• Kontakt
  • Login Energieberater
  • Forum

Interessenvertretung für Energieberatende in Nordrhein-Westfalen

  • Facebook
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Publikationen
    • Energie KOMPAKT
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse
Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm27. Juli 2022

27. Juli 2022

„Was plakativ als Fokussierung und Vereinfachung angepriesen wird, ist bei genauerem Hinsehen nichts anderes als ein massives Streichprogramm“, sagt der GIH Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Außerdem mache es die erneute kurzfristige Änderung der Förderkonditionen Energieberatern unmöglich, ihren Aufgaben professionell und glaubwürdig nachzukommen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Klimakrise und der Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energielieferungen nimmt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor allem auf fossilen Brennstoffen beruhende Technologien aus der Förderung. „Dagegen ist nichts zu sagen, schließlich besteht hier akuter Handlungsbedarf. Indem jedoch an allen Ecken und Enden gekürzt wird, schießt die Reform weit über dieses Ziel hinaus“, bemängelt Leppig. In der Bilanz seien die neuen Konditionen so unattraktiv, dass viele Hausbesitzer von geplanten Maßnahmen Abstand nehmen werden. Auch den besonders wünschenswerten ganzheitlichen Sanierungen zum Effizienzhaus und -gebäude werde mit der Streichung der beliebten Zuschussvariante und des Einstiegsniveaus EH / EG 100 ein Riegel vorgeschoben.

Besonders ärgerlich findet Leppig die Kurzfristigkeit, mit der die Änderungen vorgenommen wurden: „Hausbesitzern werden Pläne spontan über den Haufen geworfen und Energieberater können so nicht professionell und glaubwürdig arbeiten. Beratungsdienstleistungen, die sich anschließend nicht umsetzen lassen, weil sich ständig alles ändert, sind irgendwann nicht mehr vermarktbar.“ Zumal der Gesetzgeber bereits angekündigt habe, im Herbst weitere Änderungen vornehmen zu wollen.

„Die Vorgehensweise konterkariert die von uns seit langem geforderte Verlässlichkeit und Planbarkeit und der Inhalt der Reform ist alles andere als dazu geeignet, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen“, so das Fazit des GIH-Bundesvorsitzenden.

Pressemitteilung Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm als PDF

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Förderung

Drohende Verschlechterung der BEG26. Juli 2022

26. Juli 2022

Dazu erklärt Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands GIH:

„Vor dem Hintergrund seiner täglichen Predigten zum Energiesparen ist es für mich völlig unverständlich, wie der Gesetzgeber sanierungswillige Immobilienbesitzer komplett ausbremsen kann. Wird die ungute Kombination aus langen Wartezeiten und steigenden Baukosten noch um den Malus einer reduzierten Förderung ergänzt, wird die energieeffiziente Gebäudesanierung zu einem Luxusgut, dass sich nur wenige leisten können und wollen. Man könnte fast meinen, der Bundesregierung sei es ein Anliegen, die Energiewende im Gebäudebereich an die Wand zu fahren.“

Kategorie: Programme/Gesetze

Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgestellt13. Juli 2022

13. Juli 2022

Dazu erklärt Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands GIH:

„Die Ministerien haben grundsätzlich erkannt, wo der Hase im Pfeffer liegt – und listen auch alle Punkte auf, an denen angesetzt werden muss, wenn die zulässigen Jahresemissionsmengen im Gebäudebereich künftig eingehalten werden sollen. Allerdings fehlt jegliche Konkretion: Klare Pläne oder gar Maßnahmen, auf die Gebäudebesitzer wie Energieberater schon lange warten, sucht man vergebens.

