• Kontakt
  • Login Energieberater
  • Login Fördermitglieder

Mitglied im
GIH Bundesverband

  • Facebook
  • Twitter
  • Xing
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • Energieberechnung24
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen mit anderen Institutionen
    • GIH-Pressemitteilungen und Stellungnahmen
    • GIH-Infomaterialien
    • Mitgliederzeitschrift
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

5. Mai 2022

Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ; Foto: Heilig/CMF

Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.

Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.

Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.

Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Foto: Heilig/CMF

Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.

„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.

Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.

Dr. Ina Bartmann, Abteilungsleiterin Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Foto: GIH

Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.

Eckard von Schwerin, Prokurist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Foto: GIH

KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.

v.l.n.r.: Jens Acker, Dr. Ina Bartmann, Eckard von Schwerin; Foto: GIH

In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.

Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup; Foto: GIH

Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.

Podiumsdiskussion: Benjamin Weismann, Markus Müller, Christian Maaß, Dieter Bindel, Dr. Burkhard Schulze Darup, Ingeborg Esser, Lothar Fehn Krestas (v.l.n.r.); Foto: Heilig/CMF

 

Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).

 

 

Vortragsfolien

GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.

Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner

Fotos: GIH

Bildergalerie

Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
Foto: GIH
Foto: GIH
Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
Foto: Heilig/CMF

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Fördermitglieder/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Förderung/ Gebäudesanierung/ Gebäudesektor/ KfW

BEG-Förderstopp stellt Klimaziele des Koalitionsvertrags auf den Kopf

24. Januar 2022

Viele Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die auf Kreditbasis oder über Zuschüsse ein effizientes Gebäude erstellen oder ihre Immobilien energetisch sanieren wollten, könnten laut Leppig ihre in Zeiten von deutlichen steigenden Energie- und Baukosten schon sehr knapp kalkulierten Bauvorhaben nicht mehr umsetzen. Der GIH-Chef erklärt: „Unzählige Energieberatungen, die auf Grundlage der aktuellen Förderungen erfolgt sind, sind somit nichtig, da Finanzierung und einkalkulierte Zuschüsse von einem auf den nächsten Tag gestrichen wurden.“

Somit sei nicht nur das Vertrauen der Kunden in Energieberaterinnen und Energieberater enorm beschädigt worden, sondern auch in die neue Regierung und ihre ehrgeizigen klimapolitischen Ziele. Statt dem im Koalitionsvertrag versprochenem „Klimaschutzsofortprogramm“ gleiche der Förderstopp eher einem „Umsetzungsverhinderungsprogramm“ im Gebäudesektor. Wenn nicht mehr ambitioniert saniert oder gebaut werde, stiegen die CO2-Emissionen drastisch an. Leppig weiter: „Wie kann Minister Robert Habeck in seiner „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ die BEG als „breit angelegte und solide ausfinanzierte Förderung“ bezeichnen und nicht einmal zwei Wochen später erfolgt – wohl auf Druck des Bundesfinanzministeriums – ohne Vorwarnung ein Komplett-Stopp der KfW-Programme?“

Da Planungen für energetisches Bauen und Modernisieren oft Jahre dauern, seien Verlässlichkeit auf langfristig geltende Gesetze und flankierende Förderungen unerlässlich. Daher fordert Energieberater Leppig das BMWK auf, unverzüglich zusätzliche Haushaltsmittel für die BEG zu veranlassen und die Förderungen für besonders ambitionierte Neubauten und Sanierungen über die KfW so rasch wie möglich wieder aufzulegen. Insbesondere für den Neubau seien rasch klare, klimakonforme Förderbedingungen nötig. „Denn sonst bauen Investoren nur noch nach dem niedrigen gesetzlichen Neubaustandard von derzeit ungefähr 75“, stellt er klar. Diese Gebäude emittieren dann in den kommenden Jahrzehnten deutlich mehr Treibhausgase. Damit seien die langfristigen Klimaziele der Regierung im Gebäudesektor kaum mehr zu erreichen.

Pressemitteilung als PDF

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse:
Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

 

GIH-Mitglieder finden im internen BEG-Blog aktuelle Infos zu Förderstopp und vieles Mehr zur BEG.

