesitzer nicht einmal einen Energieberater zu Gesicht bekommt. „Wie an manch anderer Stelle im Gesetz auch hat die Bundesregierung hier eine echte Chance zur Verbesserung ungenutzt verstreichen lassen“, so der enttäuschte Leppig.

 

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

 

Pressemitteilung als PDF

Kategorie: Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: Energieausweis/ Energieberatung/ Energiepass/ Gebäudeenergiegesetz/ verbindliche Energieberatung/ Verbraucherzentrale

Durch geförderte Energieberatung zu viel mehr energetischen Sanierungen

13. Februar 2020

Die Kurzfassung der Evaluation der Energieberatung für Wohngebäude zeigt anschaulich, wie sich geförderte Energieberatungen für den Beratungsempfänger, den Energieberater, die Gesellschaft und das Klima lohnen.

Wichtige Punkte daraus sind:

Umsetzung der Maßnahmen

  • Die Beratungsempfänger haben im Anschluss an die Energieberatung im Schnitt 2,9 Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt.
  • Die durchschnittliche Umsetzungsquote über alle Maßnahmen liegt bei 62%, mit geplanten Umsetzungen bei 80%.
  • Grundsätzlich werden durch die Energieberatung mehr Maßnahmen umgesetzt als vorher geplant; außerdem werden Maßnahmen vorgezogen oder besser aufeinander abgestimmt.

Energie- und Treibhausgas-Einsparungen

  • Die jährlich hinzugekommenen Endenergieeinsparungen durch das Förderprogramm betrugen im Jahr 2018 rd. 79.761 MWh (brutto) bzw. 59.863 MWh (netto).
  • Dies entspricht einer durchschnittlichen Netto-Endenergieeinsparung pro Beratungsfall von 7.516 kWh bei EFH/ZFH und 10.717 kWh bei MFH (8.027 kWh pro Beratungsfall im gewichteten Mittel).
  • Verglichen mit den Werten der Vorgängerevaluation (2005: 6.360 kWh; RL 2009: 6.500 kWh; RL 2012: 6.150 kWh) lässt sich ein qualitativer Sprung erkennen.
  • Die umgesetzten Maßnahmen haben 2018 rd. 18.400 t CO2-Äquivalente eingespart.
  • Die von 2014 bis 2018 umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen sparen über die Lebensdauer der Maßnahmen insgesamt 1,7 Mio. t CO2-Äquivalente ein.

Fördereffizienz und angestoßene Investitionen

  • Die Projektkosten pro eingesparte kWh bis 2020 (netto) betragen 0,0367 EUR, die Kosten pro eingesparte t CO2-Äquivalent bis 2020 (netto) betragen 115,83 EUR.
  • Mit jedem Euro öffentliche Ausgaben wurden ca. 660 kWh Endenergie und 149,59 kg CO2e vermieden sowie (Netto-) Investitionen von 41 EUR induziert.
  • Pro Beratung werden dabei durchschnittlich 30.968 EUR an (Netto-) Mehrinvestitionen angestoßen.

Der GIH ist erfreut über diese positiven Ergebnisse – die natürlich auch dank der rund 2.500 GIH-Energieberater zustande kamen – und sehr zuversichtlich, dass mit der Erhöhung der Förderung die Anzahl der Energieberatungen für Wohngebäude weiter steigen werden. Für einige Energieberater ist dies z.B. eine Möglichkeit, bei Anfragen zu Energieausweisen nun den iSFP / Vor-Ort-Beratung vorzuschlagen und durchzuführen. Somit besteht die Möglichkeit, umfangreicher und ganzheitlicher sowie günstiger zu beraten.

Die Mittel für die Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan – iSFP) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm wird seit vielen Jahren durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführt.

Alle Förderangebote der Bundesregierung finden sich im Förderwegweiser Energieeffizienz.

Die Evaluation wurde im Auftrag des BAFAs erstellt und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH durchgeführt.

