Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat zwei Muster für Unternehmererklärungen zum neuen GEG erarbeitet.
Die Muster für die Außenbauteile und die Technische Gebäudeausrüstung werden zur Anwendung empfohlen. Eine Vorschrift zur Nutzung dieser Formulare besteht nicht, lediglich die Schriftform der Unternehmererklärung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Download Formular ‚Außenbauteile‘
Download Formular ‚Technische Gebäudeausrüstung‘