Soeben erreichte uns folgende Nachricht aus dem BMWE bezüglich der BEG-EM-TPN:

 

vielen Dank für Ihre Hinweise zu den neu abgefragten Energieeffizienz-Werten im Technischen Projektnachweis (BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen) und für die Erläuterung der damit verbundenen Schwierigkeiten für Ihre Mitglieder.

Wie besprochen gehen diese Anforderungen auf europäische Vorgaben zurück, die eine bessere Datengrundlage zu Effizienzsteigerungen und zu Fördereffizienzen erforderlich machen (Art. 17 EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie). Während weitere Angaben also notwendig sind, ist es wie erläutert das Ziel von BMWE und BAFA, dass dadurch nur möglichst geringfügige, klar begrenzte zeitliche Mehraufwände für die EEE entstehen.

Wir hatten die Auswirkung dieser Neuerung im Technischen Projektnachweis unterschätzt. Um mehr Zeit für diese Umstellung einzuräumen, Verzögerungen in der Abrechnung bestehender Projekte zu vermeiden und zwischenzeitlich auch zusätzliche Erläuterungen und Hilfestellung seitens BAFA zu bieten, werden die neu abgefragten Energieeffizienz-Werte daher für einen Übergangszeitraum optional geschaltet. Sie werden somit erst ab dem 7. April 2026 verpflichtend sein. Diese Anpassung im Technischen Projektnachweis wird seitens BAFA im Laufe der nächsten Woche umgesetzt.

 

Für Anträge, die aufgrund der technischen Umstellung (Optional-Schaltung der zusätzlichen Angaben in der BAFA-Anwendung) ihre Abgabefrist überschreiten würden, wird die Abgabefrist durch BAFA entsprechend  – um maximal 21 Tage – verlängert.

___________________________________

Kommentar GIH:

Das BAfA wird jetzt prüfen, ob Sie unserem Vorschlag, nur die Einzelmaßnahme mit einem vereinfachten Verfahren zu bilanzieren, folgen. Dabei werden wir in engem Kontakt bleiben und haben unsere Unterstützung angeboten. Wir werden Euch so früh wie möglich informieren.

 

Euer GIH Bundesverband