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Podiumsdiskussion am 1. Juli – Fördern oder Fordern: Welcher Weg führt zum klimaneutralen Gebäudebestand?

2. Juni 2021

Digitale Podiumsdiskussion des GIH in Kooperation mit dem IVPU am 1. Juli von 11:30 bis 13 Uhr

Einigkeit beim Großteil der Wissenschaft, Politik, Verbänden und Zivilgesellschaft besteht darin, dass die energetische Modernisierung sowohl in der Breite als auch in der Tiefe vorangebracht werden muss. Ab 1. Juli soll die BEG-Effizienzhausförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude der Modernisierung zusätzlichen Schub verleihen. Auch das Ordnungsrecht kommt auf den Prüfstein: Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat einen aktuellen Diskussionsvorschlag für das Bundes-Gebäudeenergiegesetz „GEG 2.0“ vorgelegt.
Was Bauherrinnen und Bauschaffende in Zukunft zu erwarten haben, diskutieren MdB Dr. Julia Verlinden, Tilo Kurtz, Dr. Martin Pehnt, Dietmar Walberg, Dieter Bindel und Tobias Schellenberger.


Begrüßung: 
Dieter Bindel, GIH, und Dr. Andreas Huther, IVPU


Impulsvortrag: 
Dr. Martin Pehnt, Leiter des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg: Wie kann es mit dem GEG weitergehen und welche Rolle spielt die energetische Modernisierung der Gebäudehülle?

Podiumsdiskussion

Teilnehmende:

  • MdB Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
  • Tilo Kurtz, Umweltministerium Baden-Württemberg
  • Dr. Martin Pehnt, ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung
  • Dietmar Walberg ARGE-SH Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen
  • Dieter Bindel, GIH
  • Tobias Schellenberger, IVPU

Moderation: Dr. Thorsten Hofmann, ADVICE PARTNERS

Die Veranstalter der kostenfreien Fachdiskussion freuen sich über Teilnehmerfragen. Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenlisten sind beantragt und werden bei dauerhafter Teilnahme im Nachgang versendet.

Anmeldung >>

Kategorie: Allgemein Tags: BEG/ Gebäudebestand/ GEG/ Grüne/ IFEU/ klimaneutral

GRÜNE: Sanierungsförderung ab 2021 nur nach Ausstellung eines iSFPs

13. Juli 2020

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte am 17. Juni einen viel ambitionierten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Dieser wurde vom Bundestag nicht bestätigt, sondern der Entwurf der Koalitionsfraktionen wurde am 18. Juni beschlossen. Der GIH hatte die Inhalte und Auswirkungen des GEGs für Energieberater zusammengefasst.

Die Partei fordert darin eine klare Stärkung des iSFPs. Diese Beratung soll verpflichtend ab 2021 bei Eigentümerwechsel vorgeschrieben sein und bei Ein-und Zweifamilienhäuser zu 100 % gefördert werden. Im Februar wurde die Förderquote von 60 auf 80 Prozent erhöht. Dadurch verdoppelten sich diese BAFA-Energieberatungen. Förderungen sollen an die Erfüllung eines vorab auszuführenden iSFP geknüpft sein.

Zudem soll der verbindliche Anteil Erneuerbarer Energien bei Neubauten ab 2025 100 Prozent betragen. Die Grünen fordern auch eine Berücksichtigung der grauen Energie in Förderprogrammen, genauso wie für Nutzung ökologischer Bau- und Dämmstoffe. Sie wollen „komplizierte DIN-Normen“ […] durch praxistauglichere Verfahren“ ersetzen und wünschen sich einen „einheitlichen und aussagekräftigen Energieausweis“.

Die meisten dieser Forderungen decken sich mit den Ansichten des GIHs, insbesondere die Berücksichtigung der ganzheitlichen Sanierung mittel eines iSFPs. Der Erfolg zeigt sich auch in den Zahlen des BMWis: Für jeden geförderten Euro im Rahmen der Energieberatung für Gebäude wurden 41 Euro netto in energetische Modernisierungen investiert. Einige Punkten erscheinen aber aus der Praxis – zuminest derzeit – eher überambitioniert. So ist der Effizienzhausstandard 55 in manchen Fällen der Sanierung aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht immer möglich und realistisch.

