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Neuigkeiten zum Energieausweis

22. Juni 2021

Die lang erwartetete Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand wurde zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht  (BAnz AT 03.05.2021 B1). Ebenso liegt mittlerweile die Druckapplikation zur Ausstellung von Energieausweisen vor und steht beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum Download bereit. Allerdings müssen die Softwareanbieter noch beides in ihre Produkte integrieren.

Eine neue Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) offenbart schwierige Verhältnisse u.a. betreffend der Energieausweise von Gebäuden der öffentlichen Hand: Trotz der bestehenden Aushangpflicht für Energieausweise in öffentlichen Gebäuden wurde nur ein Bruchteil der angefragten Energieausweise bereitgestellt.  In vielen Fällen konnten keine Ausweise vorgelegt werden, da keine vorhanden waren. Von den 533 vorgelegten Energieausweisen sind fast 80 Prozent Verbrauchsausweise, die keine verlässliche Aussage über die Klimafreundlichkeit der Gebäude treffen. Alle Ergebnisse der Untersuchung direkt in der Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe. Auch der GIH ist entsetzt über diese Ergebnisse und verweist noch einmal auf seine Forderungen zur Anpassung des Energieausweises wie Abschaffung des Verbrauchsausweises oder die Stärkung des Vollzugs. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die in 2018 vom GIH  betreute Bachelorarbeit„Analyse des Vollzugs der Energieausweise in den Bundesländern – eine vergleichende Studie” verwiesen: Auch diese stellte dem Energieausweis ein  schlechtes Zeugnis aus, mit dem Fazit: Soll der Energieausweis ein wirksames Instrument werden, sind Transparenz sowie eine Ausweitung und Verschärfung von Kontrollen unabdingbar (Bachelorthesis: Energieausweise sind zahnlose Tiger).

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Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand/ Druckapplikation für Energieausweise/ Energieausweis/ Energieausweise

Kosten für Registriernummern für Energieausweise ohne Ankündigung erhöht

2. März 2021

Begründet werden diese Kosten mit allgemeinen Kostensteigerungen (z. B. Personal- und IT-Kosten und Umstellung aufs GEG) auf Seiten des DIBt. Wer den neuen Nutzungsbedingungen nicht zustimmt, kann innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Dann wird allerdings auch das Konto bei der GEG-Registrierstelle inaktiv gesetzt und es können keine weiteren Energieausweise registriert werden. Die letzte Gebührenerhöhung wurde von der GEG-Registrierstelle nicht angekündigt und taggleich mit Zusendung der neuen Nutzungsbedingungen eingeführt. Durch die Gebührenerhöhung wurde die Änderung der Nutzungsbedingungen notwendig, da die Höhe der Gebühren dort im 2. Punkt Gebühren genannt wird. Daher ist eine (erneute) Zustimmung der Nutzungsbedingungen notwendig.

Das DIBt teilt mit, dass „die großen Player wie Architektenkammer, HWK und GIH nicht [ihre] Ansprechpartner sind, sondern lediglich die Nutzer, welche bei [ihnen] ein Benutzerkonto eingerichtet haben“. Daher sei eine vorherige Information nicht möglich.

Der GIH fordert, dass die Kosten nicht den Energieberater aufgebürdet werden sollen und dass es endlich eine Veröffentlichung der Auswertung der Energieausweis-Daten für ein gutes Monitoring gibt. Geordnet nach Gebäudetypen und -größen könnte so ein sinnvolles Monitoring geschaffen werden. Darüber hinaus fordert der GIH eine rechtzeitige Information, wenn erhöhte Kosten auf die Energieberater zukommen.

Kategorie: Blog/ Programme/Gesetze Tags: Deutsches Institut für Bautechnik/ DIBt/ Energieausweise/ EneV/ GEG-Registrierstelle

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