Eine erste Veranstaltung konnte in Kooperation mit dem GIH Baden-Württemberg e.V. im Juli erfolgreich stattfinden – mit durchweg positiver Resonanz der Teilnehmer des Premierenangebots. Die Fortbildung setzt sich aus zwei Tagen digitaler Schulung und einem Präsenztag zusammen. Inhaltlich wird ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsverständnis vermittelt, darunter beispielsweise die Aspekte der Ökobilanzierung mit der Betrachtung der grauen Energie. Mit einer Prüfung zum Abschluss haben die Teilnehmer die Möglichkeit den Titel „DGNB Consultant“ zu erhalten. Der Termin für die nächste gemeinsame Schulungsveranstaltung wird in Kürze auf der GIH-Website bekanntgegeben.
Auf dem digitalen Großkongress traf sich die deutsche Energiewende-Community, um erstmalig die aus der Corona-Pandemie resultierenden neuen Rahmenbedingungen für die Zukunft von Energiewende und Klimaschutz in Deutschland zu diskutieren. Unter dem Dach des digitalen Sommers der Energiewende versammelten sich zahlreiche namhafte Veranstalter, deren Spannbreite von BMWi, BMU und BMI über zahlreiche Verbände – darunter der GIH – bis hin zu wissenschaftlichen Institutionen und weiteren Akteuren der Energie- und Wohnungswirtschaft reichte.
GIH-Bundesvorsitzender Jürgen Leppig präsentierte anhand eines Einfamilienhauses welche Möglichkeiten es beim nachhaltigen und energieeffizienten Bauen gibt. Anschaulich stellte er Eigenschaften und Energieeffizienz der relevanten Bauteile dar. Das Spektrum des Vortrags reichte von Bauteilaktivierung über Grauwassernutzung und vom regionalen Bezug der Bauteile bis zum professionellen Smart Home.
Als Praxispartner referierten Ralph Achtmann von alpha innotec zum Thema Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wärmequellenumstellung sowie Erwin Aurbacher von Klima-Top über das Heizen- und Kühlen mit Decken (Strahlungsheizungen).
Am selben Tag war GIH-Bundesvorsitzender Jürgen Leppig im Berliner Energietage Webinar „Heute schon für 2050 bauen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Gast. Ausführlich berichten die Forschungsnetzwerke Energie darüber in ihrem Beitrag „Damit Forschung in die Praxis kommt: Mehr Pioniere für die Energiewende, bitte!“.
Zum Beitrag: Nichtwohngebäude haben bei Effizienz noch viel Potenzial
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Dies ist für Energieberater in finanziellen Schwierigkeiten interessant und relevant. Zusätzlich können sie Unternehmenskunden, die sie beraten, auch auf die Kredite hinweisen. Dadurch zeigen sie eine hohe Beratungsqualität.
Übersicht der Anpassungen:
- Aktualisierung „Liste der förderfähigen Maßnahmen (151/152, 430)“ und „Liste der Technischen FAQ (151/152, 153, 430)“
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung (431): Verringerung des Ansteckungsrisikos während der Corona-Pandemie
- EBS-Prüftool: Hinweise zur Prüfung der Adressen in der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)“ und der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)
- EBS-Prüftool: Änderungen beim KfW-Effizienzhaus-Standard bzw. Einzelmaßnahmen
- Zuschüsse Energieeffizient Bauen und Sanieren (430, 431, 433) – Keine Änderungen nach BnD-Einreichung
- Bestätigung zum Antrag für gewerbliche Förderkredite
Berlin, 29. April 2020
Rund 300 online zugeschaltete Gäste durften sich auf eine spannende und lebhafte Diskussion rund um die Umsetzung des Klimapakets freuen. Denn für verschiedene Sichtweisen war gesorgt: Neben dem GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig war das virtuelle Podium mit Thorsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, Lothar Fehn Krestas, Leiter der Unterabteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Linus Steinmetz, Sprecher von Fridays for Future und Dr. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, durchaus kontrovers besetzt.
