Unter Punkt 1.3 Umfeldmaßnahmen heißt es nun “Als Umfeldmaßnahmen können Systeme zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugsanlagen gefördert werden, die der Energieeinsparung im Gebäude dienen, indem sie die für den Brandfall vorgesehenen Schachtöffnungen bedarfsgerecht temporär verschließen und sofern mit dem jeweiligen System die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Lüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten eingehalten werden.” Das aktuelle BEG Infoblatt zum Download.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) begründet diesen Schritt mit einer Optimierung der Fördermittelnutzung, da sich das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 – auch dank der bisherigen Förderung – als Effizienzstandard weitgehend durchgesetzt hat. Die FAQ des BMWi wurde entsprechend erweitert.
Die KfW informierte hierzu wie folgt:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261/263, 461/463): Einstellung von Förderstandards im Neubau zum 01.02.2022
Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 zusätzliche Maßnahmen für den Gebäudesektor beschlossen.
Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die gemäß Klimaschutzgesetz im Jahr 2020 entstandene Ziellücke hinsichtlich der CO2-Reduzierung im Gebäudebereich zu schließen.
Ein Anliegen des Beschlusses ist es, die zusätzlich bereitgestellten Fördergelder verstärkt in besonders CO2-sparende Investitionen zu leiten. Daher werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263 sowie 461/463 die Förderstandards „Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau“ nicht mehr angeboten und die Förderung insbesondereauf Bestandssanierungen fokussiert.
Für die Neubau-Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit können Sie noch bis einschließlich 31.01.2022 Anträge stellen.
Eine Antragstellung dieser Förderstandards über das KfW-Förderportal wird auch technisch nur bis zum 31.01.2022 möglich sein, d. h. ab dem 01.02.2022 wird eine Neuanlage eines Antrags, aber auch die Weiterbearbeitung eines zwischengespeicherten Antrags, nicht mehr möglich sein. Bitte beachten Sie, dass diese Anträge, die wir aufgrund von fehlenden / falschen Angaben bzw. Dokumenten zurücksenden, ab dem 01.02.2022 nicht mehr erneut eingereicht werden können. Es empfiehlt sich daher, Anträge bis 14.01.2022 zu stellen, damit auf eventuelle Rücksendungen noch reagiert werden kann.
A: Bundesförderung für effiziente Gebäude und andere Förderungen
- Ausweitung der verpflichtenden Baubegleitung
Bei Sanierungen erhöht die Einbindung von Energieeffizienz-Experten die Umsetzungsqualität deutlich. Dieses Vier-Augen-Prinzip sollte daher auch bei Einzelmaßnahmen an Heizungsanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie bei der steuerlichen Förderung verbindlich sein.
- Klimaziel-konforme Standards fördern
Alle geförderten Sanierungsmaßnahmen sollten geeignet sein, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Lock-In-Effekte bei der Förderung sollten vermieden und Neubauten verpflichtend klimaneutral geplant werden.
- Für Planungssicherheit sorgen
Umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Für Bauherren und am Bau Beteiligte ist es daher wichtig, zu wissen, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit bereitstehen.
- Entbürokratisierung der Förderung
Die Abwicklung der BEG sollte analog zur digitalisierten und beleglosen Steuererklärung gestaltet werden. Dies würde die Akzeptanz erhöhen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
- Sanierungsförderung aufwerten
Derzeit fließend über 80 Prozent der Fördermittel für Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG WG, NWG) in Neubauten. Dieses Ungleichgewicht deutet darauf hin, dass die Förderung für Sanierer nicht attraktiv genug ist.
- Auf „Efficiency first“ setzen
Die aktuelle Förderhöhe für Maßnahmen an der Gebäudehülle reicht nicht aus, um die angestrebte Sanierungsquote zu erreichen. Auch der geringinvestive Bereich sowie Querschnittstechnologien bieten ein hohes Potenzial, das gezielt gehoben werden sollte.
- Materialkosten auch bei Eigenleistungen fördern
Kompetente Hausbesitzer sollten energetische Maßnahmen zu gleichen Konditionen auch selbst durchführen können. Der beteiligte Energieberater prüft die Qualität der Umsetzung und des verwendeten Materials.
- Sanierungsstarts flexibler gestalten
Wie früher bei den KfW-Programmen sollte der tatsächliche Baubeginn als Vorhabensstart gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung erheblich.
- Monitoring von BEG-Umsetzungen einführen
Eine verbindliche Zielkontrolle der umgesetzten Maßnahmen erhöht die Qualität und Akzeptanz. Hierbei sollte auch auf bessere Innenraumverhältnisse geachtet und thermischer Wohnkomfort sichergestellt werden.
- Austauschbonus ausweiten
Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohle- und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
- Für mehr Qualität beim Heizungstausch sorgen
Bei der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung von Heizanlagen sollte eine Heizlast-Berechnung nach DIN EN 12831 vorgeschrieben werden.
- Differenzdruckmessungen einführen
Um Energieverlusten durch Undichtigkeiten vorzubeugen, sollte die BEG für alle geförderten Neubauten und umfassenden Sanierungen „Blowerdoor“-Messungen vorschreiben.
- Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausweiten
Bei Wohngebäuden sorgen die iSFP-Beratung und der iSFP-Bonus für viele zusätzliche und ganzheitliche Sanierungsschritte ohne Lock-in-Effekte. Diese erfolgreichen Förderanreize sollten daher auf den Nichtwohngebäude-Sektor ausgeweitet werden.
- Den iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierungen gewähren
Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser sollte auch greifen, wenn ein Bauherr in einem Zug anstatt in Einzelschritten saniert.
- Den iSFP-Bonus für Energieberater öffnen
Energieberater sollten für ihre eigene Immobilie ebenfalls Anrecht auf einen iSFP-Bonus nach erfolgter und nicht geförderter iSFP-Erstellung bekommen. So wie auch Handwerker für eigene Gebäude Förderungen beantragen und in Anspruch nehmen können.
- Denkmalsanierungen stärker fördern
Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es viele Vorgaben, die zusätzlichen Aufwand verursachen. Da höhere Kosten Sanierungen unlukrativ machen, sollten die Fördersätze erhöht werden.
