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Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet

4. Januar 2021

Alle Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind mittlerweile offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) final vom 17.12.2020
  • Förderrichtlinie BEG Wohngebäude (BEG WG) final vom 17.12.2020
  • Förderrichtlinie BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) final vom 17.12.2020

Das BAFA hat eine Liste technischer FAQs veröffentlicht. Außerdem hat der GIH gemeinsam mit dem BAFA am 15. März eine BEG-Schulung durchgeführt. Hier sind die Vortragsfolien abrufbar.

Allein im Januar wurden laut BAFA bereits über 10.000 Förderanträge gestellt, im Februar wurden bundeswet 5000 geförderte Energieberatungen durchgeführt. Es soll ein neuer Prozess aufgesetzt werden, “bei dem wesentliche, neue Auslegungsfragen vor einer Beantwortung zwischen BMWi, KfW und BAFA, unter Beteiligung der dena, abgestimmt werden”, sodass alle sämtliche Fragen zur BEG möglichst schnell und unkompliziert geklärt werden können.

In der neuen Förderung wurden durch die Bündelung bestehender investiver Programme in ein einziges Programm die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, die Mittelausstattung des Programms erhöht und die Antragsverfahren vereinfacht. Außerdem werden die Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich erstmals zusammengeführt. Durch die Bündelung der bisherigen Förderprogramme wurde die Bundesförderung im Gebäudebereich zugänglicher und verständlicher für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen gemacht.

Die neue BEG wird aufgeteilt in die BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG), BEG für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und BEG für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM). Die Fortsetzung der Förderung ist mit der BEG somit gesichert. Die ehemals geltenden Förderhöhen bleiben erhalten bzw. wurden teilweise sogar erhöht. Während die BEG EM bereits seit 1.1.21 gilt, sollen die weiteren Richtlinien (BEG WG und NWG) am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Zukunft sollen alle Teilprogramme der BEG als Zuschussvariante über das BAFA und parallel als Kreditvariante über die KfW angeboten werden. Zum Jahresanfang 2021 ist die BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) als Zuschussvariante über das BAFA in Kraft getreten (siehe Zeitplan).

Der GIH hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Einheitliche Förderlogik durch Angleichung der Förderung für WG und NWG, alle Fördertatbestände als Zuschuss und Kredit verfügbar (siehe Zeitplan).
  • Bisherige Bundesförderprogramme fallen weg (EBS-Programme, MAP, APEE, HZO)
  • Förderfähige Kosten der Baubegleitung wurden deutlich erhöht, Zuschuss beträgt überall 50 Prozent
  • Alle Förderangebote mit nur einem Antrag bei einer Institution (KfW oder BAFA) zu beantragen, inkl. Baubegleitung
  • Höchstsätze der förderfähigen Kosten werden in allen Programmteilen angehoben
  • Sanierung: Effizienzhaus 115 wird zum 1.7.21 abgeschafft, dafür wird dann Effizienzhaus 40 aufgenommen (Sanierung WG und NWG und Neubau NWG)
  • Neuer iSFP-Bonus erhöht Fördersatz um 5 Prozent (BEG EM und BEG WG)
  • Neuer zusätzlicher Bonus für Nachhaltigkeit (NH-Klasse)
  • Neuer zusätzlicher Bonus für Erneuerbare Energien (EE-Klasse), dabei z.B. Erhöhung der förderfähigen Kosten beim Effizienzhaus von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit & Kalenderjahr
  • Bewilligungszeitraum bei allen Programmteilen beträgt 24 Monate, ist um weitere 24 Monate verlängerbar
  • Vorhabensbezogene Unabhängigkeit des Beraters in allen Programmteilen (ist nur bei einzelne Einzelmaßnahmen aufgehoben)
  • Energieberater ist verbindlich einzubinden (Ausnahme: Einzelmaßnahmen an Heizungen – wie bisher im MAP)
  • Förderung im Nichtwohngebäudebereich (insb. Neubau) ändert sich und steigt stark an
  • Digitalisierungsmaßnahmen künftig alleinstehend förderfähig
  • Änderungen bei der Antragstellung für die neue BEG beim BAFA: Technische Projektbeschreibung (TPB) und Technischer Projektnachweis (TPN) ist von Energieeffizienzexperten auszustellen (vergleichbar mit ehemaliger BzA und BnD der KfW)

Wichtig: Der Förderantrag ist beim BAFA vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als solcher gilt der Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Dies gilt seit 1. Januar nun für alle Zuschussanträge von Einzelmaßnahmen (inkl. Gebäudehülle und Lüftung), die über das BAFA abzuwickeln sind.