Insofern kommt das Papier zwar der Pflicht der Ministerien nach, bei Überschreitung der Emissionsmengen ein Sofortprogramm vorzulegen. Wir als Energieberater hatten uns aber – Stichwort Planungssicherheit – weit mehr erwartet als bloße Appelle und Soll-Vertröstungen. Ein sofortiges Handeln ist der Praxis auf Basis dieses Programms jedenfalls nicht möglich.“

Pressemitteilung: BMWK und BMWSB legen Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor vor (13.07.2022)

Kategorie: Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze

Überschreitung der Grundstücksgrenze bei nachträglicher Wärmedämmung5. Juli 2022

5. Juli 2022

Ausgangspunkt des Verfahrens war § 16a des Berliner Nachbargesetzes (NachbarG). Dieses regelt, inwiefern nachträgliche Wärmedämmungen in Bestandsbauten, die über das eigene Grundstück hinausgehen, erlaubt sind.

Zur Begründung führten die Richter an, dass die Regelung übergeordnet dem Klimaschutz durch eine energetische Gebäudesanierung und damit dem Gemeinwohl diene. Denn das Berliner Nachbargesetz ziele darauf ab, Energieeinsparungen in bestehenden Wohngebäuden zu unterstützen (Urteil verkündet am 21. Juli 2022 – V ZR 23/21)

Der GIH freut sich, dass Klimaschutz und damit einem anerkannten Gemeinwohlbelang auch bei Grenzüberbauung gestärkt wurden.

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze Tags: Altbau/ Bestandsbau/ energetische Gebäudesanierung/ Enerigieeinsparung/ Gemeinwohl/ Grundstücksgrenze/ Klimaschutz/ Sanierung/ Urteil/ Wärmedämmung

Förderung für Barrierereduzierung in Wohngebäuden erneut gestartet30. Juni 2022

30. Juni 2022

Ziel der Förderung ist es, den demografischen Wandel zu berücksichtigen und Menschen zu ermöglichen, auch in geänderten Lebenssituationen im gewohnten Wohnumfeld leben zu können.

Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wenn das Haus zum Standard Altersgerechtes Haus umgebaut wird, werden 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro) erstattet. Beispiele für Maßnahmen sind der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen, die Verbreiterung von Wegen, die Verbreiterung von Türdurchgängen oder der Einbau von Aufzügen. Auch hier ist zu beachten, dass eine Antragstellung vor Arbeitsbeginn erfolgen muss.

Einbau neuer Fenster- und Fenster­türen wird nur im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude in der Kreditvariante gefördert. Bei Einzelmaßnahmen kann die Förderung alternativ auch über die BEG Einzelmaßnahmen der BAFA laufen. Zudem kann die selbe Maßnahme nicht zeitgleich über einen Zuschuss der Pflege­versicherung und der KfW gefördert werden.

 

Informationsseite der KfW zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung

Infoblatt zu den technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Kategorie: Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Altersgerechtes Umbauen/ BAFA/ Barrierereduzierung/ Einzelmaßnahme/ Förderung/ KfW/ Wohngebäude/ Zuschuss

Haushalt 2022: Deutlich mehr Mittel für BEG und Beratungsförderung8. Juni 2022

8. Juni 2022

Danach gibt das Bundesfinanzministerium die Gelder für die Projekte, einschließlich Förderprogramme, frei. Dies kann einige Wochen dauern. Der GIH hofft, dass Anfang Juli die Durchführer der Förderprogramme die Freigabe für ihre Budgets erhalten und dadurch die liegengebliebenen Anträge endlich abgearbeitet werden.

Die untenstehende Tabelle verdeutlicht, dass die Ausgaben für den Bereich Wohnungswesen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind.

Funktion/Aufgabenbereich Ausgaben 2021

in  €

Ausgaben 2022

in  €

Differenz
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste 2 972 150 000 3 585 886 000 + 20,65 %
41 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 1 675 263 000 2 149 392 000 + 28,30 %
411 Förderung des Wohnungsbaues 1 494 401 000 1 880 380 000 + 25,83 %
412 Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund) 138 000 000 180 000 000 + 30,43 %
419 Sonstiges Wohnungswesen 42 862 000 89 012 000 + 107,67 %

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich liegt bei den 20 größten Finanzhilfen des Bundes auf dem ersten und die BEG-Förderung auf dem dritten Platz. Mit 4,457 Milliarden Euro entspricht dies einer Steigerung von knapp 360 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dass die BEG mit zusätzlichen Geldern bedacht wurde, wird auch beim Vergleich mit Zahlen aus dem letzten Subventionsbericht deutlich: Im 28. Subventionsbericht des Bundes vom 18. September 2021 stand für das Jahr 2022 noch eine geplante Ausgabe von 2,775 Millionen Euro. Im Vergleich zu den nun 4,457 Millionen entspricht dies einer Steigerung von knapp 61 Prozent.