- Regen- und Grauwassernutzung fördern
Es sollte nicht nur Energieeffizienz, sondern auch Maßnahmen zur Einsparung der immer knapper werdenden Ressource Wasser gefördert werden.
- Sonderregelungen für Wohneigentümergemeinschaften schaffen
Einzelne Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen davon abgehalten werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen zu blockieren.
- Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern
PV-Anlagen sollten gleichwertig zur Solarthermie in der BEG gefördert werden. Für die sinnvolle Kombination einer Dachdämmung mit Solarthermie oder PV-Anlagen könnte es Boni geben.
- Einsatz von Biomethan oder biogenem Flüssiggas fördern
Sollte eine Kraft-Wärme-Kopplung als Einzelmaßnahme den Gebäudewärmebedarf zu 55 Prozent abdecken, sollte sie in der BEG genauso wie Solarthermie, Biomassekessel oder Wärmepumpen gefördert werden.
B: Gebäudeenergiegesetz und andere gesetzliche Grundlagen
- Rechtliche Vorgaben bereitstellen
Alle am Bau beschäftigen Experten sollten kostenlos und in digitaler Form auf alle relevanten Normen zugreifen können.
- Attraktivität von Sanierungen nach Gebäudekauf erhöhen
Die Steuergesetzgebung sollte so angepasst werden, dass alle Aufwendungen für energetische Modernisierungen innerhalb von drei bis zu zehn Jahren nach Kauf als Erhaltungsaufwand in den Werbungskosten abgezogen werden können.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeiten
Der Gesetzestext sollte einfach und nachvollziehbar sein. Inkonsistente Berechnungen sollten bereinigt und Bilanzierungsnormen realitätsnah und pragmatisch gestaltet werden. Dabei sind beispielsweise zentrale Lüftungsanlagen energetisch korrekt zu bewerten.
- GEG-Anforderungen für Gebäudehülle und Technik trennen
Nur so zeigt sich transparent, ob Maßnahmen zu einem klimaneutralen Gebäudebestand führen und an welchen Stellen nachgesteuert werden muss.
- Daten zur Klimaprognose verwenden
Die Planung von Neubauten und Sanierungen basiert oftmals auf veralteten Klimadaten. Um den kommenden Bedarf abzubilden, bedarf es verlässlicher Prognosedaten.
- Sommerlichen Wärmeschutz beachten
Für umfassende Sanierungen sollten Mindestanforderungen an den Sonnenschutz gesetzlich vorgeschrieben werden.
- Begehungspflicht für Energieausweise einführen
Bei online erstellten Energieausweisen kann die Gebäudesubstanz nur schlecht bewertet werden. Um sinnvolle Sanierungsmaßnahmen empfehlen zu können, muss ein Energieberater das Gebäude persönlich in Augenschein nehmen.
- Nur aussagekräftige Bedarfsausweise zulassen
Rein verbrauchsbasierte Energieausweise geben sehr wenig über den Gebäudezustand, sondern vielmehr über das Nutzungsverhalten aus.
- Umsetzung der GEG-Vorschriften kontrollieren
Die rechtlich zuständigen Bundesländer kontrollieren die Umsetzung der Anforderungen derzeit kaum. Dass sinnvolle Auflagen eingehalten werden, ist daher nicht gewährleistet.
- Verbindliches Energieberatungsgespräch bei Neuvermietungen einführen
Neben dem Verkauf von Gebäuden wird so ein weiterer Anlass bei Ein- und Zweifamilienhäusern geschaffen, Vermieter zu energetischen Maßnahmen zu motivieren.
- Verschluss von Permanentöffnungen in Aufzugsschächten vorschreiben
In Gebäuden mit Aufzügen lassen sich durch automatisierte Schachtentlüftungen laut Studien rund acht Prozent des Heizenergiebedarfs einsparen.
- Anzahl der Gesetze reduzieren
Im Sinne der Praktikabilität wäre die Zusammenlegung von GEG und Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sinnvoll.
- Mieterstromgesetz vereinfachen
Vermieter, die auf ihrem Hausdach eine Photovoltaik-Anlage installieren, werden oft durch bürokratischen Aufwand von der Umsetzung abgehalten. Der Stromverkauf an Mieter darf nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
- Einheitliche Softwareschnittstelle schaffen
Für öffentlich-rechtliche Nachweise sollte nur Software zugelassen werden, die den Austausch von Bilanzierungsdaten erlaubt. Dies würde Projektübergaben deutlich erleichtern.
- Digitalisierungsoffensive starten
Eine digitale Gebäudeakte sowie Materialpässe würden Sanierungen erleichtern. Ein zentrales Gebäuderegister könnte als Benchmark dienen und die Regierung bei langfristigen Sanierungsstrategien unterstützen.
C: Energieberatung
- Geförderte Initialberatung ausbauen
Die niederschwellige Information von Eigentümern ebnet den Weg für energetische Sanierungen. Sie soll daher erweitert und anbieterunabhängig angeboten werden.
- Berufsbild schützen
Dies würde den gewerkeübergreifenden Beruf des Energieberaters in Fachkreisen, Politik, Presse und Öffentlichkeit bekannter machen und aufwerten. Verbraucher könnten sich so auf Beratungsqualität und ausreichende Weiterbildung von Energieexperten verlassen.
- Förderung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungen
Finanzielle Anreize für Ingenieure, Architekten, Techniker und Handwerksmeister würden helfen, den Markt an Energieberatern zu vergrößern. Ausbildungsinhalte und -formate sollten weiterentwickelt und modernisiert werden.
Für Details, Hintergründe und Fragen zu den Vorschlägen steht die GIH-Bundeszentrale gerne zur Verfügung:
E-Mail: info@gih.de
Telefon: 030 34 06 23 70
Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG als PDF
PM GIH 27.10.2021 – Energieberater hoffen auf mehr Klimaschutz
Begrüßung durch BAFA-Präsident Torsten Safarik
Berichtet von 6.000 BEG-Anträge pro Woche. 51.000 Anträge für BAFA-Beratung sind dieses Jahr bereits eingegangen – und somit fast eine Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr.
