• Kontakt
  • Login Energieberater
  • Forum

Interessenvertretung für Energieberatende in Nordrhein-Westfalen

  • Facebook
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Publikationen
    • Energie KOMPAKT
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse
Förderung bei KfW-Programmen steigt um zehn Prozent8. Januar 2020

8. Januar 2020

Im Zuge um die seit 1. Januar geltenden steuerlichen Förderung mit einem Fördersatz von 20 Prozent (außer bei Energieberatungsdienstleistungen wie Planung und Baubegleitung – dort gelten 50 Prozent. Infos dazu hier.) werden nun etwas verzögert auch die KfW-Förderungen angepasst. Der Mindestfördersatz steigt analog auf ebenfalls 20 Prozent. Der GIH freut sich über die seit langem geforderte Erhöhung und erhofft sich dadurch einen Anstieg bei energetischen Sanierungen und Neubau und somit einen Beitrag zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen.

 

Fördersätze für Wohngebäude in der Übersicht

  • Bei Einzelmaßnahmen verdoppelt sich der Investitionszuschuss (Programm 430) von zehn auf 20 Prozent. Auch bei der Kreditvariante (152) gelten nun 20 Prozent (davor 7,5 %).
  • Der maximale Kreditbetrag bzw. die förderfähigen Investitionskosten bleiben für Einzelmaßnahmen bei 50.000 Euro.
  • Bei den Effizienzhäusern erhöhen sich alle bisherigen Zinssätze der Investitionszuschüsse (430) um zehn Prozent. Bei der Kreditvariante (151) steigen die förderfähigen Kosten sogar um 12,5 Prozent. Damit sind die Förderhöhen bei beiden Varianten (Zuschuss und Kredit) gleich hoch. Diese betragen beim KfW-Effizienzhaus 115 ab 24. Januar 25 Prozent, den höchsten Satz gibt es mit 40 % für das Effizienzhaus 55.
  • Der maximale Kreditbetrag (151) und die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen jeweils um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
  • Beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses (153) erhöht sich der Tilgungszuschuss ebenfalls um zehn Prozent. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

 

Fördersätze für Nichtwohngebäude in der Übersicht

  • Bei Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um zehn Prozent. Dieser beträgt z.B. beim Effizienzhaus 70 in Kürze 275 Euro je Quadratmeter.
  • Bei energetischen Einzelmaßnahmen (218, 219, 277/278) erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 15 Prozent auf 20 Prozent und somit auf maximal 200 Euro je Quadratmeter.

Die Änderungen bei der Förderung – wie beispielsweise die Einstellung des Heizungs- und Lüftungspakets und der Förderung für Öl-Brennwert-Heizungen – seit dem 1. Januar wurden bereits im Artikel Änderungen der KfW-Programme am 2. Januar veröffentlicht.

Änderungen für Wohngebäude ab 24. Januar

Sanierung oder Kauf einer bestehenden Immobilie

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.

Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

Maßnahme Investitionszuschuss in % geförderte Kosten je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 70 35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 85 30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 115 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro maximal 30.000 Euro
Einzelmaßnahmen 20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro maximal 10.000 Euro

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 70 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 85 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 100 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 115 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro

 

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
Einzelmaßnahmen 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag bis zu 10.000 Euro

Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40 Plus 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro

Änderungen für Nichtwohngebäude ab 24. Januar

Energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 10 %.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Quadratmeter
Effizienzhaus 70 27,5 % 275 Euro
Effizienzhaus 100 20 % 200 Euro
Effizienzhaus Denkmal 17,5 % 175 Euro

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungs­zuschuss um 15 %.

Maßnahme Tilgungsszuschuss in % Maximaler Tilgungszuschuss je Quadratmeter
Einzelmaßnahmen 20 % 200 Euro

Weitere Informationen auf der KfW Seite

Änderungen des BAFA Marktanreizprogramms

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Programme/Gesetze Tags: Effizienzhaus/ Einzelmaßnahme/ Energieberater/ Förderung/ KfW

Novelliertes BAFA-Marktanreizprogramm2. Januar 2020

2. Januar 2020

Was wird gefördert?