Kurzbeschreibung der Finanzhilfe Ist 2020

in Mio. €

Soll 2021

in Mio. €

Soll 2022

in Mio. €

Differenz

(2021 zu 2022)

Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energie im Gebäudebereich 1 941 4 808 5 153 + 7,18 %
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – 975 4 457 + 357,13 %

Auch in der Förderung von Programmen und Projekten im Bereich Beratung Energieeffizienz gibt es eine deutliche Steigerung, wie untenstehende Tabelle verdeutlicht. Dazu gehört auch die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Zweckbestimmung Ist 2020

in €

Soll 2021

in €

Soll 2022

in €

Differenz

(2021 zu 2022)

Beratung Energieeffizienz 73 850 000 74 988 000 159 988 000 + 113,35 %

Link zum Haushaltsentwurf 2022

Link zum 28. Subventionsbericht

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Bundeshaushalt/ Gebäudesektor

Arbeitsplan Energieeffizienz: Dreiklang aus Förderung, Vorgaben und Beratung17. Mai 2022

17. Mai 2022

Dieser Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entspricht dem ganzheitlichen GIH-Ansatz, Sanierungen der Gebäudehülle und -technik gemeinsam zu denken und umzusetzen.

Neue BEG-Sanierungsförderung im Sommer

Das BMWK erklärt nachvollziehbar, wie die zukünftigen gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die Meisterung des Klimawandels im Gebäudesektor aussehen. Schwerpunkt wird weniger die Neubauförderung sein, in die in der letzten Zeit sehr viele Fördergelder geflossen sind. Bei der Förderung neuer Gebäude setzt die Regierung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte. Die Sanierungsförderung über die stark nachgefragte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht in Zukunft im Vordergrund. Dabei adressiert die Regierung insbesondere die bisher nicht oder kaum sanierten Gebäude („Worst first“), für die es einen Extra-Bonus geben könnte. Unklar bleibt wie die Anreize für – dringend benötigte – niedrigschwellige Angebote ausgestattet werden sollen, da es auch jetzt schon eine Förderung für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt. Die BEG Reform soll „bis zum Sommer umgesetzt“ sein. Dies könnte bedeuten, dass sie nicht nur im Juni bereits bekannt gegeben wird, sondern die Neuerungen bereits dieses Jahr in Kraft treten könnten.

CO2-Kosten für Vermieter sollen Sanierungen erhöhen

Bei diesem CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht es darum, dass der derzeit zu 100 % vom Mieter zu tragende CO2-Preis bereits ab 2023 anteilig auf den Vermieter umgelegt wird. Je besser der energetische Zustand, desto geringer der Anteil des Mieters. Durch dieses Stufenmodell sieht der Gesetzgeber einen Anreiz für Vermieter, energetisch zu sanieren. Bei einem wohl deutlich steigenden CO2-Preis in den nächsten Jahren müssen Energieberatende dies bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen berücksichtigen. Der GIH hatte anhand eines Beispiels ausgerechnet, dass dies bei einem ungedämmten Einfamilienhaus über die Laufzeit einer neuen Heizung und steigendem CO2-Preis eine fünfstellige Summe an Euro an zusätzlichen Belastungen darstellen kann. Diese Kosten kann der Eigentümer durch Maßnahmen an der Hülle verringern oder beim Einbau einer erneuerbaren Heizung komplett vermeiden. Der Gesetzentwurf liegt dem GIH zur Kommentierung vor und soll bald vom Parlament verabschiedet werden.

Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wird 2022 noch novelliert

Die Regierung setzt beim bestehenden Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) insb. auf „die Erzeugung industrieller Prozesswärme“. Durch eine Förderung von der im Arbeitsplan Energieeffizienz explizit erwähnten und sehr aufwändigen sowie kostspieligen Tiefengeothermie könnten diese Anlagen deutlich häufiger wirtschaftlich umgesetzt werden. Zudem sollen „klein-investive Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe“ beworben und umgesetzt werden. Der GIH unterstützt beides, da auch in diesem Sektor große Effizienzpotenziale sind.

Wärmepumpenhochlauf durch Öl- und Gasaustausch(prämie)

Die Regierung will durch „ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.“

Der GIH unterstützt dies, da nach Branchenangaben 40 % der SHK-Betriebe noch nie eine Wärmepumpe installiert haben und derzeit nur 30 % der Fachunternehmen regelmäßig Wärmepumpen einbauen. Der GIH warnt aber davor, dass nicht in jedes nicht oder kaum gedämmte Gebäude eine Wärmepumpe ohne Weiteres eingebaut werden kann. Ohne sorgfältige Planung und Maßnahmen an der Gebäudehülle – diese sollte möglicht gedämmt und luftdicht sein – und der Technik (wie z.B. niedrige Vorlauftemperatur, Flächenheizung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung) kann bei Nutzern in kalten Wintern der Energiebedarf durch hohe Stromkosten deutlich steigen.

Wie schon im BEG-Blog exklusiv für Mitglieder erwähnt, ist sehr wahrscheinlich, dass die Ölaustauschprämie in der neuen BEG-Novelle auf (nur alte?) Gasheizungen, Kohleöfen und wohl auch Nachspeicheröfen erweitert wird.

Verschärfte Gesetzgebung wird wohl im Herbst veröffentlicht

Der gesetzliche Mindesteffizienzstandard wird im Neubau in zwei Schritten angehoben: Die Effizienzklasse EH 55 gilt ab 2023 und wird 2025 auf EH 40 weiter verschärft.

Ab 2024 gilt, dass „bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind“. Dies hört sich nach einer Verschärfung an, da bisher noch von „möglichst“ die Rede war. Faktisch werden aber in gut anderthalb Jahren dann nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen eingebaut. Zwar wird im Arbeitsplan Energieeffizienz auch erwähnt, dass dieses 65 %-Ziel auch „in den allermeisten Fällen durch den Einbau […] von Solarthermie“ möglich sei. Eine möglichst hohe dezentrale Energieautarkie kann durch verstärkten Einsatz von Solarthermie und Wärmespeicherung erreicht werden.

Die Veröffentlichung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle (GEG) wurde für die zweite Jahreshälfte angekündigt und wird voraussichtlich frühestens zum Jahreswechsel 2023 gelten.

Beratung als Schlüssel zum kurz- und vor allem langfristigen Energiesparen

Völlig richtig hat das BWMK erkannt, dass „um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, […] gute Information und Beratung entscheidend“ sind. Neben den in Kürze beworbenen niederschwelligen praxisnahen Tipps, sollte die Regierung zusätzlich weiter auf ganzheitliche gewerkeübergreifende und langfristige Beratungen setzen, die als Maßnahmen z.B. im Beratungselement individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Der GIH und seine über 2.600 Mitglieder unterstützen dabei, diese „Einsparpotenziale zu heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.“

 

Arbeitsplan Energieeffizienz vom BMWK als PDF (17. Mai 2022)

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Arbeitsplan/ Arbeitsplan Energieeffizienz/ BEG/ BMWK/ Energieeffizienz/ Erneuerbare Energien/ GEG/ iSFP

Fördermittel für BEG-Neubauförderung nach wenigen Stunden aufgebraucht20. April 2022

20. April 2022

Am 20. April um Mitternacht wurde das Antragsportal für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ freigeschaltet und bereits knapp zwölf Stunden später war das Budget von einer Milliarde Euro ausgeschöpft.