Entscheidung für gesellschaftliche Entscheidung, dass BAFA sich in Weißwasser in der Lausitz angesiedelt hat, liegt im Strukturstärkungsgesetz begründet. Von den 5.000 neu zu schaffenden Stellen in von Kohleabbau betroffenen Gebieten habe das BAFA schon 207 Mitarbeiter*innen dort – größtenteils fürs BEG – eingestellt. Nur 2 Kollegen davon kommen aus der hessischen Zentrale in Eschborn.
Weiterhin berichtet er über Maßnahmen, die Erreichbarkeit zu verbessern und die Antragsabwicklung zu beschleunigen.
Vortrag Thorsten Herdan, BMWi-Abteilungsleiter für Energiepolitik
„Nicht alles von Anfang kann wie am Schnürchen laufen“, bewertet Herdan die BEG-Abwicklung bisher, insb. auch vor dem Hintergrund einer bis 6-fache Antragssteigerung im Vergleich zum Vorjahr. Lösungskonzepte liegen auf dem Tisch und werden ja schon vom BAFA zum Teil umgesetzt.
„Wir haben extrem viel erreicht in dieser Legislatur“, blickt Herdan auf die Energiepolitik der schwarz-roten Bundesregierung in den letzten 4 Jahre zurück. Gigantische Investitionen in Klimaschutz müssen jetzt getätigt werden. CO2 wird stark steigen. Ob über CO2-Preis, Förderpolitik oder gesetzliche Vorgaben, bzw. deren Kombinationen muss neue Koalition noch entscheiden. Zwei extreme Herangehensweisen stehen zur Verfügung: Staat regelt alles mit Mikromanagement oder Staat hält sich raus, Markt wird es richten. Herdan meint: Staat muss klare Leitplanken, Ziele und Standards vorgeben, aber die Wirtschaft muss die besten und effizientesten Geschäftsmodelle entwickeln.
Der BWMi-Abteilungsleiter setzt sich klar dafür ein, dass das Anforderungsniveau für Gebäude stark vereinfacht werden müsse. Sei viel zu komplex geworden. Spricht sich für Quartier- und Stadtteillösungen mit Einbindung der Industrie – wie auch z.B. der Wärmeinfrastruktur – aus. „Weg von Lösungen für Einzelgebäude“, sei seine Devise. Im Schnitt sollten diese „Ensembles“ unter den dann vorgegebenen Grenzwerten liegen, aber innerhalb unterschiedlich sein dürfen. Neue Geschäftsmodelle müssten entwickelt werden.
Herdans Fazit:
- Staat muss von Mikromanagement weg.
- Weiterentwicklung von (Förderungs-)Produkten mit weniger Regulatorik
Keynote Dr. Patrick Graichen, Direktor und Geschäftsführer Agora Energiewende: „Auf dem Weg zur Klimaneutralität – Was ist bis 2030 zu tun?“
Graichens 5 wichtige Strategien für die Erreichung der Energiewende-Ziele
Massiver Ausbau der Erneuerbaren – Kohle und Gas sind zu ersetzen
- Energieeffizienz – bis 2045 wird Primärenergieverbrauch halbiert werden müssen
- Elektrifizierung – Verkehr, Wärme und Industrie: Strom ersetzt Öl und Gas – e-Autos werden das neue „Normal“ werden
- Wasserstoff wird dann für Absicherung der Dunkelflaute, der Fernwärme und der Industrie benötigt. Er geht – im Gegensatz zu Thorsten Herdan –nicht davon aus, dass Wasserstoff in Einzelgebäuden für die Wärmewendeziele eine Rolle spielt, sondern sieht diese eher durch Einsatz von Wärmepumpen
- CCS-Infrastruktur, z.B. Im Zementbereich
Weitere Details zur Erreichen der Energiewende, insb. bis 2030
- Alle Experten seien sich laut Graichen einig: Kohleausstieg bis 2030/31 muss komplett vollzogen sein
- 2030 wird das letzte Verbrennerauto vom Band laufen
- Gebäudesektor: Wärmebedarf muss um eine Drittel gesenkt werden. Öl und Gas müssten auch den Gebäuden raus, insb. bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Wärmepumpen sind dort sehr wichtig, müssen aber noch von zu hohen staatlichen Abgaben für Storm befreit werden.
Was ist in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung zu tun – größtes Klimaschutzprogramm der Bundesrepublik
3 übergreifende Maßnahmen im Gebäudebereich
- Konstante Fördersumme im Gebäudebereich bis 2030 – auf dem jetzigen Niveau – 30 Mrd. Euro pro Jahr gewährleisten! (Entspricht ca. der Investition im Hochwassergebiet Ahrtal etc – und das war nur eine kleine Region.)
- EEG-Umlage ist abzuschaffen – Strom ist zu teuer. Gegenfinanzierung durch CO2-Preis, dadurch wird Öl und Gas teurer. Mit 60 Euro pro Tonne CO2 wäre dies möglich. Dadurch auch weniger Aufwand für EEG-Ausnahmenbearbeitung.
- Green Finance
Im Gebäude seien Förderung und Ordnungsrecht zu kombinieren. Graichen findet es absurd, dass neue Häuser gebaut werden, die nicht klimaneutral sind. KfW-40-Standard ist technisch möglich und wird festgeschrieben werden. Ein Solardach muss vorgeschrieben werden, so wie Brand- und Schallschutzvorgaben derzeit.
Auch für Bestandsgebäude wird Brüssel wohl Vorgabe machen. Gebäude mit Standards F, G, H müssen bevorzugt und zwingend angegangen werden – mit Kombination aus Förderung und Vorgaben, so seine klare Umsetzungsvorgabe.
Zudem müsse Bundesregierung endlich europäisch Verantwortung übernehmen. Bisher hat sich Deutschland oft enthalten. Rückenwind aus Brüssel sei aber sehr wichtig.
