• Kontakt
  • Login Energieberater
  • Forum

Interessenvertretung für Energieberatende in Nordrhein-Westfalen

  • Facebook
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Publikationen
    • Energie KOMPAKT
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

Klimaschutz-Sofortprogramm: Schärfere Vorgaben und höhere Förderung

Klimaschutz-Sofortprogramm: Schärfere Vorgaben und höhere Förderung

8. Juni 2021

Aktualisierung vom 24. Juni: Das Bundeskabinetts hat das Sofortprogramm Klimaschutz am 23. Juni beschlossen. Dort wurden viele der im Klimapakt geplanten und somit im folgenden Text aufgeführten Maßnahmen nicht übernommen!

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Regierung Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen, um die höheren nationalen Minderungsziele für die Jahre 2030 (mind. 65 Prozent) und 2040 (mind. 88 Prozent) sowie das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Dadurch sind in allen Sektoren ambitionierte Vorgaben und Programme nötig, für die die Bundesregierung mit diesem Klimapakt bis zu acht Milliarden Euro bereitstellen möchte. Viele geplante Maßnahmen im Gebäudebereich hat der GIH schon seit längerem gefordert. Der Stellenwert der unabhängigen Energieberatung wird weiter gesteigert, damit Neubauten und Sanierungen sinnvoll, nachhaltig und ganzheitlich umgesetzt werden.

Die geplanten Maßnahmen im Gebäudeenergiegesetz, der Bundesförderung für effiziente Gebäude, in der Energieberatung und beim CO2-Preis im Überblick:

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Das Effizienzhaus/-gebäude 55 wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Dies entspricht dem derzeitigen Förderstandard.
  • 2025 erfolgt eine weitere Anhebung auf den 40er-Standard.
  • Eine PV- bzw. Solarthermie wird für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen verpflichtend eingeführt.
  • Ein zusätzliches Förderprogramm Wärmepumpe wird eingeführt – dessen Prämienförderung wird an einen Sanierungsfahrplan geknüpft.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand entfallen.
  • Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen erhöht sich auf 30 Prozent.
  • EE-, NH- und Plus-Pakete werden gestärkt.
  • Ab 2023 werden keine fossilen Heizungen mehr gefördert.
  • Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen wird ab 2025 auf mindestens 55 Prozent erhöht.
  • Die „Renewable ready“-Förderung läuft spätestens 2023 aus.
  • Die Fördersätze für Biomassekessel werden im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt.
  • Deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel in 2022 und 2023 „erforderlich“.

Energieberatung und CO2-Kosten

  • Aus- und Weiterbildungen für Effizienzexperten und Handwerker zum Kapazitätsaufbau werden gefördert.
  • Beratungsinstrumente wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und weitere Beratungsangebote sind zu stärken.
  • Die Kosten des CO2-Preises sollen im vermieteten Wohnraum zu 50 Prozent von den Vermietern getragen werden.

Die Maßnahmen sind noch nicht offiziell beschlossen und verkündet. Sie sollen schon 2021 eingeführt werden und bis 2025 gelten.

Laut Tageschau soll das Programm am 23. Juni in seiner endgültigen Fassung vom Kabinett beschlossen werden. Dass der jetzige Bundestag aber noch vor Ende der Legislaturperiode darüber beraten wird, gelte als unwahrscheinlich.

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: Biomassekessel/ Bundesförderung für effiziente Gebäude/ CO2/ Gebäudeenergiegesetz/ GEG/ Klimapakt/ Wärmepumpe

GIH bewertet Gebäudemaßnahmen im Klimapakt Deutschland

GIH bewertet Gebäudemaßnahmen im Klimapakt Deutschland

17. Mai 2021

Klimaschutzgesetz

Laut jüngstem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume ab 2031 näher regeln, da durch die derzeitig gültigen Regelungen die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume danach und damit zu Lasten der jüngeren Generation verschoben werden würden. Zusätzlich muss die Regierung die neuen europäischen Klimaziele 2030 umsetzen. Daher hat das Bundeskabinett – sehr verspätet, aber nun endlich – ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin wird das Minderungsziel für 2030 um zehn Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent angehoben, das Minderungsziel für 2040 auf mindestens 88 Prozent und Klimaneutralität wird bis 2045 festgelegt. Somit verschärfen sich auch die Ziele für den Gebäudesektor.

