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Die bundesweite Interessenvertretung für Energieberaterinnen und Energieberater

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Begründungen der Parteien und GIH Positionen

1. Deutschland sollte an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommen festhalten.

Hintergrund: Das auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) im Dezember 2015 beschlossene Übereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzen soll, um einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Donald Trump verkündete am 01.06.17 den Ausstieg der USA aus dem Abkommen.

Zu den Langfristzielen, also zu unseren Beitrag zum 1,5 -2 Grad-Ziel, haben wir uns nicht nur in Paris bekannt, sondern mit dem Klimaschutzplan 2050 auch den Fahrplan und konkrete Sektorenziele festgelegt. Zur Umsetzung werden wir im nächsten Jahr, wie im Klimaschutzplan 2050 festgelegt, ein Maßnahmenprogramm 2030 erarbeiten.
Für viele Menschen hängen die Chancen auf ein Leben in Wohlstand und Frieden vom erfolgreichen Kampf gegen den Klimawandel ab. Klimaschutzpolitik ist daher immer auch Friedenspolitik und Ausdruck internationaler Solidarität. In Deutschland wollen wir bis 2050 weitestgehend Treibhausgasneutralität erreichen.
Eine Erderwärmung über die beschlossenen Höchstgrenzen hinaus wird zu unkontrollierten und katastrophalen Änderungen in der natürlichen Umwelt führen.
Ja! Die vom Menschen verursachte Klimakrise wird zur Klimakatastrophe, wenn wir den Ausstoß von Treibhausgasen nicht drastisch reduzieren. Nur konsequente Klimaschutzmaßnahmen können eine weltweite Umweltkatastrophe abwenden, die Bundesregierung ist dabei leider untätig, deckelt stattdessen den Ausbau erneuerbaren Energien und wehrt sich gegen den unabdingbaren Kohleausstieg und das Ende des Verbrennungsmotors. Der Wettbewerb um die besten Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels spornt uns an, neue und bessere Technologien zu entwickeln. So können wir zum Beispiel teure Energieimporte (gerade auch aus autokratisch regierten Staaten) einsparen und Konflikte um Rohstoffe verhindern. Der globale Wettbewerb um die Technologien von morgen ist bereits in vollem Gange. Wir wollen, dass Deutschland dabei vorne mitspielt.
Wir Freie Demokraten treten für eine vernünftige, international abgestimmte Politik auf Basis des Klimaschutzabkommens von Paris ein und lehnen nationale Alleingänge ab. Wir wollen den Emissionshandel als globales Klimaschutzinstrument weiterentwickeln und dafür internationale Kooperationspartner gewinnen. Das wird uns nur gelingen, wenn wir uns langfristig realistische Ziele setzen und auf unnötige Markteingriffe verzichten. Technisch gibt es viele Wege, das Klima zu schützen. Aus unserer Sicht sind alle gesellschaftlich akzeptierten Technologien und Energieträger gleichermaßen geeignet, die sich marktwirtschaftlich behaupten können und eine sichere Energieversorgung gewährleisten. Daher lehnen wir auch auf Ebene der Europäischen Union technische Auflagen zur Treibhausgasminderung ab und treten für einen Verzicht auf Subventionen für Vermeidungstechnologien ein.
Die Abkehr vom Pariser Abkommen wäre ein Rückschlag für den Klimaschutz in Deutschland – auch im Gebäudesektor. Die Verantwortung gegenüber unserer Umwelt kann nur mit massiven nationalen und internationalen Anstrengungen erreicht werden. Der GIH fordert daher ein Festhalten an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens.

2. Die derzeitigen Maßnahmen, Gesetze und Förderungen in Deutschland reichen aus, um die nationalen Klimaschutzziele bis 2050 zu erreichen.

Hintergrund: Deutsche Klimaschutzziele, die im Klimaschutzplan 2050 und Koalitionsvertrag beschlossen worden, beinhalten unter anderem einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen und nationale Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren.

Die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes ist ein wichtiger Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele und deutlich wirkungsvoller als eine weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen neuer Häuser. Es bedarf wirkungsvoller Anreize für freiwillige Sanierung. Hierzu gehören insbesondere auch Information und Beratung. CDU und CSU haben bewiesen, dass sie das energiepolitische Ziel der Bundesregierung ernst nehmen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Wir werden aber strikt auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots, der Freiwilligkeit und der Technologieoffenheit achten.
In Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen werden wir den Klimaschutzplan 2050 weiterentwickeln. Eine SPD-geführte Bundesregierung wird den Dialog mit den Betroffenen, den Unternehmen, den Gewerkschaften und den Beschäftigten in den verschiedenen Sektoren führen. Denn wir wissen, dass sich soziale, ökonomische und ökologische Fragen nicht einzeln, sondern nur unter Berücksichtigung der wechselseitigen Abhängigkeiten erfolgreich beantworten lassen. Die Ergebnisse dieses Dialoges werden wir im Rahmen eines nationalen Klimaschutzgesetzes umsetzen.
Schon das 2020-Klimaschutzziel von minus 40 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 wird ohne zusätzliche Maßnehmen verfehlt werden.
Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept beschlossen, bis 2020 den Treibhausgasausstoß in Deutschland um 40 Prozent zu reduzieren. Laut ihrem jüngstem Klimaschutzbericht ist Deutschland jedoch weit davon entfernt. In den vergangenen Jahren sind die Treibhausgasemissionen insgesamt gar nicht und im Gebäudebereich viel zu langsam gesunken. Nach Einschätzung der Expertenkommission der Bundesregierung zur Begleitung des Energiewende-Monitorings ist das Erreichen der Energiesparziele im Gebäudebereich durch die bisherigen Maßnahmen nicht sichergestellt. Beim Anteil erneuerbarer Wärme liegt Deutschland abgeschlagen hinter Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich. Im Wärmesektor besteht noch erheblicher Handlungsbedarf um die Klimaziele von Paris zu erreichen. Wir haben dazu einen umfangreichen Aktionsplan Faire Wärme vorgelegt (https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/bauen/PDF/aktionsplan-faire-waerme.pdf).
Hauseigentümer müssen getätigte Investitionen in Energieeffizienz auch über Mieten amortisieren können. Die sogenannte Mietpreisbremse gefährdet daher auch Investitionen in Energieeffizienz. Staatliche, regulative Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sind kein Ersatz für marktkonforme Steuerungsinstrumente wie beispielsweise einen funktionierenden Emissionshandel. Den europäischen Emissionshandel wollen wir Freie Demokraten daher auf weitere Sektoren wie z.B. den Gebäudebereich ausdehnen. Übergangsweise sind steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung im Wohnungsbestand unverzichtbar. Nationale Alleingänge wie den Klimaschutzplan 2050 lehnen wir ab. Die Klimaziele Deutschlands müssen wieder an die gemeinsamen europäischen Ziele angeglichen werden.
Der GIH begrüßt den im Klimaschutzplan 2050 beschlossenen Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland. Um jedoch den gesamten Baubestand klimaneutral zu bekommen bedarf es weiterer und vor allem verbindlicher Maßnahmen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist hier aus Sicht des GIH die Energieeffizienzstrategie Gebäude des BMWi. Diese bedarf jedoch noch dringend einer ergänzenden Informationskampagne um die Öffentlichkeit zu erreichen.

