Energiepolitische Entscheidungshilfe zur Bundestagswahl 2017 Energiepolitische Entscheidungshilfe zur Bundestagswahl 2017 Schritt 1 von 18 - Frage 1 5% 1. Internationale Klimaschutzziele*Deutschland sollte an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommen festhalten. Hintergrund: Das auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) im Dezember 2015 beschlossene Übereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzen soll, um einem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Donald Trump verkündete am 01.06.17 den Ausstieg der USA aus dem Abkommen. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 2. Deutsche Klimaschutzziele für klimaneutralen Gebäudebestand*Die derzeitigen Maßnahmen, Gesetze und Förderungen in Deutschland reichen aus, um die nationalen Klimaschutzziele bis 2050 zu erreichen. Hintergrund: Deutsche Klimaschutzziele, die im Klimaschutzplan 2050 und Koalitionsvertrag beschlossen worden, beinhalten unter anderem einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen und nationale Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 3. Berufsbild*Der Beruf „Energieberater“ soll offiziell mit klar definierten Ausbildungs- und Qualitätsstandards anerkannt werden.Hintergrund: Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt. Sie unterliegt somit keinen allgemein gültigen beruflichen Standards, wie dies beispielsweise beim Steuerberater der Fall ist. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 4. Handwerksunternehmen*Handwerksbetriebe sind fachlich ausreichend ausgebildet, um die Anforderungen der Energiewende im Gebäudebereich umzusetzen. Hintergrund: Bau und Sanierung von Gebäuden wird aufgrund neuer Technologien, zunehmender Vernetzung und Digitalisierung („Smart Home“) immer anspruchsvoller. Für Handwerksmeister gibt es nach der Meisterprüfung keine Pflicht zur Weiterbildung. Energieberater müssen bei der Zulassung zu den staatlichen Förderungen Fortbildungen nachweisen. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 5. Gebäudeenergiegesetz (GEG)*Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in der kommenden Legislaturperiode rasch in ähnlicher Form wie der Referentenentwurf umgesetzt werden.Hintergrund: Das Gebäudeenergiegesetz soll das bestehende Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) zusammenführen. Der Entwurf des GEG kam Anfang 2017 nicht zur Abstimmung ins Bundeskabinett. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 6. Neubau von Nichtwohngebäuden der öffentlichen Hand*Als Niedrigstenergiestandard für alle neu errichteten Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand soll ab 2021 mindestens die Anforderung des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.Hintergrund: Der Niedrigstenergiegebäudestandard für die Errichtung von Nichtwohngebäuden der öffentlichen Hand entspricht im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes dem KfW-Effizienzhausstandard 55. In der EU-Gebäuderichtlinie wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass nach dem 31. Dezember 2018 errichtete Nichtwohngebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 7. Neubau von Wohngebäuden*Als Niedrigstenergiestandard für den Neubau von Wohngebäuden sollen ab 2021 mindestens die Anforderungen des KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten.Hintergrund: In der EU-Gebäuderichtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass ab dem Jahr 2021 alle neu errichteten Wohngebäude Niedrigstenergiegebäude sind.Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 8. Steuerpolitik*Energetische Modernisierungsmaßnahmen sollen auch bei selbstgenutzten Wohngebäuden steuerlich voll absetzbar sein.Hintergrund: Dies ist derzeit nur bei vermieteten Wohnimmobilien möglich. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 9. Ordnungsrecht*Strengere gesetzliche Vorgaben bei Bestandsimmobilien helfen, mehr energetische Sanierungen umzusetzen.Hintergrund: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schreibt z.B. beim Heizungsanlagentausch erneuerbare Energien bzw. Ersatzmaßnahmen wie den Sanierungsfahrplan vor. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 10. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)*Staatliche Institutionen sollen das Ausfallrisiko einzelner Eigentümer bei energetischen Sanierungen für WEG übernehmen.Hintergrund: In vielen Bundesländern gibt es Probleme, Banken zu finden, die KfW-Programme für energetische Sanierungen der WEG anbieten. In einigen Bundesländern übernehmen die Landesbanken das Ausfallrisiko einzelner Eigentümer. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 11. Anforderung- Neubau*Der CO2-Austoß soll als alleinige Hauptanforderung beim Neubau von Gebäuden gelten.Hintergrund: Derzeit ist die Hauptanforderung zur Darstellung der Gesamtenergieeffizienz beim Neubau von Gebäuden der Jahresprimärenergiebedarf.Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 12. Energieeinsparverordnung (EnEV)*Der Bund soll für den Vollzug der EnEV verantwortlich sein, da die meisten Bundesländer die Anforderungen aus verschiedenen Gründen derzeit kaum bewerkstelligen können.Hintergrund: Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. Daher sind derzeit die Länder zuständig, die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen.Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 13. Förderung energetischer Maßnahmen*Energetische Maßnahmen sollen für Mieter warmmietenneutral erfolgen, so dass nach einer Modernisierung keine Mehrkosten anfallen.Hintergrund: Derzeit können Vermieter die jährliche Miete um 11 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 14. Staatliche Förderung fossiler Energieträger*Der Einbau von Heizungssystemen, die mit ausschließlich fossilen Energieträgern wie Öl und Gas betrieben werden, soll auch nach 2019 finanziell gefördert werden.Hintergrund: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in der Förderstrategie ein Auslaufen der Förderung nach 2019 angekündigt. Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 15. Individueller Sanierungsfahrplan*Beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollen alle Energieberater zugelassen werden, sofern sie nicht am selben Objekt Maßnahmen durchführen.Hintergrund: Der iSFP ist derzeit in der BAFA-Vor-Ort-Beratung integriert. Daher dürfen Handwerksmeister, die Gebäudeenergieberater (HWK) sind und einen Handwerksbetrieb betreiben, die Förderung beider Beratungen nicht beantragen. Für eine erweiterte Zulassung ist eine Änderung der Richtlinie nötig.Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 16. KfW-Einzelmaßnahmen*Handwerksmeister mit einer kurzen energetischen Weiterbildung sollen zukünftig auch KfW-geförderte Einzelmaßnahmen in ihrem Gewerk bestätigen und gleichzeitig durchführen dürfen.Hintergrund: Die Bundesregierung entwickelt gerade eine Gewerkeliste. Bisher ist aus Qualitätsgründen für Handwerksmeister bei den KfW-Programmen und der Energieeffizienz-Expertenliste der erfolgreiche Abschluss der rund 250-stündigen Ausbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) Voraussetzung. Diese Anforderung soll trotz steigender Komplexität aufgeweicht werden.Trifft zuNeutralTrifft nicht zu 17. Energiespeicher*Eine stärkere Förderung von Energiespeichern zur späteren Nutzung überschüssiger Energie ist sinnvoll.Hintergrund: Die Bundesregierung fördert die Technologieentwicklung bereits im Rahmen der Förderinitiative Energiespeicher seit 2012 mit rund 250 Projekten und 200 Millionen Euro.Trifft zuNeutralTrifft nicht zu Sind Sie Energieberater?Ihre Antwort zu dieser letzten Frage ist freiwillig. Der GIH möchte hiermit für die Verbandsarbeit ein Meinungsbild speziell der Energieberater erheben.JaNeinCommentsDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden. 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