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Änderungen bei BEG-Förderung und Gesetzen im Gebäudebereich

Änderungen bei BEG-Förderung und Gesetzen im Gebäudebereich

24. März 2022

Das erklärte Ziel der Regierung ist, die Abhängigkeit fossiler Rohstoffe aus Russland durch Einsatz klimafreundlicher Energieträger schnellstmöglich zu begrenzen. Dafür wurden in verschiedenen Bereichen wie der Sanierung, Neubau, Öffentlichkeitsarbeit und im privaten sowie geschäftlichen Bereich viele Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Maßnahmen in der Sanierung

  • Weiterentwicklung der Fördersätze der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), „indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden.“ – GIH: Wichtig dabei ist, dass parallel dazu die Anforderungen für die Hülle weiter gelten
  • Gesetzlich Festschreibung, „dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ Dies war im Koalitionsvertrag erst ein Jahr später vorgesehen. – Hier sieht der GIH enorme Herausforderungen, da somit hybride Heizungslösungen z.B. mit Solarthermie kaum mehr möglich sind.
  • Gaskesselaustauschprogramm in der BEG, für über 20 Jahre alten Heizungsanlagen – GIH begrüßt den Bonus und fordert, diesen auch auf Kohle- und Nachtspeicheröfen zu erweitern
  • Bei Teilwarmmiete: Vorkehrungen für Mieter*innen sind zu treffen, „deren Wohnungen Mindesteffizienzstandards nicht erfüllen“ – GIH: Die Regierung versucht somit Eigentümer*innen zu mehr energetischen Maßnahmen zu motivieren.
  • „Worst first“: Vorrangige Sanierung des besonders ineffizienten Gebäudebestands im Sinne der EU-Vorgaben – GIH befürwortet dies (Ausgestaltung als zusätzlichen Bonus?), weist aber darauf hin, dass Eigentümer*innen, die immer wieder ihr Gebäude energetisch saniert haben, bei dieser Deltaförderung keine Nachteile erlangen
  • Planbarkeit in der Sanierungsförderung: Regierung will mit „Programmgestaltung und Finanzierung sicherstellen, dass die Programme auskömmlich sind und Förderstopps möglichst vermieden werden.“ – Der GIH hält Verlässlichkeit auf förderrechtliche und gesetzliche Rahmenbedingungen für eminent wichtig und kritisiert erneut, dass es immer noch keine Informationen gibt, wann die angekündigte Neubauförderung EH 40 wieder startet.
  • Überprüfung der Programme und Ausschluss der Überförderung – GIH: Gerne unterstützt der GIH dabei, Förderungen wie die BEG zielgerichtet einzusetzen, warnt aber vor Schnellschüssen
  • Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung – GIH hält dies für eine wichtige Maßnahme
  • Bei Fernwärme 50 % Anteil klimaneutraler Wärme bis 2030

Maßnahmen im Neubau

  • Festlegung des Effizienzhaustandard 55 ab 1. Januar 2023 für Neubauten in diesjähriger Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Laut Koalitionsvertrag gelten ab 2025 im Neubau dann die Anforderung des EH 40 – GIH: war zu erwarten, nachdem die Neubauförderung für das EH 55 kürzlich unangekündigt über Nacht eingestellt wurde. Der GIH geht davon aus, dass die Regelungen auch für Nichtwohngebäude gelten.
  • Prüfung, „in welcher Form das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.“ – GIH: Wichtig ist, dass dabei genug Zeit für die Weiterbildung der Energieberater*innen ist. Die bisher auch diskutierte Verankerung von Nachhaltigkeit in der Sanierungsförderung ist im Papier nicht erwähnt.

Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit

  • Eine „breit angelegte Kampagne für Energiesparen und niedriginvestive Maßnahmen für Bürger*innen und Unternehmen, z. B. intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen – der GIH hatte dies schon oft gefordert, da oft über 10 Prozent Einsparung mit überschaubarem Aufwand möglich sind. Insbesondere bei den hohen Energiekosten werden Bürger*innen und Unternehmer*innen finanziell entlastet.
  • Große Wärmepumpen-Offensive in der Sanierung bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten – GIH hält Wärmepumpen für eine der wichtigsten Maßnahmen der Energiewende. Der Verband gibt zu bedenken, dass dafür in Altbauten bestimmte Bedingungen beachten werden müssen, wie niedrige Vorlauftemperatur, adäquate Wärmeübertragung und Maßnahmen an der Gebäudehülle. Hohe Stromkosten in kalten Wintern sind kontraproduktiv für die Akzeptanz der Energiewende

