• Kontakt
  • Login Energieberater
  • Login Fördermitglieder

Mitglied im
GIH Bundesverband

  • Facebook
  • Twitter
  • Xing
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • Energieberechnung24
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen mit anderen Institutionen
    • GIH-Pressemitteilungen und Stellungnahmen
    • GIH-Infomaterialien
    • Mitgliederzeitschrift
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

Energieberaterverband sieht die Weichen gestellt

25. November 2021

„Auch was das angeht, sind wir guter Dinge: Der Koalitionsvertrag enthält das klare Bekenntnis, Stakeholder regelmäßig in Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen und Regelungen anhand der Praxis zu überprüfen. Wir freuen uns bereits jetzt auf die Zusammenarbeit mit dem eigenständigen Bauministerium“, so Leppig. Nachdem der Vertrag bereits viele Anregungen seines Verbandes in Richtung Entbürokratisierung, Technologieoffenheit und Digitalisierung enthalte, rechne er mit offenen Ohren.

Neben der Verbesserung der Energieausweise, der Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses und eines Gebäudeenergiekatasters freut sich der GIH besonders darüber, dass der Sanierungsfahrplan (iSFP) ausgebaut und teilweise kostenlos werden soll. „Dies zeigt, dass die neue Bundesregierung die Bedeutung der Energieberatung erkannt hat und bereit ist, solide Grundlagen für ganzheitliche Sanierungskonzepte mit abgestimmten Maßnahmen zu schaffen“, so Leppig.

Kommenden Mittwoch (1.12.) wird sich der GIH gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Politik detailliert über die für den Gebäudebereich relevanten energiepolitischen Aspekte des Koalitionsvertrags austauschen. Die kostenfreie Online-Veranstaltung steht allen Interessenten offen: https://tinyurl.com/GIH-KV

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung als PDF-Datei

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag: Neubaustandard 40 ab 2025, bestimmte iSFPs kostenlos

24. November 2021

Die Anforderungen im Gebäudebereich sollen mit dem Koalitionsvertrag zum Teil deutlich verschärft werden. Ob dadurch die von der EU vorgegebenen bzw. von der Regierung selbst gesteckten Klimaziele erreicht werden, bleibt abzuwarten. Dies hängt auch von der Ausgestaltung der vielen genannten Maßnahmen ab, die teils noch nicht klar ausformuliert sind. Der Stellenwert der ganzheitlichen Energieberatung steigt. Durch die Wiedereinführung eines eigenen Bauministeriums (in SPD-Hand, bisher im Innenministerium integriert) sollte das energetische Bauen und Sanieren eine höhere Präferenz bekommen.

Förderungen

  • Breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen. Erstellung iSFPs „z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos“.  GIH begrüßt dies, da dadurch mehr Sanierungen in WEGs und beim Gebäudekauf angereizt werden.
  • Einführung Förderprogramm für Wohnungsneubau mit Fokussierung auf Treibhausgas-Emissionen pro m² Wohnfläche als Ersatz für die ab Februar 2022 gestrichene Neubauförderung zum Effizienzhaus 55.  GIH: Noch unklar, ob dies die Umstellung der BEG weg vom Referenzgebäude bedeutet. Bleibt die Effizienzhausförderung 40 bestehen?
  • Weiterentwicklung und Umschichtung der Förderprogramme – Regierung setzt auf „passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen“ und Versorgung:  GIH: Könnte mehr Sanierungs- und weniger Neubauförderung bedeuten oder dass die BEG-Fördersätze von Gebäudetechnik und -hülle harmonisiert werden (da beide Gebäudebereiche in einem Zug genannt werden).
  • Unterstützung der Privathaushalte mit KfW-Förderung bei der privaten Hochwasser- und Starkregenvorsorge.  GIH hält dies für sehr wichtig und wird Hochwasserpass-Schulungen weiter ausbauen.
  • Fortschreibung Quartiersansatz und Innovationsklausel.  GIH: Heißt das, dass die Bilanzierung über THG statt Primärenergie erfolgt? Es könnte „Greenwashing“ in Quartieren bedeuten, da dadurch weniger ambitionierte Maßnahmen mit Leuchtturmprojekten „verrechnet“ werden könnten.
  • Fortführung Förderprogramm Serielles Sanierung und Ausweitung innerhalb der BEG.  GIH begrüßt jede Art von Effizienzförderung.
  • Aufstockung des KfW-Programms für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau.  GIH: dies ist überfällig, da 2021 schon zur Jahresmitte die Mittel aufgebraucht wurden. Förderungen benötigen Verlässlichkeit.
  • Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.  GIH hält dies für sinnvoll, da derzeit zu kompliziert und bürokratisch