Klimapakt Deutschland

Um dies zu erreichen, werden konkretere Maßnahmen im dem Klimaschutzgesetz flankierenden Klimapakt beschrieben:

  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien sollen durch vereinfachte Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren beschleunigt werden.
    • GIH: Erneuerbare Energien müssen Vorrang haben und dürfen nicht durch Bestimmungen wie die „10H-Regelung“ der Windenergie in Bayern faktisch verboten sein.
  • Die Regierung plant eine „Sanierungsoffensive mit attraktiven Fördermaßnahmen (v.a. für den sozialen Wohnungsbau)“ und weitere Anreize.
    • GIH: Die BEG muss unbedingt in vielen Punkten angepasst werden. Zudem muss eine unbürokratische Regelung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gefunden werden. (S.u.)
  • Es werde zur Finanzierung der Ausgaben „der Abbau klimaschädlicher Subventionen geprüft“.
    • GIH: Dies ist mehr als überfällig.
  • Neubaustandards werden angehoben.
    • GIH: Klimapolitisch war es scheinheilig, den derzeitigen GEG-Neubaustandard als – so wie die EU-Gebäuderichtlinie seit Anfang des Jahres fordert– als Niedrigstenergiestandard zu bezeichnen. Der GIH empfiehlt, die höheren Anforderungen an den Neubau in einer Übergangszeit weiter zu fordern. Damit müsste die Regierung vom derzeitigen Dogma ablassen, dass gesetzlich Gefordertes (siehe Gebäudeenergiegesetzt § 89ff) nicht gefördert werden darf. Verschiedene Wissenschaftler haben Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise bereits bestätigt.
  • Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, werden nicht mehr gefördert.
    • GIH: Auch dies ist längst überfällig und kaum mehr gegeben. Allerdings muss eine Lösung gefunden werden, damit nicht alle unsanierten Altbauten mit schlechter Performance mit Wärmepumpen ausgestattet werden, insb. wenn für Hybridheizungen keine Solarthermie in Frage kommt. Zu berücksichtigen ist insbesondere der Denkmalbestand, wo häufig niedrigere Vorlauftemperaturen nicht möglich sind.
  • Die Kosten des nationalen CO2-Preises werden zu 50 Prozent von den Vermietern getragen.
    • GIH: die Entlastung der Mieter beim CO2-Preis ist längst überfällig und motiviere zudem die nun mit in die Pflicht genommenen Vermieter zu vermehrten Sanierungsmaßnahmen, da sie somit selber von geringeren Verbräuchen der Mieter langfristig profitieren. Genaue Details sind zu klären.

Derzeitiger Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Teilstart am 1. Januar 2021 und den erhöhten Förderungen für Beratung und Sanierung seit 2020 hat die Bundesregierung einen richtigen und wichtigen Schritt gemacht. Dies beweisen die letzten Monate: Allein die geförderten Energieberatungen im Wohngebäude (insb. der individuelle Sanierungsfahrplan – iSFP) pro Monat haben im Vergleich zu den Vorjahresmonaten um ein Vielfaches zugenommen. Eigentümer werden nun informiert, was, wie, wann und in welcher Reihenfolge am besten zu sanieren ist. Insbesondere die Verknüpfung von Förderung der Beratung und der investiven Programme erhöht die Sanierungsquote deutlich: Auch bei der BEG nehmen die Anträge weiter zu. Trotzdem könnten durch einfache Änderungen, die energetischen Sanierungen und Neubauten noch viel deutlicher zunehmen. Somit könnten sofort und in allen folgenden Jahren deutliche CO2-Einsparungen erzielt werden.

Der GIH-10-Punkte-Plan für eine Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

  1. Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Mit der BEG wurde eine bürgerfreundliche Förderung bürokratisiert. Die Erreichbarkeit der Förderhotline muss sichergestellt werden. Bearbeitungszeiten müssen drastisch reduziert werden. „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten sollten wieder möglich werden.
  1. Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Da die Prüfung eines Antrags zu einem individuellen Sanierungsfahrplan derzeit mindestens sechs Wochen dauert, verzögern sich viele energetische Sanierungen durch ein nachgelagertes Antragsverfahren signifikant.
  1. iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser muss auch dann gelten, wenn der Bauherr durch die iSFP-Beratung von einer Sanierung in einem Zug anstatt in Einzelschritten überzeugt wird.
  1. Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Bauherren benötigen daher Gewissheit, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit der BEG bereitstehen.
  1. Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Kompetente Hausbesitzer sollten nicht demotiviert werden, energetische Maßnahmen selbst umzusetzen. Für die notwendige Qualität garantiert die Prüfung des beteiligten Energieberaters.
  1. Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wieder der Baubeginn gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung deutlich.
  1. „Efficiency first“ besser berücksichtigen: Die Förderhöhe von Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte auf das Niveau der Gebäudetechnik angehoben werden.
  1. Ausweitung des Austauschbonus: Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
  1. Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen motiviert werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen nicht zu blockieren.
  1. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Photovoltaikanlagen, deren Ertrag mehrheitlich zur Wärmegewinnung eingesetzt wird, sollten mit thermischen Solaranlagen gleichgestellt werden.

