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Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist gestartet

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist gestartet

15. September 2022

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BMWK/ Bundesförderung effiziente Wärmenetze/ Dekarbonisierung/ Förderung/ Kältenetze/ Wärmenetze

Studie: Hohe Energiekosten bei energetisch schlechten Häusern

Studie: Hohe Energiekosten bei energetisch schlechten Häusern

13. September 2022

Erdgas aus Russland ist für Deutschland ein wesentlicher Energieträger. Einer Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) zufolge sind Bewohner von energetisch schlechten Gebäuden im Vergleich zu Bewohnern energetisch besserer Gebäude in einem hohen Maß von den Kostensteigerungen betroffen.

Die staatliche Förderung von Gasheizungen und der Austausch von Ölheizungen in den letzten Jahren führten dazu, dass trotz Sanierungen der Gebäudehülle (z.B. Fenstertausch, Dämmung) der Endenergieverbrauch für Öl und Gas konstant geblieben ist. So wird für die Beheizung oder Versorgung mit warmem Trinkwasser zum größten Teil Erdgas verwendet: Im Jahr 2020 wurde knapp die Hälfte der Bestandsgebäude mit Erdgas beheizt und rund ein Viertel mit Heizöl. Zudem finden sich im Gebäudebestand im Vergleich zum Neubau viele Elektro-Nachtspeicherheizungen. Zwar gibt es einen steigenden Anteil von Wärmepumpen, allerdings werden diese vor allem im Neubau eingebaut. Knapp 30 Prozent der Wohngebäude in Deutschland befinden sich in den beiden schlechtesten Effizienzklassen G und H und machen etwa 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs im Gebäudesektor aus. Die Sanierungsquote für Maßnahmen an der Gebäudehülle stagniert bei unter ein Prozent.

Die Autoren schlussfolgern, dass mit einer ausreichenden energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes der nun drohende starke Preisanstieg für die Verbraucher hätte vermieden werden können, denn die finanzielle Belastung hängt nicht nur von den Energiepreisen und dem eigenen Verhalten (Raumlufttemperatur, Lüftungsverhalten usw.) ab, sondern auch vom energetischen Zustand der Gebäudehülle.

Kommentar des GIH

Auch der GIH weist in einer Pressemitteilung und Stellungnahme auf den Zusammenhang des energetischen Zustands der Gebäude und den Verbrauchskosten und Einsparpotenzialen hin.

Neben der Verbrauchsreduzierung sollte die Diskussion mehr auf das Thema Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere der Gebäudehülle, gelegt werden. Dabei sollte auch die Förderlandschaft des Bundes angepasst werden. Die Gebäudehülle wird auch in der BEG-Reform von Juli 2022 vernachlässigt und ein Schwerpunkt wird auf den Wechsel der Energieträger gelegt. So werden Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 5 Prozent weniger (15 Prozent anstatt den vorherigen 20 Prozent) gefördert und somit deutlich schlechter als Einzelmaßnahmen in der Gebäudetechnik. Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe werden zwar mit bis zu 40 Prozent gefördert, allerdings besteht die Gefahr, dass diese aufgrund der hohen Fördersätze in nicht dafür ausgelegte Altgebäude eingebaut werden, ohne deren Hülle zu sanieren, und die Wärmepumpe im Winter somit das Gebäude dann als Heizstab mit Strom direkt heizt. Zudem ist es nicht einfach, innerhalb kurzer Zeit auf alternative Energieträger umzuschwenken, da auch hier Verknappung besteht (z.B. bei Holz).

Das Prinzip „Efficiency First“ ist noch nicht tief genug im Bewusstsein verankert – genau deshalb sind qualifizierte und ganzheitliche Energieberatungsangebote wichtig. Denn: Die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Dies bedeutet beispielsweise, dass vor einem Heizungstausch meist erst die Gebäudehülle ertüchtigt werden sollte – in der Regel genügt dann eine kleinere Anlage, die zudem komplett auf der Basis erneuerbarer Energien betrieben werden kann. Dabei spielen Energieberatende mit ihrer unabhängigen, produktneutralen, technologieoffenen und gewerkeübergreifenden Expertise eine wichtige Rolle. So wird mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung des Budgets der Eigentümer/innen die bestmögliche Energieeffizienz des Gebäudes in einem realistischen zeitlichen und finanziellen Rahmen herausgeholt. Außerdem kennen sie die einschlägigen Fördermöglichkeiten und können entsprechend beraten.

