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Erneuerter Förderstopp: Vertrauen in die Politik weiter zerstört20. April 2022

20. April 2022

Leppig wisse von nicht wenigen Mitgliedern seines Verbandes, die aufgrund der chaotischen Bedingungen ernsthaft überlegen, mit der Energieberatung aufzuhören: „Der Frust sitzt tief. Viele Beratende haben ihren Kunden schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Hoffnung auf Fördergelder für ihre energetisch ambitionierten Neubauten gemacht – nur um sie nun zum zweiten Mal zu enttäuschen.“ Von daher könne er auch gut verstehen, dass manche Kunden sich fragen, ob sie für die erhaltenen Beratungsleistungen überhaupt bezahlen sollen.
„Was wir dringend benötigen ist mehr Transparenz in der Abwicklung von Programmen und mehr Verlässlichkeit vonseiten der Politik. Nur dann besteht die Chance, das schon mehrfach verspielte Vertrauen in die Förderung des Bundes wiederherzustellen“, so Energieberater Leppig. Außerdem sei es unabdingbar, die Förderprozesse endlich zu professionalisieren: „Es kann doch nicht sein, dass im digitalen Zeitalter die Bearbeitung von Standard-Förderanträgen zum Teil mehrere Monate benötigt.“ Oft seien durch Zins- und Baupreiserhöhungen die Fördermittel in dieser Zeit schon wieder mehr als aufgebraucht.

 

Veröffentlichung der Pressemitteilung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband

Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung „Erneuerter Förderstopp: Vertrauen in die Politik weiter zerstört“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung Tags: BEG/ Förderstopp/ Neubau/ Neubauförderung

Fördermittel für BEG-Neubauförderung nach wenigen Stunden aufgebraucht20. April 2022

20. April 2022

Am 20. April um Mitternacht wurde das Antragsportal für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ freigeschaltet und bereits knapp zwölf Stunden später war das Budget von einer Milliarde Euro ausgeschöpft.

Hinzu kam noch ein technisches Problem von Seiten der KfW: GIH-Mitglieder berichteten, dass Zuschüsse für Neubauten beantragt werden konnten; aber eigentlich ist die Zuschussvariante nur eine Ausnahme für Betroffene vom Hochwasser. Die Zuschussförderung war laut Ministerium und KfW ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies konnte das Portal softwaretechnisch allerdings nicht unterscheiden, so dass Anträge erst einmal abgeschickt werden konnten und Antragsteller eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Allerdings werden Anträge, die nicht für Betroffene vom Hochwasser vorgesehen sind, negativ beschieden werden.

Nach Aussagen der KfW sind ab dem 21. April wieder Anträge für Neubauförderung möglich; diese beschränken sich aber auf das Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Allerdings sind für diese Nachhaltigkeitsklasse bisher nur wenige Energieberater*innen gelistet und der Aufwand betrage schon bei Einfamilienhäusern oft eine fünfstellige Summe. Die Fördersummen sind definitiv aufgebraucht. Somit sind Förderanträge für Neubauten der Klassen EH-Stufe 40 und 40 Plus ab sofort nicht mehr möglich.

Letztlich konnten viele Energieberater*innen und Kunden wieder nicht zum Zug kommen, die zum Teil extra Anträge umgeschrieben und auf die Fördermittel gewartet haben. Zudem führte die technisch mögliche, aber ausdrücklich nicht vorgesehene Zuschussvariante für Neubauten zu unnötigen Komplikationen. Letztlich wurden auf Seiten der Energieberater*innen und Kunden Erwartungen und geweckt, die aber nicht erfüllt werden konnten.

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ BEG Förderung/ EH 40/ KfW/ Neubauförderung/ Zuschüsse

Verschlechterungen bei der Neubauförderung6. April 2022

6. April 2022

Der GIH begrüße zwar die Entscheidung des Gesetzgebers, seinen Förderschwerpunkt auf die klimatisch wirkungsvollere Bestandssanierung zu legen. Dennoch hält Leppig es für fragwürdig, die Neubauförderung so stark herunterzufahren: „Die Fördersumme zu halbieren und gleichzeitig die beliebte Zuschussvariante abzuschaffen dürfte ein ordentlicher Schlag ins Kontor vieler Bauherren sein – zumal in letzter Zeit auch noch die Kreditzinsen und Baukosten deutlich gestiegen sind.“ Vor dem Hintergrund dieser faktischen Kostensteigerung fände es der GIH-Vorsitzende nur nachvollziehbar, wenn Bauherren ihre Projekte auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückschrauben oder ganz zu den Akten legen. „Wer sich das ambitionierte Ziel setzt, jährlich 400.000 neue Wohneinheiten zu bauen, der sollte mehr Verlässlichkeit an den Tag legen“, kritisiert Leppig.

