Die lang erwartetete Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand wurde zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 03.05.2021 B1). Ebenso liegt mittlerweile die Druckapplikation zur Ausstellung von Energieausweisen vor und steht beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum Download bereit. Allerdings müssen die Softwareanbieter noch beides in ihre Produkte integrieren.
Eine neue Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) offenbart schwierige Verhältnisse u.a. betreffend der Energieausweise von Gebäuden der öffentlichen Hand: Trotz der bestehenden Aushangpflicht für Energieausweise in öffentlichen Gebäuden wurde nur ein Bruchteil der angefragten Energieausweise bereitgestellt. In vielen Fällen konnten keine Ausweise vorgelegt werden, da keine vorhanden waren. Von den 533 vorgelegten Energieausweisen sind fast 80 Prozent Verbrauchsausweise, die keine verlässliche Aussage über die Klimafreundlichkeit der Gebäude treffen. Alle Ergebnisse der Untersuchung direkt in der Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe. Auch der GIH ist entsetzt über diese Ergebnisse und verweist noch einmal auf seine Forderungen zur Anpassung des Energieausweises wie Abschaffung des Verbrauchsausweises oder die Stärkung des Vollzugs. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die in 2018 vom GIH betreute Bachelorarbeit„Analyse des Vollzugs der Energieausweise in den Bundesländern – eine vergleichende Studie” verwiesen: Auch diese stellte dem Energieausweis ein schlechtes Zeugnis aus, mit dem Fazit: Soll der Energieausweis ein wirksames Instrument werden, sind Transparenz sowie eine Ausweitung und Verschärfung von Kontrollen unabdingbar (Bachelorthesis: Energieausweise sind zahnlose Tiger).
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