Der Beratung liegt der Entwurf der Bundesregierung ergänzt um die Stellungnahme des Bundesrats zugrunde. Zudem wurde nun auch die Gegendarstellung des Bundestags auf die Stellungnahme des Bundesrats am 5. Februar veröffentlicht.
Der GIH bringt sich weiter aktiv in den Gesetzgebungsprozess ein. Dringender Handlungsbedarf besteht u.a. bei der aus GIH-Sicht problematischen Beschränkung auf Energieberater der Verbraucherzentrale im Rahmen der bei bestimmten Anlässen vorgesehene Pflicht zur Energieberatung oder auch bei der Verschärfung der diversen Regelungen zu den Energieausweisen.
Der GIH hatte bereits im Vorfeld der entsprechenden Beratung im Bundesrat Stellung bezogen: GEG: Kritik der Bundesratsausschüsse trifft ins Schwarze vom 18.12.2019. Viele der Empfehlungen der Ausschüsse – und somit GIH-Forderungen – wurden in die o.g. Stellungnahme des Bundesrats aufgenommen, z.B.:
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewährleistet einen kostenfreien Zugang zu den in diesem Gesetz in Bezug genommenen Normen (Zusatz für § 7)
- Die Möglichkeit, den Jahres-Primärenergiebedarf auch nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zu berechnen, soll zumindest solange bestehen, wie das geplante Tabellenverfahren nach DIN V 18599:2018-09 noch nicht veröffentlicht ist. (Änderung in § 20)
- Beschränkungen beim Einsatz von Stromdirektheizungen (Änderung in § 23)
- Verbesserungen zum Vollzug der Vorlagepflicht des Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung (Änderung in § 80)
- Streichung der Beschränkung auf Energieberater der Verbraucherzentrale beim vorgesehenen verpflichtenden Beratungsgespräch beim Immobilienverkauf (Änderung in § 80)
Auch Carsten Müller, CDU, möchte bei einigen Punkten noch nachbessern und die Anforderungen erhöhen. Einige seiner Redebeiträge aus der ersten Lesung im Bundestag:
„Insofern bin ich sehr dafür, dass wir in dem Bereich nicht unerheblich nachschärfen. Die Wirtschaftlichkeitskriterien sind selbst dann zu erreichen, wenn wir bei den Neubaustandards das KfW-Effizienzhaus 55 als Analogie nehmen. Meine Damen und Herren, es tut uns gut, wenn wir das ins GEG hineinschreiben. Ich glaube auch, dass die Sanierungen für den öffentlichen Gebäudebestand durchaus ambitionierter ausfallen und die Mindestanforderungen um gut die Hälfte erhöht werden können.
Wir sollten solche Dinge wie Komfortgewinne, Raumluft- und Lichtqualität sowie positive Auswirkungen auf die Gesundheit stärker gewichten und das durchaus auch in dem Gesetzentwurf verankern.
Innovationsklauseln dürfen nicht dazu missbraucht werden, ambitionierte Anforderungen zu unterlaufen. Auch darauf wollen wir gemeinsam im Gesetzgebungsverfahren hinwirken.“
GEG ist die Abkürzung für umgangssprachlich Gebäudeenergiegesetz – der offizielle vollständige Name ist (Entwurf eines) Gesetz(es) zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.
Nachtrag: die Debatte zum Nachhören gibt es hier.
Bundestagsdebatte, erste Lesung, über das Gebäudeenergiegesetz