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Studie: Hohe Energiekosten bei energetisch schlechten Häusern

13. September 2022

Erdgas aus Russland ist für Deutschland ein wesentlicher Energieträger. Einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) zufolge sind Bewohner von energetisch schlechten Gebäuden im Vergleich zu Bewohnern energetisch besserer Gebäude in einem hohen Maß von den Kostensteigerungen betroffen.

Die staatliche Förderung von Gasheizungen und der Austausch von Ölheizungen in den letzten Jahren führten dazu, dass trotz Sanierungen der Gebäudehülle (z.B. Fenstertausch, Dämmung) der Endenergieverbrauch für Öl und Gas konstant geblieben ist. So wird für die Beheizung oder Versorgung mit warmem Trinkwasser zum größten Teil Erdgas verwendet: Im Jahr 2020 wurde knapp die Hälfte der Bestandsgebäude mit Erdgas beheizt und rund ein Viertel mit Heizöl. Zudem finden sich im Gebäudebestand im Vergleich zum Neubau viele Elektro-Nachtspeicherheizungen. Zwar gibt es einen steigenden Anteil von Wärmepumpen, allerdings werden diese vor allem im Neubau eingebaut. Knapp 30 Prozent der Wohngebäude in Deutschland befinden sich in den beiden schlechtesten Effizienzklassen G und H und machen etwa 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs im Gebäudesektor aus. Die Sanierungsquote für Maßnahmen an der Gebäudehülle stagniert bei unter ein Prozent.

Die Autoren schlussfolgern, dass mit einer ausreichenden energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes der nun drohende starke Preisanstieg für die Verbraucher hätte vermieden werden können, denn die finanzielle Belastung hängt nicht nur von den Energiepreisen und dem eigenen Verhalten (Raumlufttemperatur, Lüftungsverhalten usw.) ab, sondern auch vom energetischen Zustand der Gebäudehülle.

Kommentar des GIH

Auch der GIH weist in einer Pressemitteilung und Stellungnahme auf den Zusammenhang des energetischen Zustands der Gebäude und den Verbrauchskosten und Einsparpotenzialen hin.

Neben der Verbrauchsreduzierung sollte die Diskussion mehr auf das Thema Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere der Gebäudehülle, gelegt werden. Dabei sollte auch die Förderlandschaft des Bundes angepasst werden. Die Gebäudehülle wird auch in der BEG-Reform von Juli 2022 vernachlässigt und ein Schwerpunkt wird auf den Wechsel der Energieträger gelegt. So werden Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 5 Prozent weniger (15 Prozent anstatt den vorherigen 20 Prozent) gefördert und somit deutlich schlechter als Einzelmaßnahmen in der Gebäudetechnik. Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe werden zwar mit bis zu 40 Prozent gefördert, allerdings besteht die Gefahr, dass diese aufgrund der hohen Fördersätze in nicht dafür ausgelegte Altgebäude eingebaut werden, ohne deren Hülle zu sanieren, und die Wärmepumpe im Winter somit das Gebäude dann als Heizstab mit Strom direkt heizt. Zudem ist es nicht einfach, innerhalb kurzer Zeit auf alternative Energieträger umzuschwenken, da auch hier Verknappung besteht (z.B. bei Holz).

Das Prinzip „Efficiency First“ ist noch nicht tief genug im Bewusstsein verankert – genau deshalb sind qualifizierte und ganzheitliche Energieberatungsangebote wichtig. Denn: Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Dies bedeutet beispielsweise, dass vor einem Heizungstausch meist erst die Gebäudehülle ertüchtigt werden sollte – in der Regel genügt dann eine kleinere Anlage, die zudem komplett auf der Basis erneuerbarer Energien betrieben werden kann. Dabei spielen Energieberatende mit ihrer unabhängigen, produktneutralen, technologieoffenen und gewerkeübergreifenden Expertise eine wichtige Rolle. So wird mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung des Budgets der Eigentümer/innen die bestmögliche Energieeffizienz des Gebäudes in einem realistischen zeitlichen und finanziellen Rahmen herausgeholt. Außerdem kennen sie die einschlägigen Fördermöglichkeiten und können entsprechend beraten.