Rechtliche Anforderungen

  • Anpassung GEG: Angleichung der Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an KfW-EH 40.  GIH: Bedeutet wohl, dass bis dahin der Neubau-Standard von ca. 75 gelten wird.  Der GIH begrüßt die Verschärfung der Neubauanforderungen, hätte aber einen Zwischenschritt zum EH 55 für sinnvoller gehalten.
  • GEG-Änderung: Ab 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen.  GIH: Bedeutet dies dann das Aus für den Einbau rein gas- und ölbetriebener Heizungen in Neubau und Sanierung? Dann wäre wohl nur der noch Einbau bestimmter Hybridanlagen möglich. Kombination von Solarthermie mit Gas-Brennwert-Geräten schafft in der Regel keine 65% EE-Anteil. Wäre somit auch das Aus für die EE-Klasse, da die gesetzliche Anforderung dann ja höher liege.
  • „Zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen. GIH: Bedeutet Verschärfung des nichtgeförderten Sanierens auf derzeitigen Neubaustandard. Möglichkeit für Energieberater, Sanierungswillige zu geförderten Einzelmaßnahmen zu motivieren, da Differenz zwischen den neuen Anforderungen und denen der BEG somit geringer wird. Fraglich bleibt, wie die Länder dies kontrollieren werden. (Bisher kaum Vollzug des GEGs.)
  • Verpflichtende Nutzung der Dachflächen für Solarenergie bei gewerblichen Neubauten. Bei privaten Neubauten „soll es die Regel werden“.  GIH begrüßt stärkeren Ausbau lokaler Solarenergie, Regelungen für private Neubauten müssen konkretisiert werden.
  • Regierung setzt auf steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument.  GIH begrüßt stärkeren wirtschaftlichen Anreiz für Sanierungen, insb. dadurch Anreiz zum Einbau von Heizungsanlagen, die mit regenerativen Energien betrieben werden.
  • Umlage des CO2-Preises und Teilwarmmiete für eine faire Teilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern durch Einführung eines Stufenmodell in Gebäudeenergieklassen ab 1. Juni 2022, das die Umlage des CO2-Preises nach Brennstoffemissionshandelsgesetz regelt. Wenn zeitlich nicht möglich: Hälftige Aufteilung der erhöhten Kosten durch CO2-Preis ab 1. Juni 2022 zwischen Mieter und Vermieter.  GIH: Regierung erhofft sich dadurch mehr Sanierungsanreize für Eigentümer, die Gebäude vermieten.
  • Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse.
  • Verbesserung, Vereinheitlichung und Digitalisierung des Gebäudeenergieausweis.  GIH: Vage Formulierung. GIH hofft, dass damit Bedarfsausweis zum digitalen Standard wird.
  • Grundlagenschaffung für verstärkte Betrachtung des Einsatzes grauer Energie und Lebenszykluskosten.  GIH: Grundlagen bestehen bereits in den Systemen zur Nachhaltigkeitsbewertung (DGNB, BNB). Eine Berücksichtigung im GEG 2022 aufgrund der unkonkreten Formulierung eher unwahrscheinlich.
  • Steuerrecht: Anhebung der linearen Abschreibung für Neubauwohnungen von zwei auf drei Prozent.  GIH: Durch schnellere Abschreibungsmöglichkeit erhofft sich die Regierung mehr Neubauaktivitäten.
  • Unterstützung der Vorschläge des EU-Programms „Fit for 55“. GIH: Sollte dies konsequent umgesetz werden, könnte dies weitreichende Folgen haben. Wie z.B. nach Energieeffizienzrichtlinie eine Sanierungsverpflichtung für öffentliche Gebäude (mind 3 % p.a.)
  • Beendigung der Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis.