 

Die weiteren ambitionieren Forderungen der Grünen (Auswahl)

1. Zeitgemäße Energieeffizienzstandards für Neubau und Bestand definieren und parallel dazu die Förderprogramme anpassen:

  •  Der von der EU geforderte Niedrigstenergiestandard für Neubauten wird auf dem Niveau des Effizienzhauses 40 festgelegt, was in etwa dem Passivhausstandard entspricht.
  • Bei umfassender Sanierung im Bestand soll das Effizienzhaus 55 der Zielstandard sein.
  • Bei schrittweiser Sanierung oder Erneuerung einzelner Bauteile folgen die Einzelmaßnahmen einem individuellen Gebäudesanierungsfahrplan, der ebenfalls am Zielstandard Effizienzhaus 55 ausgerichtet ist.
  • Für ensemble- und denkmalgeschützte Gebäude können weiterhin weniger anspruchsvolle Grenzwerte gelten, um baukulturelle und energetische Ziele in Einklang zu bringen.
  • Die Inanspruchnahme von Förderprogrammen wird an einen individuellen Gebäudesanierungsfahrplan (bzw. einen Quartierssanierungsfahrplan) geknüpft. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird ab 2021 verpflichtend, sobald ein Eigentümerwechsel erfolgt. Der individuelle Sanierungsfahrplan für Ein- und Zweifamilienhäuser soll zunächst zu 100 Prozent öffentlich gefördert werden.
  • Der Förderrahmen wird so ausgestaltet, dass in Fällen mangelnder Wirtschaftlichkeit auch das Erreichen des gesetzlichen Standards Effizienzhaus 40/55 mit staatlichen Zuschüssen gefördert werden kann. Diese Möglichkeit wird im Gebäudeenergiegesetz verankert.

2. Den Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung gezielt und zügig erhöhen

  • Im Neubau wird der seit 2009 bestehende Pflicht-Anteil an Erneuerbarer Wärme ab sofort angehoben. Ab 2025 gilt für dann neu errichtete Gebäude die Vorgabe 100% erneuerbare Wärme.
  • Im Gebäudebestand kommen Erneuerbare ebenfalls verpflichtend zum Einsatz, wenn ohnehin ein Heizungsaustausch ansteht oder umfassend saniert wird. Der Pflichtanteil beträgt für solche Fälle ab 2021 zunächst.
  • Im Sinne der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gilt für öffentliche Gebäude bei Modernisierung ab 2021 ein Pflichtanteil zur Nutzung erneuerbarer Energien von 40 %, der bis 2035 in 5-Jahresschritten auf 100 Prozent ansteigt.

3. Den tatsächlichen CO2-Ausstoß eines Gebäudes stärker in die Berechnungen einbeziehen

  • Zusätzlich zu Effizienzstandards und Erneuerbaren-Vorgaben wird ein CO2- Faktor in die Anforderungen des Energiesparrechts aufgenommen um sicherzustellen, dass die Kombination aus Effizienz und Erneuerbaren maximalen Klimaschutz bringt.
  • Bei der Berechnung des CO2-Wertes eines Gebäudes sollen Energieeinsatz und CO2-Intensität von Baumaterialien, Bauteilen und Herstellung einfließen (sog. graue Energie).
  • Ein gesondertes Förderprogramm für die Nutzung ökologischer Bau- und Dämmstoffe soll helfen, den CO2-Abdruck eines Gebäudes bauseitig zu verringern.

4. Bestehende Schlupflöcher schließen und keine neuen zulassen

  • Ausnahmeregelungen v.a. im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern werden gestrichen, um die Regeln zu vereinfachen und Vorgaben für den Klimaschutz wirkungsvoller zu machen. So müssen beispielsweise fossile Heizkessel nach spätestens 30 Jahren tatsächlich ausgetauscht werden, auch wenn kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
  • Der Wirtschaftlichkeitsvorbehalt wird zeitgemäß neu definiert, insbesondere durch eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums und die Einberechnung von angenommenen Folgekosten für Umwelt und Klima, z. B. durch den Ansatz von 100 Euro pro Tonne CO2. Um wirtschaftliche und soziale Härtefälle zu vermeiden, werden Sanierungen mit weitreichenden Förderprogrammen unterstützt.
  • Die Förderung und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Mietrecht werden so umgestellt, dass energetische Sanierung in der Regel warmmietenneutral erfolgen kann.
  • Komplizierte DIN-Normen werden durch praxistauglichere Verfahren ersetzt, Nachweisverfahren vereinfacht. Das Monitoring soll nach gut messbaren und realistischen Kriterien erfolgen, damit die Wirksamkeit der Maßnahmen bezüglich Energieeinsparung und CO2-Minderung tatsächlich geprüft werden kann.