Hinzu kam noch ein technisches Problem von Seiten der KfW: GIH-Mitglieder berichteten, dass Zuschüsse für Neubauten beantragt werden konnten; aber eigentlich ist die Zuschussvariante nur eine Ausnahme für Betroffene vom Hochwasser. Die Zuschussförderung war laut Ministerium und KfW ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies konnte das Portal softwaretechnisch allerdings nicht unterscheiden, so dass Anträge erst einmal abgeschickt werden konnten und Antragsteller eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Allerdings werden Anträge, die nicht für Betroffene vom Hochwasser vorgesehen sind, negativ beschieden werden.

Nach Aussagen der KfW sind ab dem 21. April wieder Anträge für Neubauförderung möglich; diese beschränken sich aber auf das Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Allerdings sind für diese Nachhaltigkeitsklasse bisher nur wenige Energieberater*innen gelistet und der Aufwand betrage schon bei Einfamilienhäusern oft eine fünfstellige Summe. Die Fördersummen sind definitiv aufgebraucht. Somit sind Förderanträge für Neubauten der Klassen EH-Stufe 40 und 40 Plus ab sofort nicht mehr möglich.

Letztlich konnten viele Energieberater*innen und Kunden wieder nicht zum Zug kommen, die zum Teil extra Anträge umgeschrieben und auf die Fördermittel gewartet haben. Zudem führte die technisch mögliche, aber ausdrücklich nicht vorgesehene Zuschussvariante für Neubauten zu unnötigen Komplikationen. Letztlich wurden auf Seiten der Energieberater*innen und Kunden Erwartungen und geweckt, die aber nicht erfüllt werden konnten.

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG Förderung/ EH 40/ KfW/ Neubauförderung/ Zuschüsse

Verschlechterungen bei der Neubauförderung6. April 2022

6. April 2022

Der GIH begrüße zwar die Entscheidung des Gesetzgebers, seinen Förderschwerpunkt auf die klimatisch wirkungsvollere Bestandssanierung zu legen. Dennoch hält Leppig es für fragwürdig, die Neubauförderung so stark herunterzufahren: „Die Fördersumme zu halbieren und gleichzeitig die beliebte Zuschussvariante abzuschaffen dürfte ein ordentlicher Schlag ins Kontor vieler Bauherren sein – zumal in letzter Zeit auch noch die Kreditzinsen und Baukosten deutlich gestiegen sind.“ Vor dem Hintergrund dieser faktischen Kostensteigerung fände es der GIH-Vorsitzende nur nachvollziehbar, wenn Bauherren ihre Projekte auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückschrauben oder ganz zu den Akten legen. „Wer sich das ambitionierte Ziel setzt, jährlich 400.000 neue Wohneinheiten zu bauen, der sollte mehr Verlässlichkeit an den Tag legen“, kritisiert Leppig.

Positiv sei, dass der Bund über die erste Fördermilliarde hinausdenke, bereits eine Anschlussförderung aufgesetzt habe und unter dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ auch schon an der für das Jahr 2023 geplanten Neuausrichtung der Neubauförderung arbeite.

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Verschlechterungen bei der Neubauförderung“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung/ Programme/Gesetze

Koalitionsvertrag: Neubaustandard 40 ab 2025, bestimmte iSFPs kostenlos24. November 2021

24. November 2021

Die Anforderungen im Gebäudebereich sollen mit dem Koalitionsvertrag zum Teil deutlich verschärft werden. Ob dadurch die von der EU vorgegebenen bzw. von der Regierung selbst gesteckten Klimaziele erreicht werden, bleibt abzuwarten. Dies hängt auch von der Ausgestaltung der vielen genannten Maßnahmen ab, die teils noch nicht klar ausformuliert sind. Der Stellenwert der ganzheitlichen Energieberatung steigt. Durch die Wiedereinführung eines eigenen Bauministeriums (in SPD-Hand, bisher im Innenministerium integriert) sollte das energetische Bauen und Sanieren eine höhere Präferenz bekommen.