Evaluierungsbericht 2019 – Komplettversion

 

Kategorie: Blog/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: energetische Sanierung/ Energieberatung/ Energieberatung für Wohngebäude

Energieberatung für Wohngebäude ab 1. Februar attraktiver

29. Januar 2020

Energieberater erhalten dann eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent (statt zuvor 60 Prozent) des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro (zuvor 800 Euro) bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro (zuvor 1.100 Euro) bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Die Förderung konnte bisher für Wohngebäude beantragt werden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstattet wurde. Nach der neuen Richtlinie vom 4. Februar 2020 muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegen.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es weiterhin einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Die Verarbeitung der im BAFA eingehenden Anträge kann jedoch erst zum 10. März 2020 beginnen, deshalb werden Anträge, die ab dem 1. Februar eingehen, im BAFA geprüft und bevorratet bis die Zuwendungsbescheide mit den neuen Zuschussbeträgen ab dem 10. März erzeugt und den Energieberatern in deren elektronischen Postfächern zur Verfügung gestellt werden.

Damit setzt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine langjährige GIH-Forderung um. Der Energieberaterverband stand im Vorfeld im engen Austausch und hat Verbesserungsvorschläge der GIH-Mitglieder vorgeschlagen und diskutiert.

Übersicht über die vergangenen und neuen Förderhöhen beim Beratungshonorar in 100-€-Schritten

Beratungsförderung für 1 oder 2 Wohneinheiten

Beratungsförderung ab 3 Wohneinheiten

Beratungs-honorars Förderung bis 31.1.20 Förderung ab 1.2.20  Beratungs-honorars Förderung bis 31.1.20 Förderung ab 1.2.20
60% 80% 60% 80%
600 360 480 600 360 480
700 420 560 700 420 560
800 480 640 800 480 640
900 540 720 900 540 720
1000 600 800 1000 600 800
1100 660 880 1100 660 880
1200 720 960 1200 720 960
1300 780 1040 1300 780 1040
1400 800 1120 1400 840 1120
1500 800 1200 1500 900 1200
1600 800 1280 1600 960 1280
1700 800 1300 1700 1020 1360
1800 800 1300 1800 1080 1440
1900 800 1300 1900 1100 1520
2000 800 1300 2000 1100 1600
2100 800 1300 2100 1100 1680
2200 800 1300 2200 1100 1700
2300 800 1300 2300 1100 1700
2400 800 1300 2400 1100 1700
2500 800 1300 2500 1100 1700
Fett gedruckte Zahlen = Deckelung

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: BAFA/ Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude/ Energieberatung/ Energieberatung für Wohngebäude/ Förderung/ individue/ iSFP

Zusammenfassung des Klimapakets für den Gebäudesektor

25. September 2019

Die geplanten Maßnahmen müssen in den kommenden Monaten nun weiter konkretisiert und in die Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Der GIH beteiligt sich natürlich weiterhin in diesem Prozess zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und informiert dazu. Er ist zudem in der Entwicklung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) involviert, in der viele Bundesförderprogramme zusammengefasst werden sollen.

Nachfolgend die Zusammenfassung der aktuellen Pläne der Bundesregierung gem. Eckpunktepapier Klimaschutzprogramm 2030 und der jeweiligen Einschätzung des GIHs:

Einführung einer CO2-Bepreisung

Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme einführen. Zunächst wird ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen, die die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft werden. Der Einsatz fossiler Energieträger wird dadurch im Vergleich zu erneuerbaren unwirtschaftlicher.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die steuerliche Förderung selbstgenutzten Eigentums soll ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderung als weiterer Förderbaustein eingeführt werden. Durch einen Abzug von der Steuerschuld wird gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren. Diese steuerliche Förderung soll alternativ anstelle der Inanspruchnahme der Förderung durch BAFA bzw. KfW genutzt werden können.