Maßnahmen in weiteren Sektoren
- Stromsektor: Deregulierung, z.B. bei Windkraftanlagen, Mieterstrom
- Industriesektor: Wasserstoff bereitstellen für Dekarbonisierung der Industrie
- Landwirtschaftsbereich: Strategie mit weniger Tieren ist unumgänglich – auch wenn in Bevölkerung unpopulär
Diskussionsrunde mit Herren Safarik, Herdan und Graichen
Effiziente und schneller BEG-Bearbeitung wird von Fragesteller gefordert. Safariks Antwort: BAFA muss bei Erreichbarkeit und Bearbeitungszeit schneller werden. Sei im engen Kontakt mit Energieberaterverbänden, um Verfahren zu verbessern. Pilotprojekt in der Telefonie gestartet.
Besondere Ausgleichregelung im EEG würde laut Graichen Arbeitskräfte freistellen. Safarik widerspricht dem Kohleaustieg bis 2030 aus gesamtgesellschaftlichen Gründen. „Was wird mit den Menschen aus dieser Region?“ Safarik ist gegen zu viel Ordnungsrecht im Gebäudebestand, das Graichen fordert. Warnt, das ginge zu schnell „Richtung Enteignung“. (Diese Aussage hörte sich so an, als habe sie Torsten Safarik nicht als Behördenchef, sondern vielmehr als CSU-Politiker getätigt.)
Graichen: Öl und Gas werden in Zukunft nicht mehr billig sein. Erneuerbarer Strom muss es dagegen sein. Gaspreise steigen wegen Knappheit. Wenn dies runter geht, wird CO2-Preis einsetzen und Gas wieder teurer machen.
Der Direktor vom Thinktank Agora Energiewende weiter: Wenn man nicht investiert, kommt man in eine Welt, in der Öl und Gas sehr knapp und teuer werden. Wasserstoff wird auch teuer sein. (Sieht dies nicht so sehr als Lösung). Bundestag hat schärferes Klimagesetz beschlossen. Setzt sich für „Ehrlichkeit“ ein: Kohleverstromung wird bald nicht mehr existieren. „Wir müssen den Kohlearbeitern in der Lausitz reinen Wein einschenken.“
Herdan: Strom ist durch staatliche Eingriffe in Deutschland sehr teuer, er sei von „unnötigen Kosten belastet“. Und: „wenn Öl und Gas billig bleiben, erreichen wir keine Klimaneutralität.“ Setzt sich aber gegen sofortige staatliche Erhöhung von Öl und Gas ein. Nur durch höhere CO2-Preis können Öl und Gas zu erhöhen.
BEG-Vortrag von Susanne von Horn (BAFA)
Bearbeitungszeiten
Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit von BEG-Anträgen 3 bis 4 Wochen, wenn keine Rückfragen zu den Anträgen nötig sind. Dann bekommt der Kunde den Zuwendungsbescheid. Theoretisch kann Kunde nach Antragsstellung auf eigenes wirtschaftliches Risiko mit Maßnahmen starten. Die Prüfzeit beim BAFA dauert dann weitere 3 bis 4 Wochen bis zum Festsetzungsbescheid. Danach bedarf es weiterer 10 Tage, bis die Bundeskasse das Geld überweist. Es gibt auch Kontrollen vor Ort.
Antragsänderungen
Änderungen des Antrags sind einfach, wenn noch kein Zuwendungsbescheid erstellt wurde. Dann müssen die Änderungsmaßnahmen im Portal hochgeladen werden.
Wenn ein Zuwendungsbescheid erstellt ist, hat man ein Monat Zeit, um Änderungen des Bescheids – wieder im Online-Portal – zu beantragen.
Vollmacht
Wenn ein Bevollmächtigter besteht, wendet sich BAFA nur noch direkt an diesen.
Vortrag zu Energieberatung Wohngebäude, inkl. iSFP durch Frau Zamirska-Drees, BAFA
Häufigste Probleme bei den Anträgen
- Mindestanforderung an den Beratungsbericht sind teilweise nicht „umfassend“ (Betrachtung ALLER Bauteile)
- Angaben der wesentlichen technischen Parameter zu den vorgeschlagenen Maßnahmen fehlen, sowohl zur Dämmung als auch zur Anlagetechnik
- Sorgfältige Dokumentation, in Einzelfällen auch detaillierte U-Wert-Berechnung liegen nicht bei
Weitere Infos zum Förderprogramm
- Ferien- und Boardinghäuser können jetzt auch gefördert werden, wenn nach GEG anerkannt
- Stichprobenhaft werden Beratungen geprüft
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist nur freiwillig, wird aber als Entscheidungsgrundlage für Kunden empfohlen
- Bearbeitungszeiten sind momentan sehr hoch. Kapazitätsgrenzen im BAFA-Referat wurden erreicht, Kolleg*innen unterstützen derzeit zusätzlich, um Antragsstau abzubauen. Konkrete derzeitige Bearbeitungszeit wurde leider – trotz mehrfacher Anfrage – nicht genannt
Qualifikationsprüfung Energieberatung – Annika Haus, BAFA, referiert
Es ist eine Erweiterung des Zugangs zu Bundesförderprogrammen der Energieberatung und BEG.
Bei Zulassung zum Wohngebäude dürfen diesen „Quereinsteiger“ geförderte BAFA-Energieberatungen und seit 1. Juli auch BEG EM durchführen, inkl. Listung in EEE.
Bei bestandener Nichtwohngebäude-Qualifikationsprüfung beschränkt sich die Zulassung auf Modul 2 „Energieberatung DIN V18599“ der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen, Systeme.
Energieausweise dürfen von den Absolventen nicht durchgeführt werden, da im derzeitigen GEG nicht erhalten.
Seit einem Jahr sind diese Prüfungen auf dem Markt. Diese werden in „normalen“ Energieberaterkurse angeboten. Fachbezogener Hintergrund bei Prüflingen ist die Regel. 7 WG-Kurse wurden abgeschlossen. 4 weitere Weiterbildungen laufen gerade. 27 Prüflinge haben erfolgreich abgeschlossen, drei sind durchgefallen.
Am 10. September 2021 trat die dritte Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren in Kraft.
Insbesondere wurden folgende Punkte angepasst:
- Nun wird neben dem erstmaligen Einbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen auch die Ausstattung mit kombinierten stationären Zu-/Abluftventilatoren in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert, sofern die betrefenden Räume im Bestand nur eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit aufweisen. Dies trifft auf Räume ohne RLT-Anlage mit Frischluftzufuhr, in denen die Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalen Querschnitt vorhanden sind zu (Räume der Kategorie 2).