Kategorie: Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: BAFA/ BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ BEG Einzelmaßnahmen/ BMWK/ energetische Sanierung/ Förderprogramme/ Förderstopp/ Förderung

BMWi und BAFA: Förderprogramme gut für Klima und Konjunktur

3. Februar 2021

Die Verbesserung der Förderung seit Anfang 2020 habe ihr Ziel erreicht und einen sprunghaften Anstieg von Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt ausgelöst, so das BMWi. So hätten sich die förderbedingten CO2-Einsparungen dank der Förderprogramme auf 14 Millionen Tonnen bis 2030 verdoppelt. Durch die steuerliche Förderung sowie die CO2-Bepreisung sei mit weiteren wesentlichen CO2-Einsparungen zu rechnen. Zahlen belegen dies laut dem BMWi sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Die Summe der Anträge für die Gebäudeeffizienzprogramme sowie des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW seien stark angestiegen, zum Teil hätten sich die Zahlen fast verdoppelt. Sowohl in der Sanierung als auch im Neubau würden die Programme eine hohe Nachfrage genießen. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) würden „neue konjunkturelle Impulse gesetzt“ und der Klimaschutz mit der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich weiter vorangetrieben. Die BEG sollte die Antragstellung erleichtern und Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen für die Bürger attraktiver machen.

BAFA-Präsident Torsten Safarik freut sich über den vermeintlich erfolgreichen Start der BEG:  „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Damit können die Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge noch einfacher stellen und wir beim BAFA das Verfahren noch effizienter gestalten. Parallel bauen wir unsere Außenstelle in Weißwasser aus, um die Anträge noch schneller bearbeiten zu können.“

Der GIH begrüßt deutlich die BEG als Meilenstein. Insbesondere die Vernetzung der investiven Förderung mit der Beratung durch dem iSFP-Bonus sieht er sehr positiv. Die Erfahrung zeigt: wird ein Energieberater zu einer Einzelmaßnahme wegen eines iSFPs gerufen, ergeben sich durch die Beratung meist weitere energetische Modernisierungsschritte. Nicht selten saniert der Kunde dann sogar zu einem ganzheitlichen Effizienzhaus.

Der Energieberaterverband bemängelt jedoch die Abwicklung der Förderung: Nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten mit dem BEG-Antragsportal berichten zahlreiche GIH-Mitglieder nach wie vor, dass sie wochenlang auf Zuwendungsbescheide vom BAFA warten müssten. Denn bei Anträgen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen beträgt die Bearbeitungszeit beim BAFA von Antrag bis Bewilligung – ohne iSFP – derzeit mindestens drei Wochen. Zudem klagen Energieberater über schlechte Erreichbarkeiten sowie mangelnde Fachinformationen seitens des BAFA. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen beim Start der Sanierungsmaßnahmen bei Bauherrn, sondern auch zu großem Unmut unter Energieberatern und Kunden. Derzeit scheint die vermeintliche Erleichterung der Förderung im Rahmen der BEG die Antragstellung für viele Kunden und Energieberater eher komplizierter zu machen.

Daher fordert der GIH, dass das Zuschussportal technisch sofort verbessert und beim BAFA das Personal deutlich aufgestockt wird. Nur so werden die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung eingehalten werden könnten und die Energiewende effektiv umgesetzt wird.

Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und des BAFA: Altmaier: „Verbesserte Gebäudeförderung ist gut für Konjunktur und Klima“

 

 

Kategorie: Blog/ Bundesverband/ Landesverbände/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ BMWi/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Investitionen/ Klimaziele/ Peter Altmaier/ Pressemitteilung/ Torsten Safarik

BAFA- und KfW-Programme stützen die Konjunktur

21. April 2020

Mit Beginn des Jahres 2020 hat die Bundesregierung ihre Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor deutlich verbessert.

Die nach Vorgabe des Klimakabinetts verbesserten Konditionen in den Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren (EBS-Programme) zahlen sich aus: Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Förderzahlen im ersten Quartal 2020 deutlich gesteigert: Für die Errichtung oder den Ersterwerb eines Effizienzhauses wurden in den Monaten Januar bis März bereits 18.800 Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Diese setzt die Förderung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums um. Auch bei energieeffizienten Sanierungen (zum Beispiel durch den Einbau neuer Fenster, die Dämmung einzelner Gebäudeteile oder Komplettsanierungen) zeigen die verbesserten Konditionen Wirkung: Über 26.500 Anträge wurden allein im ersten Quartal in diesem Segment gestellt.

Auch das novellierte Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien (MAP) ist sehr erfolgreich. Seitdem die Förderanreize im Januar 2020 deutlich verstärkt wurden, sind Investitionen in klimafreundliche Heizungen stark gestiegen: Im ersten Quartal 2020 wurden 47.500 Förderanträge gestellt. Dies entspricht einer Steigerung von über 150 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insbesondere die neu eingeführte Austauschprämie für Ölheizungen wird stark nachgefragt. Sie wird fast bei der Hälfte der gestellten Anträge mitbeantragt. Anträge können online und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Insgesamt 92.800 Förderanträge wurden damit allein im ersten Quartal 2020 in den genannten Förderprogrammen gestellt für die Förderung von Investitionen im Gebäudebereich in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Deutlich mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit leisten die Förderprogramme einen immer größeren und wichtigeren Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur in Deutschland und können helfen, die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu mindern.