Maßnahmen zur Entlastung von Bürger*innen

  • Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022
  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen
  • Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger*innen von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld
  • Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro für allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Einmalig 100 Euro pro Kind und pro Sozialleistungsempfänger
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate
  • 9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV

Weitere Maßnahmen

  • Ausbau der Erneuerbaren Energien
  • Beschaffung von Flüssiggas (LNG) unterstützen
  • Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft
  • Steigerung der Produktion heimischer Grün-Gase
  • Stärkung des Wettbewerbs- und Ordnungsrahmen durch kartell- und wettbewerbsrechtliche
    Maßnahmen
  • Reduzierung Gasverbrauch in Stromerzeugung
  • Aussetzung der Stilllegung von Kohlekraftwerken

Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten (24.03.2022)

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Förderung Tags: BEG/ Bundesförderung/ Entlastungspaket/ Gaskesselaustausch/ GEG/ Gesetz/ Planbarkeit/ Sanierung/ Teilwarmmiete/ Worst first

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

17. Mai 2021

Die zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) trägt bereits Früchte: Besser informierte Hausbesitzer führen seither mehr und sinnvoller strukturierte, ganzheitliche Sanierungen durch – der Energieberaterverband GIH wertet dies als klaren Erfolg!

Mit Blick auf den generellen Klimaschutz hat das Bundeskabinett nun auf die Zeichen der Zeit sowie die gesellschaftliche Grundstimmung reagiert und ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das durch einen an der Umsetzung orientierten Klimapakt flankiert werden soll. Dieser hinsichtlich der durch die Europäische Union vorgegebenen Klimaschutzziele unerlässliche Schritt verschärft notwendigerweise die Ziele und Auflagen im Gebäudesektor.

Für Gebäudebesitzer wird dies zunächst zu Mehrkosten führen, die sich aber im Laufe der Zeit durch geringere Energieverbräuche und -kosten amortisieren. Dennoch müssen die anfänglichen Zusatzinvestitionen den Betroffenen vermittelt werden. Neben grundsätzlichen Sachinformationen läge eine Möglichkeit dazu in einer Optimierung der BEG. Denn die Praxiserfahrung der im GIH organisierten Energieberater zeigt, dass es hier durchaus noch Luft nach oben gibt: Schon mit kleinen Anpassungen ließe sich die Förderung unbürokratischer, schneller und lukrativer gestalten.

Dazu hat der GIH einen 10-Punkte-Plan entworfen:

  1. Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Mit der BEG wurde eine bürgerfreundliche Förderung bürokratisiert. Die Erreichbarkeit der Förderhotline muss sichergestellt werden. Bearbeitungszeiten müssen drastisch reduziert werden. „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten sollten wieder möglich werden.
  1. Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Da die Prüfung eines Antrags zu einem individuellen Sanierungsfahrplan derzeit mindestens sechs Wochen dauert, verzögern sich viele energetische Sanierungen durch ein nachgelagertes Antragsverfahren signifikant.
  1. iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser muss auch dann gelten, wenn der Bauherr durch die iSFP-Beratung von einer Sanierung in einem Zug anstatt in Einzelschritten überzeugt wird.
  1. Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Bauherren benötigen daher Gewissheit, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit der BEG bereitstehen.
  1. Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Kompetente Hausbesitzer sollten nicht demotiviert werden, energetische Maßnahmen selbst umzusetzen. Für die notwendige Qualität garantiert die Prüfung des beteiligten Energieberaters.
  1. Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wieder der Baubeginn gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung deutlich.
  1. „Efficiency first“ besser berücksichtigen: Die Förderhöhe von Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte auf das Niveau der Gebäudetechnik angehoben werden.
  1. Ausweitung des Austauschbonus: Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
  1. Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen motiviert werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen nicht zu blockieren.
  1. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Photovoltaikanlagen, deren Ertrag mehrheitlich zur Wärmegewinnung eingesetzt wird, sollten mit thermischen Solaranlagen gleichgestellt werden.

Der GIH ist der festen Überzeugung, dass diese Maßnahmen nicht nur die Attraktivität und Wirkung der BEG steigern würden. Vielmehr könnten sie, an passender Stelle kommuniziert, auch zur Akzeptanz der mit dem Klimaschutzgesetz bzw. Klimapakt verbundenen anfänglichen Mehrinvestitionen beitragen. Denn: Wer Auflagen verschärft und Ansprüche an Gebäudebesitzer erhöht, tut gut daran, gleichzeitig bei der Förderung Entgegenkommen zu zeigen.