Positiv sei, dass der Bund über die erste Fördermilliarde hinausdenke, bereits eine Anschlussförderung aufgesetzt habe und unter dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ auch schon an der für das Jahr 2023 geplanten Neuausrichtung der Neubauförderung arbeite.

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband
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Pressemitteilung „Verschlechterungen bei der Neubauförderung“ als PDF

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung/ Programme/Gesetze

Zuschussvariante beim Re-Start der BEG-Neubauförderung gestrichen5. April 2022

5. April 2022

Geförderte Klassen, Förderhöhen und Tilgungszuschüsse

Wohn- und Nichtwohngebäude werden weiter gefördert. Bei Wohngebäuden bleibt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 150.000 Euro bestehen. Auf Nachfrage teilte das BWMK und KfW mit, dass die förderfähige Kosten weiter 150.000 € je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 2.000 €/m² NGF (max. 30 Mio. € pro Vorhaben) betragen. Die Konditionen für Fachplanung und Baubegleitung bleiben zum Glück ebenfalls unverändert.

Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien (EE-Klasse), Nachhaltigkeit (NH-Klasse) oder als Plus-Variante (nur Wohngebäude) gefördert. Die Stufe 40 ohne Zusatz wird nicht mehr angeboten.

Die Höhe der Tilgungszuschüsse beim Kredit halbieren sich und betragen nun für

  • EH 40 EE und EG 40 EE: 10 Prozent
  • EH 40 NH und EG EG 40 NH: 12,5 Prozent
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent

Die bis Ende Juni 2022 gewährten Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers 2021 bleiben bestehen. Der GIH begrüßt dies.

Haushaltsmittel

Für die Neubauförderung stehen Steuergelder in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Der GIH geht davon aus, dass diese – trotz der Abschaffung der deutlich häufiger nachgefragten Zuschussvariante – wohl höchstens einige Wochen reichen. Das liegt auch daran, dass bei der ebenso weitergeführten Nichtwohngebäudeförderung rasch auch Förderbeträge in Millionenhöhe erreicht werden.

Der GIH geht trotzdem davon aus, dass viele Kunden mit Zuschussanträgen, die nach Habecks Ankündigung Anfang Februar (die ausgesetzte Förderung für Neubauten werden in „wenigen Tagen oder Wochen“ wieder aufgenommen) sehr verärgert sein. Finanzierungsverträgen müssen nun gegen Gebühren gekündigt werden. Eine „Switch“ zur Kreditförderung mit Tilgungszuschuss ist in der Begrenzheit der Mittel zeitlich auch oft kaum realisierbar. Auch viele Genossenschaften, die auf Basis der alten Förderung effiziente und nachhaltige Gebäude errichten wollten, werden aufgrund der schlechteren Konditionen und Baupreisteigerungen in der Zeit des Förderstopps ihre Projekte nicht mehr umsetzen können. Zudem haben sich mittlerweile die Zinskonditionen in der letzten Zeit deutlich verschlechtert.

Förderung von Neubauten mit Gasheizungen ausdrücklich erlaubt

Im Zuge dem von der Regierung proklamierte Wille nach Unabhängigkeit von russischem Gas überrascht, dass ab 20. April auch explizit Neubauten gefördert werden, die über rein-fossile Gasheizungen wie Gas-Brennwert-Geräte verfügen, sofern sie die weiteren Bedingungen z.B. der NH-Klasse einhalten. Zwar werden offiziell nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Heizungen gefördert. Da aber die förderfähigen Kosten stets die Gebäudekosten deutlich übersteigen, hat diese Begrenzung in der Praxis keine Relevanz.