3. Der Beruf „Energieberater“ soll offiziell mit klar definierten Ausbildungs- und Qualitätsstandards anerkannt werden.

Hintergrund: Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt. Sie unterliegt somit keinen allgemein gültigen beruflichen Standards, wie dies beispielsweise beim Steuerberater der Fall ist.

CDU und CSU setzen sich für eine Qualitätsoffensive für eine zielgruppengerechte Energieberatung ein. Dazu ist es erforderlich, das Berufsbild des Energieberaters zu etablieren und entsprechende Qualitätsstandards zu entwickeln. Wir wollen bis 2020 nahezu jedem deutschen Haushalt eine kostenlose Energieberatung ermöglichen. Verbraucher sollen damit nicht nur Kosten sparen, sondern auch zum Gelingen der Energiewende beitragen.
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist zwar nicht geschützt, doch es wurden in den letzten Jahren von unterschiedlichsten Bildungsträgern, vornehmlich den Kammern (Ingenieurkammer, Architektenkammer, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Hochschulen) Weiterbildungsmaßnahmen etabliert. Wichtigstes Kriterium dieser Bildungsmaßnahmen ist die staatliche Anerkennung des Abschlusses und die damit verbundene Berechtigung zu staatlich geförderten Beratungsleistungen und/oder Nachweisen wie dem Energieausweis. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Ablegung einer Prüfung, z.B. zum Gebäudeenergieberater oder zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz.

In den Bundesländern ist die Berechtigung zum Ausstellen von Energiebedarfsausweisen unterschiedlich geregelt ist. Hier ist eine Vereinheitlichung insbesondere für die Energieberater, die in mehreren Bundesländern tätig sind, anzustreben.

Gut ausgebildete und zertifizierte Energieberater sind einer der Schlüssel für das Gelingen der Energiewende.
Wir sind für unabhängige und qualifizierte Beratung von Gewerke übergreifend denkende Energieberaterinnen und Energieberater, die auf Gebäude und Quartiere abgestimmte Vorschläge erarbeiten und unterbreiten. Dazu setzen wir uns dafür ein, rechtlich sichere und qualitätssteigernde Verordnungen für die Fortbildung von Energieberaterinnen und -beratern in Bund und Ländern zu schaffen. Außerdem wollen wir in den Ausbildungsverordnungen gewerkeübergreifende Aspekte des Energiesparens als verbindliche Ausbildungsinhalte im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO) verankern.
Die Zuständigkeit für die Berufsbildung definiert das Berufsbildungsgesetz. Danach sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern usw. für die Formung von Tätigkeiten zu einem „Beruf“ zuständig. An die Berufsausbildung sind wiederum zahlreiche inhaltliche und strukturelle Voraussetzungen geknüpft. Wenn die Tätigkeiten der Energieberater die Voraussetzungen erfüllen als Beruf anerkannt zu werden, spricht nichts gegen diese Entwicklung.
Der GIH fordert die offizielle Anerkennung des „Energieberaters“ als eigenständigen Beruf. Für Energieberatungskunden würde dies bedeuten, dass sie – wie bei anderen Berufen auch – auf einheitliche und klar definierte Ausbildungs- und Qualitätsstandards vertrauen können. Kunden – private Bauherren ebenso wie öffentliche – müssen sich der Beratungsqualität, für die sie bezahlen, sicher sein können. Dafür müssen klare Standards entwickelt werden.

4. Handwerksbetriebe sind fachlich ausreichend ausgebildet, um die Anforderungen der Energiewende im Gebäudebereich umzusetzen.

Hintergrund: Bau und Sanierung von Gebäuden wird aufgrund neuer Technologien, zunehmender Vernetzung und Digitalisierung („Smart Home“) immer anspruchsvoller. Für Handwerksmeister gibt es nach der Meisterprüfung keine Pflicht zur Weiterbildung. Energieberater müssen bei der Zulassung zu den staatlichen Förderungen Fortbildungen nachweisen.

Die deutsche Handwerkerschaft ist bezüglich des Ausbildungsgrades und des Wissenstandes auf höchstem Niveau und weltweit führend. Es ist davon auszugehen, dass die Handwerksunternehmen auch neuen Anforderungen im Zuge des technischen Fortschritts schnell gewachsen sein werden. CDU und CSU sprechen sich dafür aus, in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der vor allem die Wirtschaftlichkeit von Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Blick behält.
Generell ist das Qualifikationsniveau in den Handwerksbetrieben dank des dualen Ausbildungsbildungssystems gut. Betriebe, Berufsschulen und Handwerkskammern, sorgen dafür, dass Handwerkern im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung die erforderlichen Qualifikationen vermittelt werden, um für die Energiewende notwendigen Ein- und Umbauten an Gebäuden vornehmen zu können. Die SPD will durch eine Reihe von Maßnahmen die berufliche Aus- und Fortbildung, insbesondere im Handwerk fördern. So wollen wir zum Beispiel die Ausstattung der Berufsschulen investieren, ein Recht auf Weiterbildung einführen und Gebühren für Techniker- und Meisterkurse abschaffen.
Die Anforderungen werden immer mehr gewerkeübergreifend, weil Gebäudehülle und techn. Ausrüstungen gemeinsam gedacht werden müssen.
Qualifizierte HandwerkerInnen führen die Energiewende im Gebäudebereich aus. Aber bei der Ausbildung noch mehr getan werden. Wir fordern eine Aus- und Weiterbildungsoffensive. Das Thema Energiesparen sollte in der Aus- und Weiterbildung zu allen Bau-Berufen und zugehörigen Studiengängen eine größere Rolle spielen.

In den Ausbildungsordnungen müssen Themen wie Energiesparen und energetische Modernisierung mehr Raum erhalten. Dazu wollen wir in den Ausbildungsverordnungen Gewerke übergreifende Aspekte des Energiesparens als verbindliche Ausbildungsinhalte im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO) verankern. Nur gut qualifizierte, unabhängige und Gewerke übergreifende Energieberater können auf das Gebäude und das Quartier abgestimmte Vorschläge machen, die jenseits des Horizonts einzelner Bauteile sind.