- Für den erstmaligen Einbau von RLT-Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren wurde die Bagatellgrenze auf 2.000 € pro Standort reduziert
- Für die Förderung des erstmaligen Einbaus von RLT-Anlagen mit einem Umluftanteil zwischen 5% und 50% wurde ergänzend zum Mindestvolumenstrom von Neuanlagen eine Untergrenze für den Außenluftvolumenstrom in Höhe von 15m³ je Stunde und Person eingeführt.
Informationen zur Novelle, die neue Richtlinie und das überarbeitete Merkblatt können unter www.bafa.de/rlt eingesehen und heruntergeladen werden.
Das Förderprogramm der BAFA soll zum Jahresende auslaufen. In der Richtlinie des Förderprogramms ist eine mögliche Verlängerungsoption verankert: „Der Zeitraum, innerhalb dessen die nach dieser Richtlinie geförderten Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden sollen (Bewilligungszeitraum), beträgt für Maßnahmen nach Nummer 5.1.1 vier Monate und für Maßnahmen nach den Nummern 5.1.2, 5.1.3 und 5.1.4 zwölf Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheids. Der Zeitraum kann vor Ablauf der Umsetzungsfrist auf Antrag verlängert werden. Der Antrag auf Fristverlängerung ist nachvollziehbar und plausibel zu begründen.“
Eine Verlängerung ist derzeit – wohl auch wegen der Bundestagswahl – nicht geplant, daher muss schnell gehandelt und die Fristen der mit 500 Mio. Euro üppig ausgestatteten Förderung eingehalten werden. Um Schul- und Kitaträgern, sowie auch Eltern- und Schülervertretern einen ersten Einblick in die unterschiedlichen Lüftungsarten und die Förderung zu geben, haben die GIH-Experten Arne Kruft und Fred Weigl ein Infoblatt entwickelt.
Gerne weist der GIH auch auf den Infofilm des GIH-Kooperationspartners Lüftungsbüro Berlin/Brandenburg/MV zum Thema Schul-, Kitalüftung und BAFA-Förderung hin:
Infofilm Schullüftung, Kitalüftung, BAFA Förderung
Ziel sei es laut HKC-Chef Georg Johann im Fachgespräch aufgrund der aktuellen Hochwasserkatastrophe in vielen Bundesländern, dass auch Energieeffizienzexperten in der Beratung für Neubauten und energetische Sanierungen ihre Kunden ebenfalls über Maßnahmen zum Hochwasserschutz informieren. Z.B. könnten Neubauten direkt mit großen Zisternen ausgestattet werden. Oft können derartige Maßnahmen zur Minderung des Klimarisikos mit Effizienzeinsparungen im Gebäudesektor kombiniert werden.
Hydrologe Georg Johann wies im Interview zusätzlich darauf hin, dass nur die Hälfte der durch Starkregen und Überflutungen ausgelösten Gebäudeschäden versichert seien. Hauseigentümer fänden einen zusätzlichen Investitionsanreiz, wenn Maßnahmen zu Klimaschutzfolgenanpassungen in die bundesweiten Förderungen – analog zu energetischen Sanierungen – unkompliziert aufgenommen werden würden.
Auch der Energieberaterverband GIH fordert seit vielen Jahren, dass flankierende Maßnahmen zur Energieeffizienz und dem Einbau von Erneuerbaren Energien deutschlandweit gefördert werden sollen. Dazu gehören – neben dem Hochwasserschutz – auch Maßnahmen zur Brauch- und Regenwassernutzung wie auch zum Einbruchsschutz. So könnten z.B. beim Einbau von energieeffizienten Haustüren oder Fenstern Gefahren des Starkregen- und Einbruchschutzes deutlich – und zu geringen zusätzliche Kosten – reduziert werden.
Weiterbildung Hochwasser-Pass
Mitte November bietet daher das HKC mit dem GIH die nächste Zertifikatsschulung für Energieberater*innen als Sachkundige Hochwasser-Pass an. (Anmeldedaten folgen in Kürze.)
Der Hochwasser-Pass des HochwasserKompetenzCentrums fördert die dafür notwendige Sensibilisierung und gibt die erforderlichen Hilfestellungen für den Objektbesitzer. Für die Beratung und Ausstellung des Hochwasser-Passes werden sachkundige Ansprechpartner benötigt.
Mit dem Kurs sollen daher technisch ausreichend vorgebildete Personen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten Überflutungsgefahren aus Fluss- und Grundhochwasser, Sturzfluten und Grundstücksentwässerung für einzelne Grundstücke mit Bebauung zu bewerten. Es soll weiterhin die Kompetenz geschaffen werden, für gefährdete Objekte Empfehlungen zur Eigenvorsorge zu geben. Hierfür sind auch kommunikative Fähigkeiten in der Rolle als vertrauenswürdiger Berater der Kunden und Kontaktperson zu Behörden notwendig. Die Kursteilnehmer erlangen mit dem Kurs die notwendige Sachkunde zur Ausstellung von Hochwasser-Pässen. Der Kurs endet mit einer Prüfung und Bescheinigung bei bestandener Prüfung – sie ist Vorrausetzung für die Bestellung als Sachkundiger durch das HKC.
Der GIH wünscht alle Geschädigten alles Gute!
Weitere Informationen zum Nachhören im Interview „Extremwetter: Sind wir vorbereitet?“ (insb. ab der 33. Minute)
Die vom Bundesverfassungsgesetz vorgegebenen anspruchsvollere Klimaziele werden im Klimaschutzgesetz geregelt. Dieses soll morgen beschlossen werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Klimapakt Deutschland und Klimaschutz-Sofortprogramms. Dieses Programm wurde am 23. Juni 2021 vom Kabinett beschlossen.
Mindeststandards für Neubau
„Gleichzeitig sollen die energetischen Mindeststandards für neue Gebäude angehoben werden.“ Dort wird aktuell nicht definiert, um welchen Standard es sich handelt soll. Im Entwurf des Klimapaktes von Anfang Juni wurde ab 2023 das Effizienzhaus/-gebäude 55 zum Neubaustandard für alle Wohn- und Nichtwohngebäude festgelegt. Dies entspräche dem derzeitigen Förderstandard. 2025 sollte eine weitere Anhebung auf den 40er-Standard erfolgen.

