Am 17. Juli 2026 informierte das BMWE die Verbände über den Stand der BEG-Reform. Nach Angaben des Ministeriums wurden die Richtlinien innerhalb der Ressorts final abgestimmt. Der Förderstart bleibt für den 21. Juli 2026 vorgesehen.

Die endgültigen Richtlinien sind mittlerweile auf der BWME-Energiewechsel-Seite veröffentlicht und gelten ab dem 21. Juli.

Zudem wie folgt die Richtlinien im Änderungsmodus für einen besseren Überblick der Neuerungen:

Die FAQs werden fortlaufend nun auf energiewechsel.de veröffentlicht.

Der GIH hat die Präsentation der Richtlinie überarbeitet. Die jüngsten Änderungen sind farblich markiert.

Allgemeines

  • Die bis zum 21.7. dauernde Übergangsregelung führte nach Angaben des BMWE zu rund zusätzlichen 70.000 Bestätigungen zum Antrag und somit zu einer erheblichen finanziellen Aufwand.
  • Der finanzielle Rahmen und die Eckpunkte der Reform waren politisch durch den Haushaltsausschuss festgelegt, daher seien nur wenige in den Verbändeanhörung geforderten Änderungen möglich gewesen.

iSFP-Bonus

  • Der iSFP-Bonus wird ausschließlich auf den Teil der förderfähigen Kosten oberhalb der Deckelung der jeweiligen Förderobergrenze gewährt.
  • Die Förderobergrenze gilt je Antrag; eine Anrechnung zwischen zeitlich unterschiedlichen Anträgen ist nicht möglich.
  • Für den Bonus kann eine ODER mehrere Maßnahmen umgesetzt werden. Nach Aussage des BMWE bezieht sich die FAQ-Formulierung A.3.2 nicht auf eine verpflichtende zweite Maßnahme, sondern auf die Förderlogik. Der GIH hat hierzu eine eindeutige Formulierung gefordert, aus der hervor geht, dass der iSFP-Bonus auch bei Umsetzung nur einer Maßnahme gilt.

WPB-Bonus

  • Einführung im ersten Quartal 2027 und somit nicht zwingend zum 1. Januar 2027.
  • Folgeanträge sollen keinen erneuten Energieausweis erfordern.
  • Die erfüllten WPB-Anforderungen gelten auch für die 2. und 3. Maßnahmen weiter, auch wenn das Gebäude nach der 1. Maßnahmen nicht mehr die Anforderungen erfüllt.
  • Die Anforderungen sind nun breiter gefasst, so erfüllt z.B. ein Energieausweis der Klasse H immer die WPB-Anforderungen.
  • Weitere Konkretisierungen sollen über FAQ erfolgen.
  • In sechs bis neun Monaten ist eine erneute Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen aufgrund der im GModG referenzierten neuen Norm vorgesehen.

Netzdienlichkeit

  • Die technische Steuerbarkeit bzw. Smart Meter wird für alle Wärmepumpen Fördervoraussetzung, da 300.000 bis 400.000 jährlich neu installierte Wärmepumpen massive Auswirkungen auf das Stromnetz und den Strommarkt hätten.
  • Vereinfachung: Kundenbestätigung über den Einbau der Hardware genügt künftig als Nachweis.
  • Die Schnittstellendefinition wurde erweitert: Es gilt nun der allgemeine Standard Code of Conduct.

Weitere Punkte

  • Übergangsregelung für Pelletheizungen bis 1.10.2026. Erst danach gelten die verschärften Grenzwerte in mg/m³.,
  • Kompromisslösung laut BMWE: Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bleibt für das EH40 EE: verpflichtend (und nicht mehr für EH55 EE),
  • Für Fernwärme ist ein gesondertes Informationsblatt angekündigt.

Weitere Details in der BMWE-Präsentation aus der Verbändeanhörung.

Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.