 

10-Punkte-Plan für eine Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Klimapakt Deutschland – Entwurf Mai 2021

 

Der GIH-10-Punkte-Plan für BEG-Verbesserung mit Hintergrundinfos

  1. Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Eine sofortige Ausstattung der Förderdurchführer wie BAFA und KfW mit ausreichend Mittel und Personal ist unerlässlich. Bei personellen Engpässen müssen diese die Möglichkeit haben, externe Dienstleister zu beauftragen. Diese Unternehmen wie VDI haben schon erfolgreich in den letzten Jahren in einigen anderen Programmen die Förderdurchführer bei der Antragsbearbeitung qualitativ hochwertig und rasch unterstützt. Es darf zudem nicht sein, dass die BEG-Hotline viereinhalb Monate nach Förderstart immer noch nicht erreichbar ist und Anfragen viele Wochen und Anträge teils bis zu mehreren Monaten nicht bearbeitet werden. Hier muss wieder zu den bisherigen „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten zurückgekehrt werden. Die Konsequenz ist, dass Eigentümer aufgrund der Wartezeiten immer mehr ohne Förderung und somit viel weniger ambitioniert sanieren.
  1. Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Derzeit muss bei BEG-Antrag mit iSFP-Bonus ein bereits geförderter iSFP vorliegen. Da die iSFP-Prüfung gerade mindestens sechs Wochen dauert, kommt es zu deutlichen Verzögerungen bei den energetischen Sanierungen. Daher sollte der BEG-Förderantrag direkt nach iSFP-Antrag gestellt werden können.
  2. iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Wir fordern, dass der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser auch dann gilt, wenn der Energieberater den sanierungswilligen Eigentümer zu einer Komplettsanierung in einem Zug überzeugen kann. Hintergrund ist, dass schon tausende Beratungen auf Grundlage der bereits veröffentlichen Richtlinie durchgeführt wurden. Im Übrigen entspricht diese Auslegung nicht dem Wortlaut der derzeit noch noch geltenden BEG-Richtlinie.
  3. Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern teils mehrere Jahre. Daher benötigen Eigentümer die Gewissheit, dass die Mittelausstattung über die gesamte zehnjährige Laufzeit der BEG gesichert ist. Dies hilft auch bei den iSFP-Beratungen.
  4. Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Seit Anfang des Jahres sind energetische Sanierungen nur förderfähig, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. Da es derzeit sehr schwierig ist, Handwerker zu finden, sollten kompetente Hausbesitzer die einfache Sanierungsmaßnahmen selbst durchführen können, die Materialkosten (nicht die selbsterbrachte Arbeitsleistung!) als förderfähige Kosten anrechnen dürfen. Dies war bis Ende letzten Jahres im Vorgängerprogramm möglich und insb. bei einfacheren Tätigkeiten wie der Dämmung der Heizungsrohre oder Kellerdecke oft Praxis. Ein Qualitätsproblem besteht dabei nicht, da die Förderung nur gilt, wenn die notwendige Planung und Prüfung der Ergebnisse durch einen unabhängigen Energieberater erfolgt.
  5. Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wie bisher bei den KfW-Programmen wieder der Baubeginn gelten. Derzeit dürfen Fachhandwerker bei Antrag noch nicht beauftragt sein. Dies erschwert bei der derzeitigen sehr hohen Auslastung der Bauhandwerkerbranche den Ablauf.
  6. Bessere Berücksichtigung von Efficiency first: Eine Harmonisierung der Förderhöhen von Gebäudehülle und der Gebäudetechnik sind angebracht. Insbesondere Bei Dämmmaßnahmen, die sich meist erst langfristig amortisieren, können höhere Förerquoten Eigentümer zu mehr Energieeffizienz motivieren.
  7. Ausweitung der Austauschbonus: Diese soll nicht nur für alte Ölheizungen gelten, sondern muss auch auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden. Diese emittieren ebenfalls sehr viel CO2, so dass durch höhere Anreize noch mehr Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien umgesetzt werden könnten.
  8. Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften liegt die Sanierungsquote derzeit nur bei gut der Hälfe im Gegensatz zu anderen Gebäuden. Hier müssen kreative und unbürokratische Lösungen erarbeitet werden, damit zum Beispiel effiziente Zentralheizungen anstelle von Etagenheizungen endlich installiert werden. Dazu könnten Erstattungen für Eigentümer beitragen, die vor kurzem ihre Heizung ausgetauscht haben und somit eine sinnvolle Lösung für das gesamte Gebäude aus finanziellen Gründen verhindern.
  9. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Wir fordern die Aufnahme von Photovoltaikanlagen und deren Umfeldmaßnahmen in die förderfähigen Kosten bei der BEG EM, wenn ein zu definierender Prozentsatz an Strom für Wärme verwendet wird. Durch diese Gleichstellung der PV mit der thermischen Solaranlage bei der Förderung könnten Synergien geschaffen werden, wenn z.B. sowieso schon Dach oder Fassade saniert werden und z.B. ein Gerüst schon steht. (Alternativ könnten bei Inanspruchnahme der EEG-Vergütung nur die von vorgelagerten Kosten einer PV oder Stromspeicher in die förderfähigen Kosten aufgenommen werden.)