Das deutsche Handwerk zeichnet sich, gerade im internationalen Vergleich, durch ein sehr hohes Qualitätsniveau aus. Handwerksbetriebe leisten darüber hinaus einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Ausbildung zur jungen Menschen, von dem unsere ganze Gesellschaft profitiert. Mit den Handwerkskammern verfügt das Handwerk über gut funktionierende Institutionen, die auch im Bereich der beruflichen Weiterbildung und Qualifikation einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist gibt zahlreiche Bildungswerke, an denen das Handwerk beteiligt ist. Wir sind sicher, dass deutsche Handwerksbetriebe die anstehenden Veränderungen der Digitalisierung (smart home) gut meistern werden. Am Ende ist es eine Frage des Marktes und des Wettbewerbes, wie gut und schnell sich Handwerksbetriebe auf Veränderungen einstellen, denn die Kunden müssen den Handwerkern Vertrauen und mit ihrer Arbeit zufrieden sein.
Die bestehenden Ausbildungen im Handwerk sind nicht ausreichend, um mit der rasanten technologischen Entwicklung im Gebäudesektor und somit mit der Energiewende Schritt halten zu können. Der GIH fordert daher die bestehenden Ausbildungen qualitativ weiter zu entwickeln und auch für das Handwerk entsprechende Weiterbildungen verbindlich zu verankern. Die Energiewende kann nur mit exzellent ausgebildeten Fachkräften gelingen.

5. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in der kommenden Legislaturperiode rasch in ähnlicher Form wie der Referentenentwurf umgesetzt werden.

Hintergrund: Das Gebäudeenergiegesetz soll das bestehende Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) zusammenführen. Der Entwurf des GEG kam Anfang 2017 nicht zur Abstimmung ins Bundeskabinett.

Wir achten darauf, dass Hauseigentümer und Mieter durch die energetische Gebäudesanierung und die Regelungen für Neubauten nicht überfordert werden. Die im geplanten Gebäudeenergiegesetz enthaltene unwirtschaftliche Anhebung der Standards für Neubauten wurde von uns abgelehnt. Die Bundesbauministerin und die Bundeswirtschaftsministerin wollten deutlich über die Grenzen des Zumutbaren hinausgehen und hätten damit auch den Weg für eine weitere Verschärfung des Standards im Wohnungsbau vorgezeichnet.

CDU und CSU sprechen sich dafür aus, in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der vor allem die Wirtschaftlichkeit von Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Blick behält.

Im Sinne einer besseren Handhabbarkeit wollen wir die geplante Zusammenführung der Regelwerke von Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparungsgesetz/Energieeinsparverordnung (EnEG/EnEV) in einem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wieder aufnehmen. Durch die Vereinheitlichung sollen Anwendung und Vollzug deutlich vereinfacht und erleichtert werden (u.a. Bürokratieabbau). Ob der vorliegende Entwurf diesen Anspruch erfüllt, werden wir überprüfen.
Der Entwurf ist noch wesentlich zu verbessern, das Gebäudeenergiegesetz sollte aber dennoch zügig verabschiedet werden.
Wir brauchen ein ambitionierteres GEG. Das schwer zu durchblickende Regelungsdickicht im Gebäudebereich wollen wir durch ein einfacheres und transparentes Energiesparrecht ersetzen, das die CO2-Emissionen und den realen Wärmebedarf eines Gebäudes zu den wesentlichen Bemessungsgrößen macht. Dazu sollten die EnEV, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das EnEG zu einem Gesetz zusammengeführt werden und auf die Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Außerdem ist es nötig, die Anreize für klimafreundliches Bauen und Modernisieren zu verdoppeln, weit stärker auf die Modernisierung ganzer Stadtviertel auszurichten und sozial verträglich auszugestalten. Transparenz und unabhängige Beratung wollen wir ausbauen. Im Gebäudebestand soll der Einsatz erneuerbarer Wärme anteilig verpflichtend werden, wenn ohnehin ein Austausch der Heizungsanlage erforderlich ist. Die sogenannte graue Energie, die für die Erstellung eines Gebäudes bzw. für die Herstellung der Bau- und Dämmstoffe verbraucht wird, soll bei deren Klassifizierung berücksichtigt werden.
Eine Zusammenfassung gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit den energetischen Vorgaben im Bausektor kann sinnvoll sein. Weitere Verschärfungen der energetischen Vorgaben bzw. Standards lehnen wir mit Blick auf die drastisch angestiegenen Baukosten je Quadratmeter ab. Angesichts der Wohnungsnot in vielen deutschen Städten muss das Bauen bezahlbar bleiben, auch für Normalverdiener.
Um die Planungssicherheit für alle Marktakteure zu gewährleisten, fordert der GIH die Verabschiedung des GEG zu Beginn der neuen Legislaturperiode. Hierzu gehört auch die Festlegung von Niedrigenergie-Standards durch die alle Neubauten ab 2019/2021 den Anforderungen der Energie- und Klimaschutzziele 2050 gerecht werden. Dies ist bereits heute zumeist wirtschaftlich, vermeidet spätere, teure Nachrüstungen und begrenzt durch niedrige Verbräuche und eigene Erzeugung die Systemkosten der Energiewende.

6. Als Niedrigstenergiestandard für alle neu errichteten Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand soll ab 2021 mindestens die Anforderung des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.

Hintergrund: Der Niedrigstenergiegebäudestandard für die Errichtung von Nichtwohn-gebäuden der öffentlichen Hand entspricht im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes dem KfW-Effizienzhausstandard 55. In der EU-Gebäuderichtlinie wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass nach dem 31. Dezember 2018 errichtete Nichtwohngebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind.

Das Vorhaben ist auf denjenigen Kerngehalt zurückzuführen, der sich aus dem Umsetzungsbedarf der EU-Gebäuderichtlinie ergibt. Die Lösung besteht dann in einer schlanken Fusion von Energie-Einsparungsgesetz, Energie-Einsparverordnung und Erneuerbaren-Energien-Wärme-Gesetz sowie einer Festsetzung des derzeit geltenden EnEV-Standards als Niedrigstenergiegebäudestandard.
Artikel 9 der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht schon ab 2019. Der Niedrigstenergiegebäudestandard ist in Deutschland noch nicht festgelegt. Das im Gebäudeenergiegesetz festgelegte Anforderungsniveau für die Errichtung von Nichtwohngebäuden der öffentlichen Hand entspricht dem KfW-Effizienzhausstandard 55.

