Das BAFA hat die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf seine Förderprogramme verlautbart: In einigen Programmen, darunter auch die Förderung von Energieberatungen, herrscht einn Bewilligungsstop. Dies gilt nicht für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt werden.
Gerichtsurteil