Die gesamte BEG wurde von der EU-Kommission als beihilfefrei eingestuft. Das bedeutet, dass Energieberater in Ihren Förderanträgen keine für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts sonst notwendigen Angaben mehr tätigen müssen. Auch Unternehmen können somit ohne Berücksichtigung des Behilferechts Förderungen erhalten.

Das BAFA hat einen Erklärfilm zur Antragstellung BEG EM für Kunden erstellt.

GIH-Mitglieder können weitere Details und die wichtigsten Fragen und Antworten hier abrufen. Aktuelles zum Antragsportal des BAFA finden GIH-Mitglieder hier.

Zeitplan BEG-Einführung

Seit 01.01.21           BEG Einzelmaßnahmen (EM) in Zuschussförderung startet über das BAFA, inkl. iSFP-Bonus – also auch EM der Gebäudehülle als Zuschuss über BAFA

Bis 30.06.21          Kreditförderung Energieeffizient Bauen und Sanieren für EM, Wohngebäude und Nichtwohngebäude läuft übergangsweise weiter über KfW (wie 2020)

Ab 01.07.21           BEG EM in Kreditvariante startet durch KfW, also dann auch Einzelmaßnahmen im Heizungsbereich über KfW

Ab 01.07.21           BEG WG und BEG NWG startet, bleibt bis 31.12.22 bei KfW

Ab 01.01.23           Zuschussförderung BEG WG und BEG NWG wird von KfW auf BAFA übertragen, Kreditförderung läuft weiter bei KfW

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Landesverbände/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ Förderung/ KfW/ wichtigste Änderungen

Gesucht: innovative, besonders energieeffiziente Sanierungs­vorhaben

Gesucht: innovative, besonders energieeffiziente Sanierungs­vorhaben

3. Dezember 2020

Wie müssen in Zukunft die Effizienzhaus-Standards weiter­entwickelt werden, um die Sanierungs­rate zu erhöhen? Diese Frage stellen sich zur Zeit das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Zusammen mit der KfW sollen im Rahmen eines Modell­vorhabens 100 Effizienz­haus-Sanierungen mit veränderten Anforderungen in der Praxis erprobt werden.

Gesucht werden innovative, besonders energieeffiziente Sanierungs­vorhaben, die die Anforderungen für Modell­vorhaben an ein Effizienz­haus Innovation 40 oder 100 mit und ohne Einsatz erneuer­barer Energien erfüllen. Planen Sie gerade ein solches Vorhaben? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.04.2021 für die Teilnahme als Modell­vorhaben. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch eine Fachjury.

Die ausgewählten Modell­vorhaben erhalten von der KfW aus dem KfW-Produkt „Energie­effizient Sanieren – Investitions­zuschuss (430)“ einen höheren Zuschuss als in der bestehenden Förderung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis zu 82.500 Euro Zuschuss pro Wohnung
  • Für Gebäude mit bis zu 8 Wohnungen
  • Für Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen oder Kommunen
  • Für innovative Sanierungs­vorhaben mit stärkerem Fokus auf den Primär­energie­bedarf und flexibilisierten Anforderungen an den Wärmeschutz

Alle weiteren Informationen und Antragsstellung direkt der KfW.

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Gebäudeförderung/ KfW/ Modellvorhaben/ Sanierungsvorhaben

Verbesserte Förderung gebrauchter Anlagen (Prog.-Nr.: 270)

Verbesserte Förderung gebrauchter Anlagen (Prog.-Nr.: 270)

13. Oktober 2020

Anpassung der Förderbedingungen für gebrauchte Anlagen ab dem 01.12.2020

Bisher können gebrauchte Anlagen im Programm Erneuerbare Energien „Standard“ im Regelfall nicht finanziert werden. Ab dem 01.12.2020 sind gebrauchte Anlagen förderfähig. Sofern für die Anlage bereits ein KfW-Kredit in Anspruch genommen wurde, muss dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig zurückgezahlt sein. Das Merkblatt und die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) wurden entsprechend der neuen Regelung angepasst. Bei dem Erwerb einer gebrauchten Anlage bzw. Modernisierung ohne Leistungssteigerung ist im Allgemeinen Teil der gBzA die installierte Leistung bzw. Spitzenleistung anzugeben.