Weitere Maßnahmen

  • Stärkung des dezentralen Ausbaus der Erneuerbaren Energien.  GIH: Wichtige Bedingung für Erreichung der Energiewendeziele.
  • Einführung eines Bau-, Wohnkosten- und Klimachecks.  GIH: Hört sich sinnvoll an, Ausgestaltung zu definieren.
  • Anpassung der Prozesse der Normung und Standardisierung, so dass Bauen günstiger wird. GIH: Sinnvoll, jedoch Ausgestaltung nicht klar definiert.
  • Umsetzung Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards.  GIH: Erleichtert Projektdatenaustausch zwischen am Bau Beteiligten. Gilt das auch für Bilanzierungssoftwareprogramme?
  • Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses.  GIH begrüßt, da Gebäudedaten dann nur noch einmalig erhoben werden müssen.
  • Prüfung zur Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters.  GIH begrüßt auch dieses Vorhaben, da Energieberater auf verlässliche Gebäudedaten in der Zukunft zurückgreifen können. GIH schlägt vor, es nicht nur bei einer Prüfung zu belassen.

Koalitionsvertrag als PDF-Datei

Am 1. Dezember veranstaltet der GIH um 17 Uhr eine Online-Diskussion mit Experten aus Wissenschaft und Politik über die Auswirkungen des Koalitionsvertrages.
Weitere Infos und kostenfreie Anmeldung unter www.gih.de/termin/gih-online-diskussion-koalitionsvertrag-umsetzung-des-klimaschutzes-im-gebaeudesektor/

Der GIH übernimmt für diese Einschätzungen keine Gewähr.

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze Tags: Ampel/ BEG/ Fürderung/ GEG/ Hochwasser/ Koalitionsvertrag/ Solar

Steuerförderung für energetische Sanierung fehlt im Bundeshaushalt

20. März 2019

Im Koalitionsvertrag bekannten sich CDU, CSU und SPD noch ausdrücklich dazu: Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fortsetzen. Die Koalitionäre machten sich sogar Gedanken über die Ausgestaltung: Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.

Doch leider scheint sich dieses Vorhaben nicht mehr auf der Agenda zu finden, da es im Bundeshaushalt für das kommende Jahr wohl nicht berücksichtigt wurde. Ohne die Einstellung der finanziellen Mittel wird dieses nun auch in dieser Regierungszeit nicht umgesetzt werden. Genauso wie auch schon in den vorangegangenen Legislaturperioden, wo es immer wieder auf der Tagesordnung stand.

Der GIH fordert die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung seit vielen Jahren als einfache und praktikable Möglichkeit, die bei ein Prozent verharrende Sanierungsquote substanziell zu steigern. Zudem wies der Energieberaterverband wiederholt darauf hin, dass sich die steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen erfahrungsgemäß nicht nur für das Klima, sondern auch für den Staat finanziell bezahlt mache. Neben der zusätzlichen Mehrwertsteuer der Maßnahmen, die sonst ohne steuerliche Abschreibemöglichkeit nicht durchgeführt würden, kommt eine weitere Hebelwirkung als finanzieller Effekt der steuerlichen Förderung hinzu:

„Das Verhältnis von eingesetzten Haushaltsmitteln zu Investitionen (Förderhebel)in der KfW-Förderung schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 1:12 und 1:16.“

Dies bedeutet, dass pro eingesetztem Euro steuerliche Förderung mindestens 12 Euro in die energetische Sanierung investiert werde.