Durch den ab 2019 einzuhaltenden Niedrigstenergiegebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand können Mehrkosten für Bund, Länder und Gemeinden beim öffentlichen Hochbau für die Errichtung von Gebäuden entstehen. Die generelle Wirtschaftlichkeit dieses Standards ist vor dem Hintergrund gutachterlicher Untersuchungen auf Grund der konkreten Ausgestaltung der Anforderung nachzuweisen. Soweit im Einzelfall die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sein sollte und die Einhaltung des Standards zu einer unbilligen Härte führt, kann von dem Standard abgewichen werden.

Es gäbe auch gute Argumente für den KfW-Effizienzhausstandard 40.
Das reicht nicht aus. Der von der EU vorgeschriebene Niedrigstenergie-Gebäudestandard für den Neubau von Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand sollte entsprechend dem KfW-Standard Effizienzhaus 40 definiert werden.
Wir Freie Demokraten unterstützen diese Forderung.
Der GIH sieht den KfW-Effizienzhausstandard 55 für den Neubau von Nichtwohn-gebäuden der öffentlichen Hand als den richtigen Weg an. Die öffentliche Hand kann hier ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und gleichzeitig Energiekosten in der Zukunft senken. Der GIH fordert den Verzicht von Ausnahmen für Kommunen (wie noch in den bisherigen GEG-Entwürfen vorgesehen), sowie eine schnellstmögliche Umsetzung, um den langen Entscheidungs- und Investitionsprozessen im öffentlichen Sektor gerecht zu werden.

7. Als Niedrigstenergiestandard für den Neubau von Wohngebäuden sollen ab 2021 mindestens die Anforderungen des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.

Hintergrund: In der EU-Gebäuderichtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass ab dem Jahr 2021 alle neu errichteten Wohngebäude Niedrigstenergiegebäude sind.

Die vorhandenen Spielräume, die die EU-Gebäuderichtlinie den Mitgliedstaaten einräumt, sollen genutzt werden. Das schließt nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechendem technologischen Fortschritt und sichergestellter Wirtschaftlichkeit weitergehende Anreize gesetzt werden, so dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor mit einem höheren Ambitionsniveau erreicht werden.
Entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Der Niedrigstenergiegebäudestandard ist in Deutschland noch nicht festgelegt. Die Erfüllung der Standards für den privaten Neubau soll flexibilisiert werden. So soll u.a. der gebäudenah erzeugte EE-Strom künftig eine Option zur Erfüllung der Standards werden und die Anrechnung des EE-Stroms soll verbessert und vereinfacht werden.

Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht keine Verschärfung der energetischen Standards für den privaten Neubau vor. Die Definition des Niedrigstenergiegebäudestandard soll ausschließlich für den Neubau von Nichtwohngebäuden der öffentlichen Hand erfolgen und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand herausstreichen. Die Trennung ergibt sich schon daraus, dass die Standards für Nichtwohngebäude nach einem anderen Verfahren ermittelt werden, als die von Wohngebäuden.

Es gäbe auch gute Argumente für den KfW-Effizienzhausstandard 40.
Der von der EU vorgeschriebene Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Neubauten privater Wohngebäude und von Nichtwohngebäuden sollte entsprechend dem KfW-Standard Effizienzhaus 40 definiert werden.

 

Die Anhebung bei Energiestandards für Wohngebäude muss vorsichtig erfolgen. Momentan sind diese Regelungen ein Preistreiber auf dem Wohnungsmarkt. Wir setzen uns dafür für eine Kostensenkungskommission im Wohnbereich ein, die diese Standards und mögliche Erhöhungen in Bezug auf die Kostensteigerungen überprüft.
GIH strebt auch für den Wohngebäudeneubau mindestens einen Standard ähnlich den Anforderungen des KfW-Effizienzhaus 55 an. Da dieser Standard jedoch nicht ausreicht, um wie im Klimaschutzplan 2050 gefordert den gesamten Baubestand klimaneutral zu bekommen, sollte auf freiwilliger Basis –  durch entsprechende Förderprogramme – der KfW-Effizienzhaus-Standard 40 forciert werden. Eine Verpflichtung hierzu jedoch lehnt der GIH derzeit ab, da dadurch der private Bauherr wirtschaftlich überfordert werden würde.

8. Energetische Modernisierungsmaßnahmen sollen auch bei selbstgenutzten Wohngebäuden steuerlich voll absetzbar sein.

Hintergrund: Dies ist derzeit nur bei vermieteten Wohnimmobilien möglich.

Wir werden die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern und dadurch zusätzliche Anreize schaffen. Nur so können wir den erforderlichen Schwung in die energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohneigentumsanlagen bringen.
Es bestehen umfangreiche Förderprogramme bei der KfW zur energetischen Sanierung selbst genutzten Wohnraums, die sehr erfolgreich sind und die wir fortsetzen wollen. Handwerkerleistungen sind schon heute bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro/Jahr zu 20 Prozent steuerlich absetzbar, nicht aber Materialkosten.
Wir fordern eine angemessene anteilige Abzugsmöglichkeit von der Steuerschuld, nicht von der Bemessungsgrundlage.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die energetische Sanierung auch bei selbstgenutzten Wohngebäuden möglich wird.
Wir setzen uns für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein.
Insbesondere die Selbstnutzer sind nach den Erfahrungen des GIH ambitionierte und investitionswillige Energiesparer. Die volle steuerliche Absetzbarkeit würde hier deutliche Impulse setzen und die Binnenkonjunktur erhöhen; der Steuerausfall würde durch die zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen mehr als kompensiert werden. Es handelt sich um eine einfach zu praktizierende Art der Förderung durch die Selbstnutzer bzw. deren Steuerberater.

9. Strengere gesetzliche Vorgaben bei Bestandsimmobilien helfen, mehr energetische Sanierungen umzusetzen.

Hintergrund: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schreibt z.B. beim Heizungsanlagentausch erneuerbare Energien bzw. Ersatzmaßnahmen wie den Sanierungsfahrplan vor.