Klarstellungen im Produktmerkblatt

Der Absatz unter „Kombination mit anderen Förderprodukten“ sowie „Beihilfen“ wurden zur Verbesserung der Verständlichkeit im Produktmerkblatt angepasst. Unter „Antragsteller“ wurde zudem zur Klarstellung der Förderausschluss für den Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbstständige Eigenbetriebe hinzugefügt.

Änderungen im Merkblatt KfW-Programm Erneuerbare Energien „Standard“

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Förderung für Ladepunkte in Wohngebäuden

Förderung für Ladepunkte in Wohngebäuden

9. Oktober 2020

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude fördert die KfW Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten

Im November 2020 veröffent­licht die KfW eine Liste der ge­förderten Ladestationen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger.

Ab dem 24. November können Anträge auf Förderung bei der KfW eingereicht werden. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.

Weitere Informationen direkt bei der KfW.

 

 

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Landesverbände Tags: Elektroauto/ KfW/ Ladepunkt/ Ladestation

Verdopplung der BAFA-Energieberatungen nach Fördererhöhung

Verdopplung der BAFA-Energieberatungen nach Fördererhöhung

7. Juli 2020

Fördererhöhung als Hintergrund

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöhte sich zum 1. Januar 2020 der Investitions- und Tilgungszuschuss um mindestens zehn Prozent. Auch die Konditionen des BAFA-Marktanreizprogramms zum Heizen mit erneuerbaren Energien wurden Anfang des Jahres deutlich verbessert. Beim Austausch eines alten Ölkessels durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien bekommen Endkunden 45 % der förderfähigen Kosten aus Steuermitteln zurück.

Die Energieberatungsprogramme werden seit Februar ebenfalls deutlich höher gefördert.

Auswirkungen und Übersicht der Förderungsanpassungen

Die deutliche Verbesserung der Förderprogramme löste laut Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in allen Programmteilen einen starken Anstieg der Nachfrage aus. Zudem lägen „keine Hinweise für einen substanziellen Einfluss der Coronakrise auf die Inanspruchnahme der Förderung vor.“

So gab es in den ersten vier Monaten 2020

  • über doppelt so viele BAFA-Energieberatungen Wohngebäude. Auch die Beratungen der Verbraucherzentrale nahmen leicht zu.
  • bei den KfW-Kreditprogrammen (Programmteile 151-153, 217 -220, 276 – 278) zur energetischen Gebäudesanierung 36.511 Förderanträge mit einem zugesagten Kreditvolumen von gut 10 Mrd. Euro (entspricht rund 275.000 Euro pro Antrag).
  • beim KfW-Zuschussprogramm (430 / 431) 51.868 Förderanträge mit zugesagtem Zuschussvolumen von 377 Mio. Euro (entspricht Zuschusshöhe von rund 7.300 Euro pro Antrag).
  • beim KfW-Zuschuss Brennstoffzelle (433) fast 2.000 Anträge mit Zuschussvolumen von 26 Mio. Euro (pro Antrag rund 13.000 Euro Zuschuss).
  • über 50.000 bewilligte Förderanträge im BAFA-Marktanreizprogramm (MAP): 22.179 Biomasseanlagen (vor allem Pelletheizungen), 18.851 Wärmepumpen und gut 9.000 Solaranlagen (Zahlen bis 15. Mai).

BAFA-Energieberatungsprogramme: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum 

In den ersten vier Monaten 2020 wurden im Vergleich zum selben Zeitraum 2019

  • bei der Energieberatung für Wohngebäude mit 7.644 mehr als doppelt so viele Anträge beantragt. 2020 wurde jede dritte Förderung als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durchgeführt. 2019 war es nur jede vierte. Pro Beratung werden durchschnittlich rund 31 000 Euro an zusätzlichen Investitionen angestoßen. Im Schnitt liegen die Netto-Endenergieeinsparungen pro Beratungsfall bei rund 8.000 kWh. Zu beachten ist, dass die Förderung erst im Februar erhöht wurde. Im Januar 2020 fanden dadurch wohl deutlich weniger Beratungen statt als im Januar 2019.
  • mit 1.000 Anträgen etwas weniger Energieberatungen Mittelstand (EBM) beantragt.
  • stiegen die Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen deutlich von 217 auf 327 Anträge.

