6. Als Niedrigstenergiestandard für alle neu errichteten Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand soll ab 2021 mindestens die Anforderung des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.
12. Der Bund soll für den Vollzug der EnEV verantwortlich sein, da die meisten Bundesländer die Anforderungen aus verschiedenen Gründen derzeit kaum bewerkstelligen können.
14. Der Einbau von Heizungssystemen, die mit ausschließlich fossilen Energieträgern wie Öl und Gas betrieben werden, soll auch nach 2019 finanziell gefördert werden
15. Beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollen alle Energieberater zugelassen werden, sofern sie nicht am selben Objekt Maßnahmen durchführen.
16. Handwerksmeister mit einer kurzen energetischen Weiterbildung sollen zukünftig auch KfW-geförderte Einzelmaßnahmen in ihrem Gewerk bestätigen und gleichzeitig durchführen dürfen.