Die bundesweite Interessenvertretung für Energieberatende
Antworten der Parteien in der Übersicht
= trifft zu
= neutral
= trifft nicht zu
1. Deutschland sollte an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommen festhalten.
2. Die derzeitigen Maßnahmen, Gesetze und Förderungen in Deutschland reichen aus, um die nationalen Klimaschutzziele bis 2050 zu erreichen.
3. Der Beruf "Energieberater" soll offiziell mit klar definierten Ausbildungs- und Qualitätsstandards anerkannt werden.
4. Handwerksbetriebe sind fachlich ausreichend ausgebildet, um die Anforderungen der Energiewende im Gebäudebereich umzusetzen.
5. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in der kommenden Legislaturperiode rasch in ähnlicher Form wie der Referentenentwurf umgesetzt werden.
6. Als Niedrigstenergiestandard für alle neu errichteten Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand soll ab 2021 mindestens die Anforderung des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.
7. Als Niedrigstenergiestandard für den Neubau von Wohngebäuden sollen ab 2021 mindestens die Anforderungen des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.
8. Energetische Modernisierungsmaßnahmen sollen auch bei selbstgenutzten Wohngebäuden steuerlich voll absetzbar sein.
9. Strengere gesetzliche Vorgaben bei Bestandsimmobilien helfen, mehr energetische Sanierungen umzusetzen.
10. Staatliche Institutionen sollen das Ausfallrisiko einzelner Eigentümer bei energetischen Sanierungen für WEG übernehmen.
11. Der CO2-Austoß soll als alleinige Hauptanforderung beim Neubau von Gebäuden gelten.
12. Der Bund soll für den Vollzug der EnEV verantwortlich sein, da die meisten Bundesländer die Anforderungen aus verschiedenen Gründen derzeit kaum bewerkstelligen können.
13. Energetische Maßnahmen sollen für Mieter warmmietenneutral erfolgen, so dass nach einer Modernisierung keine Mehrkosten anfallen.
14. Der Einbau von Heizungssystemen, die mit ausschließlich fossilen Energieträgern wie Öl und Gas betrieben werden, soll auch nach 2019 finanziell gefördert werden
15. Beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollen alle Energieberater zugelassen werden, sofern sie nicht am selben Objekt Maßnahmen durchführen.
16. Handwerksmeister mit einer kurzen energetischen Weiterbildung sollen zukünftig auch KfW-geförderte Einzelmaßnahmen in ihrem Gewerk bestätigen und gleichzeitig durchführen dürfen.
17. Eine stärkere Förderung von Energiespeichern zur späteren Nutzung überschüssiger Energie ist sinnvoll.