Bundestag und Bundesrat beschließen GModG – bisheriges GEG gilt bis zur Verkündung weiter

Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Anschließend hat auch der Bundesrat das Gesetz passieren lassen.

In Kraft ist das GModG damit jedoch noch nicht. Zunächst muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Erfahrungsgemäß dauert dies nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens meist noch ein bis zwei Wochen. Erst danach gelten die neuen Regelungen.

Bis dahin gilt weiterhin das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), inklusive der bereits in Kraft getretenen Übergangsregelung des Artikel 8 des Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign. Dadurch wird insbesondere verhindert, dass die bisherige 65-%-EE-Regelung in den betroffenen Fällen – etwa im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung – in Kraft tritt und eine Regelungslücke entsteht.

Auch die Härtefallregelung für Vermietende wurde aufgenommen. Vermietende müssen nach Einbau neuer Heizungen nur die CO2-Kosten hälftig tragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Gebäude muss in Effizienzklasse G oder H sein.
  • Eigentümer darf maximal 5 Wohneinheiten vermieten
  • Die Miete darf 70 % der ortüblichen Vergleichsmiete in angespannten Wohnungsmärkten nicht überschreiten
  • Die Miete darf 85 % der ortüblichen Vergleichsmiete in anderen Gebieten nicht überschreiten

Es gilt eine weitere Ausnahme für vermietete Wohnung in Zweifamilienhäusern, wenn eine Wohneinheit selbst bewohnt wird.

Die anderen schon im Förderticker hier veröffentlichten Änderungen wurden aufgenommen.

Das heute beschlossene GModG:

Zum Gesetz mit Artikel 8: Bundestag – Ökodesign-Gesetz (Artikel 8 Übergangsregelung)