Der GIH und seine Energieberater sind stolz auf diesen Erfolg und freuen sich auf die Begleitung und Umsetzung weiterer geförderter Maßnahmen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von BMWi, BAFA, KfW vom 07.04.2020 – Investitionsförderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren stützen die Konjunktur

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Förderprogramme/ Gebäudesanierung

Bundesweite Fortbildungen zu Änderungen bei Förderungen ab 2020

16. Dezember 2019

Inhalte

Im Seminar wird erläutert, welche Anpassungen es bei KfW- und BAFA-Programmen gibt. Ebenso wird über die steuerliche Ansetzbarkeit von Einzelmaßnahmen und den aktuellen Stand des Gebäudeenergiegesetzes berichtet. Zudem gibt es einen Ausblick auf das BEG – Bundesförderung energieeffizienter Gebäude. Diese soll ab Januar 2021 die jetzigen investiven Förderungen ersetzen. Dort sind auch einige relevante Änderungen geplant.
Die Weiterbildung zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, welche Chancen die geänderten Förderungen und Gesetze für Energieberater bieten und wo und wie sie ihre tägliche Arbeit, ihre Akquise und ihr Geschäftsfeld anpassen können.

  •   Änderungen/Anpassungen in den Förderprogrammen des Bundes
  •   KFW-Finanzierung und Zuschuss sowie BAFA-Zuschuss
  •   steuerliche Förderung und die Aussichten auf das kommende BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude)
  •   Vorstellung der unterschiedlichen Antragsverfahren
  •   neues Tätigkeitsfeld des Energieberaters in den Prozessen
  •   Praxisbeispiele

Anerkennung

Das Seminar ist bundesweit bei allen Architekten- und Ingenieurkammern anerkannt. Die Anerkennung bei der DENA ist beantragt.

Teilnahmebeitrag

EUR 179,– / GIH-Mitglieder erhalten 10 % Rabatt.

Der Preis versteht sich zuzüglich 19 % ges. MwSt. und schließt Skript, Verpflegung und Teilnahmebescheinigung ein.

Die Fortbildungsreihe ist beendet.

Weitere Informationen zum Seminar

Kategorie: Blog/ Veranstaltungs-Vorankündigung Tags: BAFA/ Energieberater/ Förderprogramme/ Fortbildung/ KfW/ Marktanreizprogramm/ Weiterbildung

Aktuelles zu Gesetzen und Förderungen – Auswirkungen für Energieberater

3. Dezember 2019

Wichtiger Hinweis vorab:

Der GIH weist ausdrücklich darauf hin, dass die meisten Änderungen in den Förderprogrammen und Gesetze noch nicht offiziell beschlossen sind. Trotzdem erachtet der GIH es als sinnvoll, die Mitglieder schon jetzt über den aktuellen Planungsstand zu informieren.  So kann der/die Energieberater*in selbst entscheiden, wie er/sie mit geplanten Beratungen und Sanierungen umgeht. Es ist durchaus möglich, dass sich durch den Bundesrat oder Vorschläge der Verbände wie dem GIH noch einzelne Bestimmungen ändern. Der GIH übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen und Ratschläge.

Übersicht

Es wird grundlegenden Änderungen geben, die Auswirkungen auf die Arbeit des Energieberaters haben werden. Energieberater müssen sich in Zukunft auf neue Anforderungen einstellen und proaktiv auf Handwerksbetriebe und Kunden zugehen und diese beraten. Energieberater können durch Expertise und Übernahme von Berechnungen, Anträgen etc. mit Fachhandwerker kooperieren. Effizienzhäuser sowie Beratungen für Gewerbe und Kommunen könnten für viele Berater eine wichtigere Rolle spielen.