 

Studie „Auswirkung der aktuellen Preissteigerung auf die Energiekosten privater Haushalte“ vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München, Forschungsbericht FO-2022-4.

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Dämmung/ Einzelmaßnahmen/ energetische Sanierung/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Energieeinsparung/ Förderung/ Gaskosten/ Gebäudeeffizienz/ Gebäudesanierung/ Sanierungsfahrplan

Änderungen bei der Förderung von E-Autos

Änderungen bei der Förderung von E-Autos

15. August 2022

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze Tags: E-Mobilität/ Förderung

Verbände: Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz – Noch 50 Tage bis Beginn der Heizperiode

Verbände: Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz – Noch 50 Tage bis Beginn der Heizperiode

12. August 2022

Wichtig seien dauerhaft wirkende Steigerungen der Energieeffizienz durch Investitionen in effizientere Gebäude, Unternehmen und öffentliche Infrastruktur.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberaterverbands GIH: „Mit Blick auf die teilweise drastisch gestiegenen Lebens-, Zins- und Energiekosten benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher Investitionssicherheit. Die plötzliche, harte Konditionsverschlechterung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und vorausgegangene Förderstopps beim Neubau haben die Akzeptanz für energetisches Bauen und Sanierung am Markt stark geschwächt. Es braucht eine eindeutige Zusage der Bundesregierung in Sachen Energieeffizienz und langfristig ausgelegte Förderung.“ Der GIH kritisiert zudem, dass die Bestimmungen zum Wärmeschutz bei Neubauten in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufgeweicht wurden.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Das Thema Energieeffizienz war nie wichtiger als heute. Aber die Bundesregierung ist tatenlos. Wir haben uns als DENEFF der Energiesparkampagne der Bundesregierung angeschlossen, erleben jedoch sogar das Gegenteil von dessen, was politisch notwendig wäre. Statt das bereits im Februar angekündigte Energieeffizienzgesetz auf den Weg zu bringen, wurden nun die Fördermittel für die Gebäudesanierung drastisch gekürzt. Im Industriebereich stockt die Förderung bereits seit Monaten. Dabei ist es wichtig, Investitionen in Maßnahmen anzustoßen, die Haushalte und Unternehmen dauerhaft aus der Energiekostenfalle befreien – und zwar ohne Frieren und Produktionseinschränkungen. Energieeffizienz muss ebenso wie der Ausbau der Erneuerbaren als übergeordnetes öffentliches Interesse vorangebracht werden“. Vorschläge für ein Energiesparpaket hatte die DENEFF bereits im März gemacht.

Im Juni hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem breiten Verbändebündnis die Kampagne “80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel” ins Leben gerufen. Dr. Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband reicht das nicht: „Energiesparen muss gemeinschaftlich erfolgen: Industrie, Handel und Gewerbe, der öffentliche Sektor und die privaten Haushalte müssen jetzt alles tun, um Energie, insbesondere Gas zu sparen. Energiesparappelle allein reichen aber nicht aus, um private Haushalte mittel- und langfristig von hohen Gas- und Energiepreisen zu entlasten, denn sie führen nicht zu den notwendigen strukturellen Investitionen in mehr Energieeffizienz bei der Gebäudehülle und in den schnellen Austausch von fossilen Heizungen. Daher muss die Gebäudehülle der schlechtesten Gebäude jetzt angefasst und energetisch saniert werden. Die Bundesregierung darf nicht auf Brüssel warten, hier entsprechende Standards zu setzen. Es sind über 20 Mrd. Euro erforderlich, um eine ambitionierte Gebäudesanierung in Ein- und Mehrfamilienhäusern umzusetzen.“

