Am 17. Juli 2026 informierte das BMWE die Verbände über den Stand der BEG-Reform. Nach Angaben des Ministeriums wurden die Richtlinien innerhalb der Ressorts final abgestimmt. Der Förderstart bleibt für den 21. Juli 2026 vorgesehen.
Die endgültigen Richtlinien sind mittlerweile auf der BWME-Energiewechsel-Seite veröffentlicht und gelten ab dem 21. Juli.
Zudem wie folgt die Richtlinien im Änderungsmodus für einen besseren Überblick der Neuerungen:
- BEG EM im Änderungsmodus
- BEG WG im Änderungsmodus
- BEG NWG im Änderungsmodus
- WPB-Definition im Änderungsmodus
Die FAQs werden fortlaufend nun auf energiewechsel.de veröffentlicht.
Der GIH hat die Präsentation der Richtlinie überarbeitet. Die jüngsten Änderungen sind farblich markiert.
Allgemeines
- Die bis zum 21.7. dauernde Übergangsregelung führte nach Angaben des BMWE zu rund zusätzlichen 70.000 Bestätigungen zum Antrag und somit zu einer erheblichen finanziellen Aufwand.
- Der finanzielle Rahmen und die Eckpunkte der Reform waren politisch durch den Haushaltsausschuss festgelegt, daher seien nur wenige in den Verbändeanhörung geforderten Änderungen möglich gewesen.
iSFP-Bonus
- Der iSFP-Bonus wird ausschließlich auf den Teil der förderfähigen Kosten oberhalb der Deckelung der jeweiligen Förderobergrenze gewährt.
- Die Förderobergrenze gilt je Antrag; eine Anrechnung zwischen zeitlich unterschiedlichen Anträgen ist nicht möglich.
- Für den Bonus kann eine ODER mehrere Maßnahmen umgesetzt werden. Nach Aussage des BMWE bezieht sich die FAQ-Formulierung A.3.2 nicht auf eine verpflichtende zweite Maßnahme, sondern auf die Förderlogik. Der GIH hat hierzu eine eindeutige Formulierung gefordert, aus der hervor geht, dass der iSFP-Bonus auch bei Umsetzung nur einer Maßnahme gilt.
WPB-Bonus
- Einführung im ersten Quartal 2027 und somit nicht zwingend zum 1. Januar 2027.
- Folgeanträge sollen keinen erneuten Energieausweis erfordern.
- Die erfüllten WPB-Anforderungen gelten auch für die 2. und 3. Maßnahmen weiter, auch wenn das Gebäude nach der 1. Maßnahmen nicht mehr die Anforderungen erfüllt.
- Die Anforderungen sind nun breiter gefasst, so erfüllt z.B. ein Energieausweis der Klasse H immer die WPB-Anforderungen.
- Weitere Konkretisierungen sollen über FAQ erfolgen.
- In sechs bis neun Monaten ist eine erneute Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen aufgrund der im GModG referenzierten neuen Norm vorgesehen.
Netzdienlichkeit
- Die technische Steuerbarkeit bzw. Smart Meter wird für alle Wärmepumpen Fördervoraussetzung, da 300.000 bis 400.000 jährlich neu installierte Wärmepumpen massive Auswirkungen auf das Stromnetz und den Strommarkt hätten.
- Vereinfachung: Kundenbestätigung über den Einbau der Hardware genügt künftig als Nachweis.
- Die Schnittstellendefinition wurde erweitert: Es gilt nun der allgemeine Standard Code of Conduct.
Weitere Punkte
- Übergangsregelung für Pelletheizungen bis 1.10.2026. Erst danach gelten die verschärften Grenzwerte in mg/m³.,
- Kompromisslösung laut BMWE: Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bleibt für das EH40 EE: verpflichtend (und nicht mehr für EH55 EE),
- Für Fernwärme ist ein gesondertes Informationsblatt angekündigt.
Weitere Details in der BMWE-Präsentation aus der Verbändeanhörung.
Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.
Exklusiv-Bereich für GIH-Mitglieder:
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdatendes GIH-Mitgliederportals (VereinOnline) ein,
um die Inhalte freizuschalten.
Benutzername:
Passwort:
Benutzername oder Passwort falsch
Absenden Passwort vergessen?Sie sind als Energieberater/in nicht GIH-Mitglied?
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