Kurz zusammengefasst:

  • Für Förderempfänger wird es grundsätzlich nicht schlechter, sondern sie profitieren meist von deutlich höheren Fördersätzen für Sanierung und Energieberatung.
  • Energieberater sind ab 1. Januar 2020 bei der steuerlichen Abschreibung von Einzelmaßnahmen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser nicht mehr verbindlich eingebunden. Die Bestätigung der energetischen Einzelmaßnahme für die Einhaltung der technischen Mindestforderungen ist ausreichend. Der GIH hat durchgesetzt, dass alternativ auch der Energieberater für die Einreichung zugelassen ist. Die förderfähigen Kosten prüft das zuständige Finanzamt. Kosten für energetische Maßnahmen und Energieberatung werden pauschal zu 20 Prozent förderfähig.
  • Parallel (und nicht kumulativ!) dazu bestehen die investiven Förderprogramme der KfW und BAFA – mit einigen Änderungen – weiter fort. Die Fördersätze werden alle – sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhäuser – um zehn Prozent angehoben. Für Heizungsanlagen – Abwicklung ab Januar über die BAFA – sind bis zu 45 % vorgesehen. Das Heizungs- und Lüftungspaket wird zu Ende des Jahres eingestellt, ebenso die Förderung reiner Brennwertgeräte. Geplante Einbauten müssen also – bei Inanspruchnahme der derzeitigen Fördersätze von 10 (bzw. 15 % im H/L-Paket) – unbedingt noch 2019 bei der KfW beantragt werden.
  • Energieberatungen sollen im Laufe des folgenden Jahres bei bestimmten Anlässen wie Sanierung und Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgeschrieben werden.
  • Die Förderung für Energieberatung Wohngebäude der BAFA soll im ersten Halbjahr von 60 auf 80 % erhöht werden. Zudem ist eine Anpassung des Förderdeckels nach oben angedacht.
  • Zum 1.1.2021 sollen die viele investive Förderungen der KfW und BAFA in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt werden. Viele Anpassungen – wie eine verbindliche Baubegleitungspflicht bei Einzelmaßnahmen im Nichtwohngebäudebereich – sind geplant.

 

 Derzeitige Förderprogramme der KfW und des BAFA

Die steuerliche Förderhöhe für Einzelmaßnahmen und Energieberatungen im selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhaus soll ab 1.1.2020 durchweg 20 Prozent betragen. Diese wird alternativ zu den bestehenden investiven Förderprogrammen eingeführt und soll in der Basis-Förderhöhe gleich hoch sein. Dementsprechend ist ab 1.1.2020 bei der Förderhöhe der Einzelmaßnahmen eine Verdoppelung auf 20 Prozent und für das Erreichen der unterschiedlichen Effizienzhausstufen im Bereich Wohngebäude eine Erhöhung um jeweils zehn Prozent vorgesehen.

Diese Erhöhung betrifft nur Sanierungen und nicht Neubauprojeke.

Das Heizungs- und Lüftungspaket soll zum 31.12.2019 eingestellt werden. Reine Brennwertgeräte werden wohl nur noch bis dahin gefördert. Ab 1. Januar 2020 wird deshalb die Heizungsförderung bei der KfW eingestellt werden. Die bisher kaum nachgefragte Kreditförderung für Heizungen bei KfW soll wohl entfallen. Ab 1.1.2020 soll die Zuschuss-Förderung aller Heizungen über das BAFA abgewickelt werden (Ausnahme: die Förderung der Brennstoffzelle läuft wohl erstmal weiter über die KfW.) Bei dieser Heizungsförderung über das BAFA gibt es ab 1.1.2020 verschiedene Stufen von 20 bis wohl 45 %.

Die niedrigste Stufe für Gas-Brennwertgeräten beträgt 20 Prozent, allerdings nur wenn diese „renewable ready“ sind, also wenn die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist. Nach Installation muss man innerhalb von zwei Jahren die Heizung – vor allem durch Solarthermie – hybridisiert haben. Ansonsten ist der Zuschuss der Förderung zurückzuzahlen. Öl-Brennwertgeräte werden gar nicht mehr gefördert. (Und sollen laut Gebäudeenergiegesetz – s.u. – ab 2026 nur noch in Sonderfällen eingebaut werden dürfen.)

Für Hybridheizungen sind 30 %  Förderung vorgesehen, für rein erneuerbare Heizsysteme 35 %. Wenn man zusätzlich eine alte Ölheizung austauscht, bekommt man einen Bonus von 10 Prozent dazu. Damit steigt bei hybriden Anlagen der Fördersatz auf 40 %  und bei erneuerbaren Heizungssystemen auf 45 %.

Die Höchstsumme der förderfähigen Kosten soll auf 50.000 Euro je Wohneinheit begrenzt werden.

Bei den BAFA-Programmen für Einzelmaßnahmen ist – wie bisher beim MAP – keine Einbindung eines Energieberaters verbindlich. Bei den KfW-Programmen, also insbesondere bei Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle, scheint vorerst die Einbindung des Energieberaters über die Baubegleitung weiter vorgeschrieben zu bleiben.