„Die Energiewende ist durch Putins Angriff auf die Ukraine und auf Europas Energieversorgung umso wichtiger geworden. Von Anfang an fußt die Energiewende auf drei Säulen aus: Mehr Erneuerbare, mehr Einsparung, mehr Effizienz. Doch statt die Energiewende als Ganzes anzugehen, lässt auch die Ampel die Einsparungen und die Effizienz stiefmütterlich links liegen. Doch hier entscheidet sich die Versorgungssicherheit – und nicht an der Frage, ob einzelne Atomkraftwerke länger laufen sollten. Genau deshalb ist es mehr als fahrlässig, wenn einzelne Regierungsvertreter eine rechtlich absolut unsichere Laufzeitverlängerung ins Gespräch bringen, statt die wirklichen Probleme anzugehen. Wir brauchen endlich mehr Mut zum Ordnungsrecht. Vor allem dort, wo sich Maßnahmen ohnehin lohnen: Heizungsoptimierungen, Sanierung der schlechtesten Gebäude, Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen in der Industrie“, bekräftigt Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR). „Je länger die Bundesregierung jetzt zögert, desto höhere Kosten kommen auf uns zu: auf jeden einzelnen und auf die Gesellschaft“, so Niebert weiter.

Nach Schätzungen einer Studie des Exzellenzclusters ECONtribute muss Deutschland 20 bis 25 Prozent Erdgas in dieser Heizperiode einsparen.

Pressemitteilung Bundesregierung tatenlos bei Energieeffizienz (12. August 2022)

Audiobericht beim Deutschlandfunk über die Pressekonferenz (12. August 2022)

Kategorie: Allgemein Tags: BEG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderung/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ Pressemitteilung

Übersicht über die Änderungen der BEG-Fördersätze ab 28. Juli 2022

Übersicht über die Änderungen der BEG-Fördersätze ab 28. Juli 2022

27. Juli 2022

Aktuelle Informationen finden sich auf unserer BEG-Newsseite. Zudem sind auf den Seiten zu unserer BEG-Übersicht und Bundesweiten Förderprogramme weiterführende Informationen.

Fördersätze BEG WG – Neubau

  • Effizienzhaus 40 NH: 12,5 % 5 %
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %

Fördersätze BEG WG – Sanierung

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Effizienzhaus Denkmal: 25 % 5 %
  • Effizienzhaus 100: 27,5 %
  • Effizienzhaus 85: 30 % 5 %
  • Effizienzhaus 70: 35 % 10 %
  • Effizienzhaus 55: 40 % 15 %
  • Effizienzhaus 40: 45 % 20 %
  • EE-Klasse: plus 5 %
  • NH-Klasse: bei Sanierung nicht vorhanden
  • Neu ab 22.9.: Worst Performing Building-Bonus: plus 5 %, wenn diese auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert werden. Dieser ist mit der EE-Klasse kumulierbar
  • Max. Zinsvergünstigung von 15 % in allen Effizienzstufen. Diese gilt für die erste Zinsbindungsdauer

Fördersätze BEG NWG – Neubau

  • Effizienzgebäude 40 NH: 12,5 % 5 %
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %

Fördersätze BEG NWG – Sanierung

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Effizienzgebäude Denkmal: 25 % 5 %
  • Effizienzgebäude 100: 27,5 %
  • Effizienzgebäude 85: fehlt, für NWG nicht vorgesehen
  • Effizienzgebäude 70: 35 % 10 %
  • Effizienzgebäude 55: 40 % 15 %
  • Effizienzgebäude 40: 45 % 20 %
  • EE- oder NH-Klasse: + 5 %
  • Förderkombination von EE- und NH-Klasse ist nicht möglich
  • Neu ab 22.9.: Worst Performing Building-Bonus: plus 5 %, wenn diese auf das Niveau EG 40 oder EG 55 saniert werden. Dieser ist mit der EE- und NH-Klasse kumulierbar
  • Kreditbetrag: Bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 30 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Max. Zinsvergünstigung von 15 % in allen Effizienzstufen. Diese gilt für die erste Zinsbindungsdauer

Fördersätze BEG EM

  • Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 28. Juli 2022, allerdings ist es pro Antragsteller möglich, bis einschließlich 14. August einen Antrag mit den bislang geltenden Förderbedingungen zu stellen
  • Die Fachplanung und Baubegleitung beträgt in allen Programmteilen unverändert 50 %
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt unverändert 2.000 Euro, bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung
  • Der frühere Öl-Austausch-Bonus wird auf einen Heizungsaustausch-Bonus für Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet. Die Voraussetzungen für diesen Bonus sind, dass die Heizungen vor dem Austausch funktionstüchtig sein müssen und Gasheizungen müssen zudem mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein. Eine Ausnahme sind Gasetagenheizungen, da spielt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine Rolle. Zudem darf das Gebäude nach dem Heizungsaustausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – weder im Gebäude noch gebäudenah
  • Kombigeräte bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe sind nicht förderfähig

Ausblick

Die nächsten Änderungen kommen voraussichtlich Anfang 2023. Dann werden die BEG-Richtlinien in überarbeiteter Fassung veröffentlicht, ein Bonus für serielle Sanierung eingeführt und die Neubauförderung novelliert.