Sofortprogramm 2022 – Quelle Bundesfinanzministerium
Ob dadurch die Förderstandards fortbestehen werden, ist noch unklar. Das Bundeswirtschaftsministerium verfolgte in der Vergangenheit das Credo, dass gesetzlich Gefordertes nicht gefördert werden könne. Verschiedene Wissenschaftlicher sehen aus juristischer Sicht diese Einschränkung nicht. Der Energieberaterverband GIH würde dies – zumindest als Übergangszenario – begrüßen, auch um Vorzugseffekte auf dem sowieso schon angespannten Markt zu reduzieren.
BEG-Budget deutlich erhöht
Mit 4,5 Milliarden Euro soll das BEG unterstützt werden. Die Energieberatervertretung unterstützt diese Forderung, da die im Januar gestarteten Förderung von Einzelmaßnahmen immer besser ankommt. Über 130.000 Anträge sind schon eingegangen. Deshalb muss das Förderung, die laut BEG-Verordnung auf zehn Jahre ausgelegt ist, unbedingt mit ausreichend Fördergeldern ausgestattet sein. Neubauten und Sanierungen ziehen sich oft – verstärkt durch die derzeit schwierige Verfügbarkeit von Material und Arbeitskräften – von der Planung und Finanzierung bis zur Fertigstellung über mehrere Jahre hin. Daher sind Planbarkeit durch Verlässlichkeit der Finanzierung eminent wichtig.
Weitere Maßnahmen im Sofort-Programm
- Modernisierung der Anforderungssystematik des GEG wird untersucht.
- Ab 2023 werden keine öl- und gasbasierte Heizungen mehr gefördert.
- Es wird der klimagerechte Wohnungsbau mit einer Milliarde Euro gefördert. 2022 sollen dafür bereits 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
- Die Bundesregierung erarbeitet einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem, der auch die weitere Reduktion der EEG-Umlage umfasst.
- Zudem werden klimapolitische Förderprogramme auf Effizienz, digitale Antragsstellung und Mittelabfluss hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle Ressorts machen die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung bei neuen Fördermaßnahmen zum Standard.
- Der Ausbau von Ladesäulen an Bundesbehörden wird vorangetrieben. Der Fuhrpark des Bundes soll bis 2025 mindestens zur Hälfte elektrisch fahren.
- Über 150 Millionen Euro sollen für die Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft, emissionsarmer Stallbauten und Lagerstätten sowie die Forschung für klimafreundliche Landwirtschaft bereitgestellt werden
Zeitliche Umsetzung und Kritik
Allerdings sind die Haushaltspläne nur vorläufig. Erst der nächste Bundestag nach der Wahl im September entscheidet, wie das Budget aufgeteilt wird.
Klima- und Gebäudeexperte Oliver Krischer, Bundesabgeordneter der Grünen, nannte das Programm einen „Bluff“ und „Wunschzettel“, den die aktuelle Regierung der noch neuen Regierung vorlege, weil sie sich nicht auf konkrete Maßnahmen einigen könne.
Auch der GIH kritisiert, dass die Umsetzungen der meisten Maßnahmen nicht konkret gefasst wurden, so dass sich die Marktteilnehmer jetzt schon vorbereiten können.
Wortlaut der „Maßnahmen im Gebäudesektor“ im Programm
- Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)
Die große klimapolitische Herausforderung im Gebäudesektor liegt in den Bestandsgebäuden. Zur auskömmlichen Finanzierung des BEG werden die Haushaltsmittel in 2022 und 2023 erhöht. Aus den Förderprogrammen des Bundes werden ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können - Klimagerechter sozialer Wohnungsbau
Die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau werden erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen eingesetzt. Dies trägt zur Vereinbarkeit von Klimaschutz und der Bezahlbarkeit des Wohnens einer Grundvoraussetzung für den Erhalt des sozialen Zusammenhalts bei. - Überprüfung des GEG
Die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird auf 2022 vorgezogen und für eine weitergehende Novelle genutzt. Hierbei wird auch eine Modernisierung der Anforderungssystematik des GEG untersucht. Neubaustandards werden angehoben.
Klimaschutz Sofortprogramm 2022
Infos zum „Sofortprogramm für mehr Klimaschutz“ auf Seite des Bundesfinanzministeriums
„Die aktuelle Debatte um Kitas und Schulen in Zeiten von Corona zeigt, um welch sensibles Thema es sich handelt. Da es in vielen entsprechenden Institutionen noch gar keine Lüftungsanlagen gibt, war es aus unserer Sicht unerlässlich, nicht nur die Um- und Aufrüstung von Bestandsanlagen, sondern auch den Einbau von Neuanlagen zu fördern“, so der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig.
Wichtig sei es, sich zu vergegenwärtigen, dass der in Pandemiezeiten notwendige hohe Austausch von Raum- und Außenluft mit reiner Fensterlüftung nicht zu erreichen sei. „Die Schadstoffkonzentration kann nur mit luftqualitätsabhängig geregelten Lüftungsanlagen genügend begrenzt werden. Nach aktuellen Erkenntnissen wird die Infektionsgefahr erst ab einem vierfachen Luftwechsel in der Stunde hinreichend reduziert“, erläutert Energieberater Leppig.
Er freue sich, dass der Gesetzgeber dem Vorschlag seines Verbandes gefolgt sei, wünsche sich jedoch, dass das Programm auf alle Schulen ausgeweitet und seine Fortsetzbarkeit über 2021 hinaus geprüft wird. Denn momentan sei weder klar, wann die Pandemie ende, noch wie es sich mit der Impfung von Kindern verhalte.