 

Kategorie: Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: 10-Punkte-Plan/ BEG/ Förderung/ Klimapaket/ Klimapakt/ Klimaschutzgesetz

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

17. Mai 2021

Die zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) trägt bereits Früchte: Besser informierte Hausbesitzer führen seither mehr und sinnvoller strukturierte, ganzheitliche Sanierungen durch – der Energieberaterverband GIH wertet dies als klaren Erfolg!

Mit Blick auf den generellen Klimaschutz hat das Bundeskabinett nun auf die Zeichen der Zeit sowie die gesellschaftliche Grundstimmung reagiert und ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das durch einen an der Umsetzung orientierten Klimapakt flankiert werden soll. Dieser hinsichtlich der durch die Europäische Union vorgegebenen Klimaschutzziele unerlässliche Schritt verschärft notwendigerweise die Ziele und Auflagen im Gebäudesektor.

Für Gebäudebesitzer wird dies zunächst zu Mehrkosten führen, die sich aber im Laufe der Zeit durch geringere Energieverbräuche und -kosten amortisieren. Dennoch müssen die anfänglichen Zusatzinvestitionen den Betroffenen vermittelt werden. Neben grundsätzlichen Sachinformationen läge eine Möglichkeit dazu in einer Optimierung der BEG. Denn die Praxiserfahrung der im GIH organisierten Energieberater zeigt, dass es hier durchaus noch Luft nach oben gibt: Schon mit kleinen Anpassungen ließe sich die Förderung unbürokratischer, schneller und lukrativer gestalten.

Dazu hat der GIH einen 10-Punkte-Plan entworfen:

  1. Unbürokratische Fördermittelverwaltung ausreichend ausstatten: Mit der BEG wurde eine bürgerfreundliche Förderung bürokratisiert. Die Erreichbarkeit der Förderhotline muss sichergestellt werden. Bearbeitungszeiten müssen drastisch reduziert werden. „Just-in-time“-Zusagen aufgrund der Expertise unabhängiger Energieeffizienz-Experten sollten wieder möglich werden.
  1. Beantragung zum iSFP und zum iSFP-Bonus parallelisieren: Da die Prüfung eines Antrags zu einem individuellen Sanierungsfahrplan derzeit mindestens sechs Wochen dauert, verzögern sich viele energetische Sanierungen durch ein nachgelagertes Antragsverfahren signifikant.
  1. iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierung gewähren: Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser muss auch dann gelten, wenn der Bauherr durch die iSFP-Beratung von einer Sanierung in einem Zug anstatt in Einzelschritten überzeugt wird.
  1. Für Planungssicherheit sorgen: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Bauherren benötigen daher Gewissheit, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit der BEG bereitstehen.
  1. Materialkosten bei Eigenleistungen wieder fördern: Kompetente Hausbesitzer sollten nicht demotiviert werden, energetische Maßnahmen selbst umzusetzen. Für die notwendige Qualität garantiert die Prüfung des beteiligten Energieberaters.
  1. Sanierungsstart flexibler gestalten: Als Vorhabensbeginn sollte wieder der Baubeginn gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung deutlich.
  1. „Efficiency first“ besser berücksichtigen: Die Förderhöhe von Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte auf das Niveau der Gebäudetechnik angehoben werden.
  1. Ausweitung des Austauschbonus: Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohleöfen und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
  1. Sonderregelungen für WEG-Sanierungen: Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen motiviert werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen nicht zu blockieren.
  1. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern: Photovoltaikanlagen, deren Ertrag mehrheitlich zur Wärmegewinnung eingesetzt wird, sollten mit thermischen Solaranlagen gleichgestellt werden.