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG Einzelmaßnahmen/ BEG EM/ BEG NWG/ BEG WG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Einzelmaßnahmen/ Förderung

Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm

Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm

27. Juli 2022

„Was plakativ als Fokussierung und Vereinfachung angepriesen wird, ist bei genauerem Hinsehen nichts anderes als ein massives Streichprogramm“, sagt der GIH Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Außerdem mache es die erneute kurzfristige Änderung der Förderkonditionen Energieberatern unmöglich, ihren Aufgaben professionell und glaubwürdig nachzukommen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Klimakrise und der Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energielieferungen nimmt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor allem auf fossilen Brennstoffen beruhende Technologien aus der Förderung. „Dagegen ist nichts zu sagen, schließlich besteht hier akuter Handlungsbedarf. Indem jedoch an allen Ecken und Enden gekürzt wird, schießt die Reform weit über dieses Ziel hinaus“, bemängelt Leppig. In der Bilanz seien die neuen Konditionen so unattraktiv, dass viele Hausbesitzer von geplanten Maßnahmen Abstand nehmen werden. Auch den besonders wünschenswerten ganzheitlichen Sanierungen zum Effizienzhaus und -gebäude werde mit der Streichung der beliebten Zuschussvariante und des Einstiegsniveaus EH / EG 100 ein Riegel vorgeschoben.

Besonders ärgerlich findet Leppig die Kurzfristigkeit, mit der die Änderungen vorgenommen wurden: „Hausbesitzern werden Pläne spontan über den Haufen geworfen und Energieberater können so nicht professionell und glaubwürdig arbeiten. Beratungsdienstleistungen, die sich anschließend nicht umsetzen lassen, weil sich ständig alles ändert, sind irgendwann nicht mehr vermarktbar.“ Zumal der Gesetzgeber bereits angekündigt habe, im Herbst weitere Änderungen vornehmen zu wollen.

„Die Vorgehensweise konterkariert die von uns seit langem geforderte Verlässlichkeit und Planbarkeit und der Inhalt der Reform ist alles andere als dazu geeignet, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu machen“, so das Fazit des GIH-Bundesvorsitzenden.

Pressemitteilung Die Reform der Gebäudeförderung ist ein Streichprogramm als PDF

Kategorie: Allgemein/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Förderung

Förderung für Barrierereduzierung in Wohngebäuden erneut gestartet

Förderung für Barrierereduzierung in Wohngebäuden erneut gestartet

30. Juni 2022

Ziel der Förderung ist es, den demografischen Wandel zu berücksichtigen und Menschen zu ermöglichen, auch in geänderten Lebenssituationen im gewohnten Wohnumfeld leben zu können.

Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wenn das Haus zum Standard Altersgerechtes Haus umgebaut wird, werden 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro) erstattet. Beispiele für Maßnahmen sind der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen, die Verbreiterung von Wegen, die Verbreiterung von Türdurchgängen oder der Einbau von Aufzügen. Auch hier ist zu beachten, dass eine Antragstellung vor Arbeitsbeginn erfolgen muss.

Einbau neuer Fenster- und Fenster­türen wird nur im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude in der Kreditvariante gefördert. Bei Einzelmaßnahmen kann die Förderung alternativ auch über die BEG Einzelmaßnahmen der BAFA laufen. Zudem kann die selbe Maßnahme nicht zeitgleich über einen Zuschuss der Pflege­versicherung und der KfW gefördert werden.