Entsprechend engagiert wurden für den beruflichen Alltag von Energieberatern wichtige Themen wie die neue steuerliche Absetzbarkeit energetischer Maßnahmen, die Neuausrichtung der Bundesförderung und das nach wie vor in der parlamentarischen Debatte befindliche Gebäudeenergiegesetz diskutiert. Auch beim Thema Energieausweise, deren Sinnhaftigkeit Politiker und Fachleute schon seit langem beschäftigt, herrschte Uneinigkeit. Als Vertreter der Immobilienbesitzer schlug Warnecke allerdings eine Lösung vor, der sich alle Diskutanten anschließen konnten: Die flächendeckende Ausweitung des individuellen Sanierungsfahrplans, gepaart mit einem Ausbau der Bundesförderung, könne nicht nur die Debatte um den Energieausweis obsolet machen, sondern auch dafür sorgen, dass die Klimaschutzziele im Wohngebäudesektor erreicht werden. Nachdem BMWi-Vertreter Herdan eine klare Empfehlung zugunsten dieses qualifizierten Beratungsinstruments aussprach, dürfen sich Deutschlands Energieberater nun einer breiten Allianz hinter diesem von ihnen lange propagierten Anliegen gewiss sein.
Der Präsident von Haus & Grund war es auch, der mit der gewerkeübergreifenden und unabhängigen Energieberatung eine andere langjährige Forderung des GIH aufgriff. Häufig seien Immobilienbesitzer und in der Folge auch deren Mieter die Leidtragenden schlechter Beratung durch selbst ernannte Energieberater. Außerdem fände statt einer ganzheitlichen Betrachtung viel zu häufig eine vom Gewerk des Beraters dominierte statt, so Warnecke. Die Lösung liegt in einer klaren Trennung: „Wer berät, darf am selben Objekt nicht umsetzen“, brachte Leppig einen Grundsatz seines Verbandes ein und hatte damit das Podium auf seiner Seite. In diesem Kontext fand auch die Forderung des GIH nach einem anerkannten Berufsbild „Energieberater“ Unterstützung.
Selten war eine vom GIH veranstaltete Diskussion so vielseitig besetzt. Dennoch gab es zu den für den Energieberaterverband zentralen Punkten große Einigkeit. „Ich denke, dass wir heute wichtige Pflöcke zur Verbesserung der Energieberatung eingeschlagen haben. Ob am Ende jedes Wohnhaus im Land einen individuellen Sanierungsfahrplan haben wird, bleibt abzuwarten. Für den Gebäudesektor sehe ich die Energiewende nach diesem Konsens jedoch auf einem guten Weg“, resümiert Leppig.
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Podiumsdiskussion zum Nachsehen und -hören und Vorträge des Kongresses
Presseartikel: Auch das Branchenmagazin EnbauSa berichtet unter Sanierungsfahrplan könnte Alternative zum Energieausweis sein ausführlich über die Podiumsdiskussion, wie z.B. die Teilnehmer die Vor- und Nachteile der steuerlichen Förderung unterschiedlich bewerten.
Die STEICO-Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt ökologische Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen. Der europäische Marktführer im Segment der Holzfaser-Dämmstoffe positioniert sich zudem als innovativer Systemanbieter für den ökologischen Hausbau: branchenweit einzigartig ist das integrierte STEICO Bausystem, bei dem sich Dämmstoffe und konstruktive Bauelemente im Holzbau ergänzen.
Die nachhaltigen Produkte aus umweltgerecht genutzten Ressourcen finden beim Neubau und bei der Sanierung von Dach, Wand, Decke, Boden und Fassade Verwendung und ermöglichen den Bau zukunftssicherer, gesunder Gebäude mit besonders hoher Wohnqualität. So schützen STEICO Produkte zuverlässig vor Kälte, Hitze sowie Lärm und verbessern dauerhaft die Energieeffizienz der Gebäude. www.steico.com
Bei STEICO ist die nachhaltige Verantwortung gegenüber Kunden fest in der Unternehmensphilosophie verankert.
Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Materialwahl und Produktion stellen sicher, dass die Produkte von gleichbleibend hoher Qualität sind. Mit eigenen Biomassekraftwerken, nachwachsenden Rohstoffen und einer energieeffizienten Produktion leistet STEICO einen Anteil, die Umwelt auch für künftige Generationen zu erhalten.
Das 1986 gegründete Unternehmen ist heute ein führender europäischer Player mit mehr als 1.800 Mitarbeitern. Die dynamische Entwicklung verdankt STEICO der kontinuierlichen, engen Zusammenarbeit mit Kunden, die das Unternehmen als zuverlässigen Partner schätzen und wissen, dass STEICO weiterhin alles daran setzt, mit Qualität, Service, Innovation und Leistung zu überzeugen.