Dies Einschätzung stammt aus den Federn des Bundeswirtschafts- und -finanzministerium von vor vier Jahren, als sie in ihrem Eckpunktepapier die steuerlichen Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudesektor als Maßnahme im Nationalen Aktionsplan Energieeffizient (NAPE) ausführlich beschrieben.

Der Inhalt ist weiter hochaktuell und gültig, doch leider konnte sich die Regierung wiederholt nicht zu einer Finanzierung durchringen, auch wenn beispielsweise MdB Dr. Anja Weisgerber (CSU) im Interview mit dem GIH Ende 2016 die Wichtigkeit der steuerliche Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen als notwendig sah, um Klimaschutz-Ziele zu erreichen.

GIH kritisiert Koalitionsvertrag – die wichtigsten Maßnahmen im Gebäudebereich samt jeweiliger Einschätzung des GIH

CSU-Obfrau für Umwelt und Bau im Bundestag unterstützt GIH-Forderungen – Dr. Anja Weisgerber für steuerliche Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen

Eckpunkte einer steuerlichen Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudesektor – Detaillierte Ausarbeitung des BMWi/BMF aus dem Jahr 2015

Kategorie: Bundesverband Tags: Bundeshaushalt/ Koalitionsvertrag/ Steuerliche Förderung

Koalitionsvertrag springt energiepolitisch zu kurz

8. Februar 2018

Das Vorhaben, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 mittels einer am Leitprinzip „Efficiency First“ orientierten sektorübergreifenden Energieeffizienzstrategie um 50 Prozent zu senken höre sich laut Leppig zwar ambitioniert an. Allerdings fehlt dem GIH-Vorsitzenden der Glaube, dass die vorgesehenen Maßnahmen dafür hinreichend sind: „Problematisch ist vor allem, dass der Weg zum Niedrigstenergiegebäude nicht gegangen wird. Die EU-Anforderungen an Gebäude sind auf Basis der aktuellen energetischen Vorgaben für Bestand und Neubau schlichtweg nicht erreichbar. Dem hätte mit der nun geplanten Zusammenlegung bestehender Gesetze und Verordnungen in ein neues Gebäudeenergiegesetz begegnet werden können.“

Dass die Koalitonäre laufende Programme zur Förderung der Energieeffizienz evaluieren und optimieren wollen nimmt der GIH-Verband genauso positiv auf wie den Plan, die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau zu stabilisieren. „Nach unserer Erfahrung ist die Verlässlichkeit bei Fördermitteln ein wichtiger Faktor um Immobilienbesitzer zu einer Modernisierung zu bewegen“, so Leppig. Weitere lobenswerte Schritte in die richtige Richtung seien der adressatengerechte Ausbau der Energieberatung sowie die Einführung einer steuerlichen Sanierungsförderung. Leppig: „Letztere steht ja schon lange im Raum und ist mehr als überfällig.“

Bauchschmerzen bereitet dem Verband jedoch die angedachte Fokussierung künftiger gesetzlicher Vorgaben auf CO2-Emissionen. „Wir treten ganz klar für eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden ein, also von Hülle und Technik. Der CO2-Ausstoß darf gerne als eine zusätzliche Anforderung aufgenommen werden“, so Leppig. Würde ausschließlich auf die CO2-Einsparung geachtet, könne dies zu Lasten des Wärmeschutzes an der Gebäudehülle gehen. Fraglich sei auch, ob es im CO2-Gebäudesanierungsprogramm langfristig Sinn mache, den Austausch alter und ineffizienter Heizungsanlagen gegen moderne und hocheffiziente Heizungen zu fördern, die aber immer noch mit ausschließlich fossilen Brennstoffen arbeiten.

GIH-Pressemitteilung: Koalitionsvertrag springt energiepolitisch zu kurz

Koalitonsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Kategorie: Bundesverband Tags: Koalitionsvertrag

  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • Energieberechnung24
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen mit anderen Institutionen
    • GIH-Pressemitteilungen und Stellungnahmen
    • GIH-Infomaterialien
    • Mitgliederzeitschrift
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

© 2022 gih.de  All Rights Reserved.  Impressum  |  Datenschutz

Kontakt