Dem GIH ist hierbei die Qualitätsicherung wichtig. Die KfW-Förderung für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen wird durch eine*n Energieberater*in – meist im Rahmen der hoch geförderten Baubegleitung – durchgeführt. Dieses Vier-Augen-Prinzip muss auch bei der steuerlichen Abschreibemöglichkeit erhalten bleiben.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die bestehenden Förderprogramme von BAFA und KfW im Gebäudebereich werden zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot, der neu konzipierten „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, gebündelt und inhaltlich optimiert. Damit soll die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden. Es soll nur noch ein Antrag für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien genügen. Die Mittelausstattung des Programms wird erhöht. Für umfassende Sanierungen werden die bisherigen Fördersätze für das Erreichen der unterschiedlichen Effizienzhausstufen im Bereich Wohngebäude um zehn Prozentpunkte erhöht; auch für Einzelmaßnahmen ist die Erhöhung um zehn Prozentpunkte vorgesehen.

Der GIH begrüßt diese substanzielle Erhöhung und erhofft sich dadurch eine höhere Nachfrage in der Gebäudesanierung.

Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich

Die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und eine standardisierte Installation von Anlagentechnik, inkl. der Versorgung mit eigenerzeugtem Strom in Verbindung mit neuen Investitions- und Vertragsmodellen wird die Bundesregierung ebenfalls fördern.

Der GIH begrüßt diesen Schritt, da bei baugleichen Standardgebäuden serielle Sanierungen in einem Schritt und in kurzer Zeit möglich und sinnvoll sind. Über eine anfängliche finanzielle Unterstützung können erste Pilotprojekte umgesetzt werden. Die Niederlande hat diese Energiesprong schon erfolgreich vorgemacht.

Erneuerung von Heizanlagen

Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem in die BEG integriert werden. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig Erneuerbare Energien einbinden, zu geben.

Dem GIH ist wichtig, dass der Höchsatz nur dann greift, wenn zuvor das Gebäude ganzheitlich betrachtet wurde, wie z.B. durch den individuellen Sanierungsfahrplan, der geförderten Energieberatung vor Ort. Ein Eins-zu-Eins-Austausch einer Heizungsanlage ist oft nicht sinnvoll, z.B. wenn sowieso das Gebäude in naher Zukunft gedämmt werden soll. Dann ist oft eine kleiner dimenisionierte und somit günstigere Heizung sinnvoll oder gar ein anderes noch effizienteres Heizsystem.

Aufstockung energetische Stadtsanierung

Im bestehenden Programm „Energetische Stadtsanierung“ soll im Jahr 2020 neue Fördertatbestände entwickelt bzw. verbessert werden. Im Zuschussprogramm sollen insbesondere umweltfreundliche Mobilitätskonzepte, interkommunale Konzepte, Maßnahmen der Wärmenetzplanung in den Konzepten und bei der Tätigkeit des Sanierungsmanagements sowie Konzepte, die sich auf gemischte Quartiere (Kombination von Neubau- und Bestandsgebäuden) beziehen, stärker berücksichtigt werden. Im Darlehensprogramm 201/202 soll im ersten Schritt der Tilgungszuschuss von 5% auf 10% ab 4. Quartal 2019 erhöht werden.

Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Die „Energieberatung für Wohngebäude“ soll verbessert werden. Zu bestimmten Anlässen (z.B. Eigentümerwechsel) werden Beratungen obligatorisch. Die Kosten werden über
die bestehenden Förderprogramme gedeckt. Im Rahmen der Informationskampagne des BMWi „Deutschland macht’s effizient“ werden Informationen künftig noch fachspezifischer und zielgruppenschärfer erfolgen.

Der GIH begrüßt diesen schon lange geforderten Schritt ausdrücklich. Oft benötigen Käufern eines Gebäudes Unterstützung in der Analyse des energetischen Zustands Ihres neuen Eigentums. Ein hoch geförderterer individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt dem neuen Eigentümer, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen wann sinnvoll sind. Zudem zeigt er auf, welche Förderungen am passensten sind. Durch zusätzliche Sanierungen erreicht man oft ein viel attraktiver gefördertes KfW-Effizienzhaus.

Vorbildfunktion Bundesgebäude

Neue Gebäude des Bundes sollen ab 2022 mindestens EH 40 entsprechen, für Sondernutzungen sind analoge Zielvorgaben zu entwickeln. Dieses Ziel wird kurzfristig in einem Erlass des Bundeskabinetts für klimaneutrale Neu- und Erweiterungsbauten des Bundes verbindlich festgelegt. In einem zweiten Schritt werden auch für den vorhandenen Gebäudebestand des Bundes Sanierungsziele für 2030 und 2050 durch einen Energieeffizienzerlass verbindlich vorgegeben.