Die restliche Förderungen (Zuschuss und Kredit) – vor allem Gebäudehülle – bleiben wohl bis Ende 2020 bei KfW. Zum 1. Januar 2021 werden alle Zuschuss-Einzelmaßnahmen vom BAFA administriert.

Zudem plant die BAFA eine Erhöhung der Energieberatung Wohngebäude (frühere BAFA-Vor-Ort-Beratung) von 60 auf 80 Prozent. Auch die Höchstgrenze könnte angehoben werden.

Mögliche Auswirkungen für Energieberater

  • Da das Heizungs- und Lüftungspaket Ende Dezember und die Förderung reiner Brennwertgeräte eingestellt werden sollen, müssen geplante Installationen unbedingt noch 2019 im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Nur dann ist eine Inanspruchnahme der derzeitigen Fördersätze von 10 (bzw. 15 % im H/L-Paket) für Öl- und Gasbrennwertgeräte noch möglich.
  • Zu beachten sind auch bestimmte Landesförderprogramme, die auf die Bundesförderung aufsetzen.
  • Für alle weiteren Zuschüsse von Einzelmaßnahmen sollten die Fördersätze ab 1.1.2020 deutlich höher ausfallen. Daher macht eine Beantragung 2020 meist Sinn. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sowohl bei der steuerlichen Abschreibung also auch bei der Zuschussförderung über das BAFA die Einbindung des Energieberaters nicht verpflichtend sein wird.
  • „Renewable Ready“-Gas-Brennwerttechnik macht wohl nur Sinn, wenn schnell eine Heizungsanlage ersetzt werden muss. Besteht kein Zeitdruck ist der direkte Einbau einer Hybridheizung sinnvoller und mit 30 % Förderung um zehn Prozentpunkte attraktiver.
  • Durch die Aufwertung aller Effizienzhäuserklassen um zehn Prozent macht eine ganzheitliche Beratung zum Effizienzhausstandard Sinn. Durch die Erhöhung könnten – sofern Handwerker dies nicht in Ihre Angebote einrechnen – zusätzliche energetische Maßnahmen mitfinanziert werden. Die Herausforderung für Energieberater besteht darin, den Kontakt zu Sanierern aufzubauen, um dem Kunden über ein mögliches Effizienzhaus zu informieren. Auch die Handwerker sollten möglichst als Sanierungspartner ins Boot geholt werden. Denn ist der Energieberater erst im Haus, kommt oft zu einer Einzelmaßnahme eine weitere hinzu, bzw. wird z.B. durch einen individuellen Sanierungsfahrplan in Richtung eines Effizienzhauses  beraten.
  • Da die verbindliche und zu 50 % geförderte Baubegleitung bei Heizungen durch den Wechsel zur BAFA wegfällt, wird die Energieberatung Wohngebäude (inkl. individueller Sanierungsfahrplan) wichtiger werden. Dies kann evtl. bei bestimmten Berechnungen, die im Rahmen eines iSFPs sowieso anfallen, kompensiert werden.

 

Steuerrechtliche Umsetzung des Klimaschutzprogramms

Das Gesetz zielt darauf ab, umweltfreundliches Verhalten künftig steuerlich stärker zu fördern. Beschlossen wurde unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen. Wer in selbstgenutztem Eigentum, das älter als zehn Jahre ist, z.B. Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung (Sanierungshöchstsumme also 200.000 Euro) über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Mehrere Einzelmaßnahmen können gemeinsam eingereicht werden. Aufgrund deutlicher Kritik des GIHs sollen nun ebenfalls auch Energieberatungsleistungen zu 20 Prozent bei der Steuer angerechnet werden. Für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD stimmten die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linken gegen das Votum der übrigen Oppositionsfraktionen. Ein Antrag der Grünen, dass Energieberater analog zu den derzeitigen KfW-Programmen weiter verpflichtend einzubinden sind, wurde abgelehnt.

