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Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist gestartet

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist gestartet

15. September 2022

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Bundesförderung effiziente Wärmenetze/ Dekarbonisierung/ Förderung/ Kältenetze/ Wärmenetze

Pflicht zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich

Pflicht zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich

24. August 2022

Update: Der Bundesrat hat am 16. September der mittelfristigen Verordnung zugestimmt. Diese tritt daher wie geplant am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Update: Am 28. September hat das Bundeskabinett Anpassungen an der kurzfristigen Verordnung vorgenommen. Die Anpassungen betreffen Klarstellungen beim Beleuchtungverbot, bei Werbeanlagen/Außenwerbung und beim Heizverbot für Schwimmbäder.

Das Bundeskabinett hat heue zwei Energieeinsparverordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen gebilligt. Die Verordnung mit den kurzfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1. September für sechs Monate. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen tritt am 1. Oktober für zwei Jahre nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft.

Letzte Woche hatte das BMWK sehr kurzfristig eine Online-Verbände-Anhörung angesetzt, an der der GIH teilnahm. Anschließend sendete der GIH dem BMWK eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen.

Eigentümer von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, sind verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen. Für Energieberater relevant sind der verbindliche Heizungscheck, Heizungsoptimierungen wie hydraulischer Abgleich (Verfahren B), und Heizlastberechnungen bei Gasheizungen. Die Forderung des GIH, bei Energieberatern den Zusatz, dass sie in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet sein müssen, um die Heizungsprüfung durchzuführen, wurde in die Verordnung aufgenommen.

Der GIH ist enttäuscht, dass entgegen dem Entwurf nun der Part zum Austausch alter Heizungspumpen ersatzlos gestrichen wurde. Im Entwurf wurden Gebäudebesitzer noch verpflichtet, alte Heizungspumpen bei Beheizung mit Erdgas innerhalb von zwei Jahren auszutauschen.

 

Inhalte der Verordnungen

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten:
    • Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter: Unwirksamkeit von Mindesttemperaturklauseln in Mietverträgen
    • Verbot der Nutzung von Gas oder Strom zum Beheizen privater Pools
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden
    • Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
    • Höchstwert von 19 Grad für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen
    • Trinkwassererwärmungsanlagen
    • Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in Unternehmen
    • Mehr und detailliertere Information für private Energiesparmaßnahmen
    • Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
    • Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
    • Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen
    • Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung
    • Verpflichtende hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft
    • Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystems

 

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (28.9.2022)

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)

Pressemitteilung des BMWK zu den Verordnungen

Pressemitteilung des BMWK zur Anpassung der Energieeinsparverordnung (28.9.2022)

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Energie-Effizienz-Experten/ Energieberater/ Energieeffizienz/ Energieeinsparung/ Energieversorgung/ Heizungsoptimierung/ Heizungsprüfung/ Hydraulische Abgleich/ Stellungnahme

Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung

Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung

17. Mai 2022

Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen.

Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer

Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund. Dabei adressiert die Regierung insbesondere die bisher nicht oder kaum sanierten Gebäude („Worst first“), für die es einen Extra-Bonus geben könnte. Unklar bleibt wie die Anreize für – dringend benötigte – niedrigschwellige Angebote ausgestattet werden sollen, da es auch jetzt schon eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt. Die BEG Reform soll „bis zum Sommer umgesetzt“ sein. Dies könnte bedeuten, dass sie nicht nur im Juni bereits bekannt gegeben wird, sondern die Neuerungen bereits dieses Jahr in Kraft treten könnten.

CO2-Kosten für Vermieter sollen Sanierungen erhöhen

Bei diesem CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht es darum, dass der derzeit zu 100 % vom Mieter zu tragende CO2-Preis bereits ab 2023 anteilig auf den Vermieter umgelegt wird. Je besser der energetische Zustand, desto geringer der Anteil des Mieters. Durch dieses Stufenmodell sieht der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, energetisch zu sanieren. Bei einem wohl deutlich steigenden CO2-Preis in den nächsten Jahren müssen Energieberatende dies bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen berücksichtigen. Der GIH hatte anhand eines Beispiels ausgerechnet, dass dies bei einem ungedämmten Einfamilienhaus über die Laufzeit einer neuen Heizung und steigendem CO2-Preis eine fünfstellige Summe an Euro an zusätzlichen Belastungen darstellen kann. Diese Kosten kann der Eigentümer durch Maßnahmen an der Hülle verringern oder beim Einbau einer erneuerbaren Heizung komplett vermeiden. Der Gesetzentwurf liegt dem GIH zur Kommentierung vor und soll bald vom Parlament verabschiedet werden.

Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wird 2022 noch novelliert

Die Regierung setzt beim bestehenden Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) insb. auf „die Erzeugung industrieller Prozesswärme“. Durch eine Förderung von der im Arbeitsplan Energieeffizienz explizit erwähnten und sehr aufwändigen sowie kostspieligen Tiefengeothermie könnten diese Anlagen deutlich häufiger wirtschaftlich umgesetzt werden. Zudem sollen „klein-investive Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe“ beworben und umgesetzt werden. Der GIH unterstützt beides, da auch in diesem Sektor große Effizienzpotenziale sind.

Wärmepumpenhochlauf durch Öl- und Gasaustausch(prämie)

Die Regierung will durch „ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.“

Der GIH unterstützt dies, da nach Branchenangaben 40 % der SHK-Betriebe noch nie eine Wärmepumpe installiert haben und derzeit nur 30 % der Fachunternehmen regelmäßig Wärmepumpen einbauen. Der GIH warnt aber davor, dass nicht in jedes nicht oder kaum gedämmte Gebäude eine Wärmepumpe ohne Weiteres eingebaut werden kann. Ohne sorgfältige Planung und Maßnahmen an der Gebäudehülle – diese sollte möglicht gedämmt und luftdicht sein – und der Technik (wie z.B. niedrige Vorlauftemperatur, Flächenheizung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung) kann bei Nutzern in kalten Wintern der Energiebedarf durch hohe Stromkosten deutlich steigen.

Wie schon im BEG-Blog exklusiv für Mitglieder erwähnt, ist sehr wahrscheinlich, dass die Ölaustauschprämie in der neuen BEG-Novelle auf (nur alte?) Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird.

Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht

Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft.

Ab 2024 gilt, dass „bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind“. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von „möglichst“ die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65 %-Ziel auch „in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie“ möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden.

Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.

Beratung als Schlüssel zum kurz- und vor allem langfristigen Energiesparen

Völlig richtig hat das BWMK erkannt, dass „um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, […] gute Information und Beratung entscheidend“ sind. Neben den in Kürze beworbenen niederschwelligen praxisnahen Tipps, sollte die Regierung zusätzlich weiter auf ganzheitliche gewerkeübergreifende und langfristige Beratungen setzen, die als Maßnahmen z.B. im Beratungselement individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Der GIH und seine über 2.600 Mitglieder unterstützen dabei, diese „Einsparpotenziale zu heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.“

 

Arbeitsplan Energieeffizienz vom BMWK als PDF (17. Mai 2022)

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Arbeitsplan/ Arbeitsplan Energieeffizienz/ BEG/ BMWK/ Energieeffizienz/ Erneuerbare Energien/ GEG/ iSFP

Energieberatung wird immer wichtiger

Energieberatung wird immer wichtiger

6. Mai 2022

Auf der einen Seite nehmen das Interesse an Modernisierung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie der Wunsch nach energetischer Unabhängigkeit zu. Auf der anderen Seite trifft diese Aufbruchstimmung auf einen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft sowie mangelnde Ressourcen und massiv steigende Preise. „Jetzt, da die Bürger langsam wollen, können es sich viele nicht mehr leisten“, fasst Dieter Bindel, der stellvertretende Bundesvorsitzende des GIH die Problemlage zusammen. Exemplarisch zeige sich dies an der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Wärmepumpen, die kaum mehr erschwinglich bedient werden kann.

Auf dem Podium des Kongresses suchten Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Politik gemeinsam nach Lösungen. Sollen die Klimaziele im Bausektor trotz der widrigen Umstände erreicht werden, müssen, darin waren sich die Diskutanten einig, alle Beteiligten an einem Strang ziehen und ihren Beitrag leisten: Bauherren müssen höhere Kosten in Kauf nehmen, Bauunternehmen können Preissteigerungen nicht vollumfänglich weitergeben und die Politik muss lenkend eingreifen, hinreichend fördern und für optimale Rahmenbedingungen sorgen.

Ein komplexes und volatiles Gefüge, in dem der Energieberatung eine zunehmend tragende Rolle zukommt – schließlich ist es Hausbesitzern kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Dass diese Rolle in Zeiten von Haushaltsbeschränkungen, Förderstopps und sich wandelnden politischen und ökonomischen Randbedingungen nicht leicht zu erfüllen ist, ist auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kein Geheimnis: „All dies sind harte Bremsspuren und ich kann das Bedürfnis nach Stabilität gut verstehen. Gleichzeitig möchte ich aber an alle Energieberater appellieren, Verständnis und Geduld für die aktuelle Situation mit ihren nahezu unfassbaren Umbrüchen aufzubringen und weiterhin dafür zu werben, die nächsten Schritte in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestands zu gehen“, bat Christian Maaß, Abteilungsleiter „Energiepolitik – Wärme und Effizienz“ des Ministeriums.