Der GIH fordert seit vielen Jahren, dass die Gebäude der öffentlichen Hand als Vorbild auf ein hohen energetischen Standard saniert werden müssen. Dadurch sinken meist die Energiekosten in den nächsten Jahr(zehnt)en deutlich.

Weiterentwicklung des energetischen Standards

Die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens bleibt auch künftig ein zu beachtender wesentlicher Eckpunkt. Die nächste Überprüfung der geltenden energetischen
Standards erfolgt entsprechend der europarechtlichen Vorgaben im Jahr 2023. Die energetischen Standards von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden dann umgehend weiterentwickelt. Dabei werden das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot und der Grundsatz der Technologieoffenheit gewahrt.

Der GIH geht davon aus, dass durch die verschobene Überprüfung der Standard das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun rasch auf den Weg gebracht wird. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium auf GIH-Anfrage bestätigt.

Senkung der Stromkosten

Zeitgleich mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung werden Bürger und Wirtschaft beim Strompreis entlastet, indem die EEG-Umlage sowie ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt werden. Der Zahlungsanspruch gemäß EEG für die Erneuerbaren Energien bleibt davon unberührt.

Dadurch wird der durch staatliche Einflüsse künstlich erzeugte hohe Unterschied zwischen den verschiedenen Energieträgern Strom auf der einen und Gas und Öl auf der anderen Seite etwas vermindert.

Entlastung von Wohngeldbeziehern und Mietrecht

Zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten sollen die Wohngeldbezieher durch eine Erhöhung des Wohngeldes um 10% unterstützt werden. Darüber hinaus werden Änderungen im Mietrecht geprüft, die eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung vorsehen. Dies führt zu einer doppelten Anreizwirkung: Für Mieter zu energieeffizientem Verhalten und für Vermieter zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen.

 

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Energieberatung/ Gebäudesektor/ Kliampaket

Experten ohne Grundqualifikation bald für Förderprogramme zugelassen?

2. November 2018

Die derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen fordern für die Förderprogramme eine definierte Ausbildung, Erfahrung und Weiterbildung. Diese sind in der Energieeinsparverordnung im §21 geregelt. Vereinfacht ausgedrückt werden nur Absolventen bestimmter Studiengänge (Architektur, Bauingenieurwesen…) und Handwerksmeister in Bauberufen jeweils mit einer entsprechenden Energieberater-Weiterbildung zu Förderprojekten und somit auch zur Listung in der Energieeffizienz-Experten- und BAFA-Liste zugelassen.

Da es zusätzlich Experten gibt, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, lässt das Bundeswirtschaftsministerium gerade einen alternativen Zugangsweg in die Förderprogramme für die Gebäudeenergieberatung entwickeln, der offiziell und ausschließlich auf die für die Energieberatung notwendigen Kompetenzen abstellt. Die beiden ersten Bestandteile des Forschungsprojekts „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ sind abgeschlossen. Es handelt sich um die Ermittlung der notwendigen Kenntnisse und eine Analyse der formalen Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge. Die Ergebnisse sind im Zwischenbericht (siehe Link unten) veröffentlicht. Der GIH brachte sich mit mehreren Teilnehmern an den Workshops jeweils ein.

Die geplante Prüfung ist also für Personen gedacht, die nicht unter §21, Abs. 1 EnEV fallen. Zusätzlich kann sie natürlich auch von erfahrenen Energieberatern durchgeführt werden.

Weitere Schritte des Projekts

Als nächstes folgt nun die Entwicklung einer Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“, die danach in einem Pilotprojekt getestet wird.