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude als PDF-Datei

Klimapakt Deutschland Mai 2021

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ Bundesförderung/ Förderung/ Gebäude/ Klimapakt/ Klimaschutzgesetz

GIH nimmt Stellung zum Richtlinienentwurf „Serielle Sanierung“

GIH nimmt Stellung zum Richtlinienentwurf „Serielle Sanierung“

8. Februar 2021

Durch die neue „Bundesförderung Serielle Sanierung“ des BMWi sollen technische und konzeptionelle Innovationen zur seriellen Sanierung entstehen, die dazu beitragen, die systemische Sanierung zu beschleunigen und die aufwendigen herkömmlichen Sanierungslösungen effizienter, einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Der Entwurf der Förderrichtlinie weist einen klar industriepolitischen Bezug auf die Vorfertigung von Bauteilen, Gebäudetechnik, Sanierungsverfahren und Entwicklung von innovativen Sanierungskomponenten auf. Durch die Förderung der industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und einer standardisierten Installation von Anlagetechnik im Rahmen von seriellen Gesamtsanierungslösungen soll die Markteinführung der seriellen Sanierung in Deutschland beschleunigt werden. Durchführer der Richtlinie soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.

Der GIH begrüßt diese Maßnahmen zur energetischen Sanierung grundsätzlich. Sie stellt einen weiteren Bauteil in der Erhöhung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung und somit zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele dar. Allerdings gibt der GIH dem BMWi folgende Punkte zu bedenken:

  • Sicherstellung der erfolgreichen Durchführung des Programms muss durch das BAFA gewährleistet sein, damit es nicht zu einer verzögerten Abwicklung wie derzeit bei der BEG kommt.
  • Die Qualität und Fehlerbehebung der innovativen Sanierungsmaßnahmen durch entsprechende Handwerksbetriebe muss gewährleistet sein
  • Grundsätzlich fehlende Anforderungen zu Anlagentechnik, Digitalisierung und Wohnqualität im Entwurf der Förderrichtlinie
  • weitere konkrete Änderungswünsche (Details in GIH-Stellungnahme)

Stellungnahme des Energieberaterverbands GIH zur Richtlinie „Bundesförderung Serielle Sanierung“

Entwurf der BMWi Förderrichtlinie Serielle Sanierung vom 25. Januar 2021

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Landesverbände/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BMWi/ Bundesförderung/ energetische Sanierung/ Gesamtsanierungslösungen/ Klimaziele/ serielle Sanierung

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Mai
9
Stammtisch Regio Treff Bochum
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Hallo der Verein möchte euch herzlich zu Folgender Veranstalltung einladen, "Stammtisch Regio Treff ...  Mehr »
Mai
15
GIH NRW Stammtisch (Regio Treff) Köln
Ort: Haxenhaus Köln, Frankenwerft 19, 50667 Köln
Thema: Netzwerken, fachlicher Austausch usw. Teilnahme kostenfrei, Verzehr und Getränke gehen auf eigene ...  Mehr »
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Mai
9
Öko-Zentrum NRW: Fachtagung zu Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen
Ort: Hamm und online
Das Öko-Zentrum NRW veranstaltet am 9. Mai 2025 die 13. Kommunentagung – eine Fachtagung zu Energieeffizienz ...  Mehr »
Mai
12
Gamechanger für die Energie- und Wärmewende mit Klimatop
Ort: Online über GoTo Webinar
Das Online-Seminar zeigt auf, wie das Thema „Klimadecke (heizen/kühlen)“ in der Beratung angewandt ...  Mehr »
Mai
14
Praxisblick: Seriell sanieren – Sanierungsstau auflösen
Ort: Online-Seminar
Für etwa 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland ist der Gebäudebestand verantwortlich. Um das ...  Mehr »
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Veranstaltungen Fördermitglieder

Mai
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Online-Seminar: Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm
Den Charme historischer Gebäude bewahren, zeitgemäße Energieeffizienz erzielen und die Nachhaltigkeit und Gesundheit ...  Mehr »
Juli
17
Die Dekarbonisierung in der Hallenheizung
Erfahren Sie in diesem Online-Seminar von Kübler kurz und bündig alles über die heiztechnischen Anforderungen des ...  Mehr »
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