Neubauregelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Der Ministeriumsvertreter verkündete, dass eine (zusätzliche?) Gebäudeenergiegesetz-Novelle „vermutlich im ersten Halbjahr 2023“ komme. Für die Neubau-Förderung mit der Nachhaltigkeitsanforderung (NH-Klasse) sei das Budget dank höherer Nachfrage als erwartet von 300 Millionen Euro wohl Mitte August aufgebraucht, aber ein weiterer Förderstopp 2022 sei „nicht zu befürchten“, da im Rahmen der Haushaltsplanung die Förderung in Kürze aufgestockt werden solle. Ihm war wichtig zu betonen, dass in Zukunft Neubauten weiter gefördert werden, um das ambitionierte und im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von 400.000 Neubauten pro Jahr zu erzielen.
Boom der BEG-Einzelmaßnahmen
Dr. Ina Bartmann, BAFA-Abteilungsleiterin, berichtete, dass bis jetzt in diesem Jahr schon 250.000 BEG EM-Anträge eingegangen seien. Sie rechnet mit insgesamt 650.000 bis 700.000 Anträge für das gesamte Jahr 2022. Christian Stolte als dena-Bereichsleiter rechnete vor, dass jedoch mindestens zwei Millionen Einzelmaßnahmen nötig seien, um die für die Erreichung der Klimaziele nötige Sanierungsrate von Zwei zu erreichen. Zudem empfahl er, mehr Maßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen. Er wies – sowie später auch die VdZ-Geschäftsführerin Kerstin Stratmann – auf die Wichtigkeit der Energieberatung hin. Stolte befürwortete insbesondere die individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFPs), damit in der Sanierung „die richtigen Maßnahmen in richtiger Reihenfolge“ durchgeführt werden.
Zukünftige Rolle des Wasserstoffs im Gebäudesektor
Constantin Zerger, Deutsche Umwelthilft (DUH), sieht auf absehbare Zeit keinen Einsatz von Wasserstoff im Gebäudebereich, da andere Industrien höhere Zahlungsbereitschaft zeigten und im Verkehr es keine Alternativen gebe. Daher würde er beim Einbau neuer Heizungen von Gasheizungen abraten, auch wenn diese Wasserstoff-Ready seien. Die Wirtschaft mit Uwe Glock, Vize-Präsident der VdZ, schätzt die Lage anders ein und rechnet ab 2030 mit vermehrter Verfügbarkeit von Wasserstoff für den Einsatz in Gebäudeheizungen.
Heizungsverbot für alle neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024?
Zudem wurde die geplante GEG-Anforderung diskutiert, dass ab 2024 Heizungen nur noch eingebaut werden dürften, die „möglichst“ mindestens mit einem Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies bedeutet nach Einschätzungen des Handwerksvertreters Norbert Borgmann, Vize-Präsident ZVSHK, für alle neuen Heizanlagen im Neu- und Altbau, dass dann wohl fast nur noch Wärmepumpen und Pelletheizungen möglich sein werden. Staatsekretär Bösinger berichtet über die aktuellen Diskussionen in den Ministerien, z.B. auch Fernwärmeanschlüsse darunter zu subsumieren.
Das VdZ-Branchenforum 2022 kann auf Youtube nachgehört werden.