Orginaltext: „Eine der oben genannten Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufen wird auch dann erreicht, wenn der für die Wärmeversorgung des Gebäudes erforderliche Energiebedarf ganz oder teilweise durch mit Gas betriebenen Wärmeerzeugern gedeckt wird.“

Nachtrag vom 6.4.22, 8:30 Uhr: Der Passus wurde auf der offiellen BMWK-Homepage nun ersatzlos gestrichen.

Fortführung der Neubauförderung bis 2022

Positiv ist, dass es nach Inanspruchnahme der begrenzten Fördermittel von einer Milliarde Euro („Schritt 1“) eine Anschlussförderung („Schritt 2“) gibt. Bei dieser Zwischenlösung „wird die EH/EG40-Förderung in verpflichtender Verbindung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG)“ bis zum 31.12.2022 angeboten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) Das Programm umfasst Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude auf Basis der im Markt verfügbaren Siegelvarianten (Büro-/Verwaltungs-, Labor- und Unterrichtsgebäuden, Schulen, Kitas, etc.)“. Die für die neue Förderung ab 20. April geltenden Förderkonditionen gelten dann fort: „Der Fördersatz beträgt 12,5%. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro. Es wird grundsätzlich nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten. Für Kommunen bleibt die Möglichkeit der postalischen Beantragung im vollen Umfang erhalten.“

BEG-Neubauförderung 2023

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Förderung von Neubauten dann mit dem Programmtitel „Klimafreundliches Bauen“ zum 1. Januar 2023 starten („Schritt 3“). „Dieses Programm entwickelt das QNG weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen.“ Mit den Details der Förderung rechnet der GIH erst in einigen Wochen bzw. eher Monaten.

 BMWK-Pressemitteilung „Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung“ vom 05.04.2022

Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Nachtrag vom 6. April 2022:

Das BMWK hat die gestern unklar definierten Höhen der Tilgungszuschüsse in der neuen BEG-Neubauförderung ab 20. April nun eindeutig formuliert. Die Fördersätze werden halbiert, die Höhe der förderfähigen Kosten bleiben unverändert:

  • „EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
  • EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • Bei Nichtwohngebäuden (EG 40 EE und EG 40 NH) betragen die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten 2.000 Euro pro m² NGF (max. 30 Millionen Euro pro Vorhaben).“

Aktualisierte Details zur Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung in den offiziellen FAQs

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung Tags: BEG/ Förderung/ Neubau/ Neubauförderung

Änderungen bei BEG-Förderung und Gesetzen im Gebäudebereich24. März 2022

24. März 2022

Das erklärte Ziel der Regierung ist, die Abhängigkeit fossiler Rohstoffe aus Russland durch Einsatz klimafreundlicher Energieträger schnellstmöglich zu begrenzen. Dafür wurden in verschiedenen Bereichen wie der Sanierung, Neubau, Öffentlichkeitsarbeit und im privaten sowie geschäftlichen Bereich viele Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Maßnahmen in der Sanierung

  • Weiterentwicklung der Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), „indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden.“ – GIH: Wichtig dabei ist, dass parallel dazu die Anforderungen für die Hülle weiter gelten
  • Gesetzlich Festschreibung, „dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ Dies war im Koalitionsvertrag erst ein Jahr später vorgesehen. – Hier sieht der GIH enorme Herausforderungen, da somit hybride Heizungslösungen z.B. mit Solarthermie kaum mehr möglich sind.
  • Gaskesselaustauschprogramm in der BEG, für über 20 Jahre alten Heizungsanlagen – GIH begrüßt den Bonus und fordert, diesen auch auf Kohle- und Nachtspeicheröfen zu erweitern
  • Bei Teilwarmmiete: Vorkehrungen für Mieter*innen sind zu treffen, „deren Wohnungen Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen“ – GIH: Die Regierung versucht somit Eigentümer*innen zu mehr energetischen Maßnahmen zu motivieren.
  • „Worst first“: Vorrangige Sanierung des besonders ineffizienten Gebäudebestands im Sinne der EU-Vorgaben – GIH befürwortet dies (Ausgestaltung als zusätzlichen Bonus?), weist aber darauf hin, dass Eigentümer*innen, die immer wieder ihr Gebäude energetisch saniert haben, bei dieser Deltaförderung keine Nachteile erlangen
  • Planbarkeit in der Sanierungsförderung: Regierung will mit „Programmgestaltung und Finanzierung sicherstellen, dass die Programme auskömmlich sind und Förderstopps möglichst vermieden werden.“ – Der GIH hält Verlässlichkeit auf förderrechtliche und gesetzliche Rahmenbedingungen für eminent wichtig und kritisiert erneut, dass es immer noch keine Informationen gibt, wann die angekündigte Neubauförderung EH 40 wieder startet.
  • Überprüfung der Programme und Ausschluss der Überförderung – GIH: Gerne unterstützt der GIH dabei, Förderungen wie die BEG zielgerichtet einzusetzen, warnt aber vor Schnellschüssen
  • Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung – GIH hält dies für eine wichtige Maßnahme
  • Bei Fernwärme 50 % Anteil klimaneutraler Wärme bis 2030

