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GIH nimmt Stellung zum Richtlinienentwurf „Serielle Sanierung“

GIH nimmt Stellung zum Richtlinienentwurf „Serielle Sanierung“

8. Februar 2021

Durch die neue „Bundesförderung Serielle Sanierung“ des BMWi sollen technische und konzeptionelle Innovationen zur seriellen Sanierung entstehen, die dazu beitragen, die systemische Sanierung zu beschleunigen und die aufwendigen herkömmlichen Sanierungslösungen effizienter, einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Der Entwurf der Förderrichtlinie weist einen klar industriepolitischen Bezug auf die Vorfertigung von Bauteilen, Gebäudetechnik, Sanierungsverfahren und Entwicklung von innovativen Sanierungskomponenten auf. Durch die Förderung der industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und einer standardisierten Installation von Anlagetechnik im Rahmen von seriellen Gesamtsanierungslösungen soll die Markteinführung der seriellen Sanierung in Deutschland beschleunigt werden. Durchführer der Richtlinie soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.

Der GIH begrüßt diese Maßnahmen zur energetischen Sanierung grundsätzlich. Sie stellt einen weiteren Bauteil in der Erhöhung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung und somit zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele dar. Allerdings gibt der GIH dem BMWi folgende Punkte zu bedenken:

  • Sicherstellung der erfolgreichen Durchführung des Programms muss durch das BAFA gewährleistet sein, damit es nicht zu einer verzögerten Abwicklung wie derzeit bei der BEG kommt.
  • Die Qualität und Fehlerbehebung der innovativen Sanierungsmaßnahmen durch entsprechende Handwerksbetriebe muss gewährleistet sein
  • Grundsätzlich fehlende Anforderungen zu Anlagentechnik, Digitalisierung und Wohnqualität im Entwurf der Förderrichtlinie
  • weitere konkrete Änderungswünsche (Details in GIH-Stellungnahme)

Stellungnahme des Energieberaterverbands GIH zur Richtlinie „Bundesförderung Serielle Sanierung“

Entwurf der BMWi Förderrichtlinie Serielle Sanierung vom 25. Januar 2021

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Landesverbände/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BMWi/ Bundesförderung/ energetische Sanierung/ Gesamtsanierungslösungen/ Klimaziele/ serielle Sanierung

BMWi und BAFA: Förderprogramme gut für Klima und Konjunktur

BMWi und BAFA: Förderprogramme gut für Klima und Konjunktur

3. Februar 2021

Die Verbesserung der Förderung seit Anfang 2020 habe ihr Ziel erreicht und einen sprunghaften Anstieg von Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt ausgelöst, so das BMWi. So hätten sich die förderbedingten CO2-Einsparungen dank der Förderprogramme auf 14 Millionen Tonnen bis 2030 verdoppelt. Durch die steuerliche Förderung sowie die CO2-Bepreisung sei mit weiteren wesentlichen CO2-Einsparungen zu rechnen. Zahlen belegen dies laut dem BMWi sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Die Summe der Anträge für die Gebäudeeffizienzprogramme sowie des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW seien stark angestiegen, zum Teil hätten sich die Zahlen fast verdoppelt. Sowohl in der Sanierung als auch im Neubau würden die Programme eine hohe Nachfrage genießen. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) würden „neue konjunkturelle Impulse gesetzt“ und der Klimaschutz mit der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich weiter vorangetrieben. Die BEG sollte die Antragstellung erleichtern und Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen für die Bürger attraktiver machen.

BAFA-Präsident Torsten Safarik freut sich über den vermeintlich erfolgreichen Start der BEG:  „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Damit können die Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge noch einfacher stellen und wir beim BAFA das Verfahren noch effizienter gestalten. Parallel bauen wir unsere Außenstelle in Weißwasser aus, um die Anträge noch schneller bearbeiten zu können.“

Der GIH begrüßt deutlich die BEG als Meilenstein. Insbesondere die Vernetzung der investiven Förderung mit der Beratung durch dem iSFP-Bonus sieht er sehr positiv. Die Erfahrung zeigt: wird ein Energieberater zu einer Einzelmaßnahme wegen eines iSFPs gerufen, ergeben sich durch die Beratung meist weitere energetische Modernisierungsschritte. Nicht selten saniert der Kunde dann sogar zu einem ganzheitlichen Effizienzhaus.