Mit der 2016 in Kraft getretenen Novellierung der Energieeinsparverordnung wurde ein sehr anspruchsvolles Niveau erreicht. Mit diesen Standards sollten zunächst ausreichend baupraktische Erfahrungen gesammelt werden. Das Gebäudesanierungsprogramm mit seinen Zuschüssen und Darlehen schafft wirksame Anreize für eine effiziente Sanierung. Wir wollen das Programm fortsetzen, mit dem auf freiwilliger Basis bereits heute höhere Ambitionsniveaus realisiert werden können.
Gesetzliche Vorgaben bei Bestandsimmobilien wie der Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg würden einzelne Sanierungsvorhaben in einen Gesamtkontext setzen und damit auch Fehlinvestitionen entgegenwirken.
Ja, hier muss der Grundsatz „Fordern und Fördern“ gelten, nicht nur Fördern, wie bislang im Wesentlichen. Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter müssen die Fördermittel erhöht werden. Nur so kann Warmmietenneutralität garantiert werden.
Wir wollen das Einsparrecht vereinfachen, es entsprechend dem Paris-Pfad fortschreiben und es neben dem Endenergieverbrauch künftig stärker am CO2-Ausstoß orientieren. Im Gebäudebestand soll der Einsatz Erneuerbarer Wärme anteilig verpflichtend werden, wenn ohnehin ein Austausch der Heizungsanlage erforderlich ist, so dass Erdöl und Erdgas auch im Bestand bis 2040 schrittweise und planbar weitestgehend durch erneuerbar betriebene Heizsysteme ersetzt werden. Die sogenannte graue Energie, die für die Erstellung eines Gebäudes bzw. für die Herstellung der Bau- und Dämmstoffe verbraucht wird, soll bei deren Klassifizierung berücksichtigt werden.
In seiner Pauschalität bezweifeln wir diesen Satz. Erfahrungsgemäß führt dies zu großen Kostensteigerungen im Eigentums- und Mietbereich und zu Umgehungstatbeständen. Angesichts der Knappheit von Wohnraum in vielen deutschen Ballungszentren werden wir mit solchen Verschärfungen sehr vorsichtig umgehen.
Der GIH sieht hier die rasche und inhaltlich sinnvolle Umsetzung des GEG (vgl. Frage 2) als dringlichste Aufgabe an. Zusätzliche ordnungspolitische Zwänge sollten zugunsten freiwilliger – durch entsprechende staatliche Förder-Anreize ermöglichten – Maßnahmen zurückgestellt werden. Die Erfahrungen aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg sind zunächst zu evaluieren. Dort besteht beim Heizungsanlagentausch eine Pflicht, erneuerbare Energien oder energieeffiziente Bauteile einzusetzen, bzw. dies durch Ersatzmaßnahmen zu erfüllen.

10. Staatliche Institutionen sollen das Ausfallrisiko einzelner Eigentümer bei energetischen Sanierungen für WEG übernehmen.

Hintergrund: In vielen Bundesländern gibt es Probleme, Banken zu finden, die KfW-Programme für energetische Sanierungen der WEG anbieten. In einigen Bundesländern übernehmen die Landesbanken das Ausfallrisiko einzelner Eigentümer.

Ob eine energetische Sanierung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, kann der Staat nicht beurteilen. Das individuelle Risiko kann folglich auch nur der Eigentümer selbst tragen.
Eine Reform des WEG wird im BMJV diskutiert, ein konkreter Gesetzentwurf steht noch aus. Angesichts der noch ausstehenden Diskussion hat die SPD-Bundestagsfraktion zu der aufgeworfenen Frage noch keine abgeschlossene Positionierung. Hinter der Forderung dürfte das Problem des Sanierungsstaus bei älteren Eigentümern stehen, das einer Lösung bedarf und im Rahmen der geplanten Reform zu diskutieren sein wird.
Zu dieser Frage befinden wir uns noch in einem Diskussionsprozess und haben noch keine abschließende Position.
Dass Landesbanken das Ausfallrisiko heute bereits teilweise übernehmen, finden wir sinnvoll. Dass kann man aber nicht als Regelfall für alle Investitionen übernehmen. Bei der energetischen Sanierung von Wohnungseigentümergemeinschaften setzen wir uns dafür ein, dass das KfW-Programm für die energetische Gebäudesanierung für WEG ausgebaut und besser nutzbar gemacht werden. Außerdem wollen wir, dass KfW-Sonderkredite aufgelegt werden, die die energetische Sanierung von WEG fördern. Ergänzend dazu möchten wir steuerliche Anreize schaffen für einen energetischen und barrierefreien Umbau von selbstnutzenden Eigentümern.
WEGs sind Haftungsgemeinschaften. Investitionsentscheidungen einer WEG werden in der Regel nach klar definierten Mehrheitsverhältnissen entschieden und die Konsequenzen einer Investitionsentscheidung sind vorher sorgfältig abzuwägen. Eine staatliche Institution zur Absicherung eines Ausfallrisikos würde hier Fehlanreize setzen und wird von uns abgelehnt.
Insbesondere bei großen und/oder älteren WEGs kommt es hierdurch zu einem erheblichen Sanierungsstau. Der GIH wünscht sich diesbezüglich ein stärkeres Engagement der Landesbanken, um das Ausfallrisiko – auch einzelner Eigentümer – abzusichern. Dringend erforderliche energetische Sanierungsmaßnahmen können sonst nicht durchgeführt werden. In WEGs besteht meist ein sehr großes Energieeinsparpotenzial.

11. Der CO2-Austoß soll als alleinige Hauptanforderung beim Neubau von Gebäuden gelten.

Hintergrund: Derzeit ist die Hauptanforderung zur Darstellung der Gesamtenergieeffizienz beim Neubau von Gebäuden der Jahresprimärenergiebedarf.

Mit weiter zunehmendem Anteil der erneuerbaren Energien an unserer Versorgung kann über eine Änderung des Standards nachgedacht werden.
Die bislang geltenden „Hauptanforderung an den maximalen Primärenergiebedarf“ sowie die „Nebenanforderung an den Wärmeschutz“ (Dach, Wand, Fenster) durch eine einzige Anforderung an den CO2-Austoß eines Gebäudes zu ersetzen lehnen wir ab. Eine solche Änderung könnte beispielsweise im Netzausbaugebiet dazu führen, dass Vermieter einen großen Anreiz hätten, beim Wärmeschutz zu sparen und stattdessen die Stromkosten für mit Ökostrom aus dem Netz betriebenen modernen Nachtspeicheröfen auf die Mieter umzulegen. Ein solches Gebäude wäre auf dem Papier klimafreundlich, hätte aber in Wirklichkeit einen hohen Energieverbrauch, den Mieter in eine Kostenfalle treibt, spätestens, wenn der Strompreis steigt oder wenn bei Windflaute die Stromerzeugung durch fossile Kraftwerke gedeckt werden muss.

Anforderungen an die energetische Gesamteffizienz von Gebäuden müssen daher immer einhergehen mit ambitionierten Anforderungen an den Wärmeschutz sowie die weitere Anerkennung moderner Effizienzelemente der Gebäudetechnik. (Lüftung mit Wärmerückgewinnung, elektronische Heizungssteuerung und -überwachung, PV-Anlagen zur Trinkwassererwärmung). Auch im Klimaschutzplan 2050 und in der Energieeffizienzstrategie Gebäude setzt die Bundesregierung auf einen ausgewogenen Mix aus Verbrauchsreduzierung und Energiebereitstellung aus erneuerbaren Quellen, um ein Systemoptimum zu erreichen.