Maßnahmen im Neubau

  • Festlegung des Effizienzhaustandard 55 ab 1. Januar 2023 für Neubauten in diesjähriger Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Laut Koalitionsvertrag gelten ab 2025 im Neubau dann die Anforderung des EH 40 – GIH: war zu erwarten, nachdem die Neubauförderung für das EH 55 kürzlich unangekündigt über Nacht eingestellt wurde. Der GIH geht davon aus, dass die Regelungen auch für Nichtwohngebäude gelten.
  • Prüfung, „in welcher Form das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.“ – GIH: Wichtig ist, dass dabei genug Zeit für die Weiterbildung der Energieberater*innen ist. Die bisher auch diskutierte Verankerung von Nachhaltigkeit in der Sanierungsförderung ist im Papier nicht erwähnt.

Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit

  • Eine „breit angelegte Kampagne für Energiesparen und niedriginvestive Maßnahmen für Bürger*innen und Unternehmen, z. B. intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen – der GIH hatte dies schon oft gefordert, da oft über 10 Prozent Einsparung mit überschaubarem Aufwand möglich sind. Insbesondere bei den hohen Energiekosten werden Bürger*innen und Unternehmer*innen finanziell entlastet.
  • Große Wärmepumpen-Offensive in der Sanierung bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten – GIH hält Wärmepumpen für eine der wichtigsten Maßnahmen der Energiewende. Der Verband gibt zu bedenken, dass dafür in Altbauten bestimmte Bedingungen beachten werden müssen, wie niedrige Vorlauftemperatur, adäquate Wärmeübertragung und Maßnahmen an der Gebäudehülle. Hohe Stromkosten in kalten Wintern sind kontraproduktiv für die Akzeptanz der Energiewende

Maßnahmen zur Entlastung von Bürger*innen

  • Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022
  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen
  • Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger*innen von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld
  • Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro für allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Einmalig 100 Euro pro Kind und pro Sozialleistungsempfänger
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate
  • 9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV

Weitere Maßnahmen

  • Ausbau der Erneuerbaren Energien
  • Beschaffung von Flüssiggas (LNG) unterstützen
  • Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft
  • Steigerung der Produktion heimischer Grün-Gase
  • Stärkung des Wettbewerbs- und Ordnungsrahmen durch kartell- und wettbewerbsrechtliche
    Maßnahmen
  • Reduzierung Gasverbrauch in Stromerzeugung
  • Aussetzung der Stilllegung von Kohlekraftwerken

Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten (24.03.2022)

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung Tags: BEG/ Bundesförderung/ Entlastungspaket/ Gaskesselaustausch/ GEG/ Gesetz/ Planbarkeit/ Sanierung/ Teilwarmmiete/ Worst first

Förderneustart: Klingt nach viel, ist aber wenig3. Februar 2022

3. Februar 2022

„Dass alle vor dem Förderstopp eingegangenen Anträge nun doch bearbeitet werden, dürfte viele Bauherren und Energieberater aufatmen lassen. Was aber ist mit all denen, die sich auf die ursprüngliche Frist verlassen und eine Punktlandung auf Ende Januar geplant hatten?“, verweist Leppig auf eine nach wie vor bestehende Problemlage.