 

Informationsseite der KfW zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung

Infoblatt zu den technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Kategorie: Förderung/ Programme/Gesetze Tags: Altersgerechtes Umbauen/ BAFA/ Barrierereduzierung/ Einzelmaßnahme/ Förderung/ KfW/ Wohngebäude/ Zuschuss

Energieberatung wird immer wichtiger

Energieberatung wird immer wichtiger

6. Mai 2022

Auf der einen Seite nehmen das Interesse an Modernisierung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie der Wunsch nach energetischer Unabhängigkeit zu. Auf der anderen Seite trifft diese Aufbruchstimmung auf einen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft sowie mangelnde Ressourcen und massiv steigende Preise. „Jetzt, da die Bürger langsam wollen, können es sich viele nicht mehr leisten“, fasst Dieter Bindel, der stellvertretende Bundesvorsitzende des GIH die Problemlage zusammen. Exemplarisch zeige sich dies an der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Wärmepumpen, die kaum mehr erschwinglich bedient werden kann.

Auf dem Podium des Kongresses suchten Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Politik gemeinsam nach Lösungen. Sollen die Klimaziele im Bausektor trotz der widrigen Umstände erreicht werden, müssen, darin waren sich die Diskutanten einig, alle Beteiligten an einem Strang ziehen und ihren Beitrag leisten: Bauherren müssen höhere Kosten in Kauf nehmen, Bauunternehmen können Preissteigerungen nicht vollumfänglich weitergeben und die Politik muss lenkend eingreifen, hinreichend fördern und für optimale Rahmenbedingungen sorgen.

Ein komplexes und volatiles Gefüge, in dem der Energieberatung eine zunehmend tragende Rolle zukommt – schließlich ist es Hausbesitzern kaum möglich, hier den Überblick zu behalten. Dass diese Rolle in Zeiten von Haushaltsbeschränkungen, Förderstopps und sich wandelnden politischen und ökonomischen Randbedingungen nicht leicht zu erfüllen ist, ist auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kein Geheimnis: „All dies sind harte Bremsspuren und ich kann das Bedürfnis nach Stabilität gut verstehen. Gleichzeitig möchte ich aber an alle Energieberater appellieren, Verständnis und Geduld für die aktuelle Situation mit ihren nahezu unfassbaren Umbrüchen aufzubringen und weiterhin dafür zu werben, die nächsten Schritte in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestands zu gehen“, bat Christian Maaß, Abteilungsleiter „Energiepolitik – Wärme und Effizienz“ des Ministeriums.

„Wir Energieberater sind gerne bereit, unseren Anteil zur aktuellen gesellschaftlichen Aufbruchstimmung beizutragen“, so Bindel. Damit dies in der Praxis aber auch gelingt, müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die für Sommer geplante Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) längerfristig Bestand habe: „Soll das derzeitige Momentum nicht ungenutzt verpuffen, müssen sich Bürger und Energieberater auf gesetzliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen verlassen können. Weitere frustrierende Rückschläge wie bei den kürzlich erfolgten Förderstopps wird sich die Energiewende kaum leisten können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: GIH

 

Es diskutierten (von links nach rechts):

Benjamin Weismann, Moderator und Geschäftsführer GIH Bundesverband

Markus Müller, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg

Christian Maaß, Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Dieter Bindel, Stellv. Bundesvorsitzender GIH Bundesverband

Dr. Burkhard Schulze Darup, Schulze Darup & Partner Architekten

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin GdW

Lothar Fehn Krestas, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Energieberatung wird immer wichtiger“ als PDF

Kategorie: Allgemein Tags: BMWK/ Energieberatung/ Energiepolitik/ Enerigeberater/ Förderstopp/ Förderung/ Kongress/ Podiumsdiskussion/ Pressemitteilung

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

Rückblick 10. GIH Bundeskongress in Berlin

5. Mai 2022

Prof. Martin Stuchtey, Universität Innsbruck/ SYSTEMIQ; Foto: Heilig/CMF

Nach kurzer Begrüßung durch den stellvertretenden Bundesverbandsvorsitzenden Dieter Bindel startete das Programm mit einem spannenden Vortrag von Professor Martin Stuchtey von der Universität Innsbruck. Unter dem Titel „Deutschland auf dem Weg in die Klimaneutralität: Yes we can.“ forderte er eine ambitionierte Energiewende, um einen netto-positiven Wohlstand zu erreichen, in dem der Mensch nicht mehr im Widerspruch zur Natur lebt. Dazu gehöre eine neue politische Ökonomie der Landnutzung, eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung und eine regenerative Landwirtschaft. Stuchtey ist sich sicher: „Ohne eine Revolution der Landnutzung erreichen wir die Klimaziele nicht. Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt müssen systematisch neu gedacht werden.“ Da es nicht ausreiche neue Energiequellen zu finden, sondern auch Effizienz und serielle Installationen im Gebäudesektor brauche, seien Energieberatende systemrelevant.