Neubau:

  • Solarkollektoranlagen: 30% der förderfähigen Kosten
  • Biomasseanlagen: 35% der förderfähigen Kosten
  • Wärmepumpenanlagen: 35% der förderfähigen Kosten

Bestand:

  • Hybridheizungen
    Die Förderung für EE-Hybridheizungen beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten, bei Gas Hybridheizungen bis zu 30%.
  • „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
    Die Erweiterung von „Renewable Ready“ zu einer Gas-Hybridheizung gemäß den Technischen Mindestanforderungen muss binnen zwei Jahren erfolgen. Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderfähigen kosten.
  • Solarkollektoranlagen
    Die Errichtung oder Erweiterung wird gefördert, wenn Sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder der Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
    Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten.
  • Biomasseanlagen
    Gefördert wird die Installation von
    – Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
    – Pelletöfen mit Wassertasche
    – Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
    – sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
    ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung. Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
    Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.
    Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
  • Austauschprämie für Ölheizungen
    Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen ein Fördersatz von 40%.

Merkblatt zu den förderfähigen Kosten vom 8. Januar 2020

>> Weitere Informationen des BAFA

GIH Zusammenfassung der Förderprogramme des Bundes seit Januar 2020

Änderungen der KfW-Programme “Energieeffizient Bauen und Sanieren”

 

 

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Programme/Gesetze

Änderungen der KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“2. Januar 2020

2. Januar 2020

Änderungen für Wohngebäude:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)

Seit 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen.

Nicht mehr von der KfW gefördert werden:
– Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen, reine Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Einzelmaßnahme)
– Heizungspaket, Lüftungspaket (Maßnahmenpaket)

 

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) und Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)

Seit 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert.  Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärme­erzeuger weiterhin berücksichtigt werden.

 

Energieeffizient Bauen Kredit (153)

Auch beim Neubau eines KfW-Effizienzhauses wird seit 01.01.2020 keine Förderung mehr für Öl-Heizungen vergeben.

 

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden seit 01.01.2020 nicht mehr gefördert.

Ergänzend zum BAFA-Zuschuss werden weiterhin gefördert:

– Solarthermie-Anlagen
– Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser)
– Wärmepumpen
– Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)

 

Weiterhin von der KfW gefördert werden:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach­flächen, Keller- und Geschoss­decken
  • Erneuerung der Fenster und Außen­türen
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung einer bestehenden Heizungs­anlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlage

Ebenso gibt es keine Änderungen der Förderung für Brennstoffzellen (433) und für die Baubegleitung (431).

 

Änderungen für Nichtwohngebäude:

Sanierung und Einzelmaßnahmen: IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218), IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Die Kosten für Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) und Wärme­erzeuger auf Basis des Energie­trägers Öl (z. B. Öl-Brennwer­tkessel) sind seit 01.01.2020 nicht mehr förderfähig.

 

Neubau: IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217), IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276)

Auch beim Neubau von KfW-Effizienzgebäuden darf seit 01.01.2020 generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl eingesetzt werden. Dies gilt auch für Kombinationen, z. B. von Öl-Brennwert­kesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärme­systemen für die Versorgung von Effizienz­gebäuden (z. B. Öl-Brennwert­kessel als Spitzenlast­kessel) oder vergleichbaren Anwendungen.

 

>> Weitere Informationen der KfW

GIH Zusammenfassung der Förderprogramme des Bundes seit Januar 2020

Zu den Änderungen des BAFA-Marktanreizprogramms

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Kategorie: Allgemein/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze

  • « Vorherige Seite
  • 1
  • …
  • 5
  • 6
  • 7

Kategorien

  • Aktuelles
  • Allgemein
  • Blog
  • Bundesverband
  • Fördermitglieder
  • Förderung
  • GIH-intern
  • Landesverbände
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Programme/Gesetze
  • Projekte
  • Veranstaltungs-Vorankündigung
  • Weiterbildung

Neueste Beiträge

  • GIH Bundeskongress 2025
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) löst hohe Investitionen aus und sorgt für Beschäftigung
  • Mit Wärmepumpen raus aus der Abhängigkeit
  • Wärmepumpen-Absatz steigt im ersten Quartal 2025
  • Neue Ausgabe der Mitgliederzeitschrift erschienen
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Publikationen
    • Energie KOMPAKT
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

© 2025 gih.de  All Rights Reserved.  Impressum  |  Datenschutz

Kontakt