Der Energieberaterverband bemängelt jedoch die Abwicklung der Förderung: Nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten mit dem BEG-Antragsportal berichten zahlreiche GIH-Mitglieder nach wie vor, dass sie wochenlang auf Zuwendungsbescheide vom BAFA warten müssten. Denn bei Anträgen im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen beträgt die Bearbeitungszeit beim BAFA von Antrag bis Bewilligung – ohne iSFP – derzeit mindestens drei Wochen. Zudem klagen Energieberater über schlechte Erreichbarkeiten sowie mangelnde Fachinformationen seitens des BAFA. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen beim Start der Sanierungsmaßnahmen bei Bauherrn, sondern auch zu großem Unmut unter Energieberatern und Kunden. Derzeit scheint die vermeintliche Erleichterung der Förderung im Rahmen der BEG die Antragstellung für viele Kunden und Energieberater eher komplizierter zu machen.

Daher fordert der GIH, dass das Zuschussportal technisch sofort verbessert und beim BAFA das Personal deutlich aufgestockt wird. Nur so werden die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung eingehalten werden könnten und die Energiewende effektiv umgesetzt wird.

Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und des BAFA: Altmaier: „Verbesserte Gebäudeförderung ist gut für Konjunktur und Klima“

 

 

Kategorie: Blog/ Bundesverband/ Landesverbände/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ BMWi/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Energieeffizienz/ Förderprogramme/ Investitionen/ Klimaziele/ Peter Altmaier/ Pressemitteilung/ Torsten Safarik

Bundesrat stimmt neuer HOAI zu

Bundesrat stimmt neuer HOAI zu

16. November 2020

Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 4. Juli 2019, dass die die ursprünglich von der Bundesregierung geplante Festlegung für Architekten- und Ingenieursleistungen laut EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht EU-rechtskonform ist, dürfen die Honorare von Architekten und Ingenieuren – so wie ja auch von Energieberatern – nach wie vor frei vereinbart werden. Die Unterschreitung der in der HOAI geregelten Mindestsätze sowie die Überschreitung der Höchstsätze sei zulässig, so EuGH.

Damit war die Bundesregierung gezwungen, Änderungen an der ursprünglichen HOAI vorzunehmen. Am 6. November 2020 hat der Bundesrat nun dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung der HOAI zugestimmt. Dennoch kann sie künftig einerseits weiterhin als Orientierungswert zur Honorarermittlung dienen, andererseits in dem Fall in Kraft treten, in dem keine wirksame Honorarvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Im Zuge dessen wurde auch das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen angepasst.

Die neue Fassung der HOAI tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Pressemitteilung des BMWi „Mehr Rechtssicherheit beim Planen und Bauen – Bundesrat stimmt der neuen HOAI zu“

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: Bauen/ BMWi/ Bundesrat/ EuGH/ Gebäudeplanung/ HOAI/ Honorarordnung für Architekten- und Ingenierusleistung/ Pressemitteilung/ Rechtssicherheit

20 Vorschläge für Klimaschutz und zur Wirtschaftsstärkung

20 Vorschläge für Klimaschutz und zur Wirtschaftsstärkung

13. September 2020

Peter Altmaier präsentierte vorgestern überraschend 20 Vorschläge für eine Allianz von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat für Klimaneutralität und Wohlstand, um das europäisch vereinbarte Ziel einer weitgehenden Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Diesem seien wir „verpflichtet“.

 

Einschätzung GIH

Der GIH unterstützt viele dieser Forderungen, insbesondere, dass eine Lösung parteiübergreifend gefunden werden muss. Der Klimawandel ist eine ernste, umfassende und wichtige Herausforderung, die nicht durch bei parteipolitische Zwistigkeiten zerrieben werden darf.