Auf keinen Fall dürfen die Effizienzziele aufgegeben werden. Denn erneuerbare Energien werden auch langfristig ein knappes Gut bleiben – schon allein wegen Akzeptanzproblemen, aber auch aufgrund von Nutzungskonflikten.
Wir wollen das Energieeinsparrecht künftig stärker als heute am CO2-Ausstoß orientieren. Außerdem muss die sogenannte graue Energie, die für die Erstellung eines Gebäudes bzw. für die Herstellung der Bau- und Dämmstoffe verbraucht wird, bei deren Klassifizierung berücksichtigt werden.
Wir streben für die Erreichung der Klimaschutzziele einen technologieneutralen, smarten und effizienten Wettbewerb der besten Lösungen an, der durch eine klare Führungsgröße getrieben wird: einen weltweiten Preis für CO2-Emissionen. Die deutsche Politik soll ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, in internationalen Prozessen (zum Beispiel G20, Paris Nachfolge-Konferenzen) die Voraussetzungen für einen solchen weltweit angewendeten Preis zu schaffen.
Der GIH tritt für eine ganzheitliche Betrachtung der Gebäude (Hülle und Technik) ein. Daher muss die bisherige Hauptanforderung Primärenergiebedarf bestehen bleiben. Als Nebenanforderung kann das Kriterium CO2-Ausstoß hinzugefügt werden. Würde ausschließlich das – zweifellos wichtige –  Ziel der CO2-Einsparung verfolgt, beispielsweise durch den Einbau von Heizanlagen mit niedrigem Primärenergiefaktor, ginge dies zu Lasten der Anforderungen an Wärmeschutz an der Gebäudehülle.

12. Der Bund soll für den Vollzug der EnEV verantwortlich sein, da die meisten Bundesländer die Anforderungen aus verschiedenen Gründen derzeit kaum bewerkstelligen können.

Hintergrund: Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. Daher sind derzeit die Länder zuständig, die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen.

CDU und CSU wollen die Zuständigkeiten nicht ändern.
Baurecht muss weiterhin Landesrecht bleiben und damit liegt auch die Überprüfung der Einhaltung der EnEV bei den Ländern. Es ist zu hinterfragen, was dazu führt hat, dass die Bundesländer den Prüfungsanforderungen nur noch bedingt nachkommen können. Sollten es am bürokratischen Aufwand liegen, so würden wir uns für eine kurzfristig einzurichtende Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des BMWi und der Fachbehörden der Länder einsetzen, um hier auf der Grundlage des Entwurfs des GEG praktische Lösungen zu erarbeiten.
Das Gebäudeenergiegesetz sollte ein bundesweit einheitliches Nachweisdokument oder einen einheitlichen Katalog von im Nachweis zu dokumentierenden Angaben vorgeben, wobei in dem Nachweisdokument sowohl die Energieeinspar- als auch die EE-Anforderungen abzubilden sind.
Der Vollzug der EnEV erfolgt in den Ländern und den Kommunen vor Ort. Das ist sachgerecht. Jedoch müssen die Kommunen vor allem im Baubereich personell wieder besser ausgestattet werden. Sie haben in den vergangenen Jahren etwa 40 % des Personals im Bauwesen abgebaut. Wir fordern seit langem eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen.
Der Vollzug der Energieeinsparverordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Grundlage ist die im Grundgesetz (Artikel 30) definierte generelle Zuständigkeit der Länder für die Erfüllung staatlicher Aufgaben. Es ist auch aus pragmatischen Gründen wenig sinnvoll, die Zuständigkeit für den Bereich der EnEV auf eine Bundesbehörde zu übertragen, da die Bauaufsicht und der Wohnungsbau ebenfalls zu den Zuständigkeiten der Länder gehören. Die Übertragung der Zuständigkeit für den (sozialen) Wohnungsbau war Teil der Föderalismusreform I im Jahr 2006, die mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.
Fast alle Länder kommen nach GIH-Erfahrung ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung der EnEV nicht nach. Der Bund sollte daher mit weitergehenden gesetzgeberischen Maßnahmen die Länder verpflichten, die Einhaltung der EnEV auf kommunaler Ebene zu kontrollieren. Diese muss ähnlich den Nachweisen für Brandschutz oder Statik – entgegen der bisherigen Praxis – nachgewiesen werden.

13. Energetische Maßnahmen sollen für Mieter warmmietenneutral erfolgen, so dass nach einer Modernisierung keine Mehrkosten anfallen.

Hintergrund: Derzeit können Vermieter die jährliche Miete um 11 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen.

Auch wenn es entsprechende Modellprojekte gibt, sind warmmietenneutrale energetische Sanierungen in der Regel ohne öffentliche Fördermittel nicht machbar. Daher brauchen wir wirksame Anreize für effiziente und freiwillige Sanierungsinvestitionen. Dazu muss das bestehende CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit seinen zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen durch eine steuerliche Komponente ergänzt werden. Wir werden deshalb die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern und dadurch zusätzliche Anreize schaffen.

Vorschriften für Neubauten zum Schutz von Umwelt und Klima sowie zur Reduzierung von Energiekosten amortisieren sich oftmals erst nach Jahrzehnten. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Förderangeboten der KfW werden wir deshalb Lösungen prüfen, die eine Amortisation dieser Kosten über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes ermöglichen.

Das Ziel, dass sich die Kaltmiete durch die Umlage der Kosten für energetische Gebäudesanierung erhöht und für Mieterinnen und Mieter dennoch kostenneutral bleibt, weil entsprechende Einsparungen durch geringere Energiekosten erreicht werden, begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion.

Um die Kosten für energetische Sanierungen nicht einseitig auf Mieterinnen und Mieter abzuwälzen, setzt sich die SPD zusätzlich für eine Senkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11% auf mindestens 8% ein. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Luxus-Sanierungen unter dem Deckmantel der energetischen Sanierungen vorgenommen werden mit der Folge, dass so Mieterhöhungen durchgesetzt werden.

Ferner wollen wir ein Klimawohngeld einführen, damit sich auch Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen energetische Sanierungen und die damit verbundenen Mieterhöhungen leisten können.