 

Studie „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Energiekosten privater Haushalte“ vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München, Forschungsbericht FO-2022-4.

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Dämmung/ Einzelmaßnahmen/ energetische Sanierung/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Energieeinsparung/ Förderung/ Gaskosten/ Gebäudeeffizienz/ Gebäudesanierung/ Sanierungsfahrplan

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

5. Mai 2022

Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ; Foto: Heilig/CMF

Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.

Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.

Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.

Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Foto: Heilig/CMF

Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.

„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.

Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.

Dr. Ina Bartmann, Abteilungsleiterin Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Foto: GIH

Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.

Eckard von Schwerin, Prokurist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Foto: GIH

KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.

v.l.n.r.: Jens Acker, Dr. Ina Bartmann, Eckard von Schwerin; Foto: GIH

In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.

Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup; Foto: GIH

Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.

Podiumsdiskussion: Benjamin Weismann, Markus Müller, Christian Maaß, Dieter Bindel, Dr. Burkhard Schulze Darup, Ingeborg Esser, Lothar Fehn Krestas (v.l.n.r.); Foto: Heilig/CMF

 

Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).

 

 

Vortragsfolien

GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.

Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner

Fotos: GIH

Bildergalerie

Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
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Foto: GIH
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Foto: GIH
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Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Fördermitglieder/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Förderung/ Gebäudesanierung/ Gebäudesektor/ KfW

Zusätzliche Milliarden für die Gebäudesanierung

23. September 2021

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Maßnahmen für den Sektor Gebäude beschlossen. Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die 2020 entstandene Ziellücke im Gebäudebereich zu schließen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir stellen für 2021 nochmal insgesamt 11,5 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung. Das sind nie da gewesene Rekordsummen und gut angelegtes Geld für Klimaschutz und für Arbeitsplätze. Die Gelder kommen an. Häuslebauer nutzen die Förderung. Allein bis Mitte September wurden 10,6 Milliarden Euro Fördergeldern bewilligt. Wir rechnen im Gesamtjahr 2021 mit Bewilligungen von über 15 Milliarden Euro, vielleicht mit bis zu 18 Milliarden Euro. Zusätzlich stellen wir für 2022 1 Milliarde Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereit. Damit können energetisch hochwertige Sozialwohnungen neu gebaut oder bestehende Sozialwohnungen energetisch saniert werden. Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum dürfen kein Widerspruch sein.“

Der Beschluss des Kabinetts beinhaltet die Sicherstellung eines Neuzusagevolumens für Förderanträge in 2021 in Höhe von insgesamt 11,5 Mrd. Euro. Davon wurden 5,8 Mrd. Euro vom Haushaltsausschuss bereits am 24.06.2021 bereitgestellt, um einen kontinuierlichen Programmverlauf sicherzustellen. Weitere 5,7 Mrd. Euro sollen noch im Jahr 2021 im Rahmen dieser Maßnahme verfügbar gemacht werden. Die Förderanträge können im Rahmen der erfolgreichen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Mit der Erhöhung der Fördermittelsumme und der Fortsetzung der Maßnahmen bekräftigt die Bundesregierung noch einmal die Beschlüsse vom Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 und zeigt weitere notwendige Maßnahmen auf, mit denen der Zielpfad in den kommenden Jahren sichergestellt wird. So sind als weitere wichtige Maßnahmen vorgesehen das Vorziehen der Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf das Jahr 2022 sowie die Anhebung der Neubaustandards.

Mit den vorliegenden Maßnahmen für den Gebäudesektor setzt die Bundesregierung den Nachsteuerungsmechanismus des Bundes-Klimaschutzgesetzes um. Der Expertenrat für Klimafragen hatte im April dieses Jahres bestätigt, dass im Sektor Gebäude die im KSG festgelegte Jahresemissionsmenge des Jahres 2020 in Höhe von 118 Mio. Tonnen CO2 um 2 Mio. Tonnen CO2 überschritten wurde.