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum

In den ersten vier Monaten 2020 stiegen die Zahlen der Einzelmaßnahmen im Wohngebäude

  • bei der Kreditvariante (152) um 71 Prozent von knapp 3.000 auf fast 5.000 Bewilligungen. Auch das Kreditvolumen pro Bewilligung stieg von 76.000 auf 96.000 Euro (+ 25 Prozent).
  • bei der Zuschussvariante (430) um 37 Prozent von knapp 26.000 auf über 35.000 Bewilligungen. Das durchschnittliche Zuschussvolumen lag 2020 bei 6.242 Euro. Bei einer Förderquote von 20 Prozent kostete jede Maßnahme im Durchschnitt gut 31.000 Euro. (Hierbei ist zudem zu beachten, dass 2019 noch sehr viele reine Brennwertgeräte gefördert wurden. Dies ist seit 2020 nicht mehr möglich. Zudem werden Heizungen nun über das MAP des BAFA abgewickelt.)

Die Förderprogramme im Nichtwohngebäudebereich verblieben auf sehr niedrigem Niveau ( 70 Bewilligungen gewerblich und 16 kommunal).

KfW-Programm Energieeffizient Bauen: Details und Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Von Januar bis April wurden 2020 im Vergleich zum gleichen Vergleichszeitraum 2019 mit über 30.000 2,5 Mal mehr Effizienzhäuser als Wohngebäude Kredit (153) bewilligt. Interessant ist, dass das durchschnittliche Kreditvolumen beim KfW-Haus 40 mit knapp 290.000 Euro höher lag als bei den 55er und 40 Plus-Häusern. Das KfW-Haus 55 macht dabei immer noch 79 Prozent aus. Jedoch wurden deutlich mehr 40 Plus als 40er Häuser nachgefragt.

Förderungen der Nichtwohngebäude (217, 220, 276) nahmen gesamt hingegen von rund 300 auf gut 200 Bewilligungen ab.

Antragsstau beim BAFA

Die Bundesregierung verwies darauf, dass die sehr langen Bearbeitungszeiten etwas reduziert wurden. Beim MAP konnten im März 31 Stellen besetzt werden, 19 sind weiter unbesetzt. 11 davon sollen im Juli besetzt werden. Es scheint aber deutliche Probleme zu geben, geeignete Mitarbeiter zu finden. In den letzten Monaten stiegen die zu erwartenden Bearbeitungszeiten wieder auf zehn Wochen an, wie GIH-Mitglieder berichten.

Stand bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die Regierung bestätigt, dass die BEG-Richtlinie „wie geplant 2021 in Kraft treten“ werde. Sie befinde sich immer noch in der Ressortabstimmung der federführenden Ministerien. Aus Planungsgründen in der Beratung fordert der GIH, die Details der neuen Förderung baldmöglichst zu veröffentlichen.

 

Keine Anfrage der GRÜNEN zur Klimaschutzwirkung der Programme für energieeffizientes Bauen, Sanieren und erneuerbare Wärme der Bundesregierung

 

Kategorie: Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ Bundesregierung/ Energieberatung/ Grüne/ KfW

Energieberatung im Mittelstand – Erleichterte Verwaltungspraxis

Energieberatung im Mittelstand – Erleichterte Verwaltungspraxis

2. April 2020

1.) Zuschusszahlung an das Beratungsunternehmen

Abweichend von der Förderrichtlinie wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen. Der Vorteil für das beratene Unternehmen: Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten, sondern hat von vornherein nur seinen Eigenanteil zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Beratungsunternehmen mit dieser Verfahrensweise einverstanden ist (Adressat des Zuwendungsbescheids bleibt auch in diesem Fall das beratene Unternehmen, das auch den Zuschussantrag stellt).

Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, sind zwei Dinge zu beachten:

  • Das neue Formular „Ermächtigung“ ist vom KMU vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den restlichen Verwendungsnachweisunterlagen dem BAFA vorzulegen (hinterlegt auf der Internetseite www.bafa.de/ebm unter „Formulare“).
  • Es ist eine angepasste Rechnung einzureichen, die sowohl den zu erwartenden Bundeszuschuss als auch den vom beratenen Unternehmen zu tragenden Eigenanteil ausweist. Rechnungsbeispiele finden sich im Merkblatt „Energieberatung von Kommunen – Merkblatt zum Antragsverfahren und zum Beratungsbericht“ des Förderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (dort Seite 8, Nr. 4.2). Das Merkblatt ist abrufbar unter www.bafa.de/ebk (Publikationen).

2.) Bewilligungszeitraum/Vorlagefrist

Der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweisunterlagen kann bis auf Weiteres ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag.