Durchweg positiv sei die Meldung, dass die KfW-Effizienzhausförderung in der Sanierung in Kürze uneingeschränkt wieder aufgenommen werde. Damit könne auch der individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), ein ganzheitliches Beratungsinstrument, mit dem Energieberater Sanierungswillige auch über Kosten und Fördermöglichkeiten aufklären, wieder sinnvoll ausgestellt werden. „Im Bestand gibt es die größten Einsparpotenziale, gleichzeitig aber meist den geringsten Handlungsdruck – weshalb eine kompetente Beratung, gepaart mit einer lukrativen Förderung für energetisch ambitionierte Maßnahmen, unbedingt notwendig ist“, so Leppig.

Dass Klimaschutzminister Habeck für dieses Jahr eine Milliarde Euro Fördermittel zum Bau neuer Wohnungen nach EH 40-Standard freigegeben hat, klinge vordergründig gut, sei aber in Anbetracht der ambitionierten Ziele der Bundesregierung viel zu wenig: „Unserer Einschätzung nach reicht das gerade mal für gut 10.000 Gebäude – im Koalitionsvertrag ist aber von 400.000 neuen Wohnungen die Rede“, so Leppig. Auch wenn die Förderhöhe gesenkt und die Antragsberechtigung in Richtung kleinerer Bauvorhaben eingeschränkt wird, sei damit zu rechnen, dass auch dieser Topf schnell wieder leer ist. Es sei daher vorprogrammiert, Bauherren dieses Jahr ein zweites Mal vor den Kopf zu stoßen.

„Im Gebäudebestand hat der Gesetzgeber durch die Rückkehr zu alten Modalitäten seine selbst entfachten Brände gelöscht. Im Neubaubereich hingegen lodern die Flammen weiter. Und mit den bislang skizzierten Maßnahmen dürfte es kaum möglich sein, sie unter Kontrolle zu halten“, fasst Leppig zusammen.

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Kategorie: Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit

Förderstopp: Energieberater fordern schnelles Umdenken31. Januar 2022

31. Januar 2022

„Seit jeher fordern wir, dass bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich die langfristige Verlässlichkeit der Fördermittelgesetzgebung entscheidend ist. Und nun das: Obwohl die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag mit einem Klimaschutzsofortprogramm sogar Verbesserungen versprochen hat, stehen wir nun vor einem fördertechnischen Scherbenhaufen. Ein herber Schlag nicht nur ins Kontor der Energieberatungsbranche, sondern auch eine Katastrophe für alle Kunden, die quasi über Nacht auf oft wertlos gewordenen Planungsunterlagen sitzen“, so Leppig. Der GIH-Vorsitzende ist sich sicher, dass der auf Kundeseite entstandene Vertrauensverlust langfristige Folgen haben wird.

Auch eine Mitgliederumfrage des GIH, die spontan umfangreiche Beteiligung erhalten hatte, kommt zu einem klaren Ergebnis: Der Förderstopp wird massive, teils existenzielle Auswirkungen auf die Beratungsbranche sowie deren Kunden haben. Von den 500 teilnehmenden Energieberatern rechnen rund 90 Prozent mit teilweise schwerwiegenden Umsatzrückgängen, mehr als die Hälfte denkt darüber nach, Mitarbeiter zu entlassen oder mit der Energieberatung aufzuhören. Während knapp zwei Drittel befürchten, dass enttäuschte Kunden ihre offenen Rechnungen nicht bezahlen, sorgt sich ein Drittel sogar um die eigene Liquidität.

Auch für das Baugeschehen zeichnet die Umfrage ein düsteres Bild: Viele Energieberater gehen davon aus, dass bereits geplante Neubauvorhaben ad acta gelegt oder weniger energieeffizient ausgeführt werden. Die befragten GIH-Mitglieder geben an, dass nun pro Beratendem im Durchschnitt 36 fertig geplante Wohneinheiten nicht mehr nach den Effizienzhaus-Standards 55 oder 40, sondern nach dem schlechteren gesetzlichen GEG-Standard (entspricht in etwa EH 75) gebaut werden.