Das ist einer unser zentralen Forderungen. Denn Klimaschutz ist unumstößliche Notwendigkeit, darf aber nicht zu Armut oder Entmietung führen. Die öffentlichen Förderungen sowie das Mietrecht sind entsprechend anzupassen. Die Modernisierungsumlage von 11-Prozent, die oft missbraucht wird, muss fallen.
Wir setzen uns für ein sozial-gerechtes und faires Mietrecht ein. Die sogenannte Modernisierungsumlage nach § 559 BGB wollen wir deutlich absenken und nur noch auf Maßnahmen zur energetischen Sanierung, dem Abbau von Barrieren sowie den Einbruchschutz konzentrieren sowie in der absoluten Höhe begrenzen. Damit energetische Sanierungen nicht zur Verdrängung einkommensschwacher Haushalte führen, wollen wir mit unserem Programm Faire Wärme 7 Milliarden Euro in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes investieren. Da es sich hier um öffentliche Fördermittel handelt, können sie nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Im Rahmen des Aktionsprogramms Faire Wärme wollen wir mit einem Programm zur Energetischen Quartierssanierung in Höhe von 2 Milliarden Euro warmmietenneutrale Modernisierung für diejenigen Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer fördern, die kleine Einkommen haben.
Wir fordern, energetische Sanierungen bei selbst genutztem Wohneigentum besser steuerlich absetzbar zu machen. Im Falle der Vermietung gibt es klare Regeln über die Kostenbelastungen für Mieter und Mieterhöhungen. Energetische Sanierung kommt auch den Mietern zugute, durch Senkung der Nebenkosten gerade im Energiebereich. Eine Kostenbeteiligung der Mieter im gesetzlichen Rahmen ist daher aus unserer Sicht sinnvoll.
Klimaschutz und bezahlbares Wohnen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eigentümer und Vermieter sollten ebenso wie Mieter und Staat an den Kosten wie an den Erträgen und Vorteilen energetischer Sanierungen beteiligt werden. In künftiger Gesetzgebung muss daher aus GIH-Sicht die Warmmiete in den Vordergrund gestellt und stärker berücksichtigt werden. Der Staat kann durch Förderungen die Sozialverträglichkeit sicherstellen.

14. Der Einbau von Heizungssystemen, die mit ausschließlich fossilen Energieträgern wie Öl und Gas betrieben werden, soll auch nach 2019 finanziell gefördert werden.

Hintergrund: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in der Förder-strategie ein Auslaufen der Förderung nach 2019 angekündigt.

Technologieverbote sind auch bei der Förderung grundsätzlich kritisch zu sehen. Auch die Brennwerttechnik kann z. B. einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz leisten. Entscheidend ist hier letztlich, ob und in welchem Umfang es mit der jeweiligen Gewinnungs- und Umwandlungstechnologie gelingt, Emissionen von Treibhausgasen, anderen Schadstoffen und sonstige schädliche Auswirkungen deutlich zu reduzieren.
Das Auslaufen der Förderung ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechnik in 2019 halten wir für richtig. Der Einbau von Hybridanlagen wird weiterhin gefördert.

Ein Fördersystem, das mit dem Klimaschutzplan 2050 im Einklang stehen will, darf zwar offen für alle Technologien, nicht aber für alle Brennstoffe sein. Hierbei geht es nicht um ein Verbot des Einbaus mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungsanlagen, sie werden lediglich nicht mehr gefördert. In den Jahren 2013 bis 2016 stieg allein der Anteil fossiler Öl-Brennwertheizungen aufgrund niedriger Erdölpreise von 6,7 auf knapp 10 Prozent an, zusätzlich begünstigt durch Steuermittel. Die Förderung passt nicht zu dem eingeschlagenen Weg hin zu einer nahezu dekarbonisierten Wärme- und Kälteversorgung.

Ferner wollen wir ein Klimawohngeld einführen, damit sich auch Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen energetische Sanierungen und die damit verbundenen Mieterhöhungen leisten können.

 Die Förderung soll auch nach unserer Auffassung 2020 beendet werden.
Die staatliche Subventionierung neuer Öl- oder Gasheizungen über die KfW wollen wir ab sofort einstellen und stattdessen das Marktanreizprogramm für Erneuerbare im Wärmemarkt (MAP) verbessern und aufstocken. Nur so erreichen wir zugleich die Klimaschutzziele und einen Anschub für die ökologische Modernisierung des Wärmemarktes.
Wir wollen den Klimaschutz neu denken, denn trotz gigantischer Subventionen für Erneuerbare Energien von jährlich 25 Mrd. Euro stagnieren die CO2-Emissionen in Deutschland, während andere Industrieländer effektiver und erfolgreicher ihre Treibhausgasemissionen bei viel geringeren Kosten reduzieren. Statt Einzelmaßnahmen zu fördern, wollen wir den europäischen Emissionshandel stärken und somit gesamtsystemisch Anreize für die Vermeidung von Emissionen geben, wobei dann zuerst in die klimafreundlichen Technologien investiert wird, die die größten CO2-Einsparungen bei geringsten Kosten generieren. Statt einzelne Technologien vorzuschreiben oder zu verbieten wollen wir allen Anbietern und Techniken die Chance geben, durch innovative Lösungen Emissionen zu reduzieren. Damit erreichen wir eine viel höhere Kosteneffizienz und verteilen die Kosten für den Klimaschutz auf alle Branche fair auf.
Der GIH begrüßt das Auslaufen der Förderung rein fossiler Heizungssysteme. Entsprechende Förderungen darf es hier nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien geben. Öl- und Gasheizungen müssen um umweltfreundlichere Systeme wie Photovoltaikanlagen, Pelletheizungen oder Wärmepumpen ergänzt bzw. mit diesen kombiniert werden.

15. Beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollen alle Energieberater zugelassen werden, sofern sie nicht am selben Objekt Maßnahmen durchführen.

Hintergrund: Der iSFP ist derzeit in der BAFA-Vor-Ort-Beratung integriert. Daher dürfen Handwerksmeister, die Gebäudeenergieberater (HWK) sind und einen Handwerksbetrieb betreiben, die Förderung beider Beratungen nicht beantragen. Für eine erweiterte Zulassung ist eine Änderung der Richtlinie nötig.