Der Bundesrat hat diesen steuerrechtlichen Teil des Klimapakets abgelehnt und dazu den Vermittlungsausschuss angerufen. Insbesondere wird darin noch über die Finanzierung verhandelt, da Länder und Kommunen eine Kompensation für die zu erwartenden Steuerminderungen fordern. (Die KfW-Förderung trägt der Bund allein.) Eine Anpassung des jetzigen Standes ist zu erwarten. Die Verabschiedung kann noch 2019 erfolgen, sofern eine rasche Einigung erfolgt (und die Koalition weiter Bestand hat). Dann könnte Gesetz zum zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Allerdings ist die hier vorgesehene Abkehr von der Qualitätssicherung durch die Energieberater aus Sicht des GIHs ein gravierender Fehler des Gesetzgebers. Eine mit Steuermitteln finanzierte Förderung macht nur Sinn, wenn Sie den Energieverbrauch nachhaltig senkt – dies wird mit der vorgesehenen Fachunternehmererklärung des Handwerkers alleine nicht realisierbar sein. Der GIH fordert dringend die Beibehaltung des Vier-Augen-Prinzips analog der KfW-Förderung, bei dem ein Handwerker umsetzt und ein Energieberater plant und prüft. Daher hat der GIH vorgeschlagen, ab einer Bagatellgrenze von rund 5.000 Euro Investition, das bestehende und bewährt Prinzip der KfW-Förderung beizubehalten: Bestätigung zum Antrag (vor Beginn der Maßnahme) bedeutet Planungssicherung für den Sanierer. Bestätigung nach Durchführung sichert dann die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Siehe auch Bei den Energieberatern schrillen die Alarmglocken bzw. Sanierungsförderung: Wer Qualität will, braucht die Baubegleitung.

Eine Verordnung regelt die Details. Nach massiver Kritik des GIHs sind nun Energieberater zusätzlich zum Fachunternehmer für die Einreichung der steuerlichen Förderung zugelassen.

Im § 2 „Anforderungen an ein Fachunternehmer“  steht darin unter (2), dass nun auch „Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung“, sprich Energieberater, ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen, die Bescheinigung auszufüllen, die beim Finanzamt zur steuerlichen Geltendmachung eingereicht werden muss. Es ist möglich, dass sowohl der Sanierer („Steuerpflichtige“) als auch der umsetzende Fachhandwerker den Energieberater „mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme“ beauftragen.

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung-ESanMV)

Mögliche Auswirkungen für Energieberater

  • Die derzeitigen Mindestanforderungen der geltenden KfW-Förderbestimmungen bleiben beibehalten. Wird durch Stichproben herausgefunden, dass die Einzelmaßnahmen inkl. hydraulischer Abgleich, Luftdichtigkeitskonzept etc. nicht korrekt durchgeführt worden sind, begehen die Fachhandwerker Steuerbetrug. Dieser wird drastischer geahndet als falsche Angaben bei Förderungen. Zudem müssen die Förderungen zurückbezahlt werden. Daher sind die Fachhandwerker oft auf die Expertise der Energieberater angewiesen. Energieberater sollten aktiv auf diese zugehen.
  • Dadurch ist auch möglich, dass umfassender und ganzheitlicher beraten wird. Der Handwerker kann meist nicht erkennen, ob mit einer Maßnahme schon ein nun deutlich besser gefördertes Effizienzhaus erreicht wird. Der Energieberater kann so dem Kunden zu höheren Förderungen verhelfen und Log-In-Effekte vermeiden.
  • BMWi-Abteilungsleiter Thorsten Herdan hat schon öfters daraufhin gewiesen, dass nächstes Jahr Qualifizierungen für Zulassung als Fachunternehmer entwickelt werden sollen (z.B. Gewerkeliste). Dies konnte aus Zeitgründen noch nicht erfolgen.
  • Da das Formular des Fachhandwerkers für das Finanzamt nun auch von einem Energieberater ausgestellt werden kann, empfiehlt es sich direkt auf (potenzielle) Kunden zuzugehen. Zusätzlich kann der Energieberater den Fachhandwerker mit Berechnungen, Ausstellung der Erklärung und Baubegleitung „entlasten“ bzw. unterstützen.
  • Die Regelung bezieht sich nur auf selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Daher werden auch weiterhin viele Anträge über KfW und BAFA abgewickelt werden.
  • Über diese Programme sind – insbesondere bei Heizungen – oft deutlich höhere Fördersätze vorgesehen als bei der steuerlichen Variante. Zudem hat die Zuschussvariante den Vorteil, dass der Sanierer sein Geld sehr schnell erhält, bei der steuerlichen Förderung muss er vier bis fünf Jahre auf die letzte Erstattung warten. Eine Steuererklärung wird ja erst im Folgejahr abgegeben. Außerdem ist dort nicht gesichert, ob der Finanzbeamte die Maßnahme anerkennt. Beim KfW-Antrag besteht durch die Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung hier eine hohe Zahlungssicherheit für den Kunden.
  • Beratungen zu Steuerangelegenheiten sind normalerweise nur Steuerberatern vorbehalten. Da diese meist höhere Stundensätze als Energieberater verlangen und keine Förderung für deren Leistung vorgesehen ist, ist oft die Zuschuss- bzw. Kreditvariante eine kostengünstigere Alternative. Somit kann der Energieberater seine Expertise über die BAFA- und KfW-Programmen einbringen.
  • Zwar können auch die Kosten der Energieberatung mit dem Satz von 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist es für den Kunden oft lukrativer auf die Baubegleitung (50 %, bei KfW-Programmen) bzw. die Energieberatung Wohngebäude der BAFA (derzeit 60 %, ab Mitte 2020 wohl 80 % – s.o.) zurückzugreifen, wo dies möglich und sinnvoll ist.
  • Einige Sanierer wie z.B. Rentner verfügen oft nicht über eine entsprechend hohe Steuerschuld, so dass sie die Förderung gar nicht vollständig ausschöpfen können.
  • Beispiel steuerliche Abschreibung einer Dämmmaßnahme von 75.000 Euro: 20 %, also 15.000 Euro sind über drei Jahre absetzbar. Im 1. Jahr: 6.000 Euro. Im Jahr 2 und 3: je 4.500 Euro. Da die Fördersumme von der Steuerschuld abgezogen wird, muss diese mindestens 6.000 Euro jährlich betragen, um die komplette Förderung in Anspruch zu nehmen.
  • Es ist noch nicht abzuschätzen, wie viele Hausbesitzer die steuerliche Abschreibung wählen werden. Der Steuerberater hat bei vielen Eigentümer einen gewissen Einfluss.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die bestehenden Förderprogramme von BAFA und KfW im Gebäudebereich werden zum 1. Januar 2021 zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot, der noch zu konzipierenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), gebündelt und inhaltlich optimiert. Damit soll die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert werden. Außerdem soll es mehr Fördermittel für das BEG-Programm geben.