Förderungen

  • Breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen. Erstellung iSFPs „z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos“.  GIH begrüßt dies, da dadurch mehr Sanierungen in WEGs und beim Gebäudekauf angereizt werden.
  • Einführung Förderprogramm für Wohnungsneubau mit Fokussierung auf Treibhausgas-Emissionen pro m² Wohnfläche als Ersatz für die ab Februar 2022 gestrichene Neubauförderung zum Effizienzhaus 55.  GIH: Noch unklar, ob dies die Umstellung der BEG weg vom Referenzgebäude bedeutet. Bleibt die Effizienzhausförderung 40 bestehen?
  • Weiterentwicklung und Umschichtung der Förderprogramme – Regierung setzt auf „passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen“ und Versorgung:  GIH: Könnte mehr Sanierungs- und weniger Neubauförderung bedeuten oder dass die BEG-Fördersätze von Gebäudetechnik und -hülle harmonisiert werden (da beide Gebäudebereiche in einem Zug genannt werden).
  • Unterstützung der Privathaushalte mit KfW-Förderung bei der privaten Hochwasser- und Starkregenvorsorge.  GIH hält dies für sehr wichtig und wird Hochwasserpass-Schulungen weiter ausbauen.
  • Fortschreibung Quartiersansatz und Innovationsklausel.  GIH: Heißt das, dass die Bilanzierung über THG statt Primärenergie erfolgt? Es könnte „Greenwashing“ in Quartieren bedeuten, da dadurch weniger ambitionierte Maßnahmen mit Leuchtturmprojekten „verrechnet“ werden könnten.
  • Fortführung Förderprogramm Serielles Sanierung und Ausweitung innerhalb der BEG.  GIH begrüßt jede Art von Effizienzförderung.
  • Aufstockung des KfW-Programms für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau.  GIH: dies ist überfällig, da 2021 schon zur Jahresmitte die Mittel aufgebraucht wurden. Förderungen benötigen Verlässlichkeit.
  • Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.  GIH hält dies für sinnvoll, da derzeit zu kompliziert und bürokratisch

Rechtliche Anforderungen

  • Anpassung GEG: Angleichung der Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an KfW-EH 40.  GIH: Bedeutet wohl, dass bis dahin der Neubau-Standard von ca. 75 gelten wird.  Der GIH begrüßt die Verschärfung der Neubauanforderungen, hätte aber einen Zwischenschritt zum EH 55 für sinnvoller gehalten.
  • GEG-Änderung: Ab 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen.  GIH: Bedeutet dies dann das Aus für den Einbau rein gas- und ölbetriebener Heizungen in Neubau und Sanierung? Dann wäre wohl nur der noch Einbau bestimmter Hybridanlagen möglich. Kombination von Solarthermie mit Gas-Brennwert-Geräten schafft in der Regel keine 65% EE-Anteil. Wäre somit auch das Aus für die EE-Klasse, da die gesetzliche Anforderung dann ja höher liege.
  • „Zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen. GIH: Bedeutet Verschärfung des nichtgeförderten Sanierens auf derzeitigen Neubaustandard. Möglichkeit für Energieberater, Sanierungswillige zu geförderten Einzelmaßnahmen zu motivieren, da Differenz zwischen den neuen Anforderungen und denen der BEG somit geringer wird. Fraglich bleibt, wie die Länder dies kontrollieren werden. (Bisher kaum Vollzug des GEGs.)
  • Verpflichtende Nutzung der Dachflächen für Solarenergie bei gewerblichen Neubauten. Bei privaten Neubauten „soll es die Regel werden“.  GIH begrüßt stärkeren Ausbau lokaler Solarenergie, Regelungen für private Neubauten müssen konkretisiert werden.
  • Regierung setzt auf steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument.  GIH begrüßt stärkeren wirtschaftlichen Anreiz für Sanierungen, insb. dadurch Anreiz zum Einbau von Heizungsanlagen, die mit regenerativen Energien betrieben werden.
  • Umlage des CO2-Preises und Teilwarmmiete für eine faire Teilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern durch Einführung eines Stufenmodell in Gebäudeenergieklassen ab 1. Juni 2022, das die Umlage des CO2-Preises nach Brennstoffemissionshandelsgesetz regelt. Wenn zeitlich nicht möglich: Hälftige Aufteilung der erhöhten Kosten durch CO2-Preis ab 1. Juni 2022 zwischen Mieter und Vermieter.  GIH: Regierung erhofft sich dadurch mehr Sanierungsanreize für Eigentümer, die Gebäude vermieten.
  • Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse.
  • Verbesserung, Vereinheitlichung und Digitalisierung des Gebäudeenergieausweis.  GIH: Vage Formulierung. GIH hofft, dass damit Bedarfsausweis zum digitalen Standard wird.
  • Grundlagenschaffung für verstärkte Betrachtung des Einsatzes grauer Energie und Lebenszykluskosten.  GIH: Grundlagen bestehen bereits in den Systemen zur Nachhaltigkeitsbewertung (DGNB, BNB). Eine Berücksichtigung im GEG 2022 aufgrund der unkonkreten Formulierung eher unwahrscheinlich.
  • Steuerrecht: Anhebung der linearen Abschreibung für Neubauwohnungen von zwei auf drei Prozent.  GIH: Durch schnellere Abschreibungsmöglichkeit erhofft sich die Regierung mehr Neubauaktivitäten.
  • Unterstützung der Vorschläge des EU-Programms „Fit for 55“. GIH: Sollte dies konsequent umgesetz werden, könnte dies weitreichende Folgen haben. Wie z.B. nach Energieeffizienzrichtlinie eine Sanierungsverpflichtung für öffentliche Gebäude (mind 3 % p.a.)
  • Beendigung der Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis.