Es sollten nur Energieberater zugelassen werden, bei denen sichergestellt ist, dass sie über mehrere Gewerke hinweg beraten können und fachlich neutral sind.
Wir stehen einer Änderung der Richtlinie für eine erweiterte Zulassung offen gegenüber, vorausgesetzt, die Handwerksmeister erstellen nicht an dem Objekt den Sanierungsfahrplan, an dem sie auch die Maßnahmen durchführen. Der befürchtete Missbrauch in Form von „Auftragsschieberei“ kann bereits heute nicht ausgeschlossen werden. Eine Erhöhung der Missbrauchshäufigkeit durch die erweiterte Zulassung ist Spekulation.
Wir sehen den Mangel an qualifizierten Energieberatern, aber auch Interessenskonflikte. Es muss unseres Erachtens eine klare Trennung von Ausführung und Beratung erfolgen.
Nur gut qualifizierte, unabhängige und Gewerke übergreifende Energieberater können auf das Gebäude und das Quartier abgestimmte Vorschläge machen, die jenseits des Horizonts einzelner Bauteile sind.
Wir Freie Demokraten setzen uns hier für unbürokratische Lösungen im Sinne der Bürger ein.
Der GIH setzt sich für eine entsprechende Änderung der Richtlinie ein und fordert daher beim iSFP und der BAFA-Vor-Ort-Beratung auch Handwerksmeister und Techniker zuzulassen, die eine energetische Weiterbildung nach EnEV § 21 erfolgreich abgeschlossen haben und zeitgleich ein Handwerksunternehmen führen. Sie dürfen jedoch nicht am selben Objekt handwerklich tätig werden. Der GIH tritt somit für eine vorhabensbezogene Unabhängigkeit ein, wie es sich beim KfW-Effizienzhaus-Förderung über viele Jahre bewährt hat.

16. Handwerksmeister mit einer kurzen energetischen Weiterbildung sollen zukünftig auch KfW-geförderte Einzelmaßnahmen in ihrem Gewerk bestätigen und gleichzeitig durchführen dürfen.

Hintergrund: Die Bundesregierung entwickelt gerade eine Gewerkeliste. Bisher ist aus Qualitätsgründen für Handwerksmeister bei den KfW-Programmen und der Energieeffizienz-Expertenliste der erfolgreiche Abschluss der rund 250-stündigen Ausbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) Voraussetzung. Diese Anforderung soll trotz steigender Komplexität aufgeweicht werden.

Die KfW arbeitet derzeit genau an diesem Thema.
Wir sehen keinen Grund für die Aufweichung der Anforderung eines erfolgreichen Abschlusses der 250-stündigen Ausbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK). Die derzeitige Ausbildung wird durch die steigende Komplexität der Anforderung gerechtfertigt.
Nur eine gute Qualifikation erlaubt eine gute Energieberatung, welche zudem unabhängig sein muss.
Wir sehen es kritisch, dass sich Handwerker selbst eine fachgerechte Ausführung im Rahmen der KfW-Einzelmaßnahmen bescheinigen können. Diese Regelung weiter aufzuweichen lehnen wir ab.
keine Begründung
Der GIH hält die Gewerkeliste, bei der Handwerksmeister mit nur verkürzter Weiterbildung auch KfW-Einzelmaßnahmen in ihrem Gewerk bestätigen und gleichzeitig durchführen dürfen, für falsch, da sie einer bewährten ganzheitlichen und qualitätssichernden Herangehensweise widerspricht. Es drohen für Bauherren Zusatzkosten und Baumängel, da Maßnahmen nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt werden, das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten wird und die unterschiedliche Qualifikation der „Energieberater“ nicht erkennbar ist.

17. Eine stärkere Förderung von Energiespeichern zur späteren Nutzung überschüssiger Energie ist sinnvoll.

Hintergrund: Die Bundesregierung fördert die Technologieentwicklung bereits im Rahmen der Förderinitiative Energiespeicher seit 2012 mit rund 250 Projekten und 200 Millionen Euro.

Moderne Stromspeichertechnologien sind für den Erfolg der Energiewende von großer Bedeutung. Eine stärkere Förderung dieser Technologien wollen wir vorrangig durch die Gestaltung des Marktumfeldes und des regulatorischen Rahmens erreichen. Diese müssen dafür sorgen, dass sich Anlagenbetreiber und Vermarkter erneuerbarer Energien noch stärker der Herausforderung Versorgungssicherheit stellen müssen. So können Speicher lukrativer werden.
Die Energiespeicher stehen im Wettbewerb mit dem Netzausbau und mit anderen Flexibilitätsoptionen. Derzeit gelten sie als benachteiligt, weil sie, anders als die Stromspeicher, z.B. als Power-to-heat-Speicher wie Endkunden EEG-Umlage zahlen. Wir wollen diesen Umstand im Rahmen der Novellierung des gesamten Fördersystems der Energiewende ändern. Eine derzeitige Befreiung von der EEG-Umlage würde allerdings die Förderung des Wärmesektors über die EEG-Umlage bedeuten. Das lehnen wir ab. Damit würden nicht zuletzt auch der Kreis der EEG-umlagepflichtigen Verbraucher noch weiter reduziert und damit die verbliebenen noch höher belastet.
Energiespeicher werden erst zu einer späteren Phase der Energiewende (ab etwa 2030) zwingend benötigt – und dann v.a. als Langzeitspeicher. Batteriespeicher werden bereits jetzt implizit durch die Eigenverbrauchsprivilegien gefördert, welche durch Kostensenkungen bei den Batterien einerseits und in der Tendenz steigenden Kosten für den Fremdstrombezug andererseits beständig anwachsen. Die Forschung sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte für Langzeitspeicher sind durch mehr öffentliche Mittel voranzutreiben.
Mit der Zunahme schwankender Solar- und Windstromerzeugung kommt Speichern eine bedeutende Rolle für die Stabilisierung von Netzen und der Stromversorgung zu. Sie sind zudem die Schnittstelle zwischen Strom, Wärme und Mobilität und damit ein Schlüssel für sektorenübergreifende Nutzung von Ökostrom. Ihre Förderung ist wichtig und richtig, doch Geld allein ist nicht alles. Bis heute wird der Durchbruch von Speichersystemen durch falsche Rahmenbedingungen behindert. So werden sie immer noch als Letztverbraucher behandelt und mit Entgelten und Umlagen belastet. Solche Hürden gilt es abzubauen. Auf diese Weise könnten Speicher ihre Stärken im Stromversorgungssystem ausspielen und erhalten neue Marktchancen. Wo erforderlich, wollen wir insbesondere für die Markteinführung Fördermittel zielgenau bereitstellen.
Technologische Entwicklungen müssen grundsätzliche marktgetrieben sein, wenn sie dauerhaft auch ohne Förderung erfolgreich sein wollen (ansonsten entstehen nur Mitnahmeeffekte). Konkret heißt das, Energiespeichersysteme werden sich dann durchsetzen, wenn sie sich rentieren. Anschubförderungen können sinnvoll sein.
Energiespeicher sind ein wichtiger Baustein in der Nutzung erneuerbarer Energien. Die Speicher unterstützen die Netzstabilität und überbrücken Zeiten ohne Sonne und Wind. Der GIH setzt sich für eine weitere Förderung unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen ein. Auch Elektroautos werden in Zukunft als Elektrospeicher-möglichkeit durch bidirektionales Laden eine wichtige Rolle spielen.

Die einzelnen Antworten der Parteien finden Sie hier in der Übersicht.

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