Der GIH begrüßt die geplante Umsetzung seiner langjährigen Forderung nach diesem sog. One-Stop-Shop. Hauptaugenmerk des GIH bei der nun stattfindenden Ausgestaltung des BEG ist die Beibehaltung technischer Mindestanforderungen wie sie bisher z.B. bei den KfW-Förderprogrammen gelten.

Eine verbindliche Baubegleitungspflicht bei Einzelmaßnahmen im Nichtwohngebäudebereich ist wahrscheinlich. Zudem werden derzeit viele weitere Ideen wie deutliche Erhöhung und Ausweitung der Baubegleitung, Anpassungen der Effizienzhäuser, Boni für Einbindungen von Erneuerbaren Energien und nachhaltigen Bauteilen, vereinfachte Antragsverfahren diskutiert. Recht sicher scheint, dass dann 2021 alle Zuschüsse über BAFA und alle Kredite über die KfW abgewickelt werden sollen.

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Die bisherigen parallelen Regelwerke – Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – werden hier zusammengeführt.

Den entsprechenden Kabinettsentwurfs hat der GIH bereits ausführlich kommentiert. Eine obligatorische Energieberatung bei größeren Sanierungen oder einem Eigentümerwechsel bei Ein- und Zweifamilienhäusern soll darin verpflichtend werden. Diese beiden Anlässe begrüßt der GIH ausdrücklich, da somit Sanierer und neue Eigentümer einen Überblick über sinnvolle anstehende energetische Sanierungen bekommen. Allerdings verweist der GEG-Entwurf dabei ausschließlich auf die Berater der Verbraucherzentrale – ein gravierender Fehler der Regierung. Da die derzeitigen rund 500 Energieberater der Verbraucherzentrale die dann anstehenden zigtausenden Beratungen jährlich aus Kapazitätsgründen wohl kaum stemmen können, fordert der GIH eine Erweiterung auf die qualitätsgeprüften Energieberater der Energieeffizienz-Expertenliste.

Das GEG wurde bisher noch nicht vom Bundestag beschlossen. Eine Verabschiedung ist Ende April, das Inkrafttreten nach der Sommerpause geplant.

Mögliche Auswirkungen für Energieberater

  • Vorerst keine, bzw. noch nicht klar absehbar, da noch nicht vom Parlament verabschiedet.
  • Energieberater mit Hintergrund Handwerksmeister können sich durch eine Weiterbildung im Nichtwohngebäudebereich für ein neues Aufgabengebiet qualifizieren.
  • Da ab 2023 geplant ist, nur noch Berechnungen über die DIN 18599 zuzulassen, sollten Energieberater sich hierzu in den nächsten Jahren schulen.

 

 Klimaschutzgesetz

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen am 15.11. vom Bundestag angenommen. Mit dem Gesetz werden konkrete Treibhausgaseinsparziele für einzelne Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr oder Wohnen festgelegt. Jedes Ministerium ist  dafür verantwortlich, die gesetzten Vorgaben über die nächsten Jahre zu erreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass Deutschland bis 2030 sein Klimaziel erreicht und 55 Prozent Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einspart.