5. Intelligente Verknüpfung mit dem Energiesystem voranbringen

  • Quartierslösungen wie beispielsweise die Versorgung mit CO2-neutraler Fernwärme erhalten im Energiesparrecht mehr Gewicht, da sie gegenüber einer Vielzahl von Einzelheizungen eine effizientere Wärmeversorgung im Bestand ermöglichen, ohne Standards zu unterlaufen.
  • Die intelligente Steuerung von gebäudebezogenen Anlagen wie Heizungen, Lüftungsanlagen oder das Laden von Elektrofahrzeugen im und am Gebäude werden durch geeignete und gegenüber VerbraucherInnen offene Datenschnittstellen ermöglicht. Damit werden Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten für EndverbraucherInnen verbessert sowie neue Anwendungsmöglichkeiten für Energiespartechnologien geschaffen.

6. VerbraucherInnen besser informieren und motivieren

  • Mit einem einheitlichen und aussagekräftigen Energieausweis erhalten VerbraucherInnen zuverlässige Informationen über Energieverbrauch und energetischen
    Zustand des Gebäudes und damit eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für ihre Immobilienwahl. Zur Erstellung des Energieausweises ist eine Vor-Ort-Prüfung des Gebäudes erforderlich.
  • Für den Einstieg in die Energieberatung werden Beratungsgutscheine für Sanierungsfahrpläne im Sinne einer 100%-Förderung ausgeben und bundesweit der Zugang zu qualifizierten Beratungsangeboten sowie qualifizierte Baubegleitung für das Energiesparen und für die Umrüstung auf Erneuerbare Energien sichergestellt.
  • Das informatorische Energieberatungsgespräch bei Verkauf, Vermietung und Sanierung einer Immobilie kann neben den Energieberatern der Verbraucherzentralen auch von Energie Effizienz-Experten durchgeführt werden, die in der Liste der Deutschen Energieagentur dena aufgeführt sind. (Hinweis GIH: Auch auf massiven Druck des Energieberaterverbands werden die Berater der VZ im Gesetz nicht mehr exklusiv genannt.)
  • Die Förderprogramme der energetischen Gebäudesanierung und die Förderung von Einzelmaßnahmen werden auf die Umsetzung des Gebäude-Sanierungsfahrplans ausgerichtet. So werden Investitionen in Klimaschutz im Gebäudebereich deutlich wirksamer.

 

Entschließungantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gebäudeenergiegesetz vom 17. Juni 2020

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: GEG/ Grüne/ iSFP/ Sanierungsfahrplan

Verdopplung der BAFA-Energieberatungen nach Fördererhöhung

7. Juli 2020

Fördererhöhung als Hintergrund

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöhte sich zum 1. Januar 2020 der Investitions- und Tilgungszuschuss um mindestens zehn Prozent. Auch die Konditionen des BAFA-Marktanreizprogramms zum Heizen mit erneuerbaren Energien wurden Anfang des Jahres deutlich verbessert. Beim Austausch eines alten Ölkessels durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien bekommen Endkunden 45 % der förderfähigen Kosten aus Steuermitteln zurück.

Die Energieberatungsprogramme werden seit Februar ebenfalls deutlich höher gefördert.

Auswirkungen und Übersicht der Förderungsanpassungen

Die deutliche Verbesserung der Förderprogramme löste laut Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in allen Programmteilen einen starken Anstieg der Nachfrage aus. Zudem lägen „keine Hinweise für einen substanziellen Einfluss der Coronakrise auf die Inanspruchnahme der Förderung vor.“

So gab es in den ersten vier Monaten 2020

  • über doppelt so viele BAFA-Energieberatungen Wohngebäude. Auch die Beratungen der Verbraucherzentrale nahmen leicht zu.
  • bei den KfW-Kreditprogrammen (Programmteile 151-153, 217 -220, 276 – 278) zur energetischen Gebäudesanierung 36.511 Förderanträge mit einem zugesagten Kreditvolumen von gut 10 Mrd. Euro (entspricht rund 275.000 Euro pro Antrag).
  • beim KfW-Zuschussprogramm (430 / 431) 51.868 Förderanträge mit zugesagtem Zuschussvolumen von 377 Mio. Euro (entspricht Zuschusshöhe von rund 7.300 Euro pro Antrag).
  • beim KfW-Zuschuss Brennstoffzelle (433) fast 2.000 Anträge mit Zuschussvolumen von 26 Mio. Euro (pro Antrag rund 13.000 Euro Zuschuss).
  • über 50.000 bewilligte Förderanträge im BAFA-Marktanreizprogramm (MAP): 22.179 Biomasseanlagen (vor allem Pelletheizungen), 18.851 Wärmepumpen und gut 9.000 Solaranlagen (Zahlen bis 15. Mai).

