Im Jahr 2023 wurde in der Ampelkoalition und der Fachöffentlichkeit hart darum gerungen, ob und wie das GEG ab 2024 die Installation von Holzheizungsanlagen zukünftig einschränken, und wie diese zukünftig gefördert werden sollen. Im Ergebnis bleibt die Installation von Holzheizungsanlagen ab 2024 sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand weiter ohne Einschränkungen möglich. Auch eine Förderung ihrer Installation im Gebäudebestand bleibt in der BEG ab 2024 weitgehend mit nur geringen Einschränkungen möglich. Die Details des neuen Gebäudeenergierechts und der neuen Förderung für Holzheizungsheizungsanlagen wird DEPV-Referent Jens Dörschel, der seit 2014 mit der MAP- und BEG-Förderung vertraut ist, in diesem Webinar vorstellen.
Referent: Jens Dörschel, Fachreferent für Politik und Umwelt, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband
Für dieses Seminar erhalten Sie bei vollständiger Teilnahme (mind. 80 % Teilnahmezeit) im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung mit Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenliste:
Wohngebäude: 2, Nichtwohngebäude: 2, Energieaudit DIN 16247/Contracting: 2