Ansprechpartner www.steico.com/service/ansprechpartner/
Hauptsitz (Verwaltung, Vertrieb, Entwicklung)
STEICO SE
Otto-Lilienthal-Ring 30
85622 Feldkirchen
„Das Ergebnis ist Wasser auf unsere Mühlen: Im Anschluss an eine BAFA-Energieberatung setzen Hausbesitzer im Schnitt knapp drei vorgeschlagene Effizienzmaßnahmen um. Dabei werden pro Beratung über 30.000 Euro netto an Investitionen angestoßen. Dies bedeutet, dass für jeden staatlichen Förder-Euro mehr als 40 private Euros in Sanierungsmaßnahmen fließen“, fasst Leppig die Kernbotschaft der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers für den Zeitraum 2014 bis 2018 erstellten Evaluation zusammen. Zahlen, die es aus Sicht des größten deutschen Energieberaterverbands als sinnvoll erscheinen lassen, dass der Gesetzgeber für umfangreiche Sanierungen oder Verkäufen eine Beratungspflicht ins Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufnehmen will. „Wieso eigentlich nur für Ein- und Zweifamilienhäuser? Dieselben Potenziale bestehen doch auch für größere Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude“, denkt der GIH-Vorsitzende einen Schritt weiter.
Probleme sieht Leppig allerdings hinsichtlich der Beratungskapazität – der Gesetzgeber plant bisher, nur die bei den Verbraucherzentralen gelisteten Energieberater zuzulassen: „Unsere Hochrechnungen haben ergeben, dass die Pflichtberatungen ein jährliches Aufkommen von 300.000 bis 500.000 Beratungen oder mindestens 37.500 Beratungstagen nach sich ziehen. Dieses kann von den aktuell rund 600 für die Verbraucherzentralen tätigen Energieberatern nicht einmal annähernd abgearbeitet werden.“ Dass sich der Gesetzgeber sehenden Auges in eine solche Zwickmühle manövriert, ist für den GIH unverständlich: „Auf den über Jahre hinweg aufgebauten Energieberaterlisten der Fördergeber ist ein Vielfaches an hoch qualifizierten Beratern gelistet. Sie sind für Bundesförderprogramme antragsberechtigt und müssen fortlaufend Schulungen und Umsetzungen nachweisen. Wieso also den Beraterkreis auf die oft unterbesetzen Verbraucherzentralen einschränken?“ Zumal die Studie auch zeige, dass Energieberatungen durch freie Energieexperten eine weitaus höhere Umsetzungsquote nach sich zögen als Beratungen durch die Verbraucherzentralen.
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Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
das Gebäudeenergiegesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung abgegeben. Als Deutschlands größter Energieberaterverband unterstützen wir diese in hohem Maße, bedauern jedoch, dass der Rat den vorangegangenen Empfehlungen seiner Ausschüsse nicht in vollem Umfang gefolgt ist. Aus der Sicht unserer Mitglieder, deren Hauptaufgabe die Planung, Begleitung und Qualitätssicherung energetischer Maßnahmen ist, drohen so leider einige praxisrelevante Verbesserungen auf der Strecke zu bleiben.
Wie eine kürzlich vom BMWi veröffentlichte Evaluation zeigt, führen geförderte Energieberatungen zu deutlich mehr energetischen Sanierungen. Dass der aktuelle Gesetzesentwurf bei umfangreichen Sanierungen (§ 48) oder Verkäufen (§ 80) eine verbindliche Beratung vorsieht, ist daher zielführend. Dass er jedoch die Beratergruppe exklusiv auf die Berater der sehr hoch geförderten Verbraucherzentralen (VZ) (deren Förderung im Gesetzesentwurf unter „E Erfüllungsaufwand“ nicht erscheinen) einschränkt, ist äußerst kritisch. Zum einen sehen wir in dieser Beschränkung eine wettbewerbliche Benachteiligung vieler freier Energieberater, die zwar hoch qualifiziert, aber nicht für die VZ tätig sind. Zum anderen drohen Kapazitätsengpässe: Aufgrund konservativer Hochrechnungen wie des Immobilienmarkbericht Deutschland 2017 (Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse) erwarten wir für die besagten Pflichtberatungen ein jährliches Aufkommen von 300.000 bis 500.000 Beratungen oder mindestens 37.500 Beratungstagen. Dieses kann von den aktuell knapp 600 für die VZ tätigen Energieberatern jedoch nicht annähernd abgearbeitet werden. Eine Verzwanzigfachung der VZ-Honorarkräfte wäre nach unseren Berechnungen nötig. Zudem sucht die VZ bereits jetzt in fast 50 Regionen weitere Energieberater.