Aus Sicht des Effizienzexperten lobt Leppig die Regelung, dass nur Anlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert werden: „Bei solchen Anlagen erwärmt die ausströmende Warmluft die kalte Frischluft und sorgt bei Wirkungsgraden von bis zu 90 Prozent für eine hohe Energieeinsparung. Der Schulträger schlägt somit zwei Fliegen mit einer Klappe: Er schafft nicht nur Pandemie-gerechte Unterrichtsbedingungen, sondern spart gleichzeitig bei den Heizkosten – und das mit Förderquoten bis 80 Prozent!“
Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten
Ansprechpartner für die Presse:
Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de
Detaillierte Infos zur Lüftungsprogramm und den Änderungen im GIH-Artikel: Neue Lüftungsanlagen in Kitas zu 80 Prozent gefördert
Wichtige Aktualisierung Anfang Juni:
Der GIH erfuhr auf Nachfrage bei der BAFA, dass das Förderprogramm quasi für alle Schularten (außer Erwachsenenbildung und Berufsschulen) zugelassen ist:
„Wenn in den Schulen, in welche die stationären RLT-Anlagen eingebaut werden sollen, auch Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden, kann für diese Schulen ein Antrag gestellt werden. Da es im Schulbetrieb in der aktuellen Situation bezüglich der Räume und der Jahrgangsstufen kurzfristig oder in Zukunft auch Änderungen geben kann, können im Antragsformular alle Räume der Schule, die mit RLT-Anlagen versorgt werden sollen, angeben werden.“
Zudem erfuhr der GIH, dass aktuell nicht absehbar sei, „ob die Gültigkeit der Richtlinie verlängert wird. Die Antragstellung ist daher nur bis zum 31.12.2021 möglich. Bei einer Beantragung nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020, muss der Antrag bereits bis spätestens bis zum 30.11.2021 eingereicht worden sein, da ansonsten keine Fördermöglichkeit mehr besteht.“
Wichtige Aktualisierung Anfang Juni:
Der GIH erfuhr auf Nachfrage bei der BAFA, dass das Förderprogramm quasi für alle Schularten (außer Erwachsenenbildung und Berufsschulen) zugelassen ist:
„Wenn in den Schulen, in welche die stationären RLT-Anlagen eingebaut werden sollen, auch Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden, kann für diese Schulen ein Antrag gestellt werden. Da es im Schulbetrieb in der aktuellen Situation bezüglich der Räume und der Jahrgangsstufen kurzfristig oder in Zukunft auch Änderungen geben kann, können im Antragsformular alle Räume der Schule, die mit RLT-Anlagen versorgt werden sollen, angeben werden.“
Zudem erfuhr der GIH, dass aktuell nicht absehbar sei, „ob die Gültigkeit der Richtlinie verlängert wird. Die Antragstellung ist daher nur bis zum 31.12.2021 möglich. Bei einer Beantragung nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020, muss der Antrag bereits bis spätestens bis zum 30.11.2021 eingereicht worden sein, da ansonsten keine Fördermöglichkeit mehr besteht.“
Energieberaterverband drängte schon lange auf Erweiterung der Förderung
Nach der Vorstellung erster Ideen vor neun Monaten, stellte der Energieberaterverband GIH dem BAFA-Präsidenten und der für das Förderprogramm zuständigen Abteilungsleiterin konkrete Umsetzungsanpassungen des Förderprogramms Anfang Februar ausführlich vor. Der GIH freut sich, dass diese nun für Kitas umgesetzt wurden. Für eine weitere effektive Bekämpfung der Pandemie in Kitas und Schulen sollte nach Meinung des GIHs das Förderprogramm auf alle Schulen erweitert werden, da insbesondere unter Schülerinnen und Schülern die Impfkampagne erst langsam anrollt.
Win-Win-Effekt durch Einbau von Lüftungsanlagen
Mit dem Einbau neuer Lüftungsanlagen schlägt man gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Neben der deutlichen Minderung einer Corona-Ansteckung sind Kinder und Jugendliche durch niedrigere CO2-Werte der Raumluft in der Luft deutlich konzentrierter und weniger müde. Wichtig auch der energetische Effekt: Insbesondere in der kalten Jahreszeit sparen die Einrichtungsträger durch neue Lüftungsgeräte viel Energie ein. Bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung – und nur diese Anlagen werden richtigerweise gefördert – erwärmt die warme ausströmende Abluft die im Winter kalte Frischluft automatisch mit. Mit Wirkungsgraden der Anlagen bis 90 Prozent entfällt dadurch eine hohe Heizungsleistung, die durch das vorgeschriebene Fensterlüften alle 20 Minuten bisher nötig war. Somit amortisieren sich die Anlagen durch die hohe Förderung oft schon in wenigen Jahren.
Fachliche Hintergründe zur Lüftung
Mit Fensterlüftung alleine kann der nötige hohe Austausch zwischen Raum- und Außenluft nicht gelingen. Die Schadstoffkonzentration kann nur mit Lüftungsanlagen, die mit diversen Sensoren ausgestattet sind, ausreichend begrenzt werden. Nach aktuellen Erkenntnissen wird die Infektionsgefahr erst ab vierfachem Luftwechsel ausreichend reduziert. Dies entspricht einem Luftwechsel von ca. 900 m³ pro Stunde.
Weitere Infos und eine Beispielrechnung zum nötigen Luftwechsel und einer Amortisation im ausführlichen Bericht des Lüftungsexperten Fred Weigl. Der Artikel wurde bereits in der GIH-Mitgliederzeitschrift 01/21 Energie Kompakt veröffentlicht: Infektionsrisiko durch erhöhten Luftwechsel reduzieren
Antragsberechtigung für den Neueinbau stationärer raumlufttechnischen Anlagen
Laut Verordnung sind Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren und deren öffentliche und private Träger antragsberechtigt.
Auf GIH-Nachfrage teilte das BAFA die Ausweitung auf so gut wie alle Schulen, in denen Unter-12-Jährige unterrichtet werden, schriftlich mit:
- Wenn in den Schulen, in welche die stationären RLT-Anlagen eingebaut werden sollen, auch Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden, kann für diese Schulen ein Antrag gestellt werden.
- Da es im Schulbetrieb in der aktuellen Situation bezüglich der Räume und der Jahrgangsstufen kurzfristig oder in Zukunft auch Änderungen geben kann, können im Antragsformular alle Räume der Schule, die mit RLT-Anlagen versorgt werden sollen, angeben werden.