Im Vormittags- und Nachmittagsprogramm konnten Kooperationspartner des GIH in vierminütigen Vorträgen Best-Practice-Beispiele vorstellen. Zudem gab es ein Speed-Dating, bei dem sie sich und ihr Unternehmen, ihren Verband oder ihre Institution in rund einer Minute vorstellten. Weitere Infos konnten während des gesamten Kongresses im Ausstellungsbereich ausgetauscht werden.

Unter dem Titel „Gesetzliche und fördertechnische Rahmenbedingungen für Energieberatende“ legte der erste Teil des Nachmittagprogramms sein Augenmerk auf die in letzter Zeit sehr bewegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informierten über die aktuelle Förderpolitik und gaben Ausblicke auf deren Weiterentwicklung.

Jens Acker, Referatsleiter für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Foto: Heilig/CMF

Jens Acker, der im BMWK für die BEG zuständige Referatsleiter, versicherte, dass die Förderung für effiziente Gebäude eine entscheidende Säule in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei und trotz aller Widrigkeiten in jüngster Zeit starke Unterstützung genieße. Dies zeige auch die deutliche Zunahme an investierten Mitteln: Während 2019 noch rund 1,8 Milliarden Euro flossen, stieg der Betrag in 2020 auf etwa acht Milliarden. 2021 investierte der Bund bereits 18 Milliarden, für 2022 rechne er mit einer deutlichen Zunahme. Allerdings unterliege die Gebäudeeffizienzförderung der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments und sei entsprechend begrenzt. Dass es zu einem Förderstopp kam, bedauere er sehr, allerdings sei durch die schnell und starke Überzeichnung des Programms eine Notlage entstanden.

„Wir werden sehr stark daran gemessen, wieviel CO2-Einsparung pro Fördereuro wir generieren“, ließ Acker wissen. Da dieser Wert bei Neubauten deutlich geringer ausfalle als bei der Sanierung im Bestand, habe der Bund bereits zu Jahresbeginn seine Förderpolitik neu fokussiert. Ein Weg, der auch im Zuge der für Sommer geplanten BEG-Reform weiter gegangen werden soll. Deren Ziel sei es, mehr und tiefere Sanierungen anzuregen und – Stichwort „Gasheizungsaustauschprämie“ – Anreize zum Umstieg von Gas auf erneuerbare Energien setzen.

Acker stellte aber klar, dass es abseits der eher technischen Fragen der BEG-Reform mit dem Fachkräftemangel bei umsetzenden Firmen oder den steigenden Baukosten und Zinsen auch Faktoren gebe, die der Fördermittelgeber nicht im Griff habe. Da die Förderung zudem ein politisches Programm sei, dass ständig neu justiert werden müsse, sei es auch schwierig, Energieberatenden klare und konstante Planungsbedingungen zu bieten.

Dr. Ina Bartmann, Abteilungsleiterin Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Foto: GIH

Dr. Ina Bartmann, die für die BEG-Förderung zuständige Abteilungsleiterin beim BAFA, berichtete von einer jüngst hohen Nachfrage nach Wärmepumpen, einem massiven Anstieg an Anträgen auf Einzelmaßnahmen sowie einer starken Antragszunahme im Neubaubereich – aktuell würden ihre Behörde rund 15.000 Anträge pro Woche erreichen. Eine wahre Flut, der man mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz und einem für Sommer geplanten Sprachboard zu begegnen versuche. Außerdem habe die BAFA ihre Website um einen Bereich für Energieberater erweitert und diverse Verfahrensverbesserungen umgesetzt.

