Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Das Merkblatt des BMWK zeigt die Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Förderrichtlinien