Das BAFA weist insbesondere darauf hin, dass die Planungsvorgaben in Bezug auf den Mindest-Nennvolumenstrom einzuhalten sind.
Details zum BAFA-Förderprogramm
- Gefördert werden dabei Anlagen, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden.
- Nicht unter den Begriff RLT-Anlagen fallen mobile Geräte bzw. kompakte Raumluftreiniger sowie passive Lüftungsmaßnahmen und -techniken wie Schacht- oder Klappenlüftungen in Fensterelementen.
- Der insgesamt in den versorgten Klassenräumen, Gruppenräumen und Lehrerzimmern erreichbare mechanische Nennvolumenstrom muss mindestens 25 m³pro Person und Stunde in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbetrieb betragen.
- Die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung wird gefördert.
- Als Begleitmaßnahmen sind förderfähig: Alle der stationären RLT-Anlage zuzurechnenden und für den sicheren Betrieb notwendigen technischen Komponenten einschließlich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen sowie des Anschlusses an vorhandene Heizungssysteme, bauliche Maßnahmen wie Decken- oder Wanddurchbrüche.
- Ebenfalls gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen, sowie Baubegleitung und Bauleitung.
- Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.
- Nur Maßnahmen ab einer Gesamtinvestition von 8.000 Euro („Bagatellgrenze“ ) werden in dem Programm, das mit 500 Mio. Euro ausgestattet ist, gefördert.
- Die Förderung für Um- und Aufrüstung stationärer RLT-Anlagen läuft weiter. Auch hier werden 80 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro bezuschusst.
- Antragsfrist ist (vorerst?) Ende 2021 – Dies ist aus GIH-Sicht viel zu kurzfristig, da insbesondere in Kommunen Entscheidungsprozesse und Finanzierungen teilweise nicht in wenigen Monaten abgeschlossen werden können.
Weitere Infos im Technischen Merkblatt zur Förderrichtlinie – Version 3.0 vom 11. Juni 2021
Der GIH hat dazu am 17. Juni eine Pressemitteilung veröffentlicht: Lüftungsförderung: Energieberater finden Gehör
Aktuelle GIH-Schulungen zum Thema
Passend zum Thema Lüftungen und Feuchteschutz veranstaltet der GIH kostenfreie Online-Seminare in der kommenden Zeit. Bei allen wurden zwei Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenliste bei der dena beantragt.
Montag, 21. Juni, 17 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit WOLF: Hygienische Luft – eine Herausforderung nicht nur in Zeiten von Corona
Mittwoch, 23. Juni, 17:00 -18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit pro clima: Schutz der Konstruktion vor Feuchteschäden
Donnerstag, 1. Juli, 17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit tecalor: Wärmepumpe und Lüftung perfekt kombiniert – modular | effizient | zukunftssicher
Donnerstag, 15. Juli, 17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit Pluggit: Wohnraumlüftung- Fördernews 2021 inkl. aktueller BEG ab 1. Juli
Montag, 13. September, 17:00 – 18:30 Uhr: GIH Online-Seminar mit dem Lüftungsbüro Berlin/Brandenburg/MV: Zentral oder dezentral Lüften mit WRG – Vorteile/Nachteile, Infiltration, kontrollierte Kellerlüftung
„Die Solar-Pflicht für Neubauten, der auf 30 Prozent erhöhte Fördersatz für Dämmmaßnahmen, zusätzliche Boni für Erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit, die Stärkung des individuellen Sanierungsfahrplans sowie die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Effizienzexperten sind allesamt Maßnahmen, die wir unterstützen und teilweise sogar schon seit Langem gefordert haben“, freut sich Leppig.
Sorge bereite dem GIH jedoch, dass der Klimapakt wohl noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden soll – ohne die konkrete Konsultation einschlägiger Experten aus Wissenschaft und Praxis. „Die Erfahrung zeigt, dass Gesetze und Regelungen, die nicht mit Praktikern diskutiert wurden, in der Regel bei ihrer Anwendung auf Probleme stoßen“, befürchtet Leppig. Beispielsweise müsse bei der geplanten Extra-Förderung von – in vielen Fällen für die Energiewende sehr wichtigen – Wärmepumpen ein bestimmter Wirkungsgrad vorgeschrieben sein.
Sollte darüber hinaus die Förderung der Sanierung auf die Effizienzhausstandards 85 und 100 tatsächlich abgeschafft werden, erwartet der selbst als Energieberater aktive Experte kontraproduktive Effekte: „In einigen Bestandsgebäuden ist eine Sanierung zum Effizienzhaus 70 nur mit immensem Aufwand und extrem hohen Kosten möglich – das rechnet sich für den Hausbesitzer schlichtweg nicht. Weshalb zu erwarten ist, dass wegen dieser Streichung viele Sanierungswillige von ihren ambitionierten Plänen Abstand nehmen werden. „Werde gleichzeitig die Förderung für Dämmungen erhöht – eine eigentlich sinnvolle Maßnahme –, sei anzunehmen, dass Hausbesitzer nicht mehr ganzheitlich sanieren, sondern sich auf lukrativ geförderte Einzelmaßnahmen zurückziehen. Um diesen „Insel-Sanierungen“ vorzubeugen, schlägt Leppig eine Erhöhung des iSFP-Bonus auf zehn Prozent vor, da Energieberater Kunden ganzheitlich, sowie technologie- und produktunabhängig beraten. Dies konkretisiere die im Klimapakt genannte Stärkung der Beratungsinstrumente.
„Keine Frage – die Zeit drängt und die Energieeffizienz im Gebäudebereich muss zügig vorangetrieben werden. Dennoch kann ich die Politik vor diesem Schnellschuss nur warnen und unsere Mitarbeit bei der Gestaltung des Klimapakts anbieten: Sollen ganzheitliche Sanierungen nicht demotiviert werden, ist der Blick des Praktikers unerlässlich“, so Leppig.
Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten
Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de
Wichtige Aktualisierung vom 24. Juni: Das Bundeskabinetts hat das Sofortprogramm Klimaschutz am 23. Juni beschlossen. Dort wurden viele der im Klimapakt geplanten und somit im folgenden Text aufgeführten Maßnahmen nicht übernommen!