„Wir gehen davon aus, dass aufgrund der schlechteren Standards jährlich pro Wohneinheit eine halbe bis ganze Tonne CO2 mehr emittiert wird“, schätzt Leppig und rechnet vor: „Verallgemeinert man den Wert der befragten GIH-Berater auf alle 2.600 Verbandsmitglieder, sprechen wir schon von fast 100.000 weniger energieeffizient ausgeführten Wohnungen. Was wiederum unnötige CO2-Emmissionen zwischen 50.000 und 100.000 Tonnen pro Jahr bedeutet – kann man sich die leisten, wenn man 2045 klimaneutral sein will?“

Dass das Gros der Umfrageteilnehmer eine schnelle Rückkehr zur Effizienzhausförderung fordert, ist laut Leppig vor diesen Hintergründen mehr als verständlich: „Zum Glück hat Klimaschutzminister Habeck bereits angekündigt, dass die Förderung zu veränderten Konditionen demnächst wieder anlaufen soll.“ Dem GIH-Vorsitzenden wäre es aber wichtig, dass die Politik bei der Ausgestaltung der neuen Förderrichtlinien auf die Praxis hört. So sprachen sich beispielsweise knapp zwei Drittel der GIH-Mitglieder für eine Förderung nach EH 40-Standard aus.

Eine detaillierte Auswertung der GIH-Blitzumfrage gibt es unter:

www.gih.de/blog/gih-blitzumfrage-kfw-foerderstopp/

 

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Kategorie: Allgemein/ Blog/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit

BEG-Förderstopp stellt Klimaziele des Koalitionsvertrags auf den Kopf24. Januar 2022

24. Januar 2022

Viele Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die auf Kreditbasis oder über Zuschüsse ein effizientes Gebäude erstellen oder ihre Immobilien energetisch sanieren wollten, könnten laut Leppig ihre in Zeiten von deutlichen steigenden Energie- und Baukosten schon sehr knapp kalkulierten Bauvorhaben nicht mehr umsetzen. Der GIH-Chef erklärt: „Unzählige Energieberatungen, die auf Grundlage der aktuellen Förderungen erfolgt sind, sind somit nichtig, da Finanzierung und einkalkulierte Zuschüsse von einem auf den nächsten Tag gestrichen wurden.“

Somit sei nicht nur das Vertrauen der Kunden in Energieberaterinnen und Energieberater enorm beschädigt worden, sondern auch in die neue Regierung und ihre ehrgeizigen klimapolitischen Ziele. Statt dem im Koalitionsvertrag versprochenem „Klimaschutzsofortprogramm“ gleiche der Förderstopp eher einem „Umsetzungsverhinderungsprogramm“ im Gebäudesektor. Wenn nicht mehr ambitioniert saniert oder gebaut werde, stiegen die CO2-Emissionen drastisch an. Leppig weiter: „Wie kann Minister Robert Habeck in seiner „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ die BEG als „breit angelegte und solide ausfinanzierte Förderung“ bezeichnen und nicht einmal zwei Wochen später erfolgt – wohl auf Druck des Bundesfinanzministeriums – ohne Vorwarnung ein Komplett-Stopp der KfW-Programme?“

Da Planungen für energetisches Bauen und Modernisieren oft Jahre dauern, seien Verlässlichkeit auf langfristig geltende Gesetze und flankierende Förderungen unerlässlich. Daher fordert Energieberater Leppig das BMWK auf, unverzüglich zusätzliche Haushaltsmittel für die BEG zu veranlassen und die Förderungen für besonders ambitionierte Neubauten und Sanierungen über die KfW so rasch wie möglich wieder aufzulegen. Insbesondere für den Neubau seien rasch klare, klimakonforme Förderbedingungen nötig. „Denn sonst bauen Investoren nur noch nach dem niedrigen gesetzlichen Neubaustandard von derzeit ungefähr 75“, stellt er klar. Diese Gebäude emittieren dann in den kommenden Jahrzehnten deutlich mehr Treibhausgase. Damit seien die langfristigen Klimaziele der Regierung im Gebäudesektor kaum mehr zu erreichen.

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GIH-Mitglieder finden im internen BEG-Blog aktuelle Infos zu Förderstopp und vieles Mehr zur BEG.

Kategorie: Bundesverband/ Förderung/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: BAFA/ BEG/ BEG - Effizienzhausförderung/ BEG Einzelmaßnahmen/ BMWK/ energetische Sanierung/ Förderprogramme/ Förderstopp/ Förderung

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