Eckard von Schwerin, Prokurist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau; Foto: GIH

KfW-Prokurist Eckard von Schwerin berichtete, dass der Förderstopp überstanden und die Förderung durch seine Bank nun in Stufe 2 der Neubau-Förderung angelaufen sei. Für Anfang 2023 stellte er ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ in Aussicht und erinnerte mit den Programmen zu altersgerechtem Umbauen, Brennstoffzellen, Erneuerbaren Energien, Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand an weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der BEG.

v.l.n.r.: Jens Acker, Dr. Ina Bartmann, Eckard von Schwerin; Foto: GIH

In der anschließenden Diskussionsrunde stellten die Referenten klar, dass es keine Förderung von Neubauten ohne NH-Klasse mehr geben wird. Wird die NH-Klasse nicht erreicht, müssen bereits erhaltene Förderungen wieder zurückgezahlt werden – eine Abstufung auf eine andere Stufe sei nicht mehr möglich. Über die genauen maximalen Fördersummen im BEG gäbe es derzeit keine Zahlen, da diese gerade im Rahmen des regulären Haushalts entschieden werden. Bisher gebe es nur Förderungen im Rahmen der (begrenzten) vorläufigen Haushaltsführung. Das BMWK plane eine Förderampel, mit der auf einen Blick ersichtlich sein soll, wie viel der maximalen Fördersumme bereits ausgeschöpft wurde.

Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup; Foto: GIH

Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms stellte der Architekt Dr. Burkhard Schulze Darup die Studie GEG 2.0 zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 vor. Dazu brauche es eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Effizienz und eine gründliche langfristige Planung anstatt ad-hoc Fördermaßnahmen. Schule Darup ist der Ansicht, dass die Förderung von Effizienzhäusern mit QNG praktisch einen Förderstopp bedeute, da die konsequente Umsetzung des Qualitätssiegels zu Kostensteigerungen führe.

Podiumsdiskussion: Benjamin Weismann, Markus Müller, Christian Maaß, Dieter Bindel, Dr. Burkhard Schulze Darup, Ingeborg Esser, Lothar Fehn Krestas (v.l.n.r.); Foto: Heilig/CMF

 

Viele der in den Vorträgen angerissenen Themen wurden im Rahmen der abendlichen Podiumsdiskussion weiter vertieft. Dort diskutierte Moderator Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH Bundesverband) mit Christian Maaß (Abteilungsleiter Energie im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Lothar Fehn Krestas (Unterabteilungsleiter Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. GdW), Markus Müller (Präsident derv Architektenkammer Baden-Württemberg), Dr. Burkhard Schulze Darup (Schulze Darup & Partner Architekten) und Dieter Bindel (stellvertretender Bundesvorsitzender des GIH) darüber, welchen Beitrag Politik, Gesellschaft und Bauschaffende leisten müssen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen (bzw. die Sanierungsquote zu erhöhen).

 

 

Vortragsfolien

GIH Mitglieder haben die Möglichkeit, die Präsentationsfolien der Vorträge im internen Bereich (Login erforderlich) im Reiter „Bundesverband-Infos“ einzusehen.

Netzwerken in der begleitenden Ausstellung der GIH-Kooperationspartner

Fotos: GIH

Bildergalerie

Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
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Foto: Heilig/CMF
Foto: Heilig/CMF
Foto: GIH
Foto: Heilig/CMF

Kategorie: Allgemein Tags: BAFA/ BEG/ BEG Einzelmaßnahmen/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieberater/ Energieberatung/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Förderung/ Gebäudesanierung/ Gebäudesektor/ KfW

Zuschussvariante beim Re-Start der BEG-Neubauförderung gestrichen

Zuschussvariante beim Re-Start der BEG-Neubauförderung gestrichen

5. April 2022

Geförderte Klassen, Förderhöhen und Tilgungszuschüsse

Wohn- und Nichtwohngebäude werden weiter gefördert. Bei Wohngebäuden bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 150.000 Euro bestehen. Auf Nachfrage teilte das BWMK und KfW mit, dass die förderfähige Kosten weiter 150.000 € je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 2.000 €/m² NGF (max. 30 Mio. € pro Vorhaben) betragen. Die Konditionen für Fachplanung und Baubegleitung bleiben zum Glück ebenfalls unverändert.

Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur Wohngebäude) gefördert. Die Stufe 40 ohne Zusatz wird nicht mehr angeboten.

Die Höhe der Tilgungszuschüsse beim Kredit halbieren sich und betragen nun für

  • EH 40 EE und EG 40 EE: 10 Prozent
  • EH 40 NH und EG EG 40 NH: 12,5 Prozent
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent

Die bis Ende Juni 2022 gewährten Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers 2021 bleiben bestehen. Der GIH begrüßt dies.