Weitere Maßnahmen

  • Stärkung des dezentralen Ausbaus der Erneuerbaren Energien.  GIH: Wichtige Bedingung für Erreichung der Energiewendeziele.
  • Einführung eines Bau-, Wohnkosten- und Klimachecks.  GIH: Hört sich sinnvoll an, Ausgestaltung zu definieren.
  • Anpassung der Prozesse der Normung und Standardisierung, so dass Bauen günstiger wird. GIH: Sinnvoll, jedoch Ausgestaltung nicht klar definiert.
  • Umsetzung Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards.  GIH: Erleichtert Projektdatenaustausch zwischen am Bau Beteiligten. Gilt das auch für Bilanzierungssoftwareprogramme?
  • Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses.  GIH begrüßt, da Gebäudedaten dann nur noch einmalig erhoben werden müssen.
  • Prüfung zur Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters.  GIH begrüßt auch dieses Vorhaben, da Energieberater auf verlässliche Gebäudedaten in der Zukunft zurückgreifen können. GIH schlägt vor, es nicht nur bei einer Prüfung zu belassen.

Koalitionsvertrag als PDF-Datei

Am 1. Dezember veranstaltet der GIH um 17 Uhr eine Online-Diskussion mit Experten aus Wissenschaft und Politik über die Auswirkungen des Koalitionsvertrages.
Weitere Infos und kostenfreie Anmeldung unter www.gih.de/termin/gih-online-diskussion-koalitionsvertrag-umsetzung-des-klimaschutzes-im-gebaeudesektor/

Der GIH übernimmt für diese Einschätzungen keine Gewähr.

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze Tags: Ampel/ BEG/ Fürderung/ GEG/ Hochwasser/ Koalitionsvertrag/ Solar

  • « Vorherige Seite
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • …
  • 7
  • Nächste Seite »

Kategorien

  • Aktuelles
  • Allgemein
  • Blog
  • Bundesverband
  • Fördermitglieder
  • Förderung
  • GIH-intern
  • Landesverbände
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Programme/Gesetze
  • Projekte
  • Veranstaltungs-Vorankündigung
  • Weiterbildung

Neueste Beiträge

  • GIH Bundeskongress 2025
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) löst hohe Investitionen aus und sorgt für Beschäftigung
  • Mit Wärmepumpen raus aus der Abhängigkeit
  • Wärmepumpen-Absatz steigt im ersten Quartal 2025
  • Neue Ausgabe der Mitgliederzeitschrift erschienen
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Publikationen
    • Energie KOMPAKT
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

© 2025 gih.de  All Rights Reserved.  Impressum  |  Datenschutz

Kontakt