„Wir Energieberater sind gerne bereit, unseren Anteil zur aktuellen gesellschaftlichen Aufbruchstimmung beizutragen“, so Bindel. Damit dies in der Praxis aber auch gelingt, müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die für Sommer geplante Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) längerfristig Bestand habe: „Soll das derzeitige Momentum nicht ungenutzt verpuffen, müssen sich Bürger und Energieberater auf gesetzliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen verlassen können. Weitere frustrierende Rückschläge wie bei den kürzlich erfolgten Förderstopps wird sich die Energiewende kaum leisten können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: GIH

 

Es diskutierten (von links nach rechts):

Benjamin Weismann, Moderator und Geschäftsführer GIH Bundesverband

Markus Müller, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg

Christian Maaß, Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Dieter Bindel, Stellv. Bundesvorsitzender GIH Bundesverband

Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin GdW

Lothar Fehn Krestas, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Energieberatung wird immer wichtiger“ als PDF

Kategorie: Allgemein Tags: BMWK/ Energieberatung/ Energiepolitik/ Enerigeberater/ Förderstopp/ Förderung/ Kongress/ Podiumsdiskussion/ Pressemitteilung

BEG-Förderstopp stellt Klimaziele des Koalitionsvertrags auf den Kopf

BEG-Förderstopp stellt Klimaziele des Koalitionsvertrags auf den Kopf

24. Januar 2022

Viele Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die auf Kreditbasis oder über Zuschüsse ein effizientes Gebäude erstellen oder ihre Immobilien energetisch sanieren wollten, könnten laut Leppig ihre in Zeiten von deutlichen steigenden Energie- und Baukosten schon sehr knapp kalkulierten Bauvorhaben nicht mehr umsetzen. Der GIH-Chef erklärt: „Unzählige Energieberatungen, die auf Grundlage der aktuellen Förderungen erfolgt sind, sind somit nichtig, da Finanzierung und einkalkulierte Zuschüsse von einem auf den nächsten Tag gestrichen wurden.“

Somit sei nicht nur das Vertrauen der Kunden in Energieberaterinnen und Energieberater enorm beschädigt worden, sondern auch in die neue Regierung und ihre ehrgeizigen klimapolitischen Ziele. Statt dem im Koalitionsvertrag versprochenem „Klimaschutzsofortprogramm“ gleiche der Förderstopp eher einem „Umsetzungsverhinderungsprogramm“ im Gebäudesektor. Wenn nicht mehr ambitioniert saniert oder gebaut werde, stiegen die CO2-Emissionen drastisch an. Leppig weiter: „Wie kann Minister Robert Habeck in seiner „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ die BEG als „breit angelegte und solide ausfinanzierte Förderung“ bezeichnen und nicht einmal zwei Wochen später erfolgt – wohl auf Druck des Bundesfinanzministeriums – ohne Vorwarnung ein Komplett-Stopp der KfW-Programme?“

Da Planungen für energetisches Bauen und Modernisieren oft Jahre dauern, seien Verlässlichkeit auf langfristig geltende Gesetze und flankierende Förderungen unerlässlich. Daher fordert Energieberater Leppig das BMWK auf, unverzüglich zusätzliche Haushaltsmittel für die BEG zu veranlassen und die Förderungen für besonders ambitionierte Neubauten und Sanierungen über die KfW so rasch wie möglich wieder aufzulegen. Insbesondere für den Neubau seien rasch klare, klimakonforme Förderbedingungen nötig. „Denn sonst bauen Investoren nur noch nach dem niedrigen gesetzlichen Neubaustandard von derzeit ungefähr 75“, stellt er klar. Diese Gebäude emittieren dann in den kommenden Jahrzehnten deutlich mehr Treibhausgase. Damit seien die langfristigen Klimaziele der Regierung im Gebäudesektor kaum mehr zu erreichen.

Pressemitteilung als PDF

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse:
Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

 

GIH-Mitglieder finden im internen BEG-Blog aktuelle Infos zu Förderstopp und vieles Mehr zur BEG.

Kategorie: Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: BAFA/ BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ BEG Einzelmaßnahmen/ BMWK/ energetische Sanierung/ Förderprogramme/ Förderstopp/ Förderung

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