Der GIH ist der festen Überzeugung, dass diese Maßnahmen nicht nur die Attraktivität und Wirkung der BEG steigern würden. Vielmehr könnten sie, an passender Stelle kommuniziert, auch zur Akzeptanz der mit dem Klimaschutzgesetz bzw. Klimapakt verbundenen anfänglichen Mehrinvestitionen beitragen. Denn: Wer Auflagen verschärft und Ansprüche an Gebäudebesitzer erhöht, tut gut daran, gleichzeitig bei der Förderung Entgegenkommen zu zeigen.

10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Bundesförderung für effiziente Gebäude als PDF-Datei

Klimapakt Deutschland Mai 2021

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze Tags: BAFA/ BEG/ Bundesförderung/ Förderung/ Gebäude/ Klimapakt/ Klimaschutzgesetz

Klimaaufbruch: Die Praxisnähe ist entscheidend!

Klimaaufbruch: Die Praxisnähe ist entscheidend!

13. Mai 2021

Gerade im Gebäudesektor hält Leppig höhere Anforderungen und unterstützende Maßnahmen für unerlässlich, schließlich seien just dort die Klimaschutzziele im Jahr 2020 erneut verfehlt worden. „Positiv ist vor allem, dass der Gesetzgeber nicht nur das Tempo anzieht, sondern mit dem Klimaschutzpakt auch ein Instrument ins Leben ruft, das die Umsetzung in den Blick nimmt und passende Anreize schafft“, so der GIH-Bundesvorsitzende. So sei die Entlastung der Mieter beim CO2-Preis längst überfällig und motiviere zudem die nun mit in die Pflicht genommenen Vermieter zu vermehrten Sanierungsmaßnahmen.

„Es ist uns durchaus bewusst, dass verschärfte Auflagen meist auch Mehrkosten bedeuten – was in Zeiten massiv steigender Materialpreise natürlich nur schwer vermittelbar ist. Umso wichtiger ist es, dass die seit Jahresbeginn erfolgreich in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude nochmal nachjustiert und optimiert wird“, fordert Leppig. Sein Verband rate dem Gesetzgeber wie früher wieder Eigenleistungen zu fördern, den Austauschbonus für Ölheizungen auch auf Kohle- und Nachtspeicheröfen auszuweiten, den iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierungen zu gewähren und die Förderhöhe bei Verbesserungen an der Gebäudehülle und gebäudetechnischen Maßnahmen anzugleichen.

Entscheidend sei es aber auch, unnötige bürokratische Hürden abzubauen: „Unsere Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass nicht wenige Hausbesitzer aufgrund komplizierter und langwieriger Bewilligungsprozesse von der Fördermittelbeantragung absehen und auf ambitionierte Sanierungsvorhaben verzichten“, so Energieberater Leppig. Seien früher Förderzusagen just in time die Regel gewesen, dauere die Bearbeitung mittlerweile viele Wochen: „Der Gesetzgeber täte gut daran, die mit dem BEG eingeführte Überregulierung der Förderung wieder aufzugeben. Klimaschutz dürfe nicht durch überzogenes Haushaltsrecht ausgebremst werden.“

 

Klimaaufbruch: Die Praxisnähe ist entscheidend! – Pressemitteilung des Energieberaterverbands GIH vom 13.Mai 2021 zum Klimaschutzgesetz und Klimapakt

Kategorie: Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: BEG/ Förderung/ Klimapakt/ Klimaschutzgesetz/ Sanierung