Der GIH bedankt sich für diese, jüngst auch vom GIH geforderten Erleichterungen. Der Verband wünscht sich eine ähnliche Anpasung auch für die investiven Förderprogramme. Auch hier sind Fristverlängerungen für Hauseigentümer wegen der Corona-Pandemie sinnvoll, da auch viele Handwerker ihre Tätigkeiten eingestellt haben. Der GIH wünscht allen Beteiligten trotz erschwerter Bedingungen erfolgreiche Energieberatungen.

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Energieberatung im Mittelstand/ KfW/ KfW-Förderung

Förderung bei KfW-Programmen steigt um zehn Prozent

Förderung bei KfW-Programmen steigt um zehn Prozent

8. Januar 2020

Im Zuge um die seit 1. Januar geltenden steuerlichen Förderung mit einem Fördersatz von 20 Prozent (außer bei Energieberatungsdienstleistungen wie Planung und Baubegleitung – dort gelten 50 Prozent. Infos dazu hier.) werden nun etwas verzögert auch die KfW-Förderungen angepasst. Der Mindestfördersatz steigt analog auf ebenfalls 20 Prozent. Der GIH freut sich über die seit langem geforderte Erhöhung und erhofft sich dadurch einen Anstieg bei energetischen Sanierungen und Neubau und somit einen Beitrag zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen.

 

Fördersätze für Wohngebäude in der Übersicht

  • Bei Einzelmaßnahmen verdoppelt sich der Investitionszuschuss (Programm 430) von zehn auf 20 Prozent. Auch bei der Kreditvariante (152) gelten nun 20 Prozent (davor 7,5 %).
  • Der maximale Kreditbetrag bzw. die förderfähigen Investitionskosten bleiben für Einzelmaßnahmen bei 50.000 Euro.
  • Bei den Effizienzhäusern erhöhen sich alle bisherigen Zinssätze der Investitionszuschüsse (430) um zehn Prozent. Bei der Kreditvariante (151) steigen die förderfähigen Kosten sogar um 12,5 Prozent. Damit sind die Förderhöhen bei beiden Varianten (Zuschuss und Kredit) gleich hoch. Diese betragen beim KfW-Effizienzhaus 115 ab 24. Januar 25 Prozent, den höchsten Satz gibt es mit 40 % für das Effizienzhaus 55.
  • Der maximale Kreditbetrag (151) und die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen jeweils um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
  • Beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses (153) erhöht sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um zehn Prozent. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

 

Fördersätze für Nichtwohngebäude in der Übersicht

  • Bei Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um zehn Prozent. Dieser beträgt z.B. beim Effizienzhaus 70 in Kürze 275 Euro je Quadratmeter.
  • Bei energetischen Einzelmaßnahmen (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 15 Prozent auf 20 Prozent und somit auf maximal 200 Euro je Quadratmeter.

Die Änderungen bei der Förderung – wie beispielsweise die Einstellung des Heizungs- und Lüftungspakets und der Förderung für Öl-Brennwert-Heizungen – seit dem 1. Januar wurden bereits im Artikel Änderungen der KfW-Programme am 2. Januar veröffentlicht.

Änderungen für Wohngebäude ab 24. Januar

Sanierung oder Kauf einer bestehenden Immobilie

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.

Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

Maßnahme Investitionszuschuss in % geförderte Kosten je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 70 35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 85 30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 115 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 30.000 Euro
Einzelmaßnahmen 20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro maximal 10.000 Euro

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 70 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 85 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 115 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro

 

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
Einzelmaßnahmen 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag bis zu 10.000 Euro

Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40 Plus 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro

Änderungen für Nichtwohngebäude ab 24. Januar

Energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 10 %.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Quadratmeter
Effizienzhaus 70 27,5 % 275 Euro
Effizienzhaus 100 20 % 200 Euro
Effizienzhaus Denkmal 17,5 % 175 Euro

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 15 %.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Maximaler Tilgungszuschuss je Quadratmeter
Einzelmaßnahmen 20 % 200 Euro

Weitere Informationen auf der KfW Seite

Änderungen des BAFA Marktanreizprogramms

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Programme/Gesetze Tags: Effizienzhaus/ Einzelmaßnahme/ Energieberater/ Förderung/ KfW

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Mai
21
Online-Seminar: Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm
Den Charme historischer Gebäude bewahren, zeitgemäße Energieeffizienz erzielen und die Nachhaltigkeit und Gesundheit ...  Mehr »
Juli
17
Die Dekarbonisierung in der Hallenheizung
Erfahren Sie in diesem Online-Seminar von Kübler kurz und bündig alles über die heiztechnischen Anforderungen des ...  Mehr »
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