Dass die Fördergelder für die Gebäudesanierung ankommen und wirken, zeigen die Abrufzahlen für 2021. Auch diese liegen auf Rekordniveau:
Bereits zu Beginn des Jahres 2020 wurden die Beschlüsse des KSP 2030 dahingehend umgesetzt, dass die Fördersätze für die von der KfW durchgeführten Programme im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (insbesondere für Wohngebäude) um 10 Prozentpunkte erhöht und auch die Förderung von energieeffizienten Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien beim BAFA erweitert wurden. Gleichzeitig wurde die Ölaustauschprämie im Rahmen des Marktanreizprogramms integriert. Diese Änderungen haben in 2020 zu einer Investitionswelle im Gebäudesektor geführt und die Inanspruchnahme der Gebäudeförderung stark erhöht. Diese Rekordabrufe halten auch in 2021 an:

  • Die Summe der Anträge hat sich bereits 2020 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt – von 326.000 in 2019 auf 600.000, getrieben sowohl durch die Entwicklung im Bereich der Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien als auch bei energieeffizienten Neubauten und energetischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen
  • Die im Jahr 2020 zugesagten Fördermittel haben sich gegenüber 2019 nahezu verfünffacht (von 1,82 auf 8,56 Mrd. Euro).
  • Die Summe der Anträge auf Förderung von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien, die durch die Ölheizungsaustauschprämie besonders angereizt wurde, wie Wärmepumpen, Biomasse- und Solarthermieanlagen, stieg von 76.000 im Jahr 2019 auf 280.000 im Jahr 2020.
  • Dieser Trend hat sich in 2021 fortgesetzt. Hier wurden bis Mitte September in allen Gebäudeförderprogrammen des BMWi bereits Anträge mit einem Fördervolumen von 10,6 Mrd. Euro bewilligt.

Die Förderprogramme haben neben den wichtigen Effekten für den Klimaschutz zugleich einen beachtlichen Konjunkturimpuls in Zeiten der Corona-Pandemie geleistet: Allein durch die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren wurden 2020 laut KfW-Reporting rund 83 Mrd. Euro Investitionen ausgelöst und damit 900.000 Arbeitsplätze für ein Jahr gesichert.

Quelle: Pressemitteilung vom BMWi vom 22.09.2021 – Altmaier: „Rekordmittel für die Gebäudesanierung sind wichtiges Signal für mehr Klimaschutz und Arbeitsplätze“

Der GIH und seine Mitglieder begrüßen die nun beschlossene Nachsteuerung und werden auch künftig die Inanspruchnahme der Gebäudeförderung vorantreiben.

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: energetische Sanierung/ Gebäudeförderung/ Gebäudesanierung

Der Energie-Talk: GIH im Gespräch mit der FDP

8. März 2021

Neuer Termin: Do, 8. April 16:00 – 17:30 Uhr

Themen, die zur Zeit die FDP Position im Bundestag bestimmen:

  • was bringt die Subvention von energetischer Gebäudesanierung insgesamt, und wie kann man Rebound-Effekte zielgerichteter steuern?
  • wo gibt es Mitnahmeeffekte, die man vermeiden kann, um so Subventionen effektiver einzusetzen?
  • wie kann man den CO2-Rucksack von Baumaterialien in den Preis sinnvoll einbauen?
  • wo bestehen regulative Barrieren bei der energetischen Sanierung?
  • wie kann man die Eigentumsquote erhöhen, und Bauen billiger machen?

Aber auch:

  • wo kann die Position der Energieberater sinnvoll gestärkt werden?
  • wie kann das 4-Augen-Prinzip bei Subventionen besser gewährleistet werden?

Vitae der Vortragenden:

Daniel Föst, Landesvorsitzende der FDPDaniel Föst ist der Landesvorsitzende der Freien Demokraten in Bayern und seit Herbst 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags. Als Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der FDP-Fraktion setzt er sich dafür ein, dass wir mehr, schneller und günstiger bauen können und so mehr Wohnraum für die Menschen zur Verfügung steht.