Wer wir sind

Wir vertreten die Interessen von Energieberatern in NRW – neutral und unabhängig   Mehr »

Was wir machen

Der GIH setzt sich politisch für die Interessen seiner Mitglieder auf allen Ebenen ein.   Mehr »

Wofür wir eintreten

Der GIH macht sich stark, dass Energieberatung für Wohngebäude, Gewerbe und Kommunen selbstverständlich wird.   Mehr »

ENERGIEBERATERSUCHE

Förderprogramme

BEG: Allgemeines, Richtlinie, Zeitplan, … Förder-Ticker für GIH-Mitglieder

Veranstaltungen GIH NRW

Mai
9
Stammtisch Regio Treff Bochum
Ort: Kolpinghaus Höntrop Wattenscheider Hellweg 76 44869 Bochum
Hallo der Verein möchte euch herzlich zu Folgender Veranstalltung einladen, "Stammtisch Regio Treff ...  Mehr »
Mai
15
GIH NRW Stammtisch (Regio Treff) Köln
Ort: Haxenhaus Köln, Frankenwerft 19, 50667 Köln
Thema: Netzwerken, fachlicher Austausch usw. Teilnahme kostenfrei, Verzehr und Getränke gehen auf eigene ...  Mehr »
alle Veranstaltungen GIH NRW

Veranstaltungen Bundesverband

Mai
9
Öko-Zentrum NRW: Fachtagung zu Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen
Ort: Hamm und online
Das Öko-Zentrum NRW veranstaltet am 9. Mai 2025 die 13. Kommunentagung – eine Fachtagung zu Energieeffizienz ...  Mehr »
Mai
12
Gamechanger für die Energie- und Wärmewende mit Klimatop
Ort: Online über GoTo Webinar
Das Online-Seminar zeigt auf, wie das Thema „Klimadecke (heizen/kühlen)“ in der Beratung angewandt ...  Mehr »
Mai
14
Praxisblick: Seriell sanieren – Sanierungsstau auflösen
Ort: Online-Seminar
Für etwa 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland ist der Gebäudebestand verantwortlich. Um das ...  Mehr »
alle Veranstaltungen Bundesverband

Veranstaltungen Fördermitglieder

Mai
21
Online-Seminar: Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm
Den Charme historischer Gebäude bewahren, zeitgemäße Energieeffizienz erzielen und die Nachhaltigkeit und Gesundheit ...  Mehr »
Juli
17
Die Dekarbonisierung in der Hallenheizung
Erfahren Sie in diesem Online-Seminar von Kübler kurz und bündig alles über die heiztechnischen Anforderungen des ...  Mehr »
alle Veranstaltungen Fördermitglieder
  • Logo
  • GIH NRW
    • Wer wir sind
    • Was wir machen
    • Wofür wir eintreten
    • Vorstand
    • Satzung
    • Nachhaltigkeitsleitlinie
  • Energieberatung
    • für Wohngebäude
    • für Gewerbe und Industrie
    • für Kommunen
    • für Denkmal
    • Energieberatersuche
    • Energieeinsparverordnung
    • Bundesweite Förderprogramme
    • Nützliche Links
  • Mitglied werden
  • Netzwerk
    • Netzwerkpartnerschaft Energieeffizienz-Expertenliste
    • Bündnis Gebäude-Allianz
    • Kooperation mit Polizei zum Einbruchschutz
    • Kooperation mit Akademie der Ingenieure
    • Kooperation mit Pelletverband DEPV
    • Kooperation mit der Innovationsgemeinschaft Raumklimasysteme
    • Kooperation mit Hochwasser Kompetenz Centrum
    • Kooperation mit DENEFF
    • Kooperation mit Fachverband Luftdichtheit (FLIB)
    • Kooperation mit DGNB
  • Leistungen für Energieberater
    • Handbuch Gebäudeenergieberatung
    • GIH-Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude
    • Versicherung
    • Schlichtungsstelle
    • Mustervertrag
    • Seminare
    • GEG-Normen online
  • Termine
    • Veranstaltungen
    • Fördermitglieder
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus NRW
    • Aktuelles Bundesverband
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Publikationen
    • Energie KOMPAKT
    • Pressespiegel
    • Newsletter
  • Bundesverband
    • Landesverbände
    • Fördermitglieder
    • Termine
    • Aktuelles
    • Presse

© 2025 gih.de  All Rights Reserved.  Impressum  |  Datenschutz

Kontakt