Hintergrund: Das auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) im Dezember 2015 beschlossene Übereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzen soll, um einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Donald Trump verkündete am 01.06.17 den Ausstieg der USA aus dem Abkommen.
Hintergrund: Deutsche Klimaschutzziele, die im Klimaschutzplan 2050 und Koalitionsvertrag beschlossen worden, beinhalten unter anderem einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen und nationale Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren.
Die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes ist ein wichtiger Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele und deutlich wirkungsvoller als eine weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen neuer Häuser. Es bedarf wirkungsvoller Anreize für freiwillige Sanierung. Hierzu gehören insbesondere auch Information und Beratung. CDU und CSU haben bewiesen, dass sie das energiepolitische Ziel der Bundesregierung ernst nehmen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Wir werden aber strikt auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots, der Freiwilligkeit und der Technologieoffenheit achten. | ||
In Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen werden wir den Klimaschutzplan 2050 weiterentwickeln. Eine SPD-geführte Bundesregierung wird den Dialog mit den Betroffenen, den Unternehmen, den Gewerkschaften und den Beschäftigten in den verschiedenen Sektoren führen. Denn wir wissen, dass sich soziale, ökonomische und ökologische Fragen nicht einzeln, sondern nur unter Berücksichtigung der wechselseitigen Abhängigkeiten erfolgreich beantworten lassen. Die Ergebnisse dieses Dialoges werden wir im Rahmen eines nationalen Klimaschutzgesetzes umsetzen. | ||
Schon das 2020-Klimaschutzziel von minus 40 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 wird ohne zusätzliche Maßnehmen verfehlt werden. | ||
Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept beschlossen, bis 2020 den Treibhausgasausstoß in Deutschland um 40 Prozent zu reduzieren. Laut ihrem jüngstem Klimaschutzbericht ist Deutschland jedoch weit davon entfernt. In den vergangenen Jahren sind die Treibhausgasemissionen insgesamt gar nicht und im Gebäudebereich viel zu langsam gesunken. Nach Einschätzung der Expertenkommission der Bundesregierung zur Begleitung des Energiewende-Monitorings ist das Erreichen der Energiesparziele im Gebäudebereich durch die bisherigen Maßnahmen nicht sichergestellt. Beim Anteil erneuerbarer Wärme liegt Deutschland abgeschlagen hinter Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich. Im Wärmesektor besteht noch erheblicher Handlungsbedarf um die Klimaziele von Paris zu erreichen. Wir haben dazu einen umfangreichen Aktionsplan Faire Wärme vorgelegt (https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/bauen/PDF/aktionsplan-faire-waerme.pdf). | ||
Hauseigentümer müssen getätigte Investitionen in Energieeffizienz auch über Mieten amortisieren können. Die sogenannte Mietpreisbremse gefährdet daher auch Investitionen in Energieeffizienz. Staatliche, regulative Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sind kein Ersatz für marktkonforme Steuerungsinstrumente wie beispielsweise einen funktionierenden Emissionshandel. Den europäischen Emissionshandel wollen wir Freie Demokraten daher auf weitere Sektoren wie z.B. den Gebäudebereich ausdehnen. Übergangsweise sind steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung im Wohnungsbestand unverzichtbar. Nationale Alleingänge wie den Klimaschutzplan 2050 lehnen wir ab. Die Klimaziele Deutschlands müssen wieder an die gemeinsamen europäischen Ziele angeglichen werden. | ||
Der GIH begrüßt den im Klimaschutzplan 2050 beschlossenen Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland. Um jedoch den gesamten Baubestand klimaneutral zu bekommen bedarf es weiterer und vor allem verbindlicher Maßnahmen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist hier aus Sicht des GIH die Energieeffizienzstrategie Gebäude des BMWi. Diese bedarf jedoch noch dringend einer ergänzenden Informationskampagne um die Öffentlichkeit zu erreichen. |
Hintergrund: Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt. Sie unterliegt somit keinen allgemein gültigen beruflichen Standards, wie dies beispielsweise beim Steuerberater der Fall ist.
Hintergrund: Bau und Sanierung von Gebäuden wird aufgrund neuer Technologien, zunehmender Vernetzung und Digitalisierung („Smart Home“) immer anspruchsvoller. Für Handwerksmeister gibt es nach der Meisterprüfung keine Pflicht zur Weiterbildung. Energieberater müssen bei der Zulassung zu den staatlichen Förderungen Fortbildungen nachweisen.
Hintergrund: Das Gebäudeenergiegesetz soll das bestehende Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) zusammenführen. Der Entwurf des GEG kam Anfang 2017 nicht zur Abstimmung ins Bundeskabinett.
Hintergrund: Der Niedrigstenergiegebäudestandard für die Errichtung von Nichtwohn-gebäuden der öffentlichen Hand entspricht im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes dem KfW-Effizienzhausstandard 55. In der EU-Gebäuderichtlinie wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass nach dem 31. Dezember 2018 errichtete Nichtwohngebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind.
Hintergrund: In der EU-Gebäuderichtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass ab dem Jahr 2021 alle neu errichteten Wohngebäude Niedrigstenergiegebäude sind.
Hintergrund: Dies ist derzeit nur bei vermieteten Wohnimmobilien möglich.
Hintergrund: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schreibt z.B. beim Heizungsanlagentausch erneuerbare Energien bzw. Ersatzmaßnahmen wie den Sanierungsfahrplan vor.
Hintergrund: In vielen Bundesländern gibt es Probleme, Banken zu finden, die KfW-Programme für energetische Sanierungen der WEG anbieten. In einigen Bundesländern übernehmen die Landesbanken das Ausfallrisiko einzelner Eigentümer.
Hintergrund: Derzeit ist die Hauptanforderung zur Darstellung der Gesamtenergieeffizienz beim Neubau von Gebäuden der Jahresprimärenergiebedarf.
Hintergrund: Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. Daher sind derzeit die Länder zuständig, die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen.
Hintergrund: Derzeit können Vermieter die jährliche Miete um 11 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen.
Hintergrund: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in der Förder-strategie ein Auslaufen der Förderung nach 2019 angekündigt.
Hintergrund: Der iSFP ist derzeit in der BAFA-Vor-Ort-Beratung integriert. Daher dürfen Handwerksmeister, die Gebäudeenergieberater (HWK) sind und einen Handwerksbetrieb betreiben, die Förderung beider Beratungen nicht beantragen. Für eine erweiterte Zulassung ist eine Änderung der Richtlinie nötig.
Hintergrund: Die Bundesregierung entwickelt gerade eine Gewerkeliste. Bisher ist aus Qualitätsgründen für Handwerksmeister bei den KfW-Programmen und der Energieeffizienz-Expertenliste der erfolgreiche Abschluss der rund 250-stündigen Ausbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) Voraussetzung. Diese Anforderung soll trotz steigender Komplexität aufgeweicht werden.
Hintergrund: Die Bundesregierung fördert die Technologieentwicklung bereits im Rahmen der Förderinitiative Energiespeicher seit 2012 mit rund 250 Projekten und 200 Millionen Euro.
Die einzelnen Antworten der Parteien finden Sie hier in der Übersicht.