Anhand eins Beispiels möchten wir Ihnen den zusätzlichen Aufwand für Sanierer und die Absurdität des Paragraphen darstellen: Ein Hausbesitzer möchte energetisch sanieren und lässt sich von einem Energieberater seines Vertrauens beraten und ein Konzept in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) entwickeln. Um den gesetzlichen Auflagen Genüge zu tun, müsste dieser hochqualifizierte Energieberater den Hauseigentümer vor der Sanierung noch zusätzlich an einen Berater der Verbraucherzentrale verweisen!
Vor diesem Hintergrund fordern wir, den zugelassenen Beraterkreis auf alle in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteten Berater auszuweiten. Die dena-Liste wurde über Jahre hinweg mit Steuermitteln und viel Aufwand aufgebaut, die derzeit dort geführten rund 11.000 Berater müssen ihre hohe Qualifikation fortlaufend durch Schulungen und Umsetzungen nachweisen und sind außerdem für Bundesförderprogramme ausstellungsberechtigt.
Zudem sieht der aktuelle Gesetzesentwurf die verbindliche Energieberatung derzeit nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vor. Größere Wohnhäuser sowie Nichtwohngebäude bieten jedoch ebenfalls hohe CO2-Einsparpotenziale. Wieso also sollen sie von der Beratungspflicht ausgenommen werden? Da eine Beratung auch für diese Gebäudetypen sinnvolle energetische Modernisierungsmaßnahmen anregen kann, treten wir für eine entsprechende Ausweitung ein.
Ebenso wie die Ausschüsse des Bundesrats sind uns online erstellte Energieausweise sowie Verbrauchsausweise ein Dorn im Auge. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist es entscheidend, dass Energieausweise aussagekräftig und vergleichbar sind. Bei den genannten Typen ist dies nicht der Fall: Die auf Basis zugesandter Daten erstellten Online-Ausweise sind unzuverlässig und die Werte der auf dem Verhalten bisheriger Bewohner beruhenden Verbrauchsausweise nicht übertragbar. Will der Gesetzgeber ein wirklich tragfähiges Beurteilungsinstrument vorhalten, müssen Verbrauchsausweise im neuen Gebäudeenergiegesetz abgeschafft und Bedarfsausweise mit einer Begehungspflicht (§ 83) versehen werden.
Ferner verweist das GEG auf DIN-Normen (§ 7), ohne deren Kenntnis sein Regelungsgehalt nicht nachvollziehbar ist. Unter Bezug auf den Grundsatz der Öffentlichkeit von Vorschriften sowie auf die Bekanntmachungspflicht fordern wir, dass ein transparenter und kostenloser „Jedermannszugang“ zu allen relevanten Normen und Vorschriften in den Gesetzestext aufgenommen wird.
Zusätzlich hat der GIH schon bei den vorherigen Versionen des GEGs vielfältige Vorschläge formuliert. Eine Übersicht finden Sie hier. Die ausführlichen Details dazu hier.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen unsere Anliegen und Bedenken nahe bringen durften und hoffen, dass Sie diese im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren unterstützen werden. Für Fragen und Gespräche stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
GEG: Kritik der Bundesratsausschüsse trifft ins Schwarze (18.12.2019)
ACO Haustechnik ist führender Systemanbieter für das Entwässern, Abscheiden und Pumpen in Gebäuden. Am Standort Dermbach befindet sich das Kompetenzzentrum für Kunststofffertigung und -entwicklung. Im hessischen Philippsthal werden Lösungen aus Edelstahl umgesetzt. Vom Dachablauf über Rohrsysteme, Bodenabläufe- und Rinnen, Badentwässerung, Abscheider, Verfahrenstechnik und Pumpstationen, bis hin zu Rückstauschutz im Keller – ACO. creating the future of drainage
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