BAFA-Energieberatungsprogramme: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum 

In den ersten vier Monaten 2020 wurden im Vergleich zum selben Zeitraum 2019

  • bei der Energieberatung für Wohngebäude mit 7.644 mehr als doppelt so viele Anträge beantragt. 2020 wurde jede dritte Förderung als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durchgeführt. 2019 war es nur jede vierte. Pro Beratung werden durchschnittlich rund 31 000 Euro an zusätzlichen Investitionen angestoßen. Im Schnitt liegen die Netto-Endenergieeinsparungen pro Beratungsfall bei rund 8.000 kWh. Zu beachten ist, dass die Förderung erst im Februar erhöht wurde. Im Januar 2020 fanden dadurch wohl deutlich weniger Beratungen statt als im Januar 2019.
  • mit 1.000 Anträgen etwas weniger Energieberatungen Mittelstand (EBM) beantragt.
  • stiegen die Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen deutlich von 217 auf 327 Anträge.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum

In den ersten vier Monaten 2020 stiegen die Zahlen der Einzelmaßnahmen im Wohngebäude

  • bei der Kreditvariante (152) um 71 Prozent von knapp 3.000 auf fast 5.000 Bewilligungen. Auch das Kreditvolumen pro Bewilligung stieg von 76.000 auf 96.000 Euro (+ 25 Prozent).
  • bei der Zuschussvariante (430) um 37 Prozent von knapp 26.000 auf über 35.000 Bewilligungen. Das durchschnittliche Zuschussvolumen lag 2020 bei 6.242 Euro. Bei einer Förderquote von 20 Prozent kostete jede Maßnahme im Durchschnitt gut 31.000 Euro. (Hierbei ist zudem zu beachten, dass 2019 noch sehr viele reine Brennwertgeräte gefördert wurden. Dies ist seit 2020 nicht mehr möglich. Zudem werden Heizungen nun über das MAP des BAFA abgewickelt.)

Die Förderprogramme im Nichtwohngebäudebereich verblieben auf sehr niedrigem Niveau ( 70 Bewilligungen gewerblich und 16 kommunal).

KfW-Programm Energieeffizient Bauen: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Von Januar bis April wurden 2020 im Vergleich zum gleichen Vergleichszeitraum 2019 mit über 30.000 2,5 Mal mehr Effizienzhäuser als Wohngebäude Kredit (153) bewilligt. Interessant ist, dass das durchschnittliche Kreditvolumen beim KfW-Haus 40 mit knapp 290.000 Euro höher lag als bei den 55er und 40 Plus-Häusern. Das KfW-Haus 55 macht dabei immer noch 79 Prozent aus. Jedoch wurden deutlich mehr 40 Plus als 40er Häuser nachgefragt.

Förderungen der Nichtwohngebäude (217, 220, 276) nahmen gesamt hingegen von rund 300 auf gut 200 Bewilligungen ab.

Antragsstau beim BAFA

Die Bundesregierung verwies darauf, dass die sehr langen Bearbeitungszeiten etwas reduziert wurden. Beim MAP konnten im März 31 Stellen besetzt werden, 19 sind weiter unbesetzt. 11 davon sollen im Juli besetzt werden. Es scheint aber deutliche Probleme zu geben, geeignete Mitarbeiter zu finden. In den letzten Monaten stiegen die zu erwartenden Bearbeitungszeiten wieder auf zehn Wochen an, wie GIH-Mitglieder berichten.

Stand bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die Regierung bestätigt, dass die BEG-Richtlinie „wie geplant 2021 in Kraft treten“ werde. Sie befinde sich immer noch in der Ressortabstimmung der federführenden Ministerien. Aus Planungsgründen in der Beratung fordert der GIH, die Details der neuen Förderung baldmöglichst zu veröffentlichen.

 

Keine Anfrage der GRÜNEN zur Klimaschutzwirkung der Programme für energieeffizientes Bauen, Sanieren und erneuerbare Wärme der Bundesregierung

 

Kategorie: Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ Bundesregierung/ Energieberatung/ Grüne/ KfW

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