Über 80 Prozent der Wärmenachfrage werden derzeit durch die Verbrennung von fossilien Energieträgern gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas, insbesondere aus Russland. Über 410 TWh Erdgas wurden 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Dies sind über 40 Prozent des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite Haushalt heizt mit Erdgas. Bei den neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70 Prozent.
Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges soll die Abhängigkeit von fossilem Erdgas schnell und effektiv reduziert werden. Die Regierungskoalition hat daher vereinbart, dass „jetzt gesetzlich festgeschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energie betrieben werden soll.“ Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben daher ein Konzept zur Umsetzung dieser Vorgabe erarbeitet, das nachfolgend vorgestellt wird:
65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 – Konzeption zur Umsetzung
Dieses Konzept wurde nun in die öffentliche Konsultation gegeben und hat dem GIH, die Möglichkeit einer Stellungnahme erlaubt. Neben der Beantwortung zahlreicher Detailfragen zu den Erfüllungsoptionen bzw. den Härte- und Sonderfällen betont der GIH hierin insbesondere den ganzheitlichen Aspekt: Gebäudehülle und -technik müssen gemeinsam und gewerkeübergreifend betrachtet werden. Moderne Wärmepumpen in nicht sanierten Altbauten führen z.B. oft zu deutlich höheren Energiekosten, wenn sie nicht „artgerecht“ eingebaut werden. Durch energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle werden Energieverbräuche deutlich gesenkt, und zwar sofort, mittel- und auch langfristig. Erneuerbare Energie in Verbindung mit Energieeffizienz-Maßnahmen sind für die Energiewende im Gebäudesektor unabdingbar. Daher sollten auch Maßnahmen an der Gebäudehülle als eine Erfüllungsmaßnahme bei der Neuregelung des GEG zum Einbau neuer Heizungen honoriert und integriert werden. Zudem fordert der GIH die Bundesregierung auf, rasch eine Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und bürokratische Hürden, z.B. bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (analog zur beleglosen Steuererklärung) schnellstmöglich abzubauen. Nachfolgend die ausführliche GIH-Stellungnahme: