Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Grundlage ist der inzwischen veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Im weiteren Verfahren folgen die Beratungen und Lesungen im Bundestag, der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Verabschiedung des Gesetzes soll noch vor der Sommerpause des Parlaments erfolgen. Hintergrund ist, dass die EPBD bis zum 29. Mai in nationales Recht umzusetzen ist. Einzelne Regelungen daraus treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen des GModG aus Sicht des GIH:

Die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) werden vergleichsweise unambitioniert umgesetzt, beispielsweise bei:

  • Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude,
  • Solarpflichten,
  • sowie den Anforderungen an Nullemissionsgebäude ab 2028 bzw. 2030.

Die bisherige 65-%-EE-Regelung beim Heizungstausch wird gestrichen. Stattdessen wird eine sogenannte „Biotreppe“ mit steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe eingeführt. (Verfügbarkeiten und Kosten sind unklar)

Vermieter sollen sich in den ersten drei Stufen der „Biotreppe“ jeweils zu 50 % an den Mehrkosten für Biogasanteile, Netzentgelte und CO₂-Kosten beteiligen.
Ein klares gesetzliches Ziel für 100 % klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 beziehungsweise ein verbindlicher Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wurde gestrichen.
Bei Energieausweisen wird der Bedarfsausweis künftig in Mischgebäuden sowie Nichtwohngebäuden verpflichtend. Zudem werden neue Energieeffizienzklassen eingeführt.
Die bisherige verpflichtende Beratung vor Einbau fossiler Heizungen entfällt.
Ein neues Referenzgebäude mit Gesamt-Primärenergiefaktor eingeführt. Die Anforderungen an die Gebäudehülle bleiben dabei weitgehend unverändert.
Für Neubauten werden schrittweise Lebenszyklusanalysen (LCA) eingeführt.

Mögliche Auswirkungen auf die Förderlandschaft

Nach Aussagen des BMWE auf dem GIH-Bundeskongress am 7. Mai, soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 stabil ausgestattet bleiben. Größere kurzfristige Änderungen an den Förderkonditionen seien derzeit nicht geplant.

Nach aktuellem Stand soll auch die bisherige Ungleichgewichtung zwischen hoher BEG-EM-Heizungsförderung und deutlich geringerer Förderung von Hüllenmaßnahmen bestehen bleiben.

Darüber hinaus wurden folgende Entwicklungen angesprochen:

Bei individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) soll künftig voraussichtlich verpflichtend ein Energieausweis erstellt werden.
Ein einstufiges Förderverfahren bei den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN gilt als wahrscheinlich.
Durch das neue Referenzgebäude erscheint aus Sicht des GIH zudem eine deutliche Anpassung der Effizienzhaus-Förderstandards wahrscheinlich. Erfahrungsgemäß dauert eine derartige Programmierung viele Monate

GIH-Kommunikation und fachliche Kritik

Der GIH hat zum Referentenentwurf innerhalb der sehr kurzen Verbändeanhörung eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht sowie mehrere Pressemitteilungen herausgegeben. Zudem fanden Gespräche mit Politik und Ministerien zur Darstellung der GIH-Positionen statt.

Zu den zentralen Forderungen des GIH zählen insbesondere:

  • Wiedereinführung der 65-%-EE-Regelung,
  • klarer Ausstiegspfad aus fossilen Brennstoffen bis 2045,
  • verpflichtende unabhängige Beratung vor Einbau fossiler Heizungen,
  • höhere Qualitätsstandards bei Energieausweisen,
  • rechtssichere technische Nachweisverfahren für die „Biotreppe“,
  • sowie praxistaugliche technische Anforderungen an Hybridheizungen.

Die Pressemitteilungen und Positionen des GIHs dazu sind auf der Webseite unter dem Menüpunkt „Presse“ zu finden.

Die G-ModG-Kabinettsvorlage basiert auf dem BMWE-Referentenentwurf und wurde inhaltlich nicht nennenswert angepasst. Der GIH hat dazu eine Synopse mit Änderungen zum GEG erstellt und übernimmt dafür Gewähr.

Weitere Infos hat auch das ÖkoZentrum NRW detailliert aufbereitet.