Daher bietet der GIH dem BMWi seine Expertise im Gebäudebereich bei der nötigen Ausarbeitung der Maßnahmen beispielsweise im Rahmen des „Klima- und Wirtschaftsrat“ (19. Vorschlag) an. Energieberater sind unabhängig und beraten neutral, technologieoffen und gewerkeübergreifend. Ziel sind immer eine hohe Ressourceneffizienz und der Einsatz – soweit möglich – Erneuerbarer Energien. Daher basieren die empfohlenen individuellen Maßnahmen – und somit auch die Meinung des GIHs – nicht auf Partikularinteressen bestimmter Wirtschaftsbereiche und Lobbygruppen.

 

Altmaiers 20 konkrete Vorschläge zur Stärkung von Klimaschutz und Wirtschaftskraft

  1. Noch vor der Bundestagswahl soll partei- und fraktionsübergreifend eine „Charta für Klimaneutrali-tät und Wirtschaftskraft“ von Bundestag und Bundesrat verbindlich beschlossen werden. Die Charta steht Ländern und Kommunen, aber auch gesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen zum Beitritt offen. Sie ist ein historischer Kompromiss zwischen Klima und Wirtschaft.
  2. Zur Erreichung von Generationengerechtigkeit wird in der Charta das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 festgeschrieben. Die Minderungsziele bis 2050 werden schon jetzt in konkrete Minderungsziele für jedes einzelne Jahr zwischen 2022 und 2050 aufgeteilt und festgelegt. Dabei werden die anstehenden Beschlüsse der Europäischen Union zu den Treibhausgaszielen 2030 berücksichtigt und umgesetzt.
  3. Das Erreichen der Klima- und Wirtschaftsziele wird als vorrangige Aufgabe festgelegt. Die Charta enthält hierzu eine „Klima-Garantie“ und eine „Wirtschafts-Garantie“. Diese verpflichtet die staatlichen Stellen, alle notwenigen und geeigneten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und zur Erhaltung der Wirtschaftskraft zügig zu ergreifen und umzusetzen. Dazu gehört das Prinzip, dass wettbewerblich relevante Belastungen der Wirtschaft durch Klimaschutz auszugleichen sind.
  4. In der Charta wird festgelegt, dass ein bestimmter Prozentsatz des Bruttoinlandsproduktes (BIP) jedes Jahr für Klimaschutz und Wirtschaftsförderung zur Verfügung steht. Die Höhe des BIP-Anteils wird so festgelegt, dass das sichere Erreichen der Klimaziele ermöglicht und die vorrangige Bedeutung von Klima und Wirtschaft erkennbar wird.
  5. Die öffentlichen Einrichtungen (Bund, Länder, Kommunen) werden durch die Charta verpflichtet, das Ziel der Klimaneutralität bereits bis 2035 sicher zu erreichen.
  6. Es wird ein öffentliches Scoreboard eingerichtet, auf dem die tatsächlich erreichten Fortschritte beim Klimaschutz für jedermann einsichtbar und abrufbar sind. Dort wird auch dargestellt, welche Unternehmen oder Organisationen sich Selbstverpflichtungen beim Erreichen von Klimaschutz auferlegt haben. Sowie diejenigen Einrichtungen und Unternehmen genannt, die das Ziel der Treibhausgasneutralität bereits erreicht haben.
  7. Es wird ein marktwirtschaftliches Zertifizierungssystem geschaffen, mit dem die Klimaneutralität einer Einrichtung zertifiziert werden kann, ohne dass zu hohe Kosten oder zu hoher Verwaltungsaufwand entstehen.
  8. Branchen und Unternehmen, die dazu bereit sind, können sich in sogenannten „Carbon Contracts for Difference“ zu einem schnelleren Transformationsprozess verpflichten, als er durch die offiziellen Klimaziele vorgegeben ist. Grundsätzlich soll gelten, dass Unterstützungen und Investitionszuschüsse höher ausfallen, je schneller der Transformationsprozess bewältigt wird.
  9. Zur Erreichung von Klimaneutralität benötigen Unternehmen und Wirtschaft enorme Mengen an Erneuerbarem Strom, Wärme und grünem Wasserstoff. Über einen „Matching Mechanismus“ wird sichergestellt, dass die erforderlichen Mengen zum festgelegten Transformationszeitpunkt effektiv verfügbar sind.
  10. Das Erreichen der Klimaziele erfolgt vorrangig durch marktwirtschaftliche Maßnahmen. Hierzu werden der europäische Emissionshandel und die nationale CO²-Bepreisung entsprechend reformiert.
  11. Es soll geprüft werden, inwieweit ergänzend hierzu das marktwirtschaftliche Instrument von CO²-Auktionen eingesetzt werden kann. Dabei können Unternehmen und andere Interessierte konkrete Gebote abgeben, zu welchem Preis sie eine bestimmte Menge CO² nachweisbar reduzieren können.
  12. Das EEG wird umfassend reformiert und an die neuen Zielsetzungen der EU angepasst und schrittweise zu einem europäischen Instrument ausgestaltet, das die Stromtransformation in ganz Europa entscheidend voranbringen kann.
  13. Die EEG-Umlage wird schrittweise weiter abgesenkt und langfristig verlässlich stabilisiert. Es wird sichergestellt, dass die Sozialversicherungsbeiträge langfristig nicht über 40 Prozent steigen.
  14. Bis Anfang 2021 soll entschieden werden, auf welche Weise Nachteile für grüne CO²-arme oder -neutrale Produkte auf dem Weltmarkt vermieden werden können. Hierzu werden die Vorteile von Grenzausgleichsmechanismen oder Ausgleichsabgaben geprüft und abgewogen.
  15. Gemeinsam mit der Wirtschaft soll ein neues Label „Clean Products made in Germany“ kreiert und beworben werden.
  16. Es wird eine parteiübergreifende bundesweite Stiftung „Klima & Wirtschaft“ eingerichtet, die auf allen Ebenen sicherstellt, dass die hohe Priorität der vorgesehenen Maßnahmen nicht gefährdet wird.
  17. In Deutschland soll ein „Haus der Energiewende“ errichtet werden, das eine ganzheitliche Information über das Funktionieren der Energiewende für nationale und internationale Besucher ermöglicht.
  18. Die Europäische Union soll eine internationale Agentur „Climate global“ gründen mit dem Ziel, erfolgreiche Klimaschutzmaßnahmen weltweit bekannt zu machen und umzusetzen.
  19. Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ein „Klima- und Wirtschaftsrat“ angesiedelt, der die Regierung bei Fragen der Transformation berät und eigene Vorschläge unterbreiten kann.
  20. In Deutschland soll eine internationale „Klima-Universität“ entstehen, an der herausragende Forscher*innen und Lehrer*innen sowie Studenten*innen aus aller Welt zusammen arbeiten und lernen können.