Der GIH begrüßt viele dieser Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele; somit auch diesen „Kern“ der Klimagesetzgebung. Inwieweit die deutschen oder gar die Pariser Klimaziele erreicht werden können, ist jedoch – insbesondere auch im Hinblick auf die nun begonnene weitere Gesetzgebung – fraglich.

Mögliche Auswirkungen für Energieberater

Nicht unmittelbar.

 

Klimaschutzprogramm 2030

Die vor- und nachgenannten Gesetzesvorhaben sind das Resultat des von der Regierung im Oktober verabschiedeten Klimaschutzprogramms 2030. Um die Klimaschutzziele 2030 sicher zu erreichen, werden die jährlichen Minderungsziele aus dem Klimaschutzplan 2050 gesetzlich festgeschrieben. Die Bundesregierung wird den Fortschritt im Klimaschutz jedes Jahr genau ermitteln und durch einen Expertenrat begleiten lassen. Das Klimakabinett überprüft jährlich, wie wirksam und zielgenau die Maßnahmen sind. Erfüllt ein Sektor seine Ziele nicht, legt das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage passt das Klimakabinett das Klimaschutzprogramm 2030 so an, dass die Ziele erreicht werden.

Der GIH hatte das Klimaschutzprogramm in einer Pressemitteilung vom 10. Oktober als auch gemeinsam mit weiteren Verbänden und Institutionen in einer Pressemitteilung vom 15. Oktober kommentiert und Anpassungen in der Gesetzgebung gefordert.

Mögliche Auswirkungen für Energieberater

Siehe oben durch Anpassung der Förderung und steuerliche Abschreibung.

 

Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA)

Aus Sicht der Bundesregierung soll in allen Sektoren der Energiebedarf deutlich und dauerhaft verringert werden, eine direkte Nutzung erneuerbarer Energien soweit möglich in allen Sektoren stattfinden und Strom aus erneuerbaren Quellen für Wärme, Verkehr und Industrie im Zuge der Sektorkopplung effizient eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sollen mit der EffSTRA Effizienzmaßnahmen für die Dekade 2021-2030 beschlossen und umgesetzt werden.

Der GIH begrüßt in seiner Stellungnahme diese „ambitionierte und sektorübergreifende Energieeffizienzstrategie des Bundes“, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Der GIH war vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und hat diese fristgerecht am 20.11.2019 abgegeben. Nach weiterer Abstimmung in der Bundesregierung und mit Stakeholdern und Ländern ist ein Kabinettsbeschluss am 18.12.2019 vorgesehen. Im Anschluss an den Kabinettbeschluss soll in 2020 mit der Umsetzung der Maßnahmen gestartet werden.

Mögliche Auswirkungen für Energieberater

Noch nicht absehbar.

 

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Ziel des Gesetzes ist es, die Grundlagen für einen Zertifikatehandel für Emissionen aus Brennstoffen zu schaffen und damit fossile Treibhausgasemissionen zu bepreisen. Ab 2021 müssen Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschland in Verkehr bringen, Verschmutzungsrechte nachweisen für die Menge Treibhausgase, die daraus entsteht. Der neue CO2-Preis soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen. Angenommen hat das Parlament am 29. November einen Gesetzentwurf der Koalition in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Grüne. Somit startet am 2021 die CO2-Bepreisung mit einem Zertifikatspreis von 10 Euor pro Tonne CO2. Dieser steigt jährlich bis 35 Euro im Jahr 2025 an. Der Heizölpreis wird in vier Jahren dann um rund 11 Cent pro Liter verteuert. Der Erdgaspreis steigt deutlich weniger stark an.

Mögliche Auswirkungen für Energieberater

2025 kommen bei einem ungedämmten Einfamilienhaus mit 3.000 Liter Jahresverbrauch Zusatzkosten von 330 Euro auf den Hauseigentümer zu. Im Jahr danach kann dies sich bis auf über 550 Euro erhöhen. Dies kann ein guter Grund für eine Sanierung der Hülle und einen Wechsel zu einer Heizanlage mit regenerativen Wärmeerzeuger sein.

 

DER GIH ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR FÜR DIE INHALTE, DA VIELE REGELUNGEN NOCH NICHT BESCHLOSSEN SIND.

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Förderprogramme/ Gebäudeenergiegesetz/ Klimaschutzgesetz

  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • Energieberechnung24
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen mit anderen Institutionen
    • GIH-Pressemitteilungen und Stellungnahmen
    • GIH-Infomaterialien
    • Mitgliederzeitschrift
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

© 2022 gih.de  All Rights Reserved.  Impressum  |  Datenschutz

Kontakt