  • Geplant ist eine 3-stufige Prüfung, die stark der jetzigen Prüfung beim Kurs Gebäudeenergieberater (HWK) entspricht. Sie besteht aus folgenden Teilen:
  • Schriftliche Prüfung (Pool mit 1000 Fragen), Dauer ca. 3 Stunden
  • Projektarbeit (Energiekonzept oder iSFP) als freies oder vorgegebenes Beispiel
  • Mündliche Prüfung zur Projektarbeit

Derzeit ist im Gespräch, dass die Prüfung von einer offiziellen Stelle (wie z.B. BAFA, KfW) sowie Dozenten und Experten (wie dem GIH) in vier verschiedenen Orten abgenommen werden soll. Dadurch soll eine hohe Qualität erreicht werden. Der GIH setzt sich dafür ein, dass dadurch wirklich nur Experten mit breitem Wissen und keine Laien die Prüfung bestehen können und Fachleute aus der Praxis in der Prüfungskommission vertreten sind.

Alle erfolgreichen Absolventen sollen dann im ersten Schritt zu den Programmen  a) Energieberatung vor Ort (BAFA) und b) Energieberatung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen (BAFA).zugelassen werden. Es kommt dann nicht auf die zuvor durchgeführte Ausbildung bzw. Studium an, sondern lediglich auf die Eignung aufgrund der bestandenen Prüfung. Hintergrund ist, dass in Zukunft Experten aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung und nicht ihrer bisherigen Ausbildungsstand zugelassen werden sollen.

Ob ein vorgeschalteter Kurs von 210 Unterrichtseinheiten in Zukunft zwingend belegt werden muss oder nur das erfolgreiche Bestehen der Prüfung ausreicht, soll beim Pilotprojekt herausgefunden werden.

Umsetzungsvorschläge des Energieberaterverbands

Der GIH hat vorgeschlagen, dass die Schulung – wie derzeit schon die seit rund 20 Jahren bewährten Kurse an den Handwerkskammern – modular aufgebaut sein soll. Dies ist auch im Pflichtenheft der dena umgesetzt. Zudem muss überlegt werden, ob zuvor erworbene Fähigkeiten anerkannt werden, bzw. nicht zwingend im Kurs zu belegen sind. Dies macht den Kurs attraktiver. Geprüft werden sollen natürlich alle relevanten Bereiche.

Leider erfolgt erst in einem späteren Schritt, dass die Experten auch zu den KfW-Programmen gelistet werden. Erst dann erwartet der GIH, dass sich vermehrt Experten für die Prüfung interessieren und somit die Energieberater. Auch in der VDI-Richtlinie 3922 zur Energieberatung wird der Tätigkeitsumfang deutlich breiter gefasst sein und beinhaltet z.B. die energetische Baubegleitung als Qualitätssicherung, Monitoring, dynamische Gebäudesimulation usw. Der GIH warnt davor, dass dadurch ein „Flickenteppich“ entstehen könnte.

Teilnehmer für Demonstrationsprojekt Qualifikationsprüfung gesucht

Derzeit wird in einem Demonstrationsprojekt die Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude entwickelt. An der Universität Kassel wird hierfür ein entsprechender Weiterbildungskurs und eine anschließende Prüfung im Zusammenhang mit der Weiterbildung „Energieberatung für Wohngebäude“ bzw. „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ durchgeführt. Die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildung ist derzeit Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.

Für das Demonstrationsprojekt werden noch Teilnehmer gesucht, die vom BAFA bisher nicht als Energieberater in den Bundesförderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude“ oder „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen“ anerkannt werden können, da sie nicht über die erforderliche Grundqualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß EnEV § 21 Absatz 1 verfügen.

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung und der Qualifikationsprüfung ist die Anerkennung durch das BAFA als Energieberater für das entsprechende Bundesförderprogramm möglich.

Weitere Informationen

Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts zur Schaffung eines alternativen Zugangswegs in ausgewählte Energieberatungsprogramme des Bundes

Qualitätsanforderungen in der Energieberatung – Vortrag Uni Kassel

Einbindung der Qualifikationsprüfung in die Förderung von Energieberatungen für Gebäude – Vortrag Bundesstelle für Energieeffizienz

Aufruf – weitere Teilnehmer für Demonstrationsprojekt gesucht

 

Kategorie: Allgemein Tags: BAFA/ Energieberaterprüfung/ Energieberatung

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