Weitere Infos und Hintergründe zu den Vorschlägen des BMWi

Kategorie: Allgemein Tags: ALtmaier/ BMWi/ Klimaschutz

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Mai
9
Stammtisch Regio Treff Bochum
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Hallo der Verein möchte euch herzlich zu Folgender Veranstalltung einladen, "Stammtisch Regio Treff ...  Mehr »
Mai
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GIH NRW Stammtisch (Regio Treff) Köln
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Thema: Netzwerken, fachlicher Austausch usw. Teilnahme kostenfrei, Verzehr und Getränke gehen auf eigene ...  Mehr »
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Mai
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Öko-Zentrum NRW: Fachtagung zu Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen
Ort: Hamm und online
Das Öko-Zentrum NRW veranstaltet am 9. Mai 2025 die 13. Kommunentagung – eine Fachtagung zu Energieeffizienz ...  Mehr »
Mai
12
Gamechanger für die Energie- und Wärmewende mit Klimatop
Ort: Online über GoTo Webinar
Das Online-Seminar zeigt auf, wie das Thema „Klimadecke (heizen/kühlen)“ in der Beratung angewandt ...  Mehr »
Mai
14
Praxisblick: Seriell sanieren – Sanierungsstau auflösen
Ort: Online-Seminar
Für etwa 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland ist der Gebäudebestand verantwortlich. Um das ...  Mehr »
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Veranstaltungen Fördermitglieder

Mai
21
Online-Seminar: Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm
Den Charme historischer Gebäude bewahren, zeitgemäße Energieeffizienz erzielen und die Nachhaltigkeit und Gesundheit ...  Mehr »
Juli
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Die Dekarbonisierung in der Hallenheizung
Erfahren Sie in diesem Online-Seminar von Kübler kurz und bündig alles über die heiztechnischen Anforderungen des ...  Mehr »
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