Haushaltsmittel

Für die Neubauförderung stehen Steuergelder in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Der GIH geht davon aus, dass diese – trotz der Abschaffung der deutlich häufiger nachgefragten Zuschussvariante – wohl höchstens einige Wochen reichen. Das liegt auch daran, dass bei der ebenso weitergeführten Nichtwohngebäudeförderung rasch auch Förderbeträge in Millionenhöhe erreicht werden.

Der GIH geht trotzdem davon aus, dass viele Kunden mit Zuschussanträgen, die nach Habecks Ankündigung Anfang Februar (die ausgesetzte Förderung für Neubauten werden in „wenigen Tagen oder Wochen“ wieder aufgenommen) sehr verärgert sein. Finanzierungsverträgen müssen nun gegen Gebühren gekündigt werden. Eine „Switch“ zur Kreditförderung mit Tilgungszuschuss ist in der Begrenzheit der Mittel zeitlich auch oft kaum realisierbar. Auch viele Genossenschaften, die auf Basis der alten Förderung effiziente und nachhaltige Gebäude errichten wollten, werden aufgrund der schlechteren Konditionen und Baupreisteigerungen in der Zeit des Förderstopps ihre Projekte nicht mehr umsetzen können. Zudem haben sich mittlerweile die Zinskonditionen in der letzten Zeit deutlich verschlechtert.

Förderung von Neubauten mit Gasheizungen ausdrücklich erlaubt

Im Zuge dem von der Regierung proklamierte Wille nach Unabhängigkeit von russischem Gas überrascht, dass ab 20. April auch explizit Neubauten gefördert werden, die über rein-fossile Gasheizungen wie Gas-Brennwert-Geräte verfügen, sofern sie die weiteren Bedingungen z.B. der NH-Klasse einhalten. Zwar werden offiziell nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Heizungen gefördert. Da aber die förderfähigen Kosten stets die Gebäudekosten deutlich übersteigen, hat diese Begrenzung in der Praxis keine Relevanz.

Orginaltext: „Eine der oben genannten Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufen wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird.“

Nachtrag vom 6.4.22, 8:30 Uhr: Der Passus wurde auf der offiellen BMWK-Homepage nun ersatzlos gestrichen.

Fortführung der Neubauförderung bis 2022

Positiv ist, dass es nach Inanspruchnahme der begrenzten Fördermittel von einer Milliarde Euro („Schritt 1“) eine Anschlussförderung („Schritt 2“) gibt. Bei dieser Zwischenlösung „wird die EH/EG40-Förderung in verpflichtender Verbindung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG)“ bis zum 31.12.2022 angeboten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) Das Programm umfasst Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude auf Basis der im Markt verfügbaren Siegelvarianten (Büro-/Verwaltungs-, Labor- und Unterrichtsgebäuden, Schulen, Kitas, etc.)“. Die für die neue Förderung ab 20. April geltenden Förderkonditionen gelten dann fort: „Der Fördersatz beträgt 12,5%. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro. Es wird grundsätzlich nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten. Für Kommunen bleibt die Möglichkeit der postalischen Beantragung im vollen Umfang erhalten.“

BEG-Neubauförderung 2023

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Förderung von Neubauten dann mit dem Programmtitel „Klimafreundliches Bauen“ zum 1. Januar 2023 starten („Schritt 3“). „Dieses Programm entwickelt das QNG weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen.“ Mit den Details der Förderung rechnet der GIH erst in einigen Wochen bzw. eher Monaten.

 BMWK-Pressemitteilung „Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung“ vom 05.04.2022

Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Nachtrag vom 6. April 2022:

Das BMWK hat die gestern unklar definierten Höhen der Tilgungszuschüsse in der neuen BEG-Neubauförderung ab 20. April nun eindeutig formuliert. Die Fördersätze werden halbiert, die Höhe der förderfähigen Kosten bleiben unverändert:

  • „EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
  • EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • Bei Nichtwohngebäuden (EG 40 EE und EG 40 NH) betragen die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten 2.000 Euro pro m² NGF (max. 30 Millionen Euro pro Vorhaben).“

Aktualisierte Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung Tags: BEG/ Förderung/ Neubau/ Neubauförderung

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