 


Jürgen Leppig ist seit 2015 Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Er steht mit den Verantwortlichen der Politik und der Förderprogramme im engen Austausch, um die Interessen der Energieberater und somit auch der Energiewende weiter nach vorne zu bringen. Seine Schwerpunkte als selbstständiger Energieberater sind intelligente Häuser und Niedrigstenergiegebäude. Zudem ist er Sachverständiger für Baudenkmale und besonders verhaltenswerte Bausubstanz. Der eloquente Energieberater, der zuvor viele Jahre als Global Accountdirector in einem IT-Unternehmen tätig war, wurde 2010 mit dem Meisterpreis der bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet.


Seit 2014 ist Benjamin Weismann Geschäftsführer des Bundesverbands. Der gelernte Gebäudeenergieberater, Schreiner und Betriebswirt repräsentiert den Verband gemeinsam mit dem Bundesvorstand nach außen. Mit den vier Mitarbeiter*innen der Bundesgeschäftsstelle unterstützt er die Landesverbände in ihrer Verbandstätigkeit vor Ort. Mitglieder profitieren von verschiedenen Dienstleistungen des Bundesverbands, wie z.B. rund 40 Weiterbildungen pro Jahr, Bundeskongress, Versicherungen, Verträgen, Schlichtungsstelle und vielem mehr.


Stefan Holz ist seit 2011 im Vorstand des Nordbayerischen Energieberaterverband und seit 2020 Vorsitzender des vereinten bayerischen Gesamtverband „GIH Bayern e.V.“. Er vertritt rund 630 Energieberaterinnen und Energieberater in Bayern. Er selbst ist Energieberater und Baubiologe, führt ein Unternehmen mit derzeit 16 fest angestellten Energieberaterinnen und Energieberatern und wickelt Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz für private und gewerbliche Gebäude, für kleine, mittelständische und große Betriebe, Kommunen sowie für landwirtschaftliche Betriebe durch.

 

Moderation: Sven Gossel, Mitglied im GIH Bayern.

Wir bitten bei Interesse und Teilnahme um Anmeldung über das Formular. Der Link wird 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn an alle angemeldeten Teilnehmer versendet.

Anmeldung >>

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband Tags: FDP/ Gebäudesanierung

BAFA- und KfW-Programme stützen die Konjunktur

21. April 2020

Mit Beginn des Jahres 2020 hat die Bundesregierung ihre Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor deutlich verbessert.

Die nach Vorgabe des Klimakabinetts verbesserten Konditionen in den Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren (EBS-Programme) zahlen sich aus: Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Förderzahlen im ersten Quartal 2020 deutlich gesteigert: Für die Errichtung oder den Ersterwerb eines Effizienzhauses wurden in den Monaten Januar bis März bereits 18.800 Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Diese setzt die Förderung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums um. Auch bei energieeffizienten Sanierungen (zum Beispiel durch den Einbau neuer Fenster, die Dämmung einzelner Gebäudeteile oder Komplettsanierungen) zeigen die verbesserten Konditionen Wirkung: Über 26.500 Anträge wurden allein im ersten Quartal in diesem Segment gestellt.

Auch das novellierte Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien (MAP) ist sehr erfolgreich. Seitdem die Förderanreize im Januar 2020 deutlich verstärkt wurden, sind Investitionen in klimafreundliche Heizungen stark gestiegen: Im ersten Quartal 2020 wurden 47.500 Förderanträge gestellt. Dies entspricht einer Steigerung von über 150 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insbesondere die neu eingeführte Austauschprämie für Ölheizungen wird stark nachgefragt. Sie wird fast bei der Hälfte der gestellten Anträge mitbeantragt. Anträge können online und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Insgesamt 92.800 Förderanträge wurden damit allein im ersten Quartal 2020 in den genannten Förderprogrammen gestellt für die Förderung von Investitionen im Gebäudebereich in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Deutlich mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit leisten die Förderprogramme einen immer größeren und wichtigeren Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur in Deutschland und können helfen, die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu mindern.

Der GIH und seine Energieberater sind stolz auf diesen Erfolg und freuen sich auf die Begleitung und Umsetzung weiterer geförderter Maßnahmen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von BMWi, BAFA, KfW vom 07.04.2020 – Investitionsförderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren stützen die Konjunktur

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Förderprogramme/ Gebäudesanierung

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